Auswahlentscheidung zur Beschaffung von bewaffneten Drohnen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat sich nunmehr auf einen Typ einer zukünftigen bewaffnungsfähigen Drohne der MALE-Klasse (Medium Altitude Long Endurance) festgelegt (Plenarprotokoll 18/148). Geplant ist, „drei bis fünf“ der von Israel Aerospace Industries Ltd. (IAI) hergestellten „Heron“ in ihrer neuesten Baureihe „TP“ im Leasingverfahren zu beschaffen. Die Kosten hierfür könnten 600 Millionen Euro betragen. Zuvor wurden im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) drei „Lösungskonzepte zur Realisierung einer Nachfolgelösung“ erstellt und bewertet. Es handelt sich bei der Auswahlentscheidung zunächst um eine „Überbrückungslösung“ von bis zu zehn Jahren. Bis dahin plant die Bundesregierung die Entwicklung einer „europäischen Lösung“ für bewaffnete Drohnen. Nach mehreren Anläufen haben sich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens auf eine Vorstudie für eine solche Drohne der MALE-Klasse geeinigt. Der Auftrag für dieses „multilaterale Drohnenprojekt“ ging an die Rüstungsunternehmen Airbus Defence and Space, Dassault Aviation S. A. und Alenia Aermacchi S. p. A. (www.airbusgroup.com/int/en/news-media/press-releases/Airbus-Group/Financial_ Communication/2015/05/20150518_airbus_defence_and_space_european_male_ drone_development.html). Mittlerweile ist auch Spanien dem Projekt beigetreten. Laut dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wirke sich die Wahl der „Heron-TP“ günstig auf die Pläne für eine „europäische Drohne“ aus (DIE WELT vom 13. Januar 2016). Eine Entscheidung für die „Predator“ hätte „das europäische Projekt unwahrscheinlicher werden lassen“. Perspektivisch will die Bundeswehr bis zu 16 bewaffnungsfähige Drohnen kaufen (www.epd.de/zentral redaktion/epd-zentralredaktion/bundeswehr-will-16-bewaffnungsf%C3%A4higedrohnen-bis-2015).
„Lösungskonzept 1“ sei laut dem Bundesministerium der Verteidigung – BMVg (Plenarprotokoll 18/148) das Vorgängermodell „Heron 1“ gewesen, „Lösungskonzept 2“ das US-amerikanische System „Predator B“ (nicht „Predator CPB“). Das Verteidigungsministerium hatte dem Modell „MQ-9 Predator B“ Schwierigkeiten bei der Zulassung für den deutschen Luftraum attestiert (Bundestagsdrucksache 18/5574). General Atomics hat deshalb mit der Entwicklung einer Baureihe „Certifiable Predator B“ (CPB) für europäische Märkte begonnen. Ein deutscher Foreign Military Sales-Vorgang (FMS) für die „Predator B“ war daraufhin gestoppt worden (Bundestagsdrucksache 18/5574). Das Modell CPB soll ab dem Jahr 2017 in Serie produziert werden und hat kaum etwas mit der „Predator B“ gemein. Mehrere in den USA gefertigte elektronische Bauteile wurden durch europäische Geräte ersetzt, um dadurch das Zulassungsverfahren zu erleichtern. Hierzu gehört etwa die Funkverbindung, wozu die CPB nunmehr mit einem abhörsicheren und von der NATO zertifizierten Funkgerät des Unternehmens ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG ausgestattet ist (Bundestagsdrucksache 18/4911).
Das Bundesverteidigungsministerium bemängelt seit Jahren die strikten Regelungen der US-Regierung zur Herausgabe wesentlicher Dokumente, die für Zulassungsverfahren der „Predator“ gebraucht würden. Die israelische Regierung sei demnach freigiebiger. Seit dem Jahr 2011 reisten die Wehrtechnische Dienststelle 61 und das Luftfahrtamt der Bundeswehr mehrmals für eine „Besprechung zur Zulässigkeit“ nach Israel (Bundestagsdrucksache 18/5574). An einer „firmeninternen“ Prüfung war auch der Rüstungskonzern Airbus Group SE (damals European Aeronautic Defence and Space Company – EADS) beteiligt. Airbus fungiert für die israelischen Drohnen als deutscher Contractor. Drei unbewaffnete Drohnen des Typs „Heron 1“ werden schon jetzt von der Bundeswehr im Einsatzgeschwader Mazar-e Sharif in Afghanistan eingesetzt. Das Verteidigungsministerium hat hierfür einen Leasingvertrag mit der Militärsparte des Airbus-Konzerns abgeschlossen. Airbus hat seinerseits vier Drohnen von IAI erworben, von denen eine als Reserve vorgehalten wird.
