[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. Juni 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8928
18. Wahlperiode 23.06.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz,
Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8682 –
EU-Migrations- und Grenzmanagement in Afrika
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Auftrag der Europäischen Union unterstützt die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) laut Medienberichten der ARD
und des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ autoritäre Regime in Afrika
bei der Sicherung ihrer Grenzen. Obwohl der sudanesische Machthaber Umar
al-Bashir mit internationalem Haftbefehl wegen Völkermord, Verbrechen gegen
die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gesucht wird, will die Europäische
Union unter Federführung der GIZ das Programm „Better Migration
Management“ – für das die Europäische Union 40 Mio. Euro bereitstellt – auch im
Sudan umsetzen. Unter anderem soll Ausrüstung wie Kameras, Scanner und
Server offenbar zur Erfassung von Flüchtlingen und Migranten an das
sudanesische Regime geliefert, Grenzschützer ausgebildet und beim Aufbau von zwei
Lagern mit Hafträumen für Migranten geholfen werden (
www.tagesschau.de/
ausland/eritrea-sudan-101.html). Auch das diktatorische Regime in Eritrea, dem
die Unterdrückung der Bevölkerung sowie flächendeckende
Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden
(
www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/CoIEritrea/Pages/ReportCoIEritrea.aspx),
soll im Rahmen des „Better Migration Management“ unterstützt werden. Diese
Unterstützung erfolgt, obwohl der Europäischen Union bewusst ist, dass die
bereitgestellte Ausrüstung zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft missbraucht
werden kann (vgl. DER SPIEGEL, 20/2016 vom 14. Mai 2016, S. 36: „Pakt mit
Despoten“).
Im Rahmen der euro-afrikanischen Konferenz von Rabat im Jahr 2006, des im
Jahr 2014 initiierten Khartum-Prozesses und des Migrationsgipfels in Valletta
im November 2015 wurden zahlreiche Aktionspläne, Programme und Projekte
ins Leben gerufen, um die EU-Grenzsicherung über die eigenen Grenzen hinaus
zu verlagern und zu externalisieren, Flucht- und Migrationsbewegungen
aufzuhalten oder umzulenken und so Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten
vom Weg nach Europa abzuhalten. Darüber hinaus sollen die
Rückführungsquoten erhöht werden. In Agadez in Niger wurde unter Leitung der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein so genanntes
Multifunktionszentrum aufgebaut, über das die Bundesregierung bislang nur fragmentarisch
Auskunft geben konnte (vgl. Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache
18/7920 und Mündliche Frage 20 in der Fragestunde vom 16. März 2016 auf
Plenarprotokoll 18/160). In einem geleakten und mittlerweile öffentlichen
gemeinsamen Non-Paper von Europäischer Kommission und Europäischem
Auswärtigem Dienst vom 17. März 2016 zum Sudan (siehe
http://statewatch.org/
news/2016/mar/eu-com-eeas-readmission-sudan-7203-16.pdf) wird der
explizite Wunsch geäußert, die EU und ihre Mitgliedstaaten mögen dabei helfen,
Sudans Kapazitäten bei der Minderung von Flucht- oder Migrationsbewegungen
nach Europa zu stärken. Offiziell heißt es hingegen auch im Rahmen des
Projekts „Better Migration Management“, eigentliches Ziel sei es, den Grenzschutz
zu stärken bzw. Schmuggler und Menschenhändler zu bekämpfen.
1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu Anzahl, Umfang und
Zielsetzung der EU-Vorhaben im Bereich des so genannten Grenzmanagements in
Afrika (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Informationen zu den bereits bewilligten Vorhaben im Rahmen des EU-Nothilfe-
Treuhandfonds für Afrika sind unter
http://ec.europa.eu/europeaid/regions/africa/
eu-emergency-trust-fund-africa_en abrufbar. Zu evtl. vorhandenen EU-
Vorhaben, die aus anderen Quellen finanziert werden, liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
2. Inwieweit entspricht die Unterstützung dieses Grenzmanagements im Sudan
und in Eritrea den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung?
