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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Islamistische Aktivitäten, Straf- und Gewalttaten, Islamistischer Terrorismus

Phänomenbereiche Islamismus, Salafismus und Djihadismus: Definition der Begriffe, mit den Themen befasste Bundesministerien, Behörden und Einrichtungen, Personalstellen, Anfragen an die Beratungsstelle Radikalisierung des BAMF, Beratungsangebote und Kooperationspartner, Informationsaustausch mit ausländischen Behörden bzw. Institutionen sowie zwischen Sicherheitsbehörden und Präventionsprojekten; Kenntnisse betr. Organisationen, Online-Auftritten, Publikationen, Aktivitäten, Straftaten, Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren, Untersuchungshaft<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.08.2016

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/938709.08.2016

Islamistische Aktivitäten, Straf- und Gewalttaten, Islamistischer Terrorismus

der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Ulla Jelpke, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Spätestens seit den Anschlägen des 11. September 2001 betonen auch deutsche Bundesministerien und Behörden die Bedrohungslage im Hinblick auf Islamismus bzw. islamistischen Terrorismus in Deutschland (vgl. bspw. Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern: „Terrorismusbekämpfung“, www.bmi. bund.de/ DE/Themen/Sicherheit/Terrorismusbekaempfung/terrorismusbekaempfung_ node.html). Gleichzeitig werden entsprechende Straftaten bspw. in der Statistik „Politisch motivierte Kriminalität“ nicht gesondert erfasst (vgl. Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern: „Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2015“, www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Pressemitteilungen/ 2016/05/pmk-2015.pdf?__blob=publicationFile).

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wiederum führt in seinem Bericht eine eigene Kategorie „Islamismus/islamistischer Terrorismus“ (vgl. Internetauftritt des Bundesamtes für Verfassungsschutz: „Verfassungsschutzbericht 2015“, S. 150, www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2015.pdf). In dieser Kategorie werden unter anderem das islamistische Personenpotential und entsprechende Organisationen geführt.

Im Rahmen sogenannter „Deradikalisierung“ bietet auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit dem Jahr 2012 Beratung durch die Beratungsstelle „Radikalisierung“ an, „um Angehörigen und Freunden von sich radikalisierenden Jugendlichen Fragen zum Thema Islamismus und Radikalisierung zu beantworten. Von dort werden bei Bedarf konkrete Beratungsangebote vor Ort vermittelt und eine individuelle persönliche Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Experten angeboten“ (vgl. Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern: „Islamismus und Salafismus – Prävention und Deradikalisierung“, www.bmi. bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Extremismusbekaempfung/Islamismus-islamismus- salafismus_node.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Definitionen von Islamismus, Salafismus bzw. Djihadismus liegen der Arbeit der Bundesministerien und der ihnen unterstellten Einrichtungen und Behörden zugrunde (bitte nach Bundesministerien bzw. Einrichtungen und Behörden aufschlüsseln)?

2

Wie viele Personalstellen sind in Bundesministerien und den ihnen unterstellten Einrichtungen und Behörden den Themen Islamismus, Salafismus bzw. Dschihadismus gewidmet (bitte nach Bundesministerien bzw. Einrichtungen und Behörden aufschlüsseln)?

3

Wie viele Personen wandten sich seit dem Jahr 2012 an die Beratungsstelle „Radikalisierung“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

4

An welche Beratungsangebote und zivilgesellschaftliche Expertinnen und Experten verweist die Beratungsstelle „Radikalisierung“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge?

5

Mit welchen anderen Bundesministerien, Behörden und Einrichtungen kooperiert die Beratungsstelle „Radikalisierung“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge?

6

In welchem Rahmen tauschen sich Bundesministerien und die ihnen unterstellten Einrichtungen und Behörden mit ausländischen Ministerien, Behörden, Einrichtungen und Institutionen aus (bitte nach Bundesministerien, Einrichtungen und Behörden sowie dem jeweiligen ausländischen Partner und der Art des Austauschs aufschlüsseln)?

7

Findet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch von personenbezogenen Informationen zwischen Sicherheitsbehörden und Präventionsprojekten bzw. Nichtregierungsorganisationen statt (bitte unter Angabe der an dem Austausch beteiligten Behörden, Projekte und Organisationen beantworten)?

