[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 7. September 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9598
18. Wahlperiode 09.09.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg),
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9467 –
Kooperation von Bayer CropScience und der GIZ im Rahmen der BMZ-
Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger in Indien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Ansatz der German Food Partnership (GFP) in Kooperation mit
Agrarkonzernen, vermeintlich gegen Hunger kämpfen zu wollen, galt als äußerst
umstritten. Die Oxfam-Studie „Böcke zu Gärtnern. Wie die aktuelle Kooperation mit
Agrarkonzernen eine nachhaltige Landwirtschaft verhindert“ stellte unter
anderem fest, dass die Kooperationspartner der Agrarwirtschaft teilweise offen für
ihre Produkte warben und entgegen der vertraglichen Vereinbarung auch
Schulungen von deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt wurden.
Zumindest das Vertragswerk sah neutrales Schulungspersonal vor.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dr. Gerd Müller erklärt zwar, neue Ansätze beim Kampf gegen den Hunger zu
verfolgen und verlängert darum die die German Food Partnership nicht.
Tatsächlich verfolgt aber auch Entwicklungsminister Dr. Gerd Müller bei seinen
eignen Initiativen aus Sicht der Fragesteller dieselben, viel kritisierten Ansätze.
Innerhalb der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger soll in sogenannten
Grünen Innovationszentren in insgesamt 14 Ländern die Kooperation mit
Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft forciert werden. Die Oxfam-
Studie „Böcke zu Gärtnern“ konstatiert, es ließe sich nicht erkennen, inwieweit
bei der Konzeption und Umsetzung der Innovationszentren auf Kritik, die
bereits anlässlich der GFP geäußert wurde, seitens des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung reagiert wird bzw. dieser
Rechnung getragen wird. Mit Sachstand vom Mai 2016 existiert bisher nur im
Grünen Innovationszentrum Indien ein Vertrag mit einem Kooperationspartner
aus der Privatwirtschaft. Dieser Partner ist die Firma Bayer CropScience.
Bayer CropScience sieht sich derzeit u. a. Vorwürfen fehlerhafter
Kennzeichnung des giftigen Pestizids Nativo 75 WG ausgesetzt (
http://info.brot-fuer-die-
welt.de/blog/pestizide-bayer-syngenta-gefaehrden-zehntausende). Warnungen
zu Gesundheits- und Umweltrisiken fehlen. Die Verbraucher werden auch nicht
über mögliche Schutzmaßnahmen für Haut und Augen informiert. Besonders
besorgniserregend ist dabei, dass die giftigen Chemikalien während der
Schwangerschaft und mit der Muttermilch auf die folgende Generation
übertragen werden können.
Es steht zu befürchten, dass es durch das Projekt in Indien erneut zu negativen
Auswirkungen für Produzentinnen und Produzenten, auf deren Umwelt,
Gesundheit sowie ökonomische und soziale Verhältnisse kommt.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung kann es nur geben, wenn alle
Akteure, Staat, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Verbände und Privatwirtschaft,
Verantwortung übernehmen.
Mit der Sonderinitiative „EINE WELT ohne Hunger“ und den dazugehörigen
„Grünen Innovationszentren“ mobilisiert das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Know-How aus allen
gesellschaftlichen Bereichen, um durch breit angelegte Kooperationsformen
insbesondere Kleinbäuerinnen und -bauern dabei zu unterstützen, mehr Einkommen für
sich und ihre Familien zu erwirtschaften. Konzeption und Umsetzung der
Vorhaben erfolgen in Abstimmung mit den Partnerregierungen und weiteren lokalen
Partnern sowie in gemeinsamer Absprache aller mitwirkenden Partner in
Deutschland.
Für Kooperationen mit der Wirtschaft gilt dabei, dass sie einen klaren
entwicklungspolitischen Nutzen haben müssen. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorgaben
für Wirtschaftskooperationen des BMZ ist für den Agrar- und Ernährungssektor
seit April 2016 ein Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrar-
und Ernährungssektor gültig (öffentlich zugänglich unter
www.developpp.de/
de/content/teilnahmekriterien). Der Referenzrahmen stellt unter anderem die
ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Projekte, den Fokus auf
die arme ländliche Bevölkerung sowie die Beachtung der Grundsätze des
integrierten Pflanzenschutzes sicher. Er vereinbart Grundregeln für die Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln und den Umgang mit ihnen. Darüber hinaus gibt er
vor, dass die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der International Labour
Organization (ILO-Kernarbeitsnormen) vollumfänglich sichergestellt wird und die an
den Projekten beteiligten Landwirte völlige Entscheidungsfreiheit in Bezug auf
die eingesetzten landwirtschaftlichen Produktionsmittel wie beispielsweise
Düngemittel, Saatgut etc. haben.
