[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
6. Dezember 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10592
18. Wahlperiode 08.12.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10224 –
Militärische Aufklärung und Intervention vor der Küste Libyens
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der militärischen Mission EUNAVFOR MED geht die Europäische Union
(EU) derzeit gegen die von profitorientierten Fluchthelfern unterstützte
irreguläre Migration („Schleuserbekämpfung“) im Mittelmeer vor
(Bundestagsdrucksachen 18/6544, 18/8002). Die Bundesregierung benutzt hierfür den Begriff
„Krisenbewältigungsoperation“ zur „Unterbindung des perfiden
Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen
und zentralen Mittelmeer“ (Bundestagsdrucksache 18/5730, Plenarprotokoll
18/154). Die Mission wurde am 18. Mai 2015 von den EU-Außen- und
Verteidigungsministern in drei Phasen ausdefiniert. Der Rat der EU für Auswärtige
Angelegenheiten billigte am 22. Juni 2015 den Operationsplan und den Beginn
der „Phase 1“ zur Aufklärung und Informationsgewinnung. Die Bundeswehr
erklärt hierzu, es seien Techniken zum Auffangen elektromagnetischer
Ausstrahlungen sowie elektrooptische Beobachtungen vorgenommen worden („Der
Einsatz der Bundeswehr im Mittelmeer“ in
www.bundeswehr.de). Die
Bundesregierung hatte hierzu gegensätzlich behauptet, die Anlagen seien „im Rahmen
der Kommunikation“ eingesetzt worden (Bundestagsdrucksache 18/6544).
Aufklärungserkenntnisse der Bundeswehr stammen auch aus menschlichen
Quellen (der sogenannten Human Intelligence, HUMINT). Die von der
Bundeswehr an Bord genommenen Personen werden durch Soldaten einer
„Feldnachrichtentruppe“ unter anderem nach „Informationen zu den Umständen der
Flucht/Schleusung wie z. B. Kosten, Routen“ sowie „Aufenthaltsorten und
Transitwegen“ befragt (Bundestagsdrucksache 18/5730). Grundsätzlich würden
auf diese Weise „alle aufgenommenen Personen angesprochen“ und die
erhobenen Daten schließlich im nationalen Führungs- und Informationssystem für
das militärische Nachrichtenwesen gespeichert. Mit einem
„Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“ (UstgEMilNW) beteiligt sich auch der
Bundesnachrichtendienst an EUNAVFOR MED (Bundestagsdrucksache
18/8002).
Zu Beginn startete EUNAVFOR MED mit Schiffen oder Luftfahrzeugen aus
neun Nationen, die dem Operationshauptquartier der EU in Rom unterstellt
waren (Plenarprotokoll 18/154). Im Rahmen einer nationalen Unterstellung setzten
Italien und Griechenland U-Boote ein und lieferten Aufklärungsergebnisse für
EUNAVFOR MED. Allerdings ist unklar, was diese U-Boote zur
„Schleuserbekämpfung“ beitragen.
Im Juni 2016 beschloss der Rat der Europäischen Union zwei weitere
„Unterstützungsaufgaben“ für EUNAVFOR MED (Fact Sheet „European Union
Naval Force – Mediterranean Operation Sophia“,
http://gleft.de/1uL). Hierzu
gehört der „Kapazitätsaufbau“ der libyschen Küstenwache und Marine zur
Bekämpfung des „Menschenschmuggels“ auf der Zentralen Mittelmeerroute. Die
Durchführung wurde am 23. August 2016 in einer Vereinbarung mit der
„Libyan Coast Guard and Navy“ konkretisiert. Die Bundeswehr beteiligt sich an
dieser „Unterstützungsaufgabe“. Nach Verzögerungen hat die Ausbildung
von 78 Angehörigen der libyschen Küstenwache auf Kriegsschiffen von
EUNAVFOR MED mittlerweile begonnen (Mitteilung des Auswärtigen
Dienstes vom 27. Oktober 2016). Laut einem Bericht von „Spiegel Online“ (19.
Oktober 2016) plant die Bundeswehr überdies den Einsatz von 30
Kampfschwimmern vor der libyschen Küste, um sich im Rahmen von EUNAVFOR MED
verdächtigen Schiffen zu nähern, die Ladung zu kontrollieren und die Besatzung
womöglich festzunehmen.
