[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 31. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9510
18. Wahlperiode 01.09.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Cem Özdemir,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9384 –
G20-Gipfel 2016 in Hangzhou, China
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 4. und 5. September 2016 trifft sich die Gruppe der 20 führenden Industrie-
und Schwellenländer (G20) in Hangzhou, China. Der Gipfel fällt in eine Zeit
komplexer, interdependenter Herausforderungen. Zahlreiche Krisen und
Konflikte bedrohen die internationale Sicherheit. Die Umsetzung der Klimaziele
von Paris muss nach Auffassung der Fragesteller dringend vorangebracht
werden. Mit 80 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts (vgl.
www.bundes
regierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/G7G20/G20-uebersicht.html)
und 80 Prozent aller globalen Emissionen (vgl.
www.wiwo.de/technologie/
green/living/klimawandel-stoppt-die-subventionen-fuer-fossile-energien/1354
4826.html) könnten die G20 in diesem Jahr die Weichen für die Umsetzung des
Pariser Klimaabkommens stellen. Sie können eine wirkliche Dekarbonisierung
einleiten. Doch die Agrarpolitik der reichsten Staaten trägt weiterhin zu
Klimakrise, Armut und Hunger bei (vgl.
www.oxfam.de/system/files/20110429_oxfam_
cap-papier.pdf). Die Folgen der Finanzkrise von 2008 sind weiterhin zu spüren.
In Italien hat nach Auffassung der Fragesteller die langanhaltende Rezession
beispielsweise bereits in eine gefährliche Bankenkrise geführt. Trotz des G20-
Aktionsplans von 2015 ist es bisher nicht gelungen, die weltweiten
„Steuersümpfe trockenzulegen“. Die soziale Ungleichheit wächst rasant. Vom
Erreichen der UN-Nachhaltigkeitsziele sind wir noch weit entfernt. In vielen Ländern
weltweit werden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft massiv
eingeschränkt, so auch in China, dem Gastgeberland des diesjährigen G20-Gipfels.
Gleichzeitig bereitet sich die Bundesregierung auf die Übernahme der G20-
Präsidentschaft im Jahr 2017 vor und trägt daher eine besondere Verantwortung im
Format der G20. Die Umsetzung der Versprechen vorheriger G20-Gipfel sowie
die Umsetzung der angekündigten Schwerpunkte des diesjährigen Gipfels in
Hangzhou – Wachstumsbelegung, Handels- und Investitionspolitik, stabiles
Finanzsystem und Entwicklungspolitik – werfen zahlreiche Fragen auf.
1. Welchen Stellenwert räumt die chinesische G20-Präsidentschaft nach
Kenntnis der Bundesregierung der Umsetzung der Pariser
Klimavereinbarung (COP21) von Dezember 2015 ein?
Welche Rolle wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Umsetzung
der Vereinbarung beim Gipfel in Hangzhou spielen, und was ist in diesem
Zusammenhang das Ziel der Bundesregierung?
Der hohe Stellenwert, den die chinesische G20-Präsidentschaft der Umsetzung
des Übereinkommens von Paris beimisst, wurde im Vorfeld der
Unterzeichnungszeremonie vom 22. April 2016 in New York deutlich, als China in seiner Funktion
als G20-Präsidentschaft aktiv für eine zeitnahe Unterzeichnung und Umsetzung
des Übereinkommens von Paris geworben hat. Damit knüpft China an seine
konstruktive Haltung von Paris an, die ein sehr wichtiger Beitrag zum Erfolg war. Es
ist davon auszugehen, dass China den Gipfel in Hangzhou dafür nutzen wird, in
angemessener Form erneut für eine zeitnahe Umsetzung von Paris zu werben. Die
Bundesregierung begrüßt das chinesische Engagement sehr und wird sich,
während des Gipfels und mit Blick auf die deutsche G20-Präsidentschaft in 2017, mit
Nachdruck für eine möglichst ambitionierte Umsetzung des Übereinkommens
von Paris einsetzen. Drei Aspekte sind dabei besonders wichtig: Es gilt
langfristige Strategien zu erarbeiten, die Klimabeiträge regelmäßig weiterzuentwickeln
und schlüssige Antworten auf Fragen der Finanzierung und Anreizsetzung zu
geben. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die G20 in diesen
Fragen eine Führungsrolle übernehmen.
2. Inwieweit plant die Bundesregierung den Gipfel in Hangzhou zu nutzen, um
das internationale Versprechen einzulösen, ab dem Jahr 2020 jährlich 100
Milliarden Dollar für die Klimafinanzierung zu mobilisieren, weiter zu
konkretisieren und mit Zahlen zu hinterlegen, und was unternimmt die
Bundesregierung im G20-Kontext im Hinblick auf den weiter notwendigen
Aufwuchs der internationalen Klimaschutzfinanzierung nach dem Jahr 2020,
und wirbt die Bundesregierung insbesondere dafür, dass die Mittel nach dem
Jahr 2020 weiter ansteigen müssen?
Die Industrieländer haben sich im Jahr 2009 zu dem Ziel verpflichtet, ab 2020
jährlich 100 Mrd. USD Klimafinanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln
für Entwicklungsländer zu mobilisieren (Kopenhagenzusage). In den
begleitenden Entscheidungen bei der Pariser Klimakonferenz wurde dieses Ziel bis 2025
fortgeschrieben. Nach Paragraph 114 der Umsetzungsbeschlüsse zum Pariser
Abkommen soll der Weg zur Umsetzung der Kopenhagenzusage in einem konkreten
Fahrplan dargelegt werden. Dieser wird im Kreise der Geber erarbeitet. Die
Industrieländer haben zu diesem Zweck im April 2016 eine Arbeitsgruppe unter
Führung von Australien und Großbritannien gegründet. Sie wird im Laufe des
Jahres 2016 Inhalt, Format und Umfang des Fahrplans mit Entwicklungsländern
und NGOs konsultieren und sieht vor, den Fahrplan während der COP 22 in
Marrakesch zu präsentieren. Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die
Erarbeitung ein.
3. Wie viele der von Bundesminister Dr. Gerd Müller bei der G7-Stakeholder-
Konferenz zu Klimarisikoversicherungen am 7. Mai 2015 in Berlin
angekündigten 150 Millionen Euro wurden bereits investiert, und für welche
Maßnahmen, um bis zum Jahr 2020 400 Millionen und mehr Menschen
Zugang zu direkten und indirekten Versicherungsleistungen bei klimabedingten
Katastrophen zur Verfügung zu stellen?
Deutschland hat seit der Ankündigung bereits in folgende Maßnahmen investiert:
African Risk Capacity: 42,1 Mio. Euro, davon 32,1 Mio. Euro für die
Weiterentwicklung der ARC Insurance Company und 10 Mio. Euro für die ARC Agency
für Begleitmaßnahmen.
