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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Energieeffizienzanforderungen für Unternehmen zur Beantragung der Befreiung von Teilen der Energiekosten

Zu erfüllende bzw. umzusetzende Anforderungen für Teil- und vollständige Befreiungen, Entlastungen und Erleichterungen bzgl. Besondere Ausgleichsregelungen für energieintensive Unternehmen im EEG, Netzentgelt, Konzessionsabgabe, Spitzenausgleich, Strom- und Energiesteuer, KWK-Umlage, Offshore-Umlage, kostenfreien Emissionshandelszertifikaten sowie Förderprogramme, weitere Befreiungstatbestände; Inanspruchnahme und Überwachung; mögliche Gefährdung langfristiger Energieeffizienzpolitik<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.07.2016

Aktualisiert

17.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/872201.06.2016

Energieeffizienzanforderungen für Unternehmen zur Beantragung der Befreiung von Teilen der Energiekosten

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Energieintensive Unternehmen genießen bei vielen Umlagen, Steuern und Abgaben auf Energie (Teil-)Befreiungen. Zwar gibt es für die unterschiedlichen Befreiungstatbestände in vielen Fällen Energieeffizienzanforderungen, allerdings läuft die Ausgestaltung der Befreiungen in einigen Fällen den Effizienzbemühungen von Unternehmen entgegen.

Zum Beispiel kann für Unternehmen, die eine Teilbefreiung durch die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten, ein Anreiz bestehen, nicht in Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren. Dies geschieht dann, wenn sie durch Energieeffizienzmaßnahmen die Stromkostenschwelle von 17 oder 20 Prozent der Bruttowertschöpfung unterschreiten und somit die Befreiungskriterien nicht mehr erfüllen würden.

Es besteht akuter Handlungsbedarf, wenn Energieverschwendung vom Staat belohnt wird und gar – im Fall von Umlagen – von kleineren Verbrauchern und Stromkunden querfinanziert wird. Darüber hinaus läuft der (finanzielle) Anreiz für energieintensive Unternehmen, Energie zu verschwenden, entgegen den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um eine Teilbefreiung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG zu erhalten?

2

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um eine Teilbefreiung im Rahmen der Übergangs- und Härtefallbestimmungen zur Besonderen Ausgleichsregelung im EEG zu erhalten?

3

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um eine (Teil-) Befreiung von den Netzentgelten zu erhalten?

4

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um eine (Teil-) Befreiung von § 19 der StromNEV-Umlage zu erhalten?

5

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um einen geringeren Satz bei den Konzessionsabgaben zahlen zu müssen?

6

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um den Spitzenausgleich nach §10 des Stromsteuergesetzes zu erhalten?

7

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um den Spitzenausgleich nach § 55 des Energiesteuergesetzes zu erhalten?

8

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um die Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 9a des Stromsteuergesetzes und § 51 des Energiesteuergesetzes zu erhalten?

9

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um die Steuerentlastungen nach § 9b des Stromsteuergesetz und § 54 Energiesteuergesetz zu erhalten?

10

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um eine Teilbefreiung bei der KWK-Umlage zu erhalten?

11

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um eine Teilbefreiung bei der Offshore-Umlage zu erhalten?

12

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um Emissionshandelszertifikate kostenfrei zu bekommen?

13

Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien und -maßnahmen müssen Unternehmen erfüllen bzw. umsetzen, um die Bedingungen für Förderprogramme wie beispielsweise das Förderprogramm für gewerbliche Kälte oder hocheffiziente Querschnittstechnologien zu erfüllen?

14

Gibt es weitere Befreiungstatbestände von Energiekosten? Wenn ja, welche sind dies? Welche Anforderungen, auch in Bezug auf Energieeffizienzkriterien müssen Unternehmen erfüllen, um diese Befreiungen zu erhalten?

15

In wie vielen Fällen wurden die in den Fragen 1 bis 14 genannten Befreiungstatbestände im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in Anspruch genommen?

16

Wie überwacht die Bundesregierung, ob die Energieeffizienzanforderungen der in den Fragen 1 bis 14 genannten Befreiungstatbestände durch die Unternehmen eingehalten werden? Welche Behörde ist jeweils zuständig? Wie viele Stichproben wurden jeweils vorgenommen? Wurden jeweils Sanktionen angedroht und verhängt? In jeweils wie vielen Fällen?

17

In welchen der genannten Befreiungstatbestände sieht die Bundesregierung ein Hemmnis für die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei den betroffenen Unternehmen?

18

Wie will die Bundesregierung bestehende Hemmnisse für eine Steigerung der Energieeffizienz in den betroffenen Unternehmen durch die Befreiung von Energiekosten oder in Verbindung damit beseitigen? Wenn ja, wann?

19

Will die Bundesregierung die Energieeffizienzanforderung für die unterschiedlichen Befreiungstatbestände in Zukunft vereinheitlichen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wann?

20

Wie möchte die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer langfristigen Energieeffizienzpolitik und des geplanten Grünbuches Energieeffizienz sicherstellen, dass das Prinzip Efficiency First implementiert wird und nicht durch die genannten Ausnahmen konterkariert wird?

21

Auf welchem Stand befindet sich die Umsetzung des Vorhabens „Entwicklung von Kennzahlen und Benchmarks im gewerblichen Bereich und für Haushalte“ aus dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz?

22

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung beim Betrieb eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems oder alternativen Systems nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) nicht absichtlich Effizienzmaßnahmen vermieden werden, z. B. durch ein zu niedrig angesetztes Energieeffizienzziel oder indem nur schwache Maßnahmen identifiziert werden?

23

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass alle Alternativen (Energieaudit nach DIN EN 16247, EMAS-Audit) zur ISO 50001 ebenfalls eine dokumentierte kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz fordern?

24

Wie bewertet die Bundesregierung Fälle, in denen Unternehmen den Energieverbrauch unnötig erhöhen, um ihre Vergünstigungen nicht zu verlieren (vgl. NDR-Sendung „Panorama“ vom 26. Mai 2016)?

25

Plant die Bundesregierung dagegen vorzugehen, wenn ja, mit welchen Maßnahmen und wann, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 1. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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