Inzwischen wird EUNAVFOR MED von der NATO unterstützt, die dafür ihre
sämtlichen Mittelmeermissionen neu konfiguriert hat (Bundestagsdrucksache
18/9632,
www.bundesregierung.de vom 29. September 2016). Auch deutsche
bewaffnete Soldaten beteiligen sich an der neuen Mission SEA GUARDIAN,
um im Mittelmeer „ein umfassendes Lagebild [zu] erstellen und den Seeraum
[zu] überwachen“. Die gewonnenen Informationen sollen auch EUNAVFOR
MED „zu Gute“ kommen. Zudem könnte SEA GUARDIAN bei der Versorgung
von EUNAVFOR MED durch Betankung der dort eingesetzten Schiffe helfen
(
www.tagesschau.de vom 27. Oktober 2016). Schließlich würden die ständigen
maritimen NATO-Einsatzverbände in der Ägäis unterstützt, die zur
„Schleuserbekämpfung“ vor der türkischen Küste eingesetzt sind. Einem Medienbericht
zufolge fordert die Türkei jedoch das Ende der Mission in der Ägäis (Reuters
vom 27. Oktober 2016).
Des Weiteren haben einzelne Regierungen Aufklärungsmissionen in oder vor
Libyen gestartet. Laut einem Bericht des Magazins „Jane’s“ vom 28. Oktober
2016 („UAE’s forward operating base in Libya revealed“) hätten die
Vereinigten Arabischen Emirate eine Militärbasis auf einer Basis in Al-Khadim im Osten
Libyens eingerichtet, von der leichte Kampfflugzeuge und Drohnen starten
würden. Dies gehe aus Satellitenaufnahmen des Rüstungskonzerns Airbus hervor.
Ziel sei die Unterstützung der mit der Einheitsregierung in Tripolis
konkurrierenden Regierung in Tobruk, die kürzlich die Ölhäfen an der libyschen Ostküste
besetzte (Bundestagsdrucksache 18/9972). Laut der Bundesregierung üben die
Einheitsregierung „und ihr loyal gegenüberstehende Milizen“ derzeit nur noch
die Kontrolle über die westliche Ölinfrastruktur aus.
Auch die Vereinigten Staaten bauen laut einem Bericht der „Washington Post“
(26. Oktober 2016) Drohnenbasen in Nordafrika, um von dort über Libyen, aber
auch über Tunesien aufzuklären. Eine dieser Basen befände sich in Tunesien,
von dort würden Drohnen des Typs „Reaper“ geflogen, 70 US-
Militärangehörige seien in Tunesien für entsprechende Operationen stationiert. Der Bericht
wird jedoch von tunesischen Medien dementiert (tunisia-live.net vom 27.
Oktober 2016, „Government Denies Report of US Drone Bases in Tunisia“).
Weitere Anlagen für Einsätze von Drohnen befinden sich laut der „Washington
Post“ im Niger und in Djibuti sowie in Sigonella/Sizilien. Dort operiere das US-
Militär mit zwei Drohnen des Typs „Global Hawk“, ab 2017 verfüge auch die
NATO über fünf Aufklärungsdrohnen des gleichen Typs
(Bundestagsdrucksache 18/9940). Die Obama-Administration befinde sich auch in
„Hintergrundgesprächen“ mit der Regierung Ägyptens zur Stationierung von Drohnen.
Am 24. Oktober 2016 stürzte ein Flugzeug des Typs „Fairchild SA227-AT“
nahe dem Flughafen in Malta ab, fünf Personen starben. Die Maschine wurde
von der Regierung in Frankreich bei dem Unternehmen Luxembourg-CAE
Aviation gechartert. Zunächst hieß es, an Bord seien Mitarbeiter der EU-
Grenzagentur Frontex gewesen, später war vom französischen Zoll die Rede, der
Routen des „illegalen Menschen- und Drogenhandels“ aufkläre (dpa vom 24.
Oktober 2016). Beide Organisationen dementierten die Berichte. Nach
Informationen der Zeitung „Le Monde“ hat die Besatzung aus Angehörigen des
Auslandsgeheimdienstes bestanden, die Maschine wurde demnach vom
Verteidigungsministerium für eine Aufklärungsmission gechartert („Malte: cinq morts dans le
crash d’un avion de reconnaissance de la défense française“, 24. Oktober 2016).
CAE Aviation stelle seine Flugzeuge auch für Aufklärungsmissionen anderer
Staaten zur Verfügung, darunter den Verteidigungsministerien Deutschlands
und der Niederlande (Malta Today vom 26. Oktober 2016, „French defence
ministry was concerned about condition of aircraft used by secret service
agents“). Auch die NATO, die EU-Militärmissionen, Frontex und große
Ölfirmen griffen auf Dienste der Firma zurück.
