[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Oktober 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10155
18. Wahlperiode 27.10.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9795 –
Initiativen für Abrüstung, Rüstungskontrolle und vertrauensbildende Maßnahmen
unter dem OSZE-Vorsitz Deutschlands 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland hat für die Dauer dieses Kalenderjahres den
Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
übernommen. Der deutsche Vorsitz fällt in eine Zeit, in der bislang im Rahmen
der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)/OSZE
verwirklichte Abrüstungsvereinbarungen- und Rüstungskontrollmechanismen
zunehmend in Frage gestellt bzw. zum Teil bereits aufgekündigt wurden.
Nach der Weigerung der USA bzw. anderer NATO-Staaten unter den OSZE-
Mitgliedern, das auf dem Istanbuler OSZE-Gipfel 1999 beschlossene
Anpassungsübereinkommen zum Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa
(KSE-Vertrag) mit neuen nationalen bzw. regionalen Obergrenzen zu
ratifizieren, hat die Russische Föderation den KSE-Vertrag zunächst für mehrere Jahre
suspendiert und ist Anfang 2015 endgültig aus dem Vertrag ausgestiegen.
Der geopolitisch aufgeladene Konflikt in der und um die Ukraine hat die bereits
zuvor vorhandenen politischen Interessengegensätze und angespannten
Sicherheitsbeziehungen zwischen der NATO und Russland deutlich verschärft. Es
drohen eine neue Rüstungsspirale und militärische Blockkonfrontation in
Europa. Deutschland ist als Rahmennation bereits an der Aufstellung von NATO-
Kampfverbänden der „Very High Readiness Joint Task Force“ („Speerspitze“)
in osteuropäischen NATO-Partnerstaaten maßgeblich beteiligt, mit der das
Bündnis seine militärischen Reaktionsfähigkeiten „verbessern“ will. Zusätzlich
werden im Rahmen der sogenannten „Persistent Presence“ rotierende NATO-
Truppen in Kompaniestärke insbesondere in Polen und den baltischen
Mitgliedstaaten eingesetzt, um einen möglichen Aggressor abzuschrecken. Die
Bundeswehr ist 2016 mit Infanterie, Kräften der Panzertruppen, Artillerie und
einem verlegbaren Gefechtsstand der Luftwaffe daran beteiligt (vgl. www.
bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYsxD4IwEIX_UY_KYHSjYdDBhcQ
oLuSAC2ksbXNcZfHH2w6-l3zL9x68INfjxy4oNnh08IR-sudxV-M-k8K3JHK
ONoVpG2biQTjFSPAoxzyYgicpFPJiMxdGCaxiYHHFJOZslJ2hr3Rr9LH6R
38bc7vcT4e6bq-mg7iuzQ-F_K2k/, Download vom 9. September 2016).
Erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs stehen damit wieder deutsche
Truppen unmittelbar an den Grenzen Russlands.
Gleichzeitig will die Bundesregierung den diesjährigen deutschen OSZE-
Vorsitz nach eigenen Angaben dafür nutzen, um die OSZE-Fähigkeiten im
gesamten Konfliktzyklus zu stärken. Schwerpunkte des deutschen Vorsitzes sollen
unter anderem der politische Dialog über vertrauens- und sicherheitsbildende
Maßnahmen (VSBM) sowie die konventionelle Rüstungskontrolle sein. Beide
gelten als zentrale Bestandteile im Bereich der politisch-militärischen Sicherheit
(Sicherheitskorb 1) des umfassenden Sicherheitsverständnisses der OSZE, das
auch wirtschaftliche und ökologische Sicherheitsaspekte sowie den Schutz der
Menschenrechte und die Demokratieentwicklung (Sicherheitskörbe 2 und 3) mit
berücksichtigt. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang erklärt, dass
sie die weitere Überarbeitung und Modernisierung des Wiener Dokuments
(WD) sowie die kooperative Implementierung des Vertrages über den Offenen
Himmel (Open Skies Treaty) weiter fördern will, um zur Wiederherstellung der
gesamteuropäischen Sicherheit beizutragen (vgl. Auswärtiges Amt, Hrsg.:
„Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder herstellen“,
Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016,
www.auswaertiges-amt.de/cae/
servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.
pdf, S. 5 bis 8, Download vom 9. September 2016.
1. Über wie viele nukleare Sprengkörper verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell die Atommächte unter den OSZE-Teilnehmerstaaten, in
welchem Umfang ist das vorhandene Nuklearwaffenarsenal derzeit praktisch
einsatzbereit, und wie verteilt sich die Stationierung auf die einzelnen OSZE-
Teilnehmerstaaten (bitte nach Stückzahlen bzw. Stationierungskontingenten
und OSZE-Teilnehmerstaat auflisten)?
