Militärische Drohnen in deutschen Lufträumen und ihre Steuerung über Relaisstationen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Jahr 2013 ist bekannt, dass die US-Armee in der Oberpfalz Trainingsflüge mit drei verschiedenen Drohnen-Typen durchführt (Bundestagsdrucksache 18/48). Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command“ (JMTC) in Vilseck. Die benötigten Aufstiegsgenehmigungen wurden vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erteilt (Bundestagsdrucksache 18/533). Zuständig ist das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr und die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS). Eigentlich dürfen die Drohnen die US-Basen in Bayern nicht verlassen, sondern lediglich über dem Gelände aufsteigen. Im Jahr 2014 haben die US-Militärs eine erweiterte Zulassung beantragt, um in Korridoren zwischen den Basen Grafenwöhr und Hohenfels zu verkehren. Sie könnten in diesen Übungsräumen ED-R 136A und ED-R 137 über 4 000 Meter aufsteigen und mit bis zu 200 Kilometern pro Stunde fliegen.
Die durch die US-Streitkräfte betriebenen unbemannten Luftfahrzeuge können sowohl außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line Of Sight) als auch nach Sicht gesteuert werden (Bundestagsdrucksache 18/4944). Die Steuerungsart hängt vom entsprechenden Übungsprofil ab. Am 30. November 2016 gab das Auswärtige Amt erstmals zu, dass US-Standorte in Deutschland am tödlichen Drohnenkrieg der US-Armee beteiligt sind (Plenarprotokoll 18/205, S. 20452 f). Das betrifft nicht nur die (inzwischen ausgebaute) dortige Relaisstation, sondern weitere Fähigkeiten zur Planung, Überwachung und Auswertung von Luftoperationen.
Auch Drohnen der Bundeswehr müssten zukünftig Relaisstationen nutzen. So sollen Aufklärungsdaten und womöglich auch Steuerungssignale der drei Aufklärungsdrohnen „Heron 1“ in Mali nicht nur in Bodenstationen vor Ort, sondern auch in Deutschland verarbeitet werden (Mitteilung des Presse- und Informationsstabs im BMVg vom 31. Oktober 2016). Unklar ist, welche Kommunikationsverbindungen (etwa per Richtfunkverbindung oder Satellitenanbindung) hierfür errichtet würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Wie viele Drohnen welcher Typen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das US-Militär derzeit an welchen Standorten in Deutschland stationiert, und welcher Aufwuchs ist geplant?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Genehmigungsverfahrens für eine erweiterte Zulassung zum Betrieb von US-Drohnen in Korridoren zwischen Basen in der Oberpfalz, etwa zwischen Grafenwöhr und Hohenfels (Bundestagsdrucksachen 18/4944 und 18/5887)?
Mit welchem endgültigen Ergebnis wurden die Untersuchungen zu der im November 2014 in Hohenfels abgestürzten US-Drohne nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen (Bundestagsdrucksachen 18/4944 und 18/5887)?
Inwiefern ist die Bundesregierung mittlerweile in der Lage oder willens in Erfahrung zu bringen, ob die in der Oberpfalz geflogenen US-Drohnen (insbesondere die abgestürzte „Shadow“) auf Sicht oder „Beyond Visual Line Of Sight“ (BVLOS) oder von einer US-Basis außerhalb Deutschlands gesteuert werden, diese Steuerung mithin über eine Relaisstation erfolgen (Bundestagsdrucksache 18/5887)?
Inwiefern kann die Bundesregierung zur Beantwortung dieser bereits mehrmals gestellten Frage nötigen Kenntnisse bei der US-Armee einholen?
In welchem Umfang hat die Bundeswehr im Jahr 2016 US-Basen für Flüge ihrer eigenen Drohnen genutzt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Regierung Luxemburgs die US-Relaisstation in Ramstein durch die Zurverfügungstellung von Bandbreite unterstützt (Luxemburger Wort vom 12. Dezember 2016, „Das Geschäft mit den Militärdrohnen“)?
Welche eigenen Aufträge hat die Bundesregierung im Bereich der Militärtechnologie mit der im Staatsbesitz befindlichen Luxemburger Firma SES-Government Solutions abgewickelt?
