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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einsatz von Drohnen der USA und der NATO zum Ausspähen Russlands

Drohnengestützte Aufklärung der US-Luftwaffe über der Ostsee Richtung Russland, Flüge der von Italien aus startenden "Global Hawk"-Drohnen, Nutzung eines deutschen Luftkorridors, Anmeldung der Überflüge, Betriebsabkommen, Verlängerung der erteilten Überfluggenehmigung, Verwendung der "Global Hawk"-Aufklärungsdaten, satellitengestützte Datenübermittlung, weitere geplante "Global Hawk"-Operationen in Europa, NATO-Initiative "Alliance Ground Surveillance" (AGS), technische Fähigkeiten und Steuerung der "Global Hawk" der US-Luftwaffe<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

25.02.2016

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/748905.02.2016

Einsatz von Drohnen der USA und der NATO zum möglichen Ausspähen Russlands

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die US-Luftwaffe hat mit der drohnengestützten Aufklärung an der NATO-Ostgrenze begonnen, zum Einsatz kam eine Riesendrohne des Typs „Global Hawk“ (www.bundeswehr.de vom 28. Januar 2016). Nach Angaben der Bundeswehr fand die Mission über der Ostsee statt. Die mit optischen und radarbasierten Sensoren zur Überwachung kleiner, beweglicher Ziele bestückte Drohne startete auf Sizilien. In einem eigens eingerichteten Korridor flog die „Global Hawk“ über Italien, Frankreich und Deutschland. Der Flug erfolgte im Rahmen der „European Reassurance Initiative“, mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen. Wie nahe die Drohne dabei der russischen Grenze kam, ist unklar. Das US-Militär operiert derzeit mit zwei „Global Hawk“ von Sizilien. Sie bilden die Vorhut einer Drohnenflotte der NATO, die ebenfalls fünf „Global Hawk“ auf dem Militärstützpunkt Sigonella stationieren will. Alle bestellten Drohnen sollen noch in diesem Jahr nach Italien überführt werden (Defense News vom 25. Januar 2016). Die erste vom US-Rüstungskonzern NORTHROP GRUMMAN CORPORATION bereits fertiggestellte Drohne trägt die militärische Kennung „NATO 1“ und wird auf der US-Luftwaffenbasis Edwards Air Force Base in Kalifornien für das Zulassungsverfahren in Italien getestet. Die NATO-Drohnen gehören zum Programm „Alliance Ground Surveillance“ (AGS). Die Bandbreite der Aufklärungsdaten ist enorm und erfordert breitbandige Satellitenverbindungen.

Die geplante NATO-Drohnenflotte und die bereits auf Sigonella stationierten „Global Hawk“ der US-Luftwaffe sind zu 95 Prozent baugleich (Defense News vom 25. Januar 2016). Laut einem Sprecher der Herstellerfirma NORTHROP GRUMMAN CORPORATION ergeben sich durch die gemeinsame Stationierung auf Sizilien Synergieeffekte. So würden die Drohnen der US-Luftwaffe helfen, Überflugverfahren für das bald beginnende NATO-Programm zu entwickeln. Die US-Drohnen waren bereits für die NATO-Manöver „Unified Vision“ und „Trident Juncture“ in europäischen Lufträumen unterwegs. Auch das deutsche Bundesministerium der Verteidigung hatte hierfür Genehmigungen erteilt (Bundestagsdrucksache 18/6978). Die Freigabe für die neuerlichen Überflüge durch die US-Luftwaffe war eigentlich bis Januar 2016 befristet und wurde zunächst bis Ende April 2016 verlängert. Der nun erstmals genutzte Korridor verläuft über den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Laut der Bundeswehr hielt sich die „Global Hawk“ dabei auf dem Hin- und Rückflug jeweils 85 Minuten im deutschen Luftraum auf. Zukünftig sollen monatlich bis zu fünf Überflüge stattfinden. Für etwaige Notlandungen sind die Militärflugplätze Nörvenich und Schleswig vorgesehen.

Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung wurde der Betrieb der Aufklärungstechnik beim Transit über Deutschland „strikt untersagt“, überprüfen wolle die Bundesregierung dies jedoch nicht. Da die „Global Hawk“ in Höhen von bis zu 15 Kilometern fliegen, könnte die US-Luftwaffe von der Ostsee aus aus Sicht der Fragesteller nicht nur Russland, sondern auch die übrigen Anrainerstaaten ausspähen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welche Flüge der Riesendrohne des Typs „Global Hawk“ hat die US-Luftwaffe nach Kenntnis der Bundesregierung bereits im Rahmen der „European Reassurance Initiative“ von Sigonella Richtung Russland vorgenommen (Bundestagsdrucksache 18/6978; bitte Datum und Route der Flüge angeben)?

2

Inwiefern fanden die Flüge in dem vom Bundesministerium der Verteidigung eingerichteten Korridor in Deutschland statt, und welche Störungen oder Abweichungen sind der Bundesregierung bekannt?

3

Wann, durch wen, und bei welcher Stelle wurden die jeweiligen Flüge durch den deutschen Korridor angemeldet?

4

Inwiefern wurde dabei die Frist von mindestens 72 Stunden vor einem geplanten Überflug eingehalten (Bundestagsdrucksache 18/6978)?

5

Welche weiteren Flüge hat die US-Luftwaffe derzeit angekündigt (bitte Datum und Route der Flüge angeben)?

6

Was ist der Bundesregierung über die durchschnittlichen Flugzeiten bzw. die Flugdauer der Einsätze von Sigonella zur Ostsee und zurück bekannt und welche Rückschlüsse lassen sich zur Dauer der Präsenz über der Ostsee durch die jeweils bekannt gemachte Durchquerung des deutschen Luftraums ziehen?