Vorhaben, die zur Verbesserung des Grenzmanagements in anderen Ländern
beitragen und aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert werden, sind immer ODA-anrechenbar.
Diese Maßnahmen tragen, z. B. durch Kapazitätsstärkung für die öffentliche
Verwaltung, eine Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen oder auch die
Förderung entwicklungsorientierter freiwilliger Rückkehr, zu den
entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung bei.
3. Plant die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen der Europäischen
Union die Zusammenarbeit mit dem Sudan und Eritrea wieder
aufzunehmen?
Wenn ja, in welcher Weise, und aufgrund welcher messbaren
Verbesserungen der Menschenrechtslage in diesen Staaten?
Eine Wiederaufnahme der deutschen bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mit Sudan und Eritrea ist nicht geplant. Dies schließt eine punktuelle
Unterstützung aus Mitteln der Übergangshilfe und der Sonderinitiativen des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
eine Beteiligung an oder Finanzierung von multilateralen Vorhaben von
Organisationen der VN oder der EU nicht aus. Diese Vorhaben werden nach Möglichkeit
staatsfern umgesetzt und dienen in erster Linie der Verbesserung der
Lebensumstände vulnerabler Bevölkerungsgruppen wie z. B. Flüchtlinge und Migranten.
4. Welche Ausrüstung für Sicherheitskräfte soll von deutscher und EU-Seite
jeweils zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Empfängerländern und
Empfängern aufschlüsseln)?
Es wurde noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche
Ausrüstungsgegenstände im Rahmen des Vorhabens „Better Migration Management“ den Partnern
zur Verfügung gestellt werden sollen.
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Umsetzung der Valletta-
Beschlüsse die Kriterien für „menschenrechtsbasiertes Grenzmanagement“
erfüllt sind (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 46
auf Bundestagsdrucksache 18/7920)?
Die Bundesregierung stellt im Rahmen der politischen Steuerung der relevanten
Vorhaben sicher, dass die menschenrechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des
Valletta-Aktionsplans eingehalten werden, und thematisiert Fragen der
Menschenrechte regelmäßig in Gesprächen mit den afrikanischen Partnerländern.
6. Wie sorgt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Beschlüsse des
Valletta-Gipfels auf europäischer und deutscher Ebene für Transparenz?
Informationen über die im Rahmen des Valletta-Prozesses durchgeführten
Projekte sowie weitere Informationen zum Valletta-Prozess sind über die
Europäische Kommission frei zugänglich (
http://ec.europa.eu/europeaid/regions/africa/
eu-emergency-trust-fund-africa_en).
7. Inwiefern greift die Bundesregierung auf Erfahrungswerte aus anderen
Ländern zurück, und lässt sie diese in die Unterstützung des Grenzmanagements
im Sudan, in Somalia und Eritrea einfließen (bitte nach Ländern auflisten)?
Die Bundesregierung führt derzeit in den Staaten Sudan, Somalia und Eritrea
keine Unterstützung des Grenzmanagements durch.
8. Wie stellen die Bundesregierung und die Europäische Union sicher, dass im
Rahmen der Kooperation gelieferte Sach- und finanzielle Mittel sowie die
Ausbildung von Streitkräften nicht zu Repressionen gegen die Menschen im
Sudan und in Eritrea benutzt werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen.
9. Auf welche Vorhaben zum EU-Grenzmanagement in Afrika hat sich die GIZ
auf europäischer Ebene beworben?
Sollte sich die GIZ nicht beworben haben, wie kam es zur Auftragsvergabe?
