Die US-Basis Ramstein als wichtiger Knoten im weltweiten Drohnenkrieg
der Abgeordneten Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Alexander Ulrich, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Auswärtige Amt erklärt erstmals, zu wissen, dass US-Standorte in Rheinland-Pfalz am tödlichen Drohnenkrieg von US-Militärs beteiligt sind (vgl. Mündliche Frage 16 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/205 vom 30. November 2016). Nach entsprechenden Berichten investigativer Medien seit dem Jahr 2013 (vgl. beispielhaft: www.geheimerkrieg.de) hatten Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. mehrere parlamentarische Anfragen zur Rolle Ramsteins und Stuttgarts als Basen u. a. des AFRICOM-Kommandos gestellt, die im April 2014 schließlich zum Versand eines „Fragenkataloges“ der Bundesregierung an die US-Botschaft bzw. die US-Regierung führte. Das Auswärtige Amt versprach die Beantwortung innerhalb weniger Wochen (Mündliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/45). Auf mehrmalige Nachfragen der Fraktion DIE LINKE. erklärte die Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, das Auswärtige Amt habe die US-Botschaft zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und „mit Nachdruck“, zwischenzeitlich „fortgesetzt eindringlich“ und später „wiederholt nachdrücklich“ an die Beantwortung erinnert (vergleiche beispielhaft die Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 18 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/78 sowie 37, Plenarprotokoll 18/178). Jedoch glaube die Bundesregierung der Zusicherung der US-Regierung, wonach US-Drohnen von Ramstein aus „weder gestartet noch gesteuert würden“. Dies hatten jedoch weder die investigativen Journalisten noch die fragenden Abgeordneten angenommen oder behauptet.
Bis zur Reaktion der US-Botschaft vergingen entgegen der Zusicherung der Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer beinahe zweieinhalb Jahre. Erst am 26. August 2016 wurde dem politischen Direktor des Auswärtigen Amts mitgeteilt, dass die Steuerungssignale von US-Drohneneinsätzen über „Fernmeldepräsenzpunkte“ und „Fernmelderelaisschaltungen“ in Ramstein laufen würden. Drei Jahre nach den detaillierten Medienberichten und ein Jahr nach der Zeugenaussage des ehemaligen Drohnenpiloten und Whistleblowers Brandon Bryant im Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre hat die Bundesregierung nach eigener Aussage nunmehr ebenfalls Kenntnis erlangt, dass „eine Vorrichtung zur Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung“ für Einsätze der US-Drohnen fertiggestellt worden sei. Außerdem gab die US-Botschaft zu, dass Ramstein „eine Reihe weiterer Aufgaben unterstütze, darunter die Planung, Überwachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen“. Als Reaktion habe die Bundesregierung zunächst „hochrangige Gespräche in Washington“ geführt (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16).
Aus Sicht der Fragesteller ist die Bundesregierung durch die Duldung Ramsteins als Knoten des US-Drohnenkriegs nunmehr zweifelsfrei an der Politik von völkerrechtswidrigen Tötungen ohne Gerichtsverfahren (den sogenannten targetted killings) beteiligt. Dies könnte aus Sicht der Fragesteller den Tatbestand der Billigung einer Straftat und der Strafvereitelung erfüllen. Im Grundsatz bestätigt die Bundesregierung die Unvereinbarkeit der „targetted killings“ mit internationalem Recht, wenn sie am 21. November 2016 schreibt, „dass jeder Einsatz militärischer Gewalt auf der Basis von Recht und Gesetz erfolgen muss“ (Bundestagsdrucksache 18/10379). Der Einsatz von Waffen mittels bewaffneter Drohnen sei „wie grundsätzlich jeder Waffeneinsatz an die einschlägigen Regeln des Völkerrechts gebunden“. Dazu gehörten unter anderem das völkerrechtliche Gewaltverbot und seine Ausnahmetatbestände sowie je nach einzelnen Umständen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen.
