[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
12. September 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9626
18. Wahlperiode 14.09.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg),
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9427 –
5-jähriges Jubiläum des Rohstoffpartnerschaftsabkommen mit der Mongolei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 13. Oktober 2011 wurde das erste deutsche Regierungsabkommen über eine
Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich (im
Folgenden Rohstoffpartnerschaftsabkommen) unterzeichnet. Die Mongolei ist eines
der rohstoffreichsten Länder der Erde. Deutschland möchte sich durch die
Rohstoffpartnerschaft langfristig Zugang zu seltener werdenden Rohstoffen sichern.
Immer wieder gibt es in Bezug auf die Mongolei Vorwürfe über Korruption,
Machtmissbrauch und mangelhafter innerparteilicher Demokratie, Zweifel an
der Neutralität der Medien und Kritik an der Einschüchterung der
Zivilgesellschaft. Das Entwicklungspotenzial der Rohstoffpartnerschaften wird von
Expertenseite in Frage gestellt. Fairer Interessensausgleich, Transparenz und
internationale Abstimmungs- und Regulierungsmechanismen fehlen. Die
Rohstoffpartnerschaften sind weder europäisch noch international eingebunden, sondern
zielen aus Sicht der Fragesteller einseitig auf die Sicherung der
Rohstoffversorgung der deutschen Industrie und schenken der Einhaltung von
Menschenrechten und der Generierung von nachhaltigen Entwicklungschancen zu wenig
Aufmerksamkeit. Darüber hinaus wird statt einer stärkeren Förderung der
Diversifizierung der Wirtschaft das Land immer stärker in eine durch den globalen
Rohstoffhandel bestehende große Abhängigkeit von den Preisentwicklungen
auf den Rohstoffmärkten gebracht. Die Bundesregierung setzt hier aus Sicht der
Fragesteller (nach wie vor) die falschen Prioritäten. Dennoch hat sie weitere
Abkommen mit Kasachstan (Februar 2012), Chile (Januar 2013) und Peru
(Juli 2014) abgeschlossen. Trotz der bereits seit vielen Jahrzehnten bestehenden
engen Beziehungen zur Mongolei und dem Abschluss der
Rohstoffpartnerschaft, haben sich in den vergangenen Jahren nur ein paar wenige Mittelständler
angesiedelt (
www.deutschlandfunk.de/rohstoffpartnerschaft-laesst-auf-sich-
warten.799.de.html?dram:article_id=120825).
1. Welche Rohstoffe bezieht die Bundesregierung aus der Mongolei, und
welche Veränderungen haben sich in den Zeiträumen von 2011 bis 2016 im
Vergleich zum Zeitraum von 2006 bis 2011 ergeben?
Deutsche Unternehmen haben im Zeitraum seit 2006 vor allem Flussspat aus der
Mongolei importiert sowie in kleinen Mengen Molybdän, Titan, Wolfram und
Kupfer. Da marktbedingt die Daten für 2016 noch nicht und für 2015 noch nicht
vollständig vorliegen, können Entwicklungen/Veränderungen lediglich für den
Zeitraum 2006 bis 2011 und von 2011 bis 2014 betrachtet werden.
Die Flussspatimporte aus der Mongolei verharrten zwischen 2006 und 2010 auf
sehr niedrigem Niveau (deutlich unter 0,1 Prozent der Fluoritgesamteinfuhren
Deutschlands). Im Jahr 2011 ist ein einmaliger Anstieg auf etwa 5 Prozent der
deutschen Einfuhren zu verzeichnen; geliefert wurde hier ein hochwertiges
Konzentrat (> 97 Prozent CaF2). Seit 2012 ist der Anteil der Lieferungen aus der
Mongolei an den deutschen Flussspatimporten (größer und kleiner 97 Prozent
CaF2) kontinuierlich von ca. 0,2 Prozent im Jahre 2012 auf 2,45 Prozent im Jahr
2014 gewachsen.
In den Jahren 2007 bis 2009 erfolgten zudem Lieferungen der Stahlveredler
Molybdän und Titan. Im Jahr 2014 wurde Wolfram aus der Mongolei bezogen und
im Jahr 2015 sind erstmals Kupferlieferungen aus der Mongolei erfolgt.
2. Welche deutschen Unternehmen haben seit 2011 nach Kenntnis der
Bundesregierung mit mongolischen Rohstoffproduzenten oder internationalen
Bergbaukonzernen, die in der Mongolei Rohstoffe abbauen, Abkommen
abgeschlossen oder verhandelt (bitte nach Unternehmen, Projektpartner und
Rohstoff aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind zwei Unternehmen bekannt, die mit der Mongolei über
Rohstoffe (Kohle bzw. Kupfer) verhandelt haben. Die Namen der beteiligten
Unternehmen können nicht genannt werden, da dies die verfassungsrechtlich
geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen beeinträchtigen
würde.
3. Unterstützt die Bundesregierung die Realisierung der Coal-to-Gas Anlage,
zu der ThyssenKrupp im Oktober 2015 mit dem mongolischen Ministerium
für Energie ein Memorandum of Understanding (MOU) unterzeichnet hat
(
www.dmuv-mn.com/de/mongolei/wirtschaftsnachrichten/293-
deutschmongolische-wirtschaftsbeziehung-durch-projektvereinbarung-belebt.html),
und wenn ja, in welcher Form?
Das genannte Projekt „Coal-to-Gas (SNG)“ hat im Oktober 2015 Eingang in die
Projektliste des Deutsch-Mongolischen Wirtschaftsausschusses (DMWA)
gefunden, der im Rahmen der Rohstoffpartnerschaft eingerichtet worden ist. Zu den
Aufgaben des DMWA gehört es, die Kooperation beider Länder im Zuge des
Regierungsabkommens zwischen Deutschland und der Mongolei zu unterstützen.
Seitdem erfolgte keine weitere Flankierung des Projekts durch die
Bundesregierung. Insbesondere liegt der Bundesregierung auch kein Antrag auf Übernahme
einer Exportkredit-, Investitionsgarantie oder Garantie für Ungebundene
Finanzkredite vor.
4. Inwiefern war die Bundesregierung in die Reiseplanung von
Bundespräsident Joachim Gauck eingebunden, und welche Vertreterinnen und Vertreter
von Unternehmen, Verbänden oder Dienstleistern (Banken, Consultants,
Lobbyisten, etc.) begleiteten den Bundespräsidenten Joachim Gauck im
Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung auf seiner Reise in die
Mongolei?
Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
unterstützten – wie bei allen Reisen des Bundespräsidenten – das
Bundespräsidialamt bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Reise. Bundespräsident
Joachim Gauck wurde auf seiner Reise von einer Wirtschaftsdelegation unter
Leitung von Staatssekretär Matthias Machnig, BMWi begleitet.