30 Mio. Euro wurden über einen Multi-Donor Trust Fund (MTDF) bei der
Weltbank für Klimarisikoversicherungen und Begleitmaßnahmen zur Verfügung
gestellt, davon:
13,5 Mio. Euro für die Gründung des neuen Versicherungsfonds im Pazifik
(PCRAFI);
13,5 Mio. Euro für die Karibische Katastrophenrisikoversicherungs-Fazilität
(CCRIF) für die Ausweitung in der Karibik.
3 Mio. Euro dienen zur Etablierung von Klima-Frühwarnsystemen.
15 Mio. Euro wurden für die Ausweitung des CCRIFs auf Zentralamerika zur
Verfügung gestellt.
1,5 Mio. Euro wurden für die Pilotierung von Direktversicherungen zur
Verfügung gestellt.
4. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die G20-Forderung
von Pittsburgh im Jahr 2009 nach einem Abbau fossiler Subventionen auf
dem Gipfel in Hangzhou mit der konkreten Jahreszahl 2020 verbunden wird?
Wenn nein, warum nicht, und für welche Jahreszahl wird sich die
Bundesregierung einsetzen?
Die Bundesregierung hat den Vorschlag der USA für einen frühzeitigen Abbau
ineffizienter Subventionen für fossile Energieträger bis 2025 unterstützt. Dieser
Vorschlag war im G20-Rahmen bisher nicht konsensfähig.
5. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dafür
ein, dass auf der G20-Ebene der Tatbestand fossiler Subventionen breit
gefasst wird und neben nachfrageseitigen Subventionen auch sonstige
steuerliche Vergünstigungen oder klimaschädliche Beihilfen für Unternehmen mit
einbezogen werden?
Auf der G20-Ebene gibt es keine einheitliche Definition für Subventionen von
fossilen Energieträgern. Im Rahmen der Peer Reviews werden ländereigene
Definitionen zugrunde gelegt, wodurch der länderspezifischen Betrachtung
Rechnung getragen wird. Die Bundesregierung wird in dem deutschen Bericht („Self
Report“) neben den abzubauenden ineffizienten Subventionen für fossile
Energieträger auch einen breiteren Überblick zu den staatlich veranlassten
Vergünstigungen geben.
6. Wie setzt die Bundesregierung den G20-Beschluss zum Subventionsabbau
bisher in der nationalen Politik konkret um, und wie erklärt sie, dass vom
Umweltbundesamt als umwelt- und klimaschädliche Subventionen kritisierte
Steuervergünstigungen (vgl.
www.umweltbundesamt.de/themen/
wirtschaftkonsum/wirtschaft-umwelt/umweltschaedliche-subventionen) im
Subventionsbericht der Bundesregierung als nachhaltig deklariert werden (vgl.
www.bundesregierung.de/Content/DE/Newsletter/Nachhaltigkeit/KW09/
7-Artikel/2015-02-17-nachhaltigkeitspr%C3%BCfing-im-subventionsbericht.
html)?
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Beendigung von Subventionen für den
deutschen Steinkohlebergbau bis Ende 2018 bereits mit dem
Steinkohlefinanzierungsgesetz von 2007 festgelegt.
Um die Transparenz, die Selbstkontrolle und die Steuerungsmöglichkeiten im
Bereich der Subventionen zu erhöhen, folgt die Bundesregierung
subventionspolitischen Leitlinien, die als Selbstbindung der Politik für die von ihr zu
verantwortenden Maßnahmen zu verstehen sind. Im Vorfeld des 25. Subventionsberichts
hat das Bundeskabinett am 28. Januar 2015 die Subventionspolitischen Leitlinien
bestärkt und um eine Nachhaltigkeitsprüfung sowie die grundsätzlich
regelmäßige Evaluierung von Subventionen ergänzt.
Mit der Nachhaltigkeitsprüfung unterstreicht die Bundesregierung ihre Absicht,
das Prinzip der Nachhaltigkeit auch in der Subventionspolitik stärker zu
verankern. Die Nachhaltigkeitsprüfung orientiert sich grundsätzlich an den Zielen der
Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und konzentriert sich auf langfristige
ökonomische, ökologische und soziale Wirkungen.
Die Gewährung von Subventionen soll auch eine Verschlechterung der
internationalen Wettbewerbsposition der in der Bundesrepublik Deutschland produzierten
und international handelbaren Güter vermeiden, eine Gefährdung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland verhindern und einer Verlagerung von Produktion,
Arbeitsplätzen und Emissionen in das Ausland entgegenwirken. Einige
Steuervergünstigungen dienen auch der Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen,
indem durch Anreize für eine Steigerung der Energieeffizienz Klima und
Energieressourcen zugunsten der folgenden Generationen erhalten werden. Auch
wenn Steuerbegünstigungen keine unmittelbaren Anreize zur effizienten Nutzung
von Energie setzen, begünstigen sie vielfach den Umwelt- und Klimaschutz, weil
sie einer Produktionsverlagerung in Drittstaaten außerhalb der EU vorbeugen, die
deutlich geringere Umweltschutz- und Energieeffizienzstandards aufweisen
können.
7. Wie will die Bundesregierung das auch im Rahmen der G7 vereinbarte Ziel
einer Dekarbonisierung der Wirtschaft erreichen, wenn sich der ursprünglich
bereits für Juni 2016 angekündigte nationale Klimaschutzplan 2050 weiter
verzögert und nach Medienberichten (vgl. Handelsblatt vom 28. Juli 2015,
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/klimaschutzplan-2050-
hendricksin-der-defensive/13943244.html) aus einem Entwurf des federführenden
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
bereits konkrete Dekarbonisierungsziele wie etwa zum Kohleausstieg
gestrichen worden sind?
Die Bundesregierung wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – einen
Klimaschutzplan 2050 vorlegen, der das deutsche Klimaschutzziel 2050 und die
weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der
Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 festschreibt und mit Maßnahmen unterlegt.
Dieser Klimaschutzplan soll den Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele für
alle Handlungsfelder aufzeigen. Dabei müssen soziale und wirtschaftliche
Anforderungen gleichermaßen bedacht und mögliche technologische Entwicklungen
berücksichtigt werden.
Zu den konkreten Inhalten des Klimaschutzplans 2050 im Einzelnen kann derzeit
noch nicht Stellung genommen werden, da sich der Klimaschutzplan noch in der
Erarbeitung befindet. Er soll jedoch dazu beitragen, dass Deutschland seiner
Verantwortung als Industrieland im Bereich des Klimaschutzes auch künftig
nachkommt.