Die Befürchtung, dass durch Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft in
Indien negative Auswirkungen für Produzentinnen und Produzenten entstehen
könnten, teilt die Bundesregierung daher nicht.
Die Kooperation mit Bayer ist darüber hinaus nur ein Teil der vielfältigen
Aktivitäten des Grünen Innovationszentrums Indien. Sämtliche nachfolgenden
Antworten beziehen sich auf diesen Teil der Kooperation, nicht auf das
Gesamtprojekt Grünes Innovationszentrum Indien.
1. Welche Ziele wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Bayer
CropScience und der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH für die Kooperation im Rahmen des Grünen
Innovationszentrums Indien vertraglich vereinbart?
Als Ziel wurde vereinbart, dass 1 600 Apfelproduzenten in den ausgewählten
Projektregionen ihr Einkommen durch Innovationen in der Apfel-
Wertschöpfungskette um 20 Prozent steigern konnten.
a) Inwiefern lassen sich die entwicklungspolitischen Ziele der
Bundesregierung mit den unternehmerischen Zielen von Bayer CropScience in Indien
vereinbaren (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat das Ziel, die Einkommen von Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern nachhaltig zu erhöhen. Sie unterstützt daher die Einbindung von
unternehmerischen Innovationen in die indische Apfelwertschöpfungskette.
b) Mit welchen konzeptionellen Ansätzen sollen die vereinbarten Ziele
erreicht werden?
Mit der Entwicklungspartnerschaft sollen Qualitäts- und Produktivitätsverluste
sowie Hindernisse in der Vermarktung in der Apfelwertschöpfungskette
verringert werden. Dazu verfolgt das Vorhaben folgende Ansätze in den ausgewählten
Regionen: (1) Aufbau von zwei Wetterstation zur Datengenerierung für die
Optimierung der Apfelproduktion, (2) Schulungen zu nachhaltigen Anbaumethoden
und (3) Vernetzung der Akteure im Apfelsektor.
c) Wurden neben Bayer CropScience alternative Projektpartner in
Erwägung gezogen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, weshalb nicht?
Es gibt weitere Partner der Entwicklungspartnerschaft: In Jammu und Kashmir
ist die „Sher-e-Kashmir University of Agriculture“ Projektpartner. In Himachal
Pradesh arbeitet die Bundesregierung mit der staatseigenen Firma „Horticultural
Produce Marketing and Processing Corporation Limited“ zusammen. Darüber
hinaus wird derzeit angestrebt, die staatlichen landwirtschaftlichen
Beratungsstellen enger einzubeziehen. Eine Kooperation mit dem Julius-Kühn-Institut zum
verbesserten Apfelanbau ist in Vorbereitung.
2. Welche Kleinbauernorganisationen oder Organisationen der
Zivilgesellschaft wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung in die
Projektentwicklung, -konzeption und -durchführung eingebunden?
Der Projektansatz wird in Zusammenarbeit mit der Sher-e-Kashmir University of
Agriculture und lokalen Produzentenorganisationen konzipiert und umgesetzt.
a) Welche indischen Organisationen wurden konsultiert?
Inwiefern sind diese Organisationen weiterhin in die Durchführung
eingebunden?
Auf die Antworten zu den Fragen 1c und 2 wird verwiesen.
b) Wenn keine indischen Organisationen konsultiert und dauerhaft
eingebunden wurden, wieso nicht?
Inwieweit kann die Bundesregierung begründen, dass den lokalen
Belangen dennoch Vorrang gegenüber den unternehmerischen Interessen des
Kooperationspartners eingeräumt wird?
Auf die Antworten zu den Fragen 1c und 2 wird verwiesen.
3. Welche Dauer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kooperation
zwischen Bayer CropScience und der GIZ im Rahmen des Grünen
Innovationszentrums Indien vorgesehen?
Für die Kooperation ist eine Laufzeit von März 2016 bis Dezember 2017
vorgesehen.
a) Wie ist sichergestellt, dass nach Kooperationsende ein
entwicklungspolitischer Mehrwert geschaffen und vor allem erhalten wird?
