[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. März 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7846
18. Wahlperiode 11.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke,
Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7670 –
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen
legale wie illegale Waffen bei Neonazis. Auch verüben Neonazis mit Waffen
Straftaten. Dabei kommen die Waffen nicht nur bei politisch rechts motivierten
Straf- und Gewalttaten zum Einsatz, sondern auch bei sonstigen Straftaten durch
Neonazis, die keinen erkennbaren politischen Hintergrund haben. Im Januar 2016
wurden zum Beispiel bei mehreren Durchsuchungen in Bayern über ein Dutzend
illegale und weitere legale Schusswaffen sichergestellt. Die „Süddeutsche
Zeitung“ berichtete in diesem Zusammenhang auch über mögliche Verbindungen in
die Neonazi-Szene (vgl. „Ermittler heben Waffenarsenal bei Razzien aus“,
Süddeutsche Zeitung vom 8. Februar 2016,
www.sueddeutsche.de/muenchen/
polizeiermittler-heben-waffenarsenal-bei-razzia-aus-1.2854835). Ebenfalls kommen
auch immer wieder Schusswaffen bei Angriffen auf Unterkünfte von
Geflüchteten zum Einsatz. So wurde beispielsweise am 4. Januar 2016 ein 23-jähriger
Asylbewerber im hessischen Dreieich von einem Projektil verletzt, als ein
Unbekannter mehrfach auf die Fenster der Unterkunft schoss (vgl. „Angriff auf
Flüchtlingsunterkunft: Die Schüsse von Dreieich“, Spiegel Online vom 4. Januar
2016,
www.spiegel.de/politik/deutschland/dreieich-in-hessen-was-wir-
ueberdie-schuesse-auf-das-fluechtlingsheim-wissen-a-1070375.html).
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung z. B. aus dem zentralen
Waffenregister zu legalem Waffenbesitz von behördlich bekannten Neonazis –
insbesondere bei Funktionären der NPD, der Partei DIE RECHTE, der Partei
DER DRITTE WEG und anderer rechtsextremer Parteien und bei
Organisationen der extremen Rechten wie Kameradschaften (bitte nach Bundesland,
Art der Waffenbesitzkarte und des Waffenscheins, Art und Anzahl der
Waffen, Organisationshintergrund des Inhabers der Waffenbesitzkarte oder des
Waffenscheines aufschlüsseln)?
Ein tagesaktueller Gesamtüberblick über waffenrechtliche Erlaubnisse oder
Waffenbesitz bei Rechtsextremisten liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine
lückenlose Bestandsaufnahme ist mangels umfassenden Zugangs des Bundesamtes
für Verfassungsschutz (BfV) zu Informationen der Waffenbehörden der Länder
über legalen Waffenbesitz nicht möglich. Aus diesem Grund kann durch die
Bundesregierung keine valide Aussage zu rechtsextremistischen Waffenbesitzern
bzw. der Anzahl der Waffen und ähnliches getroffen werden.
Auch das „Nationale Waffenregister“ (NWR) enthält zu den dort erfassten
Personen keine Informationen zu ihrer Parteienzugehörigkeit, politischen
Gesinnung, Religion oder Ähnliches. Insoweit wird auf das Gesetz zur Errichtung eines
Nationalen Waffenregisters (NWRG) verwiesen. Auswertungen nach Ländern
sind hier nicht möglich.
Behördenbekannte Personen können durch die berechtigten Stellen (§ 10
NWRG) unmittelbar im NWR hinsichtlich vorliegender Erlaubnisse und legalem
Waffenbesitz überprüft werden.
Sobald beim BfV Erkenntnisse über Rechtsextremisten anfallen, die über eine
waffenrechtliche Erlaubnis oder auf anderem Wege über Waffen verfügen, wird
diesen Informationen gezielt nachgegangen. Die Verfassungsschutzbehörden der
Länder entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Übermittlung von
Informationen an die zuständige Waffenbehörde, damit diese zum Beispiel
waffenentziehende Maßnahmen einleiten können.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu legalem Waffenbesitz von
Personen, die in der Vergangenheit rechtskräftig wegen Verstößen gegen die
§§ 86, 86a und 130 des Strafgesetzbuches (StGB) und weiterer einschlägiger
Straftaten wie Körperverletzung verurteilt wurden (bitte nach Bundesland,
Art und Anzahl der Waffen, Straftatbestand der Verurteilung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im NWR sind zu
gespeicherten Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse keine derartigen
Informationen gespeichert. Auf das NWRG wird verwiesen.
