[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
14. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9203
18. Wahlperiode 18.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff,
Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8995 –
Bioenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im aktuellen Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG 2016) ist für die Jahre 2017 bis 2022 ein Ausbaupfad von 150 Megawatt
installierter Leitung (brutto) bzw. von 200 Megawatt (2020 bis 2022)
vorgesehen. Die vorgesehenen Regelungen bieten den meisten Bestandsanlagen, deren
EEG-Vergütung in dieser Zeit ausläuft, eine Anschlussperspektive. Dennoch
gibt es Kritik von Branchen- und Umweltverbänden, dass einerseits keine
Anschlussregelung für Anlagen mit einer installierten Leistung von unter 150 kW
geplant ist (De-minimis-Regel), andererseits auch keine Differenzierung der
Vergütung (z. B. in Abhängigkeit von der Anlagenleistung und/oder
Einsatzstoffen) vorgesehen ist. Damit wurde aus Sicht der Fragesteller auch die Chance
verpasst, über das EEG einerseits kleinen und mittleren landwirtschaftlichen
Betrieben eine weitere Einkommensperspektive und damit
betriebswirtschaftliche Diversifizierung in Zeiten extrem volatiler Preise auf den Agrarmärkten zu
bieten. Andererseits wurde versäumt, über eine Differenzierung nach
Einsatzstoffen den ökologisch negativen Entwicklungen der letzten Jahre, wie z. B.
dem großflächigen Maisanbau in einigen Regionen, entgegen zu steuern.
1. Wie hat sich die Bioenergie in den letzten zehn Jahren in Deutschland
entwickelt (Zahl der Anlagen, installierte Leistung und Menge der
Stromerzeugung in Gigawattstunden – GWh)?
Die Stromerzeugung aus Bioenergie (einschließlich Klär- und Deponiegas, ohne
biogenen Anteil des Siedlungsabfalls) hat sich in den letzten zehn Jahren
dynamisch entwickelt. Nach Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-
Statistik (AGEE-Stat) ist die installierte Leistung zur Stromerzeugung von rund
3 000 MW im Jahr 2006 auf rund 7 000 MW im Jahr 2015 angestiegen. Die
korrespondierende Bruttostromerzeugung hat sich in diesem Zeitraum von rund
14,8 TWh im Jahr 2006 auf rund 44,2 TWh im Jahr 2015 verdreifacht.
Die Zahl der Biomasseanlagen zur Stromerzeugung hat sich von rund 5 200
Anlagen im Jahr 2006 auf rund 13 700 Anlagen im Jahr 2014 erhöht. Für das Jahr
2015 liegen noch keine detaillierten Angaben vor.
Tabelle 1 Entwicklung der Bioenergie im Stromsektor seit 2006:
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015*
Installierte
elektr. Leistung1 [MW] 3.010 3.495 3.917 4.558 5.086 5.771 6.179 6.517 6.969 7.067
Bruttostromerzeugung [GWh] 14.793 19.832 23.121 26.255 29.561 32.848 39.682 41.183 43.345 44.225
Anlagenzahl (ohne
Klär-/Deponiegas) [n] 5.192 5.260 5.709 8.450 9.710 11.080 12.190 12.860 13.720 k.A.
* Angaben für 2015 vorläufig
2. Welche Treibhausgas-Einsparungen (in CO2eq) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Nutzung nachwachsender, heimischer Bioenergie
seit Einstieg in die Förderung durch das EEG jährlich erzielt worden (bitte
nach Jahren)?
Durch die energetische Nutzung der gesamten Biomasse (einschließlich
biogenem Anteil des Siedlungsabfalls) im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor wurden
im Jahr 2015 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 66,0 Mio. t CO2-
Äquivalente vermieden. Die folgende Tabelle gibt die Entwicklung in den letzten
16 Jahren wieder. Methodische Hinweise zur Berechnung sind dem
Forschungsbericht des Umweltbundesamtes „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger –
Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2013“ (Climate Change
29/2014) zu entnehmen. Eine Differenzierung nach Biomasse inländischer und
ausländischer Herkunft ist nicht möglich. Im Hinblick auf die vermiedenen
Treibhausgasemissionen durch das EEG ist zu beachten, dass die überwiegende Zahl
der EEG-Anlagen zur Nutzung von Bioenergie in Kraft-Wärme-Kopplung
betrieben wird und daher das EEG auch eine Treibhausgasminderung im
Wärmebereich bewirkt.