Die Nuklearwaffenstaaten unter den OSZE-Teilnehmerstaaten sind Frankreich,
Großbritannien, Russland und die USA. Die USA besitzen nach eigenen
Angaben (freiwillige Transparenz) mit Stand 30. September 2015 insgesamt
4 571 Nuklearwaffen (Quellenangabe:
http://open.defense.gov/Initiatives/FRD-
Declassification/). Weitere Zahlen zum strategischen Nuklearwaffenarsenal
veröffentlichen die USA über den halbjährigen Datenaustausch unter dem New-
START-Vertrag (
www.state.gov/t/avc/newstart/index.htm). Die übrigen
Nuklearwaffenstaaten veröffentlichen keine umfassenden Angaben zur Gesamtanzahl
ihres Nuklearwaffenarsenals. Die genaue Anzahl der Sprengkörper sowie die
jeweiligen Stationierungskontingente unterliegen den jeweiligen
Geheimschutzvorschriften der Nuklearwaffenstaaten, so dass die Bundesregierung hierzu keine
Aussage machen kann.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche atomare
Modernisierungs- bzw. Aufrüstungsabsichten derjenigen OSZE-
Teilnehmerstaaten, die über Nuklearwaffen verfügen, und deren Umfang, und welche
Vorschläge zur Begrenzung und Reduzierung der Nuklearwaffenbestände
hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands unterbreitet?
Die USA haben in ihrer „Nuclear Posture Review“ von 2010 ein Programm zur
Lebensdauerverlängerung des gesamten Nuklearkomplexes beschlossen. Das
Programm folgt den Vorgaben des amerikanischen Präsidenten, keine neuen
Einsatzzwecke oder militärischen Fähigkeiten des Nuklearwaffenarsenals zu
schaffen, das bestehende Dispositiv aber glaubwürdig und in höchstem Maße sicher zu
halten, solange es seiner bedarf. Zu den Einzelheiten des US-Programms wird auf
den öffentlich zugänglichen Bericht des US-Verteidigungsministeriums
verwiesen (
www.defense.gov/News/Special-Reports/NPR). Russland modernisiert sein
Nuklearwaffenarsenal laufend, veröffentlicht jedoch anders als die USA sein
Modernisierungsprogramm nicht. Großbritannien hat in seiner „National Security
Strategy and Strategic Defence and Security Review“ (SDSR) aus dem Jahr 2015
(
www.gov.uk/government/publications/national-security-strategy-and-
strategicdefence-and-security-review-2015) die Modernisierung seiner seegestützten
nuklearen Abschreckungsfähigkeit, die aus einer Nachfolgegeneration für die vier
derzeitigen „Vanguard“-Unterseeboote bestehen wird, angekündigt. Frankreich
beabsichtigt, bis zum Jahr 2035 eine Nachfolgegeneration für seine derzeitigen
nuklearen Unterseeboote der „Triomphant“-Klasse zu entwickeln.
Für Vorschläge zur Reduzierung der Nuklearwaffenbestände ist nach Ansicht der
Bundesregierung die OSZE nicht das richtige Forum, zumal nur vier von 57
Teilnehmerstaaten der OSZE Nuklearwaffenstaaten sind. Hierzu bedarf es nach
Auffassung der Bundesregierung vielmehr bilateraler und multilateraler Gespräche
zwischen den Nuklearwaffenstaaten. Die US-Administration hat Russland
wiederholt bilaterale Gespräche zur nuklearen Abrüstung angeboten – so etwa durch
Präsident Barack Obama 2009 in Prag und 2013 in Berlin. Zum Bedauern der
Bundesregierung ist die russische Seite bislang nicht auf diese
Gesprächsangebote eingegangen.
3. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang im Rahmen der
OSZE sowie ggf. auch auf bilateraler Ebene unternommen, um die
Voraussetzungen für den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in
Aussicht gestellten Abzug der in Deutschland und Europa stationierten
taktischen Atomwaffen zu schaffen (vgl.
www.cdu.de/sites/default/files/media/
dokumente/koalitionsvertrag.pdf, S. 118, Download vom 12. September 2016;
bitte erläutern)?
Zur Rolle der OSZE in Nuklearfragen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die Bundesregierung bleibt dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt verpflichtet
und setzt sich seit vielen Jahren gegenüber den Nuklearwaffenstaaten und in den
internationalen Abrüstungsgremien für konkrete Fortschritte bei der nuklearen
Abrüstung und deren Verifikation ein. Die USA haben ihr Arsenal an
nichtstrategischen Nuklearwaffen seit Ende des Kalten Krieges stark reduziert und
wiederholt darauf hingewiesen, dass das verbleibende russische Arsenal an
nichtstrategischen Nuklearwaffen weit umfangreicher sei als das amerikanische.
Erfolgreiche Abrüstungsgespräche zwischen den USA und Russland zur verifizierbaren
Abrüstung nichtstrategischer Nuklearwaffen wären ein wichtiger Schritt, um dem
Ziel eines Abzugs der in Europa stationierten nichtstrategischen amerikanischen
Nuklearwaffen näher zu kommen. Russland ist jedoch bislang nicht auf die
konkreten Gesprächsangebote der USA hierzu eingegangen, vgl. die Antwort zu
Frage 2.
4. Welche Höchstgrenzen des KSE-Vertrages galten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Waffenkategorien Kampfpanzer, gepanzerte
Kampffahrzeuge, Artilleriewaffen, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber für
die NATO-Staaten und die Russische Föderation zum Zeitpunkt des
Ausstiegs Russlands aus dem KSE-Vertrag im Frühjahr 2015, und in welchem
Maß wurden diese vertraglich festgelegten Obergrenzen zu diesem Zeitpunkt
ggf. bereits überschritten (bitte nach Waffensystemen, zulässiger
Höchstgrenze laut KSE-Vertrag, IST-Stückzahlen sowie für das NATO-Bündnis
und Russland getrennt auflisten)?
