[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 12. Oktober 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9977
18. Wahlperiode 14.10.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9818 –
Kernbrennstofffreiheit und Rückbau der acht im Jahr 2011 endgültig
abgeschalteten Atomkraftwerke sowie der Atomkraftwerke Grafenrheinfeld
und Gundremmingen B
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der 13. Atomgesetzesnovelle wurden im Jahr 2011 die acht deutschen
Atomkraftwerke (AKW) Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A und B,
Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1 endgültig abgeschaltet. Im letzten
Jahr erfolgte die endgültige Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld, im
kommenden Jahr wird die des AKW Gundremmingen B folgen.
Der Beginn der wesentlichen Rückbaumaßnahmen für diese Anlagen hängt
stark davon ab, wann in ihnen jeweils die sogenannte Kernbrennstofffreiheit
erreicht wird. Darunter ist im Wesentlichen zu verstehen, dass die den
Kernbrennstoff enthaltenden Brennelemente aus Reaktorkern und Lagerbecken im Inneren
des Reaktorgebäudes entfernt und im benachbarten Zwischenlager am
jeweiligen AKW-Standort in Transport- und Lagerbehältern trocken zwischengelagert
werden – und damit das rückzubauende Reaktorgebäude kernbrennstofffrei
gemacht wird.
Das Tempo, in dem die Kernbrennstofffreiheit herbeigeführt werden kann,
hängt stark von der Verfügbarkeit der für die trockene Zwischenlagerung
notwendigen Transport- und Lagerbehälter ab. Diesen Zusammenhang hat die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in mehreren Kleinen Anfragen
thematisiert, vgl. die Bundestagsdrucksachen 17/11756, 18/309 und 18/2335.
Die Antworten der Bundesregierung finden sich auf den
Bundestagsdrucksachen 17/11944, 18/444 und 18/2427.
Die Bundesregierung ging, gestützt auf Aussagen der AKW-Betreiber, noch im
Jahr 2014 davon aus, dass in den acht eingangs genannten AKW die
Kernbrennstofffreiheit in den Jahren 2016 bzw. 2017 hergestellt werden kann (vergleiche
hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/2210).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller waren bezüglich des Zeithorizonts 2016
bzw. 2017 dagegen schon länger skeptisch, unter anderem, weil es bezüglich
der verkehrsrechtlichen Zulassung des Behälters CASTOR® V/52 für
abgebrannte Siedewasserreaktor-Brennelemente wiederholt zu Verzögerungen kam,
die mit der Vollständigkeit der Antragsunterlagen zusammenhingen (siehe
hierzu die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 51 auf
Bundestagsdrucksache 18/115 und 65 auf Bundestagsdrucksache 18/2210 der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl). Hinzu kam, dass es neben
verkehrsrechtlichen Behälterzulassungen auch eine Reihe Anträge zu bearbeiten galt, die sich
auf die einzelnen Zwischenlager an den AKW-Standorten beziehen, vgl. hierzu
Plenarprotokoll 18/16, Anlage 7.
Ferner waren bestimmte Beladeszenarien wie beschädigte Brennelemente bzw.
Brennstäbe oder Brennelemente mit Sonderabbränden noch nicht zugelassen.
Zum Teil waren sie noch nicht einmal beantragt, wie die Bundesregierung zu
Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/444 antwortete. Zudem genießen die
neun bzw. acht (nach der Abschaltung des AKW Grafenrheinfeld) noch in
Betrieb befindlichen AKW bei der Behälterversorgung einen Vorrang vor den acht
2011 endgültig abgeschalteten, wie auf Bundestagsdrucksache 18/444 der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 zu entnehmen ist.
Diese Skepsis bezüglich des Zeithorizonts 2016/2017 und die Gründe hierfür
thematisierten die Fragestellerinnen und Fragesteller zuletzt mit der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4741. Mit ihrer dazugehörigen Antwort
auf Bundestagsdrucksache 18/4887 gab die Bundesregierung erstmals an, dass
laut den Anlagenbetreibern eine Kernbrennstofffreiheit des AKW Isar 1 erst im
Jahr 2018 und des AKW Unterweser erst um 2019/2020 zu erwarten sei.