Diese setzte sich aus den Damen und Herren Dr. Wolfram von Fritsch, Deutsche
Messe AG, Alexander Kulitz, ESTA Apparatebau GmbH & Co. KG, Dr. Klaus
Lesker, Ferrostaal Industrial Projects GmbH, Dr. Sabine Stricker-Kellerer,
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Martin Röder, GEWES GmbH, Ulrich Dietz,
GFT Technologies AG, Raimund Förster, GME Energy Generation GmbH,
Dr. Klaus Hoffmann, HEOS Energy GmbH, Florian Kohlbecker, Kohlbecker
Gesamtplan GmbH, Marcus Kirchhoff, MeVis Medical Solutions AG, Florian
Schmied, MuP Ingenieurgesellschaft Holding AG & Co. KG, Uwe Oemmelen,
Rhenus SE & Co. KG, Karl-Heinz Knoop, Riela – Karl-Heinz Knoop e. K., Julia
Schnitzler, Strassburger Filter GmbH & Co KG zusammen.
5. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Verbänden oder
Dienstleistern (Banken, Consultants, Lobbyisten, etc.) begleiteten
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ihrer Mongoleireise im Jahre 2016?
Die Bundeskanzlerin wurde auf ihrer Reise zum ASEM-Gipfel, der in der
Mongolei stattfand, nicht von Vertreterinnen oder Vertretern von Unternehmen,
Verbänden oder Dienstleistern begleitet.
6. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft trafen sich
Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
im Zuge Ihrer jeweiligen Reisen in die Mongolei (bitte nach Organisation
und Arbeitsschwerpunkt auflisten)?
Der Bundespräsident führte bei seinem Besuch in der Mongolei am 16. Oktober
2015 ein Gespräch mit den folgenden Vertretern der mongolischen
Zivilgesellschaft:
O. Bum-Yalagch, langjähriger Vorsitzender der mongolischen Gesellschaft für
Ökotourismus (NRO), Frau Dr. M. Munkhmandakh, Mitbegründerin des
Medienrates der Mongolei, Dashdondog Uurtsaikh, Vorstandsmitglied Mongolisch-
Deutsche Brücke e.V. (Alumni-Organisation), Mitglied der AG zur Novellierung
des Parteiengesetzes, Rozon Enkhbat, NRO/Bewegung „Davalgaa“ zur
Verbreitung von Werten einer aufgeklärten Zivilgesellschaft, Frau Dr. Agvaandorj
Saruul, Direktorin des Instituts für direkte Demokratie und Dezentralisierung
(NRO), Frau Chogsom Oyungerel, Mitarbeiterin der FES in der Mongolei und
Choimaa Lodoiravsal, Vorstandsmitglied der NRO „Open Society Forum –
Mongolia“, Vorsitzender der NRO „Tsakhim Urguu” für freies Internet.
Die Bundeskanzlerin begrüßte am Rande des ASEM-Gipfels in der Mongolei
deutsche Teilnehmer am „Model-ASEM“ (einer dreitägigen Simulation des
ASEM-Gipfels und Jugendkonferenz, die der Austauschförderung dient).
Weitere Begegnungen mit der Zivilgesellschaft gab es in der Mongolei nicht.
7. Worauf bezieht sich die Aussage im Internetauftritt des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (
www.bmz.de/
de/laender_regionen/asien/mongolei/index.html angesehen am 3.
August 2016 „Die Mongolei ist eines von sieben Pilotländern der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Status unterstreicht unter anderem die
Bedeutung, die der Mongolei unter dem Gesichtspunkt der
Rohstoffsicherheit beigemessen wird.“)?
Im Rahmen der Stärkung der Außenstruktur der Entwicklungszusammenarbeit
(EZ) wurden im Jahr 2012 sieben Pilotländer für die personelle Verstärkung an
Botschaften ausgewählt. Die Auswahl erfolgte unter Berücksichtigung regionaler
Balance und auf Grundlage guter Rahmenbedingungen für die Umsetzung der
angestrebten Reformen. In Asien wurde neben der Mongolei Laos als Pilotland
festgelegt. Im Jahr 2015 wurde die Pilotphase abgeschlossen.
8. Inwiefern wird die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der Mongolei
zur Sicherung der deutschen „Rohstoffsicherheit“ eingesetzt?
Die Rohstoffpartnerschaft mit der Mongolei hat das Ziel, die deutsche Wirtschaft
bei der Sicherung der Rohstoffversorgung zu flankieren und gleichzeitig die
wirtschaftliche Entwicklung im Partnerland, insbesondere die Nachhaltigkeit der
Rohstoffwirtschaft, zu unterstützen. Dem letztgenannten Ziel dient auch die
Entwicklungszusammenarbeit.
Das deutsche EZ-Vorhaben „Integrierte Mineralische Rohstoffinitiative (IMRI)“
flankiert durch Teile seiner Handlungsfelder die Umsetzung der
Rohstoffpartnerschaft. IMRI kooperiert mit einer Reihe mongolischer Partner zu Fragen der
Rohstoffgovernance, nachhaltiger sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung in
Bergbauregionen, Korruptionsbekämpfung sowie der Einhaltung bzw. Einführung
von Arbeits- und Sozialstandards, insbesondere im Bergbau.
Das EZ-Vorhaben „Absicherung des Rechtsrahmens für nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung“ berät bei der Schaffung einer klaren und transparenten
Rechtsordnung und der Verbesserung der Rechtssicherheit, u. a. mit dem Ziel einer
Erhöhung der Investitionssicherheit für in- und ausländische Investoren.
9. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung zur
Unterstützung eines der Schwerpunkte einer nachhaltigen Zusammenarbeit mit
der Mongolei „die Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards bei der
Rohstoffgewinnung“ durchgeführt bzw. fremdvergeben (bitte jeweils nach,
Projekt, Ziel, Dauer und verwendeter Mittel aufschlüsseln)?
10. Mit welchen konkreten Maßnahmen konnten welche Verbesserungen mit
den jeweiligen Projekten erreicht werden (bitte nach Projekten auflisten)?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
BMZ-finanzierte Projekte:
Projekt: Deutsch-Mongolische Hochschule für Rohstoffe und Technologie
(DMHT)
Ziel: Ausbildung von Fach- und Führungskräften sowie Bereitstellung von
wissenschaftlich-technologischem Know-how für eine rohstoffbasierte
Wirtschaftsentwicklung in der Mongolei
Dauer: 14. August 2013 bis 30. Juni 2019
Zugesagte Mittel: 8 Mio. Euro
Verbesserungen: u. a. Einführung eines Studiengangs Umweltingenieurwesen
mit Spezialisierung z. B. auf Lagerstättenabbau und -sanierung; in allen
Bachelor-Programmen Unterrichtsblöcke zum Thema Umweltschutz
Projekt: Integrierte Mineralische Rohstoffinitiative (IMRI)
Ziel: Verbesserung der Fähigkeiten nationaler und lokaler Partnerinstitutionen
zur Förderung eines auf Rohstoffreichtum basierenden breitenwirksamen und
nachhaltigen Wachstums
Dauer: 1. August 2014 bis 31. Juli 2017
Zugesagte Mittel: 4,9 Mio. Euro
Verbesserungen: u. a. Erstellung integrierter Entwicklungskonzepte auf lokaler
Ebene, Unterstützung beim Aufbau eines nationalen arbeitsmedizinischen
Labors zur Nachverfolgung von Umwelt- und Sozialstandards
Projekt: Kooperative Berufsbildung im Rohstoffsektor (KBR)
Ziel: Verbesserung der Chancennutzung mongolischer Jugendlicher und
Erwachsener zur Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt im Rohstoffsektor
einschließlich vor- und nachgelagerter Industrien
Dauer: 1. März 2013 bis 28. Februar 2019
Zugesagte Mittel: 10,25 Mio. Euro
Verbesserungen: u. a. Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien in
mongolischer Sprache, Ausbildung bzw. Kurzzeitqualifizierungsmaßnahmen, u. a. mit
Unterrichtsblöcken zu Umweltschutz für bislang insgesamt fast 2 000
Personen
Projekt: Absicherung des Rechtsrahmens für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
Ziel: Umsetzung der eingeführten Methoden, Instrumente und Verfahren zur
Modernisierung der Rechtssetzung und Rechtsprechung im Wirtschafts- und
Bergbaurecht durch Justiz und Fachministerien
Dauer: 1. Mai 2014 bis 30. April 2017
Zugesagte Mittel: 1,5 Mio. Euro
Verbesserungen: u. a. rechtliche Beratung des Bergbauministeriums bei der
Novellierung der Bergbaugesetzgebung unter Berücksichtigung
internationaler Standards
Projekt: Umweltschutz im Bergbau
Ziel: Verbesserung des Umweltschutzes und der staatlichen Kontrolle im
Bergbau der Mongolei
Dauer: 1. September 2005 bis 31. März 2015 (Projekt befindet sich in einer
Nachbetreuungsphase bis April/2017)
Verwendete Mittel: 3. Mio. Euro und Nachbetreuung 200 000 Euro
Verbesserungen: Effizientere Aufgabenwahrnehmung der Geologie- und
Bergbauinspektoren der staatlichen Bergaufsichtsbehörde Generalized Agency
for Specialised Inspection (GASI), Erhöhung der Bekanntheit und Akzeptanz
von bergbaurelevanten Gesetzen und Vorschriften. Verbesserte Transparenz,
Objektivität und damit auch Qualität der Inspektionen.
