Militärische Aufklärung und Intervention vor der Küste Libyens
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der militärischen Mission EUNAVFOR MED geht die Europäische Union (EU) derzeit gegen die von profitorientierten Fluchthelfern unterstützte irreguläre Migration („Schleuserbekämpfung“) im Mittelmeer vor (Bundestagsdrucksachen 18/6544, 18/8002). Die Bundesregierung benutzt hierfür den Begriff „Krisenbewältigungsoperation“ zur „Unterbindung des perfiden Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer“ (Bundestagsdrucksache 18/5730, Plenarprotokoll 18/154). Die Mission wurde am 18. Mai 2015 von den EU-Außen- und Verteidigungsministern in drei Phasen ausdefiniert. Der Rat der EU für Auswärtige Angelegenheiten billigte am 22. Juni 2015 den Operationsplan und den Beginn der „Phase 1“ zur Aufklärung und Informationsgewinnung. Die Bundeswehr erklärt hierzu, es seien Techniken zum Auffangen elektromagnetischer Ausstrahlungen sowie elektrooptische Beobachtungen vorgenommen worden („Der Einsatz der Bundeswehr im Mittelmeer“ in www.bundeswehr.de). Die Bundesregierung hatte hierzu gegensätzlich behauptet, die Anlagen seien „im Rahmen der Kommunikation“ eingesetzt worden (Bundestagsdrucksache 18/6544).
Aufklärungserkenntnisse der Bundeswehr stammen auch aus menschlichen Quellen (der sogenannten Human Intelligence, HUMINT). Die von der Bundeswehr an Bord genommenen Personen werden durch Soldaten einer „Feldnachrichtentruppe“ unter anderem nach „Informationen zu den Umständen der Flucht/Schleusung wie z. B. Kosten, Routen“ sowie „Aufenthaltsorten und Transitwegen“ befragt (Bundestagsdrucksache 18/5730). Grundsätzlich würden auf diese Weise „alle aufgenommenen Personen angesprochen“ und die erhobenen Daten schließlich im nationalen Führungs- und Informationssystem für das militärische Nachrichtenwesen gespeichert. Mit einem „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“ (UstgEMilNW) beteiligt sich auch der Bundesnachrichtendienst an EUNAVFOR MED (Bundestagsdrucksache 18/8002).
Zu Beginn startete EUNAVFOR MED mit Schiffen oder Luftfahrzeugen aus neun Nationen, die dem Operationshauptquartier der EU in Rom unterstellt waren (Plenarprotokoll 18/154). Im Rahmen einer nationalen Unterstellung setzten Italien und Griechenland U-Boote ein und lieferten Aufklärungsergebnisse für EUNAVFOR MED. Allerdings ist unklar, was diese U-Boote zur „Schleuserbekämpfung“ beitragen.
Im Juni 2016 beschloss der Rat der Europäischen Union zwei weitere „Unterstützungsaufgaben“ für EUNAVFOR MED (Fact Sheet „European Union Naval Force – Mediterranean Operation Sophia“, http://gleft.de/1uL). Hierzu gehört der „Kapazitätsaufbau“ der libyschen Küstenwache und Marine zur Bekämpfung des „Menschenschmuggels“ auf der Zentralen Mittelmeerroute. Die Durchführung wurde am 23. August 2016 in einer Vereinbarung mit der „Libyan Coast Guard and Navy“ konkretisiert. Die Bundeswehr beteiligt sich an dieser „Unterstützungsaufgabe“. Nach Verzögerungen hat die Ausbildung von 78 Angehörigen der libyschen Küstenwache auf Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED mittlerweile begonnen (Mitteilung des Auswärtigen Dienstes vom 27. Oktober 2016). Laut einem Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ (19. Oktober 2016) plant die Bundeswehr überdies den Einsatz von 30 Kampfschwimmern vor der libyschen Küste, um sich im Rahmen von EUNAVFOR MED verdächtigen Schiffen zu nähern, die Ladung zu kontrollieren und die Besatzung womöglich festzunehmen.
Inzwischen wird EUNAVFOR MED von der NATO unterstützt, die dafür ihre sämtlichen Mittelmeermissionen neu konfiguriert hat (Bundestagsdrucksache 18/9632, www.bundesregierung.de vom 29. September 2016). Auch deutsche bewaffnete Soldaten beteiligen sich an der neuen Mission SEA GUARDIAN, um im Mittelmeer „ein umfassendes Lagebild [zu] erstellen und den Seeraum [zu] überwachen“. Die gewonnenen Informationen sollen auch EUNAVFOR MED „zu Gute“ kommen. Zudem könnte SEA GUARDIAN bei der Versorgung von EUNAVFOR MED durch Betankung der dort eingesetzten Schiffe helfen (www.tagesschau.de vom 27. Oktober 2016). Schließlich würden die ständigen maritimen NATO-Einsatzverbände in der Ägäis unterstützt, die zur „Schleuserbekämpfung“ vor der türkischen Küste eingesetzt sind. Einem Medienbericht zufolge fordert die Türkei jedoch das Ende der Mission in der Ägäis (Reuters vom 27. Oktober 2016).