Tabelle 2 Netto-Treibhausgasvermeidung durch Bioenergie nach Sektoren seit
2000:
Strom Wärme Verkehr Gesamt
Mio. t CO2-Äq. Mio. t CO2-Äq. Mio. t CO2-Äq.
Mio. t CO2-
Äq
2000 4,0 16,7 0,4 21,1
2001 4,2 18,8 0,6 23,6
2002 5,1 18,3 0,8 24,2
2003 7,7 29,9 1,2 38,8
2004 9,5 29,5 1,6 40,6
2005 12,8 29,5 3,1 45,4
2006 13,4 28,6 5,8 47,8
2007 15,2 29,6 6,7 51,5
2008 15,8 28,6 5,2 49,6
2009 17,5 31,6 4,4 53,5
2010 19,3 38,0 4,8 62,1
2011 21,6 34,3 4,8 60,7
2012 21,9 36,2 5,5 63,6
2013 22,2 39,3 5,1 66,6
2014 23,6 34,8 5,2 63,6
2015 23,8 37,3 4,9 66,0
Quellen:
1) BMWi nach AGEE-Stat: „Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren
Energien in Deutschland“, Stand Februar 2016,
www.erneuerbare-energien.de/
EE/Navigation/DE/Service/Erneuerbare_Energien_in_Zahlen/Zeitreihen/
zeitreihen.html
2) Umweltbundesamt: „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger“, Climate
Change 29/2014,
www.umweltbundesamt.de/publikationen/
emissionsbilanzerneuerbarer-energietraeger-2014
3. Wie wird sich die Treibhausgas-Einsparung (in CO2eq) aus nachwachsender,
heimischer Bioenergie in den kommenden Jahren nach Auffassung der
Bundesregierung mit dem im Gesetzentwurf zum EEG geplanten Ausbaupfad
entwickeln, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen,
um eventuell eine sinkende Treibausgas-Einsparwirkung zu vermeiden?
Bereits mit dem EEG 2014 erfolgte eine Fokussierung des weiteren Ausbaus der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf die kostengünstigen
Technologien Wind- und Solarenergie. Diese Technologien werden auch den größten
Anteil an der Treibhausgasminderung des Stromsektors leisten. Die Ausbauziele des
EEG 2014 wurden mit dem EEG 2017 bekräftigt. Im Rahmen des weiteren
Ausbaus kann es dazu kommen, dass teure Biomasseanlagen nach Auslaufen der
EEG-Förderung durch kostengünstige Wind- und Solaranlagen ersetzt werden.
Diese Anlagen würden dann auch die bisherige Treibhausgasminderung der
Biomasseanlagen ersetzen.
4. Wie wird sich die Stromerzeugung (in GWh) aus Biomasse nach Auffassung
der Bundesregierung mit dem in der Novelle 2016 geplanten Ausbaupfad in
den nächsten 20 Jahren entwickeln?
Das EEG 2017 sieht für Biomasseanlagen eine konkrete Ausschreibungsmenge
mit einer installierten Leistung von jeweils 150 Megawatt in den Jahren 2017 bis
2019 und jeweils 200 Megawatt in den Jahren 2020 bis 2022 vor. An
Ausschreibungen können sich auch Bestandsanlagen beteiligen, denen dadurch die Chance
auf eine Anschlussförderung eröffnet wird. Inwieweit sich an den
Ausschreibungen für Biomasseanlage auch Bestandsanlagen beteiligen und ob sie dies
gegebenenfalls auch deutlich vor Ablauf ihres Förderanspruchs nach bisherigem EEG
tun, ist gegenwärtig nicht absehbar. Für die Zeit ab 2023 wird die
Bundesregierung rechtzeitig einen Ausbaupfad festlegen. Eine Prognose der Stromerzeugung
aus Biomasse in den nächsten 20 Jahren ist daher gegenwärtig nicht möglich.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das
Treibhausgasminderungspotenzial unterschiedlicher Bioenergie-Arten, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus mit Blick auf die zukünftige Förderung?