Zum entwicklungspolitischen Mehrwert wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
Um die Einkommens- und Wertsteigerungen entlang der Lieferkette nachhaltig
zu verbessern, werden in Himachal Pradesh alle Akteure im Apfelsektor in ein
gemeinsames Gremium zum Management der Wertschöpfungskette
eingebunden. Dieses Gremium ist darauf angelegt, aus Eigeninitiative über die
Projektlaufzeit hinaus fortzubestehen. Die Beratung zu guter landwirtschaftlicher Praxis,
Marketing, etc. wird über den staatlichen Agrarberatungsdienst und die „Lead
Farmers“, die an den Trainings teilnehmen, verbreitet und steht damit langfristig
einer größeren Gruppe von Nutzern zur Verfügung.
Damit Kleinbäuerinnen und -bauern zudem dauerhaft Zugang zu Wetterdaten zur
gezielten Ausrichtung von Pflanzenschutzmaßnahmen haben, werden zwei in
Jammu und Kashmir eingesetzte Wetterstationen nach Projektende vom lokalen
Kooperationspartner, der Universität SKUAST, weitergeführt.
b) Wie ist sichergestellt, dass die Kooperation nicht zu einer
marktbeherrschenden Position von Bayer CropScience in dem Projektgebiet führt, die
sich bspw. in Form von ökonomischen Abhängigkeiten von
Produzentinnen und Produzenten negativ auswirkt?
In der Region ist der Markt für Pflanzenschutzmittel für die Anwendung in der
Apfelproduktion sehr kompetitiv; es konkurrieren lokale Firmen wie Indofil mit
Bayer, Syngenta und BASF. Darüber hinaus werden die Produzentinnen und
Produzenten in den angebotenen Trainings zu Inhaltsstoffen, nicht zu spezifischen
Produkten geschult. Durch das Projekt werden sie daher in keine Abhängigkeiten
von spezifischen Produkten oder deren Hersteller gebracht.
4. Welche finanziellen, materiellen, personellen oder sonstigen Beiträge leisten
nach Kenntnis der Bundesregierung Bayer CropScience und die GIZ im
Rahmen des Grünen Innovationszentrums Indien?
Der Gesamtwert der Entwicklungspartnerschaft mit Bayer beträgt 404 000 Euro.
Darin sind alle materiellen und personellen Beiträge enthalten.
a) Welche dieser Beiträge werden von Bayer CropScience erbracht?
Der Anteil von Bayer beträgt 61 Prozent. Er enthält im Wesentlichen Personal
zur technischen Beratung, Reisekosten, Transfer von Know-how, Gebühren für
die Registrierung von Bauernorganisationen, Trainings und
Ausrüstungsgegenstände wie Schutzkleidung.
b) Welche dieser Beiträge werden von der GIZ erbracht?
Der öffentliche Anteil beträgt 39 Prozent. Der Anteil beinhaltet im Wesentlichen
Personalkosten für technische Beratung (Entwicklung und Begleitung der
Schulungen), Wissenstransfer und Übernahme von Managementaufgaben. Darüber
hinaus übernimmt die GIZ die Kosten für die Durchführung einer Studienreise
nach Deutschland.
5. Wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Schulungsmaßnahmen, Besprechungen und Veranstaltungen im Rahmen des Grünen
Innovationszentrums in Indien durchgeführt?
Die Durchführung von Schulungen, Besprechungen und Veranstaltungen ist
Bestandteil des Vorhabens.
Wenn ja,
a) Wer konzipiert diese Schulungsmaßnahmen, Besprechungen und
Veranstaltung?
Die lokale Universität SKUAST hat das staatliche Mandat zur Beratung von
Bäuerinnen und Bauern. Die Trainings werden gemeinsam von der Universität
SKUAST, GIZ und Bayer konzipiert.
b) Wer führt diese Schulungsmaßnahmen, Besprechungen und
Veranstaltungen durch?
In Anwesenheit der staatlichen landwirtschaftlichen Beratungsstellen und/oder
der GIZ werden die Schulungen von Bayer und dem Düngemittelhersteller
YARA durchgeführt.
c) Wie wurde die Zielgruppe für diese Schulungsmaßnahmen,
Besprechungen und Veranstaltungen identifiziert?
