[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
9. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9379
18. Wahlperiode 11.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae,
Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9279 –
Befangenheitsvorwurf gegen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im
Ministererlaubnisverfahren EDEKA und Kaiser’s Tengelmann
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 12. Juli 2016 hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Erlaubnis des
Bundesministers für Wirtschaft und Energie zur Übernahme der Kaiser’s
Tengelmann GmbH durch die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG zunächst außer Kraft
gesetzt. Die Richter erachten die Ministererlaubnis von Sigmar Gabriel schon im
Rahmen der vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig. Bei der
Begründung ihres Urteils halten die Richter unter anderem fest, dass Sigmar Gabriel nicht
über die Ministererlaubnis hätte entscheiden dürfen, „da sein Verhalten im
Erlaubnisverfahren die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität
begründe“. Nach Darstellung des Gerichts hat sich Bundesminister Sigmar Gabriel
zwei Mal kurz vor Erteilung der Ministererlaubnis zu vertraulichen Gesprächen mit
Kaiser’s-Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub und EDEKA-Vorstand Markus
Mosa getroffen. Er hat hiervon offenbar den alternativen Hauptinteressenten an
einer Übernahme von Kaiser’s Tengelmann, REWE, nicht korrekt unterrichtet und
auch keine schriftlichen Protokolle der Gespräche erstellen lassen. Im Anschluss an
die Gespräche wurde offenbar ein neues Übernahmeangebot von EDEKA
übermittelt, das dem zuvor eingereichten von REWE entsprach.
Bundesminister Sigmar Gabriel hat den Vorwurf der Befangenheit in einer
Pressekonferenz am 13. Juli 2016 zurückgewiesen und die Darstellung des Gerichts
in verschiedenen Punkten als falsch bezeichnet. So seien die vom Gericht
veröffentlichten Gesprächstermine mit Karl-Erivan Haub und Markus Mosa nicht
korrekt, es hätte kein Sechsaugen-Gespräch stattgefunden, sondern es fanden
jeweils einzelne Gespräche mit beiden unter Beteiligung Dritter statt. Darüber
hinaus sei der REWE-Konzern über die Gespräche informiert worden. Der
Bundesminister kritisierte zudem, das Oberlandesgericht Düsseldorf hätte sich nicht
mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Verbindung gesetzt, um die
Richtigkeit der Vorwürfe zu verifizieren.
Die Unstimmigkeiten zwischen dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
und der Aussage des Bundeswirtschaftsministers sind bislang nach Auffassung
Quelle: OLG Düsseldorf, 12. Juli 2016, Pressemitteilung Nr. 25/2016.
der Fragesteller nicht ausgeräumt. Zudem haben Medienberichte im Nachgang
zur Pressekonferenz vom 13. Juli 2016 weitere Fragen aufgeworfen.
Die Frage, ob Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Rahmen des
Verfahrens zur Erteilung der Ministererlaubnis die notwendige Neutralität im
Verfahren gewahrt hat, ist ebenso für die Entscheidung in der Sache relevant, also
auch von hoher politischer Bedeutung. Das Verfahren zur Erteilung der
Ministererlaubnis gibt dem Bundeswirtschaftsminister eine hohe Verantwortung. Er
allein entscheidet, ob die vorliegenden Wettbewerbsbeschränkungen durch
Allgemeinwohlgründe aufgewogen werden können. Weder das Bundeskabinett
noch der Deutsche Bundestag sind an der Entscheidung beteiligt. Es stellt sich
die Frage, ob das gegenwärtige Verfahren der Ministererlaubnis überhaupt
geeignet ist, eine transparente und abgewogene Entscheidung zu finden. Sollte der
Bundeswirtschaftsminister seine Neutralitätsverpflichtung verletzt haben, ist
dies darüber hinaus eine Hypothek für das Verfahren an sich. Eine
vollumfängliche Aufklärung des Sachverhaltes gegenüber dem Deutschen Bundestag ist
deshalb zwingend geboten.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die nachstehenden Antworten zu Gesprächsterminen und Telefonaten ergeben
sich aus den vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen. Da nicht jedes
Gespräch und Telefonat (z. B. am Rande von Gesprächen oder Telefonaten zu
anderen Themen als denen des Fusionsvorhabens EDEKA und Kaiser’s Tengelmann)
in Aufzeichnungen festgehalten wird, erfolgen die Antworten auch aus der
persönlichen Erinnerung vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar
Gabriel. Angesichts der Länge der nachgefragten Zeiträume ist aber nicht völlig
ausgeschlossen, dass es insbesondere im Zusammenhang mit den erfragten
Telefonaten noch weitere Gespräche zu anderen Themen als denen des
Fusionsverfahrens EDEKA und Kaiser’s Tengelmann gab, in denen am Rande auch das
Verfahren EDEKA Kaiser’s Tengelmann angesprochen wurde. In keinem als den
nachstehend genannten Terminen gab es allerdings eine sachliche Erörterung im
Rahmen des Verwaltungsverfahrens.
