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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle bei den Energie Werken Nord/Lubmin - Sicherungsmaßnahmen

Genehmigungsverfahren zu Maßnahmen zum Schutz gegen Einwirkungen Dritter (SEWD) an Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle, "temporäre Maßnahmen" und dauerhafte Maßnahmen, Rücknahme eines Genehmigungsantrags bezüglich Sicherungsmaßnahmen am Zwischenlager bei Lubmin durch den Betreiber Energie Werke Nord (EWN), derzeitige Prüfung der Neuerrichtung eines Lagers, Installation von Gerüsten bzw. Konstruktionen an Atomkraftwerken im Rahmen einer SEWD-Maßnahme, Nachrüstung des AKW Brokdorf<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

08.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/679518.11.2015

Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle bei den Energie Werken Nord/Lubmin – Sicherungsmaßnahmen

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Kerstin Kassner, Caren Lay, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut Medienberichten hat der Betreiber des Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin – die Energiewerke Nord GmbH (EWN) – beim Bundesamt für Strahlenschutz einen Genehmigungsantrag zurückgezogen, mit dem offenbar erweiterte Maßnahmen zum Terrorschutz bzw. zum Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) realisiert werden sollten. Der Antrag basierte offenbar auf Analysen aus dem Jahr 2011, nach der laut Bundesregierung Sicherungsmaßnahmen an allen Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle aus der Atomenergienutzung erforderlich geworden sind. Nach nunmehr also über drei Jahren stellte sich also beim Zwischenlager der EWN heraus, dass mit dem Genehmigungsantrag verfolgte zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nicht umsetzbar waren bzw. die Schutzziele nicht erreicht werden konnten (vgl. NDR vom 22. Oktober 2015 www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/ Neue-Halle-am-Zwischenlager-Lubmin,lubmin552.html). Betreiber und Genehmigungsbehörde teilen allerdings mit, dass so genannte temporäre Maßnahmen derzeit angeblich für ausreichenden Schutz sorgen sollen.

Der Betreiber muss nun offenbar ein neues Konzept für einen Genehmigungsantrag entwickeln. Dabei soll, so der „NDR“, auch geprüft werden, ob ein Neubau einer entsprechenden Zwischenlagerhalle erforderlich wäre.

Die laufenden Sicherungsmaßnahmen basieren laut Mitteilungen auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf Analysen aus dem Jahr 2011 und unterliegen der Geheimhaltung. Im Zusammenhang mit offenbar laufenden Maßnahmen ist hin und wieder von „Härtungen“ die Rede, mit der offenbar der Bau von Schutzmauern gemeint ist.

Am Atomkraftwerk (AKW) Brokdorf sind auf zahlreichen Dächern vor einiger Zeit „Gerüste“ installiert worden. Offenbar als Maßnahme im Rahmen von SEWD. Diese „Gerüste“ erwecken den Eindruck, dass sie die Landung von Hubschraubern auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel des AKW Brokdorf verhindern sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Betreiber EWN einen Genehmigungsantrag zu Sicherungsmaßnahmen am Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle bei Lubmin zurückgezogen hat?

Wenn ja, wann genau ist das erfolgt, und was waren die Gründe dafür?

2

Welche Maßnahmen sollten mit der Genehmigung angestrebt werden, und welche dieser Maßnahmen erwiesen sich schließlich als in der vorgesehenen Weise nicht umsetzbar?

3

Bis wann soll ein neuer Genehmigungsantrag durch den Betreiber entwickelt sein und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht werden?

4

Was muss man sich unter „temporären Maßnahmen“ zur Sicherung der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle vorstellen (bitte Beispiele nennen)?

5

In welcher Weise unterscheiden sich die derzeit offenbar eingesetzten „temporären Maßnahmen“ gegenüber den mit der Genehmigung angestrebten dauerhaften Maßnahmen?

6

Welche Verbesserungen gegenüber den derzeit praktizierten „temporären Maßnahmen“ würden sich mit Blick auf die zu erreichenden Schutzziele durch die mit der Genehmigung angestrebten Sicherungsmaßnahmen ergeben?

7

Prüft der Betreiber EWN nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit den Neubau eines Zwischenlagers für hochradioaktive Abfälle am Standort bei Lubmin?

Wenn ja, seit wann und bis wann sollen diese Prüfungen abgeschlossen sein?

Wenn nein, warum nicht?

8

An welchen Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle (Standort und zentrale Zwischenlager) sind seit dem Jahr 2011 jeweils Genehmigungsverfahren im Bereich Sicherungsmaßnahmen in Gang gesetzt worden, welche davon sind bereits mit welchem Ergebnis entschieden, und welche Verfahren sind noch im Gange?

9

Sind auch an anderen Zwischenlager-Standorten Genehmigungsanträge im Rahmen von SEWD zurückgezogen worden?

Wenn ja, wo und warum?

10

Welche Auswirkungen für die Sicherungsmaßnahmen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am Standort Brunsbüttel in den anderen Zwischenlagern mit Blick auf die im Urteil festgestellten Mängel zum Schutz Dritter?

11

Welche Maßnahmen muss man sich unter dem Begriff „Härtungen“ über die Errichtung von Schutzmauern um die Zwischenlager hinaus im Einzelnen vorstellen (bitte unterschiedliche Maßnahmen darstellen, die unter diesem Begriff in der Praxis angewandt werden)?

12

Trifft es zu, dass die Gerüste/Konstruktionen auf den Dächern von Gebäuden am AKW Brokdorf im Rahmen einer SEWD-Maßnahme installiert wurden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, was trifft dann zu?

13

Was genau sollen diese Gerüste/Konstruktionen erreichen bzw. bewirken?

14

Trifft es zu, dass diese Gerüste/Konstruktionen auf Dächern rund um die Reaktorkuppel des AKW Brokdorf das Landen von Hubschraubern verhindern sollen?

15

An welchen anderen Atomkraftwerken sind derartige Gerüste/Konstruktionen ebenfalls vorgesehen (bitte je Atomkraftwerk mit den Angaben vorgesehen/nicht vorgesehen, beantragt, genehmigt, Umsetzung abgeschlossen auflisten)?

16

Wenn derartige Gerüste/Konstruktionen nicht an allen Atomkraftwerken vorgesehen sind, aus welchen Gründen kann bei diesen Anlagen darauf jeweils verzichtet werden?

Berlin, den 18. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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