[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 25. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9291
18. Wahlperiode 27.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner,
Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8837 –
Zeitliche Bedürfnisse junger Familien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Geburt eines Kindes ändern sich die Zeitbedarfe der Familien – und sie
sind nach dem 1. Geburtstag des Kindes keineswegs verschwunden. Viele
Eltern beklagen die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die derzeitige
Realität in den meisten Familien sieht so aus, dass nach der Elternzeit der
Elternteil mit dem höheren Einkommen (also meist der Vater) seiner
Erwerbstätigkeit in vollem Umfang nachgeht, während das Elternteil mit dem geringen
Einkommen (meistens die Mutter) mit verringerter Stundenzahl oder sogar gar
nicht in den Beruf zurückkehrt. Außerdem übernehmen Frauen vielfach immer
noch deutlich mehr Stunden an unbezahlter Arbeit, etwa im Haushalt oder in
der Kindererziehung, als Männer. Viele Frauen wünschen sich mehr Zeit für
ihren Beruf, viele Männer mehr Zeit für ihre Kinder. Viele Väter wollen
weniger, viele Mütter wollen mehr arbeiten. Die derzeitigen gesetzlichen
Regelungen reichen aus Sicht der Fragesteller nicht aus, um eine partnerschaftliche und
an den Zeitbedürfnissen junger Familien ausgerichtete Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zu gewährleisten.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 10, 15 und 25 bis 26 beruhen auf einer
Sonderauswertung des Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt.
1. Wie viele Eltern gehen nach Kenntnis der Bundesregierung einer
Erwerbstätigkeit folgenden Umfangs nach (bitte nach Geschlecht der Eltern und
Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und
Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)
a) Vollzeiterwerbstätigkeit
b) Erwerbstätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens
35 Wochenstunden
c) Erwerbstätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 bis 35
Stunden
d) Erwerbstätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als
Hälfte der tarifvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit?
Die erbetenen Daten der Fragen 1a bis 1c sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen; zu Frage 1d liegen keine Erkenntnisse vor.
Mikrozensus 2014: Vollzeiterwerbstätige1) Mütter und Väter nach normalerweise geleisteter Wochenarbeitszeit
mit Kindern unter 14 Jahren
Alter der Kinder
Väter Mütter
Vollzeittätige 35 Stunden und mehr
25 - 35
Stunden Vollzeittätige
35 Stunden und
mehr
25 - 35
Stunden
in 1000
unter 3 Jahren 1415 1403 125 422 415 261
von 3 bis unter
8 Jahren 2101 2084 181 500 491 532
von 8 bis unter
14 Jahren 2460 2442 208 662 651 664
1) Angaben zur Arbeitszeit werden im Mikrozensus über zwei Fragen erfasst: Zunächst als Selbsteinschätzung Vollzeit/Teilzeit,
unabhängig von der geleisteten Stundenzahl. In einer zweiten Frage wird anschließend die normalerweise pro Woche geleistete
Stundenzahl abgefragt. Bei den hier dargestellten Vollzeiterwerbstätigen handelt es sich um alle Personen, die 37 Stunden und
mehr arbeiten, sowie alle Personen die zwischen 25 und 36 Stunden arbeiten und ihre Tätigkeit als Vollzeit angegeben haben.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus –Bevölkerung in Familien/Lebensformen
am Hauptwohnsitz.
2. In wie vielen Familien arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung beide
Elternteile gleich viele Wochenarbeitsstunden (bitte nach
Wochenarbeitsstunden, Geschlecht der Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige,
Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?
Die erbetenen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Mikrozensus 2014: Ehepaare und Lebensgemeinschaften1) – nach normalerweise geleisteter Wochenarbeitszeit –
mit Kindern unter 14 Jahren
Mütter Väter
Erwerbstätige
35 Stunden und mehr 25-35 Stunden 25-30 Stunden 15-30 Stunden
in 1000
mit Kindern unter 3 Jahren
35 Stunden und mehr 321 27 8 16
25-35 Stunden 209 19 6 9
25-30 Stunden 155 10 /2) 6
15-30 Stunden 355 26 9 17
mit Kindern von 3 bis unter 8 Jahren
35 Stunden und mehr 334 27 11 22
25-35 Stunden 390 35 12 17
25-30 Stunden 297 23 8 12
15-30 Stunden 776 60 16 30
mit Kindern von 8 bis unter 14 Jahren
35 Stunden und mehr 414 34 14 25
25-35 Stunden 458 43 13 19
25-30 Stunden 351 30 10 16
15-30 Stunden 969 77 19 35
1) In der Tabelle sind gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern enthalten, hier wird die Bezugsperson als
Vater und der Partner als Mutter gezählt.