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hat
sich um die Durchführung folgender Vorhaben mit EU-Förderung im Bereich des
Grenzmanagements in Afrika beworben bzw. führt diese aktuell durch:
1. „Better Migration Management“ (Horn von Afrika). Das Vorhaben wird als
Regionalvorhaben konzipiert und umfasst insbesondere die Länder Äthiopien,
Djibouti, Eritrea, Kenia, Somalia, Südsudan, Sudan und Uganda.
2. Umsetzung der nationalen Grenzmanagementstrategie in Burkina Faso. Die
Finanzierung der genannten Vorhaben erfolgt im Wege der delegierten
Kooperation durch die Europäische Kommission.
10. Inwieweit ist die Rolle der GIZ bei der Unterstützung des
Grenzmanagements in den Staaten Sudan und Eritrea mit dem entwicklungspolitischen
Auftrag der GIZ in Einklang zu bringen?
Sowohl das Ziel des Vorhabens „Better Migration Management“ als auch etwaige
konkrete Maßnahmen im Sudan und in Eritrea, die aktuell im Rahmen von
ausführlichen Prüfmissionen geprüft und entwickelt werden, entsprechen dem
entwicklungspolitischen Auftrag der GIZ, die eigene Problemlösungsfähigkeit der
Menschen, Systeme und Institutionen der Partnerländer auszubauen und zu
erhöhen.
Bei der Prüfung des Vorhabens und bei der Konkretisierung der Maßnahmen
werden die strengen Vorschriften und Standards der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit angesetzt, die für alle Projekte gelten. Die Kriterien basieren unter
anderem auf den Voraussetzungen entwicklungspolitischer Engagements im
Kontext von Konflikt, Fragilität und Gewalt der Bundesregierung, den Kriterien des
Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD-DAC) und dem internationalen „Do no harm“-Ansatz.
Bestehende internationale Sanktionslisten werden bei der Ausrichtung von allen
Aktivitäten selbstverständlich voll berücksichtigt.
Das Vorhaben unterstützt darüber hinaus den Khartum-Prozess mit dem Ziel, den
Unterschied zwischen Strafverfolgung von Menschenschmugglern und -händlern
und der (menschen)rechtlichen Schutzverantwortung gegenüber vulnerablen
Gruppen wie Migranten auf allen Ebenen zu etablieren. Hierunter fallen
Maßnahmen zur Sensibilisierung von Grenzpersonal, zur Vereinfachung der
Identifizierung von Opfern und zur Vernetzung von lokalen Behörden mit
zivilgesellschaftlichen Hilfsorganisationen.
11. Gibt es bereits Länder, in denen die GIZ ähnliche Maßnahmen im Bereich
Grenzschutz umsetzt?
Wenn ja, welche (bitte nach Ländern und Maßnahmen aufschlüsseln)?
Die GIZ führt aktuell folgende Vorhaben im Bereich des Grenzmanagements in
Afrika durch:
1. Grenzprogramm der Afrikanischen Union (Benin, Botswana, Burkina Faso,
Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Gambia, Guinea, Malawi,
Mali, Mosambik, Namibia, Niger, Ruanda, Sambia, Senegal, Tansania, Togo
und Uganda, im Auftrag des AA),
2. Polizeiprogramm Afrika (in 8 Subsahara-Ländern Afrikas, Maßnahmen zur
Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, im Auftrag des
AA).
Grenzmanagement in diesem Sinne meint dabei die staatliche Aufgabe, die die
Sicherung und Kontrolle der Staatsgrenzen wie auch die Regelung und
Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Personen und Gütern beinhaltet.
12. Mit welchen Partnerorganisationen bzw. -institutionen arbeitet die GIZ in
den Staaten Sudan, Eritrea und Südsudan zusammen?
Wie stellt sie sicher, dass diese menschenrechtliche Standards einhalten?
Als Unternehmen im Eigentum des Bundes sind sämtliche menschenrechtlichen
Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland Grundlage des Handelns der
GIZ. Die GIZ orientiert sich dabei am verbindlichen BMZ-Strategiepapier
„Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“. Die Implementierung der
Vorhaben, einschließlich der Mittelverwaltung und -abrechnung, erfolgt direkt
durch GIZ-Personal mit Fokus auf unmittelbar wirksame Maßnahmen.