8. Wie will die Bundesregierung eine Dekarbonisierung der Wirtschaft
erreichen, wenn selbst Mitglieder der Bundesregierung davon ausgehen, dass
die nationalen Klimaschutzziele u. a. durch die jüngste Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes gefährdet sind (vgl. Bundesministerin Dr. Barbara
Hendricks in der Befragung der Bundesregierung am 6. Juli 2016, Zitat: „Ja,
wir werden in den nächsten Koalitionsverhandlungen wahrscheinlich
nachschärfen müssen, auch im Interesse der Produzenten von Strom“,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18182.pdf)?
Um die international, europäisch und national vereinbarten Klimaschutzziele zu
erreichen, beabsichtigt die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen
Klimaschutzplan 2050 vorzulegen (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 7).
Im Sinne eines lernenden Prozesses und in Übereinstimmung mit dem
Übereinkommen von Paris soll der Klimaschutzplan in regelmäßigen Abständen
fortgeschrieben werden.
9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, für umweltverträgliches
Wachstum in der Welt zu sorgen, wie es das Ziel der menschenwürdigen
Beschäftigung und angemessenen Einkommens durch umweltverträgliches
Wachstum in der Agenda 2030 vorschreibt?
Deutschland unterstützt seine Partner bei der Gestaltung von
wirtschaftspolitischen Maßnahmen, mit denen ein größtmögliches Maß an Wohlstand, sozialer
Gerechtigkeit und Schutz der Umwelt erzielt werden kann. Grundstein für ein
nachhaltiges, breitenwirksames und ausgewogenes Wirtschaftswachstum bei uns
und in anderen Ländern sind u. a.:
ein handlungsfähiger Staat, der gerechte und verlässliche Rahmenbedingungen
setzt,
ein starker Privatsektor und eine aktive Zivilgesellschaft,
die Förderung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, um
nachhaltiges Wachstum breitenwirksam zu gestalten.
Konkret unterstützt die Bundesregierung andere Länder u. a. bei der Entwicklung
und Umsetzung grüner Wachstums- und Nachhaltigkeitsstrategien, bei der
Diversifizierung und beim Strukturwandel mit ökologischer Ausrichtung, bei der
Einführung von ökologischen Fiskalreformen sowie bei der Verbesserung des
Umwelt- und Ressourcenmanagements in der betrieblichen Praxis.
Sie fördert auch „grüne“ und breitenwirksame Geschäftsmodelle, stärkt die
Kapazitäten des Privatsektors zur Anpassung an den Klimawandel und unterstützt
bei der nachhaltigen Industriezonenentwicklung sowie dem Aufbau einer
nachhaltigen Abfallwirtschaft, des städtisch-industriellen Umweltschutzes und des
Chemikalienmanagements.
Die Förderung von Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft nimmt darin eine
zentrale Rolle ein.
Die Bundesregierung setzt sich außerdem gemeinsam mit Wirtschaft,
Gewerkschaften, Regierungen und Zivilgesellschaft im Rahmen von Multi-Stakeholder-
Initiativen für die Verbesserung von Umwelt- und Sozialstandards in anderen
Ländern ein.
Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen sind Grundlage menschlicher und
wirtschaftlicher Entwicklung und Voraussetzung für breitenwirksames
Wachstum. Der Schutz der Ökosysteme ist daher ein wichtiges entwicklungspolitisches
Ziel. Durch die Förderung nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung in der
Entwicklungszusammenarbeit trägt die Bundesregierung zur nachhaltigen und effizienten
Nutzung der natürlichen Ressourcen bei.
Im Rahmen der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger, dem Bilateralen
Treuhandfonds mit der FAO sowie über die bilaterale Zusammenarbeit mit
Partnerländern wird eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert, um die Bewahrung
und nachhaltige Nutzung der für die Landwirte wesentlichen
Ökosystemleistungen zu unterstützen.
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der McKinsey-
Studie „Bridging global infrastructure gaps“, nach der Deutschland im
Vergleich der G20-Staaten prozentual am wenigsten in Infrastruktur investiert
(
www.mckinsey.com/industries/infrastructure/our-insights/bridging-
globalinfrastructure-gaps), und welche Anstrengungen will sie unternehmen, um
diesen Rückstand zu überwinden?
Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit einer leistungsfähigen
Infrastruktur für Wachstum, Beschäftigung und Chancengleichheit an. Aussagen zu
Entwicklungen öffentlicher und privater Ausgaben für Infrastruktur hängen
jedoch grundsätzlich stark von den statischen Messkonzepten, den zeitlichen wie
räumlichen Bezugspunkten und dem Entwicklungsstand des Landes ab. Vor
diesem Hintergrund lassen sich aus den in der genannten Studie verwendeten
hochaggregierten Indikatoren auch nur sehr eingeschränkt Schlüsse für einen etwaigen
Handlungsbedarf in Deutschland ableiten. Die vom Bundesminister für
Wirtschaft und Energie eingesetzte „Expertenkommission zur Stärkung von
Investitionen in Deutschland“ 2014/2015 hat sich vertieft mit dem Thema Investitionen
beschäftigt. Der Abschlussbericht der Kommission hat zahlreiche
Handlungsansätze aufgezeigt, etwa im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, des
Breitbandausbaus oder der Investitionen auf kommunaler Ebene. Die Bundesregierung hat
in den vergangenen Monaten die Vorschläge der Kommission intensiv geprüft
und eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung öffentlicher und privater
Investitionen ergriffen, die unter anderem im Jahreswirtschaftsbericht 2016, im
Nationalen Reformprogramm 2016 und in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 18/7853) vom 14. März 2016 erläutert werden.
11. Inwiefern und wodurch trägt die Arbeit der G20 Green Finance Study Group
nach Auffassung der Bundesregierung dazu bei, die klimapolitischen Ziele
der Bundesregierung zu erreichen?
Die Green Finance Study Group (GFSG) analysiert unter chinesischer G20-
Präsidentschaft durch welche konkreten Maßnahmen die Fähigkeit des Finanzsektors
verbessert werden kann, um privates Kapital für umweltgerechte Finanzierungen
zu mobilisieren. Hierdurch steigert die Arbeit der GFSG die internationale
Bedeutung von privaten Investitionen zur Erreichung der international vereinbarten
Klimaziele. Zudem zeigt sie Handlungsmöglichkeiten auf, um dieses
Marktsegment nachthaltig zu stärken.
12. Unabhängig von den Wünschen anderer G20-Staaten, mit welchen Themen
beabsichtigt die Bundesregierung die G20 Green Finance Study Group
während der deutschen Präsidentschaft zu beauftragen?
13. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und gegen
eine Aufwertung der G20 Green Finance Study Group zu einer
Arbeitsgruppe?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung stimmt mit der aktuellen chinesischen G20-Präsidentschaft
darin überein, dass eine verstärkte Mobilisierung auch privaten Kapitals für eine
geordnete Transformation hin zu einer klima- und umweltfreundlichen
Finanzwirtschaft außerordentlich wichtig ist. Über die Struktur der G20-Arbeiten unter
deutscher Präsidentschaft wird – auch mit Rücksicht auf die laufende chinesische
G20-Präsidentschaft – erst im Nachgang zum G20-Gipfel in Hangzhou
entschieden werden. Dies umfasst auch die Frage, welche G20-Studien- und
Arbeitsgruppen mit welchem konkreten Mandat eingesetzt werden.
14. Welche Rolle wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Thema
Schuldenbekämpfung beim Gipfel in Hangzhou spielen?
Beim G20-Gipfel in Hangzhou dürfte das Thema Schuldenbekämpfung eine
wichtige Rolle spielen.
a) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein
Staateninsolvenzregime thematisiert werden?
Beim G20-Gipfel in Hangzhou werden nach derzeitigem Kenntnisstand der
Bundesregierung auch Optionen zur Verbesserung von
Schuldenrestrukturierungsprozessen, wie eine verbreitetere Aufnahme vertraglicher Klauseln in
Staatsanleihen, die eine zügige Durchführung von gegebenenfalls erforderlichen
Schuldenrestrukturierungen ermöglichen, thematisiert werden.
b) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das inkohärente
Abstimmungsverhalten der G20 im Rahmen der UN-Resolution A/69/L.84
Teil der Diskussion sein?
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung wird das
Abstimmungsverhalten einzelner Länder im Rahmen der UN-Resolution A/69/L.84 nicht
Gegenstand des G20-Gipfels sein.
15. Mit welchem Ergebnis wurde der Vorschlag vom Bundesminister der
Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, eine globale Finanztransaktionssteuer (FTT)
auf Ebene der G20 einzuführen (
www.focus.de/finanzen/steuern/bei-g20-
gipfel-in-china-schaeuble-fordert-globale-finanztransaktions-
steuer_id_5758244.html), diskutiert?
Und welche weiteren Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
diesem Zusammenhang geplant?
In der G20 wird die Debatte zu einer fairen und sozial ausgewogenen
Steuerpolitik sowie nachhaltigem Wachstum und damit zu einer zukunftsfähigen
Besteuerung geführt. In diesem Rahmen hat sich der Bundesminister der Finanzen zu
einer angemessenen Inanspruchnahme des Finanzsektors geäußert. Diese Debatte
wird im Rahmen der G20 fortgeführt.
a) Inwieweit ist der Vorschlag mit den anderen europäischen Staaten, die
derzeit über die Einführung einer FTT in der EU verhandeln, abgestimmt?
Die Bundesregierung strebt im Rahmen der laufenden Verhandlungen weiterhin
unverändert an, auf europäischer Ebene eine Finanztransaktionssteuer (Financial
Transaction Tax – FTT) mit breiter Bemessungsgrundlage im Rahmen der
Verstärkten Zusammenarbeit (VZ) einzuführen. Dabei sind negative Auswirkungen
auf Kleinanleger, Altersvorsorge und Realwirtschaft zu vermeiden. Die
entsprechenden Verhandlungen laufen und werden unter der slowakischen
Ratspräsidentschaft fortgesetzt.
b) Welche Konsequenzen hat der Vorschlag auf der Ebene der G20 nach
Einschätzung der Bundesregierung für den europäischen
Verhandlungsprozess im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit?
Den an der VZ teilnehmenden Staaten ist die Diskussion im Rahmen der G20 zu
einer ausgewogenen Steuerpolitik und nachhaltigem Wachstum bekannt.
16. Welche konkreten Schritte wurden im Rahmen des G20-
Finanzministertreffens zur Besteuerung multinationaler Konzerne und einer vertieften
Kooperation beim Austausch von Steuerdaten diskutiert bzw. vereinbart (vgl.
www.merkur.de/wirtschaft/g20-staaten-fordern-strengere-steuerregeln-
konzerne-zr-6603187.html)?
Beim Treffen der G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure (23. bis
24. Juli 2016) in Chengdu, China, wurde der Appell an die Financial Action Task
Force (FATF) und das Global Forum erneuert, bis zum Treffen im Herbst 2016
konkrete Vorschläge vorzulegen, wie die Transparenz über „wirtschaftlich
Berechtigte“ von Firmen verbessert werden kann. Zudem wurde die OECD gebeten,
bis zum Juli 2017 der deutschen G20-Präsidentschaft eine Liste derjenigen
Jurisdiktionen vorzulegen, welche den Automatischen Informationsaustausch und
Steuertransparenz noch unzureichend umgesetzt haben. Diesen soll künftig mit
Abwehrmaßnahmen begegnet werden können. Darüber hinaus haben die G20-
Partner das erste Treffen des „Inclusive Framework“ zur Unterstützung einer
zeitgerechten, konsistenten und umfassenden Umsetzung der Anti-BEPS-
Maßnahmen begrüßt. In diesem Rahmen werden auch die spezifischen Lösungsansätze
für Entwicklungsländer berücksichtigt. Die noch nicht vertretenen Staaten/
Jurisdiktionen wurden aufgefordert, sich dem „Inclusive Framework“ anzuschließen.
a) Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen des
Treffens eingebracht?
Auch die Bundesregierung hat sich für die genannten Maßnahmen
ausgesprochen.
b) Welche konkreten Schritte kann sich die Bundesregierung ergänzend
bzw. vorausgehend dazu auf EU-Ebene vorstellen?
Auf EU-Ebene sind mit den Beschlüssen zu den Änderungen der
Amtshilferichtlinien und der sog. Anti-BEPS-Richtlinie bereits wichtige Schritte hinsichtlich
einer konsistenten Umsetzung der OECD/G20-BEPS-Empfehlungen erzielt
worden. Dadurch werden die BEPS-Empfehlungen innerhalb der Europäischen
Union rechtsverbindlich umgesetzt. Zudem wird auch auf EU-Ebene derzeit an
einheitlichen Kriterien zur Bestimmung steuerlich unkooperativer Drittstaaten
gearbeitet. Hierzu soll auf den Arbeiten auf OECD-Ebene aufgesetzt werden.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des beim Treffen der G20-
Finanzminister in Peru angekündigten Kampf gegen Steuervermeidung durch
Unternehmen?
Nach Einschätzung der Bundesregierung laufen die Arbeiten im BEPS-Prozess
gut.
a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung des
Anti-Base-Erosion and Profit-Shifting-(BEPS) Prozesses in nationales
Recht der G20-Staaten (bitte nach Staaten einzeln aufschlüsseln)?