1. Sind die von Bundesminister Sigmar Gabriel in der Pressekonferenz vom
13. Juli 2016 genannten Gespräche mit Markus Mosa und Karl-Erivan Haub
(am 1. und 18. Dezember 2016) die einzigen Gespräche gewesen, die
Bundesminister Gabriel jemals mit einer oder beiden der beiden genannten
Personen zur Frage der Fusion EDEKA und Kaiser’s Tengelmann geführt hat,
oder gab es weitere Gespräche, persönlich, telefonisch oder schriftlich zu der
Sache?
Wenn ja, wann und zu welchem konkreten Anliegen in der Sache?
Am 23. September 2014, also vor Verfahrensbeginn und der mündlichen
Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens beim Bundeskartellamt am 7. Oktober
2014, haben Markus Mosa und Karl-Erivan Haub den Bundesminister Sigmar
Gabriel in einem Gespräch über ihre Absicht informiert, den Zusammenschluss
von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann beim Bundeskartellamt zu beantragen.
An diesem Gespräch hat auch eine Referentin des Bundesministers
teilgenommen.
Am 18. November 2014 hat der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit
Karl-Erivan Haub telefoniert. Auch in diesem kurzen Telefonat ging es um das
beabsichtigte Zusammenschlussvorhaben.
Sowohl bei dem Gespräch vor Beginn des Verfahrens als auch bei dem genannten
Telefonat gab es keine Erörterung der Sache, sondern durch den
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel lediglich den Verweis auf das gesetzlich
festgelegte Verfahren nach Eingang der Anmeldung eines Zusammenschlusses.
Karl-Erivan Haub und Markus Mosa waren darüber hinaus beide persönlich bei
der öffentlichen mündlichen Verhandlung im Rahmen des Verfahrens zur
Erteilung der Ministererlaubnis am 16. November 2015 im Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie anwesend. An dieser öffentlichen Verhandlung hat auch
der Bundesminister Sigmar Gabriel teilgenommen. Zu den Gesprächen am 1.
Dezember 2015, am 18. Dezember 2015 und am 22. Dezember 2015 wird auf die
Antwort auf die Schriftliche Frage 3 der Abgeordneten Katharina Dröge vom
25. Juli 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9295 verwiesen.
Weitere Gespräche oder Kontakte zu Vertretern von EDEKA und Kaiser’s
Tengelmann im Zusammenhang mit dem Zusammenschlussvorhaben hat es
ausweislich der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen sowie der
persönlichen Erinnerung von Bundesminister Sigmar Gabriel nicht gegeben.
2. Wie oft hat Bundesminister Gabriel Karl-Erivan Haub im Zeitraum zwischen
April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihm
gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Wie oft hat Bundesminister Gabriel Markus Mosa im Zeitraum zwischen
April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihm
gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
4. Wie oft hat Bundesminister Gabriel Vertreter von Kaiser’s Tengelmann im
Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen
Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Wie oft hat Bundesminister Gabriel Vertreter von EDEKA im Zeitraum
zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit
ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
6. Wie oft hat Bundesminister Gabriel Vertreter von REWE im Zeitraum
zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit
ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Der Vorsitzende des Vorstands der REWE-Gruppe, Alain Caparros, war
persönlich bei der öffentlichen mündlichen Verhandlung im Rahmen des Verfahrens zur
Erteilung der Ministererlaubnis am 16. November 2015 im Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie anwesend. An dieser öffentlichen Verhandlung hat
auch Bundesminister Sigmar Gabriel teilgenommen.
Am 18. September 2015 hat Bundesminister Sigmar Gabriel eine Konferenz zum
Thema „Chancen der Kreativwirtschaft“ in Berlin eröffnet. An dieser Konferenz
hat auch Alain Caparros teilgenommen.
Im fraglichen Zeitraum hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und
Aufzeichnungen sowie der persönlichen Erinnerung von Bundesminister Sigmar
Gabriel keine weiteren Begegnungen oder Kontakte zwischen Bundesminister
Sigmar Gabriel einerseits und Alain Caparros und/oder anderen Vertretern von
REWE andererseits gegeben.
7. Wie oft haben Staatssekretäre des BMWi Vertreter von Kaiser’s
Tengelmann im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw.
telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Der für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär
hat an den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gesprächen von Bundesminister
Sigmar Gabriel mit Karl-Erivan Haub und Markus Mosa am 1. Dezember 2015
und am 18. Dezember 2015 zusammen mit weiteren Beamten des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie Anwälten teilgenommen.
Im fraglichen Zeitraum hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und
Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis keine weiteren
Begegnungen oder Kontakte zwischen Staatssekretären des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie einerseits und Vertretern von Kaiser’s Tengelmann
andererseits gegeben.
8. Wie oft haben Staatssekretäre des BMWi Vertreter von EDEKA im Zeitraum
zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt
mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Der für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär
hat an den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gesprächen von Bundesminister
Sigmar Gabriel mit Karl-Erivan Haub sowie Markus Mosa am 1. Dezember 2015
und am 18. Dezember 2015 zusammen mit weiteren Beamten des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie Anwälten teilgenommen.