Budgethilfen oder Ähnliches werden nicht geleistet. In der Projektumsetzung wird ein
konfliktsensibler Ansatz, der Chancengleichheit, Inklusion aller Menschen,
Transparenz und Integrität der Maßnahmen berücksichtigt, sichergestellt. Der
Einkauf von Sachgütern oder Dienstleistungen erfolgt nach den geltenden
Vergaberichtlinien, und es erfolgt eine Sanktionslistenprüfung.
Eritrea:
Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea ist seit 2007 ausgesetzt.
Die GIZ setzt aktuell im bilateralen Portfolio keine Maßnahmen in Eritrea um
und arbeitet dementsprechend mit keinen Partnerorganisationen zusammen.
Sudan:
Im Sudan implementiert die GIZ derzeit im Auftrag der Bundesregierung das
Vorhaben „Stärkung von Kapazitäten zum Wiederaufbau in Darfur“. Politischer
Träger des Vorhabens ist das Ministerium für Internationale Kooperation. Zur
Abstimmung und Koordination der Maßnahmen arbeitet die GIZ mit dem für
berufliche Bildung zuständigen „Supreme Council for Vocational Training and
Apprenticeship“ sowie den zuständigen Ämtern für Arbeit (Department of Labour)
in den Bundestaaten West- und Norddarfur zusammen.
In Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut wird von der GIZ im Auftrag
der Bundesregierung weiterhin die Länderkomponente Sudan des
Regionalvorhabens „Deutsches Partnerschaftsprogramm für biologische Sicherheit und
Gesundheitssicherstellung“ umgesetzt. Die Länderkomponente im Sudan trägt
direkt zur Prävention von und zur Vorbereitung auf den potenziellen Ausbruch von
hochansteckenden, gefährlichen Krankheiten und zur
Gesundheitssystemstärkung bei. Partner des Vorhabens im Sudan ist das Gesundheitsministerium.
Südsudan:
Im Südsudan implementiert die GIZ derzeit im Auftrag der Bundesregierung
jeweils ein Vorhaben in den Schwerpunkten „Wasser“, „Ernährungssicherung und
Landwirtschaft“ und „Gute Regierungsführung“, zwei Vorhaben der
Übergangshilfe und ein Vorhaben der Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen,
Flüchtlinge reintegrieren.
Als Teil des Polizeiprogramms Afrika setzt die GIZ in enger Abstimmung mit der
United Nations Mission in the republic of South Sudan (UNMISS) die
Einrichtung eines Kommunikationssystems für den südsudanesischen Polizeidienst
inklusive einer Notrufzentrale für Juba um. Partner auf südsudanesicher Seite sind
die United Nations Mission in the republic of South Sudan (UNMISS), United
Nations Police (UNPOL) und der South Sudan National Police Service (SSNPS).
Im Schwerpunkt Wasser arbeitet die GIZ im Vorhaben „Entwicklung des
städtischen Wasser- und Sanitärsektors im Südsudan“ mit dem Ministry of
Electricity, Dams, Irrigation and Water Resources (MEDWR), dem Ministry of Land,
Housing and Physical Planning (MLHPP), der South Sudan Urban Water
Corporation (SSUWC) sowie dem Local Government Board zusammen.
Im Schwerpunkt Ernährungssicherheit und Landwirtschaft sowie bei den
Vorhaben der Übergangshilfe und der Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen,
Flüchtlinge reintegrieren arbeitet die GIZ mit dem Ministry of Agriculture,
Forestry, Cooperatives and Rural Development (MAFCRD) zusammen.
Im Schwerpunkt Gute Regierungsführung arbeitet die GIZ im Vorhaben
„Stärkung von Kompetenz und Resilienz lokaler Regierungen im Südsudan“ mit dem
Local Government Board zusammen.