Mit der Duldung des völkerrechtswidrigen Treibens in Rheinland-Pfalz bricht die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller nicht nur das Grundgesetz, in dem das Recht auf Leben festgeschrieben ist, sondern auch das Völkerrecht und die universellen Menschenrechte. Das Auswärtige Amt erklärt dazu, es gelte „weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen“. Die Nutzung der Air Base Ramstein für den US-Drohnenkrieg sei „kein völkerrechtswidriger Vorgang“. Die Bewertung von Einsätzen der Drohnen sei „immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig“ (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16). Diese Haltung wird jedoch durch einschlägige Veröffentlichungen, darunter auch des Deutschen Bundestages, angezweifelt (Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 2 – 3000 – 034/14 „Ausübung militärischer Gewalt durch ausländische Staaten von Militärbasen in Deutschland“): „Unstreitig ist dagegen, dass Deutschland völkerrechtswidrige Militäroperationen (oder gar Kriegsverbrechen), die durch ausländische Staaten von deutschem Territorium aus durchgeführt werden, nicht dulden darf. Die völkerrechtswidrige ‚Exekution‘ eines Terrorverdächtigen durch Kampfdrohnen außerhalb eines bewaffneten Konflikts kann daher, wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht dagegen protestiert, eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt darstellen.“
Aus Sicht der Fragesteller muss die Bundesregierung etwaige völkerrechtswidrige Einsätze der US-Regierung in jedem Falle verhindern. Dies wird durch eine Entschließung des Europäischen Parlaments zum Einsatz von bewaffneten Drohnen (2014/2567(RSP)) vom 25. Februar 2014 bekräftigt, in der die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert werden, keine „targetted killings“ durch andere Staaten zu „begünstigen“. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat auf Initiative der Linksfraktion gefordert, dass europäische Regierungen erklären müssen, wie sie den US-Drohnenkrieg durch Anlagen auf ihrem Staatsgebiet tolerieren oder sogar unterstützen (Resolution 2051 (2015), „Drones and targeted killings: the need to uphold human rights and international law“). Die Bundesregierung hat darauf bislang nicht reagiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Personen nahmen außer dem politischen Direktor des Auswärtigen Amts am 26. August 2016 an dem Gespräch in der US-Botschaft teil, bei dem die Bundesregierung angeblich erstmals Kenntnisse über die Beteiligung von US-Standorten in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg am tödlichen Drohnenkrieg des US-Militärs erlangte (Plenarprotokoll 18/205)?
a) Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu Teilnehmenden „hochrangige[r] Gespräche in Washington“, dort besprochenen Themen sowie den dabei von US-amerikanischer Seite mitgeteilten Informationen mitteilen?
b) Welche weiteren Austausche oder Gespräche haben seitdem zur Sache stattgefunden, und wer nahm daran teil?
Welche weitergehenden, dem Deutschen Bundestag noch nicht mitgeteilten Angaben wurden von US-amerikanischer Seite bis heute insbesondere dazu gemacht, dass von der Basis in Ramstein eine Reihe weiterer Aufgaben unterstützt werden, darunter die Planung, Überwachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen (auch mit bewaffneten Drohnen)?
Welche weiteren Angaben wurden der Bundesregierung bei dem Gespräch am 26. August 2016 über „Fernmeldepräsenzpunkte“ und „Fernmelderelaisschaltungen“ mitgeteilt, um welche konkreten Anlagen handelt es sich dabei, und über welche Verbindungen werden darüber geroutet?
Da die US-Botschaft erklärt, von den für Drohneneinsätze benötigten „Fernmelderelaisschaltungen“ würden „einige auch in Ramstein laufen“, welche weiteren Standorte solcher Schaltungen wurden dem Auswärtigen Amt für die Verkehre mitgeteilt, die über Ramstein geroutet werden?
