[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 20. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9252
18. Wahlperiode 22.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Bärbel Höhn,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9121 –
Gewässerqualität in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Sauberes Wasser ist für Menschen eine lebensnotwendige Grundlage. Bei
Wasserverunreinigungen drohen gesundheitliche Schäden und eine nachhaltige
Störung des biologischen Gleichgewichts der Arten, die mit dem verunreinigten
Wasser in Berührung kommen. Aus vornehmlich diesen Gründen sind unsere
Gewässer vor Schadstoffeinträgen zu schützen sowie umfassende Kontrollen zu
gewährleisten.
Die Europäische Union hat mit der seit Dezember 2000 gültigen
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz des Grundwassers und der
Oberflächengewässer aufgestellt. Damit wurde die rechtliche Basis dafür geschaffen,
wie unser Wasser auf einem hohen Niveau zu schützen ist. Als Hauptziel wird
angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser nach
Möglichkeit bis zum Jahr 2015 – spätestens bis zum Jahr 2027 – einen guten
ökologischen Zustand erreichen.
In Deutschland befanden sich auch im Jahr 2015 große Anteile der
Oberflächengewässer noch in keinem guten Zustand, auch viele Grundwasserkörper sind
mit Nitrat und Pestiziden belastet. Es besteht die Gefahr, dass durch
verschmutztes Wasser an Land auch die Wasserqualität des Wattenmeeres der
Nordsee und vor allem aber im sensiblen Meeresgebiet Ostsee Schaden nimmt.
Im Hinblick auf die Erreichung des „guten Meereszustands“ gemäß der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) müssen beide Bereiche aufgrund der
jeweiligen Wechselwirkung zusammen betrachtet werden.
Zustand der Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen
1. Welche der vollständig und teilweise auf nordrhein-westfälischem
Territorium befindlichen Grundwasserkörper haben nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit welchen chemischen und mengenmäßigen Zustand (bitte
unter Berücksichtigung der Bundestagsdrucksache 18/5856 einzeln nach
Grundwasserkörpern und Zustandskategorien in Prozentanteilen am
gesamten nordrhein-westfälischen Grundwasserkörperbestand aufführen)?
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist Aufgabe der Länder. Diese sind
u. a. für die Bestandsaufnahme der Gewässerqualität verantwortlich. Die dafür
zu Grunde zu legenden Informationen liegen dort vor. Informationen stehen
unter
www.flussgebiete.nrw.de/index.php/WRRL/Bewirtschaftungsplan/2015 und
www.elwasweb.nrw.de (in der Kartenanwendung unter Daten/
Bewirtschaftungsplan) zur Verfügung.
Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Grundwasserkörper (GWK) bereits dann in
einem schlechten Zustand ist, wenn unter einem signifikanten Anteil der Fläche
eines Grundwasserkörpers (ab ca. 20 Prozent) ein Schwellenwert oder eine
Qualitätsnorm überschritten wird.
2. Welche der vollständig und teilweise auf nordrhein-westfälischem
Territorium befindlichen Grundwasserkörper überschreiten nach Kenntnis der
Bundesregierung den Schwellenwert von 50 mg/l Nitrat (bitte unter
Berücksichtigung der Bundestagsdrucksache 18/5856 mit Ort, Messstellennummer
und Messwert angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Nach § 9 der
Grundwasserverordnung sind in jedem Grundwasserkörper Messstellen für eine repräsentative
Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustands zu
errichten und zu betreiben. Entsprechende Messdaten liegen der Bundesregierung nicht
vor.
3. In wie vielen Bewirtschaftungsplänen des ersten Zyklus sind nach Kenntnis
der Bundesregierung Ausnahmen in Nordrhein-Westfalen für
Grundwasserkörper von der Auflage des Erreichens eines guten Gewässerzustands
gewährt worden?
4. Wo liegen diese Grundwasserkörper (bitte unter Berücksichtigung der
Bundestagsdrucksache 18/5856 mit Ort und Messstellennummer angeben)?