In der Umsetzung der Programme arbeitet die GIZ darüber hinaus mit
verschiedenen internationalen Nichtregierungsorganisationen wie WHH, Johanniter,
ACTED, AMREF, Tierärzte ohne Grenzen, Norwegian Refugee Council, um die
wichtigsten zu nennen, zusammen.
13. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in den
jeweiligen Ländern im Rahmen des Migrationsmanagements?
Mit welchen Partnern im Rahmen des Vorhabens „Better Migration
Management“ zusammengearbeitet wird, steht noch nicht fest.
14. Inwiefern sind die von der Bundesregierung unterstützen Vorhaben für die
jeweiligen Gesellschaften transparent?
Ein Konzept zur Transparenz und Kommunikation des Vorhabens „Better
Migration Management“ wird gegenwärtig erarbeitet.
15. Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass bereits im EU-
Umsetzungsplan des „Better Migration Management“ festgestellt wird, dass
„die Netzwerke der Menschenschmuggler und Menschenhändler in der
Region […] hochgradig organisiert und ausgeklügelt“ sind und dieser
Menschenhandel „häufig unter Mittäterschaft von Offiziellen“ erfolgt (
http://ec.
europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/security-and-
safeguardingliberties/internal-security-fund-police/union-actions/index_en.htm), sicher,
dass die Partner der Europäischen Union nicht ausgerechnet jene sind, die sie
bekämpfen will, namentlich Schmuggler und Schlepper und deren Helfer?
Bei der Prüfung des Vorhabens „Better Migration Management“ und bei der
Planung der Maßnahmen werden die strengen Vorschriften und Standards der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit angesetzt, die für alle Projekte gelten. Die
Kriterien basieren unter anderem auf den Voraussetzungen
entwicklungspolitischen Engagements im Kontext von Konflikt, Fragilität und Gewalt der
Bundesregierung, den Kriterien des Entwicklungsausschusses der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC) und dem
internationalen „Do no harm“-Ansatz.
16. Wie viele so genannte „Reception Centers“ mit oder ohne Haftzentren und
andere Aufnahmeeinrichtungen sollen im Rahmen des „Better Migration
Management“ der Europäischen Union im Sudan, in Eritrea und den
afrikanischen Mitgliedstaaten des Khartum-Prozesses errichtet werden (bitte nach
Ländern aufschlüsseln)?
Welche konkreten Aktivitäten im Rahmen des Vorhabens „Better Migration
Management“ umgesetzt werden, steht noch nicht fest. Der Bau sogenannter
Reception Centers im Sudan ist bereits ausgeschlossen worden.
17. Wem soll die Koordination für die Zentren obliegen?
Welche Standards sollen für diese Einrichtungen gelten?
Wie soll verhindert werden, dass die Einrichtungen zu dauerhaften
Verwahrungszentren für Flüchtlinge werden?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
18. Wie, durch wen und in welchen zeitlichen Abständen soll überprüft werden,
dass es in den „Reception Centers“ und bei der Umsetzung des „Better
Migration Management“ insgesamt nicht zu Menschenrechtsverletzungen
kommt?
Ist auf EU-Ebene oder von Seiten der Bundesregierung ein regelmäßiger und
transparenter Monitoring-Mechanismus vorgesehen?
Auf die Antworten zu den Fragen 5, 15 und 16 wird verwiesen.
19. Durch welche originär entwicklungspolitischen Maßnahmen von Seiten der
Europäischen Union und der Bundesregierung werden die Maßnahmen zum
Grenzmanagement flankiert (bitte nach Land und Volumen der Official
Development Assistance – ODA – aufschlüsseln)?
