[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. September 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9609
18. Wahlperiode 09.09.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Cem Özdemir,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Angeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9318 –
Bedrohungs- und Gefährdungslage von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In zahlreichen Ländern steht die Freiheit von Wissenschaft und Forschung unter
Druck (vgl. Amnesty International Report 2015/2016 zur weltweiten Lage der
Menschenrechte). Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden entlassen,
mit Arbeitsverbot belegt, bedroht, unter Hausarrest gestellt, inhaftiert oder gar
getötet. Jüngst wurden beispielsweise Akademikerinnen und Akademiker in der
Türkei allein aufgrund ihres Bildungsabschlusses unter Generalverdacht gestellt
und massiv in ihren Menschen- und Freiheitsrechten eingeschränkt (vgl.
Amnesty International Report 2015/2016 zur weltweiten Lage der Menschenrechte).
Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein zentraler Bestandteil
menschlicher Freiheit und des Schutzraums, den demokratische Rechtsstaaten
gewähren. Diese Freiheit hat eine Ausstrahlungswirkung über den eigenen
Hoheitsraum und die eigenen Bürgerinnen und Bürger hinaus, auch weil sie nach
Auffassung der Fragesteller ihrem Wesen nach international ist. Deswegen
fragen wir die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreift oder unterstützt,
um die Bedrohung und Gefährdung von Wissenschaft und Forschung wie auch
von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu verhindern oder zu
verringern.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Grad der Freiheit von Wissenschaft und Forschung, rechtlich wie auch in der
Praxis, variiert im weltweiten Maßstab. Die Freiheit von Wissenschaft und
Forschung kann in vielen Formen gefährdet sein: Einflussnahme durch Regierungen
oder nicht-staatliche Akteure, z. B. extremistische Gruppierungen; Restriktionen;
Zensur (bzw. Selbstzensur) von Lehrinhalten; Einschränkung der Teilhabe am
internationalen wissenschaftlichen Austausch; Gewaltandrohung oder -ausübung
gegen Forschende, Studierende und andere Angehörige von Hochschulen und
Forschungseinrichtungen und weitere Gefährdungen. Ebenso kann es zu
Beschränkungen im Zusammenhang mit politischen Äußerungen und Aktivitäten
von Betroffenen kommen, die nicht notwendigerweise mit ihrer
wissenschaftlichen Tätigkeit in Beziehung stehen.
Nur durch den steten Dialog mit unseren internationalen Partnern ist es möglich,
Impulse und Anstöße für eine positive Entwicklung in Fragen der Freiheit von
Wissenschaft und Forschung zu geben. Die Bundesregierung wird auch in
Zukunft diesen Dialog suchen und führen.
1. In welchen Ländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Freiheit von
Wissenschaft und Forschung bedroht?
2. In welchen Ländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bedroht und verfolgt?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über einen weltweiten
Vergleich der Bedrohungslage von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
und der Freiheit von Wissenschaft und Forschung vor. Die Bundesregierung
beobachtet die Situation in einzelnen Ländern im Kontext der generellen
Menschenrechtslage. Sie steht dabei im engen Kontakt mit deutschen Mittler- und
Forschungsorganisationen vor Ort. Der Bundesregierung sind die Berichte von
Amnesty International, des Scholars at Risk Network (SAR) und des Scholar Rescue
Fund (SRF) zur weltweiten Lage der Freiheit von Wissenschaft und Forschung
und der Bedrohung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bekannt.
Die Förderung von Verständnis durch Austausch von Wissen und
Zusammenarbeit ist ein zentrales Element deutscher Außenpolitik. Die Bundesregierung ist
der Überzeugung, dass hierdurch gerade in politisch schwierigen Zeiten
Freiräume geschaffen werden können, die der gegenseitigen Verständigung und dem
Schutz der Freiheit von Wissenschaft und Forschung dienlich sind.
3. Inwiefern sind bilaterale deutsch-ausländische Hochschulkooperationen
nach Kenntnis der Bundesregierung von den Bedrohungen und Restriktionen
betroffen?
Inwieweit sind Hochschulkooperationen betroffen, an denen Deutschland
etwa im Rahmen von EU-Projekten beteiligt ist?
Inwieweit sind andere Kooperationen betroffen, an denen Deutschland
beteiligt ist?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu generellen Bedrohungen im
Rahmen bilateraler Hochschulkooperationen vor. Einschränkungen für deutsche
Wissenschaftler gibt es vereinzelt in den durch Nicht-Erteilung von Visa oder
durch andere administrative Hürden.
Die deutsch-ausländische Hochschulkooperation bedient sich zahlreicher
Instrumente und fördert dabei die Internationalisierung des deutschen
Hochschulsystems. Dazu gehören u. a. Individualstipendien, transnationale Bildungsangebote,
strategische Partnerschaften zwischen Hochschulen, die Schaffung gemeinsamer
Studienprogramme, Ausgründungen deutscher Universitäten im Ausland und
Preise für ausländische Wissenschaftler.
Als Mittler der Bundesregierung hat der Deutsche Akademische Austauschdienst
(DAAD) im Jahr 2013 gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
einen Kodex für deutsche Hochschulprojekte im Ausland verabschiedet, der
akademische und ethische Mindestanforderungen beschreibt (
www.daad.de/presse/
pressemitteilungen/de/32596-hochschulen-verabschieden-kodex-fuer-
deutschehochschulprojekte-im-ausland/).
4. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen
Wissenschafts- und Mittlerorganisationen von Bedrohungen und Restriktionen
betroffen?
Der Bundesregierung sind keine aktuellen und spezifischen Bedrohungslagen von
Mittler- und Forschungsorganisationen aus Deutschland bekannt. In einzelnen
Fällen wirken sich Einschränkungen für ausländische Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler auf Kooperationsprojekte der Mittler aus.
5. Nimmt die Bedrohungs- und Gefährdungslage von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern nach Kenntnis der Bundesregierung zu?
Zur Entwicklung der Bedrohungs- und Gefährdungslage von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im weltweiten Vergleich liegen der Bundesregierung
keine eigenen Erkenntnisse vor.
6. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler besonders vor Bedrohung gefährdet bzw.
betroffen sind, da sie sich zumeist in öffentlicher Beschäftigung befinden und
dadurch bei kritischer bis (vermeintlich) oppositioneller Haltung riskieren,
ihre finanzielle Existenz zu verlieren?
Inwiefern insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in
öffentlichen Beschäftigungen von Bedrohung gefährdet sind, kann nach Einschätzung
der Bundesregierung nicht allgemeingültig beantwortet werden.
7. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und
Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Ägypten?