Soweit Ermittlungsverfahren der Landesstaatsanwaltschaften betroffen sind,
besteht nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Zuständigkeit der
Behörden der Länder.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Waffenbesitz und Waffeneinsatz von
Neonazis“ vom 30. Januar 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/402 verwiesen.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung illegaler
Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis
genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2013 bis 2015 (bitte nach
Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Art der Waffen und Munition, Datum der
Durchsuchung, Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren und/oder
Verurteilungen sowie Anzahl der Ermittlungsverfahren nach den §§ 129 und 129a
StGB aufschlüsseln)?
Aus den Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof liegen Erkenntnisse aus dem Verfahren gegen die rechtsterroristische
Vereinigung „Oldschool Society“ vor. Die vier Angeschuldigten dieses Verfahrens
sind hinreichend verdächtig, spätestens im Januar 2015 eine terroristische
Vereinigung gegründet und sich an ihr als Mitglieder – zwei Angeschuldigte als
Rädelsführer – beteiligt zu haben (§ 129a Absatz 1 und Absatz 4 des
Strafgesetzbuches – StGB). Ihnen wird darüber hinaus die Vorbereitung eines
Explosionsverbrechens zur Last gelegt (§ 310 Absatz 1 Nummer 2 StGB). Der
Generalbundesanwalt hat gegen die Angeschuldigten am 23. Dezember 2015 Anklage vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen in Sachsen wurden am 6. Mai 2015
(neben pyrotechnischem Sprengstoff) bei einem Beschuldigten unter anderem ein
Schlagring sowie eine Schreckschusspistole sichergestellt. Darüber hinaus wurde
am selben Tag bei der Durchsuchung bei einem Beschuldigten in Nordrhein-
Westfalen ebenfalls eine Schreckschusspistole sichergestellt. Die beiden
Beschuldigten waren nicht im Besitz der erforderlichen waffenrechtlichen
Erlaubnis. Ebenfalls am 6. Mai 2015 wurden bei einem weiteren Beschuldigten in
Bayern 15 Signal- und Schreckschusswaffen bzw. erlaubnisfreie Waffen und ein
Schlagring sichergestellt. Dieser Beschuldigte ist jedoch im Besitz eines kleinen
Waffenscheins. Ihm sind der Besitz und das Führen von Signal-, Reizstoff- und
Schreckschusswaffen gestattet.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von
legalen Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von
Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2013 bis 2015 (bitte
nach Bundesland, Art und Anzahl der Waffen und Munition, Datum der
Durchsuchung und Anlass der Maßnahme aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. zu „Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis“ vom
30. Januar 2014 auf Bundestagsdrucksache 18/402 wird verwiesen.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen und
illegalen Waffen durch Neonazis in den Jahren 2013 bis 2015 bei der
Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich PMK-rechts (bitte
aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Datum und Art der Straftat,
Status und Art der eingesetzten Waffen sowie Anzahl der Ermittlungen nach
den §§ 129 und 129a StGB)?
In den Jahren 2013 und 2014 hat das Bundeskriminalamt (BKA) nachfolgend
aufgeführte Fallzahlen im Rahmen von Sonderauswertungen zu Delikten der
PMK-rechts, bei denen es zum Einsatz von Waffen bzw. zu einer Bedrohung mit
Waffen als Tatmittel kam, erhoben:
2013 2014
265 536
Mangels endgültiger zwischen Bund und Ländern abgestimmter PMK-Fallzahlen
ist eine entsprechende Erhebung für das Jahr 2015 noch nicht möglich.
Über weitergehende Informationen im Sinne der Fragestellung verfügt die
Bundesregierung nicht. Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zu „Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis“ vom 30. Januar
2014 auf Bundestagsdrucksache 18/402 verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen bzw.
illegalen Waffen durch Neonazis in den Jahren 2013 bis 2015 bei der
Begehung von Straftaten der allgemeinen und schweren Kriminalität (bitte nach
Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Datum und Art der Straftat,
Verurteilungshintergrund des Täters, Status und Art der eingesetzten Waffen sowie
Anzahl der Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB aufschlüsseln)?