Die Fragen 3 und 4 beziehen sich auf den ersten Zyklus und werden gemeinsam
beantwortet.
Die diesbezüglichen Angaben zur Lage der Grundwasserkörper sind dem 1.
Bewirtschaftungsplan (
www.flussgebiete.nrw.de/index.php/WRRL/Bewirtschaftungsplan/
2009) sowie ebenfalls der Seite
www.elwasweb.nrw.de zu entnehmen. Es wurden
sowohl Fristverlängerungen als auch Zielabsenkungen in Anspruch genommen
(Tab. 10 bis 19, S. 10 bis 91).
5. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptursachen für die
Nichteinhaltung eines guten Gewässerzustands in den Grundwasserkörpern?
Die Hauptursachen für die fehlende Einhaltung des guten chemischen Zustands
sind Belastungen durch Nitrat. In einigen Regionen sind die Ursachen auf erhöhte
Sulfat- oder Chloridgehalte im Grundwasser zurückzuführen, in wenigen Fällen
auch auf Cadmium oder Blei. Außerdem sind einige GWK durch
Sümpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bergbauaktivitäten in einem schlechten
mengenmäßigen Zustand.
6. Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die bestehenden
Maßnahmen im nächsten Bewirtschaftungszyklus eine Verbesserung der
Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen entsprechend dem Verbesserungsgebot
der WRRL erreicht werden kann?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Nordrhein-Westfalen geeignete
Maßnahmen ergriffen hat, um den Zustand der Grundwasserkörper zu verbessern. Auf
Grund langer Verweilzeiten des Grundwassers werden Maßnahmen jedoch nur
langsam wirksam, so dass eine Verbesserung der Situation über einen längeren
Zeitraum zu erwarten ist.
7. Bei welchen der in Frage 2 angesprochenen Grundwasserkörper ist nach
Kenntnis der Bundesregierung eine Verbesserung der Zustandsklasse zu
erwarten?
Der Grundwasserzustand wird nur in zwei Klassen gegliedert. Das Grundwasser
ist entweder in einem guten oder in einem schlechten Zustand. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass sich der Zustand der Grundwasserkörper in Nordrhein-
Westfalen, die sich gegenwärtig noch in einem schlechten Zustand befinden, in
den nächsten Jahren verbessert.
8. Welche 15 Grundwasserkörper sind in Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis
der Bundesregierung am höchsten mit Nitrat und Pestiziden belastet (bitte
unter Berücksichtigung der Bundestagsdrucksache 18/5856 mit Ort und
Messstellennummer angeben)?
Die Grundwasserkörper die aufgrund hoher Nitratbelastungen oder hoher PSM-
Belastung in einem schlechten chemischen Zustand sind, sind ebenfalls dem
nordrhein-westfälischen Bewirtschaftungsplan (
www.flussgebiete.nrw.de und
www.elwasweb.nrw.de ) zu entnehmen. Angaben darüber, wie hoch diese
Belastungen an einzelnen Messstellen sind, liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Wo werden dabei die in der Grundwasserverordnung festgelegten
Schwellenwerte überschritten (bitte Messwert angeben)?
10. Bei welchen Grundwasserkörpern in Nordrhein-Westfalen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 die in der
Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte für Biozidprodukte einschließlich
relevanter Stoffwechsel-, Abbau- und Reaktionsprodukte überschritten (bitte
nach Messwert, Ort und Messstellennummer aufschlüsseln)?
11. Bei welchen Grundwasserkörpern in Nordrhein-Westfalen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 die in der
Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte für Arsen, Cadmium, Blei, Ammonium,
Chlorid, Sulfat und die Summe aus Tri- und Tetrachlorethen überschritten
(bitte nach Substanz, Messwert, Ort und Messstellennummer aufschlüsseln)?
Die Fragen 9, 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Einzelmesswerte für Grundwasserkörper in
Nordrhein-Westfalen vor. Aus diesem Grund können auch keine Angaben
darüber gemacht werden, in welche Grundwasserkörpern die höchsten Nitrat- und
PSM-Belastungen auftreten, bzw. Schwellenwerte für Biozide oder andere in der
Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte überschritten werden.