1. Welche luft- und seegestützten Einheiten (auch U-Boote) welcher
Regierungen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit direkt oder
im Rahmen einer nationalen Unterstellung an der EU-Militärmission
EUNAVFOR MED, und auf welche Flug- oder Seehäfen stützen sich diese
ab?
Der Verband besteht derzeit aus acht Schiffen, gestellt von Deutschland (Fregatte
MECKLENBURG-VORPOMMERN, Tender MAIN), Großbritannien (zwei
Schiffe), Italien (zwei Schiffe), Belgien und Spanien. Außerdem unterstützen ein
französisches Schiff und ein spanisches U-Boot den Verband mittelbar. Die
Schiffe der Operation stützen sich für ihre Versorgung in erster Linie auf
italienische Häfen (Catania, Augusta, Taranto) ab. Im Einzelfall wird eine logistische
Abstützung in Valetta (Malta) und Souda (Griechenland) sichergestellt.
Des Weiteren werden insgesamt drei Aufklärungsflugzeuge aus Luxemburg,
Spanien und Frankreich eingesetzt. Diese sind auf den Flughäfen in Sigonella
(Italien) und Toulon (Frankreich) stationiert.
2. Inwiefern waren in der Vergangenheit weitere U-Boote oder Drohnen
eingesetzt, und welche Aufgaben wurden von diesen konkret übernommen?
Temporär wurden durch Mittelmeer-Anrainerstaaten U-Boote in einer
unterstützenden Beteiligung eingesetzt und trugen zur Aufklärung bei.
Italienische unbemannte Luftfahrzeuge unterlagen der nationalen Befehlsgebung
und unterstehen nicht EUNAVFOR MED. Weitere Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
3. Auf welche Weise betreibt die Bundeswehr in EUNAVFOR MED
Aufklärung und Informationsgewinnung?
Bei EUNAVFOR MED Operation SOPHIA kommen derzeit
Feldnachrichtenkräfte der Deutschen Marine zum Einsatz, die im Rahmen einer freiwilligen
Gesprächsführung Erkenntnisse zu möglichen Schleusernetzwerken und Strukturen
generieren.
An der Operation beteiligte deutsche seegehende Einheiten nutzen die jeweilig
vorhandene Sensorik zur Erstellung eines für den Einsatz notwendigen
Lagebildes.
4. Welche Techniken zum Auffangen elektromagnetischer Ausstrahlungen
sowie elektrooptische Beobachtungen werden auf welchen luft- oder
seegehenden Einheiten eingesetzt?
Die in der Operation eingesetzten Schiffe und Flugzeuge verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung über verschiedene Sensoren zur visuellen und
elektronischen Aufklärung. Die Ausstattung ist je nach Schiffs- bzw. Flugzeugtyp
unterschiedlich und wird von den jeweiligen Staaten grundsätzlich vertraulich
behandelt.
5. Wie viele in EUNAVFOR MED an Bord genommene Personen wurden
bislang durch Soldaten der „Feldnachrichtentruppe“ der Bundeswehr nach
„Informationen zu den Umständen der Flucht/Schleusung wie z. B. Kosten,
Routen“ sowie „Aufenthaltsorten und Transitwegen“ befragt?
Im Rahmen der Operation wurden bislang auf freiwilliger Basis insgesamt 90
Gespräche durch Soldaten der Feldnachrichtenkräfte mit an Bord genommenen
Personen geführt.
6. Wie viele daraus gewonnene Personendaten wurden dazu bislang im
nationalen Führungs- und Informationssystem für das militärische
Nachrichtenwesen gespeichert?
Im Rahmen der Operation SOPHIA wurden bislang zu 90 Personen Daten
abgelegt.
7. Mit welchen Fähigkeiten und technischen Ausrüstungen beteiligt sich das
„Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“ des
Bundesnachrichtendienstes an EUNAVFOR MED?
Im Rahmen der gesetzlichen Auftragserfüllung und gemäß der bestehenden
Vereinbarungslage mit dem Bundesministerium der Verteidigung unterstützt der
Bundesnachrichtendienst die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen. In diesem
Zusammenhang stellte der Bundesnachrichtendienst dem deutschen
Einsatzkontingent EUNAVFOR MED im Juli 2016 ein Unterstützungselement Militärisches
Nachrichtenwesen (UstgEMilNW) bei.
Die weitere Beantwortung der Frage 7 kann nach sorgfältiger Abwägung aus
Geheimhaltungsgründen nicht offen erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache
mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen
Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend
einzustufen.*
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Informationen zur Arbeitsweise und zu Kooperationen des
Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im
Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Für die Beantwortung
wird daher auf die Anlage verwiesen.
