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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Schnellerer Schutz für afghanische Ortskräfte

Afghanische Mitarbeiter deutscher Behörden in Afghanistan: Anzahl, zuständige Ressorts und Durchführungsorganisationen, Beschäftigung über Werkverträge oder Subunternehmen, Gewährleistung der Sicherheit vor Ort; Aufnahmeanträge aufgrund individueller Gefährdung, erforderliche Dokumente, Prüfung der Gefährdungsanzeige, Einbeziehung Familienangehöriger, Bearbeitungsdauer, Aufnahmezusagen bzw. -ablehnungen, Widersprüche, eingereiste Ortskräfte mit und ohne Aufnahmezusage, Asylantragstellungen, Einführung eines Pauschalverfahrens, Kostenübernahme; Besetzung von Büros der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Kundus, Veränderungen betr. Bedrohungslage, Sicherheitsvorkehrungen und Aufnahmezusagen; Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt in Deutschland<br /> (insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.06.2016

Aktualisiert

17.04.2025

BT18/877602.06.2016

Schnellerer Schutz für afghanische Ortskräfte

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/8776 18. Wahlperiode 02.06.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Irene Mihalic, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Katja Dörner, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Kordula Schulz-Asche, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schnellerer Schutz für afghanische Ortskräfte Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich im Laufe des letzten Jahres deutlich verschlechtert, das Land ist so instabil wie seit Jahren nicht. Wie aus dem letzten Bericht der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen UNAMA vom Februar 2016 hervorgeht, hat der gewaltsame Konflikt im Jahr 2015 mit insgesamt 11 002 Menschen, davon 3 545 Tote und 7 457 Verletzte, 4 Prozent mehr Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert als noch im Vorjahr. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Opfer deutlich höher ist, da aufgrund des zunehmenden risikobedingten Rückzugs internationaler Beobachterinnen und Beobachter nicht alle Opfer erfasst werden können. Ausschlaggebend für den Anstieg der Zahl der betroffenen Zivilisten ist nicht zuletzt die gewalttätige Auseinandersetzung zwischen den Taliban und den afghanischen Sicherheitskräften in der Region Kundus, die in einer zeitweiligen Eroberung von Kundus Stadt seitens der Taliban gipfelte. Damit konnten die Taliban erstmalig eine Provinzhauptstadt einnehmen. Neben der seit Jahren von den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen ausgehenden Bedrohung für die Menschen in Afghanistan ging 2015 auch Gefahr von der Terrororganisation Daesh aus, der nicht nur, aber vor allem in der Provinz Nangarhar viele Menschen zum Opfer fielen. Die Anzahl der gezielt durch die Taliban und andere Regierungsgegner getöteten zivilen Opfer ist im Vergleich zum Vorjahr um 24 Prozent gestiegen. Ende 2015 hielten die Taliban mehr Gebiete unter ihrer Kontrolle als in jedem Jahr zuvor seit 2001, Schätzungen der Anzahl an kontrollierten oder umkämpften Distrikten reichen von 25 bis 30 Prozent. Die Verbreitung von regierungsfeindlichen Kräften mit verschiedenen Zielen und Agenden, insbesondere von Gruppierungen mit Verbindungen zu ISIS, haben die Situation weiter erschwert. Auch regierungstreue bewaffnete Gruppen untergraben Berichten zufolge in ihren Einflussbereichen die Autorität der Regierung und werden vermehrt mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht (HCR/EG/AFG/16/02 UNHCR- Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender vom 19. April 2016). Seit 2013 hat die Bundesregierung ein Verfahren zur Aufnahme afghanischer Ortskräfte und ihrer (Kern-)Familienangehörigen auf Grundlage des § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beschlossen, die aufgrund ihrer Tätigkeit für deutsche Behörden als individuell gefährdet gelten. Es handelt sich um afghanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Arbeitsvertrag mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dem Bundesministerium des Innern (BMI), dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Auswärtigen Amt (AA), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder mit politischen Stiftungen abgeschlossen haben. Mit Blick auf die fragile Situation und die zunehmende Verschlechterung der Sicherheitslage im Laufe des letzten Jahres ist mit einem Anstieg der Zahl der Gefährdungsanzeigen sowie auch der Aufnahmen afghanischer Ortskräfte zu rechnen. Wir fragen die Bundesregierung: Aufnahmeverfahren 1. Wie viele Menschen arbeiten derzeit als afghanische Ortskräfte für die Bundesrepublik Deutschland (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts und Durchführungsorganisationen aufschlüsseln)? 