[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. November 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10437
18. Wahlperiode 23.11.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner,
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10121 –
Flüchtlingsabkommen mit Ägypten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor der ägyptischen Küste bei Alexandria ist am 21. September 2016 ein Boot
mit schätzungsweise 600 fliehenden Menschen an Bord gekentert, über
100 Menschen sind dabei ums Leben gekommen. Die Internationale
Organisation für Migration (IOM) hat jüngst veröffentlicht, dass bei der Überfahrt über
das Mittelmeer mittlerweile jeder 85. Geflüchtete ums Leben kommt, während
es im Jahr 2015 noch jeder 276. war. Als Grund dafür benennt die IOM unter
anderem die Tatsache, dass mangels Alternativen mehr Menschen aus Ägypten
und damit über den längeren und gefährlicheren Seeweg fliehen. Nach Libyen
ist Ägypten der zweithäufigste Abfahrtsort für Flüchtlingsboote. Bereits im Juni
2016 zeigte sich Frontex Exekutivdirektor Fabrice Leggeri besorgt über die
Verlagerung von Fluchtrouten auf die zentrale Mittelmeerroute, auf die immer mehr
Schutzsuchende angesichts der Schließung der Balkanroute sowie dem EU-
Türkei-Abkommen gezwungen würden.
Der EU-Parlamentspräsident Martin Schulz sprach sich in einem am 26.
September 2016 erschienenen Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ für den
Abschluss eines Flüchtlingsabkommens mit Ägypten nach Vorbild des
Abkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei aus (www.
sueddeutsche.de/politik/nach-bootsunglueck-mit-vielen-toten-eu-
befuerchtetmassenflucht-aus-aegypten-1.3174453). Auch die Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel hat sich wiederholt für weitere Flüchtlingsabkommen mit den
Mittelmeeranrainerstaaten, spezifisch auch mit Ägypten, ausgesprochen, zuletzt
am 26. September 2016 (
www.heute.de/flucht-und-zuwanderung-merkel-
willfluechtlingsdeal-mit-aegypten-und-tunesien-45386022.html).
Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung zum „neuen
Partnerschaftsrahmen“ mit Drittstaaten vom 7. Juni 2016 (
http://europa.eu/rapid/press-
release_IP-16-2072_de.htm) zunächst neun Herkunfts-, Transit- und
Aufnahmestaaten für einen „Migrationspakt“ zur Migrationssteuerung und
Fluchtursachenbekämpfung vorgeschlagen. Weitere fünf Staaten schlägt die Europäische
Kommission längerfristig für eine vertiefte Zusammenarbeit vor, unter anderem
auch Ägypten. Allerdings sieht EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn
nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „der Spiegel“ das
Flüchtlingsabkommen mit der Türkei „nicht als Blaupause“ für ein entsprechendes
Abkommen mit Ägypten oder anderen afrikanischen Staaten und soll diese Position
auch gegenüber dem Bundeskanzleramt zur Sprache gebracht haben (AFP-
Meldung, 8. Oktober 2016).
1. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige menschenrechtliche Lage in
Ägypten ein?
Die Bundesregierung ist über die menschenrechtliche Lage in Ägypten besorgt.
Es gibt zahlreiche Fälle von willkürlichen Verhaftungen, von Haft ohne Anklage
und von Prozessen, die rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügen. Es gibt zudem
glaubhafte Berichte über Folter und Misshandlungen in Polizeigewahrsam und
von Verschwindenlassen. Neben den Anhängern der Muslimbrüder geraten
zunehmend Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger,
Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter, Journalistinnen und Journalisten,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentenvertreterinnen und -vertreter,
Künstlerinnen und Künstler und friedlich Demonstrierende in den Fokus der
Sicherheitsdienste. Menschenrechtsorganisationen sind zudem im Jahr 2016
verstärkt Ziel von repressiven Maßnahmen wie Kontosperrungen, Ausreiseverboten
und Ermittlungen geworden.
2. Welchen Einfluss hat die menschenrechtliche Lage im Land auf die
Fluchtversuche von Ägypterinnen und Ägyptern nach Europa?
Für Migrantinnen und Migranten aus Ägypten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung wirtschaftliche Gründe (Arbeitslosigkeit, niedrige Einkommen und
ähnliches) das wichtigste Motiv. Dies geht auch aus einer im Jahr 2016
veröffentlichten Studie des Nationalen Koordinationskommitees zur Verhütung und
Bekämpfung irregulärer Migration der ägyptischen Regierung („National
Coordinating Committee on Preventing and Combating Illegal Migration“ – NCCPIM)
hervor, in deren Rahmen 1 000 ägyptische Jugendliche befragt wurden.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Situation
religiöser Minderheiten, wie beispielsweise der Bahai oder der Kopten in
Ägypten, vor?
