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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Steigende Kontogebühren

Gründe aktueller Gebühren- und Entgelterhöhungen durch Banken, Zusammenhang mit rechtlichen Änderungen betr. Transparenzerhöhung und vereinfachtem Kontowechsel, Kenntnisstand betr. Einschränkungen von Transparenz und Vergleichbarkeit durch komplizierte Gebührenmodelle und verwirrende Begrifflichkeiten sowie unzulässige bzw. unangemessene Erhebungen, Konsequenzen und Gegenmaßnahmen, mögliche Höchstgrenzen, Vorgaben zu Basiskonten, Anpassung des Hartz-IV-Einzelpositionssatzes, Benachteiligung von Verbrauchern ohne Online-Konto, Nutzung von Vergleichsportalen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

20.10.2016

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/989228.09.2016

Steigende Kontogebühren

der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Viele Banken erhöhen aktuell ihre Kontoführungsgebühren und damit in Verbindung stehende Entgelte. Die Anhebungen erscheinen aus der Perspektive, dass die gewinnbringende Zinsspanne für Girokonten in den letzten Jahren gesunken ist, in gewissem Maß verständlich. Schließlich erbringen die Banken mit den Girokonten auch eine wichtige Dienstleistung, die Geld kostet (siehe www.zeit.de/wirtschaft/geldanlage/2016-08/girokonten-banken-kosten-gesetz). Werden jedoch die allgemeinen Zinsgewinne der Banken betrachtet, ist zumindest bei den Sparkassen zwischen 2008 und 2014 sogar ein Ansteigen dieser zu verzeichnen (siehe www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2824616/Gierige-Sparkassen?bc= kua884720). Zudem vermutet die Verbraucherzentrale hinter dem Vorgehen auch eine „Torschlusspanik“, weil mit dem Zahlungskontengesetz Vorschriften bezüglich Kontowechsel und Transparenz in Kraft getreten sind beziehungsweise in Kraft treten (siehe www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geldinstitute-bankenerhoehen-in-grossem-stil-gebuehren-1.3109173). Zudem werden immer wieder neue Dienstleistungen entdeckt, auf die Gebühren erhoben werden, beispielsweise das Ausdrucken von Kontoauszügen (siehe www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Banken-erhoehen-ihre-Gebuehren-Worauf-sich-Kunden-einstellen-muessen-id38752722.html). So wird es für die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber immer schwieriger zu durchschauen, welche Gebühren für sie anfallen. Ein Vergleich der verschiedenen Banken wird angesichts der immer weiter divergierenden Preismodelle immer schwieriger. Bezüglich der Vergleichbarkeit sollen zumindest Internetportale etwas Abhilfe schaffen. Dazu erstellt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz derzeit eine Rechtsverordnung, welche die Anforderungen an die Portale konkretisieren soll (§ 19 des Zahlungskontengesetzes – ZKG).

Es ist die starke Tendenz erkennbar, dass gerade Personen, die wegen Sicherheitsaspekten kein Onlinekonto bei einer oftmals günstigeren Direktbank haben wollen oder wegen fehlendem Internetzugang haben können, mit höheren Gebühren rechnen müssen. Zunehmend wird zudem die Kundschaft von den Kreditinstituten je nach ihrem Guthaben in Klassen unterteilt, sodass ärmere Menschen mehr zur Kasse gebeten werden (siehe www.focus.de/finanzen/banken/bronze-silber-und-gold-je-reicher-der-kunde-desto-besser-erste-bankfuehrt-klassenmodell-bei-den-gebuehren-ein_id_5801212.html). Im Bereich der Basiskonten müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher mit sehr hohen Kontoführungsgebühren rechnen (siehe www.fmh.de/zinsenvergleiche/girokonto-dispozinsen/auswertungen/gebuehren-basiskonto-2016-07/ www.zdf.de/volle-kanne/basiskonto-wirklich-fuer-jedermann-44489700.html/ www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/volksbanken-vorgebuehrenerhoehung-ein-paar-euro-kontofuehrungsgebuehr-nicht-entscheidend/13975168.html). Erste Erfahrungen zum Basiskonto zeigen zudem, dass die Gebühren trotz eingeschränkter Leistung häufig über dem vergleichbaren Angebot für Standardkunden liegen (siehe www.welt.de/wirtschaft/article157143184/Hier-ist-das-Jedermann-Konto-am-teuersten.html). Diese Tatsache unterstreicht auch die Abmahnung von sechs Kreditinstituten durch die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) in diesem Zusammenhang (siehe www.sueddeutsche.de/geld/konto-fuer-jedermann-verbraucherschuetzer-mahnen-banken-fuer-basiskontenab-1.3168803). Es sind die weiteren Entwicklungen genau zu beobachten, ob das Basiskonto wirklich seinem Anspruch, ein Konto für alle zu sein, gerecht wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Aus welchen Gründen erhöhen aus Sicht der Bundesregierung aktuell sehr viele Banken die Gebühren und Entgelte?