Im fraglichen Zeitraum hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und
Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis keine weiteren
Begegnungen oder Kontakte zwischen den übrigen Staatssekretären des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einerseits und Vertretern von EDEKA
andererseits gegeben.
9. Wie oft haben Staatssekretäre des BMWi Vertreter von REWE im Zeitraum
zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt
mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Im fraglichen Zeitraum hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und
Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis keine Begegnungen
oder Kontakte zwischen Staatssekretären des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie einerseits und Vertretern von REWE andererseits gegeben.
10. Wie oft haben Mitarbeiter der zuständigen Abteilung Wettbewerbs- und
Strukturpolitik (IB) bzw. des zuständigen Referats Wettbewerbs- und
Verbraucherpolitik (IB 2) sowie der verfahrensleitende Beamte im BMWi
Vertreter von Kaiser’s Tengelmann im Zeitraum zwischen April 2015 und März
2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln
mit Datum auflisten)?
11. Wie oft haben Mitarbeiter der zuständigen Abteilung IB bzw. des
zuständigen Referats IB 2 sowie der verfahrensleitende Beamte im BMWi Vertreter
von EDEKA im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen
bzw. telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum
auflisten)?
12. Wie oft haben Mitarbeiter der zuständigen Abteilung IB, des zuständigen
Referats IB 2 sowie der verfahrensleitende Beamte im BMWi Vertreter von
REWE im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw.
telefonischen Kontakt mit ihnen gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Treffen der Mitarbeiter der zuständigen Unterabteilung Wettbewerbs- und
Strukturpolitik (IB) bzw. des zuständigen Referats Wettbewerbs- und
Verbraucherpolitik (IB2) in der fraglichen Zeit im Zusammenhang mit der
Ministererlaubnis für die Fusion EDEKA und Kaiser’s Tengelmann mit Vertretern von
EDEKA, Kaiser’s Tengelmann und REWE können der nachfolgenden Übersicht
entnommen werden:
Gesprächstermin Gesprächspartner
19. Mai 2015 Telefonkonferenz mit den REWE-Anwälten
6. Juli 2015 jeweils getrennt Kaiser’s Tengelmann, EDEKA
13. Juli 2015 REWE
15. Juli 2015 Gesamtbetriebsrat Kaiser’s Tengelmann
16. Nov. 2015
- Öffentliche mündliche
Verhandlung
EDEKA, Kaiser’s Tengelmann, REWE; Gesamtbetriebsrat Kaiser’s Tengelmann;
Betriebsrat Kaiser’s Tengelmann Nieder-Olm; Betriebsrat Kaiser’s Tengelmann
München/Oberbayern; Gesamtbetriebsrat Birkenhof
1. Dez. 2015 jeweils getrennt Kaiser’s Tengelmann, EDEKA
18. Dez. 2015 EDEKA, Kaiser’s Tengelmann
Mit den angesprochenen Verfahrensbeteiligen standen die Mitarbeiter der
zuständigen Unterabteilung Wettbewerbs- und Strukturpolitik (IB) bzw. des
zuständigen Referats Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik (IB2) fortlaufend telefonisch
im Kontakt. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher, auf Arbeitsebene
geführter Telefonate besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt. Bei den Telefonaten handelte es sich überwiegend
um die Klärung rein formaler Punkte, wie dem Übersenden von Unterlagen,
Fristverlängerungen für Stellungnahmen, dem Benennen von Ansprechpartnern, dem
Anmeldeprozedere für Gesprächsteilnehmer sowie Nachmeldungen oder
Absagen von Teilnehmern.
13. Liegen dem BMWi Informationen darüber vor, ob die Firma EUTOP
International GmbH einen Auftrag von EDEKA oder Kaiser’s Tengelmann zur
Unterstützung ihrer Aktivitäten hinsichtlich der Erteilung einer
Ministererlaubnis erhalten hat?
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie liegen hierzu keine eigenen
Informationen vor.
14. Wie oft hat Bundesminister Gabriel den Gründer und Geschäftsführer der
Firma EUTOP, K. J., im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016
getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihm gehabt (bitte einzeln mit Datum
auflisten)?
Wie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 3 der Abgeordneten Katharina
Dröge vom 25. Juli 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9295 mitgeteilt, hat es
im fraglichen Zeitraum ein Treffen des Bundesministers Sigmar Gabriel mit
Dr. Klemens Joos am 23. April 2015 gegeben. Darüber hinaus hat es ausweislich
der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen sowie auch der persönlichen
Erinnerung von Bundesminister Sigmar Gabriel im fraglichen Zeitraum im
Zusammenhang mit dem Fusionsvorhaben EDEKA und Kaiser’s Tengelmann keine
Treffen gegeben. Hinsichtlich telefonischer Kontakte ist dem Bundesminister
Sigmar Gabriel ein kurzes Telefonat Mitte Dezember 2015 wegen einer
Terminfrage in Erinnerung, das aber mangels Aufzeichnung im Kalender nicht mehr
exakt datiert werden kann.