Die Russische Föderation ist unverändert KSE-Vertragsstaat mit allen Rechten
und Pflichten. Sie hat am 12. Dezember 2007 einseitig die Implementierung des
Vertrags und mit ihm verknüpfter Abkommen und Dokumente ausgesetzt. 2015
hat Russland auch die Teilnahme am zuständigen politischen Gremium
(sogenannte Gemeinsame Beratungsgruppe) eingestellt.
Für die Russische Föderation gelten unverändert folgende Anteilshöchstgrenzen:
6 350 Kampfpanzer, 11 280 gepanzerte Kampffahrzeuge, 6 315 Artilleriewaffen,
3 416 Kampfflugzeuge und 855 Angriffshubschrauber. Für Kampfhubschrauber
sieht der KSE-Vertrag keine zahlenmäßigen Begrenzungen vor.
Seit der Aussetzung der Implementierung 2007 übermittelt die Russische
Föderation keine Informationen mehr über die nach dem KSE-Vertrag begrenzten
Bestände an konventionellen Waffen und Ausrüstungen. Die letzten verfügbaren
Zahlen der Russischen Föderation können dem Jahresabrüstungsbericht 2007 der
Bundesregierung entnommen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die
Russische Föderation ihre nationalen Anteilshöchstgrenzen nicht überschritten
(
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/092/1609200.pdf).
Für die NATO werden im KSE-Vertrag keine Obergrenzen festgelegt. Die
einzelnen KSE-Vertragsstaaten der Allianz halten ihre nationalen
Anteilshöchstgrenzen bei allen Waffenkategorien seit Ende der Reduzierungsphase (1995) ein.
Die Anteilshöchstgrenzen und die IST-Bestände der dem KSE-Vertrag
unterliegenden NATO-Staaten können dem Jahresabrüstungsbericht der
Bundesregierung entnommen werden. (
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808065.
pdf.)
5. Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 4 erbetenen
Angaben zu den tatsächlichen Beständen der NATO-Staaten bei den
genannten konventionellen Waffensystemen zum Zeitpunkt des Ausstiegs
Russlands aus dem KSE-Vertrag im Frühjahr 2015 auf die einzelnen NATO-
Mitglieder auf (bitte nach NATO-Mitglied und IST-Stückzahlen je
Waffensystem auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Wie haben sich die aktuellen Bestände der NATO-Staaten und der
Russischen Föderation bei den vormals durch den KSE-Vertrag zu begrenzenden
Waffenkategorien Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge,
Artilleriewaffen, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber seit dem Ausstieg
Russlands aus dem KSE-Vertrag entwickelt (bitte nach Waffensystemen, IST-
Stückzahlen sowie für das NATO-Bündnis und Russland getrennt auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Wie teilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 6 erbetenen
Angaben zu den aktuellen Beständen der NATO-Staaten bei den genannten
konventionellen Waffensystemen auf die einzelnen NATO-Mitglieder auf
(bitte nach NATO-Mitglied und IST-Stückzahlen je Waffensystem
auflisten)?
Die Entwicklung der IST-Bestände der dem KSE-Vertrag unterliegenden NATO-
Mitgliedstaaten können den Jahresabrüstungsberichten der Bundesregierung
entnommen werden (
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712570.pdf,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808065.pdf).
8. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Erhaltung der bisherigen
Obergrenzen laut ursprünglichem KSE-Vertrag sowie zu einer möglichen
Wiederaufnahme von Verhandlungen für einen neuen KSE-Prozess, und
welche Schritte hat sie bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands in dieser Richtung unternommen (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung tritt für eine vollständige Implementierung des KSE-
Vertrags durch alle Vertragsstaaten ein. Dazu gehört die Einhaltung der vereinbarten
nationalen Anteilshöchstgrenzen. Der Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat im Kontext des deutschen OSZE-Vorsitzes in
der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 26. August 2016 zu einem Neuansatz
in der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa aufgerufen.
9. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Fall einer Unterstützung
eines neuen KSE-Prozesses im Hinblick auf mögliche nationale bzw. regionale
Obergrenzen bei den zu begrenzenden konventionellen Waffensystemen,
wie dies in dem auf dem Istanbuler OSZE-Gipfel 1999 vereinbarten
Anpassungsübereinkommen zum KSE-Vertrag ursprünglich vorgesehen war (bitte
erläutern)?
Weder die Bundesregierung noch andere Staaten planen derzeit einen neuen
KSE-Prozess. Der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat sich für
einen Neustart in der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa
ausgesprochen. In diesem Rahmen könnten unter anderem auch regionale Obergrenzen zur
Sprache kommen. Die tatsächlichen Inhalte der Initiative sind zum jetzigen
Zeitpunkt Gegenstand von Konsultationen, ihre Ergebnisse daher noch nicht
absehbar.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Bereitschaft
der Russischen Föderation, neue Verhandlungen für eine Begrenzung von
konventionellen Waffensystemen im räumlichen Anwendungsgebiet des
ursprünglichen KSE-Vertrages oder darüber hinaus aufzunehmen, und welche
inhaltlichen Vorschläge hat die russische Seite hierfür nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf. bereits unterbreitet?