Die Religionsfreiheit ist in Ägypten verfassungsrechtlich garantiert, gleichwohl
ist für religiöse Minderheiten die praktische Ausübung ihrer Religion nur
eingeschränkt möglich. Religiöse Minderheiten sind oftmals Opfer von
Diskriminierungen und teilweise auch von Gewalt.
Nach dem Sturz von Staatspräsident Mursi im Juli 2013 und der gewaltsamen
Räumung der Protestlager von Anhängern der Muslimbruderschaft in Kairo und
Giza im August 2013 ist es im ganzen Land zu Ausschreitungen gegen Christen
gekommen; viele kirchliche Einrichtungen wurden zerstört. Seit Verschärfung
der Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz christlicher Einrichtungen mit der
Machtübernahme durch Staatspräsident Al-Sisi ist die Gewalt gegen Christen in
den großen Städten des Landes zurückgegangen. Dies gilt jedoch nicht für
ländliche Gebiete, wo die Sicherheitskräfte in der Fläche weniger präsent sind, und
wo es sporadisch zu Ausbrüchen von Gewalt kommt, denen die Sicherheitskräfte
nicht immer konsequent nachgehen.
In Ägypten wird das Recht, christliche Kirchen zu bauen, durch die Verfassung
von 2014 erstmals garantiert und durch das jüngst verabschiedete
Ausführungsgesetz zum Kirchenbau konkretisiert. Ob letzteres vermag, die rechtliche
Situation der Kopten zu verbessern und die Konflikte zwischen Kopten und Muslimen
zu entschärfen, kann noch nicht beurteilt werden.
4. Welche Personen, Personengruppen und Organisationen sind in Ägypten
von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Sinne von
Artikel 9 der Qualifikationsrichtlinie betroffen
a) durch staatliche Akteure,
b) durch nichtstaatliche Akteure, ohne dass der ägyptische Staat willens bzw.
in der Lage ist, effektiven Schutz zu bieten?
Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet.
In den ersten neun Monaten des Jahres 2016 erhielten 143 (im Jahr 2015: 156)
Schutzsuchende aus Ägypten in Deutschland einen Flüchtlingsstatus gemäß § 3
Asylgesetz. Darunter waren 21 (im Jahr 2015: 22) Personen mit Familien-
Flüchtlingsschutz. In 94 (im Jahr 2015: 152) Fällen wurde der Schutzstatus aufgrund
nichtstaatlicher und in 15 (im Jahr 2015: drei) Fällen wegen staatlicher
Verfolgung erteilt. Bei 15 (im Jahr 2015: eine) Personen wurde ebenfalls eine
Verfolgung festgestellt, es liegen jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, ob diese von
staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren ausging.
5. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Bundesregierung Ägypten als
Transit- und Herkunftsland für Menschen, die in Europa Schutz suchen, zu?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist Ägypten bislang hauptsächlich
Transitland für Migranten aus anderen afrikanischen Staaten sowie Aufnahmeland von
syrischen Flüchtlingen, deren Zahl vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten
Nationen (UNHCR) auf etwa 250 000 geschätzt wird.
Nach vorliegenden Zahlen des italienischen Innenministeriums sind im Zeitraum
vom 1. Januar 2016 bis 23. Oktober 2016 insgesamt etwa 149 000 Menschen über
den Seeweg nach Italien gekommen. Davon geben etwa neun Prozent an, von der
Küste Ägyptens abgelegt zu haben.
Nach Angaben des UNHCR gehört Ägypten nicht zu den Hauptherkunftsländern
der über das Mittelmeer ankommenden Personen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Umgang der
ägyptischen Sicherheitskräfte mit aufgegriffenen Flüchtlingen vor (bitte
nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Nach Angaben des UNHCR wurden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis
zum 31. August 2016 insgesamt 4 106 Migrantinnen und Migranten beim
Versuch, Ägypten unerlaubt zu verlassen, in Gewahrsam genommen. Davon wurden
2 355 Migrantinnen und Migranten durchschnittlich 15 Tage sicherheitsmäßig
überprüft und dann freigelassen; 651 Migrantinnen und Migranten befinden sich
aktuell in Gewahrsam der ägyptischen Sicherheitsbehörden und 1 100
Migrantinnen und Migranten, die nicht vom UNHCR registriert wurden, wurden in die
Nachbarländer – überwiegend in den Sudan – rückgeführt. Der UNHCR hat
Zugang zu den Gewahrsamseinrichtungen und unterstützt die Behörden bei der
Versorgung und der medizinischen Betreuung der Migrantinnen und Migranten.