Auf welche Weise prüft das Bundesministerium der Verteidigung, ob die weitere Erprobung des Überwachungssystems ISIS in einer Drohne der MALE-Klasse oder HALE-Klasse beschleunigt werden kann (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 22. November 2016)?
Welchen Zeitplan zur Wiederinbetriebnahme der HALE-Drohne „Euro Hawk“ hält die Bundesregierung derzeit für realistisch?
Welche Kosten entstehen zur Umrüstung von zwölf Fahrzeugen zur „Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärung“ (MoGeFA) zur signalerfassenden Aufklärung (http://gleft.de/1xR; bitte nur die Ausgaben für die Firma PLATH angeben), und wo werden die Fahrzeuge stationiert?
Was ist der Bundesregierung über weitere Probleme des Zulassungsprozesses der HALE-Drohnen des NATO-AGS-Programms bekannt, und was ist damit gemeint, wenn das Bundesministerium der Verteidigung schreibt, die luftrechtliche Zulassung durch die italienische Zulassungsbehörde befinde sich „in Bezug auf den vorgesehenen Zeitplan in einer kritischen Phase“?
Hinsichtlich welcher inhaltlichen Fragestellungen des Zulassungsprozesses stand bzw. steht die italienische Zulassungsbehörde hierzu „in engem Kontakt mit dem Hersteller“?
Welche „Dokumentationsunterlagen“ wurden seitens des Herstellers Northrop Grumman verzögert herausgegeben, und welche „Anpassung von Softwareanteilen“ musste vorgenommen werden?
Wer ist für die Lieferung bzw. den Einbau der Verschlüsselungstechnik zur Steuerung und Datenübertragung der NATO-Drohnen verantwortlich, und welche Produkte welcher Hersteller werden eingebaut?
Was kann die Bundesregierung zu Plänen mitteilen, innerhalb der MALE RPAS Community, an der neben der Bundeswehr auch Militärs aus Polen, den Niederlanden, Italiens, Frankreichs, Spaniens und Griechenlands beteiligt sind, einen gemeinsamen Demonstrator für Trainings zu entwickeln?
Welche neueren Angaben kann die Bundesregierung zu dem Angebot des Rüstungskonzerns Airbus als Hauptauftragnehmer für die als Übergangslösung zu beschaffenden Kampfdrohnensysteme „Heron TP“ hinsichtlich der von Airbus vorgesehenen Verteilung der Gesamtkosten (bitte benennen) auf die Bereiche Luftfahrzeuge, Bodenstationen, Satellitenkapazität zur Datenübertragung, Ausbildung und Betrieb im Einsatzland machen (Plenarprotokoll 18/198, Bundestagsdrucksache 18/10443)?
Ab wann will es die Bundeswehr ermöglichen, die Daten der drei Aufklärungsdrohnen „Heron 1“ in Mali nicht nur in Bodenstationen vor Ort, sondern auch in Deutschland zu verarbeiten (Mitteilung des Presse- und Informationsstabs im BMVg vom 31. Oktober 2016)?
An welchen Standorten sollen die Daten verarbeitet werden?
Über welche Kommunikationsverbindungen (etwa per Richtfunkverbindung oder Satellitenanbindung) würde dies erfolgen, und inwiefern werden hierfür auch Relaisstationen genutzt?
Welche Testflüge des früher unter dem Namen „Barracuda“ firmierenden und nun als „Agile UAV“ bezeichneten Drohnenprojekts der Rüstungskonzerne Airbus Defence & Space, Patria und RUAG sowie der finnischen und schweizerischen Luftwaffe haben im Jahr 2016 stattgefunden, und welche weiteren sind für 2017 geplant?
Welche Techniken und Verfahren wurden bei den Flügen getestet?
Was kann die Bundesregierung zu einer Meldung des Projektpartners RUAG berichten, wonach das System erstmals Kunden zum Kauf angeboten worden sei (http://gleft.de/1xg)?
Auf welche Weise ist die Wehrtechnische Dienststelle 61 der Bundeswehr an weiteren Arbeiten zu den Paketen „Airworthiness & Certification, Concept of Operations, Platform Technology Aspects“ beteiligt?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch Finnland und die Schweiz als Beteiligte von „Agile UAV” ähnliche Systeme entwickeln wollen?