Das Netto-Treibhausgasminderungspotenzial unterschiedlicher
Bioenergieoptionen unterscheidet sich je nach eingesetzter Biomasse erheblich. Dies ist vor allem
auf die Emissionen beim Anbau von Energiepflanzen zurückzuführen. Das
Umweltbundesamt weist in der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger (2014)
für die Stromerzeugung aus Biogas auf Basis von Energiepflanzen einen
Emissionsfaktor von 472 g CO2-Äq./kWhel aus, während der Emissionsfaktor beim
Einsatz von Exkrementen bzw. Bioabfällen mit 216 bzw. 205 g CO2-Äq./kWhel
erheblich niedriger liegt. Entsprechend liegt das Netto-
Treibhausgasminderungspotenzial biogener Stromerzeugung auf Basis von Abfällen und Reststoffen
deutlich höher im Vergleich zur Stromerzeugung auf Basis von Energiepflanzen.
Um eine stärkere Fokussierung der Stromerzeugung aus Biomasse auf Rest- und
Abfallstoffe zu erreichen, wurde die erhöhte Förderung für die Stromerzeugung
aus angebauten Energiepflanzen bereits mit dem EEG 2014 beendet. Auch das
EEG 2017 sieht keine spezielle Förderung für angebaute Energiepflanzen vor.
Durch den Kostendruck des Ausschreibungsverfahrens ist zu erwarten, dass auch
zukünftig insbesondere Anlagen, die kostengünstige Rest- und Abfallstoffe
einsetzen, einen Zuschlag erhalten werden. Darüber hinaus wird die Förderung von
kleinen Biogasanlagen zur Vergärung von Gülle außerhalb des
Ausschreibungsverfahrens fortgesetzt.
6. Zu welchem Anteil werden Bioenergieanlagen nach Inkrafttreten der
Neuregelungen des EEG 2016 und des Strommarktgesetzes voraussichtlich nach
Bedarf gefahren werden, und inwiefern wird ein Umstieg in die
Bioenergieerzeugung als Ausgleich für ertragsschwache Zeiten bei Wind und
Photovoltaik systematisch eingeleitet und finanziell ausreichend angereizt?
Bereits mit dem EEG 2012 wurden mit Einführung der Flexibilitätsprämie
Anreize zum flexiblen Betrieb von Biogasanlagen gegeben. Nach den EEG-
Anlagenstammdaten zur Jahresabrechnung 2014 der Übertragungsnetzbetreiber
nahmen rund 1 700 Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 900 MW die
Flexibilitätsprämie in Anspruch. Zwischen Januar 2015 und Mai 2016 haben sich
weitere 720 Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 531,9 MW zur
erstmaligen Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie im Anlagenregister der
Bundesnetzagentur gemeldet.
Seit Inkrafttreten des EEG 2014 werden nur noch Biogas-Neuanlagen gefördert,
die in der Lage sind, flexible Leistung bereitzustellen und die damit flexibel auf
Strommarktsignale reagieren können. Der Förderanspruch wurde zu diesem
Zweck auf eine Bemessungsleistung begrenzt, die der Hälfte der installierten
Leistung entspricht. Die Kosten für die Bereitstellung flexibler Leistung werden
durch einen Flexibilitätszuschlag abgedeckt. Diese Flexibilitätsanforderung für
Biogasanlagen bleibt auch nach dem EEG 2017 eine Fördervoraussetzung. Der
Flexibilitätszuschlag des EEG 2014 entfällt, da die Kosten der verpflichtenden
Flexibilisierung im Ausschreibungsverfahren eingepreist werden können.
Im EEG 2017 werden erstmals auch verpflichtende Flexibilitätsanforderungen an
Anlagen zur Stromerzeugung aus fester Biomasse gestellt. Für diese Anlagen
wird die Förderung auf eine Bemessungsleistung begrenzt, die 80 Prozent der
installierten Leistung entspricht.
Da die Flexibilitätsanforderungen des EEG 2017 auch bei einer
Anschlussförderung für Bestandsanlagen gelten, ist mit einem weiteren Anstieg des flexiblen
Betriebs auch im Anlagenbestand zu rechnen.
7. Welche Veränderungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren bei den Anlagekonzepten und Akteuren gegeben (z. B. in
Bezug auf Größenklassen, landwirtschaftliche versus industrielle Anlagen)?
Waren diese politisch intendiert, und durch jeweils welche Änderungen im
EEG wurden sie hervorgerufen (bitte begründen)?