Nachdem die Abschlussberichte des gemeinsamen Projekts der OECD und G20
gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting
– BEPS) im November 2015 von den Staats- und Regierungschefs der G20
abschließend gebilligt wurden, liegt der Fokus nun auf der umfassenden und
konsistenten Implementierung der BEPS-Empfehlungen. Um dies sicherzustellen,
haben sich die OECD- und G20-Staaten auf die Fortführung und Ausweitung der
internationalen Zusammenarbeit geeinigt. Bereits am 30. Juni/1. Juli 2016 fand
in Kyoto die erste Sitzung des sog. Inclusive Framework statt, dem sich neben
den OECD- und G20-Staaten auch zahlreiche Entwicklungsländer angeschlossen
haben. Nach aktuellem Stand (12. August 2016) haben sich insgesamt 85 Staaten
und Gebiete dem „Inclusive Framework“ angeschlossen und sich damit zur
Umsetzung der Empfehlungen bekannt.
b) Haben die Maßnahmen der G20 in dieser Hinsicht nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits messbare Erfolge hervorgebracht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben viele Staaten bereits mit der
Umsetzung begonnen. Im Rahmen des „Inclusive Framework“ soll zudem ein
Monitoring-Prozess die konsistente und zeitnahe Implementierung sicherstellen. Erste
Ergebnisse dieses Monitoring-Prozesses werden im Jahr 2017 vorliegen. Eine
Aussage zur Effektivität der vereinbarten Empfehlungen kann derzeit noch nicht
getroffen werden. Hierfür sind die Ergebnisse des Monitoring-Prozesses
abzuwarten.
c) Welche Belange der Entwicklungsländer bleiben beim BEPS-Prozess
nach Ansicht der Bundesregierung unberücksichtigt?
In die Arbeiten am BEPS-Projekt waren seit 2013 knapp 60 Entwicklungsländer
direkt oder indirekt involviert. So wurden bereits bei der Erarbeitung der
Empfehlungen die Belange der Entwicklungsländer über regionale Organisationen,
wie beispielsweise ATAF (African Tax Administration Forum), berücksichtigt.
Im Rahmen des „Inclusive Framework“ werden die Entwicklungsländer bei den
BEPS-bezogenen Arbeiten gleichberechtigt mitwirken. Bis 2018 werden zudem
acht sog. BEPS-Toolkits entwickelt, die spezifische Lösungsansätze für die
Umsetzung zentraler Anti-BEPS-Maßnahmen (z. B. zu Verrechnungspreisen) in
Entwicklungsländern umfassen werden.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des beim Treffen der G20-
Finanzminister in Washington verkündeten Vorgehens gegen Staaten, die bei
den Anstrengungen für mehr Steuertransparenz nicht kooperieren und sich
nicht zum automatischen Informationsaustausch bekennen?
a) Welche Staaten kooperieren nach Kenntnis der Bundesregierung nicht im
Bereich der Steuertransparenz (bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Staaten bekennen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
weiterhin nicht zum automatischen Informationsaustausch (bitte einzeln
auflisten)?
c) Über welche Instrumente soll nach Kenntnis der Bundesregierung der
Druck auf die in den Fragen 18a und 18b abgefragten Staaten erhöht
werden?
Die Fragen 18 bis 18c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich innerhalb G20 und der OECD mit Nachdruck
dafür ein, dass die internationale steuerliche Amtshilfe entsprechend den Vorgaben
der großen Auskunftsklausel des OECD-Musterabkommens erfolgt und dabei die
international anerkannten Grundsätze des Datenschutzes gewahrt werden. Zur
Verbesserung der Steuertransparenz tritt die Bundesregierung dementsprechend
sowohl auf OECD-Ebene als auch auf Ebene der G20 u. a. aktiv dafür ein, dass
sich auch diejenigen Staaten und Gebiete, die sich bisher noch nicht zu dem
verpflichtenden automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in
Steuersachen verpflichtet haben (Common Reporting Standard – CRS), diesen
Standard übernehmen und spätestens ab 2018 anwenden. Bisher haben sich 101
Staaten und Gebiete zu dem CRS bekannt, von denen bereits 83 Staaten und
Gebiete die entsprechende Multilaterale Vereinbarung zum automatischen
Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet haben. Aktuelle
Informationen über die entsprechenden Staaten sind abrufbar unter:
www.oecd.org/
ctp/exchange-of-tax-information/MCAA-Signatories.pdf;
www.oecd.org/tax/
automatic-exchange/commitment-and-monitoring-process/AEOI-commitments.
pdf.
Dieser Erfolg ist erheblich auf das Engagement der G20-/OECD-Staaten
zurückzuführen. Dazu trägt auch bei, dass das Global Forum auf Bitten der G20-/OECD-
Staaten den Prozess der Implementierung des CRS in den einzelnen Staaten durch
seine kritischen Länderprüfungen aktiv begleiten wird. Zusätzlich müssen sich
nach Auffassung der Bundesregierung die Staaten, die bisher noch nicht den
Informationsaustausch nach der großen Auskunftsklausel des DBA
Musterabkommens anwenden, diese in ihrer Abkommenspolitik umsetzen. Sie haben dabei den
international anerkannten datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Die
Bundesregierung wird sich auch in Zukunft weiter dafür einsetzen, dass nicht
kooperierende Länder künftig diese Standards umsetzen.
Zudem unterstützt das Global Forum durch die regionale Afrika Initiative sowie
Pilotprojekte von Geber- und Entwicklungsländern aktiv die Umsetzung der
neuen Standards zu Steuertransparenz und dem Informationsaustausch.
19. Welche Fortschritte wurden im Rahmen des G20 Energy Access Action Plan
seit dem letzten G20-Gipfel erreicht, um in Subsahara-Afrika- oder in
anderen Regionen den Zugang zu Energie für die Bevölkerung zu verbessern?
Der G20 „Energy Access Action Plan“ verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit der
G20 Staaten zu verbessern, um Zugang zu bezahlbarer und zuverlässiger und
nachhaltiger Energie für alle bis 2030 sicherzustellen. Der „Action Plan“ fundiert
auf bereits bestehenden Instrumenten und Initiativen und zielt darauf ab, den
Austausch von Wissen, Erfahrungen und beispielhaften Ansätzen der G20-
Mitgliedstaaten zu stärken.
Der für den G20-Gipfel in Hangzhou am 4./5. September 2016 vorgesehene
umfassende Rechenschaftsbericht wird den Stand der Umsetzung der
entwicklungspolitischen Zusagen der G20 darstellen.
20. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den „G20 Action
Plan on Food Security and Sustainable Food Systems“ umzusetzen?