2. Wie viele afghanische Staatsbürger arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über Werkverträge oder Subunternehmen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland? 3. Wie werden afghanische Ortskräfte über die Möglichkeit, im Falle einer Gefährdung ein Aufnahmegesuch zu stellen, informiert (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)? 4. Welche Möglichkeiten, einen Aufnahmeantrag zu stellen, gibt es? a) An welchen Orten können Ortskräfte und ehemalige Ortskräfte einen Aufnahmeantrag stellen, b) an welchen Orten war die Antragsstellung zu einem früheren Zeitpunkt auch möglich (bitte nach Ort der Dienststelle und dem Datum ihrer Schließung aufschlüsseln)? 5. Welche Dokumente benötigen Ortskräfte für einen Aufnahmeantrag mindestens? a) Inwiefern ist für die Antragsstellung eine Geburtsurkunde erforderlich? b) Inwiefern sind die geforderten Unterlagen nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls schwer oder gar nicht beizubringen und aus welchen Gründen? c) Inwiefern kann im Sinne einer Härtefallregelung auf die Beibringung bestimmter Unterlagen verzichtet werden, und inwiefern gab es eine entsprechende Praxis? 6. Wie viele (ehemalige) Ortskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 1. Mai 2016 aufgrund ihrer Gefährdung in Afghanistan einen Aufnahmeantrag für die Bundesrepublik Deutschland gestellt (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)? 7. Wie viele Familienangehörige dieser Ortskräfte waren von diesen Anträgen mit umfasst (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)? 8. Wie wurde das Antragsrecht hinsichtlich der Einbeziehung von Familienangehörigen auf Grundlage des § 22 Satz 2 AufenthG praktisch angewendet? a) Welche Fragen traten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Begriff der Kernfamilie regelmäßig auf? b) Welche Nachweise werden von Familienangehörigen in diesem Zusammenhang verlangt? 9. Für wie viele Angehörige jenseits der Kernfamilie werden aufgrund individueller Gefährdungen Visa beantragt? a) Wie viele wurden genehmigt? b) Wie viele wurden abgelehnt und mit welcher Begründung (bitte nach den häufigsten Gründen aufschlüsseln)? 10. Nach welchen Kriterien wird entschieden, wer eine Aufnahmezusage erhält (bitte einzeln aufschlüsseln)? 11. Wie viele Aufnahmezusagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 1. Mai 2016 erteilt (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)? 12. Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller wurden als nicht gefährdet im Sinne der Aufnahmekriterien eingestuft, nach denen lediglich akut und latent Gefährdete aufgenommen werden können (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)? 13. In wie vielen Fällen kam es zu einer Ablehnung eines Antrags bzw. zu einer Nichterteilung der Aufnahmezusage? 14. Wie wurden die Ablehnungen begründet (bitte nach den häufigsten Gründen aufschlüsseln)? 15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen, die bis zum 1. Mai 2016 nach Deutschland eingereist sind (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts und dem aufnehmenden Bundesland aufschlüsseln)? 16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl afghanischer Ortskräfte, die ohne vorherige Aufnahmezusage selbstständig nach Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben? 17. Wie viele Fälle befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1. Mai 2016 noch in Bearbeitung (bitte nach zuständigen Ressorts aufschlüsseln)? 18. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Sicherheit der verbliebenen Ortskräfte zu gewährleisten? 19. Wie definiert die Bundesregierung eine akute Gefährdung, eine latente Gefährdung und eine Nichtgefährdung konkret? 20. Welche konkreten Nachweise sind von den Antragsstellerinnen und Antragstellern zu erbringen, um eine Gefährdung anzuzeigen? 21. Wird in den einzelnen Ressorts in vergleichbarer Weise die Gefährdungsanzeige geprüft und über die Erteilung der Aufnahmezusage entschieden (www.tagesschau.de/inland/ortskraefte-afghanistan-101.html)? Wenn nein, worin bestehen die unterschiedlichen Entscheidungsgrundlagen? 22. Inwiefern wird die betroffene Ortskraft im Falle einer Ablehnung des Aufnahmegesuchs über die Gründe der Ablehnung aufgeklärt? 23. Welche Möglichkeiten haben Antragsstellerinnen und Antragssteller, deren Aufnahmegesuch abgelehnt wurde, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen? a) Wenn ein Widerspruch nicht möglich sein sollte, warum nicht, und welche Erwägungen zieht die Bundesregierung in Betracht, um die Möglichkeit eines Widerspruches zu schaffen? 24. Wie lange ist die Bearbeitungsdauer von Aufnahmegesuchen in der Regel (bitte nach einzelnen Ressorts aufschlüsseln)? a) Wie lange dauert in der Regel der Prozess von der Antragsstellung bis zur Entscheidung über die Gefährdung? b) Wie lange dauert in der Regel das Verfahren vom positiven Bescheid bis zur Visumerteilung? 25. Inwiefern wird die Bundesregierung bei steigenden Gefährdungsanzeigen ein Pauschalverfahren einführen, um das sehr umfangreiche und langwierige Verfahren der Einzelfallprüfung zu beschleunigen? 