7

Über welchen Gebieten der Ostsee wurde durch die mit optischen und radarbasierten Sensoren zur Überwachung kleiner, beweglicher Ziele bestückte Drohne nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils aufgeklärt, und wie nahe kam die Drohne der russischen Grenze?

8

Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis über ein Ersuchen der US-Luftwaffe zur Verlängerung der eigentlich bis Ende Januar 2016 befristeten Genehmigung von Flügen durch den deutschen Korridor erlangt, und bei welcher Behörde ging dieses ein (Bundestagsdrucksache 18/6978)?

9

Inwieweit hat die US-Regierung bereits deutlich gemacht, nach Ende April 2016 eine Verlängerung der erteilten Überfluggenehmigung beantragen zu wollen?

10

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu, bzw. unter welchen Voraussetzungen würde die Bundesregierung einer solchen Verlängerung zustimmen?

11

Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern die US-Regierung weitere Operationen der „Global Hawk“ in Europa plant (Bundestagsdrucksache 18/6978)?

12

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen das Genehmigungsverfahren der französischen Regierung längere Zeit nicht abgeschlossen werden konnte (Bundestagsdrucksache 18/6978)?

13

Welche Informationen wurden hierzu im Rahmen des „regelmäßig“ vorgenommenen Informationsaustauschs übermittelt, und inwiefern flossen diese in die Flugsicherheit zur Durchführung des militärischen Flugbetriebes ein?

14

Auf welche Weise können die bei den Aktivitäten der „Global Hawk“ über der Ostsee erlangten Aufklärungsdaten aus Sicht der Bundesregierung „zur Unterstützung der baltischen Staaten sowie zur Stärkung der NATO-Verbündeten“ dienen (Bundestagsdrucksache 18/6978)?

15

Welche konkreten Aktivitäten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Flügen aufgeklärt, und welche Daten oder Analysen hat die Bundesregierung durch die USA oder die NATO diesbezüglich erhalten?

16

Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt Rohdaten oder aufbereitete Daten der entsprechenden Aufklärungsdaten an die NATO übermittelt?

17

Wie flossen diese Daten oder Analysen in die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung ein, um dadurch „eine Destabilisierung in Zentral- und Osteuropa zu verhindern“ (Bundestagsdrucksache 18/6978)?

18

Welche Angaben enthält das Betriebsabkommen des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) sowie der United States Air Force (USAF) zum genauen Zeitpunkt und Ort der versprochenen Abschaltung der an Bord befindlichen Überwachungs- und Aufklärungssensoren während des Überflugs des deutschen Staatsgebiets?

19

Inwiefern wurde die versprochene Abschaltung bei der Anmeldung der Überflüge jeweils einzeln mitgeteilt?

20

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die technischen Fähigkeiten der signalerfassenden Sensoren sowie sonstiger Überwachungstechnik der „Global Hawk“ es ermöglichen, auch beim Betrieb außerhalb deutscher Hoheitsgewässer über der Ostsee Aktivitäten in Deutschland aufzuklären?

21

Welche Angaben enthält das Betriebsabkommen zur Frage, inwiefern die deutschen Behörden bei der Durchquerung des Korridors in Deutschland jeweils unterrichtet werden müssen, durch welche Missionskontrollelemente die Drohnen gesteuert werden?

22

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die „Global Hawk“ der US-Luftwaffe bei den Flügen durch den deutschen Korridor wie im Betriebsabkommen festgelegt, durch das Missionskontrollelement in Beale Air Force Base, Kalifornien gesteuert wurden (Bundestagsdrucksache 18/6978)?

23

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von welchen Bodenstationen oder Missionskontrollelementen die „Global Hawk“ nach ihrem Transit durch Deutschland über der Ostsee gesteuert wurden?

24

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob eine Steuerung der „Global Hawk“ über der Ostsee bzw. die Nutzung erlangter Daten auch über die US-Basis in Ramstein erfolgte bzw. erfolgen kann?

25

Inwiefern liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse vor, auf welche Weise, und mithilfe welcher Satelliten die aufgeklärten Daten an die Bodenstationen übermittelt werden (Bundestagsdrucksache 18/6978)?

26

Mithilfe welcher „Datenrelaissatelliten“ welcher Länder, Organisationen oder privater Konzerne werden die aufgeklärten Daten der in der NATO-Initiative „Alliance Ground Surveillance“ (AGS) eingesetzten „Global Hawk“ nach Kenntnis der Bundesregierung übertragen (Bundestagsdrucksache 18/5538)?

a) Inwiefern kommen dabei auch optische Laserknoten zum Einsatz, und um welche Systeme zur Weiterleitung und Verarbeitung handelt es sich dabei?

b) Welche Übertragungsraten werden durch die Systeme erreicht?

27

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch die in Zelten oder Fahrzeugen untergebrachten mobilen Bodenstationen („Transportable General Ground Stations“) des AGS für den Empfang von Daten von optische Laserknoten geeignet sind (Defense News vom 25. Januar 2016)?

28

Wie viele Soldaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung für das AGS auf Sizilien stationiert?

29

Wie viele Arbeitsplätze für „Operatoren“ von Drohnen werden in den Bodenstationen eingerichtet, und wie viele Drohnen können gleichzeitig von Sigonella aus gesteuert werden?

30

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die „Gloabl Hawk“ der NATO und die bereits auf Sigonella stationierten „Global Hawk“ der US-Luftwaffe zu 95 Prozent baugleich sind, und worin bestehen demnach die 5 Prozent Abweichung (Defense News vom 25. Januar 2016)?

31

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche US-Behörden, Unternehmen oder Institute an welchen Sicherheitsforschungsprogrammen der Europäischen Union teilnehmen?

Berlin, den 5. Februar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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