Insbesondere in den Jahren 2013 und 2014 kam es in Ägypten zu Entlassungen
und Massenverhaftungen von Studierenden und Universitätsmitarbeitern, die
vermeintlich der Muslimbruderschaft nahestehen. Unter ihnen war auch der Leiter
der Deutschfakultät der Helwan-Universität, der im Mai 2015 verhaftet und im
November desselben Jahres freigesprochen wurde.
Die Mobilität von Akademikern und Stipendiaten ist aktuell eingeschränkt bis hin
zu Ausreisesperren.
Diesen Entwicklungen entgegen steht der Wunsch des ägyptischen
Staatspräsidenten nach weiterer Internationalisierung der Universitäten und der Forschung.
Insgesamt unterscheidet sich das Vorgehen des ägyptischen Staates gegen
Akademiker nicht vom Vorgehen gegen andere Teile der Zivilgesellschaft. Das im
Jahr 2015 erlassene Antiterrorgesetz legt eine weite Definition von Terror
zugrunde und ermöglicht ein großes Spektrum polizeilicher/militärischer Eingriffe
in die Bereiche der freien Meinungsäußerung und investigativer Tätigkeiten.
Zudem hat es erhebliche Einschränkungen der Reisefreiheit mit sich gebracht.
8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage und Arbeitsfähigkeit
der deutschen und ausländischen Wissenschafts- und Mittlerorganisationen
in Ägypten?
In Ägypten tätige deutsche und ausländische Wissenschafts- und
Mittlerorganisationen unterliegen den in Ägypten geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Ägypten ist an einer intensiven Kooperation im Wissenschaftsbereich
interessiert. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die in dem Land breit vertretenen
deutschen Wissenschafts- und Mittlerorganisationen in Ägypten arbeitsfähig. In
Einzelfällen kam es zu Einschränkungen, beispielsweise bei der Auswahl
politisch sensibler Forschungsvorhaben im Rahmen des Deutsch-Ägyptischen
Forschungsfonds.
Über die Lage und Arbeitsfähigkeit ausländischer Wissenschafts- und
Mittlerorganisationen in Ägypten liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse
vor.
9. Was ist der Bundesregierung über Einschüchterungen von ägyptischen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in Deutschland durch ägyptische Behörden bekannt, sowie von
deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der
Bundesrepublik Deutschland, die zu Ägypten forschen?
10. Was ist der Bundesregierung über Verfahren systematischer
Informationssammlungen und Datenerhebungen der ägyptischen Botschaft in
Deutschland zur Arbeit kritischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
bekannt?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammengefasst beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Verfahren systematischer
Informationssammlungen und Datenerhebungen der ägyptischen Botschaft in
Deutschland zur Arbeit kritischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor.
In Einzelfällen wurde in der Vergangenheit ägyptischen Wissenschaftlern die
Ausreise zur Teilnahme an Konferenzen oder Workshops in Deutschland
verweigert. Der Bundesregierung sind zwei Fälle von in Ägypten nach einem
Deutschlandaufenthalt verhafteten ägyptischen Wissenschaftlern bekannt.
11. Ist der Bundesregierung ein Bericht der Bewegung ägyptische „Unabhängige
Universitäten“ bekannt, der von 252 verhafteten Dozentinnen und Dozenten
seit 2013 im Land spricht?
Der Bundesregierung sind die Bewegung „Unabhängige Universität“ sowie deren
Berichte bekannt.
12. Was hat die Bundesregierung in diesen Fällen konkret unternommen, und
welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler zu unterstützen und zu ihrem Schutz beizutragen?
Die Bundesregierung beobachtet die Lage der Menschenrechte in Ägypten
aufmerksam und spricht die Themen Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in
geeigneter Weise an. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antworten zu den Fragen 17a
und 20.
13. Ist der Bundesregierung der Bericht der „International Coalition for Freedom
and Rights“ bekannt, der ein kritisches Bild zur Lage von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Ägypten zeichnet und von neun Todestrafen,
fünf lebenslangen Haftstrafen und weiteren mehrjährigen Haftstrafen gegen
Dozenten der Mansoura-Universität berichtet (
www.icfr.info/ar/16462-2/)?
Der Bericht der „International Coalition for Freedom and Rights“ (
www.icfr.
info/ar/16462-2/) ist der Bundesregierung bekannt. Der Bericht greift
Informationen der Bewegung „Unabhängige Universität“ auf. Die im Bericht genannten
Angaben kann die Bundesregierung weder bestätigen noch dementieren.
Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 20 wird verwiesen.
14. Was hat die Bundesregierung in diesen Fällen konkret unternommen, und
welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler zu unterstützen und zu ihrem Schutz beizutragen?
Auf die Antworten zu den Fragen 12, 17a und 20 wird verwiesen.
15. Sind der Bundesregierung Medienberichte bekannt, wonach unter anderem
18 Dozentinnen und Dozenten der ägyptischen „Faculty of Computers and
Information“ aufgrund „oppositioneller Haltung“ zum Regime entlassen
wurden?
Was hat die Bundesregierung in diesen Fällen konkret unternommen, und
welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler zu unterstützen und zu ihrem Schutz beizutragen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Auf die Antworten zu
den Fragen 11, 12 und 20 wird verwiesen.
16. Inwiefern hat die Bundesregierung weitergehende Informationen zum Tod
des italienischen Doktoranden Giulio Regeni, der am 3. Februar in der Nähe
von Kairo mit tödlichen Folterverletzungen aufgefunden wurde?
Inwiefern ist die Bundesregierung bei der Aufklärung des Todes von Giulio
Regeni involviert, und welche Erkenntnisse zu den näheren Umständen hat
sie – auch durch Informationen von ägyptischer und italienischer Seite
(
www.spiegel.de/politik/ausland/giulio-regeni-foltertod-eines-italieners-in-
aegypten-a-1076483.html)?
Die Bundesregierung verfolgt die laufenden Untersuchungen des Falls Regeni
aufmerksam, ist jedoch nicht in die Ermittlungen involviert. Da die
Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, geben bisher weder die italienische noch die
ägyptische Regierung Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen bekannt.
17. Welche Konsequenzen ziehen deutsche Mittler- und
Forschungsinstitutionen nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Tod Giulio Regenis?
Bisher liegen keine offiziellen Untersuchungsergebnisse im Fall Regeni vor. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt können keine konkreten Rückschlüsse für die Sicherheit
deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Ägypten gezogen
werden.
a) Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten
Institutionen Pläne, für deutsche Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler die Beantragung von Forschungsvisa verbindlich zu machen, und
inwiefern würde ein solcher Schritt die Forschungsmöglichkeiten dieser
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einschränken?