Die Bundesregierung hat in ihrer Entwicklungszusammenarbeit einen
Schwerpunkt auf die Förderung von nachhaltiger Landwirtschaft und
Ernährungssicherung gelegt und investiert im Kontext der Sonderinitiative EINEWELT ohne
Hunger jährlich rund 1,5 Mrd. Euro in diesen Bereich. Durch eine Vielzahl von
bilateralen Programmen und Projekten unterstützt die Bundesregierung
Partnerländer mit diversen Maßnahmen in den im Aktionsplan als prioritär identifizierten
Bereichen (Förderung verantwortungsvoller Investitionen, Markttransparenz, der
Ausbildung von Arbeitskräften, nachhaltiger Produktivitätssteigerung sowie
Reduzierung von Nachernteverlusten). Sie leistet damit einen signifikanten Beitrag
zu den Zielen des G20 Aktionsplans, die landwirtschaftliche Produktivität zu
steigern und nachhaltige und resiliente Nahrungsmittelsysteme zu schaffen.
Die Bundesregierung fördert in diesem Zusammenhang auch die Anwendung und
Umsetzung von den im G20-Aktionsplan genannten Instrumente wie dem
„Agricultural Market Information System“ (AMIS) und den „Freiwilligen Leitlinien
zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten,
Fischgründen und Wäldern“, u. a. im Rahmen des Bilateralen Treuhandfonds mit
der FAO.
21. Welche konkreten Schritte wurden im Rahmen des G20-
Agrarministertreffens vom 2. bis zum 4. Juni 2016 in Xi'an diskutiert bzw. vereinbart?
Bei ihrem Treffen am 3. Juni 2016 in Xi’an haben die G20-
Landwirtschaftsminister die in der Agrarministererklärung niedergelegten Themen und Schritte
diskutiert bzw. vereinbart. Die G20-Agarministererklärung hebt die Schlüsselrolle
der Landwirtschaft für die Ernährungssicherung sowie die Bedeutung der
Agrarpolitik zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) hervor. Die
G20 wollen einen substanziellen Beitrag zur Beseitigung von „Armut und
Hunger“ leisten. Dies soll u. a. durch eine nachhaltige Steigerung der
landwirtschaftlichen Produktivität und Produktion erreicht werden. Der Austausch von
Erkenntnissen, Innovationen und Best Practice Beispielen, sowie weitere Anstrengungen
zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung sollen ebenfalls
zur nachhaltigen Steigerung der Nahrungsmittelerzeugung beitragen. Weitere
Beschlüsse betreffen den regelmäßigen Austausch über die Agrarpolitik im Kreise
der G20, welche rund 80 Prozent der Produktion der handelbaren
Grundnahrungsmittel repräsentieren, sowie die weitere Umsetzung der Verpflichtungen bereits
im Rahmen der G20 beschlossenen Aktionsplänen.
a) Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung im Rahmen des
Treffens eingebracht?
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Verhandlungsführung eng mit der
Europäischen Union abgestimmt und die in den vom Agrarrat beschlossenen EU-
Verhandlungsrichtlinien festgelegten Ziele gemeinsam mit der europäischen
Kommission und den beim Treffen vertretenen EU-Mitgliedstaaten erfolgreich in die
Verhandlungen eingebracht. Das betrifft die Unterstützung der Verpflichtung zur
Umsetzung der auf Agrarpolitik bezogenen Ziele der Agenda 2030,
Unterstützung des Vorschlags für regelmäßige Treffen der G20-Agrarminister, Erneuerung
der Verpflichtung zur Umsetzung der 2010 und 2015 beschlossenen G20-
Aktionspläne („Food Price Volatility and Agriculture“ und „Food Security and
Sustainable Food Systems“), Bezugnahme auf die Addis Ababa Action Agenda
von 2015, Förderung der Schlüsselrolle des Agrarhandels und verantwortlicher
Investitionen für die Ernährungssicherung, Unterstützung des WHO Global
Action Plan on Microbial Resistance, Anerkennung der Notwendigkeit der
Kooperation von Stadt und Land um den Herausforderungen der Ernährungssicherung
und schnellen Urbanisierung begegnen zu können.
b) Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung ergänzend bzw.
vorausgehend dazu auf deutscher und EU-Ebene, auch angesichts der
Ankündigung von Bundesminister Christian Schmidt, dieses Thema zu
einem der Schwerpunkte der deutschen G20-Präsidentschaft zu machen?
Die Bundesregierung plant, dem Themenbereich Landwirtschaft und
Ernährungssicherung auch unter ihrer Präsidentschaft einen angemessenen Platz auf der G20-
Agenda einzuräumen und die entsprechende Arbeit der Development Working
Group sowie der Agrarminister fortzusetzen. Bundesminister Christian Schmidt
kündigte ein G20-Agrarministertreffen unter deutscher Präsidentschaft mit dem
Schwerpunkt Landwirtschaft und Wasser an.
c) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Abbau von
Subventionen im Landwirtschaftsbereich in der G20 diskutiert?
Das Thema „Abbau von Subventionen“ wurde von den Agrarministern bei ihrem
Treffen nicht erörtert.
d) Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der Frage 19c
ein?
Eine Frage 19c ist in dieser Anfrage nicht aufgeführt.
22. Wie wird das Thema faire Arbeitsbedingungen in den globalen Lieferketten,
wie von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf der Jahrestagung der
Asiatischen Entwicklungsbank im Mai 2016 in Frankfurt am Main
angekündigt, als Thema nach der G7-Präsidentschaft auch in die G20-Präsidentschaft
hineingetragen werden?
Auf die Antwort zu Frage 22d wird verwiesen.
a) Welche der auf dem G7-Gipfel in Elmau und auf der Arbeits- und
Entwicklungsministerkonferenz in Berlin im Oktober 2015 angekündigten
Maßnahmen im Bereich globale Lieferketten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits umgesetzt, und welche noch nicht?
Die Bundesregierung verweist auf den jüngsten, von den G7 unter japanischer
Präsidentschaft vorgelegten Rechenschaftsbericht. Danach haben die G7 bereits
mit der Umsetzung der in Elmau gemachten Zusagen für mehr Nachhaltigkeit in
globalen Lieferketten begonnen. Eine systematische Bewertung des
Umsetzungsstandes wird erst in künftigen G7-Rechenschaftsberichten möglich sein.
b) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder
bislang von wem in den bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
angesiedelten „Vision Zero Fund“ eingezahlt, und welche Maßnahmen
werden daraus finanziert bzw. sind in Planung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang ca. 4 Mio. Euro in den bei
der ILO angesiedelten „Vision Zero Fund“ eingezahlt. Die Summe setzt sich aus
Beiträgen der USA (ca. 1 Mio.) und Deutschlands (3 Mio.) zusammen. Zudem
bereitet die Europäische Kommission zurzeit die Bereitstellung weiterer
3,5 Mio. Euro vor. Aus den Mitteln wurden bisher die Einrichtung eines
Sekretariats bei der ILO sowie Aktivitäten zur Aufnahme eines nationalen
Stakeholderprozesses zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in Myanmar finanziert. Weitere
Länderaktivitäten sind in Planung.
c) Inwieweit sehen nach Kenntnis der Bundesregierung multilaterale und
regionale Entwicklungsbanken in ihren Förderpolitiken die Einhaltung der
ILO-Kernarbeitsnormen vor?