2

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Gebührenanhebungen und den bevorstehenden, stärkeren Transparenzvorschriften sowie der mittlerweile umgesetzten Vereinfachung des Kontowechsels aufgrund des Zahlungskontengesetzes?

3

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der Banken, die durch komplizierte Gebührenmodelle die verbraucherschützende Transparenz umgehen? Wie konkret wird sie diesen Missstand beheben?

4

Was ist der Kenntnisstand der Bundesregierung, hinsichtlich der unzulässigen Erhebung von Bankentgelten, zum Beispiel für die Zurverfügungstellung von Kontoauszügen?

5

Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung gegen die steigenden Gebühren für das Abheben an fremden Geldautomaten ergreifen, nachdem Banken aus der freiwilligen Vereinbarung der Institute ausgestiegen sind und die Gebühren immer weiter steigen?

6

Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Banken für übereinstimmende Dienstleistungen unterschiedliche Begrifflichkeiten verwenden, was die Vergleichbarkeit der Angebote erschweren würde? Welche Beispiele sind der Bundesregierung bekannt?

7

Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, eine Höchstgrenze für die Erhebung von Kontogebühren im Bereich der Konten mit grundlegenden Funktionen festzuschreiben, wie es im Sinne der Richtlinie 2014/92/EU, Artikel 18, Absatz 5 wäre (bitte Antwort begründen)? Was wäre aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls eine geeignete Höhe?

8

Sind aus Sicht der Bundesregierung relativ hohe Gebühren gerade für Basiskonten gerechtfertigt? Inwiefern liegt aus Sicht der Bundesregierung dabei ein Gesetzesverstoß vor, da im Gesetz von angemessenen und „marktüblichen Entgelten“ (§ 41 des Zahlungskontengesetzes) die Rede ist?

9

Inwieweit ist es aus Sicht der Bundesregierung noch immer nicht vorstellbar, dass schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbrauchern „Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen zu besonders vorteilhaften Bedingungen“ (Erwägungsgrund 46 der Richtlinie 2014/92/EU) angeboten werden?

10

Werden aus Sicht der Bundesregierung schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend vor hohen Gebühren bewahrt, wenn das Entgelt für das Basiskonto die durchschnittlichen Kosten des Instituts sowie einen angemessenen Gewinn für das Unternehmen abdecken soll (Bundestagsdrucksache 18/7204, S. 86)? Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter einem angemessenen Gewinn? Sieht die Bundesregierung unter anderem angesichts der Abmahnungen von Kreditinstituten durch den vzbv Handlungsbedarf den Begriff „angemessen“ zu konkretisieren (Antworten bitte jeweils begründen)?

11

Sieht die Bundesregierung aufgrund der steigenden Kontogebühren Handlungsbedarf, den aktuellen Hartz-IV-Einzelpositionssatz für Finanzdienstleistungen von 2,21 Euro deutlich anzupassen (Antwort bitte begründen)?

12

Wie stuft die Bundesregierung die starke Benachteiligung von Menschen ein, die ihre Bankgeschäfte aus Sicherheitsabwägungen oder aufgrund mangelnder technischer Kenntnisse nicht online durchführen möchten oder können? Was unternimmt die Bundesregierung dagegen?

13

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass im Angesicht der verschiedenen Preismodelle auch Vergleichsportale die Leistungen der Banken nicht mehr sinnvoll für die Verbraucherinnen und Verbraucher abbilden können?

14

Wer soll als „akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen“ (§ 16 ZKG) die Zertifizierung der Portale übernehmen?

15

Welche weiteren Konkretisierungen sind in der Verordnung vorgesehen, um die Transparenz zum Beispiel hinsichtlich der Finanzierung der Portale zu erhöhen?

Berlin, den 28. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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