[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
18. Dezember 2015 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7138
18. Wahlperiode 21.12.2015
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer,
Brigitte Pothmer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/6955 –
Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung nicht mehr schulpflichtiger
Geflüchteter bei der Bildungsteilhabe im Jahr 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Von den mehreren Hunderttausend Menschen, die im Jahr 2015 in Deutschland
Zuflucht und Sicherheit vor Verfolgung und Krieg suchen, haben wahrscheinlich
mehr als die Hälfte das 25. Lebensjahr nicht vollendet. Neben Kindern und
Jugendlichen, die noch schul- oder berufsschulpflichtig sind, ist es zwingend
notwendig, dass Bund, Länder und Kommunen auch für junge Erwachsene
Bildungsangebote bereitstellen. Bisher gibt es nur wenige Angebote und
Modellprojekte deutschlandweit, in denen auch jungen Erwachsenen etwa durch den Besuch
eines Berufskollegs o. Ä. ein Schulabschluss ermöglicht wird. Ohne
Schulabschluss bleiben ihnen aber die meisten Wege in Ausbildung und somit
qualifizierte Beschäftigung versperrt. Auch diese jungen Frauen und Männer brauchen
neben dem Lernen der deutschen Sprache die Chance auf eine Ausbildung oder
ein Studium, um ihre Potenziale entfalten zu können und an der Gesellschaft und
Wirtschaft teilhaben zu können. Dieser Zugang zu Bildung ist unabhängig vom
Aufenthaltsstatus für anerkannte Flüchtlinge, Menschen mit einem anderen
Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen und Menschen im Asylverfahren
gleichermaßen nötig.
1. Welche Maßnahmen planen
Die Bundesregierung plant folgende Maßnahmen, um jungen Flüchtlingen, die
nicht mehr schulpflichtig sind, den Zugang zu Bildung und Ausbildung zu
erleichtern.
a) das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat ein
Maßnahmenpaket aufgelegt, mit dem sehr schnell auf die aktuellen Herausforderungen
reagiert wird. Die Initiativen konzentrieren sich auf drei zentrale Ziele: Erwerb
der deutschen Sprache, Erkennen der Potentiale und Kompetenzen und
Integration in Ausbildung, Studium und Beruf.
Das BMBF plant, jungen Geflüchteten, die nicht mehr schulpflichtig sind, den
Zugang zu Bildung und Ausbildung zu erleichtern. Dazu wird das Lernangebot
„Einstieg Deutsch“ beitragen: Zusätzlich zu hauptamtlichen Lehrkräften sollen
Ehrenamtliche, vor allem auch Zugewanderte mit ausreichenden
Sprachkenntnissen, zu Lernbegleitern qualifiziert werden. Dieses Lernangebot soll gezielt in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften beworben werden und
ortsnah stattfinden.
Für die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist die Anerkennung
ihrer vorhandenen Berufsqualifikationen von zentraler Bedeutung. Viele
Flüchtlinge können jedoch wegen Krieg und Flucht die notwendigen Unterlagen nicht
mehr vorlegen. Das Anerkennungsgesetz bietet die Möglichkeit, in solchen
Fällen zum Beispiel durch Fachgespräche und Arbeitsproben die vorhandenen
Kompetenzen festzustellen. Diese sogenannten Qualifikationsanalysen werden im
Projekt „Prototyping Transfer“ mit den Kammern weiterentwickelt und
bundesweit bekannter gemacht.
Im Rahmen der Zuständigkeit des BMBF ist ein Programm für 18- bis 25-jährige
anerkannte Flüchtlinge geplant, das zu Integration in betriebliche Ausbildung
führen soll. Junge Flüchtlinge, die erfolgreich einen Integrationskurs absolviert
und über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen, erhalten nach einer
Kompetenzfeststellung eine mehrstufige Berufsorientierung und -vorbereitung. Zudem
hat das BMBF eine Seminarreihe ausgeschrieben, um die interkulturelle
Kompetenz des Ausbildungspersonals im Berufsorientierungsprogramm (BOP) zu
verbessern. Da dieses Personal auch in der Lehrlingsausbildung tätig ist, werden die
im Rahmen der BOP-Seminarreihe erworbenen Fähigkeiten auch für ältere
Flüchtlinge wirksam werden.