8. Wie viele Angehörige der libyschen Küstenwache werden derzeit auf
welchen Kriegsschiffen von EUNAVFOR MED ausgebildet?
Derzeit werden insgesamt 78 libysche Lehrgangsteilnehmer auf dem italienischen
Schiff SAN GIORGIO und dem niederländischen Schiff ROTTERDAM
ausgebildet. Im Zeitfenster vom 27. Oktober 2016 bis 27. November 2016 wurde die
Ausbildung für 35 der 78 libyschen Lehrgangsteilnehmer auf dem
niederländischen Schiff ROTTERDAM durchgeführt.
a) Aus welchen libyschen Einheiten oder Milizen setzt sich die „technische
Expertenkommission“ zusammen, mit der sich die Operationsführung
von EUNAVFOR MED regelmäßig über die Ausbildung abstimmt
(Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Die technische Expertenkommission setzt sich aus – die libysche
Einheitsregierung unterstützenden – libyschen Politikern, Vertretern libyscher Kräfte und der
libyschen Küstenwache zusammen.
b) Aus welchen Einheiten der libyschen Marine bzw. ihr loyal gegenüber
stehenden Milizen wurden die Auszubildenden ausgewählt (bitte den
libyschen Stationierungsort bzw. -hafen angeben)?
Hiesigen Erkenntnissen zufolge kommen Auszubildende u. a. aus Tripolis.
Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse zu Stationierungsorten, bzw. -häfen vor.
c) Wie viele Kandidaten der libyschen Marine haben die Auswahl- und
Sicherheitsanforderungen für Auszubildende nach einer
Sicherheitsüberprüfung unter anderem durch die Polizeiagentur Europol, die UN-Mission
UNSMIL sowie durch verschiedene EU-Mitgliedstaaten nicht erfüllt
(Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Gemäß Bericht des Operationskommandeurs EUNAVFOR MED Operation
SOPHIA an den Vorsitzenden des EU-Militärausschusses zum Verlauf des
Überprüfungsprozesses wurden 81 Ausbildungsteilnehmer überprüft. Von diesen
81 Teilnehmern erfüllten alle die Auswahlkriterien. Drei Ausbildungsteilnehmer
haben die Ausbildung nicht angetreten.
d) Welche einzelnen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten haben diese
Überprüfung vorgenommen?
Die Überprüfung wurde durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA in
Zusammenarbeit mit der VN-Mission UNSMIL (United Nations Support Mission in
Libya) und EUROPOL vorgenommen.
Gemäß Bericht des Operationskommandeurs wurden folgenden EU-
Mitgliedstaaten Informationen über die nominierten Ausbildungsteilnehmer
weitergegeben: Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien,
Niederlande, Österreich und Spanien.
e) Mit welchem „Ausbildungspersonal und –material“
(Bundestagsdrucksache 18/9965) beteiligt sich die Bundeswehr an der Ausbildung, und
welche einzelnen libyschen Einheiten werden von ihr dabei adressiert?
Die Bundeswehr beteiligte sich mit fünf Marineangehörigen an der Ausbildung
der libyschen Küstenwache. Diese wurden für die Bereiche Schiffstechnik und
Schadensabwehr an Bord der niederländischen Ausbildungsplattform ROTTER-
DAM für einen Ausbildungszeitraum von fünf Wochen eingesetzt. Das für diese
Ausbildung notwendige Material wurde durch Deutschland und die Europäische
Union bereitgestellt.
9. Inwiefern wurden das „Ausbildungspaket 2“ und das „Ausbildungspaket 3“
für EUNAVFOR MED inzwischen inhaltlich konkretisiert, und an welchen
Orten in Malta, Italien und Griechenland sollen diese umgesetzt werden
(Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Zum Ausbildungspaket 2 hat am 9. November 2016 eine erste
Koordinierungskonferenz in Brüssel stattgefunden. Die Ausbildung soll in verschiedenen
Modulen in EU-Mitgliedstaaten erfolgen. Neben maritimer Basisausbildung ist eine
weiterführende Ausbildung zur Vertiefung seemännischer Fertigkeiten als auch
das Vermitteln rechtlicher Grundlagen vorgesehen.
Griechenland (Souda) und Malta (Valetta) haben die Bereitstellung von
Ausbildungseinrichtungen zur Durchführung von Ausbildungsmodulen bereits
angezeigt. In Italien dauert der politische Entscheidungsprozess noch an.