12. Welche Auswirkungen können die dokumentierten, nicht guten chemischen
Wasserqualitäten auf die Trinkwassergewinnung haben?
Welche konkreten Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen der in
Anlage 2 der Grundwasserverordnung genannten Substanzen auf die
Trinkwasserqualität liegen der Bundesregierung vor?
Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität sind von den Bedingungen im
Einzelfall abhängig und entsprechend ortsspezifisch zu prüfen. Im Gesamtbild für
Deutschland sind Auswirkungen der genannten Stoffe auf die Qualität des
gelieferten Trinkwassers jedoch sehr selten in zu erwarten. Dies belegt der
Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an
die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2011 bis 2013; siehe
www.umweltbundesamt.de/publikationen/bericht-des-bundesministeriums-
fuergesundheit-des-2). Daraus geht hervor, dass die Trinkwassergrenzwerte für diese
Stoffe fast immer eingehalten werden, auch in NRW. Der Unternehmer und der
sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den
Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht entspricht, nicht als Trinkwasser
abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen. Sofern also das Rohwasser den
Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung nicht unmittelbar entspricht,
ist das Wasser vor Abgabe entsprechend technisch aufzubereiten. Art und
Umfang dieser Aufbereitungsmaßnahmen sind von der Qualität des gewonnenen
Rohwassers abhängig. Für eine gute Qualität des Trinkwassers sorgen die
Prozesse der Trinkwassergewinnung (meist aus Grundwasser und wo nicht, dann
unter Einbeziehung von Bodenpassage oder Uferfiltration) und/oder der
Trinkwasseraufbereitung, die Verunreinigungen sehr wirksam entfernen. Alternativ
müssen die Wasserversorger auf unbelastete Rohwasservorkommen ausweichen bzw.
Wasser verschiedener Güte verschneiden. Generell können Verunreinigungen
wegen des dargestellten Zusatzaufwands zu einer (bislang meist nur
geringfügigen) Erhöhung der Aufbereitungskosten und somit der Wasserpreise führen.
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Entnahmestellen für Trinkwasser in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt, die sich zur Trinkwassergewinnung eignen, ohne dass es
der Beimischung von Wasser aus anderen Trinkwasserentnahmestellen
bedarf?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
14. Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen
mehr Grundwasserkörper in einem besseren chemischen bzw.
mengenmäßigen Zustand als vor zehn Jahren?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat sich der Zustand
der Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren nicht
wesentlich verändert. Ein Vergleich zwischen der aktuellen Situation und der
Situation zum ersten Bewirtschaftungsplan ist dem nordrhein-westfälischen
Bewirtschaftungsplan zu entnehmen (
www.flussgebiete.nrw.de – Kapitel 13).
15. Falls ja, in welcher Größenordnung, und falls nein, inwieweit hat sich der
Zustand der einzelnen Grundwasserkörper verschlechtert (bitte nicht nur die
Veränderung der Zustandsklasse angeben, sondern möglichst auch die
absolute Verschlechterung innerhalb einer Zustandsklasse)?
Detaillierte Angaben über Veränderungen des Grundwasserzustands innerhalb
der Zustandsklassen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zustand der Oberflächengewässer in Nordrhein-Westfalen
16. Wie viele Ausnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
Nordrhein-Westfalen für Oberflächenwasserkörper von der Auflage des
Erreichens eines guten Gewässerzustands gewährt worden?
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist Aufgabe der Länder. Diese sind
für die Bestandsaufnahme der Gewässerqualität, für die Festlegung von
Maßnahmen zur Wiederherstellung des guten Zustandes und für die Inanspruchnahme
von Ausnahmen (Fristverlängerungen oder weniger strenge Umweltziele)
verantwortlich. Die dafür zu Grunde zu legenden Informationen liegen dort in der
notwendigen Detailtiefe und räumlichen Zuordnung vor.