Die erfolgreichen Netzwerke der Koordinierungsstellen Ausbildung und
Migration (KAUSA) wird das BMBF erheblich ausbauen. KAUSA unterstützt die
Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Es ist
vorgesehen, die Zahl der KAUSA-Servicestellen mit bis zu 15 neuen Servicestellen im
Jahr 2016 zu verdoppeln; das Netzwerk wird vor allem in Ballungsgebieten
weiter ausgebaut.
Die Bundesregierung will möglichst vielen studierwilligen und studierfähigen
Flüchtlingen den Zugang zu Hochschulen ermöglichen. Mit Unterstützung des
BMBF hat der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) mehrsprachige
Informationen zur schnellen Orientierung studierwilliger Flüchtlinge aufbereitet
(Study-in.de/en/refugees). Zweitens stellt das BMBF über den DAAD als
Mittlerorganisation Hochschulen mit relevanten Zahlen von Flüchtlingen Mittel zur
Verfügung, um engagierte Studierende im Rahmen von studentischen
Mitarbeiterverträgen und mit Sachmitteln zu unterstützen. Drittens sollen mittels
existierender und bewährter Testverfahren und Prüfabläufe zügig die individuellen
sprachlichen und fachlichen Kompetenzen von Flüchtlingen ermittelt werden, die
eine Hochschulzugangsberechtigung ihres Herkunftslandes haben. Viertens wird
das BMBF zur Studienvorbereitung zusätzliche Plätze an Studienkollegs und
vergleichbaren Einrichtungen an Hochschulen finanzieren.
Das Förderprogramm „Kommunale Koordinatoren“ unterstützt Landkreise und
kreisfreie Städte durch die Förderung von kommunalen Koordinatorinnen und
Koordinatoren, die vor Ort die Bildungsmaßnahmen und -angebote für
Neuzugewanderte koordinieren.
Zusätzlich bereitet BMBF eine Maßnahme der kulturellen Bildung für
Flüchtlinge im jungen Erwachsenenalter vor, die nicht mehr der allgemeinen
Schulpflicht unterliegen und die oft eine längere Zeit bis zum Übergang in eine
berufliche Ausbildung oder Tätigkeit überbrücken müssen.
Zur Herabsetzung der Voraufenthaltsdauer als Förderungsvoraussetzung nach
dem BAföG für junge geduldete Menschen sowie für Inhaber der in § 8 Absatz 2
Nummer 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) genannten
großenteils humanitären Aufenthaltstitel von vier Jahren auf 15 Monate durch das
25. BAföGÄndG vergleiche näher Antwort zu Frage 1c.
b) das Bundesministerium des Innern,
Die Integrationskurse stehen Zuwanderern mit einem rechtmäßigen und
dauerhaften Aufenthalt und darüber hinaus seit Oktober 2015 Asylbewerbern sowie
Geduldeten mit guter Bleibeperspektive offen. Damit wird auch jungen
Geflüchteten, die nicht mehr schulpflichtig sind, ermöglicht, frühzeitig Sprachkenntnisse
− als wichtigen Schritt auch zur Integration in den Arbeitsmarkt − zu erwerben.
c) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Die Arbeitsmarktpolitik enthält ein flexibles Förderangebot, mit dem bereits nach
geltendem Recht die Agenturen für Arbeit und Jobcenter bei festgestellten
Defiziten im Bereich der Grundkompetenzen durch Unterstützungs- und
Förderangebote reagieren und damit Kompetenzverbesserungen erreicht werden können.