2) Keine Angabe, da der Zahlenwert statistisch nicht sicher genug ist.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen
am Hauptwohnsitz.
3. In wie vielen Familien arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Elternteil in Vollzeit und ein Elternteil Teilzeit (bitte nach Geschlecht der
Eltern, wöchentliche Arbeitszeit des teilzeitarbeitenden Elternteils und
Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und
Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?
Die erbetenen Daten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Mikrozensus 2014: Teilzeittätige1 Mütter in Paarfamilien² – nach normalerweise geleisteter Stundenzahl
Alter der Kinder
Insgesamt3) 1 bis unter 15 Stunden
15 bis unter
20 Stunden
20 bis unter
30 Stunden
30 bis unter
37 Stunden
in 1000
unter 3 Jahren 498 131 62 197 108
von 3 bis unter 8 Jahren 1.121 310 169 445 198
von 8 bis unter 14 Jahren 1.419 409 217 565 229
1) In den Paaren sind beide Partner erwerbstätig – Mütter sind teilzeittätig, Väter vollzeittätig.
2) Es sind Personen aus gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften enthalten, die hier als Mütter gezählt werden.
3) Angaben zur Arbeitszeit werden im Mikrozensus über zwei Fragen erfasst: Zunächst als Selbsteinschätzung Vollzeit/
Teilzeit, unabhängig von der geleisteten Stundenzahl. In einer zweiten Frage wird anschließend die normalerweise pro Woche
geleistete Stundenzahl abgefragt. Bei den hier dargestellten Teilzeiterwerbstätigen handelt es sich um alle Personen, die 1
bis 24 Stunden arbeiten, sowie alle Personen die zwischen 25 und 36 Stunden arbeiten und ihre Tätigkeit als Teilzeit
angegeben haben.
Mikrozensus 2014: Teilzeittätige1) Väter in Paarfamilien2) – mit durchschnittlicher normalerweise geleisteter
Stundenzahl
Alter der Kinder
Insgesamt3) 1 bis unter 15 Stunden
15 bis unter
20 Stunden
20 bis unter
30 Stunden
30 bis unter
37 Stunden
in 1000
unter 3 Jahren 21 5 / 8 5
von 3 bis unter 8 Jahren 30 8 / 11 7
von 8 bis unter 14 Jahren 35 11 6 10 8
1) In den Paaren sind beide Partner erwerbstätig – Väter sind teilzeittätig, Mütter vollzeittätig.
2) Es sind Personen aus gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften enthalten, die hier als Väter gezählt werden.
3) Angaben zur Arbeitszeit werden im Mikrozensus über zwei Fragen erfasst: Zunächst als Selbsteinschätzung Vollzeit/
Teilzeit, unabhängig von der geleisteten Stundenzahl. In einer zweiten Frage wird anschließend die normalerweise pro Woche
geleistete Stundenzahl abgefragt. Bei den hier dargestellten Teilzeiterwerbstätigen handelt es sich um alle Personen, die 1
bis 24 Stunden arbeiten, sowie alle Personen die zwischen 25 und 36 Stunden arbeiten und ihre Tätigkeit als Teilzeit
angegeben haben.
Quellen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/
Lebensformen am Hauptwohnsitz.
4. In wie vielen Familien geht nach Kenntnis der Bundesregierung nur ein
Elternteil einer Erwerbstätigkeit nach (bitte nach Geschlecht der Eltern und
Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und
Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?