Auf den 2. Bewirtschaftungsplan von Nordrhein-Westfalen wird verwiesen, der
im Internet unter
www.flussgebiete.nrw.de verfügbar ist. Details zu Zielen und
Ausnahmen finden sich auf den Seiten 5 bis 28 und 5 bis 53. Angaben zu
Fristverlängerungen finden sich insbesondere in Tab. 5 bis 9 (S. 5 bis 36) und Tab. 5
bis 10 (S. 5 bis 37), zu Ausnahmen in Tab. 5 bis 13 (S. 5 bis 48).
17. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptursachen für die
Nichteinhaltung eines guten Gewässerzustands bei den
Oberflächenwasserkörpern?
Spezielle Informationen zu Nordrhein-Westfalen liegen der Bundesregierung
nicht vor. In Deutschland sind die Oberflächengewässer zum überwiegenden Teil
aufgrund von Beeinträchtigungen der biologischen Qualitätskomponenten in
einem mäßigen bis schlechten Zustand. In den Flüssen sind die aquatischen
Lebensgemeinschaften (Fischfauna, Makrozoobenthos und Gewässerflora) vor
allem durch die überwiegend als „nicht gut“ beurteilte Hydromorphologie,
allgemeine Bedingungen – wie Nährstoffbelastungen, Sauerstoffdefizit,
Wärmebelastungen durch Kraftwerkseinleitungen oder auch die Salzbelastung sowie
Schadstoffbelastungen beeinträchtigt. In den Seen hingegen spielt die
Nährstoffbelastung die dominierende Rolle. In Übergangs- und Küstengewässern sind
Nährstoffeinträge der größte Belastungsfaktor. Zudem sind die Übergangsgewässer in der
Regel in ihrer Hydromorphologie stark beeinträchtigt, was zu der schlechten
Einstufung der Gewässerfauna und -flora beiträgt.
18. Welche zehn Seen sind in Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der
Bundesregierung am höchsten mit Nitrat, Ammonium, Chlorid, Eisen, Phosphat,
Mangan, Sulfat und Pestiziden belastet?
Wo werden dabei vorhandene Grenzwerte überschritten?
Das Umweltbundesamt erhält von den Bundesländern innerhalb einer
Verwaltungsvereinbarung die Gewässerzustandsdaten des Überblicksmessnetzes. Dieses
ist konzentriert auf größere Flüsse und Seen und enthält aus Nordrhein-Westfalen
zwei Messstellen an Seen.
Für das aktuelle Bezugsjahr (2014) liegen dem Umweltbundesamt zu den
angefragten Stoffen Daten zu folgenden Seen aus Nordrhein-Westfalen vor
(Überblicksmessnetz, Mittelwerte in mg/l):
Oleftalsperre Sorpetalsperre
Ammonium-N 0,017 0,018
Chlorid 6,1 10,28
Nitrat-N 1,18 1,47
Orthophosphat-P 0,001 -
Sulfat 9,3 18,66
Eisen 0,05 0,03
Mangan 0,02 0,005
19. Welche zehn Fließgewässer sind in ihrer Gesamtheit in Nordrhein-Westfalen
nach Kenntnis der Bundesregierung am höchsten mit Nitrat, Ammonium,
Phosphat, Chlorid, Sulfat und Pestiziden belastet (bitte mit Daten zu den
einzelnen Messstellen in den Flüssen inklusive deren genauen geografischen
Positionierung auflisten)?
Dem Umweltbundesamt werden jährlich Daten für 50 repräsentative Messstellen
des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt. Die Messstellen gehören zum
Überblicksüberwachungsmessnetz und zum operativen Messnetz. Diese
Messnetze wurden für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie eingerichtet
wurden. Es handelt sich um Messstellen an großen und mittelgroßen
Fließgewässern.
