Gesamt- und Folgekosten aller Auslandseinsätze seit Gründung der Bundeswehr
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Birgit Menz, Niema Movassat, Dr. Alexander Neu, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Antwort auf eine Berichtsanforderung der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nach den Gesamtkosten der Auslandseinsätze der Bundeswehr (2016/0054824) teilt das Bundesministerium der Verteidigung mit: „Entsprechendes Datenmaterial bis hin zur Gründung der Bundeswehr liegt nicht vor.“ Aufgrund des vorliegenden Datenmaterials wurden für insgesamt 55 Auslandseinsätze Angaben zum Einsatzzeitraum, der Anzahl des eingesetzten Personals sowie der Ausgaben per 19. Januar 2016 getätigt. Zu acht dieser Einsätze konnten gar keine oder nur lückenhafte Ausgaben zum eingesetzten Personal und den Gesamtkosten gemacht werden. Darüber hinaus war die Bundesregierung nicht in der Lage anzugeben, welche Heilbehandlungskosten insgesamt seit der Gründung der Bundeswehr für physische und psychische Therapien von in Auslandseinsätzen geschädigten Soldatinnen und Soldaten aufgewendet wurden. Gleiches gilt für die Gesamtkosten, die seit der Gründung der Bundeswehr für die Versorgung und Entschädigung der Hinterbliebenen der 106 Soldatinnen und Soldaten, die insgesamt bei den Auslandseinsätzen zu Tode kamen, entstanden.
Die Fragesteller sind überrascht, dass die Bundesregierung entweder nicht in der Lage oder nicht Willens ist, Abgeordneten haushaltsrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Artikel 110 des Grundgesetzes gewährleistet das parlamentarische Budgetrecht und weist dem Bundeshaushalt und damit insbesondere dem Haushaltsgesetzgeber eine Kontrollfunktion gegenüber der Regierung zu. Das Budgetrecht und mit ihm die Kontrolle des Haushaltsvollzuges ist eines der wesentlichen Instrumente der parlamentarischen Regierungskontrolle. Dies muss vor dem Hintergrund des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts, der die Bundeswehr zu einer Parlamentsarmee macht, insbesondere für die auch nachgelagerte Kontrolle von Wehrausgaben gelten. Diese Kontrolle kann nur effektiv ausgeübt werden, wenn und soweit die Bundesregierung dem Parlament die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Für welche Auslandseinsätze seit Gründung der Bundeswehr liegt der Bundesregierung kein Datenmaterial zur Erfassung der Kosten aus jeweils welchen Gründen vor?
Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung insbesondere keine Angaben zu den Gesamtkosten sowie dem insgesamt eingesetzten Personal im Rahmen des Einsatzes „Rapid Reaction Force“ im ehemaligen Jugoslawien im Zeitraum von Juni 1995 bis Dezember 1995 machen?
Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung insbesondere keine Angaben zu den Gesamtkosten sowie dem insgesamt eingesetzten Personal im Rahmen des Einsatzes „United Nations Transitional Administration for Eastern Slavonia, Baranja and Western Sirmium“ in Kroatien und Serbien im Zeitraum von Februar 1996 bis Juli 1997 machen?
Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung insbesondere keine Angaben zu den Gesamtkosten sowie dem insgesamt eingesetzten Personal im Rahmen des Einsatzes „LIBELLE“ in Albanien im März 1997 machen?
Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung insbesondere keine Angaben zu den Gesamtkosten sowie dem insgesamt eingesetzten Personal im Rahmen des Einsatzes „ALLIED HARBOR“ im Kosovo und in Mazedonien im Zeitraum von April 1999 bis September 1999 machen?
Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung insbesondere keine Angaben zu den Gesamtkosten sowie dem insgesamt eingesetzten Personal im Rahmen des Einsatzes „AVENIR“ im Kongo im Zeitraum von April 2004 bis Juni 2004 machen?
Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung insbesondere keine Angaben zu den Gesamtkosten sowie dem insgesamt eingesetzten Personal im Rahmen des Einsatzes „Aceh Monitoring“ in Indonesien im Zeitraum von September 2005 bis März 2006 machen?
Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung insbesondere keine Angaben zu den Gesamtkosten sowie dem insgesamt eingesetzten Personal im Rahmen des Einsatzes in Pakistan im Zeitraum von Oktober 2005 bis März 2006 machen?
Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung insbesondere keine Angaben zu den Gesamtkosten sowie dem insgesamt eingesetzten Personal im Rahmen der Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Georgien im Zeitraum von August 2008 bis Juni 2009 machen?
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich seit Gründung der Bundeswehr die Heilbehandlungskosten, die aufgrund der in Auslandseinsätzen physisch oder psychisch zu Schaden gekommenen Soldatinnen oder Soldaten sowie zu Schaden gekommenen zivilen Beschäftigten entstanden sind?
Welche Heilbehandlungskosten sind zu welchem Umfang für welche Dauer aufgrund jeweils welcher Rechtsgrundlage grundsätzlich erstattungsfähig?
Welche Heilbehandlungskosten in welcher jährlichen Gesamthöhe wurden seit dem 1. Januar 1992 jeweils kassenwirksam?
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich seit Gründung der Bundeswehr die Aufwendungen, die für die Hinterbliebenen der 106 in Auslandseinsätzen zu Tode gekommenen Personen angefallen sind (bitte nach Rechtsgrundlagen differenzieren, insbesondere nach dem sozialen Entschädigungsrecht, Leistungen aufgrund der Dienstzeitversorgung, Entschädigungen nach § 63e des Soldatenversorgungsgesetzes sowie Aufwendungen für Bestattungen und ggf. der Errichtung von Ehrengräbern einschließlich der Kosten der Grabpflege)?
Falls die Bundesregierung bei ihrer in der Antwort auf die vorbezeichnete Berichtsanforderung geäußerten Auffassung bleibt, dass eine Erfassung dieser Leistungen nicht vorgenommen wird, was sind die Gründe dafür, und auf welcher Grundlage prognostiziert die Bundesregierung dann die Aufstellung der jeweiligen Haushaltstitel?