Anlagenkonzepte der Bioenergie sind seit dem EEG 2000 wesentlich von der
speziellen Ausgestaltung der Förderbedingungen geprägt worden. So wurden vor
Einführung des so genannten Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-
Bonus, EEG 2004) hauptsächlich Bioabfallvergärungsanlagen und
Altholzanlagen errichtet. Ab 2004 kam es zu einem verstärkten Zubau von Biogasanlagen,
die landwirtschaftlich erzeugte Energiepflanzen einsetzen, insbesondere Mais.
Diese Entwicklung wurde mit der Erhöhung der Förderung insbesondere durch
den so genannten Gülle-Bonus (EEG 2009) beschleunigt. Damit sind auch
Überförderungen und Nutzungskonkurrenzen insbesondere in Regionen mit hoher
Viehdichte aufgetreten. Der Güllebonus wurde daher mit dem EEG 2012 wieder
gestrichen. Durch die mit der Anlagengröße sinkende Förderhöhe wurde gezielt
darauf hingewirkt, dass die Anlagen eine für den ländlichen Raum vertretbare
Größe nicht überschreiten. Eine Entwicklung bei den Konzepten und Akteuren
ist seit etwa 2006 die Integration der Biogaserzeugung in große
Unternehmensverbünde, bei der eine größere Zahl von separaten Biogasanlagen in
Filialbetrieben von einer Zentrale außerhalb der Regionen gesteuert wird.
8. Misst die Bundesregierung den von Landwirten betriebenen, kleinen und
mittelständischen Anlagen eine besondere Bedeutung für die Energiewende
und die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu?
Wenn ja, mit welchen Bestimmungen in der aktuellen EEG-Novelle plant
sie, den Bestand ebendieser Anlagen zu sichern?
Die von Landwirten betriebenen kleinen und mittelständischen Anlagen haben
eine besondere Bedeutung für die Wertschöpfung im ländlichen Raum sowie für
den dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien. Deshalb wird die
vergleichsweise hohe Förderung für kleine landwirtschaftliche Biogasanlagen auf Basis von
Gülle, die neben der Stromerzeugung einen hohen Klimaschutzzweck erfüllen,
im EEG 2017 fortgeführt. Um für effiziente landwirtschaftliche Biogasanlagen
eine Anschlussförderung nach Auslaufen der 20-jährigen EEG-Förderung zu
ermöglichen, wurde im EEG 2017 das Ausschreibungsverfahren auch für
Bestandsanlagen geöffnet. Um auch kleinen Anlagen die Teilnahme zu ermöglichen,
entfällt die Untergrenze von 150 Kilowatt für die Beteiligung von Bestandsanlagen
an Ausschreibungen. Darüber hinaus wurde der Höchstwert für Bestandsanlagen
gegenüber Neuanlagen von 14,88 auf 16,9 Cent pro Kilowattstunde erhöht.
9. Wie viele Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 150
Kilowatt sind derzeit in der EEG-Finanzierung, und welche Anschlussregelung
ist im Rahmen der aktuellen EEG-Novelle für diese Anlagen geplant?
Wenn keine, warum nicht?
Im Jahr 2014 hatten rund 2 960 Biomasseanlagen mit weniger als 150 Kilowatt
einen Vergütungsanspruch nach dem EEG. Die kumulierte installierte elektrische
Leistung dieser Anlagen lag bei rund 990 MW.
Was die Möglichkeiten der Anschlussförderung für diese Anlagen im EEG 2017
betrifft, wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das
Transportaufkommen bei den Gärsubstraten bei Anlagen verschiedener Größenklassen
(gefahrene Kilometer/Stromertrag)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zum Transportaufkommen für die
Vielzahl der Gärsubstrate vor. Es ist jedoch bekannt, dass der Transport relativ
energiearmer Gärsubstrate wie Gülle oder Silagen ein wichtiger Kostenfaktor bei
der Biogaserzeugung ist und die Betreiber daher bestrebt sind, diese Transporte
zu minimieren.
11. Ist aus Sicht der Bundesregierung die Vermeidung langer Transportwege bei
den Substraten ein wichtiges Kriterium, und wenn ja, wie findet dies in der
geplanten EEG-Novelle seinen Niederschlag?