Die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter können eine notwendige
Alphabetisierung im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder durch Zugang zu
Alphabetisierungsangeboten anderer Leistungsträger unterstützen. Dies gilt bei
Vorliegen der gesetzlichen Fördervoraussetzungen auch für arbeitslose
Asylbewerber und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang. Im Übrigen haben
Asylberechtigte vollen Zugang zu den Leistungen zur Förderung der beruflichen Ausbildung,
die auch Förderleistungen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses beinhalten
können. Abhängig von Vorqualifikationen und Bildungsdefiziten können
allgemeinbildende Inhalte auch Bestandteil einer geförderten Weiterbildung sein, sie
dürfen allerdings grundsätzlich in der Maßnahme nicht überwiegen, da der
Schwerpunkt der beruflichen Weiterbildung auf der Vermittlung berufsbezogener
Qualifizierungen liegen soll.
Ferner führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, die im Februar 2013 gestartete Initiative zur
Nachqualifizierung junger Erwachsener „AusBILDUNG wird was − Spätstarter gesucht!“
gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) engagiert fort. Das Ziel, in den
Jahren 2013 bis 2015 insgesamt 100 000 junge Erwachsene in den Rechtskreisen
des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch für eine abschlussorientierte
Qualifizierung zu gewinnen, wird voraussichtlich erreicht werden. Die
Bundesregierung wird ihre Anstrengungen zur Nachqualifizierung in der beruflichen
Weiterbildung verstärken. Ziel ist es, Anfang kommenden Jahres einen
Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des
Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung auf den Weg zu bringen, mit dem
insbesondere die Weiterbildungsförderung fortentwickelt und die Rahmenbedingungen
für eine abschlussbezogene Weiterbildung verbessert werden sollen.
Um Flüchtlingen den Einstieg in eine Ausbildung zu erleichtern, hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im August 2015 den Zugang für
Aufenthaltsgestattete und Geduldete zu berufsvorbereitenden Praktika erleichtert.
Danach bedürfen Praktika von bis zu drei Monaten, die der Orientierung für eine
Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums dienen, keiner
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Diese Praktika unterliegen nicht dem
gesetzlichen Mindestlohn.
Schon länger können Aufenthaltsgestattete und Geduldete ebenfalls ohne
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Berufsausbildung in einem staatlich
anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungsberuf aufnehmen. Da keine
Vorrangprüfung stattfindet, verfügen die Betroffenen über einen gleichrangigen Zugang
in betriebliche Berufsausbildung. Es ist lediglich eine Erlaubnis der
Ausländerbehörde erforderlich. Dagegen haben Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
kraft Gesetzes einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang und benötigen bei
der Aufnahme von Berufsausbildungen teilweise auch keine Genehmigung der
Ausländerbehörde.
Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
zugestimmt. Dieser enthält zwei wesentliche Erleichterungen beim Zugang zur
Ausbildungsförderung:
Zum 1. Januar 2016 sollen ausbildungsbegleitende Hilfen für Geduldete
geöffnet werden. Damit sollen insbesondere Ausbildungsabbrüche verhindert
werden.
Mit dem 25. BAföGÄndG wurde die Voraufenthaltsdauer für junge
geduldete Menschen sowie Inhaber weiterer humanitärer Aufenthaltstitel für den
Bezug von Ausbildungsförderung bzw. Berufsausbildungsbeihilfe von vier
Jahren auf 15 Monate herabgesetzt. Für diese Änderungen ist bisher ein
Inkrafttreten zum 1. August 2016 vorgesehen. Das Inkrafttreten soll durch das
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer
Vorschriften auf den 1. Januar 2016 vorgezogen werden. Dies umfasst auch
die Möglichkeit, die genannten Ausländerinnen und Ausländer früher in
Assistierter Ausbildung und mit ausbildungsbegleitenden Hilfen zu
unterstützen.
