Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen
der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2014 gab es nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2,7 Millionen Restschuldversicherungen in Deutschland mit einem Volumen von 17 Mrd. Euro (siehe DIE ZEIT vom 6. Oktober 2016, S. 21 f.). Im letzten Jahr wurden rund 680 000 neue Verträge abgeschlossen (siehe www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/kredite-restkreditversicherungen-haben-einen-schlechtem-ruf-14549757.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2). Diese bieten für viele Menschen nur einen sehr geringen oder gar keinen Mehrwert bei hohen Kosten und viel Kleingedrucktem. In der Regel werden die Versicherungen den Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern gleich in einem Paket mit dem Kredit verkauft, wobei der Eindruck vermittelt wird, dass die Kreditvergabe nur in Verbindung mit dem Abschluss dieser Versicherung erfolgen wird (siehe www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/Effektivzins_und_RSV_Themenblatt_vzbv_2015.pdf). Die Versicherungen werden von den Verbraucherzentralen als zu teuer und in vielen Fällen als unnötig eingeschätzt, da die Versicherungsnehmer eigentlich schon abgesichert seien (siehe www.vzhh.de/schulden/30785/kredite-mit-widerruf-tausende-euro-sparen.aspx). Selbst der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., Uwe Fröhlich, spricht wegen des nach eigener Aussage rückläufigen Geschäfts bei den Restschuldversicherungen von einer positiven Entwicklung (hart aber fair vom 24. Oktober 2016).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Verträge über Restschuld- und Ratenschutzversicherungen gibt es nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell in Deutschland?
Welches Volumen haben die Verträge nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt?
Wie groß ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Privatkredite, die zusammen mit einer Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung vergeben werden?
Wie ist die Entwicklung über die vergangenen fünf Jahre bezüglich der Fragen 1 bis 3 (der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist keine Gesamtzahlen aus)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Entwicklungen?
Wie hoch sind die durchschnittlichen prozentualen Prämien dieser Versicherungen nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie war die Entwicklung dieser Prämien in den letzten fünf Jahren?
Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Versicherungen in Relation zur aufgenommen Kreditsumme über den gesamten Vertragszeitraum (soweit möglich, wird um die Angabe der durchschnittlichen Prozentzahlen und um die Ausführung von maximalen und minimalen Fallbeispielen gebeten)?
Wie ändert sich nach dem Kenntnisstand der Bundessregierung der Effektivzinssatz bei Krediten mit einer Versicherung im Vergleich zu Krediten ohne Versicherung ungefähr durchschnittlich?
Bei wie vielen Verträgen kam es prozentual und absolut betrachtet in den letzten fünf Jahren zu einer Auszahlung, und in welcher Höhe erfolgte diese?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie hoch ist nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung die prozentuale Provision, die jeweils eine Bank und der Bankberater für den Abschluss einer Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung durchschnittlich erhalten?
Wäre diese Kenntnis nicht auch für den Kunden interessant, um zu wissen, wie unabhängig seine Beratung ist und um eine informierte Entscheidung treffen zu können?
In Verbindung mit welchen Vertragsarten (Konsumentenkredit etc.) kommen Restschuldversicherungen besonders häufig vor (Antwort bitte soweit möglich anhand von Zahlen ausführen)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welcher Anteil der Prämien für die eigentliche Versicherungsleistung verwendet wird und welcher Anteil für Provisionen gezahlt wird?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und wenn ja, wie oft den Kreditnehmenden gar nicht bekannt ist, dass sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben?
Wie wird die finanzielle Bedeutung dieser Versicherungen für die vertreibenden Banken eingeschätzt (Antwort bitte soweit möglich anhand von Zahlen ausführen)?
Sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass den Versicherungsnehmern bewusst ist, dass es sich nur um eine optionale Versicherung handelt (Antwort bitte begründen)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Menschen unter anderem aufgrund einer Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung Privatinsolvenz anmelden musste?
Wenn ja, wie viele?
Hält es die Bundesregierung angesichts der Verbundenheit der Restschuldbzw. Ratenschutzversicherung und des Kredits aus Sicht der Bundesregierung für notwendig, den effektiven Jahreszins einmal mit und einmal ohne die Versicherung auszuweisen und demnach die Preisangabenverordnung anzupassen, wie dies auch vom Bundesrat gefordert wurde (siehe www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/359-15(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1; Antwort bitte begründen)?
Falls nein, aus welchen Gründen nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung grundsätzlich die Überwachung der Effektivzinssatzberechnungen durch die Länder aktuell ein, angesichts der Tatsache, dass die Länder in den Ausschüssen des Bundesrats vor einiger Zeit über Engpässe geklagt haben, weshalb sie dieser Aufgabe nicht entsprechend nachkommen könnten und eine Übertragung dieser Aufgabe an die BaFin gefordert haben (siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0157-1-10.pdf)?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu ergreifen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass bei einigen Vergleichsportalen im Internet Restschuldversicherungen besonders aktiv vertrieben werden (bspw. indem Kredite mit Restschuldversicherungen bevorzugt angezeigt werden oder Nutzerinnen und Nutzer den Abschluss einer Versicherung aktiv wegklicken müssen)?
Wäre es angesichts der Verbundenheit beim Abschluss einer Restschuldbzw. Ratenschutzversicherung in einer Bank zweckmäßig, dass die Kundin oder der Kunde mehrere Angebote verschiedener Anbieter erhält, um einen Vergleich zu ermöglichen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dahingehend geprüft, wozu sie vom Bundesrat aufgefordert wurde (siehe www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/359-15(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1), und zu welchem Ergebnis kam sie?
Was hat die Umfrage der BaFin zu dieser Thematik ergeben (siehe www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2016089004), und welche weiteren Schritte gedenkt die BaFin im Zusammenhang mit diesen Versicherungen zu unternehmen (Antwort bitte ausführen)?
Bei wie viel Prozent der Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherungen sieht die Bundesregierung einen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Wie stuft die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit von Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung in ihrer überwiegenden Gestaltungsform im Allgemeinen ein?
In wie viel Prozent der Fälle ist nicht der Kreditnehmer, sondern die Bank nach Kenntnis der Bundesregierung Versicherungsnehmer?
Sind hier gewisse Entwicklungen erkennbar, und wie stuft die Bundesregierung grundsätzlich diesen Sachverhalt ein?
Sieht die Bundesregierung im Sinne der MiFID-II-Richtlinie (2014/65/EU) immer das bestmögliche Kundeninteresse bei diesen Versicherungen gewährleistet, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung dagegen?
Welche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht die Bundesregierung durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie vor, die sich konkret auf das Geschäft mit Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherungen auswirken?
Warum sind ausgerechnet für Kreditverträge im Versicherungsbereich bei Kopplungsgeschäften Ausnahmen von der sonst weitgehenden Eins-zu-eins-Umsetzung von der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie vorgesehen?
Wie nutzt die Bundesregierung allgemein den Handlungsspielraum, den die Versicherungsvertriebsrichtlinie den Mitgliedstaaten zum Zweck des Verbraucherschutzes gegeben hat?
Wie ist der weitere zeitliche Rahmen bezüglich der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie ins deutsche Recht vorgesehen?
Wann soll das Umsetzungsgesetz zu der Richtlinie in Kraft treten?