Familienpolitik – Familien mit Behinderungen
der Abgeordneten Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Sigrid Hupach, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einschließlich ihres Artikels 23 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, „Eltern mit Behinderungen bei der Versorgung und Erziehung eigener oder an Kindes statt angenommener Kinder so zu unterstützen, dass eine Trennung von Eltern und Kindern aufgrund der Behinderung eines oder beider Elternteile verhindert wird. Eine Trennung von Eltern und Kindern ist demnach erst dann möglich, wenn nach Einsatz der erforderlichen Hilfen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.“ (Fachausschuss Freiheits- und Schutzrechte, Frauen Partnerschaft und Familie, Bioethik. Elternschaft von Menschen mit Behinderungen, Positionspapier der staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 der UN-Behindertenrechtskonvention, 13. März 2012).
Ende März 2015 wurde die Bundesrepublik Deutschland erstmals vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich des Stands der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft.
In seinen abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland kommt der UN-Fachausschuss hinsichtlich des Artikels 23 zu folgender Empfehlung: „Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, a) Maßnahmen zu ergreifen, um ausdrücklich gesetzlich zu verankern, dass Kinder nicht aufgrund der Behinderung ihrer Eltern von diesen getrennt werden dürfen; b) sicherzustellen, dass Eltern mit Behinderungen zugängliche und inklusive gemeindenahe Unterstützung und Schutzmechanismen zur Verfügung stehen, damit sie ihre elterlichen Rechte ausüben können“ (Vereinte Nationen CRPD/C/DEU/CO/1, Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands, verabschiedet am 13. April 2015).
Eltern mit Behinderungen, die einen Antrag auf Elternassistenz stellen, müssen nach Aussagen Betroffener oft einen jahrelangen Klageweg gehen. Oft fühlen sich Jugend- und Sozialämter „nicht zuständig“ und verweigern die Unterstützung (vgl. Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz, 6. Sitzung am 20. Januar 2015, Sitzungsunterlage zu TOP 1).
Eltern mit Behinderungen und Migrationshintergrund erhalten ähnlich wie Flüchtlinge mit Behinderungen aus Sicht der Fragesteller nicht die notwendige Unterstützung.
Eine Umsetzung des Menschenrechts auf Elternschaft für Menschen mit Behinderungen ist somit aus Sicht der Fragesteller nicht gewährleistet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie viele Familien gibt es in Deutschland mit Kindern mit Behinderungen (bitte nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit einem Kind mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit 2 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten drei Jahre aufschlüsseln)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Jahreseinkommen von Familien mit Kindern mit Behinderungen (bitte nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden- Familien mit einem Kind mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit 2 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten drei Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Erwachsene in Familien mit Kindern mit Behinderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung berufstätig (bitte nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit einem Kind mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit 2 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit 3 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weibliche Alleinerziehenden mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten drei Jahre aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Wohnkosten für Mietwohnungen für Familien mit Kindern mit Behinderungen pro Kalendermonat (bitte nach Bundesländern sowie nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ jeweils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit einem Kind mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit 2 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten drei Jahre aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Wohnkosten für einen alleinlebenden Menschen mit Behinderungen in einer barrierefreien Wohnung, und wie hoch sind im Vergleich die Wohnkosten für eine Familie mit einem Kind oder Elternteil mit Behinderungen in einer barrierefreien Wohnung und einer Familie ohne Behinderungen?
Wie viele barrierefreie Wohnungen für Familien stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zur Verfügung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Familien mit einem Kind mit Behinderungen oder einem Elternteil mit Behinderungen leben nach Kenntnis der Bundesregierung in einem Eigenheim, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für einen barrierefreien Umbau für ein Eigenheim ein?
Wie viele Familien mit Kindern mit Behinderungen haben Wohngeld beantragt, und wie viele Familien erhalten Wohngeld (bitte nach Bundesländern sowie nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit einem Kind mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit 2 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Familien mit Kindern mit Behinderungen in Deutschland gibt es, in denen mindestens ein Erwachsener Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bezieht (bitte nach Bundesländern sowie nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit einem Kind mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit 2 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten drei Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Familien mit Kindern mit Behinderungen in Deutschland gibt es, in denen mindestens ein Elternteil Leistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch erhält (bitte nach Bundesländern sowie nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit einem Kind mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden-Familien mit 2 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Eltern mit Behinderungen leben nach Kenntnis der Bundesregierung mit minderjährigen Kindern zusammen (bitte nach 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien sowie nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen mit einem Kind, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen mit 2 Kindern, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen mit mehr als 3 Kindern aufschlüsseln)?
Wie viele Eltern mit chronischen Erkrankungen, ohne Schwerbehindertenausweis, leben nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihren minderjährigen Kindern zusammen (bitte nach 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien sowie nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen mit einem Kind, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen mit 2 Kindern, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen mit mehr als 3 Kindern aufschlüsseln)?