Problemsensibilisierung für Rekultivierungsverpflichtungen im Nachgang zum Bergbau
Projekt: Unterstützung der Qualitätsinfrastruktur unter besonderer
Berücksichtigung des Rohstoffsektors
Ziel: Verbesserung ausgewählter Dienstleistungen der Qualitätsinfrastruktur
für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bergbausektor
Dauer: 1. Oktober 2014 bis 30. September 2017
Zugesagte Mittel: 250 000 Euro
Verbesserung: Erarbeitung und Umsetzung von für den Gesundheitsschutz und
technische Dienstleistungen relevanten Vorschriften und Normen
Projekt: Unterstützung der Qualitätsinfrastruktur unter besonderer
Berücksichtigung des Rohstoffsektors
Ziel: Verbesserung der Dienstleistungen der Qualitätsinfrastruktur
einschließlich der Normung
Dauer: 1. August 2011 bis 31. Juli 2014
Verwendete Mittel: 250 000 Euro
Verbesserung: Aufbau technischer Dienstleistungen, Sensibilisierung für die
Einbeziehung interessierter Kreise in die Normung
BMWi-finanzierte Projekte:
Projekt: Unterstützung für die Entwicklung eines modellhaften
Arbeitsschutzkonzeptes für den Bergbausektor in der Mongolei
Ziel: Exemplarische Entwicklung eines integrierten Arbeitsschutz- und
Arbeitssicherheitskonzept für die mongolische Bergbauindustrie
Dauer: 11. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2013
Verwendete Mittel: 265 006 Euro
Verbesserung: Umsetzung eines von Staat und Wirtschaft anerkannten
integrierten Arbeitsschutz- und –sicherheitskonzepts in der Bergbauindustrie
Projekt: Beratung zur Einführung einer Verordnung über die Durchführung von
Kompensationsmaßnahmen, deren Bilanzierung und die Festsetzung von
Ausgleichsabgaben im Rahmen der Neufassung der mongolischen
Bergbaugesetzgebung
Ziel: Beratung zur Einführung einer Verordnung über die Durchführung von
Kompensationsmaßnahmen, deren Bilanzierung und die Festsetzung von
Ausgleichsabgaben im Rahmen der Neufassung der mongolischen
Bergbaugesetzgebung
Dauer: 10. September 2013 bis 31. Mai 2016
Bewilligte Mittel: 296 000 Euro
Verbesserung: Pilotphase zur Umsetzung des rechtlichen Rahmens über die
Durchführung von Kompensationsmaßnahmen sowie entsprechender
Arbeitshilfen läuft. Rechtliche Etablierung der Verordnung wird derzeit geprüft.
Projekt: Unterstützung bei der Revision und Modernisierung der mongolischen
Arbeitsschutzgesetzgebung - Modelcharakter Bergbau
Ziel: Unterstützung des mongolischen Arbeitsministeriums bei der
Überarbeitung und Modernisierung der Arbeitsschutzgesetzgebung durch fachliche
Expertise, Human Capacity Development Maßnahmen und gezielten
Implementierungshilfen - auch auf regionaler Ebene - sowie Qualifizierung von
staatlichen, halbstaatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren im Bereich
Arbeitsschutzgesetzgebung am Modell des Bergbaus
Dauer: 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2017
Bewilligte Mittel: 500 000 Euro
Verbesserung: Modernisierung der Arbeitsschutzgesetzgebung im
Bergbausektor, Qualifizierung von Akteuren im Bergbaubereich in
arbeitsschutzrechtlichen Fragen
BMUB-finanzierte Projekte:
Forschungsprojekt FKZ 3712 94 315: Ansätze zur Reduzierung von
Umweltbelastung und negativen sozialen Auswirkungen bei der Gewinnung von
Metallrohstoffen
Ziel: Entwicklung von Ansätzen zur Verbreitung von Umwelt- und
Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung, um die negativen Auswirkungen auf
Umwelt und Gesellschaft zu reduzieren; Analyse bestehender Standards
hinsichtlich Stärken, Schwächen und Wirkung; Ableitung von Lessons Learned und
Best Practices;
Dauer: 1. September 2012 bis 31. Dezember 2015
Verwendete Mittel: 137 953 Euro
Verbesserung: Das Projekt legte eine fachliche Grundlage für Aktivitäten des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu
Umwelt- und Sozialstandards.
Projekt: Bergbau und wandernde Wildtiere in Zentralasien – Minimierung der
Konflikte
Ziel: Minderung der Negativauswirkungen des Bergbaus auf wandernde
Wildtierarten (in Zentralasien - insbesondere in der Mongolei)
Dauer: 22. März 2012 bis 31. Dezember 2016 (Folgeprojekt in Vorbereitung)
Verwendete Mittel: 157 884 Euro (bis Ende 2016 vorgesehen)
Verbesserung: Erstellung und Umsetzung eines Artenschutz-Aktionsplan;
Einbindung der Bonner Konvention zum Schutz wandernder, wildlebender Arten
und Unterstützung mit flankierenden Studien
Projekt aus dem Beratungshilfeprogramm des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Förderung eines Fachworkshops im
September 2016 in Ulan Bator zum Thema „Stärkung von Umweltschutzaspekten
im Bergbau“ in Zusammenarbeit mit dem mongolischen Ministerium für Umwelt
und Tourismus, Experteneinsatz von Umweltbundesamt und LMBV (Lausitzer
und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH).