Die Bundeswehr will nun mit den Vertragsverhandlungen zur Ausgestaltung des Leasings beginnen (www.bundeswehr.de vom 13. Januar 2016). Es ist unklar, inwiefern auch die alten Leasingverträge für die „Heron 1“ verlängert würden. Die neuen Drohnen würden in Israel stationiert, das Taktische Luftwaffengeschwader 51 im schleswig-holsteinischen Jagel sei der „Heimatverband“, ein dortiger Militärflugplatz ist bereits entsprechend umgerüstet worden. Wie bisher finde die Ausbildung in Israel und simulatorgestützt in Jagel statt. Diese „einfache Umstellung von Personal und Logistik von Heron 1 zu Heron TP“ erweise sich nun als Vorteil. Die Auswahlentscheidung für die „Überbrückungslösung“ ist an weitere Auflagen zur Zulassung und Waffenintegration geknüpft. Vorteile fänden sich bei einer skalierbaren Bewaffnung und einem „Backup Landesystem“. Zudem habe der Hersteller eine frühere Verfügbarkeit der „Heron TP“ zugesagt. Die „Predator“ wäre demnach erst bis zu eineinhalb Jahre später für die Bundeswehr verfügbar gewesen. Daher werde die „Predator“ womöglich als Option „erneut betrachtet, wenn die vorgenannten Auflagen der Auswahlentscheidung nicht erfüllt werden“.
Zeitgleich mit der Auswahlentscheidung kündigte die Verteidigungsministerin Pläne für einen Drohneneinsatz in Mali an. Für eine „Aufklärungsmission“ würden zunächst vorhandene LUNA-Drohnen (Luftgestützte unbemannte Nahaufklärungsausstattung) eingesetzt, für die Überwachung „längerer Strecken in dem riesigen westafrikanischen Land“ seien aber größere Drohnen nötig. Bereits im Herbst dieses Jahres könnten hierfür „Heron“-Drohnen im malischen Luftraum fliegen. Verhandlungen dazu seien bereits im Gange.
Vor der Beschaffung von Kampfdrohnen (ohne Spezifizierung, ob es sich dabei um MALE oder UCAV – Unmanned Combat Air Vehicle – handele) hatte die Bundesregierung eine „gesellschaftliche Debatte“ versprochen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hieß es im Jahr 2013, die Bundesregierung wolle alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen „sorgfältig prüfen“ (Bundestagsdrucksache 18/2684). Die Prüfung bestand im Kern aus einer mehrstündigen Anhörung, deren Ergebnis selbst vom Deutschen Bundestag als „weiterhin umstritten“ zusammengefasst wurde („Beschaffung von Kampfdrohnen umstritten“, www.bundestag.de ohne Datum).
Die Auswahl einer „konkreten technischen Lösung“ zur Bewaffnung werde laut dem Verteidigungsministerium nach der Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs für die „Überbrückungslösung“ erfolgen (Bundestagsdrucksache 18/5022). Laut dem Verteidigungsministerium sollen diese mit „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ ausgerüstet werden. Auch Zielbeleuchtungsgeräte sollten montiert werden können. Gemeint sind Systeme, mit denen Ziele per Laser markiert werden, um sie dann mit anderen Flugzeugen oder Drohnen zu bombardieren. Auch die anvisierte „europäische Drohne“ wird Waffen tragen. Zu den Anforderungen heißt es, die Drohne solle über Aufhängepunkte für „Luft-Boden-Lenkflugkörper und Präzisionsbewaffnung“ verfügen. Die Waffen werden vage als „Effektortypen“ bezeichnet, früher sprach die Bundesregierung auch von „Wirkmitteln“. Die Frage nach „Effektortypen“ werde im Verlauf der Studie der drei Rüstungskonzerne behandelt, Ergebnisse flössen in das vorläufige Systemdesign ein. Das Parlament soll dann über die Bewaffnung entscheiden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Auf welche Weise konnte die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, vor der Beschaffung von bewaffneten Drohnen alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen „sorgfältig prüfen“?
a) Welche eigenen Veranstaltungen hat sie für diese Prüfung durchgeführt?
b) Welche wesentlichen Papiere, Stellungnahmen oder Ergebnisse von Veranstaltungen liegen der Bundesregierung außer der mehrstündigen Anhörung im Deutschen Bundestag vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
c) Inwiefern ist auch die Bundesregierung der Auffassung, dass trotz der angekündigten „gesellschaftlichen Debatte“ die Beschaffung von Kampfdrohnen in Gesellschaft und Politik „weiterhin umstritten“ ist (sofern die Bundesregierung eine andere Auffassung vertritt, bitte kurz begründen)?