Die erbetenen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Mikrozensus 2014: Paare mit nur einem erwerbstätigen Elternteil – mit Kindern
unter 14 Jahren
Alter der Kinder Ein Partner erwerbstätig
Vater allein
erwerbstätig
Mutter allein
erwerbstätig
in 1000
unter 3 Jahren 628 41
von 3 bis unter 8 Jahren 665 67
von 8 bis unter 14 Jahren 609 89
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus –
Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
5. In wie vielen Familien arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung beide
Elternteile 25 bis 30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht der Eltern und
Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und
Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
6. In wie vielen Familien arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung beide
Elternteile mindestens 15 und höchstens 30 Wochenstunden (bitte nach
Geschlecht der Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis
Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
7. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in
Vollzeit (bitte nach Geschlecht des Elternteils und Lebensalter der Kinder –
Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis
Untervierzehnjährige auflisten)?
Die erbetenen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Mikrozensus 2014: Alleinerziehende Mütter und Väter in Vollzeit mit Kindern
unter 14 Jahren
Alter der Kinder Väter Mütter
Vollzeittätige1)
Alleinerziehend
in 1000
unter 3 Jahren / 47
von 3 bis unter 8 Jahren 21 96
von 8 bis unter 14 Jahren 49 162
1) Angaben zur Arbeitszeit werden im Mikrozensus über zwei Fragen erfasst: Zunächst
als Selbsteinschätzung Vollzeit/Teilzeit, unabhängig von der geleisteten Stundenzahl.
In einer zweiten Frage wird anschließend die normalerweise pro Woche geleistete
Stundenzahl abgefragt. Bei den hier dargestellten Vollzeiterwerbstätigen handelt es
sich um alle Personen, die 37 Stunden und mehr arbeiten, sowie alle Personen die
zwischen 25 und 36 Stunden arbeiten und ihre Tätigkeit als Vollzeit angegeben haben.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus –
Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
8. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
Halbtags (bitte nach Geschlecht des Elternteils und Lebensalter der Kinder
– Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis
Untervierzehnjährige auflisten)?
9. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung 25
bis 30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht des Elternteils und Lebensalter
der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis
Untervierzehnjährige auflisten)?
10. Wie viele Alleinerziehende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
mindestens 15 und höchstens 30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht der
Eltern und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis
Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?
Die Fragen 8, 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erbetenen Daten sind, soweit vorhanden, der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Mikrozensus 2014: Erwerbstätige Alleinerziehende nach Stundenumfang und Halbtagstätigkeit (18 bis unter
25 Stunden)
Alter der Kinder
Väter Mütter
Alleinerziehende Erwerbstätige
25-30
Stunden
15-30
Stunden darunter: 18 bis unter
25 Stunden
25-30
Stunden
15-30
Stunden
darunter:
18 bis
unter 25
Stunden
in 1000
unter 3 Jahren / / / 21 37 13
von 3 bis unter 8 Jahren / / / 71 140 55
von 8 bis unter 14 Jahren / 6 / 115 214 79
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus –
Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
11. Wie viele Familien in Deutschland wünschen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und
Familienarbeit (bitte nach Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis
Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?
Der Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufteilung des Familien- und
Erwerbslebens von Eltern wird durch zahlreiche sozialwissenschaftliche Studien
belegt, jedoch ohne Unterscheidung nach dem Alter der Kinder.
Insbesondere sind hervorzuheben die Studie des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung im DIW Wochenbericht 46 / 2013. Hiernach zeigt die Umfrage
Familien in Deutschland, dass sich gut 60 Prozent der Eltern, deren jüngstes Kind
zwischen einem und drei Jahre alt ist, wünschen, dass beide Partner in gleichem
Umfang erwerbstätig sind und sich gleichermaßen um Haushalt und Familie
kümmern.
Auch bei Eltern mit etwas älteren Kindern ist der Wunsch nach einer gleichen
Aufgabenwahrnehmung weit verbreitet: Insgesamt 47 Prozent der Eltern würden
idealerweise eine Konstellation wählen, in der beide Partner gleich oder
annähernd gleich lange ihrem Beruf nachgehen (IfD Allensbach 2015:
Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf).
12. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, die eine
partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit erschweren bzw.
behindern?