ODA-Zahlungen 2014 laut OECD an Länder, die am Khartum-Prozess beteiligt
sind (neuere vergleichbare Zahlen nicht verfügbar):
Deutschland bilateral EU
Äthiopien 58,34 Mio. USD 267,85 Mio. USD
Eritrea 0,49 Mio. USD 11,64 Mio. USD
Dschibuti 1,1 Mio. USD 31,64 Mio. USD
Somalia 26,64 Mio. USD 187,98 Mio. USD
Kenia 105,7 Mio. USD 200,84 Mio. USD
Sudan 17,5 Mio. USD 101,68 Mio. USD
Südsudan 91,73 Mio. USD 225,66 Mio. USD
Uganda 45,27 Mio. USD 148,01 Mio. USD
Ägypten 144,08 Mio. USD 305,89 Mio. USD
Libyen 5,8 Mio. USD 38,32 Mio. USD
Tunesien 53,14 Mio. USD 452,68 Mio. USD
20. Hat für die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Non-Papers von
Europäischer Kommission und Europäischem Auswärtigem Dienst die
Stärkung von Sudans Kapazitäten bei der Minderung von Flucht- oder
Migrationsbewegungen nach Europa oder die Stärkung des Grenzschutzes zum
Kampf gegen Schmuggler und Menschenhändler Priorität?
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es beim Aufbau
grenzschutzpolitischer Kapazitäten in Ländern wie dem Sudan nicht letztlich
darum geht, potentiell schutzbedürftige Menschen von europäischem
Boden fernzuhalten?
Ein wichtiges Ziel der Komponente zu Kapazitätsaufbau beim Vorhaben „Better
Migration Management“ ist die Vermittlung von Kenntnissen über die
Schutzrechte von Flüchtlingen sowie deren praktische Umsetzung. Dadurch soll die
Situation von Flüchtlingen in den Partnerländern des Vorhabens nachhaltig
verbessert werden.
b) Wie soll in dem Zusammenhang sichergestellt werden, dass zwar z. B.
Menschenhändler verfolgt werden, gleichzeitig aber Schutzsuchende ihr
individuelles Recht auf Asyl wahrnehmen können?
Wie soll gewährleistet werden, dass beim Grenzmanagement humanitäre
und menschenrechtliche Standards eingehalten werden?
Das gesamte Vorhaben „Better Migration Management“ fußt auf der UN-
Konvention „Grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität“. Den
Handlungsrahmen definieren das „Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung
des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels“ der UN-
Konvention Grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität (das sogenannte
Palermo-Protokoll) und das „Protokoll gegen die Schleusung von Migranten auf
Land-, See- und Luftweg“. Alle inhaltlichen Komponenten des Vorhabens zielen
darauf ab, den Unterschied zwischen der Strafverfolgung von
Menschenschmugglern und -händlern und der (menschen)rechtlichen Schutzverantwortung
gegenüber vulnerablen Gruppen wie Migranten auf allen Ebenen zu etablieren.
Das Problem der Kriminalisierung der Opfer wird in den Programmkomponenten
explizit thematisiert und bearbeitet, etwa durch Maßnahmen zur Sensibilisierung
von Grenzpersonal, zur Vereinfachung der Identifizierung von Opfern und zur
Vernetzung von lokalen Behörden mit zivilgesellschaftlichen
Hilfsorganisationen.
21. Teilt die Bundesregierung die im besagten Non-Paper geäußerte
Einschätzung von Europäischer Kommission und Europäischem Auswärtigen Dienst,
dass die Europäische Union in Bezug auf ihr Engagement im Sudan Gefahr
läuft, ihren Ruf zu beschädigen, wenn sich die getroffenen Maßnahmen
allein auf den Bereich der Migration konzentrieren?
Falls ja, wie lässt sie sich mit der federführenden Rolle der GIZ im Rahmen
des Projekts „Better Migration Management“ vereinbaren?