7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
Menschenrechtsverletzungen durch ägyptische staatliche Behörden wie Grenzbeamte,
Küstenwache und Sicherheitskräfte gegenüber Schutzsuchenden vor?
Ägypten hat die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und das Protokoll von 1967
ratifiziert. Über den Umgang der ägyptischen Sicherheitsbehörden speziell mit
Flüchtlingen und Schutzsuchenden hat die Bundesregierung weder eigene
Erkenntnisse noch Informationen von Partnern oder Nichtregierungsorganisationen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den von
Menschenrechtorganisationen dokumentierten tödlichen Schusswaffengebrauch gegenüber
Geflüchteten seitens ägyptischer Grenzbeamter?
Es gibt Anzeichen, dass es an der ägyptisch-israelischen Grenze vereinzelt zum
Schusswaffengebrauch durch ägyptische Grenzbeamte und -beamtinnen und
Sicherheitskräfte gegen Personen kommt, die die Grenze irregulär überschreiten.
Zu betroffenen Personen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Verstöße gegen das
Refoulement Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention seitens ägyptischer
Behörden vor?
Es gibt Hinweise auf Rückführungen von Migrantinnen und Migranten in die
Nachbarländer Ägyptens, insbesondere nach Sudan. Rückführungen von
Schutzsuchenden nach Syrien sind nicht bekannt. Ob es dabei zu Verstößen gegen das
Gebot des „Non Refoulement“ (Grundsatz der Nichtzurückweisung) der Genfer
Flüchtlingskonvention kommt, ist anhand der Umstände des jeweiligen
Einzelfalls zu prüfen. Hierüber wacht der UNHCR. Der Bundesregierung sind die
Umstände der jeweiligen Einzelfälle nicht bekannt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
der jüngsten Wirtschaftskrise in Ägypten auf die Situation von dort
befindlichen Flüchtlingen vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die finanziellen
Kapazitäten und die entsprechende Handlungsfähigkeit des UNHCR (Hohen
Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen) im Sinne ihres Auftrags in
Ägypten vor?
Der UNHCR ist in Ägypten im Rahmen eines Regionalvorhabens tätig, das
Schutz und Hilfeleistungen für Flüchtlinge in Ägypten vorsieht. Das Vorhaben
umfasst die Registrierung der Flüchtlinge, Hilfsmaßnahmen in den Bereichen
Gesundheit und Grundbildung, Rechtsberatung für Geflüchtete, sowie den Schutz
besonders gefährdeter Gruppen wie Kinder, Opfer geschlechtsspezifischer
Gewalt und inhaftierte Geflüchtete. Der UNHCR wacht ebenfalls darüber, dass
Ägypten das Gebot des „Non Refoulement“ achtet. Der Gesamtbedarf des
Regionalvorhabens wird für das Jahr 2016 mit 82 Mio. Euro veranschlagt, von denen
aktuell rund 43 Prozent durch Finanzierungszusagen gedeckt ist, was annähernd
dem durchschnittlichen Deckungsgrad der humanitären Hilfspläne weltweit
entspricht.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Inhaftierung
sowie der Haftbedingungen von Flüchtlingen und Migrantinnen und
Migranten in Ägypten?
13. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung unter anderem des in Kairo
lehrenden Professors Jan Völkel, dass Geflüchtete in ägyptischen Gefängnissen
Willkür und Misshandlungen ausgesetzt sein könnten (
www.deutschland-
funk.de/politikwissenschaftler-jan-voelkel-fluechtlingsabkommen-mit.694.
de.html?dram:article_id=366646)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bedingungen in ägyptischen Haftanstalten sind – auch bei gebotener
Differenzierung zwischen einzelnen Einrichtungen – insgesamt besorgniserregend,
was inhaftierte Migrantinnen und Migranten in gleicher Weise wie andere
Inhaftierte betreffen dürfte.
14. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Folterzentren, die sich im
Sinai befanden, infolge von Anti-Terror-Maßnahmen des ägyptischen Militärs
geschlossen wurden, und welche Informationen liegen ihr darüber vor, dass
diese Folterzentren nach Libyen und in den Sudan verlagert wurden und dort
die Entführungen und Folterungen von Geflüchteten aus afrikanischen
Staaten fortgeführt werden (
http://hotline.org.il/en/the-new-torture-camps-for-
eritrean-asylum-seekers/)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Zahl der derzeit
in Ägypten befindlichen Geflüchteten aus Drittstaaten vor (bitte nach
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele der Geflüchteten sind durch den ägyptischen Staat oder durch
den UNHCR registriert?