Die Aufgabenteilung von Paaren wird bestimmt von einem komplexen
Zusammenspiel von kulturell-normativen Leitbildern in Bezug auf Erwerbstätigkeit,
Kinderbetreuung und Aufgabenteilung in der Familie, von der wirtschaftlichen
bzw. finanziellen Situation sowie von Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit
wie z. B. verfügbare Betreuungsangebote und Möglichkeiten zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf. Neben dem Wunsch, Zeit mit dem Kind zu verbringen,
tragen vor allem die Sorge um finanzielle Verluste, Karrierenachteile sowie
berufliche Gründe dazu bei, dass Eltern sich nach der Geburt eines Kindes
mehrheitlich für eine Konstellation entscheiden, in der Väter weiterhin in Vollzeit
berufstätig sind, während Mütter in Teilzeit arbeiten und einen Großteil der
Familienarbeit übernehmen (siehe im Einzelnen IfD Allensbach 2015:
Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf). Auf die Antwort zu Frage 16
wird verwiesen.
13. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Wünschen der
Eltern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erwerbs- und
Familienarbeit gerecht zu werden?
Mütter und Väter benötigen gleichermaßen gute Möglichkeiten, Beruf und
Familie miteinander zu vereinbaren und partnerschaftlich zu teilen. Wesentlich dafür,
dass Eltern ihre Wünsche nach einer partnerschaftlichen Aufteilung umsetzen
können, sind qualitativ gute und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote
(auch zu Randzeiten), eine familienfreundliche Arbeitswelt mit flexibler
Arbeitszeitorganisation und Möglichkeiten, von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. Das
Teilzeitrecht soll durch einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit
weiterentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die mit Wirtschaft und
Gewerkschaften getroffenen Vereinbarungen im „Memorandum Familie und
Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“ Grundlage und Orientierung, um weitere
Verbesserungen für Mütter und Väter in der Arbeitswelt zu erzielen.
Damit eine partnerschaftliche Aufteilung möglich ist, sollen auch Väter weiter
darin unterstützt werden, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Erfahrungen
mit dem Elterngeld zeigen, dass ein stärkeres Engagement von Vätern in der
Familie auch Mütter dabei unterstützt, ihre Erwerbswünsche umzusetzen (siehe
BMFSFJ 2015: Dossier Väter und Familie m. w. N.). Das neue ElterngeldPlus
mit seinem Partnerschaftsbonus unterstützt Väter und Mütter gezielt dabei,
Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufzuteilen.
14. Wie viele Eltern wünschen sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Reduzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit, um mehr Zeit mit der Familie zu
verbringen (bitte nach Geschlecht, tatsächlicher und gewünschter
wöchentlicher Arbeitszeit und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige, Drei- bis
Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?
In der amtlichen Statistik wird der Wunsch nach einer Reduzierung der
Arbeitszeit nicht gemeinsam mit dem Motiv für diesen Wunsch erhoben. Wünsche zur
Zeitverwendung von Eltern hat das Statistische Bundesamt jedoch 2012 bis 2013
erfragt. Danach wünschen sich vor allem Väter, mehr Zeit mit der Familie zu
verbringen (79 Prozent). Jeder zweite Vater (53 Prozent), aber nur jede vierte
Mutter (27 Prozent) möchte weniger Zeit mit Erwerbsarbeit verbringen
(Statistisches Bundesamt 2015: Wie die Zeit vergeht. Ergebnisse zur Zeitverwendung,
S. 11: Gewünschte Zeit für Erwerbsarbeit von erwerbstätigen Vätern und Müttern
zwischen 18 und 64 Jahren 2012/2013 in Prozent).
15. Wie viele Eltern würden ihre Wochenarbeitszeit nach Kenntnis der
Bundesregierung gerne erhöhen (bitte nach Geschlecht, tatsächlicher und
gewünschter wöchentlicher Arbeitszeit und Lebensalter der Kinder – Unterdreijährige,
Drei- bis Unterachtjährige und Acht- bis Untervierzehnjährige auflisten)?
Die Zeitverwendungsstudie des Statistischen Bundesamts zeigt, dass sich Mütter
und Väter nicht nur hinsichtlich ihrer Wünsche nach Reduzierung der Arbeitszeit
unterscheiden, sondern auch, was die Erhöhung der Erwerbstätigkeit angeht:
Danach wünschen sich vor allem Mütter mehr Zeit für die Erwerbstätigkeit. 28
Prozent der erwerbstätigen Mütter, aber nur 7 Prozent der erwerbs- tätigen Väter
wünschen sich mehr Zeit für Erwerbsarbeit. (Statistisches Bundesamt 2015: Wie
die Zeit vergeht. Ergebnisse zur Zeitverwendung, S. 11: Gewünschte Zeit für
Erwerbsarbeit von erwerbstätigen Vätern und Müttern zwischen 18 und 64 Jahren
2012/2013 in Prozent).