„Better Migration Management“ ist nicht das einzige Vorhaben im Sudan, das
aus dem EUTF finanziert wird. Auf der letzten Sitzung des Operational
Committee des EUTF Ostafrikafensters wurden vier weitere Vorhaben beschlossen, die
insbesondere der Verbesserung der Ernährungssituation im Sudan dienen. Es
besteht somit kein einseitiges Engagement der EU im Sudan.
22. Wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gelder des in
Valletta beschlossenen EU-Treuhandfonds zusammen (bitte nach einzelnen EU-
Quellen und bilateralen Anteilen aufschlüsseln)?
Wofür sind sie konkret eingeplant (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
Die derzeitige Planung der Finanzmittel des EU-Nothilfe-Treuhandfonds ist nach
Kenntnis der Bundesregierung wie folgt:
Quelle Mittel (in Euro)
Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)
- Reserve des 11. EEF
- Regional Indicative Programme for West Africa (11. EEF)
- Regional Indicative Programme for Eastern Africa, Southern
Africa and the Indian Ocean (11. EEF)
- National Indicative Programme for Ethiopia (11. EEF)
- National Indicative Programme for Central Africa (11. EEF)
- Special Support Programme for the South Sudan
Development Plan
1 000 Mio.
200 Mio.
50 Mio.
30 Mio.
10 Mio.
86,4 Mio.
Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI) 200 Mio.
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) 125 Mio.
Humanitäre Hilfe (ECHO) 50 Mio.
Weitere EU-Instrumente Noch nicht feststehend
Bilaterale Beiträge der EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Schweiz 81,7 Mio.
Die bisher durch den Exekutivausschuss bewilligten Vorhaben des
Treuhandfonds mit einem Gesamtvolumen von rund 752 Mio. Euro sind unter
http://ec.
europa.eu/europeaid/regions/africa/eu-emergency-trust-fund-africa_en abrufbar.
Die konkrete Zuordnung der restlichen Mittel steht noch nicht fest. Als
Richtschnur für die konkrete Verwendung der EUTF-Mittel dienen jedoch der Valletta-
Aktionsplan, das Strategische Orientierungsdokument des Fonds sowie die jüngst
von EU-Kommission und Mitgliedstaaten beschlossenen „Operational
Frameworks“ für das Sahel-/Tschadsee-Fenster und das Horn-von-Afrika-Fenster des
EUTF.
Hier nennt das Rahmendokument für die Sahelregion insbesondere zwei Ziele:
(1) Prävention von irregulärer Migration und Flucht sowie Förderung besseren
Migrationsmanagements und
(2) Aufbau eines umfassenden Ansatzes für Stabilität, Sicherheit und Resilienz.
Das Rahmendokument für das Horn von Afrika führt aus, dass das
Regionalfenster sowohl einer Flucht- und Migrationslogik als auch einer Stabilisierungslogik
folgt. Erstere umfasst (1) die Adressierung von Ursachen und die Verbesserung
der Lebensbedingungen von Flüchtlingen, intern Vertriebenen und ihrer
Aufnahmegemeinden sowie (2) die Stärkung des Migrationsmanagements auf bilateraler
und regionaler Ebene zur Unterstützung der Hochrangigen Dialoge. Im Kontext
der Stabilisierung wird angestrebt, (1) Risiken potenzieller zukünftiger
Vertreibung sowie primärer und sekundärer Migrationsbewegungen zu minimieren und
(2) Konflikte zu verhindern oder zu reduzieren.
23. Wofür waren die Mittel für den EU-Treuhandfonds nach Kenntnis der
Bundesregierung ursprünglich eingeplant?
Für welche Regionen, Sektoren und Vorhaben steht nun konkret weniger
Geld zur Verfügung?
Der Großteil der Mittel stammt aus der Reserve des 11. EEF (siehe Antwort zu
Frage 22). Diese Mittel waren daher noch keinem bestimmten Zweck zugeordnet.
