Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Recht auf Nachzug von Familienangehörigen zu Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten, Personen die über ein humanitäres Aufnahmeprogramm eingereist sind und Resettlement-Flüchtlingen ist Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Es gibt keine genauen Angaben, wie viele Familienangehörige tatsächlich aufgrund eines entsprechenden Rechtsanspruchs in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und wie viele Personen einen entsprechenden Anspruch nicht umsetzen können.
In der politischen Diskussion haben Vertreter der Bundesregierung mehrfach die Auffassung vertreten, dass eine große Zahl von Personen aufgrund der bestehenden Familiennachzugsregelungen zukünftig einreisen wird. Eine nachvollziehbare empirische Grundlage wurde dafür nicht genannt. Um für zukünftige Diskussionen auf verlässliche Zahlen zurückgreifen zu können, erscheint es notwendig die bestehenden Daten zu erfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Familien und Ehegattennachzug
Fragen27
a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 29 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Deutschland (bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wie viele der in der Frage 1a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 29 Absatz 2 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?
a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 29 Absatz 3 AufenthG in Deutschland (bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wie viele der in der Frage 2a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 29 Absatz 3 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?
c) Wie viele Familienangehörige konnten aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 29 Absatz 3 AufenthG zu einer Person mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 3 AufenthG im Jahr 2015 nachreisen?
Wenn keine bzw. nur sehr wenige Personen einreisen konnten, woran scheitert aus Sicht der Bundesregierung eine entsprechende Familienzusammenführung?
a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 29 Absatz 2 AufenthG, die an Ehegatten erteilt werden (§ 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 AufenthG), in Deutschland (bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wie viele der in der Frage 3a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 29 Absatz 2 AufenthG, die an Ehegatten erteilt werden (§ 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 AufenthG), wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?
Kindernachzug
a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 32 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 AufenthG in Deutschland (bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wie viele der in der Frage 4a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 32 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?
a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 32 Absatz 4 AufenthG in Deutschland (bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wie viele der in der Frage 5a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 32 Absatz 4 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?
Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen
a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 36 Absatz 1 AufenthG in Deutschland (bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wie viele der in der Frage 6a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 36 Absatz 1 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?
Nachzug im Härtefall
a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 36 Absatz 2 AufenthG in Deutschland (bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern und nach Stammaufenthaltserlaubnissen aufschlüsseln)?
b) Wie viele der in der Frage 7a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 36 Absatz 2 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?
Bestehende Familiennachzugsrechte
a) Wie viele Personen hatten aufgrund eines Aufenthaltstitels nach § 23 Absatz 2 AufenthG, § 23 Absatz 4 AufenthG, § 25 Absatz 1 AufenthG, § 25 Absatz 2, 1. Alternative AufenthG und § 25 Absatz 2, 2. Alternative AufenthG zu den Stichtagen 1. Oktober 2014, 1. Januar 2015, 1. April 2015, 1. Juli 2015 und 1. Oktober 2015 ein Familiennachzugsrecht im Ermessen (bitte nach Stichtag, Status und Bundesland aufschlüsseln)?
b) Für wie viele Personen wurden in dem an den Stichtag anschließenden Quartal Einreisevisa aufgrund des bestehenden Familiennachzugsrechts erteilt (bitte nach den 15 Hauptherkunftsländern, der Art der Visa und den entsprechenden Botschaften, die die Visa erteilt haben, aufschlüsseln)?
Situation bei der Visumsvergabe in den deutschen Botschaften
a) Wie lange beträgt gegenwärtig die durchschnittliche Wartezeit für einen Termin zur Beantragung eines Visums, und wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Visums nach § 27 ff. AufenthG zum Zwecke der Familienzusammenführung in den deutschen Botschaften in der Türkei, im Libanon, in Jordanien, im Generalkonsulat Erbil/Irak, in Ägypten, in Afghanistan, in Pakistan, im Iran, in Kenia und im Jemen (bitte nach Art des Visums und Botschaft/Generalkonsulat aufschlüsseln)?
b) Wie viele feststehende Termine bzw. Terminanfragen sind gegenwärtig in den in Frage 9a genannten Botschaften bzw. im Generalkonsulat Erbil jeweils anhängig?
c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Wartezeiten zu verkürzen, und welche konkreten Auswirkungen haben diese Maßnahmen?
Wie viele Stellen wurden im Jahr 2015 in den oben genannten Auslandsvertretungen geschaffen, und welche technischen Unterstützungsmöglichkeiten wurden eingeführt (bitte nach Auslandsvertretungen aufschlüsseln)?
d) Inwieweit plant die Bundesregierung, computergestützte Verfahren zur Bearbeitung von Visaanträgen (beispielsweise elektronische Terminvergabe der Vertretung im Libanon) auch in weiteren Auslandsvertretungen einzusetzen?
Welche Erfahrungen haben die anwendenden Botschaften mit den entsprechenden Verfahren gemacht?
Konnte durch den Einsatz der entsprechenden Mittel eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden, und wenn ja, wie ist diese messbar?
e) Bestehen, und wenn ja, welche, Zielvorgaben des Auswärtigen Amts hinsichtlich der Wartezeiten und der Bearbeitung der Visaanträge?
Bis wann sollen etwaige Zielvorgaben umgesetzt werden?