Wie viele Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen leben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Kindern mit Behinderungen zusammen (bitte nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen mit einem Kind mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen mit 2 Kindern mit Behinderungen, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen mit mehr als 3 Kindern mit Behinderungen, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten drei Jahre aufschlüsseln)?
Wie viele Eltern mit Behinderungen, die mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, benötigen nach Kenntnis der Bundesregierung Unterstützung (Elternassistenz oder begleitete Elternschaft) bei der Versorgung ihrer Kinder?
Wie viele Eltern mit Behinderungen bekommen aufgrund der Einkommens- und Vermögensgrenzen bei der Eingliederungshilfe keine staatliche Unterstützung (bitte nach „Familien mit Kindern mit seelischer Beeinträchtigung“ und „Familien mit Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung“ sowie jeweils nach männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen mit einem Kind, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen mit 2 Kindern, männlichen und weiblichen Alleinerziehenden mit mehr als 3 Kindern, 1-Kind-Familien, 2-Kinder-Familien und Mehr-als-3-Kinder-Familien in Jahreskohorten für die letzten drei Jahre aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung Familien bekannt, in denen Eltern mit Behinderungen aufgrund fehlender staatlicher Leistungen ihre Kinder als Assistenzkräfte einsetzen? Wenn ja, wie viele und für welchen Zeitraum?
Wie oft kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund mangelnder staatlicher Unterstützung der behinderten Eltern zur Trennung der Kinder von ihren Eltern mit Behinderungen (bitte Fallzahlen für die letzten zehn, fünf und das letzte Jahr angeben)?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Behörden Anträge auf Unterstützung durch Elternassistenz oder begleitete Elternschaft mit der Begründung, nicht zuständig zu sein, abgelehnt haben (bitte Fallzahlen für die letzten zehn, fünf und das letzte Jahr angeben)?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweils für den Lebensbereich „Elternschaft von Eltern mit Behinderungen“ verantwortlichen Kostenträger als zuständig betrachten und Eltern mit Behinderungen nicht über längere Zeiträume auf andere Kostenträger verweisen?
Was plant die Bundesregierung, um der Kritik des UN-Fachausschusses gerecht zu werden, dass der Vertragsstaat keine Unterstützung bereitstellt, damit Eltern mit Behinderungen ihre Kinder aufziehen und ihre Rechte ausüben können (bitte mit Zeitangaben zur geplanten Umsetzung der Maßnahmen)?
Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um gesetzlich sicherzustellen, dass Kinder nicht aufgrund der Behinderungen ihrer Eltern von diesen getrennt werden dürfen? Wenn ja, welche und wann?
Wie wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass Eltern mit Behinderungen zugängliche und inklusive gemeindenahe Unterstützungen und Schutzmechanismen zur Verfügung stehen, damit sie ihre elterlichen Rechte ausüben können?
Wird die Bundesregierung in Zukunft in größerem Umfang die Gelegenheit zur Adoption von Kindern für Eltern mit Behinderungen durch geeignete Maßnahmen der Unterstützung fördern? Wenn ja, durch welche?
Mit welchen Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung, dass Eltern mit Behinderungen, die einen Migrationshintergrund haben, bei der Beantragung von Leistungen nicht benachteiligt werden?
Welche flächendeckenden präventiven Unterstützungsformen für Eltern mit psychischen Erkrankungen und deren Kinder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um eine kurzfristige Sicherung des Kindeswohles zu ermöglichen, ohne die Bindung zu den Eltern in Frage zu stellen?
Wie gewährleistet es die Bundesregierung, dass bei familiären Krisen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe die Eltern mit Behinderungen nicht an die Eingliederungshilfe verweisen, wenn der Unterstützungsbedarf nicht durch die Behinderungen der Eltern entstanden ist?
Welche Maßnahmen führt die Bundesregierung zur Bewusstseinsbildung für die Elternschaft von Menschen mit Behinderungen durch (bitte nach Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden und Maßnahmen zur gesamtgesellschaftlichen Sensibilisierung aufschlüsseln)?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass Informationen zur Familienplanung barrierefrei zur Verfügung gestellt werden?
Wird die Bundesregierung die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung und entsprechende Gesetze derart verändern, dass Kraftfahrzeughilfen auch Eltern mit Behinderungen gewährleistet werden, wenn diese keine Erwerbsarbeit oder Ausbildung ausüben, und wenn nein, bitte begründen?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Interessen von Eltern mit Behinderungen bei der Schaffung eines Bundesteilhabegesetztes (bitte ausführlich erläutern)?
Was plant die Bundesregierung, um der Kritik des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-BRK gerecht zu werden, dass der Vertragsstaat keine ausreichende Unterstützung bereitstellt, damit die Adoption von Kindern mit Behinderungen erleichtert wird?