Für das aktuelle Bezugsjahr (2014) liegen dem Umweltbundesamt zu den
angefragten Stoffen folgende Daten dieser Fließgewässermessstellen in Nordrhein-
Westfalen vor (Jahresmittelwerte in mg/l nach Größe absteigend sortiert):
Nitrat-N in mg/l
Gewässer Messstelle Mittelwert (2014)
Vechte Wettringen/Vechte 7,19
Werse Münster 7,04
Ahse Hamm 6,69
Steinfurter Aa Wettringen/Steinfurter Aa 6,54
Berkel Vreden 6,33
Alme Paderborn 5,97
Schwalm Brüggen 5,82
Niers Goch 5,37
Nethe Beverungen 5,03
Lippe Lippetal 4,90
Ammonium-N in mg/l
Gewässer Messstelle Mittelwert (2014)
Emscher Dinslaken 0,981
Große Aue Rahden 0,175
Lutter Harsewinkel 0,153
Else Kirchlengern 0,148
Steinfurter Aa Wettringen/Steinfurter Aa 0,139
Berkel Vreden 0,139
Werre Rehme 0,138
Niers Goch 0,138
Werse Münster 0,129
Weser Petershagen 0,123
Gesamt-Phosphor in mg/l
Gewässer Messstelle Mittelwert (2014)
Emscher Dinslaken 0,451
Berkel Vreden 0,236
Steinfurter Aa Wettringen/Steinfurter Aa 0,218
Vechte Wettringen/Vechte 0,213
Else Kirchlengern 0,186
Werse Münster 0,177
Ems Rheine 0,175
Ahse Hamm 0,172
Werre Rehme 0,163
Weser Porta Westfalica 0,163
Chlorid in mg/l
Gewässer Messstelle Mittelwert (2014)
Emscher Dinslaken 1225
Weser Porta Westfalica 390
Weser Petershagen 326
Mittellandkanal Minden 297
Lippe Wesel 272
Werre Rehme 189
Lutter Harsewinkel 179
Große Aue Rahden 85
Erft Eppinghoven 84
Ahse Hamm 84
Sulfat in mg/l
Gewässer Messstelle Mittelwert (2014)
Schwalm Brüggen 196
Emscher Dinslaken 196
Weser Porta Westfalica 170
Mittellandkanal Minden 158
Weser Petershagen 147
Emmer Lügde 119
Nethe Beverungen 110
Große Aue Rahden 106
Werre Rehme 105
Johannisbach Herford 100
Zur Gruppe der Pestizide (Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte) gehört eine
Vielzahl von Stoffen. Daten zur Belastung der Summe der Pestizide liegen der
Bundesregierung nicht in ähnlich auswertbarer Form vor. Über entsprechende
Detailinformationen verfügt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
20. Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die bestehenden
Maßnahmen innerhalb des zweiten Bewirtschaftungszyklus eine deutliche
Verbesserung der Oberflächenwasserkörper in Nordrhein-Westfalen erreicht
werden kann?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Maßnahmenprogramme des
zweiten Bewirtschaftungszyklus zu Verbesserungen der Gewässerqualität führen.
Dabei ist die Zeitspanne zur naturnahmen Ausprägung und Wiederbesiedlung der
Gewässer zu beachten, die je nach Situation ggf. viele Jahre betragen kann,
nachdem Belastungen, z. B. der Gewässermorphologie behoben wurden.
21. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Reduktionsbedarf an
Stickstoff hinsichtlich der nordrhein-westfälischen Fließgewässer dar?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
22. Inwiefern wirkt sich die dokumentierte, nicht gute ökologische
Wasserqualität auf die Artenvielfalt in Seen und Flüssen aus?
Welche weiteren Auswirkungen auf die Umwelt sind festzustellen?
Nicht ausreichend gute Lebensräume, mangelhafte Durchgängigkeit, nicht
ausreichend gute allgemeine Bedingungen – wie Nährstoff- oder Salzbelastungen,
Sauerstoffdefizit oder Wärmebelastungen und Überschreitungen von
Schadstoffgrenzwerten können verhindern, dass sich die typspezifische
Artenzusammensetzung von Gewässer einstellt und die Artenvielfalt aller Gewässerorganismen
verringert wird. Die Beziehungen sind aber komplex und im Einzelfall nur schwer
beschreibbar.