Straftaten der allgemeinen und schweren Kriminalität im Zusammenhang mit der
Nutzung von Waffen und Sprengstoff werden in einem gesonderten Meldedienst
abgebildet, der keine Angaben zu einem PMK-Hintergrund der Tatverdächtigen
enthält. Sofern zu dem oder den Tatverdächtigen Vorerkenntnisse aus dem
Bereich PMK-rechts vorliegt/vorliegen, erfolgt eine Unterrichtung der
Fachdienststelle und eine personenbezogene Speicherung in der jeweiligen Kriminalakte.
Eine Recherche ist somit in Bezug auf Einzelpersonen, zu denen ein
entsprechender Eintrag in der Kriminalakte vorhanden ist, möglich. Eine statistische
Auswertung aus dem Meldedienst oder aufgrund der Kriminalakte ist nicht möglich.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Herkunft, der in den
Fragen 4 bis 6 erfragten Waffen hinsichtlich der Beschaffung (insbesondere zu
Herkunftsland, Transport und Lagerung der illegalen Waffen und
Sprengstoffe)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu „Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis“ vom 30. Januar
2014 auf Bundestagsdrucksache 18/402 wird verwiesen.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchem
Umfang Deutschland als Transitland für den Transport illegaler Waffen von
Personen mit Anbindung an die rechtsextreme Szene genutzt wird?
Im Rahmen des Sondermeldedienstes „Waffen- und Sprengstoffsachen“ bzw. der
Verarbeitung dieser Daten in der Falldatei „BK-Waffen“ erfolgt in der Regel
keine Meldung/Erfassung von Erkenntnissen über die politische Motivation von
Tätern.
Daher sind keine statistischen Aussagen im Sinne der Fragestellung möglich.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von
Neonazis mit legalen wie illegalen Waffen in den Jahren 2013 bis 2015 im In-
und Ausland (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Ort und Art der
Schießübung, verwendeten Waffen und organisatorischem Hintergrund der
an den Schießübungen beteiligten Neonazis sowie Ermittlungen nach den
§§ 129 und 129a StGB auflisten)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu „Schusswaffen- und Wehrsporttrainings deutscher Neonazis im
In- und Ausland“ vom 16. Dezember 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/7052
wird verwiesen.
Soweit Ermittlungsverfahren der Landesstaatsanwaltschaften betroffen sind,
besteht nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Zuständigkeit der
Behörden der Länder.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu gewerblichen
Anmeldungen als Waffen- bzw. Militariahändler durch Neonazis (also beispielsweise
Personen, die in der Vergangenheit nach den §§ 86, 86a und 130 StGB und
weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt wurden) (bitte nach
Bundesland, Art und Datum der gewerblichen Anmeldung und Art des Gewerbes
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. zu „Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis“ vom 30. Januar
2014 auf Bundestagsdrucksache 18/402 wird verwiesen.
11. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Unterkünfte
und Wohnungen von Flüchtlingen und Migranten, die sich in den Jahren
2013 bis 2015 ereigneten, legale Schusswaffen durch die Täterinnen und
Täter verwendet (bitte auflisten nach Datum, Art der Schusswaffe, Tatort,
Bundesland)?
12. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Unterkünfte
und Wohnungen von Flüchtlingen und Migranten, die sich in den Jahren
2013 bis 2015 ereigneten, illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und
Täter verwendet (bitte auflisten nach Datum, Art der Schusswaffe, Tatort,
Bundesland)?
13. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Flüchtlinge und
Migranten, die sich in den Jahren 2013 bis 2015 ereigneten, legale
Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte auflisten nach
Datum, Art der Schusswaffe, Tatort, Bundesland)?
14. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Flüchtlinge und
Migranten, die sich in den Jahren 2013 bis 2015 ereigneten, illegale
Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte nach Datum, Art der
Schusswaffe, Tatort, Bundesland auflisten)?
Die Fragen 11 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Straftaten der allgemeinen und schweren Kriminalität im Zusammenhang mit der
Nutzung von Waffen und Sprengstoff werden in einem gesonderten Meldedienst
abgebildet, der keine Angaben zu einem PMK-Hintergrund der Tatverdächtigen
enthält.