Russland hat wiederholt die Aufnahme von Gesprächen über die konventionelle
Rüstungskontrolle in Europa gefordert, bislang aber keine entsprechenden
Vorschläge unterbreitet.
11. Worin bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung die inhaltlichen
Schwerpunkte der VSBM nach dem Wiener Dokument, die bislang während
des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands in welchen OSZE-
Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, und welche wesentlichen Erkenntnisse
konnten dadurch gewonnen werden (bitte erläutern)?
Die OSZE-Teilnehmerstaaten haben auch 2016 die Implementierung des Wiener
Dokuments fortgesetzt. Ein Implementierungsschwerpunkt der
Teilnehmerstaaten war die Beobachtung vorab angekündigter militärischer Aktivitäten (etwa die
Militärübung ANAKONDA-16 in Polen). Die im Rahmen des Wiener
Dokuments durchgeführten Überprüfungsbesuche bestätigten durchweg die von den
Teilnehmerstaaten in ihren Informationsaustauschen gemeldeten Angaben. Eine
Reihe von Teilnehmerstaaten (unter anderem die Ukraine, Russland, Kroatien,
Ungarn, Portugal) hat 2016 die alle fünf Jahre fälligen Kontaktbesuche (Besuche
von Militärflugplätzen und von militärischen Einrichtungen) erfolgreich
durchgeführt und dabei die bei ihren Streitkräften neu in Dienst gestellten
Hauptwaffensysteme vorgeführt.
Die Teilnehmerstaaten tauschen die Berichte mit den Ergebnissen ihrer
vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) untereinander über das
OSZE-Netz aus. Der Tabellenanhang zum Jahresabrüstungsbericht der
Bundesregierung (Tabellen 4 bis 7) gibt einen Überblick über die jeweils im
zurückliegenden Jahr durchgeführten VSBM der Teilnehmerstaaten (
http://dip21.
bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808065.pdf).
12. Welche konkreten „Modernisierungsideen“ vertritt die Bundesregierung
im Hinblick auf das Wiener Dokument, um seine Leistungsfähigkeit,
Krisenfestigkeit, Transparenzbestimmungen und Verifikationsmechanismen zu
stärken (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/
publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 7; Download vom
12. September 2016), und welche diesbezüglichen Schritte zur Umsetzung
hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands unternommen (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung hat bislang in dem zuständigen OSZE-Gremium konkrete
Vorschläge zur Verbesserung militärischer Kontakte, zur Erhöhung der
Transparenz über Waffensysteme, zur Verbesserung der Verifikationsmöglichkeiten
sowie zur Risikominimierung eingebracht. Diesen Vorschlägen haben sich bislang
knapp 20 Staaten als Kosponsoren angeschlossen. Allerdings blockiert Russland
bislang den notwendigen Modernisierungsprozess des Wiener Dokuments.
13. Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem
OSZE-Seminar zur Militärdoktrin auf hoher Ebene erzielt werden, das im
Rahmen des Forums für Sicherheitskooperation am 16./17. Februar 2016 in
Wien stattfand (vgl.
www.osce.org/de/fsc/213971?download=true,
Download vom 12. September 2016)?
Das Militärdoktrin-Seminar diente vorwiegend der Erneuerung des Dialogs
zwischen hochrangigen militärischen Vertretern der OSZE-Teilnehmerstaaten sowie
der Vertrauensbildung im politisch-militärischen Bereich. Im Fokus stand die
Analyse gegenwärtiger Konflikte und Bedrohungsperzeptionen, zukünftige
sicherheits- und verteidigungspolitische Herausforderungen, die Vorstellung
nationaler Doktrinen und Sicherheitsstrategien und deren Erstellungsprozesse sowie
die Auswirkungen von Änderungen und Anpassungen von Doktrinen auf
Streitkräfte und die Sicherheits- und Verteidigungspolitik einschließlich der
Anwendungsmöglichkeiten von Rüstungskontrolle und vertrauens- und
sicherheitsbildenden Maßnahmen auch in Krisenzeiten.
14. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die „Modernisierung“
und kooperative Implementierung des Vertrages über den Offenen Himmel
fördern (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/
publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 7; Download vom
12. September 2016), und was hat sie während des diesjährigen OSZE-
Vorsitzes Deutschlands bislang dazu praktisch unternommen (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung setzt sich in der von der OSZE unabhängigen
Beratungskommission „Offener Himmel“ (OSCC) aktiv für eine konstruktive Lösung bei
den offenen Implementierungsfragen ein und fordert Russland dazu auf, die
bestehenden Implementierungsdefizite zu beseitigen. Darüber hinaus setzt sich die
Bundesregierung für die einvernehmliche Lösung bei Zertifizierungsfragen ein.
15. Wie ist der aktuelle Stand bei der Beschaffung eines eigenen nationalen
Beobachtungsflugzeugs im Rahmen des Vertrages über den Offenen Himmel,
wie dies die Fraktion DIE LINKE. regelmäßig in den jährlichen Beratungen
über den Einzelplan 14 im Bundeshaushalt (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung) gefordert hat (vgl. Bundestagsdrucksache
18/6811, S. 4) und die Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm für den
diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands zwischenzeitlich angekündigt hat
(vgl.
www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publication
File/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 7, Download vom 12.