Im September 2016 waren beim UNHCR insgesamt 190 486 Migrantinnen und
Migranten registriert, darunter 117 350 syrische Staatsangehörige, 31 813
sudanesische Staatsangehörige, 11 192 äthiopische Staatsangehörige, 7 332
somalische Staatsangehörige, 7 094 irakische Staatsangehörige, 6 337 eritreische
Staatsangehörige und 4 961 südsudanesische Staatsangehörige.
b) Wie hoch sind die Asylanerkennungsquoten in Ägypten (bitte nach
Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?
Obgleich Artikel 91 der ägyptischen Verfassung von 2014 grundsätzlich ein
Asylrecht und Schutz vor Zurückweisung für politisch Verfolgte festschreibt,
verfügt Ägypten über kein Asylanerkennungsverfahren und somit auch über keine
Asylanerkennungsquote.
Asylsuchenden steht in Ägypten ausschließlich das
Flüchtlingsanerkennungsverfahren nach der Genfer Flüchtlingskonvention zur Verfügung. Dieses wird auf
Grundlage eines Memorandum of Understanding von 1954 mit Gesetzeskraft
durch den UNHCR durchgeführt.
Syrische Staatsangehörige werden vom UNHCR als Asylsuchende registriert
und, ohne als Flüchtlinge anerkannt zu werden, de facto als Flüchtlinge behandelt.
Für Staatsangehörige aus anderen Herkunftsstaaten sind die Anerkennungsquoten
nach Angaben des UNHCR wie folgt:
Herkunftsstaat Anerkennungsquote
Sudan 60%
Südsudan 97%
Eritrea 96%
Irak 96%
Äthiopien 20%
Somalia 95%
c) Wie viele Personen sind nach Schätzungen der Bundesregierung ohne
Registrierung in Ägypten (Schätzung bitte begründen)?
Aus unterschiedlichen Gründen haben nicht alle Flüchtlinge ein Interesse an einer
Registrierung in Ägypten oder die Möglichkeiten hierzu. So fehlt UNHCR in
Ägypten etwa die Rechtsgrundlage für eine Registrierung von Flüchtlingen aus
Libyen und Palästina.
d) Wie viele dieser Personen beabsichtigen nach Schätzungen der
Bundesregierung, kurz- bzw. mittelfristig nach Europa weiter zu flüchten
(Schätzung bitte begründen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz zwischen den Aussagen
des Präsidenten Al Sisi und den Angaben des UNHCR (5 Millionen
gegenüber 250 000) zur Zahl der derzeit in Ägypten befindlichen
Schutzsuchenden (
www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.fluechtlingsabkommen-
aegyptensschlepper-beunruhigen-europa.620dce36-4d48-438d-a1ac-b9339cba89b2.
html)?
Auf die Antworten zu den Fragen 15a bis 15c wird verwiesen.
17. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Zahl von
Ägypterinnen und Ägyptern sowie Personen mit einem Daueraufenthalt in
Ägypten vor, die aus ihrem Land geflohen sind (bitte Quellen anführen)?
Auf die Antworten zu den Fragen 5, 18, 19 und 20 wird verwiesen. Weitere
Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
18. Wie viele ägyptische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben in den
Jahren 2016 und 2015 in der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt, und
wie viele Anträge sind mit welchem Ergebnis beschieden worden (bitte nach
Mitgliedstaat, Jahr und dem Anteil unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
aufschlüsseln)?
19. Wie viele Personen, die Ägypten als Land des letzten dauerhaften
Aufenthalts angeben, aber nicht über die ägyptische Staatsangehörigkeit verfügen,
haben in den Jahren 2016 und 2015 in der Europäischen Union einen
Asylantrag gestellt, und wie viele Anträge sind mit welchem Ergebnis beschieden
worden (bitte nach Mitgliedstaat, Jahr und dem Anteil unbegleiteter
Minderjähriger aufschlüsseln)?
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl ägyptischer
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die unter Angabe einer anderen
Staatsangehörigkeit in den Jahren 2015 und 2016 in der Europäischen Union einen
Asylantrag gestellt haben?
Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hier keine eigenen Erkenntnisse vor. Auf die
öffentlich verfügbaren Angaben von EUROSTAT wird verwiesen (
http://ec.europa.eu/
eurostat).
21. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand der
geplanten sowie bereits umgesetzten, Ägypten betreffenden Maßnahmen und
Kooperationsvorhaben im Rahmen des sogenannten Khartum-Prozesses vor?
Der Khartum-Prozess ist primär ein auf Dialog und Erfahrungsaustausch
ausgerichtetes Forum. Ergänzend wird der Prozess begleitet durch Projekte, finanziert
vor allem aus EU-Mitteln, unter anderem aus dem Nothilfe-Treuhandfonds der
EU für Afrika (EUTF). Von den 2,4 Mrd. Euro des EUTF stehen für den
Regionalbereich Horn von Afrika rund 700 Mio. Euro zur Verfügung.