Im Mikrozensus werden zwar Wünsche nach Mehrarbeit erfasst, jedoch
verknüpft mit der Perspektive eines entsprechend höheren Verdienstes. Um
treffsichere Erkenntnisse über die zeitlichen Bedarfe von Eltern zu ermitteln, bedarf es
nach Aussage des Statistischen Bundesamts einer auf konzeptionellen
Überlegungen fußenden Sonderauswertung, die nur mit großem Zeitaufwand zu
bewerkstelligen sei.
16. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, die eine Änderung
der Wochenarbeitszeit verhindern?
Väter und Mütter unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zeitwünsche (s. Antworten
zu den Fragen 14 und 15). Neben der Sorge, dass der Familie nicht genug
Einkommen zur Verfügung stehen würde, hindern auch berufliche Gründe Eltern
daran, ihre Zeitwünsche umzusetzen (vgl: IfD Allensbach 2015: Weichenstellungen
für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf,
www.ifd-allensbach.de).
In Befragungen vollzeitberufstätiger Eltern mit minderjährigen Kindern sagen
65 Prozent (zumeist Väter), dass sie nicht auf das Geld verzichten können;
58 Prozent sagen, nicht weniger verdienen zu wollen.
Gründe, die aus Sicht der Eltern gegen eine Arbeitszeitreduzierung sprechen
Frage an vollzeitberufstätige Eltern:
„Und aus welchen Gründen arbeiten Sie nicht weniger Stunden pro Woche?“
– Auszug aus den Angaben – insgesamt,
in %
Weil ich auf das Geld nicht verzichten kann, weil ich darauf
angewiesen bin
65
Weil ich nicht weniger verdienen möchte 58
Weil es bei mir im Betrieb so viel zu tun gibt, weil die
Arbeitsbelastung so hoch ist
48
Weil ich meinen Beruf mag, ihn gerne mache 41
Weil das meine Stellung, meine Position im Betrieb nicht
zulässt
40
Weil ich Angst hätte, meinen Arbeitsplatz zu verlieren 28
Weil mein Arbeitgeber etwas dagegen hätte 28
Ich möchte keine Veränderung, bin zufrieden, wie es ist 18
Weil ich Angst habe, beruflich den Anschluss zu verlieren, z. B.
indem ich wichtige Entwicklungen in meinem Beruf verpasse
16
Weil viele meiner Kollegen dadurch stärker belastet wären 16
Weil ich Karriere machen möchte 11
n = 244
( ) = kleine Fallzahl, Indikatorwerte
Basis: Bundesrepublik Deutschland, Vollzeit berufstätige Eltern mit Kindern
unter 18 Jahren.
Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach, IfD-Umfrage 110227.700, Allensbacher
Archiv 2014.
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
17. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Wünschen der
Eltern hinsichtlich ihrer gewünschten Wochenarbeitszeit gerecht zu werden?
Insbesondere das Elterngeld sowie das neue ElterngeldPlus unterstützt Väter
dabei, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, und hilft so auch Müttern bei der
Umsetzung ihrer Wünsche nach einer frühen Rückkehr an den Arbeitsplatz und
einem Wiedereinstieg mit höherem Stundenumfang. Mit dem
Partnerschaftsbonus im neuen ElterngeldPlus werden Eltern dabei unterstützt, sich Beruf und
Familie partnerschaftlich aufzuteilen. Dabei geht es stets darum, die Arbeitszeit-
und Vereinbarkeitswünsche von Müttern und Vätern mit der notwendigen
individuellen Existenzsicherung in Einklang zu bringen, damit Familien auf Dauer
wirtschaftlich stabil bleiben.
18. Welchen zeitlichen Bedarf im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und
Beruf haben, nach Kenntnis der Bundesregierungen, Alleinerziehende?
Fast ein Viertel (24 Prozent) der derzeit erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter
würde ihre wöchentliche Arbeitszeit gern weiter erhöhen (Prognos (2015) „Im
Blickpunkt: Alleinerziehende wirksam unterstützen“).
19. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Wünschen
Alleinerziehender hinsichtlich der gewünschten Wochenarbeitszeit gerecht
zu werden?
Mehr kostengünstige, qualitativ hochwertige und zeitlich flexible
Betreuungsangebote (auch für ältere Kinder) und gute Vereinbarkeitsbedingungen würden
vielen Alleinerziehenden die Chance eröffnen, die eigenen Erwerbswünsche zu
realisieren.
Familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen über eine
familienfreundliche Kultur und Infrastruktur sowie eine familiengerechte Arbeitswelt zu
schaffen, ist ein grundsätzlicher Handlungsschwerpunkt der Bundesregierung.
Neben dem quantitativen Ausbau fördert der Bund die Weiterentwicklung der
Qualität in der Kindertagesbetreuung. Am 6. November 2014 haben
Bundesministerin Manuela Schwesig und die Fachministerinnen und Fachminister der
Länder mit der Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung weiterentwickeln“ den
Startschuss für einen gemeinsamen Qualitätsprozess gegeben. Im Communiqué
werden zentrale Handlungsbereiche definiert, für die konkrete Qualitätsziele
verabredet werden sollen. Dazu gehört auch der Ausbau eines bedarfs- und
entwicklungsgerechten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotes.
Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder und der kommunalen
Spitzenverbände entwickeln in regelmäßigen Sitzungen entsprechende
Handlungsstrategien. So wird Ende 2016 ein gemeinsamer Zwischenbericht veröffentlicht,
in dem die qualitativen Anforderungen für die Handlungsfelder dargestellt
werden.
Anlässlich der Bund-Länder-Konferenz im November 2015 haben Bund, Länder,
Kommunen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Gewerkschaften eine
gemeinsame Erklärung zur Investition in frühe Bildung unterzeichnet. Wirtschaft
und Gewerkschaften haben ein hohes Interesse an qualitativ hochwertigen
Bildungs- und Betreuungsangeboten und unterstützen und begleiten den
Qualitätsprozess. Ein gutes Angebot der Kindertagesbetreuung ermöglicht nicht nur die
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sondern sichert gutes
Fachkräftepotential für die Zukunft, gerade auch für Alleinerziehende.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert mit
dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit
ist“ passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte (von Beginn der Betreuung
bis in den Schulhort hinein) Betreuungsangebote.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um längere Betreuungszeiten, sondern um
Betreuung zu anderen Zeiten. Von dem Programm profitieren vor allem
Alleinerziehende und Eltern, deren Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege liegen. Von 2016 bis 2018
fördert der Bund mit bis zu 100 Mio. Euro zukunftsfähige Angebote von
bedarfsgerechten Betreuungszeiten.
Kindertageseinrichtungen können Fördermittel in Höhe von bis zu 200 000 Euro
jährlich erhalten. Für Tagespflegepersonen sind es jährlich bis zu 15 000 Euro.
20. Wie viele Eltern haben bisher ElterngeldPlus beantragt (bitte nach
Geschlecht auflisten)?
Im vierten Quartal 2015 haben insgesamt 829 613 Personen Elterngeld bezogen,
davon 262 201 Personen mit ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kindern. Von diesen
haben 42 772 Personen ElterngeldPlus beantragt, davon 40 098 Frauen und
2 674 Männer.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Bundeselterngeldstatistik.
21. Wie viele Monate ElterngeldPlus haben die Eltern beantragt (bitte nach
Geschlecht und Anzahl der Monate auflisten)?
Von den 42 772 Personen, die im vierten Quartal 2015 Elterngeld bezogen und
ElterngeldPlus beantragt hatten, wurden das ElterngeldPlus für durchschnittlich
16,7 Monate beantragt. Frauen beantragten durchschnittlich 17,3 Monate
ElterngeldPlus, Männer durchschnittlich 8,0 Monate.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Bundeselterngeldstatistik.
22. In wie vielen Familien beziehen beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld-
Plus, und wie lange beträgt die individuelle Wochenarbeitszeit (bitte nach
Geschlecht und wöchentlicher Arbeitszeit aufschlüsseln)?