Des Weiteren haben einzelne Regierungen Aufklärungsmissionen in oder vor Libyen gestartet. Laut einem Bericht des Magazins „Jane’s“ vom 28. Oktober 2016 („UAE’s forward operating base in Libya revealed“) hätten die Vereinigten Arabischen Emirate eine Militärbasis auf einer Basis in Al-Khadim im Osten Libyens eingerichtet, von der leichte Kampfflugzeuge und Drohnen starten würden. Dies gehe aus Satellitenaufnahmen des Rüstungskonzerns Airbus hervor. Ziel sei die Unterstützung der mit der Einheitsregierung in Tripolis konkurrierenden Regierung in Tobruk, die kürzlich die Ölhäfen an der libyschen Ostküste besetzte (Bundestagsdrucksache 18/9972). Laut der Bundesregierung üben die Einheitsregierung „und ihr loyal gegenüberstehende Milizen“ derzeit nur noch die Kontrolle über die westliche Ölinfrastruktur aus.
Auch die Vereinigten Staaten bauen laut einem Bericht der „Washington Post“ (26. Oktober 2016) Drohnenbasen in Nordafrika, um von dort über Libyen, aber auch über Tunesien aufzuklären. Eine dieser Basen befände sich in Tunesien, von dort würden Drohnen des Typs „Reaper” geflogen, 70 US-Militärangehörige seien in Tunesien für entsprechende Operationen stationiert. Der Bericht wird jedoch von tunesischen Medien dementiert (tunisia-live.net vom 27. Oktober 2016, „Government Denies Report of US Drone Bases in Tunisia“). Weitere Anlagen für Einsätze von Drohnen befinden sich laut der „Washington Post“ im Niger und in Djibuti sowie in Sigonella/ Sizilien. Dort operiere das US-Militär mit zwei Drohnen des Typs „Global Hawk“, ab 2017 verfüge auch die NATO über fünf Aufklärungsdrohnen des gleichen Typs (Bundestagsdrucksache18/9940). Die Obama-Administration befinde sich auch in „Hintergrundgesprächen“ mit der Regierung Ägyptens zur Stationierung von Drohnen.
Am 24. Oktober 2016 stürzte ein Flugzeug des Typs „Fairchild SA227-AT” nahe dem Flughafen in Malta ab, fünf Personen starben. Die Maschine wurde von der Regierung in Frankreich bei dem Unternehmen Luxembourg-CAE Aviation gechartert. Zunächst hieß es, an Bord seien Mitarbeiter der EU-Grenzagentur FRONTEX gewesen, später war vom französischen Zoll die Rede, der Routen des „illegalen Menschen- und Drogenhandels“ aufkläre (dpa vom 24. Oktober 2016). Beide Organisationen dementierten die Berichte. Nach Informationen der Zeitung „Le Monde“ hat die Besatzung aus Angehörigen des Auslandsgeheimdienstes bestanden, die Maschine wurde demnach vom Verteidigungsministerium für eine Aufklärungsmission gechartert („Malte: cinq morts dans le crash d’un avion de reconnaissance de la défense française“, 24. Oktober 2016). CAE Aviation stelle seine Flugzeuge auch für Aufklärungsmissionen anderer Staaten zur Verfügung, darunter den Verteidigungsministerien Deutschlands und der Niederlande (Malta Today vom 26. Oktober 2016, „French defence ministry was concerned about condition of aircraft used by secret service agents”). Auch die NATO, die EU-Militärmissionen, FRONTEX und große Ölfirmen griffen auf Dienste der Firma zurück.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche luft- und seegestützten Einheiten (auch U-Boote) welcher Regierungen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit direkt oder im Rahmen einer nationalen Unterstellung an der EU-Militärmission EUNAVFOR MED, und auf welche Flug- oder Seehäfen stützen sich diese ab?
Inwiefern waren in der Vergangenheit weitere U-Boote oder Drohnen eingesetzt, und welche Aufgaben wurden von diesen konkret übernommen?
Auf welche Weise betreibt die Bundeswehr in EUNAVFOR MED Aufklärung und Informationsgewinnung?
Welche Techniken zum Auffangen elektromagnetischer Ausstrahlungen sowie elektrooptische Beobachtungen werden auf welchen luft- oder seegehenden Einheiten eingesetzt?