Das aus dem EUTF finanzierte Projekt „Better Migration Management“ unter
Konsortialführung der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ)
zusammen mit europäischen Partnern, das regional die Gesamtheit der am Khartum-
Prozess beteiligten Länder umfasst, befindet sich momentan in der ersten
Umsetzungsphase. Ägypten kann hier grundsätzlich an einzelnen Aktivitäten
teilnehmen und damit von EUTF-Regionalprojekten für das Horn von Afrika profitieren.
Hierzu zählt in erster Linie die Ausbildung von leitenden Beamten.
Das aus dem Instrument für Entwicklungszusammenarbeit der EU finanzierte
Projekt „Addressing Mixed Migration Flows“ wird von der französischen
Durchführungsorganisation Expertise France umgesetzt. In diesem Rahmen können
auch Maßnahmen in Ägypten gefördert werden.
22. Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung mit eigenen Maßnahmen bzw.
Mitteln an diesem Prozess?
Die Bundesregierung beteiligt sich an dem Projekt „Better Migration
Management“ mit einem Kofinanzierungsbeitrag in Höhe von sechs Mio. Euro. Zu den
Einzelheiten dieses Projekts wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
23. Welche entwicklungspolitischen Maßnahmen werden derzeit von der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zum
Beispiel und anderen Akteuren mit Mitteln aus den Bundesmitteln in
Ägypten durchgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung deren Wirkung?
Eine Liste der zurzeit in Ägypten von der Bundesregierung geförderten
entwicklungspolitischen Maßnahmen befindet sich im Anhang.
Der Schwerpunkt der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten
liegt auf einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in den
Bereichen Wasser, Energie und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung mit dem Fokus
auf Beschäftigungsförderung und beruflicher Bildung. Die Maßnahmen der
Zusammenarbeit sind mit den ägyptischen Partnern vereinbart und werden
regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft. Sie erreichen die mit den Partnern vereinbarten
wesentlichen Projektziele.
24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand der
geplanten sowie bereits umgesetzten finanziellen Zahlungen an Ägypten aus
dem sogenannten Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität
und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und
Vertreibungen in Afrika vor?
Derzeit gibt es noch keine finanziellen Zahlungen an Ägypten aus dem Nothilfe-
Treuhand-Fonds der EU für Afrika (EUTF).
25. Aus welchen Finanzinstrumenten setzen sich die Mittel des Nothilfe-
Treuhandfonds zusammen?
Der EUTF setzt sich zusammen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
und den aus dem EU-Haushalt bereitgestellten Mitteln.
Finanzierungsinstrument/Quelle Mittel (in Euro)
Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)
Reserve des 11. EEF 1.000 Mio.
Reserve des 11. EEF (Planung) 500 Mio.
Besondere Unterstützungsmaßnahme zugunsten der
Bevölkerung der Republik Sudan (Reserve 11. EEF)
100 Mio.
Regionales Richtprogramm für die Region Westafrika
(11. EEF)
200 Mio.
Regionales Richtprogramm für die Region Östliches
und Südliches Afrika und Indischer Ozean (11. EEF)
50 Mio.
Regionales Richtprogramm für die Region Zentralafrika
(11. EEF)
10 Mio.
Nationales Richtprogramm für Äthiopien (11. EEF) 30 Mio.
Besonderes Unterstützungsprogramm für den
Südsudanesischen Entwicklungsplan (9. EEF u.a.)
86,4 Mio.
Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI) 200,5 Mio.
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (EZI) 50 Mio.
Antwort auf El Niño, Horn von Afrika (11. EEF und EZI) 66,5 Mio.
Antwort auf El Niño, Sahel/Tschadseeregion (Planung) 25 Mio.
Humanitäre Hilfe (ECHO) 50 Mio.
Migration und Inneres (HOME) 20 Mio.
Bilaterale Beiträge der EU-Mitgliedstaaten sowie
Norwegen, Schweiz (Planung)
81,5 Mio.
26. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand der
Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik Ägypten
betreffend vor?
Ägypten erhält im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik von der EU
finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument
(ENI). Für die Umsetzung des Jahresaktionsplans Ägypten 2015 hat die
Europäische Kommission Maßnahmen in Höhe von 105 Mio. Euro in den Bereichen
Zivilgesellschaft, Wirtschaftsförderung und Umwelt vorgesehen. Im September
2016 hat die Europäische Kommission die Jahresaktionsprogramme 2016 und
den ersten Teil für 2017 in Höhe von 201 Mio. Euro für Ägypten beschlossen.