Diese Kleine Anfrage will erneut zu mehr Klarheit und Belastbarkeit in der
Frage der Kernbrennstofffreiheit der 2011 endgültig abgeschalteten
Atomkraftwerke und des AKW Grafenrheinfeld beitragen und für einen aktuellen
allgemeinen Sachstand hinsichtlich des Rückbaus dieser neun Atomkraftwerke
sowie der Rückbauvorbereitungen für das im kommenden Jahr abzuschaltende
AKW Gundremmingen B sorgen.
1. Wie ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung jeweils der aktuelle
Stand der Genehmigungsverfahren und Betreiberplanungen bezüglich der
Stilllegung und des Rückbaus der acht oben genannten, im Jahr 2011
endgültig abgeschalteten AKW sowie der AKW Grafenrheinfeld und
Gundremmingen B (bitte anlagenscharfe Angaben wie auf Bundestagsdrucksache
18/4887 machen)?
Der Bundesregierung sind folgende Eckdaten der Genehmigungsverfahren bzw.
der Betreiberplanung bezüglich der Stilllegung und des Rückbaus zu den acht im
Jahr 2011 endgültig abgeschalteten Kernkraftwerken (KKW) sowie den
Kernkraftwerken Grafenrheinfeld und Gundremmingen bekannt.
Alle Anträge haben den direkten Abbau (ohne vorherigen sicheren Einschluss)
zum Ziel.
Kernkraftwerk Antrag auf
Stilllegung
Scoping-
Termin
Öffentliche
Bekanntmachung
Erörterungstermin
Isar 1 04.05.2012 16.04.2013 05./07.03.2014 22.07.2014
Unterweser 04.05.2012
20.12.2013
25.06.2013 23.09.2015 23.02.2016
Biblis A 06.08.2012 22.01.2013 28.04.2014 11./12.11.2014
Biblis B 06.08.2012 22.01.2013 28.04.2014 11./12.11.2014
Brunsbüttel 01.11.2012
19.12.2014
18.12.2013 16.02.2015 06./07.07.2015
Neckarwestheim 1 24.04.2013 04.07.2013 09.01.2015 16./17.06.2015
Philippsburg 1 24.04.2013
28.01.2014
10.06.2013 30.01.2015 14.-16.07.2015
Krümmel 24.08.2015 27.06.2016 - -
Grafenrheinfeld 28.03.2014 19.03.2015 09.05.2016 25.10.2016
(geplant)
Gundremmingen B 11.12.2014 22.10.2015 - -
2. Welche neuen Zwischenlager mit welcher Auslegung für welche Arten von
Abfällen sind an diesen neun Standorten jeweils auf welcher rechtlichen
Grundlage geplant, beantragt oder genehmigt (bitte möglichst alle
wesentlichen bekannten Eckdaten angeben, d. h. bitte insbesondere möglichst mehr
Eckdaten angeben als in der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
18/4887, wie beispielsweise beantragte/genehmigte Betriebsdauer,
Lagerkapazität und Eckdaten bzw. Begrenzungen zum Inventar)?
Der Bundesregierung sind nur die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten
Informationen zu neuen Zwischenlagern gesichert bekannt.
Zwischenlager Antragsgegenstand Genehmigung Anmerkungen
Biblis LAW 2 § 7 StrlSchV genehmigt und im Bau,
Inbetriebnahme 2018
Brunsbüttel LASMA § 7 StrlSchV beantragt
Grafenrheinfeld BeHa § 7 StrlSchV beantragt
Krümmel LASMA aZ § 7 StrlSchV in Planung
Neckarwestheim SAL GKN § 7 StrlSchV beantragt und im Bau,
Inbetriebnahme 2018
Philippsburg SAL KKP § 7 StrlSchV beantragt und im Bau,
Inbetriebnahme 2018
Unterweser LUnA § 7 StrlSchV beantragt
Weitere gesicherte Informationen konnten in der Kürze der für die Beantwortung
der kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beschafft werden.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
abgebrannte Brennelemente in den acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten
AKW sowie im AKW Grafenrheinfeld aktuell im Reaktordruckbehälter oder
Lagerbecken lagern – sowie im Lagerbecken des AKW Gundremmingen B
(es wird möglichst um den tatsächlichen aktuellen Stand gebeten)?