Eine Minimierung des Transportaufwandes für Gärsubstrate erfolgt aus
betriebswirtschaftlichen Gründen. Da bei den nach EEG 2017 vorgesehenen
Ausschreibungen für Bioenergieanlagen nur die kostengünstigsten Anlagen zum Zuge
kommen, sind besondere Maßnahmen zur Vermeidung langer Transportwege für
Biogassubstrate nicht erforderlich.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
der Flächenbedarf in Deutschland für den Anbau von nachwachsenden
Rohstoffen (NaWaRos) für die Stromerzeugung (absolut und in Prozent an der
gesamten Ackerfläche) entwickelt?
Die Nutzung von landwirtschaftlichen Ackerflächen für den Anbau von Biomasse
zur Stromerzeugung hat sich im Zeitraum 2006 bis 2015 parallel zur
Stromerzeugung aus Biomasse entwickelt. Im Jahr 2006 betrug der Flächenbedarf für den
Anbau von Biomasse zur Stromerzeugung ca. 450 000 Hektar. Der Flächenbedarf
für den Anbau von Biomasse zur Stromerzeugung ist – insbesondere durch den
Ausbau der Biogaserzeugung – bis zum Jahr 2014 auf rund 1,4 Millionen Hektar
angewachsen. Seit 2015 stagniert er auf diesem Niveau.
Prozentual gesehen betrug der Flächenbedarf für den Anbau von Biomasse zur
Stromerzeugung im Jahr 2006 rund 4 Prozent der gesamten deutschen
Ackerfläche von 11,4 Millionen Hektar. Er ist bis 2015 auf nahezu 11,8 Prozent der
gesamten deutschen Ackerfläche von 11,8 Millionen Hektar angewachsen.
13. Wie stellt sich die Entwicklung bei den eingesetzten Substraten nach
Kenntnis der Bundesregierung dar (Reststoffe, Gülle, nachwachsende Rohstoffe
etc.), und welche Regelungen plant sie, um den Anteil der NaWaRos zu
senken bzw. so gering wie möglich zu halten?
Nachwachsende Rohstoffe, insbesondere Mais, stellen seit Einführung des so
genannten Nawaro-Bonus (EEG 2004) das wichtigste Gärsubstrat beim Ausbau der
Biogaserzeugung dar. Nach den Ergebnissen einer vom Deutschen
Biomasseforschungszentrum im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
durchgeführten Betreiberbefragung im Jahr 2014 lag der energiebezogene Anteil
von nachwachsenden Rohstoffen an den eigesetzten Gärsubstraten bei 79 Prozent
Ähnliche Ergebnisse ergaben auch die Befragungen in den Vorjahren. Mit dem
EEG 2012 wurde der so genannte Maisdeckel eingeführt, um den Einsatz von
Mais in Biogasanlagen zu begrenzen. Die erhöhte Förderung beim Einsatz
nachwachsender Rohstoffe aus der Landwirtschaft wurde mit dem EEG 2014 beendet.
Damit erfolgte eine Fokussierung des Ausbaus auf Reststoffe und Gülle.
Für Bestandsbiogasanlagen hat der Einsatz nachwachsender Rohstoffe immer
noch eine herausragende Bedeutung, da diese Anlagen Anspruch auf die hohe
Förderung des EEG 2009 und EEG 2012 haben. Um den Einsatz von Mais auch
in Bestandsanlagen zu begrenzen, enthält das EEG 2017 auch für die
Anschlussförderung von Bestandsanlagen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens einen
Maisdeckel. Darüber hinaus wird erwartet, dass durch den Kostendruck des
Ausschreibungsverfahrens Anlagenbetreiber veranlasst werden, den Einsatz von
Energiepflanzen verstärkt durch kostengünstige Rest- und Abfallstoffe zu
ersetzen.
14. Zu welchem Anteil (an den eingesetzten NaWaRos) wird Mais nach
Kenntnis der Bundesregierung als Substrat eingesetzt, und hält es die
Bundesregierung für wünschenswert (aus Gründen des Biodiversitäts- und
Erosionsschutzes, auch Schutz vor Überschwemmungen), diesen Anteil sowohl bei
Neuanlagen als auch bei Bestandsanlagen zu senken?
Nach den Ergebnissen einer vom Deutschen Biomasseforschungszentrum im
Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführten
Betreiberbefragung im Jahr 2014 lag der energiebezogene Anteil von Maissilage an
den in Biogasanlagen eingesetzten nachwachsenden Rohstoffen bei 72 Prozent.