Die Reserve wird genau für Bedarfe dieser Art bereitgehalten: Krisenreaktion und
Bedienung neuer Verpflichtungen, die sich erst während der Laufzeit des 11. EEF
(2014 bis 2020) ergeben. Die Mittelbereitstellung für andere Regionen, Sektoren
und Vorhaben wird daher nicht gekürzt.
24. Wie bewertet die Bundesregierung diese Umschichtung von
Entwicklungsgeldern?
Und ist die Bundesregierung der Meinung, dadurch einen größeren
entwicklungspolitischen Nutzen zu erzielen?
Im Abkommen über die Einrichtung des Fonds kamen die Unterzeichnerstaaten
überein, dass der Fonds größeren (entwicklungs)politischen Nutzen verspricht.
Unter Tz. 11 des Abkommens heißt es:
„Aufbauend auf den Erkenntnissen aus früheren Krisen und angesichts der
Notwendigkeit, die Wiederaufbau-/Entwicklungsprogramme und die Stärkung der
nationalen und lokalen Kapazitäten als Teil der Verknüpfung von Soforthilfe,
Wiederaufbau und Entwicklung (LRRD) besser mit der humanitären Hilfe zu
verzahnen, haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der
Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Einrichtung eines
Treuhandfonds vorgeschlagen, um ein gemeinsames Vorgehen im Namen der
Europäischen Union und aller Geber des Fonds in strategischer und operativer
Koordinierung zu ermöglichen.“
25. Welche Ausgaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem
Europäischen Entwicklungsfonds getätigt, die nicht ODA-anrechnungsfähig
sind (bitte nach Inhalt und Summe auflisten)?
Die Verordnung über die Durchführung des 11. EEF (2015/233) regelt, dass bei
der Vergabe der Mittel die Kriterien für die ODA „soweit irgend möglich“ erfüllt
werden. Konkret „wird dabei dem Ziel der Union, dass im Zeitraum 2014-2020
mindestens 90 Prozent ihrer gesamten externen Hilfe als ODA gewertet werden,
Rechnung getragen.“ (Titel 1 Artikel 1 Absatz 3).
Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds werden für die Finanzierung der
African Peace Facility eingesetzt. Dieses Instrument dient der Unterstützung
afrikanisch geführter Friedensmissionen, wie AMISOM, um die Sicherheit und
Stabilität in Afrika, als Grundvoraussetzung für Entwicklung, zu verbessern. Die
Bundesregierung setzt sich stets für einen zurückhaltenden Einsatz der Mittel ein und
fordert die Einrichtung alternativer Finanzierungsquellen. Dennoch wurden
bisher 900 Mio. Euro aus dem 11. EEF für die APF mobilisiert. Sie sind für die
Europäische Kommission nicht ODA-anrechenbar.
26. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung dazu, dass nach Auskunft
eines Vertreters der Europäischen Kommission vom 11. Mai 2016 im
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereits
ca. 9 Prozent der Gelder des Europäischen Entwicklungsfonds für
militärische Zwecke ausgegeben werden, die nicht ODA-anrechnungsfähig sind?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung, die sich weitgehend auf die Ausgaben
für die Afrikanische Friedensfazilität stützen, liegt der Anteil der Gelder aus dem
Europäischen Entwicklungsfonds, die für nicht ODA-anrechenbare Maßnahmen
ausgegeben werden, unter 4 Prozent, wobei auch diese Ausgaben nur teilweise
militärischen Zwecken dienen. Rechtlich relevant ist die in der Antwort zu
Frage 25 erwähnte Durchführungsverordnung, nach der mindestens 90 Prozent
der Mittel ODA-anrechenbar sein müssen. Die Bundesregierung setzt sich
weiterhin dafür ein, dass EEF-Mittel nur für ODA-anrechenbare Maßnahmen
eingesetzt werden.
27. Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Problematik umzugehen, dass
weniger Gelder für ODA-Zwecke zur Verfügung stehen?
Und in welchen Bereichen stehen dadurch weniger Entwicklungsmittel zur
Verfügung?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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