Seit dem 1. Juli 2015 wird der Handlungsschwerpunkt „Integration von
Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen“ (IvAF) der ESF-Integrationsrichtlinie Bund
umgesetzt. Ziel von IvAF ist es, Asylbewerberinnen, Asylbewerber, Geduldete und
Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthaltstitel und mit mindestens nachrangigem
Arbeitsmarktzugang bei der Integration in Arbeit oder Ausbildung oder bei der
Erlangung des Abschlusses einer Schulausbildung zu unterstützen. Insofern bietet
IvAF Unterstützungsstrukturen bei der Erlangung des Abschlusses einer
Schulausbildung für sowohl minderjährige Flüchtlinge als auch nicht mehr
schulpflichtige jüngere Flüchtlinge an.
Die diesbezüglichen Maßnahmen in IvAF sind sehr vielfältig und umfassen u. a.:
Beratung / Coaching / Vermittlung in schulische Bildung oder Kurse mit dem
Zweck des Nachholens von Schulabschlüssen / Betreuung nicht schulpflichtiger
Flüchtlinge in internationalen Förderklassen an Berufskollegs / Abbau von
strukturellen Benachteiligungen beim Bildungszugang / Öffentlichkeitsarbeit zur
Verbesserung der Arbeitsmarktintegration und der gesellschaftlichen Teilhabe von
Menschen mit Fluchthintergrund.
Die Umsetzung von IvAF erfolgt in allen Bundesländern. Aktuell werden 29
Kooperationsverbünde unter aktiver Beteiligung von Betrieben oder Einrichtungen
der öffentlichen Verwaltung sowie von Jobcentern oder Agenturen für Arbeit mit
ca. 210 Teilprojekten gefördert.
d) das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im Rahmen der Hilfeplanung wird für Flüchtlinge in Verantwortung der Kinder-
und Jugendhilfe eine bedarfsentsprechende Unterstützung zur Verselbständigung
geleistet, bei der der Zugang zu Ausbildung und Bildung von zentraler Bedeutung
ist. Unterstützung können sowohl Kinder und Jugendliche als auch junge
Volljährige erhalten. Auch die Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
leistet einen wichtigen Beitrag für die Bewältigung der Anforderungen von Schule,
Berufsorientierung und Ausbildung − auch für junge Flüchtlinge.
Konkrete Maßnahmen vor Ort ergreift die Bundesregierung z. B. mit dem
Programm Willkommen bei Freunden, für das sie insgesamt 12,2 Mio. Euro bis
Ende 2018 zur Verfügung stellt. Im Rahmen dieses Programmes befördert die
Bundesregierung die Implementierung von Integrationsbündnissen, die
insbesondere das Ziel verfolgen, junge Flüchtlinge in den Kommunen so aufzunehmen
und willkommen zu heißen, damit sie
ihre Chancen auf Bildung und Teilhabe, wie z. B. ihr Recht auf
frühkindliche Bildung, wahrnehmen können,
die ihnen offen stehende Begleitung und Förderung erhalten können und
die Möglichkeit bekommen, sich aktiv ins Gemeinwesen einzubringen.
Zudem fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) auf Basis der Richtlinien „Garantiefonds Hochschule“ (RL-GF-H)
unter anderem Sprachförderung für Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus
(§§ 23, 25 Absatz 1 und 2 AufenthG) bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Aufbauend auf den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge werden die Teilnahme an Deutschsprachkursen bis zum Niveau C1 des
Europäischen Referenzrahmens und die Teilnahme an Sonderlehrgängen und
Studienkollegs gefördert. Diese Maßnahmen befähigen junge Menschen, die nicht
mehr schulpflichtig sind, dazu, die Hochschulreife zu erwerben, ein
Hochschulstudium aufzunehmen oder eine im Herkunftsland begonnene
Hochschulausbildung in Deutschland fortzusetzen. Die Stipendiaten schließen den Sprachkurs mit
zulassungsrelevanten Prüfungen für die Universität ab.