September 2016) und wofür die Finanzausgaben für die Beschaffung und Einrüstung
in Kapitel 1405 Titel 554 12 (Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern,
Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischem Gerät)
bereits veranschlagt sind (vgl. Ausschussdrucksache des
Verteidigungsausschusses 18(12)615 vom 19. Januar 2016)?
Der Prozess für die Beschaffung einer deutschen Beobachtungsplattform ist
angelaufen. Das Bundesministerium der Verteidigung plant die Auftragsvergabe
und Unterzeichnung des Beschaffungsvertrags bis zum Ende des ersten Quartals
2017. Die Lieferung des Luftfahrzeugs soll 2017 erfolgen, der erforderliche
Umbau 2017/18. Die tatsächliche Inbetriebnahme wird von der Zertifizierung der
Sensorik durch die Vertragsstaaten des Vertrags über den „Offenen Himmel“
abhängen.
16. Welche Maßnahmen hat die OSZE bislang während des diesjährigen OSZE-
Vorsitzes Deutschlands durchgeführt, um den Einsatz und die
Weiterverbreitung von Klein- und Leichtwaffen (SALW) einzudämmen, in welchen
OSZE-Mitgliedstaaten sieht die Bundesregierung hierbei den größten
Handlungsbedarf, und welche konkreten Ergebnisse konnten ggf. bereits erzielt
werden?
Die OSZE führt umfangreiche Projektmaßnahmen im Bereich der kleinen und
leichten Waffen durch, die sich am Bedarf der jeweiligen Teilnehmerstaaten
orientieren. Dabei werden im Jahr des deutschen OSZE-Vorsitzes folgende Projekte
zur Eindämmung des Einsatzes und der Weiterverbreitung von Klein- und
Leichtwaffen von der OSZE umgesetzt:
OSZE-Teilnehmerstaaten/
Organisationen Projekttitel/Beschreibung Status
OSZE-Sekretariat
(Konfliktverhütungszentrum)
Unterstützung eines Beurteilungsbesuch durch Experten auf Basis
der OSZE-Dokumente zu „Klein- und Leichtwaffen“ und
„Lagerbeständen an konventioneller Munition“
Planung
abgeschlossen
Belarus Unterstützung für die Erneuerung der Physischen Sicherheit der
Lagerstätten für Klein- und Leichtwaffen in Marjina Horka und
Hrodna
Laufend
Belarus Fortsetzung der Unterstützung für die Erneuerung der Physischen
Sicherheit der Lagerstätten für Klein- und Leichtwaffen in Hrodna
Laufend
OSZE-Sekretariat
(Konfliktverhütungszentrum)
Beteiligung am OSZE-Trustfund für die Kontrolle von Klein- und
Leichtwaffen und konventionelle Munition
Laufend
Kirgistan, Moldau,
Tadschikistan, Turkmenistan,
Weißrussland
Einführung der Anwendungssoftware für die Erfassung von
Lagerbeständen für Klein- und Leichtwaffen
Maßnahmen
beendet
Bosnien-Herzegowina Erneuerung der Infrastruktur von Munitions- und Waffenlagern in
Bosnien und Herzegowina
Laufend
Ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien
(FYROM)
Bewertung der Lagersicherheit und Lagerverwaltung In Planung
Kirgisistan Erneuerung der Kapazitäten für die Lagerung von Klein- und
Leichtwaffen und Konventioneller Munition in Buzhum, Gulcha
und Koy-Tash
Laufend
Moldau Bau eines neuen Lagers in Danceni Planung
abgeschlossen
Ukraine Bewertung von bewaffneten Nicht-Regierungsgruppen, ihren
Waffen und Munition
Maßnahmen
beendet
Moldau TASK II: Erneuerung der Lagereinrichtungen für Klein- und
Leichtwaffen sowie Konventionelle Munition in Moldau
Abgeschlossen
Moldau Bereitstellung von Inspektionseinrichtungen Abgeschlossen
Moldau Maßnahmen für Lagersicherheit- und Lagerverwaltung in Bezug
auf die Entwicklung und Einführung von neuen
Munitionsverfahren in Moldau
Abgeschlossen
Moldau Erneuerung der Lagerstätten für Klein- und Leichtwaffen sowie
Konventioneller Munition in Moldau (Phase II)
Maßnahmen
beendet
Moldau Maßnahmen zu Lagersicherheit und Lagerverwaltung in Bezug
auf die Entwicklung und Einführung neuer Munition in Moldau.
Phase 2.
Laufend
Moldau Erneuerung von Lagern für Klein- und Leichtwaffen. Phase 3.