Zahlen zur Beantwortung dieser Frage sind der amtlichen Statistik nicht zu
entnehmen.
23. Wie viele Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus?
Von den 42 772 Personen, die im vierten Quartal 2015 Elterngeld bezogen und
ElterngeldPlus beantragt haben, haben 1 873 auch den Partnerschaftsbonus
beantragt.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Bundeselterngeldstatistik.
24. Wie viele Alleinerziehende nutzen den Partnerschaftsbonus?
Zahlen zur Beantwortung dieser Frage sind der amtlichen Statistik nicht zu
entnehmen. Die Elterngeldstatistik erfasst das Merkmal „Alleinerziehend“ nicht.
Durch die in der Elterngeldstatistik enthaltenen Informationen über Dauer und
Art des Elterngeldbezugs kann lediglich die Anzahl der Personen ermittelt
werden, die die zusätzlichen Elterngeldmonate (Partnermonate ggf. plus
Partnerschaftsbonus-Monate) alleine beansprucht haben. Dabei kann davon ausgegangen
werden, dass es sich bei diesen Personen weit überwiegend um alleinerziehende
Eltern handelt.
Im vierten Quartal 2015 haben 4,4 Prozent aller ElterngeldPlus-Bezieher den
Partnerschaftsbonus beantragt. Bei den Alleinerziehenden beträgt dieser Anteil
7,6 Prozent.
25. Wie viele Eltern arbeiten während des Bezugs des Elterngeldes unter 20
Wochenstunden (bitte nach Geschlecht, wöchentlicher Arbeitszeit und
Lebensalter des Kindes auflisten)?
26. Wie viele Eltern arbeiten während des Bezugs des Elterngeldes 20 bis
30 Wochenstunden (bitte nach Geschlecht, wöchentlicher Arbeitszeit und
Lebensalter des Kindes auflisten)?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Daten sind
der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Mikrozensus 2014: Väter und Mütter mit Elterngeldbezug1) – tatsächliche
Arbeitszeit in der Berichtswoche – jüngstes Kind unter 3 Jahren
Geschlecht
Erwerbstätige2) mit
unter 20 Stunden 20 bis 30 Stunden
in 1000
mit jüngstem Kind unter 3 Jahren
Insgesamt 19 8
Väter / /
Mütter 17 6
mit jüngstem Kind unter 2 Jahren
Insgesamt 18 8
Väter / /
Mütter 16 6
mit jüngstem Kind unter einem Jahr3)
Insgesamt 10 /
Väter / /
Mütter 9 /
1) Personen, die angeben Elterngeld zu beziehen.
2) Personen, die eine tatsächliche Arbeitszeit in der Berichtswoche bis 30 Stunden
angeben.
3) Da der Mikrozensus unterjährig erhoben wird, wird der aktuellste Geburtsjahrgang nur
etwa zur Hälfte erfasst.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016. Ergebnisse des Mikrozensus -
Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz.
27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine
Verlängerung, Flexibilisierung und Ausweitung des Bezugszeitraums des
Elterngeldes zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu einer
partnerschaftlicheren Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit beitragen
würde?
Die statistischen Zahlen belegen, dass das ElterngeldPlus als neue Leistung gut
angenommen wird. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag zum
31. Dezember 2017 einen Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum
ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus vor. Die weitere Entwicklung bleibt
abzuwarten.
28. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Verlängerung, Flexibilisierung und Ausweitung des Bezugszeitraums des
Elterngeldes auf die finanzielle Situation von Alleinerziehenden?
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine
Verlängerung, Flexibilisierung und Ausweitung des Bezugszeitraums des
Elterngeldes ein wichtiger Baustein sein könnte, um das Armutsrisiko für Kinder von
Alleinerziehenden zu senken?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Alleinerziehende können etwa bei Halbtagserwerbstätigkeit mit Einkommen und
Elterngeld Plus-Monaten länger, nämlich über den 14. Lebensmonat des Kindes
hinaus, für ihr Kind da sein, im Beruf den Anschluss behalten und damit ihre
finanzielle Situation verbessern. Darüber hinaus erhalten Alleinerziehende eine
zusätzliche Förderung, die dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist. Wie
Elternpaare können sie für vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen, wenn sie in
mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30
Wochenstunden arbeiten. Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
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