15. Wie oft haben Staatssekretäre des BMWi K. J. im Zeitraum zwischen April
2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen Kontakt mit ihm gehabt
(bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Der für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär
hatte im fraglichen Zeitraum ausweislich der vorhandenen Unterlagen und
Aufzeichnungen am 8. Mai 2015, am 2. Dezember 2015, am 25. Februar 2016 und
am 17. März 2016 telefonischen Kontakt mit Dr. Klemens Joos. Diese
telefonischen Kontakte betrafen nicht das Fusionsvorhaben EDEKA und Kaiser’s
Tengelmann.
Der für Mittelstandspolitik zuständige beamtete Staatssekretär hat Dr. Klemens
Joos im fraglichen Zeitraum ausweislich der vorhandenen Unterlagen und
Aufzeichnungen am 8. Mai 2015, am 29. Juli 2015 und am 2. Oktober 2015 getroffen.
Ein im Terminkalender vermerktes Telefonat des für Mittelstandspolitik
zuständigen beamteten Staatssekretärs mit Dr. Klemens Joos hat ausweislich der
vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen im fraglichen Zeitraum am 12.
Februar 2016 stattgefunden. Diese Treffen und das vermerkte Telefonat betrafen
nicht das Fusionsvorhaben EDEKA und Kaiser’s Tengelmann.
Darüber hinaus hat es ausweislich der vorhandenen Unterlagen und
Aufzeichnungen im fraglichen Zeitraum keine weiteren Treffen oder telefonische Kontakte
der übrigen Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
mit Dr. Klemens Joos gegeben.
16. Wie oft haben Mitarbeiter der zuständigen Abteilung IB, des zuständigen
Referats IB 2 sowie der verfahrensleitende Beamte im BMWi K. J. im
Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 getroffen bzw. telefonischen
Kontakt mit ihm gehabt (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Der angesprochene Personenkreis hat sich im genannten Zeitraum nicht mit
Dr. Klemens Joos getroffen und keinen telefonischen Kontakt mit ihm gehabt.
17. Gab es im Zeitraum zwischen April 2015 und März 2016 ein Gespräch, das
Bundesminister Gabriel gemeinsam mit Karl-Erivan Haub und Markus
Mosa zur Frage „Fusion EDEKA und Kaiser’s Tengelmann“ geführt hat
(möglicherweise unter Beteiligung Dritter), persönlich oder telefonisch?
Wenn ja, wie viele Treffen gab es und wann fanden diese statt?
Auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Katharina Dröge
vom 25. Juli 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9295 wird verwiesen.
18. Welche Personen haben an den von Bundesminister Gabriel in der
Pressekonferenz am 13. Juli 2016 genannten Gesprächen mit Karl-Erivan Haub
und Markus Mosa jeweils teilgenommen (bitte einzeln und vollständig
auflisten)?
In der Pressekonferenz am 13. Juli 2016 hat der Bundesminister Sigmar Gabriel
auf die beiden Gespräche mit Karl-Erivan Haub und Markus Mosa Bezug
genommen, die am 1. Dezember 2015 getrennt stattgefunden haben, sowie auf das
Gespräch mit Karl-Erivan Haub und Markus Mosa, das am 18. Dezember 2015
gemeinsam stattgefunden hat (auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen).
An diesen Gesprächen am 1. Dezember 2016 und am 18. Dezember 2016 haben
neben Bundesminister Sigmar Gabriel und Karl-Erivan Haub bzw. Markus Mosa
seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie der für Wettbewerbs-
und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär (auf die Antworten zu
den Fragen 7 und 8 wird verwiesen), der als Leiter der Unterabteilung
„Wettbewerbs- und Strukturpolitik“ (Unterabteilung IB) verfahrensleitende Beamte und
der persönliche Referent des Bundesministers teilgenommen. Seitens der
jeweiligen Gesprächspartner haben deren Anwälte an den Gesprächen teilgenommen.
19. Ist es zutreffend, dass auch REWE-Chef Alain Caparros um ein persönliches
Gespräch mit Bundesminister Gabriel im Zeitraum des
Ministererlaubnisverfahrens gebeten hat, ihm dieses jedoch versagt wurde, wie etwa „DER
SPIEGEL“ in seiner Ausgabe vom 16. Juli 2016 berichtete?
20. Ist es zutreffend, dass REWE-Chef Alain Caparros ein Gespräch mit
Bundesminister Gabriel mit der Begründung versagt wurde, dass das Verfahren
juristisch heikel sei und man den Bundesminister „schützen“ müsse, wie
etwa „DER SPIEGEL“ in seiner Ausgabe vom 16. Juli 2016 berichtete?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Eingang des Antrags auf Erteilung einer Ministererlaubnis beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 29. April 2015 hat Alain Caparros im
September 2015 um ein persönliches Gespräch mit Bundesminister Sigmar
Gabriel gebeten. Dieser Bitte ist mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht
entsprochen worden. Beim Ministererlaubnisverfahren handelt es sich um ein
Verwaltungsverfahren. Geprüft wird dabei der konkrete Antrag auf
Ministererlaubnis, in diesem Fall die Gesamtübernahme von Kaiser’s Tengelmann durch
EDEKA. Das Führen von Verkaufsverhandlungen ist nicht Gegenstand des
Ministererlaubnisverfahrens und auch rechtlich nicht zulässig.