Die Maßnahmen haben zum Ziel, das inklusive Wirtschaftswachstum und die
Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze in Ägypten zu fördern sowie gute
Regierungsführung und soziale Gerechtigkeit in Ägypten zu unterstützen. Aus
der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) werden zudem mehrere
Einzelprojekte im Bereich Umwelt und Energie in Ägypten kofinanziert.
Im Zuge der Umsetzung der Vorschläge von Europäischer Kommission und
Europäischem Auswärtigen Dienst zur Neuausrichtung der Europäischen
Nachbarschaftspolitik strebt die EU ferner den Abschluss von sogenannten
„Partnerschaftsprioritäten“ mit Partnerländern an. Der Europäische Auswärtige Dienst
führt hierzu auch derzeit Verhandlungen mit Ägypten.
27. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die im Zusammenhang mit
Migrationsmanagement eingesetzten Mittel der
Entwicklungszusammenarbeit im Sinne einer nachhaltigen und wirksamen Armutsbekämpfung und
Entwicklung eingesetzt werden?
Die Bundesregierung fördert derzeit aus Mitteln der
Entwicklungszusammenarbeit keine Vorhaben im Bereich des Migrationsmanagements in Ägypten.
28. Bewertet die Bundesregierung Ägypten als sicheres Herkunftsland?
Ägypten ist nicht als sicherer Herkunftsstaat gemäß § 29a Absatz 2 des
Asylgesetzes in Verbindung mit der Anlage II des Asylgesetzes eingestuft.
29. Kann Ägypten aus Sicht der Bundesregierung als sicherer Drittstaat für
Flüchtlinge angesehen werden?
Wenn ja, worauf begründet sich diese Einschätzung?
Wenn nein, was sind die Gründe, die gegen eine entsprechende Einschätzung
sprechen?
Diese Fragen stellen sich für die Bundesregierung derzeit nicht konkret, weshalb
sie dazu keine Stellung bezieht.
30. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung, die flüchtlingspolitische
Kooperation zwischen der EU und der Türkei ein Modell für ein
entsprechendes Abkommen mit Ägypten sein?
31. Welche Zielsetzung hätte ein entsprechendes Abkommen, und mit welchen
Maßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden?
32. Welche konkreten Verbesserungen zur Menschenrechtslage in Ägypten
könnten nach Einschätzung der Bundesregierung durch ein Abkommen mit
Ägypten erreicht werden?
33. Wie würde die Einhaltung von menschen- und grundrechtlichen Standards
im Rahmen eines flüchtlingspolitischen Abkommens mit Ägypten
gewährleistet werden?
34. Für welche Instrumente zur Überprüfung möglicher menschenrechtlicher
Garantien in einem etwaigen Flüchtlingsabkommen mit Ägypten setzt sich
die Bundesregierung ein, und für welche Sanktionsmöglichkeiten im Falle
eines Verstoßes gegen diese Garantien?
35. Inwiefern bezieht die Bundesregierung Vertreterinnen und Vertreter der
ägyptischen Zivilgesellschaft und andere nichtstaatliche Akteure in die
Planung etwaiger Migrationsabkommen ein?
36. Welche Nationalitäten wären von einem geplanten Flüchtlingsabkommen
mit Ägypten betroffen?
37. Würden im Rahmen eines geplanten Flüchtlingsabkommens mit Ägypten,
Geflüchtete nach Ägypten zurückgeführt werden?
Die Fragen 30 bis 37 werden gemeinsam beantwortet.
Zum Schutz der EU-Außengrenzen, zur Bekämpfung von Fluchtursachen und für
eine bessere Gestaltung und Steuerung von Migration ist es nach Ansicht der
Bundesregierung grundsätzlich notwendig, mit Nachbarländern einen Dialog zu
führen und die migrationspolitische Zusammenarbeit zu verstärken. Das gilt auch
mit Blick auf Ägypten.
Der Bundesregierung sind keine Pläne auf EU-Ebene zur flüchtlingspolitischen
Kooperation zwischen der EU und Drittstaaten nach dem Vorbild der EU-Türkei-
Erklärung bekannt.
Die Europäische Kommission hat im Juni 2016 eine Mitteilung über einen neuen
Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der
Europäischen Migrationsagenda vorgelegt. Sie verfolgt mit folgenden fünf
Drittstaaten Migrationspartnerschaften: Niger, Nigeria, Senegal, Äthiopien und Mali.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die migrationspolitische
Zusammenarbeit auch mit Ägypten zu intensivieren.
38. Inwiefern geht die ägyptische Regierung nach Kenntnissen der
Bundesregierung gegen die Hintermänner des Schleppereigeschäfts in Ägypten vor (vgl.
Artikel „Für Schlepperbanden ist Ägypten das neue Paradies“ in: Die Welt
vom 3. September 2016)?