4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und ggf. in welchen der
acht 2011 endgültig abgeschalteten Anlagen sowie den AKW
Grafenrheinfeld und Gundremmingen B Brennelemente vorhanden sind bzw. sein
werden, die einer längeren Abklingzeit als fünf Jahre bedürfen und daher zu
einem Verzögerungsfaktor hinsichtlich eines möglichst frühen Zeitpunkts der
Kernbrennstofffreiheit werden bzw. werden könnten (ggf. bitte möglichst
mit Angabe der betreffenden Abklingzeit und ausführlicher Darlegung)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Folgende Mengen an bestrahlten Brennelementen lagerten am 31. Dezember
2015 in den acht im Jahr 2011 abgeschalteten Kernkraftwerken:
Anlage Standort
Reaktordruckbehälter (Anzahl)
Nasslager
(Anzahl)
KKU Unterweser 0 204
KWB-A Biblis 0 421
KWB-B Biblis 0 506
KKI-1 Isar 0 1 734
KKP-1 Philippsburg 0 886
GKN-1 Neckarwestheim 0 252
KKB Brunsbüttel 517 0
KKK Krümmel 0 990
In den Anlagen Grafenrheinfeld und Gundremmingen B lagern folgende Mengen
an bestrahlten Brennelementen mit Stand vom 31. Dezember 2015:
Anlage Standort
Reaktordruckbehälter (Anzahl)
Nasslager
(Anzahl)
KKG Grafenrheinfeld 0 597
KRB-B Gundremmingen 784 2 324
Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, wo und wie viele Brennelemente
vorhanden sind bzw. sein werden, die länger als fünf Jahre abklingen müssen. Dies
hängt im Wesentlichen von den Planungen der Betreiber ab, wie die Behälter
(optimiert) zu beladen sind.
5. Welche Erkenntnisse welchen Datums hat die Bundesregierung darüber,
wann die acht im Jahr 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie die AKW
Grafenrheinfeld und Gundremmingen B jeweils kernbrennstofffrei werden
sollen bzw. sein können?
Am Standort Biblis soll nach Angaben von RWE Power AG der Block A
voraussichtlich Ende 2016 und Block B Mitte 2018 kernbrennstofffrei sein. Nach
Angaben der EnBW Kernkraft GmbH soll die Kernbrennstofffreiheit der Anlage
Philippsburg 1 bis Ende 2016 erreicht werden.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom
8. Januar 2015 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 13. Juni
2013 bezüglich des Zwischenlagers Brunsbüttel ist eine Aussage der
Bundesregierung, ob an einer Kernbrennstofffreiheit des KKW Brunsbüttel bis 2017
(Bundestagsdrucksache 18/4887) festgehalten werden kann, derzeit nicht möglich.
Zu den Kernkraftwerken Krümmel, Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Isar 1,
Unterweser und Neckarwestheim 1 liegen der Bundesregierung keine aktuelleren
Informationen als auf Bundestagdrucksache 18/4887 ausgeführt vor.
Im Zusammenhang mit der von der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
erwarteten Transportgenehmigung für Köcher im CASTOR® V/19 in 2016 und
für die Zwischenlagerung in 2017 könnten erste Beladungen in 2018 stattfinden.
Vor diesem Hintergrund scheint eine Kernbrennstofffreiheit des KKW
Neckarwestheim 1 frühestens im Jahr 2018 möglich zu sein.