21. Hat das BMWi alle Akten, in denen Verweise auf Gespräche mit Markus
Mosa und Karl-Erivan Haub im Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens
enthalten sind, vollständig dem Gericht übermittelt?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die gesamte
Verfahrensakte zum Ministererlaubnisverfahren an das Oberlandesgericht Düsseldorf
übermittelt.
22. Ist die Darstellung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zutreffend, dass der
Senat erst nach einem Hinweis von REWE und der MARKANT Deutschland
GmbH im Rahmen des Gerichtsverfahrens bezüglich des Verdachts eines
Geheimgesprächs zwischen Bundesminister Gabriel, Markus Mosa und
Karl-Erivan Haub am 1. Dezember 2015 „die Übersendung von
Ablichtungen der entsprechenden Aktenbestandteile des Ministererlaubnisverfahrens
veranlasst hat“ und erst dadurch bestimmte Informationen bezüglich dieser
Gespräche im Rahmen des Gerichtsverfahrens vorlagen?
23. Warum hat das BMWi die entsprechenden, vom Gericht angeforderten
Akten erst auf Nachfrage und nicht vorab zur Verfügung gestellt?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Dem OLG Düsseldorf ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
mehrfach angeboten worden, den vollständigen Akteninhalt bereits im Verfahren
des einstweiligen Rechtsschutzes zur Verfügung zu stellen, so in einem Telefonat
der Verfahrensbevollmächtigten des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie am 12. Mai 2016 und zuletzt anlässlich der Übersendung der angefragten
Aktenauszüge. Das OLG Düsseldorf hat darauf verzichtet, über den Eilantrag auf
Basis der vollständigen Aktenlage zu entscheiden. Es wollte ausdrücklich nur
einen Teil der Amtsakte zur Verfügung gestellt bekommen. Die vom Gericht
angeforderten Aktenauszüge wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie umgehend zur Verfügung gestellt.
24. Ist die Aussage von Bundesminister Gabriel im Rahmen der Pressekonferenz
vom 13. Juli 2016 zutreffend, dass sich das Oberlandesgericht Düsseldorf
nicht an das BMWi hinsichtlich Informationen zu den beiden Gesprächen
mit Karl-Erivan Haub und Markus Mosa am 1. und 18. Dezember 2015
gewandt hat, was dazu führte, dass die entsprechenden Sachverhalte nicht
korrekt aufgeklärt werden konnten?
Ja. Die Aussage ist zutreffend.
25. Ist es zutreffend, dass REWE von dem zweiten Gesprächstermin im
Dezember 2015 mit Karl-Erivan Haub bzw. Markus Mosa erst im Rahmen des
Gerichtsverfahrens erfahren hat?
Oder wann und in welcher Form wurde REWE über diesen zweiten
Gesprächstermin vom BMWi informiert?
Über den Zeitpunkt, wann REWE vom zweiten Dezember-Gesprächstermin
erfahren hat, kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie keine
Aussagen treffen. Alle Verfahrensbeteiligten wurden durch die Gewährung
rechtlichen Gehörs am 12. Januar 2016 zu den beabsichtigten Nebenbestimmungen, in
deren Entwurf die Ergebnisse der Dezembergespräche eingeflossen sind,
informiert und hatten Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Darüber hinaus ist der
Inhalt der Gespräche in die internen Vermerke und Leitungsvorlagen
eingeflossen, die die Entscheidungsfindung vorbereiteten, und wurde damit aktenkundig
gemacht. Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
gilt das Recht auf Akteneinsicht bis zum Abschluss des Verfahrens nicht für
Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren
Vorbereitung.
26. Ist die Darstellung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zutreffend, dass Markus
Mosa Bundesminister Gabriel im Rahmen des Gesprächs vom 1.
Dezember 2015 eine anwaltliche Stellungnahme zum Übernahmeangebot von
REWE überreichte?
Wenn ja, warum wurde diese Stellungnahme nicht allen
Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt?
Es ist richtig, dass Markus Mosa dem Bundesminister Sigmar Gabriel im Rahmen
des Gesprächs vom 1. Dezember 2015 eine anwaltliche Stellungnahme zum
Übernahmeangebot von REWE überreichte. Die anwaltliche Stellungnahme von
EDEKA zum Übernahmeangebot von REWE wurde den Akten unmittelbar
beigefügt. Die Stellungnahme wurde allen Verfahrensbeteiligten im Rahmen der
Akteneinsicht am 19. Januar 2016 zur Verfügung gestellt.
27. Ist die Darstellung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zutreffend, dass
Bundesminister Gabriel einen Vorschlag seines Staatssekretärs vom 23.
November 2015, in dem dieser Nebenbedingungen für die Ministererlaubnis
skizzierte, mit folgenden handschriftlichen Änderungen versah:
„1. Treffen mit Herrn (X)+ Herrn (Y). i. d. 1. Woche des Dezember (evtl.
auch getrennt).