Im Rahmen des KPMD-PMK übermitteln die Polizeidienststellen der Länder
dem BKA Erkenntnisse zu politisch motivierten Straftaten. Da im
Themenfeldkatalog des KPMD-PMK das neue Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ erst
rückwirkend zum 1. Januar 2014 ergänzt wurde, ist eine Auflistung für das
Jahr 2013 nicht möglich. Es wird darauf verwiesen, dass die dargestellten
Deliktszahlen für 2015 nicht abschließend sind und in Folge der fortlaufenden
Erfassung für die gesamten Jahreszeiträume Änderungen unterliegen.
Die Fragestellungen bezüglich der Begrifflichkeiten „Unterkünfte“ und
„Migranten“ können nicht beantwortet werden, da die Auswertung nach diesen
Begrifflichkeiten nicht möglich ist.
In der nachfolgenden Tabelle sind Straftaten gegen Asylunterkünfte der PMK-
rechts und PMK-Sonstige/Nicht zuzuordnen und dem Tatmittel „Schusswaffe“
der Jahre 2014 und 2015 aufgelistet:
Tatzeit Tatort/Ort Land Sachverhalt
19.01.2014 Versmold NW Unbekannter Täter hat mit einer Paintballwaffe
Farbkugeln auf das bewohnte Asylbewerberheim geschossen.
24.05.2014 Rheinstetten BW Unbekannter Täter betrat das frei zugängliche Gelände
einer Asylunterkunft und begab sich zum
nächstgelegenen Wohncontainer. Dort gab er zwei oder drei Schüsse
ab. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft
Karlsruhe gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt.
24.05.2014 Versmold NW Unbekannte Täter schossen mittels Paintballwaffe gegen
die Frontfassade der Asylbewerberunterkunft. Im
gleichen Tatzeitraum beschossen die unbekannten Täter aus
einem fahrenden Auto heraus ein Gebäude in der
Innenstadt. In dem Gebäude befindet sich auch die
Geschäftsstelle der Partei „Die Grünen.“ Hier wurde eine
Glasscheibe durchschlagen.
10.07.2014 Essen NW Der Beschuldigte schoss nach Angaben der Zeugen von
seinem Balkon mehrfach mit einer Schusswaffe in
Richtung des gegenüber liegenden Asylbewerberheimes.
14.08.2014 Bestensee BB Die Beschuldigten gaben mehrere Schüsse mit Paintball-
Waffen auf das Übergangswohnheim in Pätz ab.
14.08.2014 Konzell BY Die Beschuldigten haben mit einer Kartoffelkanone eine
Fensterscheibe der Asylunterkunft eingeschossen. Die
Kanone haben sie sich extra für die Tat selber gebaut.
26.08.2014 Konzell BY Die Beschuldigten schossen mit einer Kartoffelkanone
eine Fensterscheibe zum Speisesaal ein. Personen waren
zur Tatzeit nicht im Speisesaal, Schaden am Gebäude ist
nur am Fenster entstanden.
23.10.2014 Essen NW Unbekannte Täter beschädigten ein Fenster des
Asylbewerberheimes.
01.11.2014 Berlin BE Der Geschädigte wurde in einem Übergangswohnheim
für Asylsuchende in seinem Bett liegend von einem
Stahlkugelgeschoß am Bauch getroffen und ein weiteres
Geschoß flog gegen die Zimmertür.
10.04.2015 Hofheim am Taunus HE Unbekannte Täter gaben mit Luft-, Gas- oder
Federdruckwaffe zehn Schüsse auf ein im ersten Stock einer
Containerwohnanlage für Asylbewerber befindliches
Flurfenster ab. Im unmittelbaren Umfeld wurden
vielfältige Aufkleber auch mit zuwanderungskritischen Inhalten
bzw. Aussagen „Refugees not welcome“ und einem
angeblichen Zitat des Dalai Lama „Wenn es zu viele
Zuwanderer gibt, muss man auch einmal den Mut
aufbringen zu sagen, dass es genug ist.“ festgestellt. Im Rahmen
der Ermittlungen erhärtete sich ein Tatverdacht gegen die
Beschuldigten.
19.04.2015 Münster NW Unbekannter Täter schoss auf eine Fensterscheibe im
ersten Obergeschoss eines Übergangwohnheims.
30.04.2015 Erfurt TH Unbekannter Täter verschaffte sich durch Übersteigen
eines Zufahrtstores Zutritt zum rückwärtigen Bereich eines
umfriedeten Geländes und schoss anschließend mit einer
mitgeführten Paintballwaffe auf die Hausfassade, die
Fenster und den davor gelegenen Boden.