Zu Ausbildungspaket 3 liegen noch keine konkreten Ausplanungen vor.
10. Wann und wo im Mittelmeer will die Bundeswehr mit dem Einsatz von
Kampfschwimmern beginnen, und welcher Mission der EU oder der NATO
würden diese zuarbeiten?
Kampfschwimmer sind an Bord des Tenders MAIN eingeschifft, der seit dem
27. Oktober 2016 EUNAVFOR MED Operation SOPHIA unterstellt ist und seit
dem 31. Oktober 2016 in den zugewiesenen Seegebieten vor der libyschen Küste
eingesetzt wird.
a) Gegen welche Kriminalitätsphänomene sollen die Kampfschwimmer
nach derzeitigem Stand vorgehen?
Kampfschwimmer werden wie alle anderen eingesetzten Kräfte im Rahmen des
mandatierten Auftrages eingesetzt. Der Begriff „Kriminalitätsphänomen“ ist
rechtlich nicht definiert, eine Zuweisung daher nicht möglich.
b) Auf welche Weise könnten die Kampfschwimmer im konkreten Fall auch
zur „Schleuserbekämpfung“ eingesetzt werden, etwa um sich
verdächtigen Schiffen zu nähern, die Ladung zu kontrollieren und die Besatzung
womöglich festzunehmen oder „auszuschalten“?
Kampfschwimmer haben die grundsätzliche Fähigkeit zum Boarding auch unter
Bedrohung, d. h., also auch gegen den Willen eines Schiffsführers und gegen
vorgebrachte Abwehrmaßnahmen ein fremdes Schiff zu betreten und zu
durchsuchen.
11. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile
Vereinbarungen in Kraft, nachdem EUNAVFOR MED, „soweit zweckmäßig, mit
anderen Ämtern und Einrichtungen der Union, insbesondere mit EUROPOL,
FRONTEX, EUROJUST, dem Europäischen Unterstützungsbüro für
Asylfragen und mit einschlägigen GSVP-Missionen“
Koordinierungsvereinbarungen abgeschlossen hat (Bundestagsdrucksache18/5730)?
Die Operation EUNAVFOR MED Operation SOPHIA hat im Juli 2015 eine
Kooperationsvereinbarung mit FRONTEX geschlossen, die den
Informationsaustausch sowie die Entsendung von FRONTEX-Verbindungsbeamten an Bord von
Schiffen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ermöglicht.
EUROJUST und EUNAVFOR MED Operation SOPHIA haben im Oktober 2015
einen „Letter of Understanding on Cooperation“ unterzeichnet, der die
strategische Zusammenarbeit und den Austausch von Erfahrungen und bewährten
Vorgehensweisen („best practices“) betrifft, nicht jedoch den Austausch
personenbezogener Daten.
Mit EUROPOL hat die Operation im Dezember 2015 eine gemeinsame
Absichtserklärung geschlossen, die einen gemeinsamen Rahmen für die Zusammenarbeit
etabliert.
a) Was ist der Bundesregierung mittlerweile über neu eingerichtete
Lagezentren von EU-Agenturen im Mittelmeerraum bekannt, und inwiefern
stehen diese im Zusammenhang mit Migrationskontrolle auf dem
Mittelmeer?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Was ist der Bundesregierung über den derzeitigen Stand der „Regional
Task Force“ der EU bekannt, und welche Regierungen arbeiten dort mit
oder haben sogar Verbindungsbeamte abgestellt?
Auf die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/8002 wird verwiesen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weitergehenden Erkenntnisse
vor.
12. Welche luft- und seegestützten Einheiten (auch U-Boote) welcher
Regierungen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit direkt oder
im Rahmen einer nationalen Unterstellung an der NATO-Mission SEA
GUARDIAN, und auf welche Flug- oder Seehäfen stützen sich diese ab?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich derzeit drei Schiffe aus
Italien, Bulgarien und der Türkei sowie U-Boote aus Griechenland und Spanien an
der NATO-Mission SEA GUARDIAN. Darüber hinaus wird die Operation durch
Luftfahrzeuge aus Griechenland, Italien, Portugal, Spanien und der Türkei in
einem Rotationsverfahren unterstützt.
Über die durch die jeweiligen Nationen genutzten Seehäfen oder Flughäfen liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor.
13. Auf welche Weise wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO
mittlerweile um Unterstützung der Operation EUNAVFOR MED ersucht
(Bundestagsdrucksache18/5730), welche Beiträge wurden abgelehnt, und
welche wurden schließlich übernommen?