Auch die vom BMFSFJ geförderten Jugendmigrationsdienste öffnen im Rahmen
des Modellprojekts „jmd2start - Begleitung für junge Flüchtlinge“ ihr Beratungs-
und Begleitungsangebot für junge Flüchtlinge bis 27 Jahren, die entweder eine
Duldung haben oder sich im Asylverfahren befinden. Das Vorhaben wird
zunächst an 24 Standorten in einer Pilotphase von 2015 bis 2017 erprobt. Dabei
steht die Entwicklung spezifischer Angebote mit dem Schwerpunkt beim
Übergang von der Schule in den Beruf im Vordergrund. Zudem bieten alle
Jugendmigrationsdienste im Rahmen ihrer Kapazitäten für Flüchtlinge auch eine
sozialpädagogische Begleitung während des Integrationskurses an.
Zur Stärkung und Erweiterung des freiwilligen Engagements zugunsten von
Flüchtlingen werden im Rahmen eines Sonderkontingentes bis zu 10 000 Stellen
im Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung gestellt.
Damit sollen die Engagementmöglichkeiten von in Deutschland lebenden
Menschen für Flüchtlinge im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erweitert
werden, z. B. bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, aber auch
zugunsten einer leichteren Orientierung und Integration von Flüchtlingen im
Alltag, wie Begleitung bei Behörden- und Arztbesuchen, in den Kindergärten und
Schulen. Darüber hinaus sind auch Flüchtlinge selbst im
Bundesfreiwilligendienst willkommen.
Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendige Gesetzesänderung (§ 18
Bundesfreiwilligendienstgesetz) ist beschlossen. Die ersten
Bundesfreiwilligendienstleistenden mit Flüchtlingsbezug konnten bereits am 1. Dezember 2015 in
den Einsatzstellen begrüßt werden. Für den BFD mit Flüchtlingsbezug sind
50 Mio. Euro in den Haushalt für 2016 eingestellt.
oder
e) sonstige Bundesministerien,
um jungen Geflüchteten, die nicht mehr schulpflichtig sind, den Zugang zu
Bildung und Ausbildung zu erleichtern (bitte gegebenenfalls nach
rechtlichem Aufenthaltsstatus differenzieren)?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
hat eine Initiative gestartet, um junge Flüchtlinge auf duale berufliche
Ausbildungen in Deutschland vorzubereiten. 2015 wurden in 15 Pilotvorhaben mit
Handwerkskammern 237 junge Flüchtlinge durch Sprach- und Fachkurse geschult und
zum großen Teil bereits in Ausbildungsverhältnisse vermittelt. Diese Initiative
wird ab 2016 auch für IHKs und Verbände geöffnet. Bei der Ausbildung stehen
Berufe im Vordergrund, die für den Wiederaufbau in den Herkunftsländern der
Flüchtlinge besonders relevant sind.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt die sogenannten
„Willkommenslotsen“ als Unterstützung für Betriebe bei der Integration von
Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung vor Ort ein. Damit werden die Leistungen des
Programms „Passgenaue Besetzung“ um eine „Willkommensberatung zum Thema
Flüchtlinge“ durch 150 zusätzliche Berater für drei Jahre erweitert. Die zentrale
Aufgabe der Willkommenslotsen ist es, KMU für die Möglichkeit der
Fachkräftesicherung aus dem Kreis der Flüchtlinge zu öffnen und in allen praktischen
Fragen der betrieblichen Integration von Flüchtlingen durch Hospitation, Praktika,
Einstiegsqualifizierung, Ausbildung oder Arbeit zu beraten. Das
Aufgabenspektrum der Willkommenlotsen umfasst:
Sensibilisierung der KMU für das Thema Fachkräftesicherung und Beratung
hinsichtlich eines möglichen Beitrags zur Fachkräftesicherung durch
Beschäftigung von Flüchtlingen,
Werben für und Unterstützung bei dem Aufbau einer offenen
Willkommenskultur in KMU,
Beratung der KMU im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen,
zusätzlichen Qualifikationsbedarf sowie nationale und regionale
Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten,
Unterstützung der KMU durch die Orientierung der Flüchtlinge bzgl. des
deutschen Berufsbildungssystems, Ausbildungspraxis,
Bewerbungsprozesses etc.,
Beratung der KMU bei Herausforderungen, Problemen und Konflikten
hinsichtlich der betrieblichen Integration der Flüchtlinge,
Aufbau und Pflege eines Pools von KMU, die bereit sind, Ausbildungs- und
Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge bereitzustellen und
Unterstützung der KMU bei der Netzwerkbildung.