6. Wie viele Sonderbrennstäbe, für die Behälter-/
Zwischenlagerungszulassungen jeweils erst noch beantragt oder erteilt müssen, existieren jeweils in den
acht 2011 endgültig abgeschalteten AKW sowie den AKW Grafenrheinfeld
und Gundremmingen B aktuell (laut Bundestagsdrucksache 18/4887 lagen
der Bundesregierung hierzu bezüglich der acht 2011 endgültig
abgeschalteten AKW im Mai 2015 keine neueren Erkenntnisse als vom August 2014
vor)?
Bezogen auf die Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel, Unterweser, Biblis A
und B, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1 wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/2427 verwiesen.
In den Kernkraftwerken Grafenrheinfeld und Gundremmingen B lagern nach
Informationen der Bundesregierung derzeit 62 bzw. 98 Sonderbrennstäbe.
7. Wie ist der aktuelle Stand des Pilotverfahrens zur Verpackung von
Sonderbrennstäben in Köchern und deren Aufbewahrung in CASTOR-Behältern im
AKW Biblis (bitte möglichst ausführlich dalegen)?
Welche Restlaufzeit wird das Pilotverfahren nach aktueller Schätzung noch
haben, und welche Erkenntnisse hat es bislang schon gebracht (zum
diesbezüglichen Stand vom Mai 2015 siehe Bundestagsdrucksache 18/4887)?
Wie ist der Ablauf der Verpackung von Sonderbrennstäben im
Pilotverfahren, und sind daran Änderungen absehbar?
Welche zusätzlichen Einrichtungen mussten in das Lagerbecken eingebracht
werden?
Im Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) für das
Standort-Zwischenlager Biblis „Köcher mit Sonderbrennstäben CASTOR®
V/19“, das als Pilotverfahren betrieben wird, liegen dem Bundesamt für
kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) als zuständige Genehmigungsbehörde die
Antragsunterlagen noch nicht vollständig vor. Die bislang eingereichten
Antragsunterlagen werden nach wie vor geprüft. Im Ergebnis der Prüfungen waren und
sind Revisionen der Antragsunterlagen erforderlich. Auch die revidierten
Antragsunterlagen liegen dem BfE noch nicht vollständig vor. Belastbare
Schätzungen über die Dauer des Pilotverfahrens können deshalb derzeit nicht abgegeben
werden, ebenso wenig sind Aussagen zum Ablauf der Verpackung von
Sonderbrennstäben und zu zusätzlichen Einrichtungen im Lagerbecken derzeit möglich.
8. Wie viele Brennelemente lagern jeweils in den hier thematisierten AKW, die
den für den Standort bestimmten Transport- und
Lagerbehälteranforderungen bezüglich des Mindestabbrandes nicht entsprechen, und wie viele
sonstige Sonderbrennstäbe lagen dort jeweils (bitte differenziert angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
9. Welche Untersuchungen zu Kritikalitätssicherheit und weiteren im
Zusammenhang mit den geringen Abbränden relevanten Aspekten werden nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig von wem durchgeführt, und
welcher Zeithorizont wird für die Lösung des Problems veranschlagt?
Zuständig für die Untersuchungen zur Kritikalitätssicherheit der in der Antwort
zu Frage 10 genannten Transport- und Lagerbehältertypen sind die
Zulassungsinhaber, die im Verlauf des Zulassungsverfahrens entsprechend
gefahrgutrechtlicher Anforderungen den Nachweis der sicheren Einhaltung der Unterkritikalität
führen müssen. Das BfE als zuständige Zulassungsbehörde prüft die im
Zulassungsverfahren eingereichten Unterlagen auf ihre inhaltliche Richtigkeit. Der
gegenwärtige Stand der gefahrgutrechtlichen Zulassungsverfahren lässt keine
konkrete Prognose zum Zeitpunkt der Erteilung der Revisionen der Zulassungen zu.