Für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in eine ägyptische
Institution eingegliedert sind oder ein Stipendium des ägyptischen Staates
erhalten, werden im Vorfeld ihres Aufenthaltes Forschungsgenehmigungen eingeholt.
Ein eigenständiges Visum für individuell Forschende gibt es derzeit nicht.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile (insbesondere einer möglichen
Einschränkung von Forschungsmöglichkeiten in bestimmten Bereichen) kam die
Bundesregierung im Gespräch mit Wissenschaftlern und
Wissenschaftsinstitutionen zu dem Schluss, dass ein geregeltes Verfahren im Ergebnis sinnvoll
erscheint. Die Bundesregierung bemüht sich gegenwärtig um ein geregeltes
Verfahren für die Einholung von Forschungsgenehmigungen für deutsche
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Ägypten.
b) Inwiefern befürchtet die Bundesregierung, dass infolge des Todes Giulio
Regenis die deutsche Forschungstätigkeit in Bezug auf Ägypten
zurückgehen könnte, und welche Konsequenzen hätte das ihrer Einschätzung
nach für die Qualität akademischer Analyse als Grundlage
außenpolitischer Planungs- und Entscheidungsprozesse in Deutschland?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich in Einzelfällen infolge des Todes
Giulio Regenis Wissenschaftsmittler und einzelne Akademikerinnen und
Akademiker dazu entschlossen, die Forschungstätigkeit in Bezug auf Ägypten zu
reduzieren.
c) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
die freie Forschung und den Schutz deutscher Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler in Ägypten sicherzustellen, und inwiefern kooperiert sie
dabei mit ihren europäischen Partnern?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im Wissenschaftsbereich
Ägyptens intensiv und bespricht sie mit den deutschen
Wissenschaftseinrichtungen in Ägypten sowie mit den zuständigen ägyptischen Behörden. In Ägypten
tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden je nach
Ausgangssituation auch individuell durch die Botschaft in Kairo und Mittler wie den DAAD
beraten. Die Zahl der vergebenen Stipendien und Kooperationsprojekte steigt seit
2012.
Vorkommnisse, wie etwa die Verweigerung von Ausreisegenehmigungen für
Stipendiaten, werden mit Regierungsstellen aufgenommen. Eine regelmäßige
Abstimmung mit den EU-Partnern zu Sicherheitsfragen und Grundsatzthemen wie
der akademischen Freiheit findet statt.
18. Inwiefern unterstützt und befürwortet es die Bundesregierung, dass die
Deutsche Universität in Kairo ein freier Ort für Wissenschaft und Forschung sein
kann und verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Unterstützung bietet, und inwiefern sähe sie in einer Einschränkung der
Forschungsfreiheit dort auch einen Schaden für die Bundesrepublik als Verfechterin von
Freiheitsrechten?
Die „German University Cairo“ (GUC) ist eine private Universität nach
ägyptischem Recht. Die Bundesregierung setzt sich für freie Wissenschaft und
Forschung an der GUC ein. Deutsche Partnerhochschulen (Ulm, Stuttgart und
Tübingen) unterstützen die GUC seit der Gründungsphase bei der Entwicklung und
dem Ausbau ihres akademischen Profils und erhalten dafür Förderung des DAAD
aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des
Auswärtigen Amtes. Die Lehrpläne der GUC sind nach dem Vorbild deutscher
technischer Universitäten gestaltet, ihre Abschlüsse sind international anerkannt.
19. Inwiefern unterstützt und befürwortet es die Bundesregierung, dass der
ägyptische Campus der Technischen Universität Berlin, El Gouna, ein freier Ort
für Wissenschaft und Forschung sein kann und verfolgten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Unterstützung bietet?
Der Satellitencampus der „Technischen Universität Berlin“ (TU) in El Gouna
unterliegt Berliner Senatsrecht und bietet den Studierenden Abschlüsse, die den in
Deutschland zugrunde gelegten Kriterien in jeder Hinsicht genügen. In diesem
Jahr bieten die GUC und die TU Berlin auf Initiative der Bundesregierung
erstmals je zehn Masterstudienplätze für in Ägypten registrierte syrische Flüchtlinge
an.
20. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen
Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Ägypten zu ziehen?
Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu
überdenken?
Die Bundesregierung wird sich weiterhin für freie Wissenschaft und Forschung
einsetzen. Prominente Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Ägypten werden
regelmäßig in hochrangigen Gesprächen thematisiert und im Rahmen der EU-
Prozessbeobachtung weiterverfolgt.
Die Einbindung in ein bilaterales Forschungsprojekt oder die Möglichkeit, für
einige Jahre an einer deutschen Institution zu forschen oder zu studieren, schafft
Schutzräume. Die seit vielen Jahren bewährte bilaterale
Wissenschaftskooperation und die umfangreichen Stipendienprogramme ermöglichen ägyptischen
Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen Einblick in die
deutsche Wissenschaftskultur. Diese Möglichkeit der Begegnung mit freier
Forschung und Wissenschaft soll ägyptischen Studierenden und Akademikern, auch
im Vertrauen auf deren prägende Wirkung, erhalten bleiben.
21. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und
Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in China?
Eine spezifische Bedrohungs- und Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit liegt aus Sicht
der Bundesregierung in China nicht vor. Die allgemeine Lage der
Menschenrechte wird fortlaufend beobachtet.
22. Sind der Bundesregierung die Schikanen gegen den Professor für
Wirtschaftswissenschaften Ilham Tohti bekannt, der sich für die uigurische
Minderheit in China einsetzt und im Dezember 2012 eine lebenslange Haftstrafe
angetreten hat?
Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche
(weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um den inhaftierten Wissenschaftler
zu unterstützen und zu seinem Schutz beizutragen?
Die Bundesregierung hat den Fall von Professor Ilham Tohti seit seiner
Verhaftung Anfang 2014 intensiv verfolgt. Wie auch die EU und andere Staaten, mit
denen die Bundesregierung in ihrer Menschenrechtspolitik eng
zusammenarbeitet, hat die Bundesregierung in öffentlichen Stellungnahmen wie im politischen
Dialog ihrer Sorge um das Wohlergehen von Prof. Ilham Tohti und die Besorgnis
über fehlende rechtsstaatliche Grundsätze beim Gerichtsverfahren gegen seine
Person Ausdruck verliehen. Auch nach seiner Verurteilung nimmt die
Bundesregierung seinen Fall regelmäßig auf allen Ebenen in Gesprächen mit Vertretern
der Volksrepublik China auf.