Tatzeit Tatort/Ort Land Sachverhalt
17.05.2015 Berlin BE Unbekannter Täter betrat den Hof des Asylantenheims,
hantierte mit einem Samurai-Schwert und bedrohte drei
Personen. Er hielt dem Geschädigten das Schwert an den
Hals. Als dieser danach griff, zog es der Täter weg und
verletzte den Geschädigten an der Hand. Anschließend
drohte er noch mit einer Schusswaffe und entfernte sich
danach unerkannt.
19.07.2015 Enger NW Zwei Unbekannte Täter wurden beobachtet, als plötzlich
der Beifahrer aus dem Auto heraus schoss, wobei nicht
erkannt wurde, ob die Person in Richtung Haus oder in
die Luft geschossen hat.
24.07.2015 Essen NW Der Beschuldigte soll gegenüber vom Balkon eine
Langwaffe auf einen Bewohner einer Asylunterkunft gerichtet
haben.
30.07.2015 Stadtallendorf HE Unbekannte Täter schossen drei Gotcha-Kugeln auf die
Frontseite des derzeit als Gemeinschaftsunterkunft für
Flüchtlinge genutzten ehemaligen Hotelgebäudes.
14.08.2015 Lemförde NI Unbekannter Täter beschädigt mit einem Luftgewehr die
Fensterscheibe eines Zimmers im Flüchtlingsheim in
Marl. Es wurden insgesamt zwei „Einschusslöcher“
festgestellt.
17.08.2015 Torgelow MV Aus einem Kfz wurde mit einer Leuchtsignalpistole auf
das Asylbewerberheim in Richtung der 4. Etage
geschossen. Danach schossen die unbekannten Täter vermutlich
mit einer Schreckschusswaffe mehrmals in die Luft und
flüchteten.
01.09.2015 Oderberg BB Unbekannte Täter beschädigten, vermutlich durch einen
Schuss mit einem Luftgewehr, eine Scheibe im 1.
Obergeschoss des Asylbewerberheims.
09.09.2015 Euskirchen NW Unbekannte Täter beschossen mit Paintball die
kommunale Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkunft,
wahrscheinlich aus einem Pkw heraus.
26.09.2015 Lübbecke NW Unbekannter Täter näherte sich in einem Pkw einer
Asylbewerberunterkunft. Der Fahrer soll aus dem herunter
gelassenen Fenster, eine Pistole in die Luft gehalten und
anschließend einen Schuss in die Luft abgegeben haben.
Der Pkw soll mit vier Personen besetzt gewesen sein.
09.10.2015 Hofbieber HE Der/die unbekannten Täter gelangten mit einem
motorisierten Zweirad vor den Eingangsbereich des
Asylbewerberheimes und schossen aus ca. 30 Metern Entfernung
mit einer derzeit nicht näher verifizierbaren Waffe etwa
12 - 13 Paintballs auf die Hausfassade.
10.10.2015 Tostedt NI Mehrere unbekannte Täter besprühten Türen und
Rollläden einer Asylunterkunft mit „scheiss verein, Fick
...,Fuck you Neger, und IZZ.“ (Schreibweise
übernommen). Kurz darauf wurden zwei aus Richtung der
Flüchtenden kommende, vermutlich aus einer
Schreckschusswaffe stammende Schüsse festgestellt.
31.10.2015 Döbeln SN Die Beschuldigten zerstörten durch 21fachen Beschuss
mit einer Gasdruckwaffe 18 Fensterscheiben einer
Asylbewerberunterkunft.
Tatzeit Tatort/Ort Land Sachverhalt
04.11.2015 Kalletal NW In einem Gespräch mit den Bewohnern eines
Asylantenheimes wurde mitgeteilt, dass täglich ein Geländewagen
besetzt mit mehreren jungen Männern vorfahren würde.
Die unbekannten Täter würden aussteigen und „Heil
Hitler“ oder „Sieg Heil“ rufen. Es sei auch mehrfach mit
Schreckschusswaffen und Leuchtspur in die Luft
geschossen worden.
05.11.2015 Schotten HE Die Beschuldigten beschossen das Asylantenwohnheim
mit Gasdruckwaffen und beschädigten dadurch zwei
Fensterscheiben und die Außenfassade eines Anbaus.