Die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission,
Federica Mogherini, hat sich mit einem Brief vom 7. Oktober 2016 an den NATO
Generalsekretär mit der Bitte um Unterstützung durch die NATO in drei
Handlungsfeldern gewandt: Informationsaustausch, logistische Unterstützung sowie
Unterstützung bei der Begleitung von Schiffen in Ausweichhäfen bei Bedarf.
Die NATO-Verteidigungsminister haben auf ihrem Treffen am 26. und 27.
Oktober 2016 in Brüssel beschlossen, EUNAVFOR MED Operation SOPHIA in den
Bereichen Informationsaustausch und Logistik allgemein zu unterstützen.
14. Auf welche Weise könnte die NATO den „Fähigkeitenaufbau der libyschen
Küstenwache bzw. Marine“ durch die Mission EUNAVFOR MED
unterstützen, und inwiefern wurde seitens der libyschen Einheitsregierung oder der
EU bereits um eine solche Unterstützung gebeten (Bundestagsdrucksache
18/9965)?
Eine Unterstützung der NATO zum Fähigkeitsaufbau durch EUNAVFOR MED
Operation SOPHIA wurde bisher weder durch die EU noch durch die libysche
Regierung angefragt.
15. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über die weitere Arbeit einer „EU-
Zelle“ für die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der NATO bekannt,
und wer nahm daran teil (Pressemitteilung des Europäischen Auswärtigen
Dienstes vom 12. Februar 2016, Bundestagsdrucksache 18/8002)?
Auf die Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/8002 wird verwiesen.
Die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO ist beiden
Organisationen ein wichtiges Anliegen. Am 8. Juli 2016 unterzeichneten EU-
Ratspräsident Tusk, Kommissionspräsident Junker sowie NATO Generalsekretär
Stoltenberg unmittelbar vor dem NATO-Gipfel in Warschau eine gemeinsame
Erklärung – „NATO-EU-Erklärung“ (Joint Declaration). Hierbei werden sieben
Prioritäten für die Kooperation aufgezeigt. Die Kooperation bei Operationen
(u. a. im maritimen Bereich wie auch im Kontext von Migration) ist ein wichtiges
Element davon. Derzeit wird an Plänen zur Umsetzung gearbeitet.
16. Was ist der Bundesregierung über die Zukunft der Mission maritimer
NATO-Einsatzverbände in der Ägäis bekannt, und inwiefern treffen
Berichte zu, wonach die Mission nach einer Intervention der türkischen
Regierung beendet wird?
Die Zukunft der NATO-Aktivität in der Ägäis wird derzeit in den Gremien der
NATO beraten.
17. Inwiefern wurde der „Unterstützungsbedarf“ Libyens durch die EU-Mission
EUBAM Libyen im Bereich der Grenzüberwachung nach Kenntnis der
Bundesregierung inzwischen festgestellt, bzw. wann ist mit einer solchen
Feststellung zu rechnen (Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Derzeit ist EUBAM Libyen mit einer Lagefeststellung u. a. im Bereich der
Grenzüberwachung beauftragt. Im Rahmen erster Gespräche im September 2016 wurde
die libysche Seite gebeten, Informationen zum derzeit angewandten
Gesetzesrahmen sowie zu den Planungen zu Grenzsicherungsmaßnahmen bereitzustellen.
Das libysche „National Team for Security and Border Management“ wurde am
25. Oktober 2016 per Dekret des Präsidialrates formell einberufen und ist somit
Ansprechpartner für die weitere Abstimmung mit EUBAM Libyen.
a) Wann im Jahr 2016 sollen die im Rahmen einer „Ertüchtigungsinitiative“
an das tunesische Verteidigungsministerium verschenkten mobilen und
ortsfesten Anlagen für die elektronische Grenzüberwachung an der
tunesisch-libyschen Grenze ausgeliefert werden?
Für das Jahr 2016 umfasst die Unterstützung der tunesischen Streitkräfte im
Rahmen der Ertüchtigungsinitiative die Lieferung von mobilen Radarsystemen und
weitreichenden Kameras. Der Beginn der Lieferung ist unmittelbar nach
Erteilung der Ausfuhrgenehmigung vorgesehen.
b) Inwiefern ist die für das Jahr 2017 anvisierte Fortführung des Projekts
durch Installation ortsfester Anlagen inzwischen konkretisiert, bzw. wann
ist mit dem Ende der Projektplanung zu rechnen?