Wie viele in EUNAVFOR MED an Bord genommene Personen wurden bislang durch Soldaten der „Feldnachrichtentruppe“ der Bundeswehr nach „Informationen zu den Umständen der Flucht/Schleusung wie z. B. Kosten, Routen“ sowie „Aufenthaltsorten und Transitwegen“ befragt?
Wie viele daraus gewonnene Personendaten wurden dazu bislang im nationalen Führungs- und Informationssystem für das militärische Nachrichtenwesen gespeichert?
Mit welchen Fähigkeiten und technischen Ausrüstungen beteiligt sich das „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“ des Bundesnachrichtendienstes an EUNAVFOR MED?
Wie viele Angehörige der libyschen Küstenwache werden derzeit auf welchen Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED ausgebildet?
Aus welchen libyschen Einheiten oder Milizen setzt sich die „technische Expertenkommission“ zusammen, mit der sich die Operationsführung von EUNAVFOR MED regelmäßig über die Ausbildung abstimmt (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Aus welchen Einheiten der libyschen Marine bzw. ihr loyal gegenüber stehenden Milizen wurden die Auszubildenden ausgewählt (bitte den libyschen Stationierungsort bzw. -hafen angeben)?
Wie viele Kandidaten der libyschen Marine haben die Auswahl- und Sicherheitsanforderungen für Auszubildende nach einer Sicherheitsüberprüfung unter anderem durch die Polizeiagentur Europol, die UN-Mission UNSMIL sowie durch verschiedene EU-Mitgliedstaaten nicht erfüllt (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Welche einzelnen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten haben diese Überprüfung vorgenommen?
Mit welchem „Ausbildungspersonal und –material“ (Bundestagsdrucksache 18/9965) beteiligt sich die Bundeswehr an der Ausbildung, und welche einzelnen libyschen Einheiten werden von ihr dabei adressiert?
Inwiefern wurden das „Ausbildungspaket 2“ und das „Ausbildungspaket 3“ für EUNAVFOR MED inzwischen inhaltlich konkretisiert, und an welchen Orten in Malta, Italien und Griechenland sollen diese umgesetzt werden (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Wann und wo im Mittelmeer will die Bundeswehr mit dem Einsatz von Kampfschwimmern beginnen, und welcher Mission der EU oder der NATO würden diese zuarbeiten?
Gegen welche Kriminalitätsphänomene sollen die Kampfschwimmer nach derzeitigem Stand vorgehen?
Auf welche Weise könnten die Kampfschwimmer im konkreten Fall auch zur „Schleuserbekämpfung“ eingesetzt werden, etwa um sich verdächtigen Schiffen zu nähern, die Ladung zu kontrollieren und die Besatzung womöglich festzunehmen oder „auszuschalten“?
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile Vereinbarungen in Kraft, nachdem EUNAVFOR MED, „soweit zweckmäßig, mit anderen Ämtern und Einrichtungen der Union, insbesondere mit EUROPOL, FRONTEX, EUROJUST, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und mit einschlägigen GSVP-Missionen“ Koordinierungsvereinbarungen abgeschlossen hat (Bundestagsdrucksache18/5730)?
Was ist der Bundesregierung mittlerweile über neu eingerichtete Lagezentren von EU-Agenturen im Mittelmeerraum bekannt, und inwiefern stehen diese im Zusammenhang mit Migrationskontrolle auf dem Mittelmeer?
Was ist der Bundesregierung über den derzeitigen Stand der „Regional Task Force“ der EU bekannt, und welche Regierungen arbeiten dort mit oder haben sogar Verbindungsbeamte abgestellt?
Welche luft- und seegestützten Einheiten (auch U-Boote) welcher Regierungen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit direkt oder im Rahmen einer nationalen Unterstellung an der NATO-Mission SEA GUARDIAN, und auf welche Flug- oder Seehäfen stützen sich diese ab?
Auf welche Weise wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO mittlerweile um Unterstützung der Operation EUNAVFOR MED ersucht (Bundestagsdrucksache18/5730), welche Beiträge wurden abgelehnt, und welche wurden schließlich übernommen?
Auf welche Weise könnte die NATO den „Fähigkeitenaufbau der libyschen Küstenwache bzw. Marine“ durch die Mission EUNAVFOR MED unterstützen, und inwiefern wurde seitens der libyschen Einheitsregierung oder der EU bereits um eine solche Unterstützung gebeten (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Was ist der Bundesregierung mittlerweile über die Zukunft der Mission maritimer NATO-Einsatzverbände in der Ägäis bekannt, und inwiefern treffen Berichte zu, wonach die Mission nach einer Intervention der türkischen Regierung beendet wird?
Was ist der Bundesregierung mittlerweile über die Zukunft der Mission maritimer NATO-Einsatzverbände in der Ägäis bekannt, und inwiefern treffen Berichte zu, wonach die Mission nach einer Intervention der türkischen Regierung beendet wird?