Ziel: Diskussion und Konkretisierung des mongolischen
Unterstützungsbedarfs zur Stärkung von Umweltschutzaspekten im mongolischen
Rohstoffsektor
Dauer: 7. Juli 2015 bis 15. November 2016
Bewilligte Mittel: 25 714 Euro
Verbesserung: Wissenstransfer und Informationsaustausch zwischen Experten
und Vertretern verschiedener Ministerien und Behörden der Mongolei;
Förderung/Konkretisierung der weiteren bilateralen Zusammenarbeit zum o. g.
Thema.
11. Haben deutsche Firmen, bzw. Firmen die mit deutschen Firmen
Abnahmeverträge abgeschlossen haben, ihrem in der Mongolei arbeitenden
Führungspersonal nach Kenntnis der Bundesregierung Schulungen zur Verbesserung
von Sozial- und Umweltstandards angeboten und wurden die
entsprechenden Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen?
12. Mit welchen konkreten Maßnahmen konnten dabei nach Kenntnis der
Bundesregierung welche Verbesserungen mit den jeweiligen Projekten erreicht
werden?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
13. Wie viele Hermesbürgschaften, Investitionsgarantien bzw. ungebundene
Finanzkreditgarantien hat die Bundesregierung in den Jahren 2011, 2012,
2013, 2014 und 2015 für Projekte, Investitionen und Exporte in die Mongolei
vergeben (bitte nach Projekten, Summe und Rohstoffe bzw. Exportgut
auflisten)?
14. Mit welchen konkreten Maßnahmen konnten dabei welche Verbesserungen
mit den jeweiligen Projekten erreicht werden (bitte nach Projekten
auflisten)?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Exportkreditgarantien werden nicht für Projekte oder Unternehmen im Ausland
übernommen, sondern für deutsche Exporte. Sie versichern den Exporteur und
gegebenenfalls die exportfinanzierende Bank auf der Basis risikobasierter
Prämien gegen Zahlungsausfall. Exportkreditgarantien tragen zur Sicherung und
Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland bei. Grundsätzlich können die unten
genannten Lieferungen und Leistungen in die Mongolei dazu beitragen, die
Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern.
2011 wurden Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen in die
Mongolei für die Bereiche Wohnungsbau 20,9 Mio. Euro und Bergbau 7,5 Mio. Euro,
2012 für den Bereich Wohnungsbau 7,2 Mio. Euro, 2013 für die Bereiche
medizintechnische Ausrüstung 6,5 Mio. Euro, Lebensmittelherstellung/-verarbeitung
43,7 Mio. Euro und Straßenbau 2,8 Mio. Euro und 2014 für die Bereiche
medizintechnische Ausrüstung 3,1 Mio. Euro, Wohnungsbau 18,9 Mio. Euro,
Straßenbau 3,6 Mio. Euro sowie eine Studie zur Grau- und Grundwassernutzung/-
verteilung 1,3 Mio. Euro übernommen. In 2015 lagen keine Deckungsanträge für
Geschäfte in die Mongolei vor.
Zwischen 2011 und 2015 hat die Bundesregierung eine Investitionsgarantie für
eine Beteiligung an einer Gesellschaft für Dienstleistungen von Bauingenieuren
in Höhe von 74 000 Euro übernommen. Voraussetzung für die Übernahme der
Garantie war, dass das Projekt positive Auswirkungen auf die Mongolei hat und
risikomäßig vertretbar war.
Aufgrund der Beteiligung wurden in der Mongolei 16 neue Arbeitsplätze
geschaffen. Die mongolischen Mitarbeiter wurden nach deutschen Standards geschult,
u. a. in Deutschland. Die mongolische Firma wickelt ihre Aufträge unter
deutscher Projektleitung und nach deutschen Beratungsstandards ab. Dadurch findet
ein wichtiger Know-how-Transfer in die Mongolei statt.
In den Jahren 2011 bis 2015 wurden keine Garantien für Ungebundene
Finanzkredite (UFK-Garantien) für Finanzierungen für Projekte in der Mongolei
übernommen.
15. Wie viele einheimische Arbeitskräfte konnten mithilfe, im Gegenzug für
Rohstofflieferungen seitens Deutschlands zugesicherter
Ausbildungsförderung einheimischer Arbeitskräfte, seit 2011 ausgebildet werden (bitte nach
Berufsbildern auflisten)?
In dem Rohstoffpartnerschaftsabkommen mit der Mongolei ist keine
Ausbildungsförderung im Gegenzug für Rohstofflieferungen vorgesehen. Auch die im
Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit realisierte
Ausbildungsförderung erfolgt nicht im Gegenzug für Rohstofflieferungen.
Die ersten Absolventen der drei Bachelorstudiengänge der Deutsch-
Mongolischen Hochschule für Rohstoffe und Technologie (DMHT) für Maschinenbau,
Umweltingenieurwesen und Rohstoffingenieurwesen/Prozesstechnik werden im
Jahr 2018 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung beauftragten Vorhabens „Kooperative Berufsbildung im
Rohstoffsektor“ (KBR) wurde seit dem Jahr 2013 in den Bereichen Mechanik,
Elektrotechnik und Bau die berufliche Erstausbildung von insgesamt 480
Auszubildenden gefördert. 19 Prozent davon waren Frauen. Darüber hinaus wurden
Kurzzeitqualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose mit insgesamt 1 402
Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefördert. 22 Prozent davon waren Frauen.
16. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Projekten unterstützt die
Bundesregierung die „nachhaltige Entwicklung der mongolischen Volkswirtschaft“
(Zitat Merkel in DIE ZEIT:
www.zeit.de/politik/ausland/2011-10/
mongoleimerkel-rohstoffe)? (bitte nach Maßnahmen auflisten)?
Die in den Antworten zu den Fragen 9, 10, 13 und 14 aufgeführten Vorhaben und
Maßnahmen der Bundesregierung leisten alle in ihren jeweiligen Bereichen einen
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der mongolischen Volkswirtschaft. So
unterstützt z. B. das Vorhaben IMRI mongolische Partner auf nationaler und
regionaler Ebene, Strategien für eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche
Entwicklung zu formulieren und umzusetzen.
Darüber hinaus konnten und können Vorhaben der deutschen EZ wie die
Infrastrukturmaßnahme „Regionale Transportinfrastruktur,
Ernährungssicherungsprogramm Ulan Bator“ mit einer Gesamtfinanzierung von 11,5 Mio. Euro (Mitte
2016 erfolgreich abgeschlossen), oder Maßnahmen im Bereich Biodiversität zum
Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in der Mongolei einen nachhaltigen
Beitrag zur Entwicklung der mongolischen Volkswirtschaft leisten. Zudem ist die
Mongolei bereits seit 2009 Partner im BMWi-Managerfortbildungsprogramm –
einem Instrument der deutschen Außenwirtschaftspolitik. An dem Programm
haben bisher insgesamt 254 mongolische Führungskräfte teilgenommen (184
Führungskräfte seit dem Jahr 2011). Die Fortbildung für Führungskräfte aus Bergbau-
Unternehmen der Mongolei war dabei ein Schwerpunkt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
unterstützt im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative ein Projekt zum
Schutz und Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken. Das Vorhaben unterstützt die
Rehabilitierung und nachhaltige Nutzung der Saksaulwälder in der Gobi-Altai
Region. Neben ihrer Funktion als Kohlenstoffsenke dienen Saksaulbestände der
Stabilisierung der Böden, der Verringerung der Gefahr von Sand- und
Staubstürmen sowie der Regulierung des Wasserhaushalts des Ökosystems. (Dauer: Januar
2016 bis Dezember 2016; bewilligte Mittel 98 150 Euro).