8

Wenn Frage 7 mit Ja beantwortet wird, in welchem Rahmen und auf welcher rechtlichen Grundlage findet ein solcher Austausch statt (bitte nach Möglichkeit unter Angaben von Daten beantworten)?

9

Welche Organisationen (Vereine, Netzwerke, Gruppierungen), Online-Auftritte, Publikationen rechnet die Bundesregierung dem Phänomenbereich Islamismus zu (bitte genaue Auflistung nach Mitglieder- bzw. Anhänger-/innenzahl, regionalem Wirkungskreis, Verbreitungsgrad, Auflage)?

10

Welche Organisationen (Vereine, Netzwerke, Gruppierungen), Online-Auftritte, Publikationen rechnet die Bundesregierung dem Phänomenbereich Salafismus zu (bitte genaue Auflistung nach Mitglieder- bzw. Anhänger-/innenzahl, regionalem Wirkungskreis, Verbreitungsgrad, Auflage)?

11

Welche Organisationen (Vereine, Netzwerke, Gruppierungen), Online-Auftritte, Publikationen rechnet die Bundesregierung dem Phänomenbereich Djihadismus zu (bitte genaue Auflistung nach Mitglieder- bzw. Anhänger-/innenzahl, regionalem Wirkungskreis, Verbreitungsgrad, Auflage)?

12

Welche Aktivitäten (Veranstaltungen, Versammlungen, Online-Propaganda etc.) aus dem Bereich des Islamismus, entsprechender Organisationen und Einzelpersonen sind der Bundesregierung im ersten und zweiten Quartal 2016 bekannt geworden (bitte genaue Auflistung nach Ort, gegebenenfalls Bundesland, Datum, Aktivität bzw. Kontext der Aktivität, Straftaten im Zusammenhang mit der Aktivität)?

13

Welche Aktivitäten (Veranstaltungen, Versammlungen, Online-Propaganda etc.) aus dem Bereich des Salafismus, entsprechender Organisationen und Einzelpersonen sind der Bundesregierung im ersten und zweiten Quartal 2016 bekannt geworden (bitte genaue Auflistung nach Ort, gegebenenfalls Bundesland, Datum, Aktivität bzw. Kontext der Aktivität, Straftaten im Zusammenhang mit der Aktivität)?

14

Welche Aktivitäten (Veranstaltungen, Versammlungen, Online-Propaganda etc.) aus dem Bereich des Djihadismus, entsprechender Organisationen und Einzelpersonen sind der Bundesregierung im ersten und zweiten Quartal 2016 bekannt geworden (bitte genaue Auflistung nach Ort, gegebenenfalls Bundesland, Datum, Aktivität bzw. Kontext der Aktivität, Straftaten im Zusammenhang mit der Aktivität)?

15

Wie viele Straftaten mit islamistischem bzw. islamistisch terroristischem Hintergrund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden in den Monaten Januar bis März 2016 bzw. April bis Juni 2016 erfasst (bitte genau auflisten nach Deliktbereich, gegebenenfalls auch Themenfeldnennung, „Hasskriminalität“, Ort, gegebenenfalls Bundesland, Datum, Art der Straftat, Zahl der Opfer, Zahl der Tatverdächtigen)?

16

Wie viele Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Monaten Januar bis März 2016 bzw. April bis Juni 2016 gegen Tatverdächtige bzw. Täterinnen und Täter mit einem islamistischen Hintergrund eingeleitet bzw. abgeschlossen (bitte genaue Auflistung nach Tatvorwurf bzw. Tat, Ort, gegebenenfalls Bundesland und gegebenenfalls Strafmaß und gegebenenfalls Organisationszugehörigkeit der Täterin bzw. des Täters)?

17

In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung eingestellt (bitte nach Bundesland und Straftat aufschlüsseln)?

18

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Monaten Januar bis März 2016 bzw. April bis Juni 2016 Untersuchungshaft verhängt (bitte nach Bundesland und Straftat aufschlüsseln)?

Berlin, den 9. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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