An welchem Tag (bitte das Datum angeben) hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) seine drei „Lösungskonzepte zur Realisierung einer Nachfolgelösung“ fertig gestellt, und wann wurden diese an den Generalinspekteur übermittelt?
a) Wie lange hat der Generalinspekteur für die Prüfung der drei „Lösungskonzepte“ nach Kenntnis der Bundesregierung benötigt?
b) An welchem Tag (bitte das Datum angeben) wurde der Termin zur Verkündung der Auswahlentscheidung im Verteidigungsausschuss vereinbart bzw. erhielt die Bundesregierung hiervon Kenntnis durch den Generalinspekteur (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/7181 sowie Plenarprotokoll 18/148)?
Wie viele bewaffnungsfähige Drohnen sollen beschafft werden (bitte den genauen Typ mit sämtlichen Spezifikationen angeben), und wann, bzw. unter welchen Gesichtspunkten wird entschieden, auf welche Zahl zwischen „drei bis fünf“ sich die Bundesregierung festlegt (www.heise.de vom 12. Januar 2016)?
Welche Aussagen wurden von den Herstellern IAI und General Atomics zur Verfügbarkeit der drei „Lösungsvorschläge“ („Heron 1“, „Heron TP“, „Predator“) gemacht (bitte das Datum oder wenigstens das Quartal angeben)?
Nach welchen Kriterien wurden die a) technischen, b) wirtschaftlichen und c) operationellen Parameter der „Lösungsvorschläge“ durch den Generalinspekteur betrachtet und beurteilt?
Welche der Funktionalen Fähigkeitsforderungen für eine „Überbrückungslösung“ werden von der „Heron TP“ aus Sicht der Bundesregierung bislang nicht erfüllt bzw. müssen verhandelt werden?
Welche Gesamtkosten für die „Überbrückungslösung“ werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt veranschlagt, und wie differenzieren sich diese in Stückpreise der Drohnen, Bodenstationen, Satelliten- und Kommunikationsanlagen sowie Personal- und Sachaufwand?
a) Welche weitere zum Gesamtsystem gehörende Technik welcher Hersteller wird außer den Luftfahrzeugen „Heron TP“ nach gegenwärtigem Stand beschafft bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?
b) Welche dieser Technik will die Bundesregierung vorzugsweise im Leasingverfahren beschaffen, und welche weitere Technik könnte oder müsste durch die Bundeswehr gekauft werden?
c) Welche weiteren Dienstleistungen sollen für die Einsatzbereitschaft des Gesamtsystems aquiriert werden bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?
d) Wie differenzieren sich diese Kosten in Entwicklungs-, Beschaffungskosten und Lebenswegkosten?
e) Welche Sonderkündigungsrechte will die Bundesregierung für den Leasingvertrag mit IAI oder Airbus verhandeln?
Für wie viele Jahre soll die Technik nach derzeitigem Stand geleast bzw. gekauft werden bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?
Auf welche Weise wird Airbus DS Airborne Solutions GmbH an den Verhandlungen beteiligt?
a) Inwiefern ist geplant, auch solche Technik zu beschaffen die von Airbus bzw. seiner Rüstungssparte selbst gefertigt wird?
b) Welche (auch inoffiziellen) Angebote hat Airbus hierzu bereits vorgelegt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zulassbarkeit der „Heron TP“ für den deutschen Luftraum?
Welche weiteren Anstrengungen hat die Bundesregierung hinsichtlich einer „Minimierung des Zulassungsrisikos“ gegenüber israelischen Regierungsstellen unternommen, und wann wurden entsprechende „Abstimmungsgespräche zu Zulassungsaspekten von unbemannten Luftfahrzeugen“ mit dem israelischen Verteidigungsministerium geführt?
a) Inwiefern hat die Bundesregierung bislang alle für die Prüfung der Zulassbarkeit der „Heron TP“ erforderlichen Dokumente des Herstellers IAI sowie der israelischen Regierung erhalten bzw. was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Dokumente zurückgehalten werden?
b) Welche weiteren „Besprechungen zur Zulassbarkeit“ der „Heron TP“ haben seit Sommer 2015 zwischen Vertretern der Bundesregierung und IAI stattgefunden, und wer nahm daran teil?
c) Welche weiteren (auch „firmeninternen“) Prüfungen oder Studien zur Zulassbarkeit der „Heron TP“ wurden von der Bundesregierung beauftragt oder eingesehen, und wer hat diese erstellt?