Im Juli 2015 förderte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit einen Experteneinsatz mit Fachgespräch zum Thema
Luftreinhaltung in Ulan Bator. Im Rahmen eines Fachworkshops mit relevanten Experten
und Regierungsvertretern der Mongolei wurden Beratungsbedarfe der
mongolischen Seite zur Verbesserung der Luftsituation in Ulan Bator diskutiert. Im
Nachgang wurden Vorschläge für die weitere bilaterale Kooperation zu diesem Thema
erarbeitet, die derzeit zwischen den betroffenen Institutionen abgestimmt werden
(Dauer: Juni 2015 bis Oktober 2015; verwendete Mittel: 9 372 Euro).
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Transparenzberichte
des Mitgliedes Mongolei innerhalb der Extractive Industries Transparency
Initiative (EITI), und wenn nein, warum nicht?
18. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorgaben für
einen Transparenzbericht im Zusammenhang mit der Bewerbung
Deutschlands um eine Mitgliedschaft in der EITI den Bericht der Mongolei?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Um eine informierte Debatte über den Rohstoffsektor eines Landes zu
ermöglichen, sind Transparenzberichte nach den Vorgaben des EITI-Standards
grundsätzlich öffentlich zu machen. Das internationale Sekretariat der EITI überprüft,
ob die Transparenzberichte der implementierenden Länder fristgemäß und
entsprechend den Anforderungen des EITI-Standards veröffentlicht werden. Zudem
erfolgt alle 36 Monate eine sogenannte Validierung durch das internationale
Sekretariat, in der die Umsetzung der EITI durch die implementierenden Länder
überprüft wird. Die Bundesregierung wirkt an den Entscheidungen des EITI-
Vorstandes in Abstimmung mit den anderen unterstützenden Ländern mit.
Im EITI-Standard sind die verpflichtenden Anforderungen für die
Berichterstattung festgehalten. Es obliegt der jeweiligen nationalen EITI Multi-Stakeholder-
Gruppe, auf der Basis dieser Anforderungen und unter Berücksichtigung der
Bedingungen des nationalen Rohstoffsektors die Rahmenbedingungen für die
nationale Berichterstattung im Einzelnen zu bestimmen. Vor dem Hintergrund der
sehr unterschiedlichen Rohstoffsektoren der 51 implementierenden Länder sind
Berichterstattungspflichten und die sich daraus ergebenden Herausforderungen
grundsätzlich nur sehr schwer vergleichbar. Deutschland befindet sich aktuell in
der Vorbereitung der Berichterstattung für den ersten Bericht und hat noch nicht
alle Festlegungen für die Berichterstattungspflichten getroffen.
Die Mongolei hat jährliche EITI-Berichte für die Jahre 2006 bis 2014
veröffentlicht und wird weiterhin als EITI-Mitglied (compliant) eingestuft. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit mit der Mongolei erstreckt sich auch auf eine
Kooperation bei der Erstellung der mongolischen EITI-Berichte. Ziel ist, dass diese
verständlich kommuniziert und anschaulich aufgearbeitet werden. Im Rahmen
von IMRI und in Zusammenarbeit mit mongolischen
Nichtregierungsorganisationen, den Medien und dem nationalen EITI-Sekretariat werden die Übersetzung
und die Verbreitung der für die lokale Bevölkerung relevanten Informationen
über den Rohstoffsektor unterstützt. Das vereinfachte Format der Berichte und
Grafiken trägt zu einer verbesserten Verständlichkeit und Verwertbarkeit der
Informationen bei und wird derzeit von der mongolischen Multi-Stakeholder-
Gruppe (EITI-MSG) als Standardvorlage für den nationalen Bericht in Erwägung
gezogen.
19. Unterhält die Bundesregierung Kontakte zur mongolischen EITI-
Multistakeholdergroup (MSG)?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bitte nach Kontakten zu Zivilgesellschaft, Wirtschaft und
staatlichen Stellen aufschlüsseln, und bitte angeben, welche Inhalte in den
Kontakten thematisiert werden?
Die mongolische EITI-MSG ist in die G7-Fast-Track-Partnerschaft (FTP)
zwischen Deutschland und der Mongolei eingebunden. Die FTP wurde 2013 mit dem
Ziel ins Leben gerufen, die Transparenz im extraktiven Sektor zu erhöhen und die
Rohstoffgovernance der Partnerländer bis 2015 zu verbessern. Zugleich ist die
deutsch-mongolische FTP auch in die
http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilun-
gen,did=445576.htmlRohstoffpartnerschaft eingebettet. Im Rahmen ihrer
Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung die FTP. Eine der
Maßnahmen ist das Peer-to-peer-Learning zwischen der Mongolei als EITI-
Mitglied mit ostasiatischen Ländern (Kambodscha, Laos, Myanmar und Vietnam),
die beabsichtigen, der EITI beizutreten.
Die deutsche MSG unterhält keinen Kontakt zur mongolischen MSG. Ein
Erfahrungsaustausch ist wegen der noch jungen Umsetzung in Deutschland noch nicht
möglich.
20. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Volkswirtschaften, die
einseitig auf Rohstoffexporte setzen, steigenden Risiken durch hohe
Volatilität von Rohstoffpreisen ausgesetzt sind?
21. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass eine einseitig auf die
Ausbeutung endlicher Rohstoffe ausgerichtete mongolische Wirtschaft sich
zwangsläufig diversifizieren muss, um sich nachhaltig entwickeln zu
können?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die sehr große Abhängigkeit der
Mongolei von den Exporten von Rohstoffen?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung stimmt der Einschätzung bzgl. der Risiken durch die
Volatilität von Rohstoffpreisen zu und unterstützt daher die Mongolei bei der
Diversifizierung der Wertschöpfungskette. Dies ist allerdings ein langfristiger Prozess.
22. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Mongolei dabei,
unabhängiger von Rohstoffexporten zu werden?
Die Mongolei wird im Rahmen der deutschen EZ bei der Formulierung von
Strategien für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung unterstützt.
Zur Reduzierung der Abhängigkeit von Rohstoffexporten gehört auch die
Beratung über den Ausbau von Wertschöpfungsketten im eigenen Land. Die
Ausbildung von Fach- und Führungskräften erweitert den Spielraum der Mongolei
nachhaltig, um Industrien im Bereich der Rohstoffverarbeitung oder in alternativen
Wirtschaftssektoren zu entwickeln.
23. Welche armutsmindernden Wirkungen hat die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit mit der Mongolei im Rohstoffbereich bislang erbracht
(erklärtes Ziel „inclusive growth“, siehe BMZ Webseite).