Welche nunmehr fertiggestellte „Vorrichtung“ für Einsätze bewaffneter oder unbewaffneter US-Drohnen ist nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint, mit der die US-Armee in Ramstein die „Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung“ erzielt?
Welche weiteren einzelnen Anlagen an US-Standorten in Deutschland (nicht nur in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung „die Planung, Überwachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen“ (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16), und welche dieser Anlagen unterstützen im Besonderen Missionen mit unbemannten Luftfahrzeugen (bitte die Anlagen nach Bezeichnung und Standort ausweisen)?
a) Sofern die Bundesregierung hierzu auch nach dem Gespräch am 26. August 2016 über keine Erkenntnisse verfügt, für wann hat die US-Regierung eine entsprechende Nachlieferung von Informationen angekündigt?
b) Wie viele deutsche Soldatinnen und Soldaten sind derzeit an Standorten des AFRICOM stationiert?
c) Welche Infrastrukturprojekte von US-Streitkräften wurden in welcher Höhe seit dem Jahr 2013 durch Steuermittel des Bundes unterstützt?
Welche einzelnen Fragen enthielt der im April 2014 an die US-Regierung übermittelte „Fragenkatalog“, und welche darin aufgeworfenen Sachverhalte wurden bislang nicht zufriedenstellend beantwortet?
Mit welchen Beteiligten hat der Beauftragte für Sicherheitspolitik im Auswärtigen im September 2015 in Ramstein „Gespräche geführt“, und welche Fragen konnten dort nicht beantwortet werden (Mündliche Frage 37 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/178)?
Aus welchem Grund hat sich die Beantwortung des „Fragenkataloges“, die laut der Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer „innerhalb weniger Wochen“ erfolgen sollte (Mündliche Frage 3, Plenarprotokoll 18/45), nach Kenntnis der Bundesregierung um zweieinhalb Jahre verzögert, und wie bewertet die Bundesregierung die aus Sicht der Fragesteller offensichtlich mangelhafte Kooperation der US-Regierung in der Angelegenheit?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den neuen, in dem Gespräch am 26. August 2016 mitgeteilten Erkenntnissen bzgl. der Fortgeltung der Nutzungsbefugnis des Stützpunktes Ramstein für das US-Militär?
Auf welche Erkenntnisse oder Vermutungen stützt die Bundesregierung ihren Glauben an die Zusicherung der Vereinigten Staaten, „dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen“ (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16)?
a) Auf welche Weise wird die Bundesregierung nun überprüfen, ob diese Zusicherung den Tatsachen entspricht bzw. eingehalten wird?
b) Sofern die Bundesregierung sich hierzu lediglich auf Aussagen von Angehörigen der US-Regierung verlassen möchte, aus welchem Grund verzichtet sie auf die eigene (auch fortlaufende) Überprüfung, etwa durch die Kontrolle der Standorte in Rheinland-Pfalz, die Anhörung von Zeugen, die Auswertung von Nachrichten und Medienberichten, eigene nachrichtendienstliche Erkenntnisse aus den betroffenen Regionen, Angaben der Regierungen der betroffenen Staaten und von internationalen Organisationen oder Angaben von Nichtregierungsorganisationen?
Welche eigenen völkerrechtlichen Prüfungen der Rechtmäßigkeit des Drohnenkrieges der Regierung der Vereinigten Staaten wird die Bundesregierung nunmehr veranlassen, und inwiefern werden diese auch (wie vom Staatsminister im Auswärtigen Amt versichert) mit der Regierung in Washington erörtert?
Inwiefern wird die Bundesregierung die bei dem Gespräch am 26. August 2016 erlangten Erkenntnisse nutzen, um die Berichte investigativer Medien (etwa: www.geheimerkrieg.de) sowie die Zeugenaussage des ehemaligen Drohnenpiloten und Whistleblowers Brandon Bryant im Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre erneut zu prüfen, die bereits Details entsprechender Anlagen öffentlich machten?