Zu den Maßnahmen zur Reduzierung des Maiseinsatzes in Biogasanlagen wird
auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Wie stellt sich aktuell die regionale Verteilung von Biogasanlagen nach
Kenntnis der Bundesregierung dar (bitte getrennt nach installierter
Leistung/Bundesland und Anlagenzahl/Bundesland), und welche Regelungen
plant die Bundesregierung, um regionale Benachteiligungen durch das
Ausschreibungssystem zu verhindern?
Die regionale Verteilung von Biogasanlagen (einschließlich Biomethan-
Blockheizkraftwerken) ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Sowohl hinsichtlich der
Anzahl an Biogasanlagen als auch in Bezug auf die installierte elektrische
Leistung bilden die Flächenländer Bayern und Niedersachsen regionale
Schwerpunkte.
Regionale Benachteiligungen durch das Ausschreibungssystem des EEG 2017
werden nicht erwartet. Durch den Kostendruck der Ausschreibung ist eher zu
erwarten, dass in bisher benachteiligten Regionen, in denen noch eine geringe
Anlagendichte vorliegt, günstige Kosten- und Standortbedingungen für Neuanlagen
vorliegen.
Tabelle 3 Regionale Verteilung der Biogasanlagen (einschließlich Anlagen zur
Stromerzeugung aus Biomethan) nach Bundesländern im Jahr 2014:
Bundesland Anlagenzahl Installierte el. Leistung
[n] [MW]
Brandenburg 480 270
Berlin 90 16
Baden-Württemberg 1.200 460
Bayern 2.970 1.050
Bremen 12 8
Hessen 400 165
Hamburg 180 20
Mecklenburg-Vorpommern 540 300
Niedersachsen 2.580 1.100
Nordrhein-Westfalen 1.280 460
Rheinland-Pfalz 280 100
Schleswig-Holstein 900 380
Saarland 30 15
Sachsen 380 175
Sachsen-Anhalt 420 230
Thüringen 300 150
Summe 12.042 4.899
Daten für 2015 liegen noch nicht vor
Quelle: Zentrum für Sonnenenergie-und Wasserstoff-Forschung Baden-
Württemberg (ZSW) nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber, Stand November
2015
16. Wie lauten die Erkenntnisse der Bundesregierung über Auswirkungen der
Biomasseförderung im EEG auf die Pachtpreise?
Welches Zusammenspiel aus welchen Faktoren ist nach Kenntnis der
Bundesregierung in welchen Regionen für durchschnittlich welche
Steigerungsraten bei den Pachtpreisen ausschlaggebend?
Die beobachteten Pachtpreise in Deutschland sind das Ergebnis von
Aushandlungsprozessen zwischen Flächeneigentümern (Verpächtern) und Landwirten
(Pächtern). Ihre Höhe wird wesentlich durch die Zahlungsbereitschaft der Pächter
bestimmt, die von zahlreichen einzelbetrieblichen und regionalen Faktoren
abhängig ist.
Einzelbetrieblich relevante Faktoren sind im Wesentlichen:
Bodengüte, Ertragspotenzial, Größe und Zuschnitt der Fläche,
Entfernung und Transportkosten zum Betrieb,
zu erwartende Grundrente in Abhängigkeit von der Fläche und den
Agrarpreisen bzw. der Rohstoffverwertung in Biogasanlagen,
Wert der Fläche für die Vermeidung kostenintensiver
Wirtschaftsdüngertransporte sowie
steuerlicher Wert der Fläche für die Vermeidung einer gewerblichen
Tierhaltung.
Regional bedeutsame Faktoren sind z. B. die regionale Konkurrenzsituation durch
andere (Wachstums-)Betriebe oder Biogasanlagen, aber auch das regionale
Ausmaß der Flächenumwidmung durch nichtlandwirtschaftliche Nutzungen. Hinzu
kommt, dass durch den Bau von Windkraft- und Freiflächenphotovoltaik-
Anlagen zusätzlicher Nutzungsdruck auf die landwirtschaftlichen Flächen entsteht.
Die Förderung der Bioenergie- und insbesondere der Biogaserzeugung im
Rahmen des EEG garantiert den teilnehmenden Erzeugern Einnahmen über den
Förderzeitraum (20 Jahre). Insbesondere in den Regionen, die eine hohe
Viehbestandsdichte aufweisen, kann es zwischen den Tierhaltern und Biogasbetreibern
zu starker Konkurrenz um knappe Flächen und in der Folge zu steigenden Pacht-
und Kaufpreisen kommen.