Verstärkung der Sicherheit der Lagereinrichtungen für Klein- und
Leichtwaffen und konventioneller Munition in Moldau
Laufend
Montenegro Entmilitarisierung von konventioneller Munition von Klein- und
Leichtwaffen
Laufend
Tadschikistan Sicherheit von Klein- und Leichtwaffen in Tadschikistan und
Regionale Kooperation
Laufend
Ukraine Trustfund für das Programm der Ukrainischen Waffenkontrolle
und Nichtverbreitung
Planung
abgeschlossen
Die Bundesregierung sieht besonderen Handlungsbedarf in Bezug auf
Kleinwaffen in den Staaten des westlichen Balkans, in denen es noch erhöhte Bestände als
Folge der Balkankriege gibt. Im Rahmen ihrer finanziellen Unterstützung für
Kleinwaffenprojekte in dieser Region – unter anderem in Zusammenarbeit mit
dem OSZE-Sekretariat – leistet sie einen signifikanten Beitrag zu sicherer
Lagerung und Lagerverwaltung, des Kapazitätsaufbaus und der umweltgerechten
Entsorgung von kleinen und leichten Waffen.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuell vorhandene
Bestände von Streumunition in den OSZE-Teilnehmerstaaten, und inwieweit
hat die Bundesregierung den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands dazu
genutzt, um diejenigen OSZE-Teilnehmerstaaten, die die Osloer
Streubomben-Konvention von 2008 bislang nicht ratifiziert haben, für das Verbot des
Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von Streumunition zu
gewinnen?
Die Jahresberichte der Vertragsstaaten des Osloer Übereinkommens zur
Streumunition enthalten genaue Angaben zu aktuell gehaltenen sowie zu im
Berichtszeitraum vernichteten Beständen. Die Berichte sind auf der Webseite der
Vereinten Nationen (mit Sitz in Genf) einsehbar:
www.unog.ch/80256EE600585943/
%28httpPages%29/84610CE6A9FDDACDC1257823003BBC39?OpenDocument.
Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Teilnehmerstaaten der OSZE auch
Vertragsstaaten dieses Übereinkommens sind.
Die Bundesregierung hält derzeit den Vorsitz der Streumunitionskonvention
2016/2017 und engagiert sich nachdrücklich für die Universalisierung der
Konvention, etwa durch Stellungnahmen auf Vertragsstaatenkonferenzen, im EU-
und OSZE-Rahmen sowie in bilateralen Kontakten.
18. Welche OSZE-Teilnehmerstaaten verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung in welcher Menge über Munitionssysteme, die unter die
Ausnahmeregelungen der Osloer Streubomben-Konvention fallen und weniger als zehn
einzelne Sprengkörper enthalten (bitte nach OSZE-Teilnehmerstaat und
Munitionsmenge auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuell vorhandene
Bestände von Antipersonenminen in den OSZE-Teilnehmerstaaten, und
inwieweit hat die Bundesregierung den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands
dazu genutzt, um diejenigen OSZE-Teilnehmerstaaten, die bislang die
Ottawa-Konvention nicht ratifiziert haben, für das Verbot des Einsatzes, der
Produktion, Lagerung und Weiterverbreitung von Antipersonenminen zu
gewinnen?
Die Jahresberichte der Vertragsstaaten des Ottawa-Übereinkommens zu
Antipersonenminen enthalten genaue Angaben zu aktuell gehaltenen sowie zu im
Berichtszeitraum vernichteten Beständen. Diese Berichte sind auf der Webseite der
Vereinten Nationen (mit Sitz in Genf) einsehbar:
www.unog.ch/80256EE6005859
43/%28httpPages%29/A5378B203CBE9B8CC12573E7006380FA?OpenDocument.
Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Teilnehmerstaaten der OSZE auch
Vertragsstaaten dieses Übereinkommens sind.
Die Bundesregierung engagiert sich nachdrücklich für die Universalisierung der
Konvention, etwa durch Stellungnahmen auf Vertragsstaatenkonferenzen, im
EU- und OSZE-Rahmen sowie in bilateralen Kontakten.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die zurückliegende oder
aktuelle Verwendung von Streumunition und Antipersonenminen in den
ungelösten ethno-territorialen Konflikten im OSZE-Vertragsraum, und welche
Anstrengungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit bzw. während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes unternommen, um
die vorhandenen Bestände von Streumunition und Antipersonenminen zu
beseitigen sowie die kontaminierten Flächen wieder zivil nutzbar zu machen
(bitte erläutern)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Einsatz von Streumunition
und Antipersonenminen in den ungelösten territorialen Konflikten im OSZE-
Raum vor. Die Bundesregierung finanzierte bereits in der Vergangenheit sowohl
Projekte zur Bestandsvernichtung von Munition und Minen als auch
Anstrengungen im Bereich des humanitären Minenräumens und der Beseitigung von
Kampfmittelrückständen. Dies wurde während des OSZE-Vorsitzjahres fortgesetzt.
21. Wie sehen die konkreten Vorstellungen der Bundesregierung in der Frage
einer völkerrechtlichen Rechtspersönlichkeit der OSZE aus, und welche
Initiativen hat sie während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands
bislang in dieser Frage unternommen (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/cae/
servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.
pdf, S. 5, Download vom 12. September 2016; bitte erläutern)?
Die Bundesregierung befürwortet die Verleihung einer völkerrechtlichen
Rechtspersönlichkeit an die OSZE und zwar vorrangig auf der Grundlage der von einer
Arbeitsgruppe im Jahr 2007 ausgearbeiteten „Draft Convention on international
legal personality, legal capacity and privileges and immunities“.