Am 17. Oktober 2016 trat in Ägypten ein Gesetz zur Bekämpfung der illegalen
Migration und des Menschenschmuggels in Kraft. Das Gesetz stellt in Ägypten
erstmals Schleusertätigkeiten unter Strafe. Es können Freiheitsstrafen bis zu
lebenslanger Haft oder Geldstrafen bis zu umgerechnet 20 000 Euro verhängt
werden. Außerdem beinhaltet das Gesetz die Anerkennung der Migrantinnen und
Migranten als Opfer und die Verpflichtung des ägyptischen Staates zur
Gewährung eines besonderen Schutzes. Zudem haben die ägyptischen Behörden einen
Aktionsplan zur schnellen Bekanntmachung und Umsetzung des Gesetzes
vorgelegt.
39. Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um der gestiegenen
Todeszahlen bei Fluchtversuchen aus Ägypten über das Mittelmeer im Sinne
von Seenotrettung und legaler Wege in die Europäische Union
entgegenzuwirken?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. Zu den Zielen einer verstärkten
migrationspolitischen Zusammenarbeit mit Ägypten sollten aus Sicht der
Bundesregierung auch die Bekämpfung der Schlepperkriminalität sowie die
Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren, gehören.
40. Welche Informationen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Frage,
inwiefern weitere Flüchtlingsabkommen nach dem Vorbild des EU-Türkei-
Deals mit Fluchtroutenverlagerungen korrelieren?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
Anlage zu Frage 23
Projektbezeichnung
Kommunale Abfallwirtschaft in ausgewählten Gouvernoraten
Förderung von Frauenrechten
Beteiligungsorientiertes Entwicklungsprogramm in städtischen Armutsgebieten
Coptic Evangelical Organization for Social Services (CEOSS) Integriertes Entwicklungsprogramm
Fortführung
Programm zur Förderung der Privatwirtschaft
Weitere Förderung der Partizipation und Capacity-building in sechs kommunalen Entwicklungsbüros in
ländlichen Gemeinden des Gouvernorats Minia in Oberägypten
Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse der Caritas Ägypten
Integrierte Gemeinwesenentwicklung - Fortführung
Energie- und Klimafonds (EKF) - Landwirtschaftliche Wasserproduktivität zur Klimawanpassung in Ägypten
Beteiligungsorientiertes Entwicklungsprogramm in städtischen Armutsgebieten
Nationales Abfallwirtschaftsprogramm
Jugendbeschäftigung und Qualifizierung in Ägypten
Reformprogramm Wasserwirtschaft
Regionales Zentrum für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
Stärkung der Rolle des National Population Council in Ägypten
Programm Wasserversorgung und Abwassermanagement
Weiterführung des Projekts zur Behandlung und Rehabilitation von Verbrennungsopfern im Großraum Assiut
Weitere Modernisierung der baulichen u. technischen Ausstattung des beruflichen Ausbildungszentrums der
Salesianer in Alexandria sowie Personalfortbildung
Zweite Phase der Modernisierung des Hospitals „Notre Dame de la Délivrande“ in Port Said
Weitere Verbesserung der technischen u. räumlichen Ausstattung eines beruflichen Ausbildungszentrums in
Kairo
Aufbau und Verbesserung von Strukturen zur inklusiven Augengesundheit in ländlichen Gemeinden
Ägyptens unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und umweltbedingter Risikofaktoren
Förderung eines interkulturellen Dialogs für Entwicklung: Kapazitätsbildung für friedliche Koexistenz
Aufbau und Verbesserung von Strukturen zur inklusiven Augengesundheit in ländlichen Gemeinden
Ägyptens unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und umweltbedingter Risikofaktoren Minia, Beni-Suef,
Fayoum, Ägypten
Weitere Förderung von Ausbildungsmaßnahmen für arbeitslose Jugendliche in Port Said Diözese Port Said
Ausbildung zur Diagnostik und Intervention psychischer Störungen für psychologisches und psychiatrisches
Personal in Ägypten
Fortführung des Projekts zur Verwirklichung des Rechts auf angemessenen Wohnraum und gegen
Vertreibung in Ägypten
Fortbildung von Mitgliedsorganisationen des „Egyptian NGOs Network against AIDS“ (ENNAA) im
Bereich Medienkompetenz
Weitere Förderung der Gemeinwesenentwicklung in der Region West Noubareya, Unterägypten
Weiterführung eines Projekts gegen weibliche Genitalverstümmelung im Gouvernorat Alexandria
Unterstützung von kleinen Initiativen und Organisationen zur Entwicklung von armen und marginalisierten
Gemeinwesen
CEOSS Integriertes Entwicklungsprogramm Fortführung
Jugend gegen sexuelle Belästigung
Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen
Beschäftigungsförderung
Beteiligungsorientiertes Entwicklungsprogramm in städtischen Armutsgebieten
Reformprogramm Bewässerungslandwirtschaft
Programm Wasserversorgung und Abwassermanagement
Ägyptisch-Deutsches Komitee zur Förderung der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und des
Umweltschutzes
Aufbau eines Windenergietrainingszentrums
Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse der Caritas Ägypten
Fortführung Gemeinwesenarbeit und Verbesserung der Grundbildung in Armenvierteln der Megastadt Kairo
sowie in den oberägyptischen Gouvernoraten Minia, Luxor und Assuan
Verbesserung von Unterrichtsmethoden und Infrastruktur an Grundschulen in Oberägypten
Besserer Zugang von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Hörbehinderungen zur Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben.