Inwiefern wurde der „Unterstützungsbedarf“ Libyens durch die EU-Mission EUBAM Libyen im Bereich der Grenzüberwachung nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen festgestellt, bzw. wann ist mit einer solchen Feststellung zu rechnen (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Wann im Jahr 2016 sollen die im Rahmen einer „Ertüchtigungsinitiative“ an das tunesische Verteidigungsministerium verschenkten mobilen und ortsfesten Anlagen für die elektronische Grenzüberwachung an der tunesisch-libyschen Grenze ausgeliefert werden?
Inwiefern ist die für das Jahr 2017 anvisierte Fortführung des Projekts durch Installation ortsfester Anlagen inzwischen konkretisiert, bzw. wann ist mit dem Ende der Projektplanung zu rechnen?
In wie vielen Einsätzen hat die Mission EUNAFVOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die zusätzliche „Unterstützungsaufgabe“ der Verfolgung des „illegalen Waffenhandel[s]“ im Einsatzgebiet durchgeführt (Resolution 1970 (2011) des UN-Sicherheitsrats)?
Wie viele „Schmuggelaktivitäten“ wurden dabei festgestellt, und wer waren die mutmaßlichen Urheber und Adressaten?
Wie viele der im Einsatzgebiet festgestellten Fahrzeuge wurden dabei überprüft?
Was ist der Bundesregierung aus Medienberichten, der Zusammenarbeit in Missionen von EU und NATO oder eigenen Erkenntnissen über Aufklärungsmissionen vor bzw. über Libyen unter Verantwortung einzelner Regierungen bekannt, und inwiefern fließen die dort gewonnen Informationen in das Lagebild von EUNAVFOR MED oder SEA GUARDIAN ein?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Vereinigten Arabischen Emirate eine Militärbasis auf einer Basis in Al-Khadim im Osten Libyens eingerichtet haben, von der leichte Kampfflugzeuge und Drohnen starten und über welche eigenen Erkenntnisse (etwa aus Satellitenaufnahmen) verfügt die Bundesregierung hierzu?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Vereinigten Staaten Drohnenbasen in Nordafrika auf- oder ausbaut, um von dort über Libyen, aber auch über Tunesien aufzuklären?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass auch in Sigonella/ Sizilien stationierte Drohnen des US-Militärs über dem Mittelmeer aufklären?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass sich die Regierung der Vereinigten Staaten bei der Regierung Ägyptens zur Stationierung von Drohnen bemüht?
Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zu neuerlichen Waffenexporten der ägyptischen Regierung an die in Tobruk residierende libysche Gegenregierung bekannt (alaraby.co.uk vom 23. Oktober 2016, „Egypt regime 'sends military support to Libya's Haftar“)?
Was ist der Bundesregierung aus Medienberichten, der Zusammenarbeit in Missionen von EU und NATO oder eigenen Erkenntnissen über den Absturz eines Flugzeugs des Typs „Fairchild SA227-AT” nahe dem Flughafen in Malta bekannt?
Von wem wurde das Flugzeug gechartert, und auf welcher Mission befand es sich?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Missionen die EU oder die NATO auf Dienste der Firma CAE Aviation zurückgreifen?
Wann und für welche Mission haben welche Bundesbehörden Flugzeuge der Firma CAE Aviation gechartert?
Was ist der Bundesregierung über den Zustand des Fluginformationsgebiets (Flight Information Region, FIR) unter Zuständigkeit der libyschen Regierung bekannt, und welche Einschränkungen (etwa für Sicht- oder Instrumentenflug) gelten für die Nutzung des libyschen Luftraums?
Welche Warnungen von Luftfahrtbehörden sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Welche Behörden der Flugsicherung sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Flüge im libyschen Fluginformationsgebiet verantwortlich oder ansprechbar?
Inwiefern unterhält die Bundesregierung zwar keine offiziellen, jedoch inoffizielle Kontakte zu Parallelinstitutionen in Libyen (Bundestagsdrucksache 18/9965), etwa der mit der Einheitsregierung konkurrierenden Regierung in Tobruk oder der nach dem Putsch wieder in Erscheinung getretenen früheren Regierung in Tripolis (taz. die tageszeitung vom 17. Oktober 2016, „Lieber Sicherheit als Demokratie“)?
Welcher Fortschritt bei der Einrichtung einer libyschen Präsidialgarde und der Aufstellung von Verbänden ist der Bundesregierung bekannt (Bundestagsdrucksachen 18/9262, 18/9965), und aus welchen Verbänden oder Milizen wird die Präsidialgarde nach derzeitigem Stand gebildet?
Von welchen „Regierungsmitgliedern“ in Libyen werden die von der Bundesregierung geschenkten sondergeschützten Fahrzeuge genutzt (Bundestagsdrucksache 18/9965)?