Die Zielgruppe wurde aufgrund einer Studie der GIZ unter Einbeziehung der in
der Antwort zu den Fragen 1c und 2 erwähnten lokalen Partner identifiziert.
d) Inwieweit waren und sind die lokale Zivilgesellschaft und
Kleinbauernorganisationen an der Konzeption, Durchführung und bei der
Identifizierung relevanter Zielgruppen beteiligt?
Auf die Antworten zu den Fragen 1c und 2 wird verwiesen.
e) Ist festgelegt, dass im Rahmen der Kooperation kein Product Placement
stattfindet?
Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass diese Vereinbarung bei der
Erstellung der Schulungsmaterialien und der Durchführung der Schulungen
eingehalten wird?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Kooperation findet kein Product Placement statt. Dies ist im
Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor
unter Punkt 6 festgelegt. In den Schulungen werden Probleme gemeinsam
analysiert und ein breites Wissen über Pflanzenschutzmaßnahmen vermittelt. Dabei
werden herstellerübergreifend Produkte auf der Basis zugelassener Inhaltsstoffe
empfohlen. Fokus der Schulungen ist der integrierte Pflanzenschutz. Die
Einhaltung des Referenzrahmens wird durch lokale GIZ Fachkoordinatoren überprüft.
6. Welche sozialen, ökologischen und entwicklungsorientierten Standards
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als Grundlage der Kooperation
vertraglich zwischen Bayer CropScience und der GIZ vereinbart?
Für Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft gelten die allgemeinen
Vorgaben des BMZ (öffentlich zugänglich unter
www.developpp.de). Für
Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungsbereich gilt zusätzlich der
Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor.
Die Einhaltung der Kriterien des Referenzrahmens wurde zwischen Bayer und
der GIZ vertraglich vereinbart und bildet den Rahmen der Zusammenarbeit. Der
Referenzrahmen lag zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift (März 2016) noch
nicht vor, die Vereinbarung zur Einhaltung des Referenzrahmens wurde nach
Vertragsunterschrift gesondert vereinbart. Darin sind internationale Standards
und Richtlinien wie die ILO-Kernarbeitsnormen, die Freiwilligen Leitlinien
Land, der Codex Alimentarius oder der International Code of Conduct on
Pesticide Management explizit erwähnt.
a) Verständigten sich Bayer CropScience und die GIZ vertraglich auf
relevante, international anerkannte Normen und Richtlinien, um bspw.
Kinderarbeit, der Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern, dem Einsatz
toxischer Substanzen und dem unsachgemäßen, gesundheitsschädlichen
Einsatz von Pestiziden vorzubeugen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
b) Inwiefern sind die ILO-Kernarbeitsnormen (ILO: International Labour
Organization) Bestandteil des Kooperationsvertrags?
Wenn nein, weshalb nicht?
Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist Bestandteil des BMZ-
Referenzrahmens für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor (Punkt 5).
c) Inwiefern ist der FAO-Verhaltenskodex (FAO: Food and Agriculture
Organization of the United Nations) zum Pestizidmanagement Teil des
Kooperationsvertrags?
Wenn nein, weshalb nicht?
Die Einhaltung des FAO-Verhaltenskodex ist Bestandteil des BMZ-
Referenzrahmens für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor (Punkt 8).
d) Inwiefern wird der Einsatz von Pestiziden, die auf der Liste von PAN
International (PAN: Pesticide Action Network; List of Highly Hazardous
Pesticides) aufgeführt sind, ausgeschlossen?
In den GIZ-Regularien zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die auf der HHP-Liste von PAN-
International aufgeführt sind, nur in Ausnahmefällen mit Begründung möglich, wenn
keine Alternativen zum Einsatz kommen können. Hierfür bedarf es zudem einer
befürwortenden Stellungnahme eines externen Gutachters. In dem konkreten Fall
der Kooperation mit Bayer in Nordindien ist die Nutzung von HHP-
Pflanzenschutzmitteln ausgeschlossen.
e) Wie wird die Einhaltung der vereinbarten Standards durch die
Kooperationspartner aber auch durch die am Projekt beteiligten Produzentinnen und
Produzenten und Anwenderinnen und Anwender überprüft?
Die Maßnahmen der Entwicklungspartnerschaft werden vor Ort von lokalen GIZ-
Fachkoordinatoren begleitet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die
Einhaltung der im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft getroffenen Vereinbarungen
regelmäßig überprüft wird. Die in den Schulungen besprochenen
Pflanzenschutzmittel werden vorab von der GIZ überprüft.