Inwiefern sieht die Bundesregierung nach dem Gespräch am 26. August 2016 nunmehr doch die Gefahr, dass mit der Duldung von „targetted killings“ außerhalb von bewaffneten Konflikten von Deutschland aus ein Beitrag dazu geleistet wird, dass diese Praktiken als Völkergewohnheitsrecht anerkannt werden könnten (Bundestagsdrucksache 18/237)?
Mit welchen Einschränkungen erkennt die Bundesregierung an, dass völkerrechtswidrige Militäroperationen, die durch ausländische Staaten von deutschem Territorium aus durchgeführt werden, nicht geduldet werden dürfen (Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 2 – 3000 – 034/14 „Ausübung militärischer Gewalt durch ausländische Staaten von Militärbasen in Deutschland“)?
Welche Einzelfälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen in Deutschland Anzeigen oder Klagen gegen die US-Regierung wegen völkerrechtswidrigen Drohneneinsätzen erfolgten?
Wegen welcher möglichen Verstöße gegen geltendes Recht haben der Generalbundesanwalt oder die Staatsanwaltschaften einzelner Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung selbst ermittelt, und welchen Ausgang nahmen diese Verfahren?
Inwiefern prüft die Bundesregierung, für welche dieser Ermittlungen sich nach den Aussagen der US-Regierung seit dem 26. August 2016 neue Tatsachen ergeben, die eine Wiederaufnahme der Verfahren erzwingen würden?
In welchen Fällen von Einsätzen bewaffneter Drohnen hat die US-Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung dem Sicherheitsrat gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen Maßnahmen in Ausübung des Selbstverteidigungsrechts angezeigt, um nachzuweisen, dass sie kein Kriegsverbrechen darstellen, wie es Philip Alston, der frühere UN-Sondergesandte für außergerichtliche Exekutionen, in einem im Jahr 2010 veröffentlichten Bericht vertrat (Bundestagsdrucksache 18/10379, http://gleft.de/1x0)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welchen Orten bzw. in welchen Ländern die NATO für das von der Bundesregierung zu großen Teilen finanzierte Drohnen-Programm „Alliance Ground Surveillance“ Relaisstationen betreiben oder errichten bzw. Relaisstationen von Partnernationen nutzen will?
Wann und wo wurden die für Drohneneinsätze am Völkerrecht orientierten Regeln wie vom Staatsminister im Auswärtigen Amt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages erklärt, vollständig veröffentlicht (Plenarprotokoll 18/205, S. 20454) und inwiefern hält sie diese ebenso wie die RAND Corporation für klarstellungsbedürftig (www.rand.org vom 8. September 2016, „U.S. Rules for Targeted Killing Using Drones Need Clarifying“)?
Wann, wo und mit welchen Beteiligten soll die „Fortsetzung der Diskussion“ zur Schaffung von internationalen Standards „bezüglich der Ausfuhr und Nutzung bewaffneter oder bewaffnungsfähiger unbemannter Luftfahrzeuge“ erfolgen, die auf einer US-Initiative gründet die „im ersten Schritt“ zur Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung geführt hat (Bundestagsdrucksache 18/10379)?
Wie setzt die Bundesregierung die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Einsatz von bewaffneten Drohnen vom 25. Februar 2014 um, in der die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert werden, sich gegen die Praxis gezielter außergerichtlicher Tötungen auszusprechen und keine gezielten Tötungen „durch andere Staaten [zu] begünstigen“ (2014/2567(RSP))?
Wie wird die Bundesregierung nach den neuen Erkenntnissen zur Rolle Ramsteins als Knoten im US-Drohnenkrieg die Forderung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates umsetzen, in der europäische Regierungen aufgefordert werden zu erklären, wie sie den US-Drohnenkrieg durch Anlagen auf ihrem Staatsgebiet tolerieren oder sogar unterstützen (Resolution 2051 (2015), „Drones and targeted killings: the need to uphold human rights and international law“)?