10. Welche Zwischenlagergenehmigungsverfahren für bestrahlte
Brennelemente und Behälter- bzw. Behältertypzulassungsanträge inklusive
Abweichungsanträge etc. sind derzeit beim Bundesamt für kerntechnische
Entsorgungssicherheit (BfE) anhängig und ggf. mit welcher Priorisierung (bitte
differenziert wie auf Bundestagsdrucksache 18/4887 sowie ggf. mit
Priorisierung darlegen)?
Die Anzahl der § 6 AtG-Genehmigungsverfahren je Bundesland ergibt sich aus
folgender Tabelle:
Bundesland Anzahl der Verfahren
Baden-Württemberg 9
Bayern 6
Hessen 1
Mecklenburg-Vorpommern 0
Niedersachsen 9
Nordrhein-Westfalen 4
Schleswig-Holstein 6
Summe 35
Zu den aufgeführten 35 Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG kommen noch
nachfolgend aufgeführte Anträge auf verkehrsrechtliche Zulassungen für
Behälter, die in deutschen Zwischenlagern eingesetzt werden sollen, hinzu.
Für den CASTOR V/52 bestehen zwei Anträge auf Revision der Zulassung
D/4373/B(U)F-96 (Rev.2) zwecks Aufnahme einer Beladevariante mit SWR-
Köchern für Sonderbrennstäbe und Erweiterung des zulässigen Inventars.
Für den CASTOR V/19 liegt ein Antrag auf Revision der Zulassung
D/4372/B(U)F-96 (Rev. 4) vor, welche die Aufnahme einer Beladevariante mit
DWR-Köchern für Sonderbrennstäbe beinhaltet.
Im Folgenden sind die Verfahren nach § 6 AtG für jedes Bundesland nach
Standort und Antragsgegenstand aufgeführt.
Baden-Württemberg
Standort Anzahl Antragsgegenstand
SZL Neckarwestheim 4 Behälter TN 24 E
Inventarerweiterung CASTOR V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/19
Schutz gegen SEWD
SZL Philippsburg 4 Behälter TN 24 E
Inventarerweiterung CASTOR V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/19
Schutz gegen SEWD
SZL Obrigheim 1 Aufbewahrung der KWO-Brennelemente
(Antrag ruht derzeit, da die EnBW die Verbringung der
KWO-Brennelemente zum Standort Neckarwestheim plant.)
Gesamt 9
Bayern
Standort Anzahl Antragsgegenstand
SZL Grafenrheinfeld 3 Inventarerweiterung CASTOR V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/19
Schutz gegen SEWD
SZL Isar 3 Modifikation CASTOR V/52
Inventarerweiterung CASTOR V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/19
SZL Gundremmingen 1 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/52
Inventarerweiterung CASTOR V/52 (geplant, Antrag liegt
noch nicht vor)
Gesamt 6
Hessen
Standort Anzahl Antragsgegenstand
SZL Biblis 1 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/19
Gesamt 1
Niedersachsen
Standort Anzahl Antragsgegenstand
SZL Grohnde 3 Inventarerweiterung CASTOR V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/19
Schutz gegen SEWD
SZL Unterweser 2 Inventarerweiterung CASTOR V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/19
SZL Lingen 2 Inventarerweiterung CASTOR V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/19 sowie
Anwendung Fügedeckel
TBL Gorleben 2 Gemischte Lagerung radioaktive Abfälle
Schutz gegen SEWD
CSD-B-Abfälle aus Frankreich (seit 01.01.2014 werden nur
die standortunabhängigen Prüfungen fortgesetzt)
HAW-Abfälle aus dem Vereinigten Königreich (seit
01.01.2014 werden nur die standortunabhängigen Prüfungen
fortgesetzt)
Gesamt 9
Nordrhein-Westfalen
Standort Anzahl Antragsgegenstand
TBL Ahaus 3 Aufrüstung Krananlage
Behälter CASTOR MTR 3
Behälter TGC 27 für die Aufbewahrung von
hochdruckkompaktierten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in
Frankreich
AVR-Behälterlager 1 Weitere Aufbewahrungsgenehmigung für drei Jahre
Gesamt 4
Schleswig-Holstein
Standort Anzahl Antragsgegenstand
SZL Brunsbüttel 1 Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der
staatlichen Verwahrung im bestehenden Lagergebäude am
Standort Brunsbüttel einschließlich Schutz gegen SEWD und
Sonderbrennstäben in Köchern CASTOR V/52
SZL Krümmel 1 Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/52
SZL Brokdorf 4 Behälter TN 24 E
Inventarerweiterung CASTOR V/19
Sonderbrennstäbe in Köchern CASTOR V/19
Schutz gegen SEWD
Gesamt 6
11. Welche rechtlichen und materiellen Auswirkungen hat das seit der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015 rechtskräftige
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 13. Juni 2013 zum
Zwischenlager Brunsbüttel auf diese anhängigen Antragsverfahren (zum
diesbezüglichen Stand vom Mai 2015 siehe Bundestagsdrucksache 18/4887)?