7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
Produzentinnen und Produzenten und Anwenderinnen und Anwender im Rahmen des
Projekts über Gefahren und Risiken im Umgang mit Pestiziden aufgeklärt
werden?
Von Projektbeginn bis August 2016 wurden in Himachal Pradesh und in Kashmir
insgesamt 75 Schulungen durchgeführt, in denen unter anderem die sichere
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln trainiert wurde. Zudem sind immer dann,
wenn es um die Anwendung von Pflanzenschutzmittel geht, Aufklärungen zum
Anwenderschutz integraler Bestandteile der Maßnahmen.
a) Wie wird vor Ort für geeignete Lagerungsmöglichkeiten gesorgt?
Die sichere Lagerung von Pflanzenschutzmitteln ist Bestandteil der Schulungen
entlang der Vorgaben des International Code of Conduct for Pesticide
Management und der dazugehörigen Richtlinien der FAO.
b) Wie wird für eine sichere Entsorgung von Pestizidresten und
Verpackungen gesorgt?
Die empfohlene Entsorgung von Verpackungen folgt den Empfehlungen des
International Code of Conduct on Pesticide Management, der für die lokale
Entsorgung eine dreifache Spülung zur Verdünnung der Wirkstoffe und die Perforierung
der Behälter vorsieht, um die weitere Nutzung auszuschließen.
c) Wie wird für die Verfügbarkeit von angemessenen Schutzmaßnahmen
(bspw. Kleidung) in ausreichender Zahl und zu erschwinglichen Preisen
gesorgt?
Der Anwenderschutz bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist
Bestandteil der Schulungen. In den Schulungen wird Schutzkleidung zur sachgerechten
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bereitgestellt.
Die dauerhafte Verfügbarkeit von Schutzkleidung ist in Indien jedoch häufig
noch nicht zufriedenstellend. Die Entwicklungspartnerschaft hat daher auch zum
Ziel, die Verfügbarkeit von Schutzkleidung zu verbessern. So werden
beispielsweise lokale Händler angehalten, Vorräte verfügbar zu halten. Auch wird das
Bewusstsein der Händler für Gesundheitsrisiken bei der Anwendung der von Ihnen
vertriebenen Mittel gefördert.
d) Sind alle Informationen und Schulungen zur Lagerung, Anwendung und
Verwendung von Pestiziden und Düngemitteln sowie zu deren
Gesundheitsrisiken und Gefahren in lokaler Sprache verfügbar?
Ja, in Kashmiri und Hindi.
e) Wie wird die geeignete Lagerung, Entsorgung und Verwendung von
Pestiziden, die Aufklärung über Gesundheitsrisiken und Gefahren sowie
deren Verfügbarkeit in lokaler Sprache in der Praxis kontrolliert?
Die Maßnahmen der Entwicklungspartnerschaft werden vor Ort von lokalen GIZ-
Fachkoordinatoren begleitet. Die Anwendung der in den Schulungen vermittelten
Inhalte wird von der GIZ im Rahmen der Ergebnisüberwachung überprüft.
f) Welche Fungizide werden den Bauern und Bäuerinnen von Bayer
CropScience empfohlen (bitte alle namentlich aufführen)?
Folgende Fungizide werden empfohlen: Antracol, Score. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 5e verwiesen.
8. Wie und wie oft werden Erfolg bzw. Misserfolg des Kooperationsprojekts
kontrolliert, und werden diese Evaluierungsberichte den Mitgliedern des
Deutschen Bundestages zugänglich gemacht?
Wenn ja, wann werden die Evaluierungsberichte den Mitgliedern des
Deutschen Bundestages zugänglich gemacht?
Im Rahmen des Kooperationsvertrags zwischen Bayer und GIZ ist definiert, dass
Bayer zweimal jährlich schriftlich der GIZ berichtet (zum 15. Dezember und
15. Juni). Die GIZ berichtet dem BMZ jährlich zu den Grünen Innovationszentren
im Rahmen der regulären Berichterstattung. Diese Berichterstattung kann dem
Deutschen Bundestag gerne auf Nachfrage zugänglich gemacht werden.
9. Welche Reichweite hat/haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wetterstation/die Wetterstationen und die darauf aufbauenden Empfehlungen im
Rahmen des Integrated Pest Management (bitte Distanz angeben)?