26. Welche Alternativen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Ortskräfte, die nicht über die bei der deutschen Botschaft in Kabul einzureichenden Unterlagen verfügen (etwa eine Geburtsurkunde), um ihren Visumantrag zu vervollständigen? 27. Wie viele ehemalige Ortskräfte haben sich mit der Bitte um Aufnahme in Deutschland an die Auslandsvertretung bzw. andere deutsche Stellen gewandt, jedoch keine Aufnahmezusage erhalten, weil sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer deutschen Dienststelle standen (bitte nach den jeweils zuständigen Ressorts aufschlüsseln)? 28. Inwiefern hält die Bundesregierung an der Stichtagsregelung fest, nach der Ortskräfte, die vor einem Stichdatum aus dem Dienstverhältnis mit der Bundesrepublik Deutschland ausgeschieden waren, das Recht auf eine Gefährdungsanzeige verlieren, selbst wenn eine Gefährdung nachweislich eine Folge der Tätigkeit für bspw. die Bundeswehr ist, die auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses andauern kann? 29. Welche Bestimmungen für ein Aufnahmegesuch gelten derzeit für Ortskräfte, die keinen Arbeitsvertrag mit dem BMVg, BMI, BMZ, AA, der GIZ, KfW oder mit politischen Stiftungen abgeschlossen haben, sondern über Werkverträge oder durch Subunternehmer für das BMVg, BMI, BMZ, AA, die GIZ, KfW oder für politische Stiftungen gearbeitet haben? a) Für welche einzelnen nicht direkt beim BMVg, BMI, BMZ, AA, bei der GIZ, KfW oder bei politischen Stiftungen angestellte Personenkreise gelten diese Bestimmungen bzw. sollen diese Bestimmungen gelten? b) Wenn derzeit keine Bestimmungen für ein Aufnahmegesuch für diesen erweiterten Personenkreis bestehen, warum nicht, und welche Pläne gibt es derzeit, um für diese Menschen die Möglichkeit eines Aufnahmegesuchs zu schaffen? 30. Wie viele Antragstellerinnen und Antragssteller haben nach Erteilung der Aufnahmezusage bislang einen Antrag auf Erteilung eines Visums gestellt? 31. Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Ausreise derjenigen Ortskräfte, die eine Aufnahmezusage erhalten haben (Flugtickets etc.)? GIZ/BMZ 32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gewaltsame Übernahme von Büros bzw. Fahrzeugen der GIZ in Kundus seitens der Taliban am 28. September 2015? 33. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich die Taliban im Zuge der Übernahme der GIZ-Büros in Kundus Zugang zu personenbezogenen Daten, Mitarbeiterlisten oder Namen von Ortskräften der GIZ verschafft haben? 34. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es seit der Besetzung der GIZ-Büros durch die Taliban zu einer verstärkten Bedrohungslage für Ortskräfte der GIZ gekommen ist? 35. Welche Sicherheitshinweise und Notfallpläne für Übergriffe wurden den Ortskräften der GIZ bei Beginn des Dienstverhältnisses zugänglich gemacht, bzw. welche Schulungen und Vorbereitungsmaßnahmen erhielten sie nach Kenntnis der Bundesregierung? 36. Wie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die afghanischen Ortskräfte während der Übernahme der GIZ-Büros geschützt, bzw. wurden Ortskräfte evakuiert? 37. Gibt es seit diesem Vorfall Veränderungen in den Sicherheitsvorkehrungen? 38. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Gefährdungsanzeigen von Ortskräften der GIZ im Zeitraum nach den o. g. Ereignissen erhöht, und hat sich die veränderte Sicherheitslage auf die Zahl der Erteilung von Aufnahmezusagen ausgewirkt? In Deutschland 39. Erhalten in Deutschland aufgenommene afghanische Ortskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar Zugang zu Integrationskursen? Falls nein, mit welcher Begründung? 40. Erhalten in Deutschland aufgenommene afghanische Ortskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar Zugang zum Arbeitsmarkt? Falls nein, mit welcher Begründung? 41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele ehemalige Ortskräfte mit Aufnahmezusage trotzdem ohne Visumverfahren nach Deutschland eingereist sind und einen Asylantrag gestellt haben? 42. Was sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Gründe hierfür? 43. Gibt es ein gesondertes Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Fälle, bei denen bekannt wird, dass es sich bei den Asylsuchenden um ehemalige Ortskräfte mit einer bereits erteilten Aufnahmezusage handelt? 44. Nach welchen Kriterien entscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung, in welches Bundesland eine ehemalige Ortskraft und ggf. Familienangehörige verteilt werden? 45. Wie gestaltet sich die Verteilung der bis zum 1. Mai 2016 eingereisten Ortskräfte innerhalb Deutschlands (bitte einzeln nach Bundesländern aufschlüsseln)? 46. Wie und mit welchem zeitlichen Vorlauf werden Behörden in den Bundesländern über die Ankunft einer Ortskraft informiert? Berlin, den 2. Juni 2016 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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