Evakuierungseinsatz der Bundeswehr im Südsudan
der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 13. Juli 2016 hat die Bundeswehr Deutsche sowie Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anderer Staaten aus dem Südsudan ausgeflogen und in die ugandische Hauptstadt Kampala gebracht, um sie vor der eskalierenden Gewalt im Land zu schützen. Im Rahmen des Einsatzes führte die Bundeswehr unter Rückgriff auf drei Maschinen vom Typ Transall C-160 vier Flüge durch, bei denen auch drei verletzte chinesische Blauhelm-Soldaten der UN-Mission UNMISS sowie der deutsche Botschafter im Südsudan ausgeflogen wurden. Während es sich nach Aussagen des Auswärtigen Amts nicht um einen militärischen Einsatz handelte, sondern vielmehr um eine „Amtshilfe im Rahmen einer diplomatischen Aktion“ (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. Juli 2016), hatte die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, die als Absicherung für eine mögliche Einbeziehung der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten in eine bewaffnete Unternehmung verstanden werden. So waren die eingesetzten Transportflugzeuge mit einem passiven Abwehrsystem ausgestattet, um etwa anfliegende Raketen abzuwehren. Auch hatte der Krisenstab des Auswärtigen Amts nach Presseberichten den Einsatz bis zuletzt geheim gehalten, um die Aktion nicht zu gefährden (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 13. Juli 2016).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wann wurde durch Stellen der Bundesregierung mit Planungen und Vorbereitungen zur möglichen Evakuierung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich im Südsudan aufhalten, begonnen?
Was ergab die Bedrohungsanalyse der Bundeswehr/des Bundesministeriums der Verteidigung sowie des Krisenstabes des Auswärtigen Amts zum Zeitpunkt des Einsatzbefehls und zu Beginn des Einsatzes?
Von wem ging die mögliche Bedrohung aus?
Wurde vor Beginn der Operation die südsudanesische Regierung über die geplante Evakuierung informiert, und wenn nein, warum nicht?
Lagen für die Flüge im südsudanesischen Luftraum durch die Bundeswehr Genehmigungen seitens der südsudanesischen Autoritäten vor?
Warum entschied sich das Bundesministerium der Verteidigung für den Einsatz von Maschinen vom Typ Transall C-160 in der Ausstattungsvariante erweiterter Selbstschutz (ESS), obwohl auch Transall-Maschinen ohne Sonderausstattung zur Verfügung standen?
Hat die Bedrohungsanalyse ergeben, dass mit möglichem Beschuss durch Flugabwehrraketen oder Handfeuerwaffen gerechnet werden muss?
Aus welchen Gründen wurde unter anderem die Redaktion von „SPIEGEL ONLINE“ durch den Krisenstab des Auswärtigen Amts gebeten, vorab nicht über die Planungen zur Durchführung der Evakuierungsoperation zu berichten (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 13. Juli 2016), und inwiefern wurde diese Bitte ebenfalls an andere Redaktionen anderer Medien herangetragen?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten sowie wie viel sonstiges Personal befanden sich während der durchgeführten Flüge jeweils an Bord, und welchen Auftrag hatten die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten in den einzelnen Phasen der Operation?
Wie waren die Soldatinnen und Soldaten bewaffnet, und woraus bestand darüber hinaus ihre Ausrüstung?
Inwiefern erfolgte durch die eingesetzten Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten oder durch Sicherheitskräfte des Südsudan nach den jeweiligen Landungen in Juba eine Absicherung der eingesetzten Transall sowie der zu evakuierenden Personen?
Hält die Bundesregierung die erfolgte Evakuierungsmission für einen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Sinne des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz), und wenn nein, warum nicht?