Welche EU-Forschungsprojekte zur Erprobung der Integration unbemannter Drohnen in den zivilen, nicht segregierten Luftraum sind der Bundesregierung nach Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/8784 bekannt geworden, und wer führt diese durch?
Was ist der Bundesregierung mittlerweile über den Zeitplan der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) zum Beginn des Einsatzes von Drohnen über dem Mittelmeer bekannt (Bundestagsdrucksachen 18/8531 und 18/8784)?
Wann soll das Ausschreibungsverfahren beendet sein bzw. ab wann wären die Drohnen nach gegenwärtigem Stand einsatzbereit?
Inwiefern liegen schon Anfragen oder Interessensbekundungen einzelner Mitgliedstaaten oder „ggf. auch der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache“ zum Einsatz der Drohnen vor?
Auf welchem Wege und mit welchen Kosten beschaffen EU-Agenturen und Mitgliedstaaten (insbesondere Deutschland) nunmehr Daten der Satelliten-AIS-Dienste, nachdem diese seit dem 31. August 2016 nicht mehr durch das von der Europäischen Weltraumorganisation bereitgestellte, kostenlose Forschungs- und Entwicklungsprogramm bereitgestellt werden (Bundestagsdrucksache 18/8784)?
Was ist der Bundesregierung über die Einhaltung des Zeitplans zum operationellen Betrieb der „Weltraumdatenautobahn“ bekannt, der ab Juli 2016 aufgenommen werden sollte (Bundestagsdrucksache 18/8784)?
Wann soll der Aufbau der „Nutzer-Bodenstation in Neustrelitz“ von Airbus Defence and Space in Neustrelitz nach Kenntnis der Bundesregierung fertiggestellt und betriebsbereit sein?
Welche Ergebnisse ergaben sich nach der Prüfung der EMSA, inwieweit die Satellitendaten, welche für EMSA aufgenommen werden, über das europäische Datenrelaissystem (EDRS) weitergeleitet werden könnten, und inwieweit das Kontingent, das in dem Zusammenhang für Copernicus zur Verfügung steht, hierfür genutzt werden könnte?
Welche Details sind der Bundesregierung mittlerweile zu einem geplanten Abkommen mit dem European Union Satellite Center (SatCen) bekannt, wonach auch dort Dienste der „Weltraumdatenautobahn“ genutzt werden könnten?
Inwiefern hält die Bundesregierung die in der „SESAR Drones Outlook Study“ vom 23. November 2016 vorgestellten Prognosen für realistisch, wonach in 2050 im Agrarsektor 100 000 Drohnen eingesetzt würden, im Energiesektor 10 000, im Transportgewerbe 100 000 und in Belangen der öffentlichen Sicherheit 50 000?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu Plänen der Europäischen Kommission, nach einem Beschluss des Verkehrssauschusses im EU-Parlament einheitliche Regelungen zur Zulassung von Drohnen festzulegen (http://orf.at/stories/2366184)?
Für welche Gewichtsklassen sollte die Europäische Kommission aus Sicht der Bundesregierung einen Legislativvorschlag vorlegen?
Welche Vorgaben für das „Drohnendesign“, die Markierung sowie Identifizierung von Drohnen sollte die Europäische Kommission aus Sicht der Bundesregierung berücksichtigen?
Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen Flugaufsichtsbehörde (EASA) bekannt, Richtlinien und Empfehlungen für Flugzonen über Kriegsgebieten bzw. Gebieten mit militärischen Auseinandersetzungen zu erstellen?
Was ist der Bundesregierung über Fortschritte des Vorhabens der Europäischen Kommission, der EASA, der Verteidigungsagentur (EDA) und des SESAR-Projekts bekannt, Drohnen in das europäische Flugverkehrsmanagement (Aviation and Air Traffic Management) zu integrieren (Pressemitteilung EASA vom 8. November 2016, „Partners step up efforts to address the integration of drones into European airspace”)?
Welche einzelnen Vorhaben verfolgt das Projekt im zivilen und militärischen Bereich?
Welche weiteren Organisationen sollen dabei eingebunden werden?
Wann wollen die Projektbeteiligten entsprechende Ergebnisse, etwa zur Harmonisierung EU-weiter Regelungen, vorlegen?