06.11.2015 Stolzenau NI Unbekannte Täter beschädigten die äußere Scheibe eines
doppelverglasten Fensters im 1. OG eines zum größten
Teil leerstehenden und zur Aufnahme von Flüchtlingen
vorbereiten Wohngebäudes mit fünf Schüssen
(offensichtlich Luft- oder Federdruckwaffe).
07.11.2015 Bad Säckingen BW Der Tatverdächtige steht in Verdacht, in Richtung einer
Asylunterkunft geschossen zu haben, um die Bewohner
zu erschrecken.
08.11.2015 Lünen NW Der Beschuldigte feuerte vor einer
Asylbewerberunterkunft dreimal in die Luft, kam der Aufforderung des
Sicherheitspersonals stehen zu bleiben nicht nach und
beleidigte das Sicherheitspersonal. Bei der Entfernung vom
Tatort feuerte er zwei weitere Schüsse ab.
14.11.2015 Vlotho NW Aus einem Pkw heraus wurden insgesamt zehn Schüsse
auf das Asylbewerberheim abgefeuert. Davon wurden
einige Schüsse gezielt auf die vor dem Haus stehenden
Personen abgefeuert und einige Schüsse wurden in die Luft
abgegeben.
15.11.2015 Schwarzenberg/
Erzgebirge
SN Sachbeschädigung vermutlich mittels Luftdruckwaffe an
Wohnung mit Belegung von Asylantragstellern.
20.11.2015 Weinstadt BW Unbekannter Täter bedrohte einen Asylbewerber mit
einer Schreckschusswaffe und betitelte ihn als
„Arschloch“.
28.11.2015 Berlin BE Durch Aussagen von Mitarbeitern und Bewohnern der
Flüchtlingsunterkunft wurde festgestellt, dass dieses
wahrscheinlich beschossen wurde und zwei oder drei
unbekannte Personen in unbekannte Richtung davonliefen.
Danach wurde eine unbekannte Person bemerkt, welche
einen pistolenähnlichen Gegenstand in beiden Händen
hielt. Dann folgten vier oder fünf gedämpfte
schussähnliche Geräusche. Am nächsten Tag wurde an der
Außenjalousie eines Zimmers ein Loch festgestellt.
28.11.2015 Erftstadt NW Unbekannter Täter soll mit einem Pkw langsam an einer
Notunterkunft vorbeigefahren sein und ein unbekannter
Täter soll von der Beifahrerseite aus mit einer Pistole drei
Mal in die Luft geschossen haben.
04.12.2015 Haltern NW Unbekannte Täter befuhren den Vorplatz zur
Flüchtlingsunterkunft und riefen „scheiß Ausländer“. Danach
entfernte sich das Fahrzeug und es wurden zehn Schüsse mit
Platzpatronen in Richtung der Flüchtlingsunterkunft
abgegeben.
Tatzeit Tatort/Ort Land Sachverhalt
15.12.2015 Herne NW Unbekannter Täter schoss vermutlich mittels einer
Luftdruckwaffe („Softair“) auf eine Seiteneingangstür sowie
auf drei Fensterscheiben eines als Flüchtlingsunterkunft
dienenden ehemaligen Schulgebäudes.
23.12.2015 Seelze NI Unbekannte Täter beschädigen, vermutlich durch
Beschuss mittels Druckluftwaffe, drei Glasscheiben eines
unbewohnten Containers für Flüchtlinge.
26.12.2015 Merkers-Kieselbach TH Aus einem grauen Pkw zielte der Beifahrer mit einem
gewehrähnlichen Gegenstand in Richtung der
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Es wurde nicht
geschossen.
28.12.2015 Waghäusel BW Zwei unbekannte Täter hatten eine Maschinenpistole
über die Schulter gehängt. Die Männer deuteten den
beiden Bewohnern mit dem Finger auf die Lippen gelegt an,
still zu sein, und entfernten sich von der Unterkunft.
Nachdem sie bemerkten, dass einer der Bewohner ihnen
im Abstand folgte, drehten sie sich um, der Waffenträger
hielt hierbei die Maschinenpistole vor dem Körper und
mit dem Lauf in Richtung des Bewohners, ohne diesen
konkret zu bedrohen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]