Über weitergehende Detailinformationen könnte das Landesamt für Umwelt,
Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen verfügen.
23. Welche Auswirkungen können die dokumentierten, nicht guten
ökologischen Wasserqualitäten auf die Trinkwassergewinnung haben?
Sofern die Überschreitung bei Oberflächengewässern auf
Umweltqualitätsnormen beruht, die aus ökotoxikologischen Gründen unter den Werten der
Trinkwasserverordnung liegen, hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf die
Trinkwassergewinnung.
Nicht gute ökologische Wasserqualitäten können die Trinkwassergewinnung
erschweren, wenn dadurch Schadstoffe ins Trinkwasser gelangen, die dann
entweder zu einem höheren Aufwand in der Trinkwasser-Aufbereitung führen oder aber
dazu, dass Brunnen aufgegeben und durch andere ersetzt werden müssen. Dies
gilt zum einen für chemische Stoffe, die durch menschliche Aktivitäten ins
Grundwasser gelangen. Ferner können hohe Nitratkonzentrationen langfristig zur
Mobilisierung von geogenem Uran führen.
24. Von wie vielen Wasserversorgern in Nordrhein-Westfalen ist der
Bundesregierung bekannt, dass sie ihr Wasser verschneiden müssen, um die
Qualitätsvorgaben für Trinkwasser zu erreichen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
25. In welchem Umfang ging die Versauerung der Gewässer in Nordrhein-
Westfalen nach Kenntnis der Bundesregierung zurück, und auf welche
Maßnahmen führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück?
Die Versauerung von Binnengewässern kann unterschiedliche Gründe haben.
Man kann natürliche Ursachen (geologisch bedingt) und anthropogen bedingte
Ursachen unterscheiden. Bei anthropogen bedingte Gewässerversauerung
dominieren in den Binnengewässern der Bundesrepublik zwei Hauptursachen:
Schwefel- und Stickstoffeinträge aus der Luft sowie grundwasserbedingte Versauerung
von Oberflächengewässern als Folge des Bergbaus.
Die Versauerung durch Schwefel- und Stickstoffeinträge aus der Luft tritt vor
allem in Gewässern mit basenarmen Einzugsgebieten auf. Bergbaubedingte
Versauerungen können in Nordrhein-Westfalens im Bereich der Braunkohletagebaue
auftreten.
Bei einem Teil der Binnengewässer Nordrhein-Westfalens handelt es sich
geologisch bedingt um gut gepufferte/basenreiche Gewässer. Bei einem weiteren Teil
der Gewässer Nordrhein-Westfalens handelt es sich hingegen um schwach
gepufferte Fließgewässer der Eifel, des Rothaargebirges und kalkarme Sandergebiete
südwestlich des Teutoburger Waldes, welche in der Vergangenheit und teilweise
auch heute (mit rückläufiger Tendenz) noch sehr deutlich von der durch
Schwefel- und Stickstoffeinträge aus der Luft bedingten Versauerung betroffen waren
bzw. sind.
Die Überwachung der Versauerungstendenzen dieser Gewässer erfolgt in der
Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren u. a. im Rahmen der UN ECE
Luftreinhaltekonvention. Hierbei erfolgt auch eine kontinuierliche Erfassung der
Versauerungstendenzen an Binnengewässer-Messstellen in der Eifel, im
Rothaargebirge und im kalkarmen Sandergebiet südwestlich des Teutoburger Waldes
(Fließgewässer Senne). Aufgrund der deutlichen Verringerung der Schwefel- und
Stickstoffeinträge aus der Luft in den letzten 30 Jahren ist die in den 70er- und
80er Jahren noch stark ausgeprägte Versauerung basenarmer Gewässer des
Erzgebirges, des Harzes, des Thüringer Waldes sowie der o. g. Gebirge Nordrhein-
Westfalens heute deutlich rückläufig.
26. Was müsste nach Ansicht der Bundesregierung passieren, damit die
europäische WRRL eingehalten wird und keine Ausnahmegenehmigungen mehr
beantragt werden müssen?