Die Fortsetzung des Ertüchtigungsprojektes in Tunesien für das Jahr 2017 basiert
auf dem Ziel einer einheitlichen Konzeption für die gesamte tunesisch-libysche
Grenze in Kooperation mit den USA. Die Implementierung des
Ertüchtigungsprojektes erfolgt daher ab dem Jahr 2017 in Kooperation mit dem durch die USA
beauftragten Projektbüro in Tunesien.
18. In wie vielen Einsätzen hat die Mission EUNAFVOR MED nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits die zusätzliche „Unterstützungsaufgabe“ der
Verfolgung des „illegalen Waffenhandel[s]“ im Einsatzgebiet durchgeführt
(Resolution 1970 (2011) des UN-Sicherheitsrats)?
EUNAVFOR MED Operation SOPHIA setzt kontinuierlich Einheiten zur
Umsetzung der Zusatzaufgabe „Durchsetzung des VN-Waffenembargos“ ein. Dabei
werden Schiffe im Gebiet durch Einheiten EUNAVFOR MED im Rahmen eines
durch das Operationshauptquartier festgelegten Fragenkatalogs über Funk
angefragt, das sogenannte Hailing. Bisher erfolgte in einem Fall nach Durchführung
eines Hailings mit Zustimmung des Kapitäns ein Anbordgehen.
a) Wie viele „Schmuggelaktivitäten“ wurden dabei festgestellt, und wer
waren die mutmaßlichen Urheber und Adressaten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang keine
„Schmuggelaktivitäten“ festgestellt.
b) Wie viele der im Einsatzgebiet festgestellten Fahrzeuge wurden dabei
überprüft?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
19. Was ist der Bundesregierung aus Medienberichten, der Zusammenarbeit in
Missionen von EU und NATO oder eigenen Erkenntnissen über
Aufklärungsmissionen vor bzw. über Libyen unter Verantwortung einzelner
Regierungen bekannt, und inwiefern fließen die dort gewonnen Informationen in
das Lagebild von EUNAVFOR MED oder SEA GUARDIAN ein?
Presseberichten zufolge klären eine Reihe von Staaten Libyen auf. Darüber
hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Zur Einbindung
der gewonnenen Informationen in das Lagebild von EUNAVFOR MED oder
SEA GUARDIAN liegen keine Informationen vor.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Vereinigten
Arabischen Emirate eine Militärbasis auf einer Basis in Al-Khadim im Osten
Libyens eingerichtet haben, von der leichte Kampfflugzeuge und Drohnen
starten und über welche eigenen Erkenntnisse (etwa aus
Satellitenaufnahmen) verfügt die Bundesregierung hierzu?
Offenen Informationen zufolge nutzen die Vereinigten Arabischen Emirate den
Flugplatz al-Khadim im Osten Libyens. Die dort eingesetzten Drohnen vom Typ
CH-4, Mehrzweckhubschrauber UH-60 Blackhawk und Kampfflugzeuge vom
Typ AT-802 sollen die sogenannte Libysche Nationalarmee unterstützen.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass die Vereinigten
Staaten Drohnenbasen in Nordafrika auf- oder ausbaut, um von dort über
Libyen, aber auch über Tunesien aufzuklären?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass auch in Sigonella/
Sizilien stationierte Drohnen des US-Militärs über dem Mittelmeer
aufklären?
Offenem Aufkommen zufolge nutzen die USA auf Sigonella/Sizilien stationierte
Drohnen für Aufklärungsflüge im Mittelmeer.
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass sich die Regierung
der Vereinigten Staaten bei der Regierung Ägyptens zur Stationierung
von Drohnen bemüht?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
e) Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zu neuerlichen
Waffenexporten der ägyptischen Regierung an die in Tobruk residierende libysche
Gegenregierung bekannt (alaraby.co.uk vom 23. Oktober 2016, „Egypt
regime 'sends military support to Libya's Haftar“)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
20. Was ist der Bundesregierung aus Medienberichten, der Zusammenarbeit in
Missionen von EU und NATO oder eigenen Erkenntnissen über den Absturz
eines Flugzeugs des Typs „Fairchild SA227-AT” nahe dem Flughafen in
Malta bekannt?
Gegenstand dieser Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem
Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht
beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird
durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das
Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die
Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes
der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen
besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu
Einzelheiten nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit im Allgemeinen oder zum
Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung und zu technischen
Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten im Besonderen und damit
einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige
Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten insgesamt haben.
Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von
ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante
Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der
Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im
Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere
Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, so dass letztlich der
gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes (BND) – die Sammlung und
Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2
BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von
auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch
unerlässlich.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde den oben geschilderten
konkret zu besorgenden Auswirkungen im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung
tragen. Die angefragten Inhalte betreffen daher die Fähigkeiten und Arbeitsweisen
des Bundesnachrichtendienstes in ihrem Wesensgehalt, so dass eine Bekanntgabe
auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis
nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen
Information wäre auch kein Ersatz durch andere Instrumente der
Informationsgewinnung möglich.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber
dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
a) Von wem wurde das Flugzeug gechartert, und auf welcher Mission befand
es sich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Missionen die
EU oder die NATO auf Dienste der Firma CAE Aviation zurückgreifen?
Luxemburg setzt im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ein
Maritime Patrol Reconnaissance Aircraft (MPRA) mit insgesamt sechs
Besatzungsmitgliedern ein, das durch CAE Aviation betrieben wird.
c) Wann und für welche Mission haben welche Bundesbehörden Flugzeuge
der Firma CAE Aviation gechartert?
Eine automatisierte Abfrage steht nicht zur Verfügung. Die dadurch erforderliche
manuelle Sichtung in gegebenenfalls noch vorhandenen Akten, für einen von den
Fragestellern nicht näher begrenzten Zeitraum, der jedoch mindestens den
Zeitraum seit Gründung des in Rede stehenden Unternehmens – laut Firmenangaben
im Jahr 1971 – umfassen müsste, würde einen kurzfristig nicht abschätzbaren
Zeitansatz erfordern und wäre mit einem nicht zumutbaren Aufwand verbunden.
21. Was ist der Bundesregierung über den Zustand des Fluginformationsgebiets
(Flight Information Region, FIR) unter Zuständigkeit der libyschen
Regierung bekannt, und welche Einschränkungen (etwa für Sicht- oder
Instrumentenflug) gelten für die Nutzung des libyschen Luftraums?
Hiesigen Erkenntnissen zufolge sind die Anlagen zum Betrieb eines
Fluginformationsgebietes (Flight Information Region, FIR) in Libyen aufgrund der
anhaltenden Kampfhandlungen sowie mangelnder Instandsetzung nicht
vollumfänglich funktionsfähig. Ob und inwiefern dies den Flugbetrieb einschränkt, ist hier
nicht bekannt. Darüber hinaus liegen hier der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
a) Welche Warnungen von Luftfahrtbehörden sind der Bundesregierung
hierzu bekannt?
Sowohl Großbritannien, die USA und auch die deutsche Flugsicherung warnen
in ihren aktuellen sogenannten Notice(s) to Airmen (NOTAM) aufgrund der
angespannten Sicherheitslage in Libyen vor einem Einflug und Überflug der FIR
Tripolis.
b) Welche Behörden der Flugsicherung sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für Flüge im libyschen Fluginformationsgebiet verantwortlich
oder ansprechbar?
Für die Flugsicherung in Libyen ist die „Libyan Civil Aviation Authority“
zuständig.
22. Inwiefern unterhält die Bundesregierung zwar keine offiziellen, jedoch
inoffizielle Kontakte zu Parallelinstitutionen in Libyen (Bundestagsdrucksache
18/9965), etwa der mit der Einheitsregierung konkurrierenden Regierung in
Tobruk oder der nach dem Putsch wieder in Erscheinung getretenen früheren
Regierung in Tripolis (taz. die tageszeitung vom 17. Oktober 2016, „Lieber
Sicherheit als Demokratie“)?
Die Bundesregierung unterhält keine inoffiziellen Kontakte zu „Parallel-
institutionen“ in Libyen.
23. Welcher Fortschritt bei der Einrichtung einer libyschen Präsidialgarde und
der Aufstellung von Verbänden ist der Bundesregierung bekannt
(Bundestagsdrucksachen 18/9262, 18/9965), und aus welchen Verbänden oder
Milizen wird die Präsidialgarde nach derzeitigem Stand gebildet?
Die Beantwortung der Frage 23 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus
§ 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zu ihrer nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen
Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben und daher auch für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die
entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-
Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft.*
24. Von welchen „Regierungsmitgliedern“ in Libyen werden die von der
Bundesregierung geschenkten sondergeschützten Fahrzeuge genutzt
(Bundestagsdrucksache 18/9965)?
Absicht des Projekts ist es, den Mitgliedern des Präsidialrats die Möglichkeit zu
geben, sich bei ihrer Arbeit in Libyen angemessen gegen Bedrohungen gegen ihre
Person zu schützen. Dazu können die sondergeschützten Fahrzeuge einen
wichtigen Beitrag leisten.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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ISSN 0722-8333]