Die Bundesregierung hat eine Reihe von Initiativen ergriffen, um dieses Ziel zu
fördern. So wurde Botschafter John Bernhard (Dänemark) als Sonderberater des
amtierenden Vorsitzenden 2016 ernannt. Unter seinem Vorsitz wurden die
Arbeiten im Rahmen der informellen Arbeitsgruppe zur Rechtspersönlichkeit der
OSZE in Wien („Open-ended Informal Working Group on Strengthening the
Legal Framework of the OSCE“) und Konsultationen mit einzelnen
Teilnehmerstaaten fortgesetzt. Ein Ziel dieser Konsultationen besteht darin, gegenüber den
Teilnehmerstaaten dafür zu werben, den rechtlichen Status der OSZE auch in
Ermangelung einer völkervertragsrechtlichen Regelung zu stärken, etwa durch
autonome nationale Gesetzgebung. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung
beispielsweise die nationale deutsche Verordnung über Vorrechte und
Immunitäten der OSZE 2016 aktualisiert. Das Auswärtige Amt hat ferner eine vom Max-
Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht organisierte
Konferenz am 13. Juli 2016 in Berlin gefördert („Between Aspirations and
Realities: Strengthening the Legal Framework of the OSCE“), die die Stärkung des
völkerrechtlichen Status der OSZE in den Mittelpunkt stellte. Über diese
Maßnahmen hinaus hat sich die Bundesregierung auch politisch für die Verleihung
einer Völkerrechtspersönlichkeit an die OSZE eingesetzt, etwa in der
Ratsarbeitsgruppe COSCE in Brüssel, im Rahmen des informellen Treffens der OSZE-
Außenminister am 1. September 2016, bei einer OSZE-Veranstaltung am Rande der
Generalversammlung der Vereinten Nationen am 22. September 2016 in New
York und im Rahmen der Diskussionen zur Stärkung der OSZE im gesamten
Konfliktzyklus.
22. Was hat die Bundesregierung während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands bislang unternommen, um die weitere Ratifizierung des
Übereinkommens über Vergleichs- und Schiedsgerichtsverfahren innerhalb der
OSZE-Mitgliedstaaten zu unterstützen, damit der Vergleichs- und
Schiedsgerichtshof seine Tätigkeit aufnehmen kann, und welche anderen OSZE-
internen Streitschlichtungsmechanismen stehen gegenwärtig zur Verfügung
bzw. konnten ggf. bereits gestärkt oder fortentwickelt werden (bitte
erläutern)?
Das Stockholmer Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren
innerhalb der OSZE ist am 5. Dezember 1994 in Kraft getreten. Das Übereinkommen
ist mittlerweile in 34 Staaten – darunter in Deutschland – in Kraft. Der auf seiner
Grundlage geschaffene Vergleichs- und Schiedsgerichtshof mit Sitz in Genf hat
sich am 29. Mai 1995 konstituiert. Für die Aufnahme seiner Tätigkeit ist nicht
erforderlich, dass weitere Staaten das Stockholmer Übereinkommen ratifizieren,
sondern dass Teilnehmerstaaten der OSZE, die auch dem Stockholmer
Übereinkommen beigetreten sind, ihn zur Streitbeilegung für Vergleichs- oder
Schiedsverfahren anrufen.
23. Was hat die Bundesregierung während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands bislang unternommen, um die Kompetenzen und Fähigkeiten
des OSZE-Konfliktverhütungszentrums zu stärken?
Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über den OSZE-Haushalt 2016
drei zusätzliche Stellen für das Konfliktverhütungszentrum im Budget verankert
sowie einen im Bereich Planung eingesetzten deutschen Experten ins
Konfliktverhütungszentrum sekundiert. Bei den Beratungen über den OSZE-Haushalt
2017 setzt die Bundesregierung ihren Einsatz für eine personelle Stärkung des
Konfliktverhütungszentrums fort und wirbt insbesondere für Erweiterung in den
Bereichen Mediation und technische Fähigkeiten. Die Bundesregierung hat das
OSZE-Sekretariat darüber hinaus mit einer Überprüfung der bestehenden OSZE-
Regularien beauftragt, um diese an aktuelle Herausforderungen anzupassen und
des Weiteren eine verstärkte Zusammenarbeit der OSZE mit internationalen und
regionalen Organisationen angeregt.
24. Worin bestanden die inhaltlichen Schwerpunktmaßnahmen bei der zivilen
Konfliktbearbeitung und Konfliktnachsorge, die während des diesjährigen
OSZE-Vorsitzes Deutschlands in welchen OSZE-Mitgliedstaaten bislang
durchgeführt wurden, und welche wesentlichen Ergebnisse konnten damit
erzielt werden (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen des OSZE-Vorsitzes mit Nachdruck
für eine Bewältigung der Konflikte im OSZE-Raum ein und nutzt hierfür die
bestehenden Gesprächsformate. Dies betrifft insbesondere den Ukraine-Konflikt,
aber auch die Konflikte um Bergkarabach (Minsk-Prozess) und Transnistrien
(5+2 Gespräche) sowie die Genfer Gespräche zum Konflikt in Georgien. Durch
die Förderung spezifischer vertrauensbildender Maßnahmen und
Veranstaltungen, wie etwa die Fortsetzung der jährlichen informellen Konferenzen zu
Transnistrien in Deutschland, flankiert der Vorsitz die Arbeit dieser Formate. Eine zentrale
Rolle spielen dabei die Sonderbeauftragten des OSZE-Vorsitzes.