Wo sollen die zu beschaffenden „Heron TP“ stationiert werden, und welche Aufgaben werden dabei vom Taktischen Luftwaffengeschwader 51 übernommen?
a) Welche weiteren Umbauten oder organisatorischen Veränderungen wurden seit 2015 auf dem Militärflugplatz im schleswig-holsteinischen Jagel für die Stationierung von Drohnen vorgenommen?
b) Wie viele deutsche Soldaten würden für den Betrieb der „Heron TP“ oder für die Ausbildung auf israelischem Staatsgebiet stationiert, und welche Aufgaben übernehmen diese?
Inwiefern wurde bei Gesprächen des BMVg, der Luftwaffe, der Bundeswehr oder der Deutschen Botschaft mit IAI oder anderen Herstellern bereits über die mögliche Beschaffung bzw. Nutzung von weiteren Simulatoren (auch Waffentrainings) verhandelt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zu entsprechenden Vorschlägen machen?
a) Welche Technik für die Simulation bzw. sonstige Ausbildung von Soldaten zu Drohnenpiloten wurde für den Militärflugplatz Jagel beschafft, und wer hat diese hergestellt bzw. verkauft?
b) Welche Änderungen sind nötig, um Simulatoren für die „Heron 1“ auch für die „Heron TP“ zu nutzen?
An welche einzelnen Auflagen zur Zulassung und Waffenintegration ist die Auswahlentscheidung bislang geknüpft?
Wann wurden diese Auflagen mit dem Hersteller IAI verhandelt, und wann wurden diese final an IAI kommuniziert?
Welcher Zeitrahmen zur Erfüllung der Auflagen der Auswahlentscheidung wurde mit dem Hersteller IAI vereinbart bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?
Welche Vorgaben hat die Bundesregierung zur (skalierbaren) Bewaffnung gemacht bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?
a) Mit welchen Herstellern von „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“, „Präzisionsbewaffnung“ oder Zielbeleuchtungsgeräten hat die Bundesregierung hierzu Verhandlungen oder Gespräche begonnen (Bundestagsdrucksache 18/5574) bzw. inwiefern und mit welchen Herstellern ist das beabsichtigt?
b) Welche Studien oder Prüfungen zur Bewaffnung der „Überbrückungslösung“ wurden von der Bundesregierung oder den beteiligten Firmen bereits beauftragt bzw. inwiefern ist dies beabsichtigt?
c) Über welche neuen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung darüber, welche Bewaffnung von den Herstellern bereits an den Drohnen „Heron TP“ eingesetzt oder getestet wurde, und was ist der Bundesregierung über entsprechende Ergebnisse von Tests oder Einsätzen bekannt?
Aus welchen Komponenten besteht das geforderte „Backup Landesystem“, und welche Details kann die Bundesregierung zu dessen Funktionsweise mitteilen?
Welchen Zeitplan zur Auswahl einer „konkreten technischen Lösung“ zur Bewaffnung hält die Bundesregierung derzeit für realistisch, die laut früheren Angaben nach der Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs für die „Überbrückungslösung“ beginnen soll (Bundestagsdrucksache 18/5022)?
Über welche Aufhängepunkte für Luft-Boden-Lenkflugkörper und Präzisionsbewaffnung soll die „Heron TP“ verfügen bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?
Mit welchen Beteiligten führt die Bundesregierung Verhandlungen zu einem Musterprüfprogramm?
a) Welches Unternehmen soll als Musterprüfleitstelle fungieren, und wann wurde die luftfahrtrechtliche Zulassung beantragt?
b) Worin bestand die Unterstützung der Wehrtechnischen Dienststelle 61/ Musterprüfwesen für Luftfahrtgerät der Bundeswehr hinsichtlich einer Airbus-Studie zur Zulassbarkeit der „Heron TP“, die durch den Konzern „firmenintern untersucht“ wurde (Bundestagsdrucksache 18/5574)?