Ausnahmemöglichkeiten sind integraler Bestandteil der WRRL-Bewirtschaftung
und dienen dem Ausgleich von Nutzungen und Schutzgütern. Generell wird in
Deutschland angestrebt, mit den Fristverlängerungen die Ziele zumindest
langfristig zu erreichen, und von der Möglichkeit der Zielabsenkung nur in
Einzelfällen Gebrauch zu machen.
Eine Vielzahl von einzelnen Faktoren spielt bei der Beeinflussung des
Gewässerzustandes eine Rolle. Einige Gewässerbeeinträchtigungen wie die
Nitratbelastungen des Grundwassers lassen sich im Rahmen eines Bewirtschaftungsplans nicht
vollständig beseitigen, so dass in Zukunft auch von den Möglichkeiten der
Fristverlängerung Gebrauch gemacht werden muss und weitere
Bewirtschaftungszyklen zur Erreichung des guten Zustands erforderlich sind. In Einzelfällen ist
auch die Festlegung weniger strenger Umweltziel unumgänglich. Ein Verzicht
auf die Ausnahmemöglichkeiten der Wasserrahmenrichtlinie ist nach derzeitigem
Kenntnisstand auf absehbare Zeit nicht realistisch.
27. Sind nach Ansicht der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen mehr
Grundwasserkörper und Oberflächengewässer in einem besseren
ökologischen Zustand als vor zehn Jahren?
Im Rahmen der Umsetzung der EG-WRRL wird der Zustand der
Oberflächengewässer in der Bundesrepublik Deutschland mit verbesserten und
anspruchsvolleren Methoden ermittelt als zuvor. In den vergangenen Jahren wurden die
Bewertungsergebnisse des ökologischen Zustandes zweimal im Jahre 2010 und 2016 an
die Europäische Kommission übermittelt. Für Nordrhein-Westfalen (siehe
Tabelle) können in diesem Zeitraum keine wesentlichen Veränderungen des
ökologischen Zustandes verzeichnet werden. Der Zustand der nordrhein-westfälischen
Gewässer kann als im Großen und Ganzen unverändert in diesem Zeitraum
beschrieben werden. Dennoch gilt es dabei zu beachten, dass auch innerhalb des
o. g. Zeitraums Veränderungen und Anpassungen der Bewertungsverfahren
erforderlich waren, welche die unmittelbare Vergleichbarkeit der Ergebnisse aus
den genannten Jahren einschränken. Es gilt ebenfalls zu beachten, dass die im
Zuge der Umsetzung der EG-WRRL bereits durchgeführten Maßnahmen zu einer
langfristigen Erholung der für den ökologischen Zustand bewertungsrelevanten
Biozönosen führen werden, diese Erholung allerdings mehr Zeit benötigt und sich
oft nicht unmittelbar in verbesserten Zustandsbewertungen für einen
Wasserkörper abbildet.
Ökologischer Zustand
oder Ökologisches
Potential
Jahr
2010 (% aller
Wasserkörper)
2016 (% aller
Wasserkörper)
sehr gut 0 0
gut 9,05 8,90
mäßig 24,05 23,65
unbefriedigend 30,36 29,91
schlecht 23,82 23,36
unklar 12,73 14,18
28. Welche Auswirkungen des Klimawandels auf Wassermenge, veränderte
Hoch- und Niedrigwasserphasen u. Ä. sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Gewässern von Nordrhein-Westfalen zu beobachten, und welche
Auswirkungen haben diese auf die Artenvielfalt?
Zur Beantwortung der Frage wird auf den Fachbericht Nummer 27 „Klima und
Klimawandel in Nordrhein-Westfalen – Daten und Hintergründe“ des
Landesamtes für Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
verwiesen. Der Fachbericht kann auf folgender Internetseite eingesehen werden:
www.klimaschutz.nrw.de/fileadmin/Dateien/Download-Dokumente/Sonstiges/
LANUV_FaBe27_Klima_und_Klimawandel_in_NRW.pdf.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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