Darüber hinaus hat der deutsche OSZE-Vorsitz einen strukturierten Dialog zur
Stärkung der OSZE-Fähigkeiten im gesamten Konfliktzyklus angestoßen, um die
Fähigkeiten der OSZE bei der zivilen Konfliktbearbeitung und -nachsorge auch
langfristig voranzubringen. Damit führt die Bundesregierung die bislang
geleisteten Anstrengungen zur Stärkung der OSZE in allen Phasen des Konfliktzyklus
(Frühwarnung, Konfliktverhütung, Krisenmanagement und Konfliktnachsorge)
fort.
25. Welches waren die wesentlichen Gesprächsthemen auf dem informellen
OSZE-Außenministertreffen, das auf Initiative des Bundesministers des
Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, am 1. September 2016 in
Potsdam stattfand, und welche Ergebnisse konnten hierbei ggf. verzeichnet
werden?
Das unter dem Motto „Facing Common Challenges Together“ stehende
informelle Treffen der OSZE-Außenminister am 1. September 2016 in Potsdam
zielte ab auf die Förderung des Dialogs in der OSZE auf politischer Ebene, auf
ein grundsätzliches Bekenntnis der Teilnehmerstaaten zur kooperativen
Methode der OSZE bei der Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen der
Gegenwart in allen drei Dimensionen (der politisch-militärischen, der
wirtschaftlichen und ökologischen sowie der menschlichen Dimension) sowie auf
die Stärkung der OSZE und ihrer Instrumente. Im Rahmen der Gespräche
diskutierten die Außenminister dabei eine Reihe von Themen, zum Beispiel den
Beitrag der OSZE zur Bewältigung des Konfliktes in der Ukraine in Umsetzung
der Vereinbarungen von Minsk, Fragen der konventionellen Rüstungskontrolle,
die Rolle der OSZE bei der Bewältigung der Folgen von Flucht und Migration,
Fragen von Toleranz und Nichtdiskriminierung, die Wiederbelebung der
Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Umweltdimension der OSZE, die
Stärkung der Strukturen und unabhängigen Institutionen der OSZE und allgemein
die Erwartungen an den OSZE-Ministerrat am 8. und 9. Dezember 2016 in
Hamburg. Aufgrund des informellen Charakters des Treffens wurden in
Potsdam keine Beschlüsse gefasst.
26. Welche aktuellen Risiken sieht die Bundesregierung im Bereich der
grenzübergreifenden Cybersicherheit, und welche diesbezüglichen Maßnahmen
hat die Bundesregierung innerhalb der OSZE-Teilnehmerstaaten während
des diesjährigen Vorsitzes Deutschlands ggf. bereits getroffen (bitte
erläutern)?
Das Internet bietet vielfältige Chancen, unter anderem für Gesellschaft,
Wirtschaft und Wissenschaft und Erziehung. Die Bundesregierung ist sich aber auch
der Risiken bewusst, die sich aus der Digitalisierung für den Frieden und die
internationale Sicherheit ergeben. Sie hat daher den OSZE-Vorsitz im laufenden
Jahr für eine Reihe von Initiativen genutzt, um im OSZE-Raum das Konfliktrisiko
einzudämmen, das aus der Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologie erwachsen kann.
Die Bundesregierung hat nachdrücklich vertrauensbildende Maßnahmen
vorangetrieben, die auf eine bessere Bewältigung von Cyber-Zwischenfällen abzielen.
Solche Maßnahmen haben die OSZE-Teilnehmerstaaten am 10. März 2016
vereinbart haben (Beschluss Nr. 1202: Vertrauensbildende Maßnahmen der OSZE
zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von
Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben). Die Bundesregierung setzt
sich im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes außerdem für die bessere
Umsetzung der bereits 2013 vereinbarten Maßnahmen zur Transparenz und
Zusammenarbeit ein. Sie hat hierzu mehrere Papiere vorgelegt und unterstützt eine Studie
der Universität Florenz zu diesem Thema, deren Ergebnisse am 4. November
2016 auf einer Konferenz am Sitz der OSZE in Wien öffentlich vorgestellt
werden sollen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung einen Prozess angestoßen,
um den Themenkomplex Cybersicherheit in der OSZE über politisch-militärische
Aspekte hinaus auch unter wirtschaftlich-ökologischen und gesellschaftlichen
Perspektiven zu bearbeiten. Um den Regionen übergreifenden Austausch zu
stärken, setzt die Bundesregierung sich für eine engere Zusammenarbeit mit anderen
Regionalorganisationen ein.
27. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer möglichen Ächtung
von bewaffnungsfähigen unbemannten Flugkörpern (Drohnen) innerhalb der
OSZE-Teilnehmerstaaten, und welche Initiativen hat sie in diesem
Zusammenhang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands ggf.
bereits ergriffen (bitte erläutern)?
In der OSZE gibt es keine Bestrebungen hinsichtlich eines Verbots für Drohnen.
28. Welche weiteren Initiativen für Abrüstung, Rüstungskontrolle und VSBM
wird die Bundesregierung in der verbleibenden Zeit des diesjährigen OSZE-
Vorsitzes Deutschlands ggf. noch ergreifen (bitte erläutern)?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 12 wird diesbezüglich verwiesen.
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