Welche der Zulassungsvorschriften „STANAG 4671 Ed. 3 UAV System Airworthiness Requirements, RTCA/DO-178C Software Considerations in Airborne Systems and Equipment Certification, RTCA/DO-254: Design assurance guidance for airborne electronic hardware“ werden aus Sicht der Bundesregierung erfüllt bzw. nicht erfüllt?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis einer „industrieinternen Studie zum Erfüllungsgrad dieser Standards“ (Bundestagsdrucksache 18/5574)?
b) Worin bestehen die „nach Firmenangaben“ zu ca. 10 Prozent nicht erfüllten Forderungen der STANAG 4671, und wie könnten diese Defizite behoben werden bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern IAI und Airbus (Bundestagsdrucksache 18/5574)?
Inwiefern haben Bundesbehörden mit dem Hersteller der „Heron TP“, der israelischen Regierung oder Airbus DS Airborne Solutions GmbH mittlerweile (wie mit dem Konzern RUAG Holding AG) über die etwaige spätere Überlassung eines Prototyps für Zulassungsverfahren gesprochen, und welche Verabredungen wurden getroffen bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?
Inwiefern ist beabsichtigt bzw. wurde bereits mit der israelischen Regierung und Rüstungskonzernen erörtert oder verhandelt, die Beschaffungskosten der „Heron TP“ mit deutschen Waffenlieferungen (etwa U-Booten) an Israel aufzurechnen, und was ist der Bundesregierung über ablehnende Reaktion israelischer Regierungsvertreter (Außenministerium, Verteidigungsministerium) zu derartigen Plänen bekannt?
Inwiefern wurde oder wird die Auswahlentscheidung für die „Heron TP“ auch in der „Joint Capability Group Unmanned Aircraft Systems“ (JCGUAS), ihrer Arbeitsgruppe „Flight in Non-Segregated Airspace Working Group“ (FINAS) oder deren Unterarbeitsgruppen erörtert?
Welche Sitzungen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen der Nutzergruppe „European MALE RPAS User Community“ haben seit Sommer 2015 mit welchen Teilnehmenden und welcher Tagesordnung stattgefunden und welche Themen standen auf der Tagesordnung?
Welche „Kooperationsmöglichkeiten (vorrangig Erfahrungsaustausch, Ausbildung und Übung)“ der teilnehmenden Mitgliedstaaten wurden inzwischen ermittelt (Bundestagsdrucksache 18/5022)?
Inwiefern ist die Bundesregierung ebenfalls der Ansicht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, wonach sich die Wahl der „Heron-TP“ günstig auf die Pläne für eine „europäische Drohne“ auswirken (DIE WELT vom 13. Januar 2016), und eine Entscheidung für die „Predator“ das „europäische Projekt unwahrscheinlicher werden lassen“ würde?
Welchen neuen Stand kann die Bundesregierung zu Beginn, Ende und Zwischenschritten einer Studie zur Realisierung eines bewaffnungsfähigen „multilateralen Drohnenprojekts“ mitteilen?
a) Welche Aufgaben werden dabei von der Regierung Spaniens bzw. dortigen Rüstungskonzernen übernommen?
b) Welche Vorgaben für die Studie haben die beteiligten Regierungen hinsichtlich Art der Bewaffnung, Stealth- bzw. Tarnkapazitäten, Selbstschutzfähigkeiten und Luft- und Bodenkampffähigkeit gemacht?
Wann wurde der Leasingvertrag mit Airbus DS Airborne Solutions GmbH für die israelischen Drohnen „Heron 1“ zuletzt verlängert, und wann soll dieser auslaufen?
Welche Details kann die Bundesregierung zu den Plänen für einen Drohneneinsatz in Mali mitteilen?
a) Welche „längeren Strecken in dem riesigen westafrikanischen Land“ sollen mit größeren Drohnen zurückgelegt werden (http://augengeradeaus. net/2016/01/dronewatch-israelische-drohnen-fuer-die-bundeswehr- mitbewaffnung-zusammenfassung, bitte Startflugplätze und Zielgebiete nennen)?
b) Seit wann führt die Bundesregierung hierzu Verhandlungen für die Beschaffung und Nutzung von „Heron“-Drohnen im malischen Luftraum, und wer ist daran beteiligt?
c) Welche Angebote hat der Hersteller IAI hierzu bereits gemacht, und wann könnten die Drohnen bzw. Bodenstationen in welcher Stückzahl verfügbar sein?
d) Wann, und von welchen Standorten wurden für eine „Aufklärungsmission“ bereits vorhandene LUNA-Drohnen eingesetzt?
e) Welche Zwischenfälle, Abstürze oder sonstigen Schäden haben sich dabei ereignet?