2. Mündlich werden 2 Alternativen angeboten:
aa) Ablehnung des Antrags auf Ministererlaubnis.
bb) Ruhenlassen des Antrags und Aufnahme von neuen
Verkaufsverhandlungen mit dem Ziel des Verkaufs von 1/3 an EDEKA, 1/3 an
REWE und 1/3 an Dritte (Alternativ: 50 % an EDEKA + 50 % an
Dritte).
cc) Neues Angebot von REWE (Anmerkung des Senats: gemeint ist
offensichtlich EDEKA): Übernahme aller KT-Filialen als
Regiebetrieb für 5 Jahre und Übernahme der Fleischwerke für 3 Jahre mit
dem Ziel, diese Fleischwerke danach in eine „stand alone Lösung“
zu überführen (Fit machen für eine Stand-Alone-Lösung)
Rückfall-Position: EDEKA darf in diesen 5 Jahren maximal 10 % des
Personals abbauen.“
Ja. Es ist üblich, zulässig und erforderlich, dass in einem laufenden Verfahren bei
der internen Willensbildung verschiedene Handlungsoptionen geprüft und
gegeneinander abgewogen werden.
28. Sind im Rahmen der Gespräche mit Karl-Erivan Haub und/oder Markus
Mosa die drei Alternativen zum Umgang mit der Ministererlaubnis
entsprechend dem handschriftlichen Ministervermerk, der in Frage 27 dargestellt
wurde, mündlich dargestellt worden?
Im Rahmen der Gespräche mit Karl-Erivan Haub und/oder Markus Mosa wurde
den Antragstellern mitgeteilt, dass eine Ministererlaubnis in der beantragten Form
nicht erteilt werden könne. Gleichzeitig dienten die Gespräche der Klärung der
Frage, ob die Antragsteller bereit sind, die von Bundesminister Gabriel
geforderten Bedingungen zur Absicherung von Arbeitsplätzen und
Beschäftigungsverhältnissen zu erfüllen. Die Alternative bb) spielte keine Rolle. Die Rückfall-
Position wurde nicht angesprochen.
29. Wurde die Option anteiliger Verkauf an EDEKA, REWE und Dritte im
Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens geprüft?
Wenn nein, warum nicht?
Beim Ministererlaubnisverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren.
Geprüft wird dabei der konkrete Antrag auf Ministererlaubnis, in diesem Fall die
Gesamtübernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA. Auch das
Vorhandensein verbindlicher Angebote alternativer Erwerber wurde geprüft. Das Führen
von Verkaufsverhandlungen ist nicht Gegenstand des
Ministererlaubnisverfahrens und auch rechtlich nicht zulässig.
30. Warum gab es aus den Gesprächen von Bundesminister Gabriel mit Karl-
Erivan Haub und Markus Mosa im Dezember 2015 keinen Aktenvermerk?
31. In welcher Form und wann ist REWE von den Gesprächen mit Karl-Erivan
Haub und Markus Mosa informiert worden, wie Bundesminister Gabriel in
der Pressekonferenz am 13. Juli 2016 dargestellt hat?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Der Inhalt der Gespräche kann über interne Vermerke, Leitungsvorlagen vom
14. Dezember 2015 und 5. Januar 2016 und Stellungnahmen nachvollzogen
werden und wurde damit aktenkundig gemacht. Die Gesprächsinhalte mündeten in
die Nebenbestimmungen zur Ministererlaubnis. Die Nebenbestimmungen
wurden allen Verfahrensbeteiligten durch Gewährung rechtlichen Gehörs am 12.
Januar 2016 bekannt gemacht, und sie hatten Gelegenheit, dazu Stellung zu
nehmen. Es wurde daher auf die Fertigung von separaten Vermerken verzichtet. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
32. Wie oft hat sich Bundesminister Gabriel zwischen April 2015 und März
2016 im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis für die Fusion EDEKA
und Kaiser’s Tengelmann mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di – Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft sowie mit deren Vorsitzendem Frank Bsirske
getroffen (bitte einzeln mit Datum auflisten), und wurden diese Treffen
inhaltlich dokumentiert?
Bundesminister Sigmar Gabriel führt in seiner Eigenschaft als Bundesminister
und als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands regelmäßig
Gespräche mit den Vorsitzenden und mit Vertretern der Gewerkschaften, auch
mit ver.di.
Am 26. August 2015 hat Bundesminister Sigmar Gabriel ein gemeinsames
Gespräch mit Frank Bsirske (Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di), Stefanie
Nutzenberger (Mitglied des ver.di-Bundesvorstands) und Claus-Harald Güster
(stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG) geführt. An diesem
Gespräch haben seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auch
der für Mittelstandspolitik zuständige beamtete Staatssekretär, der für
Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär sowie der
Leiter der Abteilung „Leitung und Planung“ (Abteilung L) teilgenommen.