Die Reichweiten der Wetterstationen betragen ca. 50 km.
a) Wer betreibt und besitzt diese Wetterstation/Wetterstationen?
Die Wetterstationen werden vom lokalen Kooperationspartner, der Universität
SKUAST, betrieben, der diese auch besitzt.
b) An wen werden die Wetterdaten versandt, die von der Wetterstation
erhoben werden?
Im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft werden die auf den Wetterdaten
basierenden Empfehlungen künftig von der Universität SKUAST per SMS an die
an den Schulungen beteiligten Produzentinnen und Produzenten und an den
„Dealers Council“ versendet.
c) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Produzentinnen und
Produzenten die Erkenntnisse der Wetterstation tatsächlich unentgeltlich
nutzen können?
Derzeit wird ein Memorandum of Understanding mit der Universität SKUAST
vorbereitet, das die kostenfreie Nutzung der Daten der Wetterstationen und der
Empfehlungen für die Produzentinnen und Produzenten gewährleistet. Diese
Maßnahme wird von lokalen GIZ-Fachkoordinatoren begleitet.
d) Wie stellt die Bundesregierung dies auch für die Zeit nach dem Ende des
Projekts sicher?
Der Betrieb der Wetterstation wird nach Projektende vom lokalen
Kooperationspartner, der Universität SKUAST, weitergeführt.
e) Welche weiteren Daten liefert die Wetterstation/liefern die
Wetterstationen außer einer Datenbasis für Empfehlungen im Rahmen des Integrated
Pest Management, und wie werden diese den Produzentinnen und
Produzenten zugänglich gemacht?
Die Bundesregierung hat keine Informationen zur Datengenerierung außerhalb
des Vorhabens.
10. Wie viele der Produzentinnen und Produzenten im Projektgebiet werden
vom Kooperationsprojekt nach Kenntnis der Bundesregierung profitieren
(bitte den prozentualen Teil der Betriebe angeben)?
1 600 Produzentinnen und Produzenten werden vom Kooperationsprojekt
profitieren. Die Anbauregion, die mit 270 000 ha in Kashmir und Himachal Pradesh
sehr groß ist, hat insgesamt 480 000 Produzenten (zum Vergleich: 31 000
Produzenten in Deutschland). Die geförderten Apfelproduzenten entsprächen so 0,3
Prozent der in der Region tätigen Produzenten.
a) Welche Art von Landwirtschaft betrieben die Produzentinnen und
Produzenten im Projektgebiet bisher?
Die Landwirtschaft war bisher auf den extensiven Einsatz von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln ausgerichtet.
b) Welche Pestizide wurden bisher im Projektgebiet vor allem angewandt
(bitte angeben)?
Bisher wurden Carbedazim, Captan, Kupferoxychlorid, Dodine, Difenconazole,
Metiram + Pyraclostrobin, Hexaconazole, Mancozeb, Myclobutanil, Propineb,
Thiophanate methyl, Zineb, Antracol, Baycor, Score und Mancozeb verwendet.
c) Inwieweit unterscheiden sich die im Rahmen des Projekts geschulten
Produktionsweisen von den bisherigen?
Es wird besonderer Wert auf die Vermittlung von nachhaltigen Kulturtechniken
wie z. B. das Zurückschneiden, die Berücksichtigung der Grundsätze des
integrierten Pflanzenschutzes, der sichere und gezielte Einsatz von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln, die sichere Anwendung von Pflanzenschutzmaßnahmen und
ein integriertes Nährstoffmanagement gelegt.
d) Inwiefern sollen die beteiligten Produzentinnen und Produzenten auch
hinsichtlich neuer Vermarktungsformen geschult werden?
Bestandteil des Vorhabens ist die Verbesserung der Vermarktung in der
Apfelwertschöpfungskette, unter anderem in den gemeinschaftlichen
Wertschöpfungsketten-Gremien. So werden die Bäuerinnen und Bauern zum Beispiel bei der
Selbstorganisation für gemeinschaftliche Vermarktung unterstützt.
e) Inwieweit werden auch gezielt Subsistenzlandwirtinnen und -landwirte
als Zielgruppe angesprochen?
Landwirtinnen und Landwirte, die ausschließlich auf Subsistenzniveau
wirtschaften, sind nicht Zielgruppe der Maßnahme.