Ist abzusehen, welche zeitlichen Effekte diese Auswirkungen auf die
Verfahren ungefähr bzw. grob geschätzt haben werden (ggf. bitte zeitliche
Angaben machen)?
Zum Urteil des OVG Schleswig haben der Bund und die Länder festgestellt, dass
keine Erkenntnisse vorliegen, die die rechtskräftigen Genehmigungen an allen
anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern in Frage stellen. Das OVG
Schleswig hat in seiner Entscheidung zum Standortzwischenlager Brunsbüttel
keine Sicherheitsdefizite festgestellt, bemängelt wurde der Umfang der
Ermittlungen und Bewertungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
Bei der Genehmigung wurden alle Aspekte, insbesondere auch die Auswirkungen
eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes, umfassend geprüft. Die Vorlage
bzw. die vollständige Vorlage von Unterlagen wurde zum Teil verweigert, da das
Bekanntwerden des Inhalts dieser Unterlagen dem Wohl des Bundes oder eines
Landes Nachteile bereiten würde oder weil die Vorgänge nach einem Gesetz oder
ihrem Wesen nach geheim gehalten werden mussten.
Den Prüfungen der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren lag und liegt der
Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge zu Grunde.
Vor diesem Hintergrund sehen sich der Bund und die Länder stets in der Pflicht,
neue Erkenntnisse zu berücksichtigen, das Regelwerk weiterzuentwickeln, die
Nachvollziehbarkeit der Abwägungen zu Sicherheitsfragen zu verbessern und
dieses – soweit möglich – gesetzlich bzw. untergesetzlich zu regeln.
Zeitliche Effekte des Urteils zum Standortzwischenlager Brunsbüttel auf andere
atomrechtliche genehmigungsverfahren sind nicht absehbar.
12. Wie viele leere Transport- und Lagerbehälter welchen Typs sind an welchen
deutschen AKW-Standorten derzeit vorhanden?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
a) die Stückzahlen jährlich neu verfügbarer Transport- und Lagerbehälter in
den kommenden zehn Jahren sowie
b) ihre (jährliche) Verteilung auf die einzelnen deutschen AKW?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da dies
privatrechtliche Vereinbarungen der Betreiber mit den Behälterherstellern betrifft.
Nach Angaben des Behälterherstellers GNS Gesellschaft für Nuklear-Services
mbH können pro Jahr bis zu 80 CASTOR®-Behälter gefertigt werden.
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen
antragstellerseitigen Stand der Arbeiten an Anträgen zur Zwischenlagerung der
insgesamt 26 ausstehenden Castoren mit verglasten radioaktiven
Wiederaufarbeitungsabfällen aus La Hague und Sellafield in Zwischenlagern an
Atomkraftwerkstandorten (ggf. bitte auch mit zeitlichen Prognosen angeben)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
Nach Informationen der Bundesregierung arbeiten die Betreiber derzeit an den
Antragsunterlagen zur Zwischenlagerung der noch zurück zu nehmenden Castor-
Behälter mit verglasten radioaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen aus La Hague
und Sellafield.
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