Weitere Zusammentreffen von Bundesminister Sigmar Gabriel und Frank Bsirske
gab es am 22. Dezember 2015 (auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen) und
am 19. Februar 2016. An dem Gespräch am 19. Februar 2016 haben seitens des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auch der für Wettbewerbs- und
Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär sowie der als Leiter der
Unterabteilung „Wettbewerbs- und Strukturpolitik“ (Unterabteilung I B)
verfahrensleitende Beamte teilgenommen.
Darüber hinaus ist Bundesminister Sigmar Gabriel am 12. Januar 2016 mit
Stefanie Nutzenberger (Mitglied des Bundesvorstands der Gewerkschaft ver.di)
zusammengetroffen. An diesem Treffen haben zudem der stellvertretende
Vorsitzende der Gewerkschaft NGG, Claus-Harald Güster, sowie der für Wettbewerbs-
und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie teilgenommen.
Gesprächsinhalte dieser Treffen waren der Antrag auf Ministererlaubnis und die
Ausgestaltung der von Bundesminister Sigmar Gabriel beabsichtigten
Nebenbestimmungen einer Ministererlaubnis, insbesondere zur Sicherung der
Arbeitsplätze und der kollektiven Arbeitnehmerrechte, die allen Verfahrensbeteiligten
durch Akteneinsicht und im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs im
Januar und Februar 2016 zur Stellungnahme übersandt worden sind.
Außerdem haben sich Bundesminister Sigmar Gabriel und Frank Bsirske
im fraglichen Zeitraum am 11. Dezember 2015 im Beisein auch von Stefanie
Nutzenberger (Mitglied des Bundesvorstands der Gewerkschaft ver.di) am Rande
des SPD-Bundesparteitages ohne Bezug zum Ministererlaubnisverfahren
getroffen.
33. Wie oft haben sich Staatssekretäre des BMWi zwischen April 2015 und
März 2016 im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis für die Fusion
EDEKA und Kaiser’s Tengelmann mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di
sowie mit deren Vorsitzendem Frank Bsirske getroffen (bitte einzeln mit
Datum auflisten), und wurden diese Treffen inhaltlich dokumentiert?
Der für Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik zuständige beamtete Staatssekretär
hat an den in der Antwort zu Frage 32 genannten Gesprächen mit Vertretern der
Gewerkschaft ver.di am 26. August 2015, am 12. Januar 2016 und am 19. Februar
2016 teilgenommen.
Der für Mittelstandspolitik zuständige beamtete Staatssekretär hat an dem in der
Antwort zu Frage 32 genannten Gespräch mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di
am 26. August 2015 teilgenommen.
Gesprächsinhalte dieser Treffen waren der Antrag auf Ministererlaubnis und die
Ausgestaltung der von Bundesminister Sigmar Gabriel beabsichtigten
Nebenbestimmungen einer Ministererlaubnis, insbesondere zur Sicherung der
Arbeitsplätze und der kollektiven Arbeitnehmerrechte, die allen Verfahrensbeteiligten
durch Akteneinsicht und im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs im
Januar und Februar 2016 zur Stellungnahme übersandt worden sind.
Darüber hinaus hat es im fraglichen Zeitraum ausweislich der vorhandenen
Unterlagen und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis keine
weiteren Begegnungen oder Kontakte zwischen den übrigen Staatssekretären des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einerseits und Vertretern der
Gewerkschaft ver.di gegeben.
34. Wie oft haben sich Mitarbeiter der zuständigen Abteilung IB bzw. des
zuständigen Referats IB 2 sowie der verfahrensleitende Beamte im BMWi im
Zusammenhang mit der Ministererlaubnis für die Fusion EDEKA und
Kaiser’s Tengelmann mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di sowie mit
derem Vorsitzenden Frank Bsirske getroffen (bitte einzeln mit Datum
auflisten), und wurden diese Treffen inhaltlich dokumentiert?
Im Rahmen der im Ministererlaubnisverfahren vorgesehenen Gespräche mit den
Verfahrensbeteiligten haben Mitarbeiter der zuständigen Unterabteilung
Wettbewerbs- und Strukturpolitik (IB) bzw. des zuständigen Referats Wettbewerbs- und
Verbraucherpolitik (IB2) am 16. Juli 2015 und am 22. Januar 2016 Gespräche mit
Vertretern von ver.di geführt. Die Treffen wurden inhaltlich dokumentiert.
Vertreter von ver.di haben am 16. November 2015 an der öffentlichen mündlichen
Verhandlung teilgenommen. Mit Frank Bsirske hat sich der angesprochene
Personenkreis nicht eigenständig getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 32 verwiesen.
35. Wie oft haben sich Bundesminister Gabriel, Staatssekretäre des BMWi,
Mitarbeiter der zuständigen Abteilung IB bzw. des zuständigen Referats IB 2
sowie der verfahrensleitende Beamte zwischen April 2015 und März 2016
im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis für die Fusion EDEKA und
Kaiser’s Tengelmann mit Vertretern des Deutschen Bauernverbands e. V.,
des Markenverbands e. V. und des Bundesverbands der
Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
getroffen (bitte einzeln mit Datum auflisten), und wurden diese Treffen
inhaltlich dokumentiert?