23. Sind der Bundesregierung Schikanen gegen Bill Chou Kwok-Pink bekannt,
der sich für demokratische Reformen in China einsetzt und seinen
Arbeitsvertrag als Professor an der Universität von Macau verloren hat (
www.amnesty.
de/briefe-gegen-das-vergessen/2015/1/china-ilham-tohti)?
Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche
(weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um den entlassenen Wissenschaftler
zu unterstützen und zu seinem Schutz beizutragen?
Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.*
24. Sind der Bundesregierung Schikanen gegen Mitglieder des Netzwerkes
Neue Bürgerbewegung in China bekannt, die sich für gleiche
Bildungschancen insbesondere für Kinder von Wanderarbeitern einsetzt und die mit
Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren verurteilt worden sind (www.
amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen/2015/1/china-ilham-tohti)?
Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche
(weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die inhaftierten Aktivistinnen und
Aktivisten zu unterstützen und zu ihrem Schutz beizutragen?
Die Bundesregierung hat die Entwicklungen um das „New Citizens Movement“
intensiv verfolgt und die Festnahme und Verurteilung ihres Gründers Herrn Xu
Zhiyong und einiger weiterer Aktivisten in öffentlichen Stellungnahmen sowie
im politischen Dialog kritisch thematisiert. Die Bundesregierung setzt sich
gegenüber China weiterhin für die Freilassung von Herrn Xu Zhiyong ein.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
25. Inwiefern unterstützt und befürwortet es die Bundesregierung, dass die
Chinesisch-Deutsche Hochschule für Angewandte Wissenschaften (CDHAW),
das Chinesisch-Deutsche Hochschulkolleg (beide an der Tongji-Universität
in Shanghai) sowie das Chinesisch-Deutsche Zentrum für
Wissenschaftsförderung in Peking freie Orte für Wissenschaft und Forschung sein können und
verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Unterstützung bieten?
Die Bundesregierung tritt im Rahmen der internationalen
Wissenschaftszusammenarbeit grundsätzlich für die Freiheit der Wissenschaft, für Transparenz und
Offenheit, für die Integrität der Forschung und für gute wissenschaftliche Praxis
ein. Die von der Bundesregierung geförderten CDHAW und CDHK sind Teil-
Einrichtungen einer chinesischen Hochschule, der Tongji-Universität in
Shanghai. Das Chinesisch-Deutsche Zentrum für Wissenschaftsförderung (CDZ) ist als
Joint-Venture der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der National
Natural Science Foundation of China (NSFC) eine Organisation zur Förderung
der Forschung. CDZ selbst betreibt keine Forschung; es ermöglicht
Kooperationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und China
durch finanzielle Unterstützung.
Einzelfälle, in denen verfolgte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um
Unterstützung speziell durch diese Einrichtungen nachgesucht hätten, sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
26. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen
Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in China zu ziehen?
Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu
überdenken?
Das im Jahr 1978 unterzeichnete Regierungsabkommen über
wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit mit China ist darauf ausgerichtet, den
zivilgesellschaftlichen Austausch zu erleichtern und zu befördern. Die Kooperationen
mit China im Wissenschaftsbereich zielen unter anderem. darauf ab, gemeinsam
an innovativen Lösungen für globale Herausforderungen zu arbeiten. Die Akteure
der deutschen Forschungs- und Wissenschaftslandschaft haben großes Interesse
daran, die bestehenden Kooperationen fortzuführen und auszubauen.
27. Welche Konsequenzen hat aus Sicht der Bundesregierung die
Verabschiedung des Gesetzes über ausländische Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) in China* für die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Forschung
und Wissenschaft?
Das Gesetz über ausländische Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in China
wurde in der ersten Jahreshälfte 2016 verabschiedet; bislang wurden keine
Ausführungshinweise dazu veröffentlicht. Das Gesetz wird nach Kenntnis der
Bundesregierung erst im Januar 2017 in Kraft treten. Ob und welche Auswirkungen
das Gesetz auf den Bereich Forschung und Wissenschaft haben wird, ist derzeit
nicht abzuschätzen.
* (vgl:
www.spiegel.de/politik/ausland/ngos-in-china-parlament-in-peking/verabschiedet-umstrittenes-gesetz-a-1089780.html).
28. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und
Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Iran?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über eine Bedrohung oder
Gefährdung von iranischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durch die
iranische Regierung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die
Forschungsfreiheit von im Iran tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
in einzelnen Disziplinen staatlichen Restriktionen unterworfen ist.
29. Wie ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Lage und
Arbeitsfähigkeit der deutschen und anderer ausländischer Wissenschafts- und
Mittlerorganisationen im Iran?
Seit der Wiedereröffnung des Informationszentrums (IC) des DAAD in Teheran
im Jahr 2014 hat sich die Lage und Arbeitsfähigkeit deutscher
Wissenschaftsorganisationen positiv entwickelt. 2015 wurde ein Memorandum of Understanding
zwischen dem DAI und dem zuständigen iranischen Partner unterzeichnet, das
auf die Intensivierung der Zusammenarbeit gerichtet ist. Ein bilaterales
Kulturabkommen, das die Etablierung weiterer deutscher Mittlerorganisationen im Iran
vorsieht, wird derzeit verhandelt.
Über die Lage und Arbeitsfähigkeit anderer ausländischer Wissenschafts- und
Mittlerorganisationen im Iran liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
30. Ist der Bundesregierung die Verurteilung des Doktoranden Omid Kokabee
bekannt, der im Iran zu 10 Jahren Haft verurteilt wurde, weil er sich laut
Amnesty International (AI) weigerte für das iranische Militär an
Nuklearprojekten mitzuarbeiten und weil er Verbindungen zu Hochschulen im
Ausland unterhält (
www.amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen/2015/9/
iranomid-kokabee)?
Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche
(weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um den inhaftierten Doktoranden zu
unterstützen?
Der Fall des inhaftierten Omid Kokabee ist der Bundesregierung bekannt. Die
Bundesregierung setzt sich gegenüber der iranischen Regierung auf
verschiedenen Ebenen für Omid Kokabee ein.
31. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen
Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Iran zu ziehen?
Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu
überdenken?
Die Bundesregierung beobachtet die politischen Entwicklungen im Iran sehr
aufmerksam. Das im Jahr 1975 unterzeichnete Regierungsabkommen über
Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung
mit dem Iran eröffnet iranischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Chancen und wissenschaftliche Freiräume. Die deutschen
Wissenschaftsorganisationen haben großes Interesse daran signalisiert, Kooperationen im Bereich
Bildung und Forschung weiter auszubauen.