Es ist beabsichtigt, die zukünftigen Lotsen mithilfe von Schulungsangeboten und
Informationsmaterialien bei ihrer neuen Aufgabe zu unterstützen.
2. Unter welchen Voraussetzungen unterliegen Geflüchtete, die das 25.
Lebensjahr nicht vollendet haben, nach Kenntnis der Bundesregierung der
Schulpflicht (bitte unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlage nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
3. Welche Angebote und Modellprojekte der Länder sind der Bundesregierung
bekannt, in denen Geflüchtete, die nicht mehr schulpflichtig sind, einen
Schulabschluss machen können?
4. a) Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung darüber hinaus und
plant sie, die Länder dabei zu unterstützen?
b) Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die rechtlichen Regelungen der Schulpflicht, die Beschulung von Flüchtlingen
und die Vergabe von Schulabschlüssen obliegen nach der Kompetenzordnung des
Grundgesetzes allein den Ländern. Die Bundesregierung kann deshalb weder
dazu noch zu Angeboten und Modellprojekten der Länder sowie zu einem
möglichen Handlungsbedarf in diesem Bereich Angaben machen.
5. Wird die Bundesregierung die Anpassung der Voraufenthaltsdauer bei der
BAföG-Berechtigung geduldeter Studierender an die Voraufenthaltsdauer
beim Arbeitsmarktzugang (§ 32 der Beschäftigungsverordnung)
vorschlagen, und wenn nein, warum nicht?
6. Wird die Bundesregierung die Voraufenthaltsdauer bei der Berechtigung
zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) an die Voraufenthaltsdauer beim Arbeitsmarktzugang
(§ 32 der Beschäftigungsverordnung) vorschlagen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Voraussichtlich können ab 1. Januar 2016 Geduldete ab einer
Voraufenthaltsdauer von 15 Monaten mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden (vgl. Antwort zu Frage 1c). Auf
ihre Motivation für diese Verkürzung hat die Bundesregierung bereits in ihrer
Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch hingewiesen
(Bundestagsdrucksache 18/6284). Nach einer Einreise sollten zunächst Integrations- und
Sprachkurse im Vordergrund stehen, bevor Maßnahmen der
Ausbildungsförderung sinnvoll ansetzen können.
7. Inwiefern hält die Bundesregierung es für bildungs-, integrations- und
sozialpolitisch verantwortbar, dass Asylsuchende in Studium oder Ausbildung,
die sich seit mehr als 15 Monaten in Deutschland aufhalten, nach den
Regelungen des § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) i. V. m. § 22
SGB XII keinen Anspruch auf Asylbewerber- bzw. Analogleistungen aber
zugleich auch keinen Anspruch auf BAföG oder
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, und welchen Vorschlag wird die Bundesregierung
gegebenenfalls machen, um diese sozialrechtliche Lücke zu schließen?
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und ggf. inwieweit für die genannten
Asylsuchenden über die bereits bestehenden Ausnahmen hinaus Leistungen während
einer Ausbildung ermöglicht werden sollten.