Eine mittelbare armutsmindernde Wirkung der deutschen EZ resultiert u. a. aus
der Förderung der beruflichen und Hochschulbildung in der Mongolei. Das
Berufsbildungsvorhaben wendet sich insbesondere auch an von Armut bedrohte
oder in Armut lebende Personen. Es unterstützt und fördert wie auch die DMHT
Personen bei der Entwicklung von fachlicher Expertise und individuellen
Fähigkeiten. Durch die Qualifizierung von Fachkräften wird ein Beitrag dazu geleistet,
dass die Mongolei mittel- bzw. langfristig ihren Gestaltungsbereich für den
Aufbau rohstoffverarbeitender Industrien mit Wertschöpfung im Land sowie
alternativer Wirtschaftssektoren kontinuierlich erweitern kann.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussion um eine höhere
Besteuerung von Unternehmen, die Rohstoffe abbauen, um höhere Einnahmen in der
Mongolei zu ermöglichen bzw. die Diskussion um höhere Einnahmen für die
mongolische Regierung aus gemeinsamen Rohstoffprojekten zwischen
Investoren und mongolischen Staatsunternehmen, die in
Investitionsabkommen geregelt werden?
Die Ausgestaltung des nationalen Steuerrechts fällt in die Souveränität eines
jeden Staates. Die Bestimmungen des deutsch-mongolischen Abkommens vom
22. August 1994 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1995 II S. 818 ff.) werden
allein durch eine Erhöhung der nationalen Besteuerung nicht verletzt, solange
diese nicht gegen das darin enthaltene Diskriminierungsverbot verstößt. Nach
Auffassung der Bundesregierung stünde auch der Investitionsförderungs- und
-schutzvertrag zwischen der Mongolei und Deutschland vom 26. Juni 1991 einer
nicht diskriminierenden verhältnismäßigen Erhöhung der Besteuerung von
Unternehmen, die Rohstoffe abbauen, nicht entgegen. Der Investitionsförderungs-
und -schutzvertrag verbietet lediglich Enteignungen oder diesen
gleichkommende Maßnahmen sowie eine diskriminierende oder willkürliche Behandlung
von Investoren, also eine ausschließliche Erhöhung der Steuern für ausländische
Unternehmen, die Rohstoffe abbauen.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung die ökologischen Auswirkungen des
Rohstoffabbaus in der Mongolei, auf
a) die knappe Wasserversorgung,
b) die Wasserverschmutzung,
c) die Vieh-, Weiden- und Landwirtschaft in der Mongolei,
d) Kulturgüter?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage in der Mongolei
für Aktivistinnen und Aktivisten, Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker,
Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler sowie Umweltschützerinnen
und Umweltschützer, die sich gegen Bergbau aussprechen?
Die Mongolei ist ein Land mit relativ stabilen demokratischen und
rechtsstaatlichen Strukturen. Gleichwohl ist die Menschrechtslage noch verbesserungsfähig.
Insbesondere werden immer wieder punktuelle Einschränkungen der Meinungs-
und Pressefreiheit, Korruptionsfälle sowie Fälle von Verhaftungen ohne
Haftbefehl beobachtet. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, dass die genannten
Interessengruppen in besonderem Maße hiervon betroffen sind oder gezielt
politisch verfolgt werden. Positiv hervorzuheben ist insbesondere die Entscheidung
der Regierung, die Todesstrafe abzuschaffen.
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fall von Beejin
Khastumur (vgl.
www.fr-online.de/wirtschaft/mongolei--der-fluch--
desgoldes,1472780,34500912.html)?
Wie bewertet sie den Fall?
Geht die Bundesregierung von einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren aus?
28. Welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
konkreten Fall von Beejin Khastumur?
29. Welche Maßnahmen ergreift sie zur Unterstützung von Menschenrechts- und
Umweltaktivist/innen, wie Beejin Khastumur?
Die Fragen 27 bis 29 werden zusammen beantwortet.
Gegen Beejin Khastumur war ein Strafverfahren wegen Angriffs auf einen
Verkehrsunfallgegner mit einem Messer eröffnet worden; es endete am 22. August
2016 mit einem Freispruch. Die Deutsche Botschaft Ulan Bator nahm gemeinsam
mit der französischen Botschaft als Beobachter an dem Gerichtsverfahren teil.
Hinweise, dass das Verfahren gegen Beejin Khastumur mit seinen vorherigen
Protestaktionen im Zusammenhang stand, waren nicht erkennbar.
30. Welcher zugesicherte Technologietransfer (
www.zeit.de/politik/ausland/2011-
10/mongolei-merkel-rohstoffe) hat bis jetzt im Gegenzug für
Rohstofflieferungen stattgefunden, und konnten damit lokale Arbeitsplätze und
Fachkräfte in Arbeit gebracht werden?
Das Regierungsabkommen über Zusammenarbeit im Rohstoff-, Industrie- und
Technologiebereich bildet den politischen Rahmen, in dem die Unternehmen in
eigener Verantwortung Verträge schließen. Über Fragen von Rohstofflieferungen
auch im Zusammenhang mit einem möglichen Technologietransfer wird in den
dafür vorgesehenen Gremien diskutiert.
31. Wie profitieren nach Kenntnis der Bundesregierung die mongolischen
Bürger, wie von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gefordert, von den
Erlösen der Bodenschätze (
www.zeit.de/politik/ausland/2011-10/
mongoleimerkel-rohstoffe)?
Als wichtigstes Exportgut tragen Bodenschätze ganz erheblich zum
mongolischen Staatshaushalt und zur Wirtschaftsleistung bei. Bürger profitieren von den
aus den Steuereinnahmen generierten Leistungen des Staates und von einer
positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Trotz des starken Einbruchs der
Rohstoffpreise und des mongolischen Wirtschaftswachstums ist der Bergbau einer
der wenigen Wirtschaftsbereiche, der sich nicht in einer Rezession befindet. Die
Bergbauunternehmen sind mit Abstand die größten Arbeitgeber in den ländlichen
Regionen, in denen Bodenschätze abgebaut werden. Einige Unternehmen bieten
zusätzlich Sozialprogramme z. B. für die nomadische Bevölkerung. Gleichwohl
hält auch in der Mongolei die Diskussion darüber an, wie noch größere Teile der
Gesellschaft an den Erlösen aus dem Abbau der Bodenschätze partizipieren
können.
32. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seitens der mongolischen Regierung durchgeführt, um Armut, hohe
Arbeitslosigkeit und Korruption zu bekämpfen (bitte nach Maßnahmen auflisten)?
Die Mongolei befindet sich beim „Human Development Index“ (HDI) 2016 auf
Rang 90 von 188 Ländern. Der Anteil der Menschen, die in Armut leben, ist in
der Mongolei in den letzten zehn Jahren kontinuierlich zurückgegangen, auf rund
22 Prozent in 2014. Die Arbeitslosigkeit liegt bei 10 Prozent (Quelle
Mongolisches Statistikamt, Stand: August 2016). Die mongolische Regierung bekämpft
Armut, Arbeitslosigkeit und Korruption u. a. mit Sozialleistungen wie Kindergeld
und Ausbildungsförderung, mit der Einführung eines Mindestlohns und mit dem
Aufbau einer Anti-Korruptionsbehörde. Darüber hinaus wurde vor kurzem
überparteilich eine nachhaltige Entwicklungsstrategie bis 2030 beschlossen. Die
weitere soziale Entwicklung bleibt aber stark von der wirtschaftlichen Entwicklung
v. a. im Rohstoffsektor abhängig.