32. Inwiefern sind bei den Reisen des Bundesministers für Wirtschaft und
Energie Sigmar Gabriel und des Bundesaußenministers Dr. Frank-Walter
Steinmeier in den Iran wissenschaftliche Kooperationsvorhaben ausgehandelt
worden, und wenn ja, inwiefern ist die Forschungsfreiheit und der Schutz
von beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Teil dieser
Abkommen?
Im Jahr 2016 wurde ein deutsch-iranisches Stipendienabkommen geschlossen,
das auf deutscher Seite vom DAAD unterzeichnet wurde. Es wird vom iranischen
Ministerium für Wissenschaft und Forschung sowie vom Auswärtigen Amt
finanziert. Das technische Abkommen umfasst Stipendienkontingente,
Auswahlverfahren und Finanzierungsfragen.
33. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und
Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Russland?
Eine generelle Bedrohungs- und Gefährdungslage von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern ist für die Bundesregierung nicht erkennbar. Die
wissenschaftliche Zusammenarbeit deutscher Forschungsorganisationen mit Partnern in
Russland ist nicht substantiell beeinträchtigt. Deutsche Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Russland weder
bedroht noch gefährdet, doch wird Einzelpersonen gelegentlich die Einreise nach
Russland verweigert. Nach wie vor haben russische Wissenschaftler den vollen
Zugang zu Informationen und es gibt offiziell keine Reisebeschränkungen. Die
Bundesregierung beobachtet dennoch mit großer Sorge, dass zunehmende
Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Russland auch
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betreffen.
34. Ist der Bundesregierung der Fall von Natalya Sharina bekannt, die als
Leiterin der staatlichen Bibliothek für ukrainische Literatur in Moskau wegen
Verbreitung vermeintlich extremistischer Bücher mit angeblich
antirussischem Inhalt unter Hausarrest steht und der eine Haft von bis zu 10 Jahren
droht?
Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche
(weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die unter Hausarrest stehende
Wissenschaftlerin zu unterstützen (
www.amnesty.de/urgent-action/ua-261-2015-1/
neue-anklage-gegen-bibliothekarin?destination=node/5309&print=1)?
Gemeinsam mit EU-Partnern beobachtet die Bundesregierung den Fall der unter
Hausarrest stehenden Bibliotheksleiterin Natalya Scharina genau. Die Sorge über
die Anklagen gegen sie hat die Bundesregierung gemeinsam mit ihren EU-
Partnern wiederholt vorgebracht, beispielsweise in einer gemeinsamen Erklärung im
Ständigen Rat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE) am 14. April 2016.
35. Wie bewertet die Bundesregierung den Fall des Geschichtsprofessors Andrej
Subow vom Staatlichen Moskauer Institut für Internationale Beziehungen
(MGIMO), der die Annexion der Krim öffentlich kritisierte und mit dem
Anschluss Österreichs 1938 verglich, woraufhin er von seiner Universität
entlassen wurde (
www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/russland-und-
dienazi-vergleiche-1938-wurde-ihm-zum-verhaengnis-12832399.html) und,
nachdem diese verfassungswidrige Entscheidung zunächst revidiert wurde,
dennoch die Universität verlassen musste, da diese seinen Arbeitsvertrag nicht
verlängert hat?
Die Beantwortung der Frage ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als separater Anhang verschickt.*
36. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Dynasty-Stiftung von Dmitri
Simin, eine bedeutende russische Stiftung zur Förderung der Wissenschaft
und für wissenschaftliche Nachwuchskräfte, von der russischen Regierung
als „ausländischer Agent“ eingestuft wurde und ihre Arbeit daraufhin
eingestellt hat (
www.die-stiftung.de/news/russische-dynasty-stiftung-aus-
protestaufgeloest-46311) und erwägt die Bundesregierung diesen Schritt gegenüber
russischen Stellen bzw. der Regierung kritisch zu thematisieren?
Die genannte Einstufung wurde ebenso wie die der anderen betroffenen
Organisationen von der Bundesregierung mit Sorge wahrgenommen. Die
Bundesregierung hat die problematischen Auswirkungen der „Ausländische Agenten“-
Gesetzgebung gegenüber der russischen Regierung von Anfang an öffentlich und
gemeinsam mit EU-Partnern sowie immer wieder in bilateralen Gesprächen
thematisiert.
37. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Zentrum für unabhängige
Sozialforschung (CISR) in St. Petersburg, ein russlandweit renommiertes
unabhängiges Institut für Sozialforschung, als „ausländischer Agent“ eingestuft
wurde (
http://cisr.ru/en/news/cisr-is-registered-as-a-foreign-agent) und in
der Folge unter großem finanziellen Druck steht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass in diesem Jahr eine
Zweigstelle des CISR in Berlin gegründet wurde, die nicht zuletzt als eine
Anlaufstelle und Zufluchtsort für russische Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler etabliert werden soll, die aus politischen und professionellen
Gründen nach Deutschland gekommen sind, und erwägt die Bundesregierung das
neugegründete Institut in Berlin zu unterstützen?
Die genannte Einstufung des Zentrums für unabhängige Sozialforschung (CISR)
in St. Petersburg ist der Bundesregierung bekannt. Im Rahmen der Fördermittel
für den „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern
der Östlichen Partnerschaft und Russlands“ unterstützt die Bundesregierung das
CISR Berlin bei überregionalen Projekten mit dem Schwerpunkt
Journalistenausbildung und partizipative Stadtentwicklung.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
38. Was tut die Bundesregierung, damit das German-Russian Institute of
Advanced Technologies (GRIAT) in Kasan ein freier Ort für Wissenschaft und
Forschung sein kann und verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Unterstützung und Zuflucht bietet?
Das „German-Russian Institute of Advanced Technologies“ (GRIAT), an dem
Studierende aus vielen Ländern in einem deutsch-russischen Masterprogramm
studieren, steht beispielhaft für die internationale Ausrichtung der Bildungs- und
Forschungslandschaft der russischen Teilrepublik Tatarstan und besonders ihrer
Kasaner Nationalen Technischen Forschungsuniversität, die sich auf natur- und
ingenieurwissenschaftliche Fächer spezialisiert hat. Einschränkungen der Freiheit
der Wissenschaft und Forschung und Bedrohung dort beschäftigter
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind der Bundesregierung nicht bekannt.
39. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen
Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Russland zu ziehen?
Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu
überdenken?
Die Bundesregierung beobachtet und thematisiert die allgemeine Situation sowie
konkrete Einzelfälle gemeinsam mit ihren EU-Partnern. Die Bundesregierung ist
entschlossen, die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit in den Bereichen
Wissenschaft und Forschung noch stärker als bisher zu fördern. Sie spricht Themen
der Wissenschaftsfreiheit gegenüber der russischen Regierung in geeigneter
Weise an.
40. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und
Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Saudi-Arabien?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine aus ihrer
wissenschaftlichen Tätigkeit resultierende Bedrohungs- oder Gefährdungslage für
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Saudi-Arabien vor.
41. Wie ist die Lage und Arbeitsfähigkeit der deutschen und anderen
ausländischen Wissenschafts- und Mittlerorganisationen in Saudi-Arabien?
Für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie im Bereich des
akademischen Austauschs in Saudi-Arabien tätige Mittlerorganisationen besteht
nach Kenntnis der Bundesregierung keine aus ihrer Forschungs- und/oder
Mittlertätigkeit resultierende Bedrohungs- oder Gefährdungslage.
Über die Lage und Arbeitsfähigkeit anderer ausländischer Wissenschafts- und
Mittlerorganisationen in Saudi-Arabien liegen der Bundesregierung keine
eigenen Erkenntnisse vor.
42. Ist der Bundesregierung ein „Gerichtsverfahren gegen die Akademiker“
bekannt, in dem mehrere saudische Wissenschaftler der Saudi Civil and
Political Rights Association zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, weil
sie sich für politische Reformen eingesetzt haben?
Was hat die Bundesregierung dagegen konkret unternommen, und welche
(weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die inhaftierten Wissenschaftler
zu unterstützen und zu ihrem Schutz beizutragen?
Die Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der „Saudi Civil and Political Rights
Association“ (ACPRA) sind der Bundesregierung bekannt. Im Rahmen der
Prozessbeobachtung hat die deutsche Botschaft in Riad in Absprache mit der EU-
Delegation an mehreren Gerichtsverhandlungsterminen angeklagter ACPRA-
Mitglieder teilgenommen.
Daneben hat die Bundesregierung die Urteile gegen ACPRA-Mitglieder mit
saudischen Regierungsstellen aufgenommen. Menschen- und Bürgerrechte sind
regelmäßig Gegenstand von Gesprächen auf höchster Regierungsebene zwischen
Deutschland und Saudi-Arabien.
43. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen
Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Saudi-Arabien zu
ziehen?
Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu
überdenken?
Mit Saudi-Arabien besteht seit 1982 ein Abkommen über die Zusammenarbeit in
der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung. Der hierauf
gegründete akademische Austausch ermöglicht saudi-arabischen Studierenden
und Wissenschaftlern einen Einblick in die deutsche Wissenschaftskultur und
unterstützt damit das Streben der Bundesregierung nach Stärkung der
wissenschaftlichen Freiheit in Saudi-Arabien. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 40
verwiesen.
44. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Bedrohungs- und
Gefährdungslage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Türkei?
Die nach dem gescheiterten Militärputsch am 15. Juli 2016 verfügten
Maßnahmen erfassen neben anderen Bereichen des öffentlichen Lebens auch den
Wissenschaftsbereich und führen zu Einschränkungen des Wissenschaftsbetriebs. Die
restriktiven Maßnahmen der türkischen Regierung gegen Wissenschaftler
umfassen Verhaftungen, Suspendierungen und Rücktrittsaufforderungen.
Die als weitere Putschfolge erlassenen Reisebeschränkungen und
Rückkehraufforderungen sind inzwischen nicht mehr in Kraft. Untersuchungen von Lehr- und
Verwaltungspersonal hinsichtlich ihrer Nähe zur Gülen-Bewegung dauern jedoch
an.
45. Wie ist die Lage und Arbeitsfähigkeit der deutschen und anderer
ausländischer Wissenschafts- und Mittlerorganisationen in der Türkei?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Arbeitsfähigkeit deutscher
Wissenschafts- und Mittlerorganisationen in der Türkei bislang kaum beeinträchtigt. Die
Bundesregierung beobachtet ihre Situation mit großer Aufmerksamkeit und steht
mit ihnen in permanentem Dialog.
Über Lage und Arbeitsfähigkeit anderer ausländischer Wissenschafts- und
Mittlerorganisationen in der Türkei liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
46. Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Januar einen Aufruf
für den Frieden verfasst und unterzeichnet haben und die inzwischen mit dem
Aachener Friedenspreis ausgezeichnet wurden (
www.aachener-friedenspreis.
de/), sind von Repressionen seitens der türkischen Regierung betroffen?
Eigene Erkenntnisse über Umfang und Ausmaß von Maßnahmen im Kontext des
genannten Aufrufs liegen der Bundesregierung nicht vor. Die
Unterzeichnergruppe der Petition „Akademiker für den Frieden“ hat eigene Informationen
veröffentlicht (vgl. hierzu
https://barisicinakademisyenler.net/English).
47. Um welche Formen von Repressionen handelt es sich nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte aufschlüsseln nach Repressionsart: Hausarrest,
Anklage, Haft, Arbeitsplatzverlust, Berufsverbot, Ausreiseverbot,
Rückkehraufforderung und Ähnliches)?
Auf die Antworten zu den Fragen 44 und 46 wird verwiesen.
48. Was hat die Bundesregierung gegen die Repressionen konkret
unternommen, und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die juristische Aufarbeitung des
gewaltsamen Putschversuches vom 15. Juli 2016 legitimes Recht der türkischen
Regierung ist. Zugleich hat sie gegenüber der Regierung die Einhaltung
rechtsstaatlicher Standards und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Verfolgung
mutmaßlicher Putschbeteiligter angemahnt. Dies ist Thema zahlreicher bilateraler
Gespräche, so beispielsweise beim Besuch des Staatssekretärs im Auswärtigen
Amt, Dr. Markus Ederer, am 8. August 2016 in Ankara. Auch der Bundesminister
des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und die Bundeskanzlerin Dr.
Angela Merkel haben sich hierzu sowohl öffentlich als auch gegenüber ihren
türkischen Amtskollegen geäußert.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen sehr aufmerksam und wird
etwaige Missstände weiterhin ansprechen. Der Dialog mit den türkischen
Hochschulen dient dabei der Unterstützung der an internationalem Austausch und
Kooperation interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Türkei.
49. Welche Formen von Repressionen gegen Akademikerinnen und Akademiker
werden aktuell in der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung
angewendet (vgl. Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz vom 21. Juli
2016,
www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/
hrkpraesident-protestiert-gegen-umgang-mit-hochschulangehoerigen-in-
dertuerkei-3999/)?
Auf die Antworten zu den Fragen 44 und 46 wird verwiesen.
50. Was hat die Bundesregierung gegen die Repressionen konkret
unternommen, und welche (weiteren) Schritte gedenkt sie zu tun, um
Akademikerinnen und Akademiker zu unterstützen?