8. Aufgrund welcher Erwägungen hat die Bundesregierung bei der letzten
Reform des SGB III die Erweiterung des Zugangs von Geduldeten zu
ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und Assistierter Ausbildung (AsA) parallel
zur BAB und zum BAföG, nicht aber die Öffnung des Zugangs zu
Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) vorgeschlagen?
Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme wird durch einen Bildungsträger
im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erbracht. Im Gegensatz zu einer
Einstiegsqualifizierung, die auch Geduldeten offen steht, ist es nicht notwendig, dass
sich ein Betrieb der Wissensvermittlung annimmt.
Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme dient in erster Linie der
Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung. Zum Zeitpunkt des
Maßnahmebeginns fehlt bei Geduldeten, also Personen, die ausreisepflichtig sind, eine
gefestigte Bleibeperspektive für die Dauer von vier Jahren (berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme plus duale Berufsausbildung).
9. Mit welcher Begründung ist die Bundesregierung nicht der Empfehlung der
Bundesagentur für Arbeit gefolgt, die sich u. a. in ihrer Stellungnahme zur
öffentlichen Anhörung zum Gesetz zur Änderung des SGB XII und weiterer
Vorschriften (Bundestagsdrucksache 18/6284) dafür ausgesprochen hat, dass
zumindest auch für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive die
ausbildungsbegleitenden Hilfen zugänglich gemacht werden sollen
(Ausschussdrucksache 18(11)466 vom 5. November 2015)?
10. Wie kam die Entscheidung gegen eine fachlich fundierte Empfehlung der
Bundesagentur für Arbeit zustande, obwohl die Vernetzung von
Bundesagentur für Arbeit und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach
erklärtem Willen der Bundesregierung doch gerade das Ziel hat, die
Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten zu verbessern?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Maßnahmen der Ausbildungsförderung bedürfen einer differenzierten
Betrachtung, die insbesondere die Bleibeperspektive im Blick hat. Nach einer Einreise
stehen zunächst Integrations- und Sprachkurse im Vordergrund, bevor
Maßnahmen der Ausbildungsförderung sinnvoll ansetzen können.
Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung haben vor einer Entscheidung des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nicht die nötige Klarheit über eine
Bleibeperspektive. Eine Förderung dieser Personengruppe mit
ausbildungsfördernden Leistungen ist in diesem Verfahrensstadium daher regelmäßig nicht
angezeigt. Nach einer positiven Entscheidung über den Asylantrag sind
Maßnahmen der Ausbildungsförderung bereits heute ohne Voraufenthaltsdauer möglich.
Ob die Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen von Asylsuchenden, die
eine gute Bleibeperspektive haben, angezeigt ist, ist innerhalb der
Bundesregierung noch nicht abschließend geklärt.
11. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die vom
Koalitionsausschuss am 5. November 2015 beschlossene „angemessene Eigenbeteiligung“
an den Kosten der Integrationskurse sowie eine etwaige Eigenbeteiligung an
den Kosten der Kurse zur berufsbezogenen Sprachförderung nicht gerade bei
jungen Geflüchteten einen abschreckenden Effekt hat und sich nachteilig auf
deren Bildungsteilnahme und Bildungserfolg auswirkt?
Die Eigenbeteiligung wird angemessen und moderat ausgestaltet, so dass sie im
Vergleich zu den regulären Teilnahmekosten eine starke Privilegierung darstellen
wird. Die Teilnehmenden erhalten für einen sehr geringen Beitrag einen
vollumfänglichen und qualitativ hochwertigen Sprachkurs. Zugleich wird ein
Eigenbeitrag, auch wenn er nur einen geringen Anteil an den Gesamtkurskosten abbilden
wird, Werthaltigkeit des Angebotes widerspiegeln und stellt einen motivierenden
Anreiz dar. Eine abschreckende Wirkung eines angemessenen Eigenbeitrages auf
die Bildungsteilnahme und den Bildungserfolg unter jungen Geflüchteten ist
insoweit nicht zu besorgen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]