33. Welchen konkreten Einfluss konnte die Bundesregierung im Rahmen des
Abkommens auf die Reduktion von Armut und Arbeitslosigkeit sowie den
Kampf gegen Korruption in der Mongolei ausüben?
Die Bundesregierung spricht in den Sitzungen der Deutsch-Mongolischen
Regierungsarbeitsgruppe regelmäßig auch die politischen, wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in der Mongolei an.
Im Rahmen der deutschen EZ werden regelmäßig Trainings und Workshops zu
Anti-Korruptions- und Transparenzthemen mit unterschiedlichen Zielgruppen
aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durchgeführt. Durch Rechtsberatung
wird ein Beitrag zur Schaffung von Transparenz und Rechtssicherheit in der
Mongolei geleistet. Zu armutsmindernden Wirkungen siehe auch die Antwort zu
Frage 23.
34. Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf Umweltschutzmaßnahmen hin, um
nachweislich durch intensiven Rohstoffabbau entstehende Schäden an der
Naturlandschaft und dort vorzufindender ökologischer und kultureller
Bedingungen entgegenzuwirken?
Umweltschutz ist ein ständiges Thema in der Sitzung der
Regierungsarbeitsgruppe. Die Bundesregierung unterstützt, wie bereits ausgeführt, Projekte im
Umweltbereich – siehe hierzu auch die Antworten zu den Fragen 10 und 11.
Auch im Bereich der Förderung von Bildung in der Mongolei werden Fragen des
Umweltschutzes als wichtiges Querschnittsthema behandelt (u. a.
Studienmaßnahme der DMHT gemeinsam mit der RWTH Aachen zu Umweltauswirkungen
des Kohle-Kleinbergbaus in Nalaikh).
35. Wie bewertet die Bundesregierung das Instrument der
Ausgleichsmaßnahmen, um nachweislich durch intensiven Rohstoffabbau entstehende
Umweltschäden zu minimieren?
In Deutschland sind Ausgleichsmaßnahmen zentraler Bestandteil der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die bei Eingriffen in Natur und Landschaft
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorzunehmen sind. Nicht vermeidbare
erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher
durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist,
durch eine Geldersatzleistung zu kompensieren. Eingriffe in Natur und
Landschaft i.S. des Bundesnaturschutzgesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder
Nutzung von Grundflächen, die die Leistungs- oder Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigen können. Bei
intensivem Rohstoffabbau ist dies Kraft unwiderleglicher Vermutung in der
Regel anzunehmen. Die Eingriffsregelung gilt in Deutschland seit 1976 und hat sich
sehr bewährt.
36. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die
Rohstoffpartnerschaft mit der Mongolei evaluiert, insbesondere im Hinblick auf ihre
sozialen, entwicklungs-, wirtschafts- und umweltpolitische Wirkungen?
Falls die Bundesregierung noch keine Evaluierung durchgeführt hat, plant
sie eine solche?
37. Inwiefern wird die Bundesregierung den Abschluss weiterer
Rohstoffpartnerschaften von einer solchen Evaluierung abhängig machen?
Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet.
Die Rohstoffpartnerschaften der Bundesregierung sind zu unterschiedlichen
Zeitpunkten geschlossen worden, demzufolge variiert auch der Stand der jeweiligen
Umsetzung. So ist beispielsweise die Rohstoffpartnerschaft mit Peru erst im
Januar 2015 in Kraft getreten und die erste Sitzung der Regierungsarbeitsgruppe hat
im Februar 2016 stattgefunden. Aber auch die anderen, schon älteren
Partnerschaften sind noch in der Umsetzung begriffen. Die Bundesregierung wird die
weitere Entwicklung aller Partnerschaften im Auge behalten. Der Abschluss
neuer Rohstoffpartnerschaften ist derzeit nicht geplant.
38. Gibt es die Überlegung, Rohstoffpartnerschaften zu kündigen, sollten sie
ihrem Zweck nicht dienen?
Das Instrument der Rohstoffpartnerschaften wurde als ein Element der
„Rohstoffstrategie der Bundesregierung“, 2010 in enger Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft entwickelt und ist unverändert ein wichtiger Bestandteil der
Rohstoffpolitik der Bundesregierung. Dieser liegt vor dem Hintergrund zukünftiger
technologischer Entwicklungen und des sich daraus ergebenden Rohstoffbedarfs eine
langfristige Perspektive zugrunde. In diesem Kontext sind auch die Bemühungen
der Bundesregierung einzuordnen, im Rahmen der Rohstoffpartnerschaften die
deutsche Wirtschaft dabei zu unterstützen ihre Versorgung mit Rohstoffen
sicherzustellen.
39. Inwiefern hat sich die Bundesregierung, wie in ihrer Antwort zu Frage 27
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13434 angekündigt, im
internationalen Rahmen für multilaterale Rohstoffpartnerschaften
eingesetzt?
In der Antwort zu Frage 27 der genannten Bundestagsdrucksache hat die
Bundesregierung bekräftigt, dass sie im internationalen Rahmen Ansätze unterstützt,
Rohstoffgovernance zu einem zentralen Thema zu machen. So wurde das Thema
Rohstoffgovernance u. a. sowohl im Rahmen der G7 als auch der G20
thematisiert. Zudem leistet die Bundesregierung seit Jahren finanzielle Beiträge für das
internationale EITI-Sekretariat und unterstützt die Partnerländer der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit bei der Implementierung der EITI.
Im Rahmen der G7 sind insbesondere die in der Antwort zu Frage 19 bereits
genannte Fast-track-Partnerschaft mit der Mongolei sowie die maßgeblich von der
Bundesregierung initiierte und vorangetriebene CONNEX-Initiative
hervorzuheben. Die CONNEX-Initiative („Strengthening Assistance for Complex Contracts
Negotiations“) zielt darauf ab, Entwicklungsländer durch fachübergreifende
Beratung bei der Verhandlung und Umsetzung komplexer Investitionsverträge zu
unterstützen, zunächst schwerpunktmäßig im Rohstoffsektor.
40. Inwiefern werden Fragen zwischen der Rohstoffpartnerschaft und ihren
Zielen, v. a. den entwicklungspolitischen Zielen des BMZ, einerseits, und den
Weltbank-Aktivitäten etwa im Zuge des Minenprojekts Oyu Tolgoi
abgestimmt?
Bei der Kupfermine Oyu Tolgoi handelt es sich um ein Großprojekt, dessen
Grundlagen in einem Vertrag zwischen der Mongolischen Regierung und dem
Bergbaukonzern Rio Tinto geregelt wurden. Die zweite Phase des Vorhabens,
das, so schätzen Experten, bis 2025 ein Drittel des mongolischen
Bruttoinlandsproduktes erbringen wird, wird von einer Reihe von Banken finanziert, u. a. von
der IFC (Weltbankgruppe). Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit berät die
Mongolei, wie sie volkswirtschaftlich von solchen Projekten profitieren kann, in
dem sie z. B. durch ihre Berufsschulen qualifiziertes Personal zur Verfügung
stellt, oder kleine und mittlere Unternehmen als Zulieferer fungieren können. So
soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Menschen von den
Bodenschätzen des Landes profitieren und Wachstum breitenwirksam und nachhaltig
gestaltet wird.
41. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Vergabe
einer revolvierenden Kreditfazilität (five-year revolving corporate debt
facility) durch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(EBRD,
www.ebrd.com/work-with-us/projects/esia/centerra-global.html)
an den kanadischen Konzern Centerra, dessen Abbau von Rohstoffen sowohl
in der Mongolei als auch in Kirgisistan für große Proteste sorgt?
Wie hat sich das deutsche Verwaltungsratsmitglied in der EBRD zu dem
Kredit verhalten, und welche Diskussionen sind innerhalb der
Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung geführt worden?
Das Board of Directors der EBRD hat am 27. Januar 2016 Centerra Global ohne
Gegenstimme, also auch mit der Stimme Deutschlands, gebilligt. Die von
verschiedenen Umweltschutzorganisationen vorgebrachten Bedenken wurden
geprüft, konnten aber mit dem EBRD-Management hinreichend ausgeräumt
werden. Die fachlich zuständigen Ressorts der Bundesregierung waren im Vorfeld
eingebunden. Das Board hat verschiedene Umweltfragen zum Projekt weiter
verfolgt. Am 19. Mai 2016 wurde ein Environmental and Social Impact Assessment
(ESIA) auf der EBRD-Internetseite veröffentlicht. Die weiteren Entwicklungen,
insbesondere im Zusammenhang mit anhängigen Untersuchungen in Kirgisistan
und der Mongolei, werden durch die EBRD eng begleitet.
42. Hält die Bundesregierung den Bau von neuen Kohlekraftwerken bei Ulan
Bator sowie Tavan Tolgoi für vereinbar mit den Pariser Klimabeschlüssen?
Wenn ja, auf welche wissenschaftliche Expertise stützt sie diese Haltung?
Wenn nein, wie setzt sie sich bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung für einen Stopp jeglicher finanzieller Unterstützung dieses
Projektes ein?
Die Umsetzung der Beschlüsse der Pariser Klimakonferenz erfordert eine
tiefgreifende weltweite Dekarbonisierung des Energiesektors. Diese kann im Wege
einer differenzierten internationalen Lastenteilung erfolgen, die die Situation
jedes einzelnen Landes angemessen berücksichtigt. Hierzu haben die Teilnehmer
der Pariser Klimakonferenz sog. Intended Nationally Determined Contributions
(INDC) vorgelegt. Die INDC der Mongolei sehen vor, den Ausstoß
klimaschädlicher Treibhausgase bis zum Jahr 2030 um 14 Prozent gegenüber einem Business
as Usual-Referenzszenario zu reduzieren. Das hierzu vorgesehene
Maßnahmenpaket umfasst neben dem Ausbau erneuerbarer Energien, erhöhter
Energieeffizienz u. a. auch eine weitere Nutzung von Kohlekraft unter Einsatz moderner
Verbrennungstechnologien.
Im Pariser Abkommen ist vorgesehen, im Jahr 2023 eine weltweite
Bestandsaufnahme durchzuführen, um die weltweiten Fortschritte bei der Umsetzung des
Übereinkommens und seiner langfristigen Ziele zu bewerten. Das Ergebnis der
Bestandsaufnahme dient u. a. zur Unterrichtung der Vertragsparteien für die auf
nationaler Ebene erforderliche Aktualisierung und Verstärkung ihrer
Maßnahmen.
Nach der „Energie-Sektor-Strategie“ der EBRD kann in seltenen und
außergewöhnlichen Fällen die Finanzierung von Kohleprojekten gerechtfertigt sein,
wenn bestimmte technische und umweltbezogene Kriterien erfüllt sind und durch
das Projekt deutliche Transformationswirkungen und Verbesserungen für die
Umwelt erzielt werden. Hiernach kann eine Finanzierung von Kohleprojekten in
der Mongolei in Betracht gezogen werden. Die Mongolei ist ein Land, das keinen
Zugang zu einem anderen Brennstoff hat, aber in dem eine wachsende Zahl von
Häusern im Winter mit Kohle beheizt wird. Dies führt zu schwerwiegender
Luftverschmutzung in Ulan Bator. Die Mongolei braucht hocheffiziente, moderne
Kraft-Wärme-Kraftwerke nach den besten verfügbaren Standards. Die EBRD ist
angesprochen worden, ein kombiniertes Kraft-Wärme-Kraftwerk in Ulan Bator
zu finanzieren, arbeitet aber derzeit nicht aktiv an dem Projekt. Außerdem ist die
EBRD aktuell an zwei Finanzierungen für Windfarmen (Salkhit, Tsetsii) in der
Mongolei beteiligt.
43. Ist der Bundesregierung bekannt, welcher Anteil des in den neuen bzw.
geplanten Kohlekraftwerken erzeugten Stromes (z. B. nach China) exportiert
wird, da die Mongolei sich bereits heute fast komplett mit Kohlestrom
versorgt (
www.giz.de/Wirtschaft/de/downloads/2016-de-neue-maerkte-neue-
chancen-mongolei.pdf) und zudem ein hoher Aufwuchs erneuerbarer
Energien (v. a. Wind) geplant ist. und würde sie angesichts dessen neue
Kohlekraftwerke in der Mongolei als für die Entwicklung des Landes alternativlos
beschreiben?
Das mongolische Energieministerium erwartet zwischen 2015 und 2020 einen
Anstieg der Spitzennachfrage nach Elektrizität auf etwa das Doppelte der bislang
installierten Leistung. Dies macht die Schaffung zusätzlicher
Erzeugungskapazitäten erforderlich. Nach den hier vorliegenden Informationen dienen die in der
Antwort zu Frage 42 erwähnten geplanten Kraftwerke primär zur Deckung des
einheimischen Bedarfs.
Die Pläne der mongolischen Regierung zum Ausbau der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien belegen, dass die Mongolei selbst in mittelfristiger
Perspektive Alternativen zur bislang dominierenden Kohlekraft sieht. Hiervon
unterscheiden mag sich die Einschätzung in konkreten Einzelfällen angesichts
kurzfristig zu bewältigender Herausforderungen der Energieversorgung wie auch des
Umweltschutzes, insbesondere der Verbesserung der Luftreinhaltung gegenüber
dem Status quo.
44. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der weiteren
bestehenden Rohstoffpartnerschaften, wo liegen die jeweiligen Erfolge und
Probleme, und plant sie vor diesem Hintergrund neue Partnerschaften?
Die Bundesregierung wird die bestehenden Rohstoffpartnerschaften weiter
fortführen und umsetzen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Laufzeiten der
Rohstoffpartnerschaften ist eine allgemein abschließende Bewertung zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zudem ist die Unterstützung der deutschen
Wirtschaft bei der Sicherstellung ihrer Rohstoffversorgung keine kurzfristig angelegte
Aufgabe, ihr liegt vielmehr eine langfristige Perspektive zugrunde. Insgesamt
lässt sich aber schon jetzt sagen, dass die Partnerschaften u. a. einen Beitrag zur
Modernisierung des Rohstoffsektors, zur Aus- und Weiterbildung von Personal
leisten und daneben die Partnerländer bei der Einhaltung von Umwelt- und
Sozialstandards unterstützen.
Den Abschluss neuer Rohstoffpartnerschaften fasst die Bundesregierung zum
jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht ins Auge.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
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