11. Betreibt Bayer CropScience nach Kenntnis der Bundesregierung im
Projektgebiet weitere Projekte (bspw. Testzentren für Saatgut, Düngemittel und
Pestizide)?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
a) Inwieweit ist sichergestellt, dass Vertragshändler von Bayer CropScience
nach dem FAO-Verhaltenskodex zum Pestizidmanagement geschult
wurden?
Die Schulung oder Kontrolle von Vertragshändlern ist nicht Bestandteil des
Vorhabens.
b) Inwieweit ist sichergestellt, dass Vertragshändler von Bayer CropScience
im Projektgebiet notwendige Schutzkleidung in ausreichender Zahl und
zu erschwinglichen Preisen anbieten?
Auf die Antwort zu Frage 11a wird verwiesen.
12. Welche Anbauempfehlungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung an
die beteiligten Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen des Projekts
gegeben?
Wird insbesondere sichergestellt, dass
a) lokal angepasste Sorten verwendet werden (bitte angeben, welche Sorten
empfohlen werden),
Die Entwicklungspartnerschaft arbeitet mit den aktuellen, bislang in den lokalen
Betrieben eingesetzten Apfelsorten. Die Einführung neuer Apfelsorten ist nicht
Bestandteil der Entwicklungspartnerschaft.
b) Methoden des nichtchemischen Pflanzenschutzes ebenfalls vermittelt
werden (bitte angeben, welche Methoden empfohlen werden),
Schulungen basieren auf den Grundprinzipien des integrierten Pflanzenschutzes
(IPM). Per Definition ist IPM eine Kombination von Verfahren, bei denen unter
vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer,
pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung
chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Das
bedeutet beispielsweise mechanische statt chemische Beseitigung oder Kontrolle des
Unkrautes durch Hacken, Striegeln und Mähen, Schnitttechniken zu besserer
Durchlüftung von Kronen, Anwendung von Mulch und anderem. Auf diese
Weise nehmen die Schulungen Bezug zu einer Bandbreite und Kombination
relevanter Anwendungsmöglichkeiten. Nachhaltigen biologischen, physikalischen
und anderen nichtchemischen Methoden ist der Vorzug vor chemischen
Methoden zu geben, wenn sich mit ihnen ein zufrieden stellendes Ergebnis bei der
Bekämpfung von Schadorganismen erzielen lässt.
c) Methoden zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit vermittelt werden (bitte
angeben, welche Methoden empfohlen werden)?
Schulungsinhalte basieren auf den Prinzipien guter landwirtschaftlicher Praxis,
beispielsweise der Analyse der Bodenfruchtbarkeit, schonende
Bodenbearbeitung, Rolle von Bodenorganismen, etc.
13. Wird den beteiligten Bäuerinnen und Bauern nach Kenntnis der
Bundesregierung durch Schulungsmaterial oder Schulungen vermittelt, dass der
Einsatz von Pestiziden und synthetischem Dünger notwendig ist für höhere
Erträge, und wird den Produzentinnen und Produzenten zur Nutzung von
Pestiziden und Düngern zugeraten?
Wenn das Schulungsmaterial bzw. die Inhalte der Schulungen noch nicht
vorliegen, wie wird sichergestellt, dass nichtchemischer Pflanzenschutz und
Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit als gleichwertige
Alternativen dargestellt werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 12b und 12c wird verwiesen.
14. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Schulungen auf
Herausforderungen und Risiken beim Anbau von modernen
Hochleistungssorten in Bezug auf Wasserbedarf, höhere Inputkosten bei Saatgut und
Pestizidbedarf und daraus resultierendes höheres Verschuldungsrisiko etc.
hingewiesen?
Die Entwicklungspartnerschaft arbeitet nicht mit modernen Hochleistungssorten,
es findet keine Beratung zu Hochleistungssorten statt.
15. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber den Bäuerinnen und
Bauern Aussagen zu gentechnisch veränderten Sorten getroffen, und wenn
ja, welche?
Die Entwicklungspartnerschaft arbeitet nicht mit genetisch veränderten Sorten.
Deren Einsatz ist vertraglich ausgeschlossen.
16. Gibt es über die Kooperation im Rahmen des Grünen Innovationszentrums
hinaus weitere Kooperationen der GIZ oder der Bundesregierung mit Bayer
CropScience in Indien (falls ja, bitte alle Vorhaben mit Zielen und
Finanzierung aufführen)?
Es gibt keine weiteren Kooperationen mit Bayer CropScience in Indien.
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