Die IFC Performance Standards der Weltbank Gruppe (insbesondere IFC PS 2)
orientieren sich an den ILO-Kernarbeitsnormen. Die hinter den
Kernarbeitsnormen stehenden vier Grundprinzipien der ILO (Vereinigungsfreiheit und Recht auf
Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangsarbeit, Abschaffung der
Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf) werden durch
die IFC Performance Standards damit bereits abgedeckt.
In den bisherigen Safeguards der Weltbank existierten hingegen bislang keine
Richtlinien zu Arbeits- und Sozialrechten sowie Kernarbeitsnormen. Deutschland
hat sich daher aktiv und erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Themen neu
aufgenommen wurden. Durch die Verabschiedung des neuen Environmental and
Social (ES) Framework der Weltbank gibt es jetzt erstmals einen weltbankweiten
Standard zur Erhaltung von Arbeitsrechten. Die Prinzipien der
Kernarbeitsnormen wurden im Safeguards-Standard ESS2 (Labour and Working Conditions)
verankert und gelten für die von der Weltbank finanzierten Projekte. So kann die
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (KAN) jetzt auch in den Ländern
gewährleistet werden, die sich bisher nicht dazu verpflichtet hatten. Wichtige
Prinzipien wie die Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit, Abschaffung von
Kinderarbeit und Abschaffung von Diskriminierung hinsichtlich des Berufes
sowie das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivvereinbarungen sind
einzuhalten. Das neue Environmental and Social Framework der Weltbank sieht eine
12-monatige Vorbereitungsphase und eine 6-monatige Launchphase vor, so dass
mit seiner Anwendung ab ca. 2018 zu rechnen ist.
Die regionalen Entwicklungsbanken orientieren sich ebenfalls an den KAN. Bei
den Prozessen zur Ausgestaltung und Neuaufstellung der Sozial- und
Umweltstandards bei den regionalen Entwicklungsbanken hat die Bundesregierung sich
dafür eingesetzt, dass auch Arbeits-und Sozialrechte, analog zur DEU-
Positionierung beim Weltbank-Safeguard-Prozess, als Themen aufgenommen wurden. Die
Asiatische Entwicklungsbank (ADB) war die erste multilaterale
Entwicklungsbank, die offiziell eine Politik der Beachtung der KAN in der Geschäftstätigkeit
der Bank mit der Social Protection Strategy (SPS) von 2001 verabschiedet hat.
Gemeinsam mit der ILO hat die ADB außerdem ein Handbuch zur Umsetzung
der SPS einschließlich der KAN veröffentlicht, welches bei allen Projekten zum
Tragen kommt. Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) hat bei ihrer
Neuausrichtung der Sozial- und Umweltstandards, der Integrated Safeguards System
Policy, 2013 explizit die Anpassung an die ILO-Kernarbeitsnormen
aufgenommen. Auch bei der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) sind die
Einhaltung der ILO-Standards Gegenstand der Projektprüfungen, und z. B. in der IIC
Environment and Social Sustainability Policy verankert.
Ebenso werden Projekte der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (EBRD) nur finanziert, wenn sie internationale Standards für eine
nachhaltige Entwicklung erfüllen. Die entsprechenden EBRD Performance Requirements
(PRs 1-10) der Performance Requirements and Guidance sind an die IFC
Performance Standards der Weltbank Gruppe angelehnt. Relevante Indikatoren der
ILO-Konvention wie z. B. Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, Kinderarbeit etc.
werden unter PR2: Labour and Working Conditions geprüft.
d) Mit welchen neuen, konkreten Maßnahmen im Bereich faire Arbeit und
Lieferketten will die Bundesregierung Akzente bei der deutschen G20-
Präsidentschaft setzen?
Die Bundesregierung plant gemäß der G7-Vereinbarung in erster Linie eine
Ausweitung wichtiger, von den G7 angestoßenen Maßnahmen, wie z. B. dem Vision
Zero Fonds, auf die G20. Zusätzliche Maßnahmen der G20 werden zurzeit
erarbeitet und intern abgestimmt. Sie sollen u. a. zur konkreten Umsetzung der UN-
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen sowie der ILO-Grundsatzerklärung über multinationale
Unternehmen und Sozialpolitik und den Schlussfolgerungen der 105.
Internationalen Arbeitskonferenz zu menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten
beitragen.
23. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele und Zusagen der G20-
Entwicklungsarbeitsgruppe in allen Teilbereichen eingehalten?
Wenn nein, wo nicht, und warum nicht?
Der zum G20-Gipfel in Hangzhou am 4./5. September 2016 erscheinende
umfassende Rechenschaftsbericht wird den Stand der Umsetzung der
entwicklungspolitischen Zusagen der G20 detailliert darstellen.
24. Welche konkreten Fortschritte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
im Bereich Politikkohärenz für Entwicklung erreicht werden?
Der in der Antwort zu Frage 23 genannte umfassende Rechenschaftsbericht wird
auch Fortschritte bei der kohärenten Zusammenarbeit zwischen der
Entwicklungsarbeitsgruppe und anderen Arbeitsgruppen der G20 darstellen.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Sustainable
Development Goals (SDGs) durch die Länder der G20 mit Blick auf eine Studie der
Bertelsmann Stiftung, die mangelnde Umsetzung in vielen Teilbereichen
anprangert (
www.bertelsmann-stiftung.de/en/topics/aktuelle-meldungen/2016/
juli/countries-need-to-act-urgently-to-achieve-the-un-sustainable-
developmentgoals/)?
Die G20 hat unter chinesischer Präsidentschaft vereinbart, die Kohärenz ihrer
Politiken zu stärken, so dass die G20 den bestmöglichen Beitrag zur Umsetzung der
Agenda 2030 in ihren drei Dimensionen nachhaltiger Entwicklung leisten kann.
Sie tauscht ihre Erfahrungen bei der Umsetzung der Agenda 2030 aus, und die
Bundesregierung beabsichtigt, dies unter ihrer Präsidentschaft fortzusetzen.
a) Wie plant die Bundesregierung die vollständige Umsetzung der SDGs in
Deutschland bis zum Jahr 2030 unter Einbeziehung des Deutschen
Bundestages, der Zivilgesellschaft sowie der Länder und Kommunen zu
gewährleisten?