Auf die Antwort zu Frage 48 wird verwiesen.
51. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass die türkische
Wissenschaftsbehörde die Hochschulleitungen im Land schon vor dem
Putschversuch aufgefordert hat, disziplinarisch gegen Hochschulangehörige
vorzugehen, wenn sie sich regierungskritisch äußern?
Ein Gesetzentwurf der Regierungspartei AKP vom Juni 2016 sieht vor, dass
Angehörige des akademischen beziehungsweise wissenschaftlichen Betriebs nicht
mehr Mitglied in politischen Parteien sein und sich auch nicht an anderen
politischen Kampagnen oder Aktivitäten beteiligen dürfen. Die Disziplinarordnung an
türkischen Universitäten soll entsprechend geändert werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen.
52. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass bei einigen türkischen
Hochschulleitungen schon vor dem Putschversuch im vorauseilenden
Gehorsam eine Art „Schere im Kopf“ greife und Freiheiten aufgeben und alles
unterlassen würden, was auch nur den geringsten Anlass bieten könnte, den
Zorn der Regierung auf sich zu ziehen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
53. Welche Repressionen gab und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenüber Mitgliedern der Türkisch-Deutschen Universität?
Die Türkisch-Deutsche Universität (TDU) war in unmittelbarer Folge des
Putschversuchs von denselben Maßnahmen betroffen wie alle staatlichen türkischen
Universitäten.
Von den ursprünglich erlassenen Reisebeschränkungen und
Rückkehraufforderungen waren die deutschen Mitarbeiter der TDU ausgenommen. Inzwischen sind
diese Beschränkungen für alle Mitarbeiter nicht länger in Kraft.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden am 29. August. 2016 sechs
Angehörige des wissenschaftlichen Lehrpersonals an der TDU für zwei Monate vom
Dienst suspendiert. Es handelt sich hierbei um türkische Staatsangehörige.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
54. Inwiefern unterstützt und befürwortet es die Bundesregierung, dass die
Türkisch-Deutsche Universität ein freier Ort für Wissenschaft und Forschung
sein kann und verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Unterstützung bietet?
Seit ihrer Gründung ist die TDU ein Ort der intensiven Zusammenarbeit und des
Austauschs türkischer und deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
und somit ein Raum, in dem der wissenschaftliche Diskurs gepflegt wird. Die
Bundesregierung wird den Dialog mit den an Deutschland und der EU
interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufrechterhalten und
vertiefen. Die TDU und ihre Internationalität haben hierbei große Bedeutung.
55. Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung aus der schwierigen
Lage für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Türkei zu ziehen?
Erwägt sie z. B., bestehende bilaterale Abkommen zu überprüfen und zu
überdenken?
Die deutsch-türkische Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung hat eine
lange Tradition und wurde in den letzten Jahren intensiviert. Dazu hat unter
anderem das deutsch-türkische Wissenschaftsjahr 2014 beigetragen. So ist zum
Beispiel die Zahl der Hochschulkooperationen von 400 im Jahr 2010 auf über 1 250
im Jahr 2015 angestiegen.
Die Bundesregierung wird die Lage weiter genau verfolgen und sich in geeigneter
Weise für die Wissenschaftsfreiheit in der Türkei einsetzen.
56. Welche einzelnen Stipendienangebote für gefährdete internationale
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für internationale Studierende
bieten die Bundesregierung selbst sowie nach ihrer Kenntnis die Länder,
Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen und weitere deutsche Stiftungen oder
Organisationen an und wie viele Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und
Studierende profitierten davon seit 2010 (bitte aufschlüsseln nach Anbietern
von Stipendien sowie aufschlüsseln nach einzelnen Jahren)?
Die Stipendienprogramme des DAAD, die Förderprogramme der Alexander-von-
Humboldt-Stiftung und auch die Stipendienangebote der politischen Stiftungen
stehen – im Rahmen der jeweiligen Richtlinien – grundsätzlich allen
internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bzw. Studierenden offen.
Darüber hinaus bietet die Bundesregierung spezielle Sonderstipendienprogramme für
gefährdete internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an.
Die Bundesregierung hat 2015 die Philipp-Schwartz-Initiative ins Leben gerufen,
die von der Alexander-von-Humboldt-Stiftung als Mittler durchgeführt wird. Mit
dieser Initiative steht erstmals ein Sonderprogramm für die Aufnahme und
Integration gefährdeter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in deutsche
Universitäten und Forschungseinrichtungen zur Verfügung. Für nähere
Informationen zu dieser Initiative wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen.
Das Auswärtige Amt stellt seit dem Jahr 2015 über den DAAD mit dem
Sonderprogramm „Leadership for Syria“ 200 Stipendien für Syrerinnen und Syrer zur
Verfügung, die ein Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium an einer
deutschen Hochschule aufgenommen haben. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich hier
mit 1,5 Mio. Euro für 21 zusätzliche Stipendien. Baden-Württemberg hat ein
eigenes Stipendienprogramm für 50 syrische Studierende aufgelegt (rund
5,5 Mio. Euro für 2015 bis 2021). Außerdem werden über den DAAD rund 220
Stipendien für das Studium von syrischen Flüchtlingen an deutschen bi-
nationalen Universitäten in der Region zur Verfügung gestellt. Im Fokus stehen dabei
besonders die Türkisch-Deutsche Universität (TDU) in Istanbul mit 50
Stipendien, die Deutsch-Jordanische Universität in Amman mit 70 Stipendien und die
Universität Helwan in Kairo mit 30 Stipendien.
Mit der beim UNHCR angesiedelten Deutschen Akademischen
Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) finanziert das Auswärtige Amt ein Drittland- bzw.
Surplace-Stipendienprogramm, das anerkannten Flüchtlingen das Studium an
einer Hochschule in ihrem Erstaufnahmeland ermöglicht. Seit Gründung des
Programms im Jahr 1992 haben mehr als 8 000 Flüchtlinge so einen
Hochschulabschluss erreicht. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 2 300 Studierende aus über
40 Ländern gefördert. In den Jahren 2016/2017 werden nochmals 2 560
zusätzliche Stipendien zur Verfügung gestellt, darunter 1 000 Stipendien für syrische
Flüchtlinge in der Türkei.
Das Deutsche Archäologische Institut (DAI) unterstützt gefährdete
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch Gasteinladungen. Je nach Ausbildungsstand
vermittelt das DAI Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler etwa für
Aufbaustudiengänge (z. B. Master Denkmalpflege an der TU Berlin) oder für die
Durchführung einer Promotion.
Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere Initiativen von den Ländern,
außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Privatpersonen und
Hochschulen auf die hier im Einzelnen nicht näher eingegangen werden kann und über
die der Bundesregierung keine genauen Zahlen vorliegen.
57. Welche Perspektiven gibt es für die einzelnen Programme, und bedarf es aus
Sicht der Bundesregiering weiterer Unterstützungsangebote für
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die geflohen sind bzw. an der Schwelle
stehen, ihre Heimat zu verlassen?
Bei einigen Programmen (z. B. Philipp-Schwartz-Initiative, DAFI) ist bereits eine
mehrjährige Förderung vorgesehen. Die Bundesregierung schließt eine
Fortsetzung oder eine Ausweitung der Programme nicht aus.
58. Welche Stipendienangebote von Bund, Ländern und weiteren deutschen
Stiftungen und Organisationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
speziell für syrische Studierende, Studieninteressierte sowie
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (bitte aufschlüsseln nach Anbieter und
jeweilige Zahl der Stipendien sowie aufschlüsseln nach einzelnen Jahren)?
Auf die Antwort zu Frage 56 wird verwiesen.
59. Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden nach Kenntnis
der Bundesregierung aktuell über die Philipp Schwartz-Initiative der
Alexander von Humboldt-Stiftung gefördert (bitte nach Ländern aufschlüsseln,
wie viele Bewerberinnen und Bewerber es für dieses Angebot gab und wie
viele letztlich gefördert werden konnten), und welche Summen stehen für
das Programm in diesem und in den nächsten vier Jahren bereit?
Im Mai 2016 bewarben sich 38 Hochschulen mit insgesamt 62 Kandidaten um
eine Förderung aus der Philipp Schwartz-Initiative. 23 Forscherinnen und
Forscher wurden ausgewählt; sie stammen aus Syrien (14), der Türkei (6), Libyen,
Pakistan und Usbekistan (jeweils 1). Weitere 24 Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler werden ab 2017 durch diese Initiative an deutschen Hochschulen
forschen können. Die Bundesregierung unterstützt das Programm im Zeitraum 2016-
2019 mit 6,6 Mio. Euro. Mit weiteren 1,3 Mio. Euro beteiligen sich Stiftungen
und Privatpersonen an der Finanzierung (Robert Bosch-Stiftung, Gerda Henkel-
Stiftung, Fritz Thyssen-Stiftung, Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-
Stiftung, Klaus Tschira-Stiftung und Mercator-Stiftung).
60. Wann wird die Bundesregierung neue bzw. überarbeitete
Internationalisierungsstrategie beraten und veröffentlichen (mit Beratungszeitplan)?
Die Kabinettbefassung und die Veröffentlichung der
Internationalisierungsstrategie sind für Herbst 2016 geplant.
61. Inwiefern wird der Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Eingang in die Internationalisierungsstrategie finden?
In Krisenzeiten und Konfliktregionen wissenschaftliche und akademische
Perspektiven zu schaffen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Das gilt für
junge Menschen auf dem Weg zum Universitätsstudium ebenso wie für
ausgebildete Wissenschaftler. Die Schaffung solcher Perspektiven ist Teil der
Internationalisierungsstrategie.
62. Inwiefern ist ein Verweis auf die Lima-Erklärung zur Forschungsfreiheit
Teil bestehender Wissenschaftsübereinkommen der Bundesrepublik, und
inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, einen solchen zum Bestandteil
zukünftiger Abkommen zu machen?
63. Inwieweit findet der Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
Eingang in die allgemeine Arbeit der Bundesregierung, insbesondere
bezüglich der genannten Länder, aber auch über diese hinaus?
Die Fragen 62 und 63 werden zusammengefasst beantwortet.
Die Lima-Erklärung des „World University Service“ ist der Bundesregierung
bekannt. Die angeführten Prinzipien der akademischen Freiheit finden Eingang in
die allgemeine Arbeit der Bundesregierung und die Gestaltung der bilateralen
Beziehungen Deutschlands zu Partnerstaaten. Deutsche Auslandsvertretungen
beobachten fortlaufend die Menschenrechtslage im Gastland inklusive möglicher
Bedrohung und Verfolgung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. In
bi- und multilateralen Gesprächen setzt sich die Bundesregierung für die
Förderung akademischer Freiheit, zivilgesellschaftlichen Engagements und
internationaler Zusammenarbeit im Rahmen von internationalen
Menschenrechtsverpflichtungen ein. Die Bundesregierung treibt darüber hinaus gemeinsam mit deutschen
Mittler- und Forschungsorganisationen mithilfe von Programmen wie der
Philipp-Schwartz-Initiative den Schutz von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aktiv voran.
Die deutsche Akademie der Wissenschaften Leopoldina ist Mitglied im
„International Human Rights Network of Academies and Scholarly Societies“, das sich
für verfolgte Wissenschaftler einsetzt. Sie hat ein eigenes „Human Rights
Committee“ eingesetzt, das sich mit Menschenrechten und bioethischen
Fragestellungen in der Wissenschaft befasst und seit 2010 jährliche Symposien zu diesen
Themen veranstaltet.
64. Inwiefern findet ein koordiniertes Handeln gemeinsam mit den
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur weltweiten Wahrung der Freiheit von
Wissenschaft und Forschung statt?
Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und
Forschung stellt eine strategische Priorität für die Europäische Union dar. Ziel ist es,
auf neueste Erkenntnisse zugreifen zu können, globale gesellschaftliche
Herausforderungen effektiver zu lösen und Chancen für Unternehmen in neuen und
aufstrebenden Märkten zu schaffen. Gemäß Artikel 13 EU-Charta sind Kunst und
Forschung frei, die akademische Freiheit wird geachtet. 2015 hat die Europäische
Kommission drei Ziele für die EU-Forschungs- und Innovationspolitik festgelegt:
Open Innovation, Open Science und Offenheit für die Welt. Die Europäische
Kommission legt einen besonderen Schwerpunkt auf den globalen
Forschungsraum (Global Research Area), in dem Forschende und Innovatoren sich
austauschen können, und in dem Wissen und Technologie so frei wie möglich
zirkulieren. Diese Aktivitäten werden unter aktiver Einbindung der Mitgliedstaaten u. a.
in den Ratsarbeitsgruppen kontinuierlich vorangetrieben.
Das Jahressymposium des „Human Rights Committee“ der Leopoldina, das 2016
in Slowenien stattfindet, leistet einen Beitrag zum koordinierten europäischen
und internationalen Handeln auf Ebene der nationalen Wissenschaftsakademien.
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ISSN 0722-8333]