Alle Verfahrensbeteiligten wurden im Rahmen des Ministererlaubnisverfahrens
angehört und hatten mehrfach Gelegenheit zur Stellungnahme und zur
Akteneinsicht.
Sowohl Vertreter des Bauernverbandes als auch des Markenverbandes haben an
der öffentlichen mündlichen Verhandlung im Rahmen des Verfahrens zur
Erteilung der Ministererlaubnis teilgenommen, die am 16. November 2015 im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durchgeführt wurde. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) war kein Verfahrensbeteiligter. Verlauf
und Ergebnisse dieser öffentlichen mündlichen Verhandlung sind in den
Verfahrensakten dokumentiert.
Mit dem Vorsitzenden des VZBV, Klaus Müller, hat Bundesminister Sigmar
Gabriel im fraglichen Zeitraum am 19. August 2015 ein Gespräch geführt. In
diesem Gespräch ging es um Fragen der Digitalisierungs-, Energie- und
Außenhandelspolitik. Das Fusionsverfahren EDEKA/Kaiser’s Tengelmann spielte in
diesem Gespräch keine Rolle.
Darüber hinaus hat es im fraglichen Zeitraum ausweislich der vorhandenen
Unterlagen und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis keine
weiteren Begegnungen oder Kontakte zwischen Staatssekretären des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einerseits und Vertretern des
Bauernverbands, des Markenverbands und des VZBV gegeben.
Im Rahmen der im Ministererlaubnisverfahren vorgesehenen Gespräche mit den
Verfahrensbeteiligten haben Mitarbeiter der zuständigen Unterabteilung
Wettbewerbs- und Strukturpolitik (IB) bzw. des zuständigen Referats Wettbewerbs- und
Verbraucherpolitik (IB2) sich am 17. Juli 2015 mit Vertretern des
Markenverbandes getroffen. Das Treffen wurde inhaltlich dokumentiert (Gesprächsvermerk
vom 12. August 2015).
36. Hat das BMWi im Vorfeld der Erteilung der Ministererlaubnis geprüft, ob
und in welchem Umfang die Fusion zu einer geringeren Produktauswahl
und/oder höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher führen
könnte?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
37. Nach welchen Kriterien hat das BMWi die fusionsbedingten
Wettbewerbsbeschränkungen und insbesondere die möglichen Auswirkungen auf
Verbraucherpreise und auf die Angebotsvielfalt mit den aus Sicht des BMWi
bestehenden Allgemeinwohlgründen abgewogen?
Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Im Ministererlaubnisverfahren wurden alle relevanten Themen geprüft.
Detaillierte Informationen zu den Kriterien und dem Abwägungsprozess können der
vom BMWi im Internet veröffentlichten Entscheidung über die Ministererlaubnis
sowie der Übersicht über die Nebenbestimmungen entnommen werden (siehe
www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=757968.html).
38. In welcher Form und wann hat der Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft, Christian Schmidt, bzw. das BMEL seine „große Skepsis“
hinsichtlich der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA
gegenüber Bundeswirtschaftsminister Gabriel bzw. dem BMWi zum Ausdruck
gebracht, dass „dauerhafte Nachteile für die Verbraucher und die
Landwirtschaft“ drohen und langfristig „die marktmächtigen Unternehmen die Preise
diktieren, sowohl bei den Zulieferern, als auch an den Regalen“ (dlz
agrarmagazin, 17. März 2016), und wie wurden diese Bedenken vom BMWi
aufgegriffen?
Der Bundesminister Christian Schmidt hat mit dem Bundesminister Sigmar
Gabriel bei verschiedenen Gelegenheiten über die bevorstehende
Ministererlaubnis gesprochen und vor dem Hintergrund der schon jetzt bestehenden sehr hohen
Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und der andauernden schwierigen
Situation auf den landwirtschaftlichen Märkten auf die besonderen Belange der
Landwirtschaft hingewiesen.
39. Ist es korrekt, dass der Staatssekretär im BMWi, Matthias Machnig, in einem
Schriftwechsel mit Bundesminister Gabriel den Vorschlag gemacht hat,
EDEKA im Rahmen der Auflagen zur Erteilung der Ministererlaubnis zu
verpflichten, seine Lieferanten nicht mit den Kosten der Übernahme zu
belasten (DER SPIEGEL, Ausgabe 29/2016), und Bundesminister Gabriel
diesen Vorschlag abgelehnt hat?
Wenn ja, mit welcher Begründung hat der Bundesminister den Vorschlag
abgelehnt?
Es ist üblich, zulässig und erforderlich, dass in einem laufenden Verfahren bei der
internen Willensbildung verschiedene Handlungsoptionen geprüft und
gegeneinander abgewogen werden. Der genannte Vorschlag zu den Nebenbestimmungen
wurde im Ergebnis verworfen, weil er eine fortlaufende Verhaltenskontrolle
erfordert hätte, die im Rahmen einer Ministererlaubnis unzulässig ist.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]