Neuaufbau des gewaltsam zerstörten Gebäudes der „Jesuits’ and Brothers’ Association“ (JBA) in Minia
Stärkung und Fortbildung weiblicher Familienvorstände in Armutsregionen des Gouvernorats Minia
Integrierte Gemeinwesen-Entwicklung, Ägypten, landesweit
Stärkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen zur verbesserten Menschenrechtssituation von Frauen
und Jugendlichen in Assiut und Sohag
Teilhabe durch Beschäftigung - Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern; Ägypten
Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen in Ägypten
Wasser für gesundes Leben
Nahrungsmittelhilfe für syrische Flüchtlinge in Ägypten über das World Food Programme 200433
Förderung der dualen Ausbildung
Inklusives Ägypten - Modellprojekt zur inklusiven Gemeindewesenarbeit in städtischen und ländlichen
Armutsgebieten
Förderung einer dezentralen Verwaltungsstruktur in Ägypten durch Stärkung der Informations- und
Kommunikationszentren (alt: 1997 28 171)
Weiterführung der Jugendarbeit im Armutsviertel El Hagana
Behandlung und Rehabilitation von Verbrennungsopfern im Großraum Assiut
Förderung institutioneller Kapazitäten und strategischer Kompetenzen zur Stärkung der Entwicklungsarbeit
der Caritas in Ägypten
Zugang zu Diensten der sozialen Daseinsfürsorge und Stärkung von Selbsthilfepotenzialen von syrischen und
sudanesischen Flüchtlingen
Stärkung der Zivilgesellschaft durch Empowerment und Beteiligung von Jugendlichen
Stärkung von Reformansätzen in der öffentlichen Verwaltung
Förderung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für Klein- und Mittelständische Unternehmen
Treffen des G7 Deauville MENA Transition Fund Lenkungsausschusses in Ägypten am 7. und 8. Dezember
Armutsbekämpfung durch nachhaltige Gemeinwesenentwicklung im Bereich organischer Landbau und Fairer
Handel
Unterstützung von kleinen Initiativen und Organisationen zur Entwicklung von armen und marginalisierten
Gemeinwesen
Landwirtschaftliches Innovationsprojekt – Einkommenssteigerung von Kleinbauern
Wasser für gesundes Leben 2 Sohag
Beteiligungsorientiertes Infrastrukturvorhaben
Kapazitätsentwicklung durch städtische Infrastrukturmaßnahmen
Förderung kommunaler Entwicklungsbüros zur Verbesserung der Lebensbedingungen in ländlichen
Gemeinden des Gouvernorats Minia in Oberägypten
Curriculum zur Diagnostik und Intervention psychischer Störungen für Psycholog(inn)en und Psychiater
(innen) in Alexandria, Kairo und Assiout
Beitrag zur Verbesserung des Rechts auf adäquaten Wohnraum im Großraum Kairo
Stauwehr Assiut (BM)
Programm Siedlungswasser (BM)
Unterstützung der Sektorreformen im Bereich Grundbildung
Programm Erneuerbare Energien (ZV)
Verbesserung des Bewässerungssystems 3 (IIIMP)
Programm Siedlungswasser (VF)
Programm Siedlungswasser (VF)
Umweltmaßnahmen/Modernisierung thermischer Kraftwerke Phase III
Zinsverbilligung „Stauwehr Assiut“
Wasserversorgung/Abwasserentsorgung Oberägypten
Förderung von Umweltschutzinvestitionen in der privaten und staatlichen Industrie (PPSI
Programm zur Rehabilitierung von Wasserkraftwerken
Nationales Siedlungsabfallwirtschaftsprogramm
Wasserversorgung/Abwasserentsorgung Oberägypten
Nationales Siedlungsabfallwirtschaftsprogramm - Begleitmaßnahme
Stauwehr und Wasserkraftwerk Assiut (Inv.)
Windpark Golf von Suez
Programm Erneuerbare Energien
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ISSN 0722-8333]