Die gestiegenen Pachtpreise der letzten Jahre sind die Folge der verschärften
Konkurrenz um den knappen Produktionsfaktor Boden, für die mehrere
Entwicklungen in der Summe verantwortlich sind. Dass auch die Investitionen in die
Biogasproduktion über das EEG pachtpreissteigernd wirken, wird durch die
Ergebnisse verschiedener Untersuchungen bestätigt.
Allerdings ist davon auszugehen, dass nach den Novellen des Erneuerbaren-
Energien-Gesetzes (EEG) aus den Jahren 2012 und 2014 der aus der Biogasförderung
resultierende Pachtpreisauftrieb gestoppt wurde. Aktuelle Daten zur Entwicklung
des Pachtmarktes liegen derzeit jedoch nicht vor.
17. Welcher Stromertrag wurde in den vergangenen zehn Jahren aus
Bioabfallvergärungsanlagen erzielt, und welche Regelungen plant die
Bundesregierung hierzu im EEG 2016?
Falls keine Anschlussförderung geplant ist, warum nicht?
Nach einzelnen Einsatzstoffen differenzierte Zeitreihen der Stromerzeugung aus
Biomasse liegen der Bundesregierung nicht vor.
Bioabfallvergärungsanlagen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der
Ausschreibung um eine Anschlussförderung zu bewerben. Da die
Stromgestehungskosten von Bioabfallvergärungsanlagen im unteren Bereich der
Stromgestehungskosten von Biogasanlagen liegen, bestehen gute Chancen, dass diese
Anlagen den Zuschlag für eine Anschlussförderung erhalten.
18. Welcher Stromertrag wurde in den vergangenen zehn Jahren aus
Altholzanlagen erzielt, und von welcher Entwicklung der Anlagen und welchem
zukünftigen Stromertrag in diesem Segment geht die Bundesregierung – vor
dem Hintergrund, dass die Bundesregierung keine Anschlussfinanzierung
plant – in Zukunft aus?
Nach einzelnen Einsatzstoffen differenzierte Zeitreihen der Stromerzeugung aus
Biomasse liegen der Bundesregierung nicht vor. Es wird geschätzt, dass
ca. 4 TWh Strom durch Kraftwerke bereitgestellt werden, die zum
überwiegenden Teil Altholz, aber auch Rinden und Waldrestholz thermisch verwerten.
Für Altholz besteht eine abfallrechtliche Verwertungspflicht nach dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz, die in der Altholzverordnung spezialgesetzlich weiter
konkretisiert ist. Nach Auslaufen der EEG-Förderung für die Stromerzeugung aus
Altholz ist daher auch ohne Anschlussförderung eine hochwertige stoffliche oder
energetische Verwertung von Altholz gewährleistet. In welchem Umfang Altholz
zukünftig zur Stromerzeugung eingesetzt wird, hängt von verschiedenen
Faktoren ab, zum Beispiel vom Altholzaufkommen, der Altholzaufbereitung und den
Angeboten stofflicher und energetischer Verwertungsalternativen.
19. In welchen Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr etc.) wird Bioenergie nach
Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Anteilen eingesetzt?
Wie haben sich diese Anteile in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach
Jahren und Sektor aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik konnten die
biogenen Energieträger (einschließlich Klär- und Deponiegas sowie dem biogenen
Anteil des Siedlungsabfalls) im Jahr 2015 rund 8,3 Prozent des
Bruttostromverbrauchs decken. Am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte hatten biogene
Energieträger im Jahr 2015 einen Anteil von rund 11,6 Prozent. Der Anteil
biogener Kraftstoffe am Endenergieverbrauch für Verkehr betrug im Jahr 2015 rund
4,7 Prozent.
Tabelle 4 Entwicklung der Anteile biogener Energieträger seit 2006:
Angaben in [%] 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015*
am
Bruttostromverbrauch 3,0 3,9 4,5 5,3 5,6 6,2 7,4 7,7 8,3 8,3
am
Endenergieverbrauch für Wärme
und Kälte
7,5 8,8 7,8 9,4 10,2 10,1 10,7 11,0 10,9 11,6
am
Endenergieverbrauch Verkehr 6,2 7,2 5,7 5,1 5,5 5,2 5,6 5,0 5,1 4,7
*Angaben für 2015 vorläufig
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]