Die Umsetzung der SDGs ist eine Aufgabe der gesamten Bundesregierung. Einen
wesentlichen Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 bildet die
nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Sie wird derzeit unter intensiver Beteiligung
nicht-staatlicher (Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft) und weiterer
staatlicher Akteure (Parlament, Länder, Kommunen) im Lichte der SDGs grundlegend
überarbeitet.
b) Plant die Bundesregierung Umsetzungspartnerschaften für die SDGs mit
anderen Ländern abzuschließen (bitte Länder auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit mit
einer Vielzahl von Ländern bei der Umsetzung der Agenda 2030
zusammenarbeiten.
26. Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen der Troika Einfluss auf die
Vorbereitungen des Treffens der zivilgesellschaftlichen Gruppen (C20) in
Qingdao am 5. und 6. Juli 2016 ausüben können?
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Troika nachdrücklich dafür
eingesetzt, dass die chinesische Präsidentschaft ein C20-Treffen ausrichtet, darüber
hinaus aber keinen Einfluss auf die Vorbereitungen des Treffens genommen.
a) Welche Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung an
dem Gipfel teilgenommen?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
b) Wie bewertet die Bundesregierung das Treffen?
Die Bundesregierung begrüßt, dass die C20 am 5./6. Juli in Qingdao
zusammengetreten ist, um wichtige G20 Themen, einschließlich zur nachhaltigen
Entwicklung, zu diskutieren. Die Bundesregierung hat stets die Wichtigkeit des
Engagements der Zivilgesellschaft in der G20 betont. Das C20-Treffen 2016 wurde von
China NGO Network for International Exchanges und United Nations
Association of China vorbereitet.
Der Bundesregierung war es bei den bisherigen G7/G8- und G20-Gipfeln
wichtig, das zivilgesellschaftliche Wissen und Engagement in diese mit
einzubeziehen. Sie hat dies während der G7-Präsidentschaft 2015 nachdrücklich
unterstrichen. Ein vergleichbarer Dialog, den die gesellschaftlichen Gruppen in eigener
Verantwortung und unabhängig von staatlicher Einflussnahme gestalten, ist auch
für die deutsche G20-Präsidentschaft 2017 vorgesehen.
27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kooperation der G20
mit den Business 20 im Hinblick auf Public-Private-Partnerships (PPPs)?
Die G20 setzen sich im Rahmen der Investment and Infrastructure Working
Group für einen Austausch und gegenseitiges Lernen zu PPP ein. Sie haben 2014
eine Checkliste für PPP-Projekte entwickelt, in der die erforderlichen
Rahmenbedingungen für produktive und effektive PPPs zusammen getragen wurden.
Der zum G20-Gipfel in Hangzhou am 4./5. September 2016 erscheinende
umfassende Rechenschaftsbericht wird den aktuellen Stand der Umsetzung der
entwicklungspolitischen Zusagen der G20 darstellen.
a) Welche Fortschritte bei der Implementierung der PPPs im
Infrastrukturbereich in Afrika liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Vorhaben
aufschlüsseln)?
Es wird auf den in der Antwort zu Frage 20 erwähnten Bericht verwiesen.
b) Welche Fortschritte bei der Implementierung der PPPs im Klimabereich
liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Vorhaben aufschlüsseln)?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
c) Welche Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
unter Beratung von McKinsey in Kooperation mit global tätigen
Agrarkonzernen aufgelegten PPPs im Ernährungssicherungsbereich (bitte
detailliert nach Land und Projekt auflisten)?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
d) Welche Ergebnisse und konkreten Maßnahmen wurden bislang durch die
PPP-Plattform für „Inclusive Green Investments“ erzielt?
„GreenInvest“ geht auf eine gemeinsame Initiative Mexikos und Deutschlands
während der mexikanischen G20 Präsidentschaft zurück. „GreenInvest“ wurde
2015 als Dialogplattform geschaffen, um privates Kapital für „grüne“,
klimafreundliche Investitionen zu mobilisieren. Bei GreenInvest handelt es sich nicht
um eine PPP-Plattform.
28. Welche Auswirkungen hat die Suspendierung der Anti-Korruptions-Task-
Force durch die chinesische G20-Präsidentschaft (vgl.
www.reuters.com/
article/us-china-corruption-g-idUSKCN0XH0AB) nach Ansicht der
Bundesregierung auf die Agenda des G20-Gipfels?
a) Erschwert die Suspendierung nach Ansicht der Bundesregierung ein
effektives Vorgehen gegen Briefkastenfirmen?
b) Plant die Bundesregierung die Arbeit der Anti-Korruptions-Task-Force
vor dem Gipfel in Hamburg im Jahr 2017 wiederaufzunehmen?
Die Fragen 28 bis 28b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Dialog mit den in der B20 zusammengeschlossenen Wirtschaftsvertreten hat
für die Arbeit der G20 große Bedeutung, da für eine wirksame Bekämpfung von
Korruption eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erforderlich ist. Dieser
Dialog zwischen den G20 und den B20 ist auch während der chinesischen
Präsidentschaft fortgeführt worden. Die Bundesregierung legt großen Wert auf eine enge
und gute Zusammenarbeit mit der B20 unter deutscher G20-Präsidentschaft. Die
Frage der Transparenz von wirtschaftlichem Eigentum (Beneficial Ownership)
wird dabei weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Wie auf Seiten der B20 die für
den Dialog im Bereich der Korruptionsbekämpfung zuständigen Gremien
organisiert werden, obliegt grundsätzlich der Entscheidung der B20.
29. Welche Schwerpunkte plant die Bundesregierung für die deutsche G20-
Präsidentschaft im Jahr 2017?
Welche Rolle wird dabei die Umsetzung der Pariser Klimavereinbarung vom
Dezember 2015 spielen?
Neben den traditionellen Themen Weltwirtschaft, Finanzmarktpolitik, Steuern
und Handel wird die deutsche G20-Präsidentschaft die Themen Gesundheit,
Klima und Energie, Digitalisierung, Bekämpfung von Korruption,
Beschäftigung, Ernährungssicherung und nachhaltige Entwicklung auf die Agenda setzen.
Weiterhin werden voraussichtlich die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen, der
Kampf gegen den Terrorismus und Migrations- und Flüchtlingsbewegungen Teil
der Diskussion in der G20 unter deutscher Präsidentschaft sein. Deutschland
engagiert sich seit langem in der G20 dafür, dieses Gremium auch für Fortschritte
in der Klimapolitik zu nutzen. In diesem Kontext wird auch die Umsetzung des
Übereinkommens von Paris vom Dezember 2015 während der deutschen G20-
Präsidentschaft eine wichtige Rolle spielen.
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ISSN 0722-8333]