[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 7. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11113
18. Wahlperiode 09.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Frank Tempel,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10772 –
Militärische Drohnen in deutschen Lufträumen und ihre Steuerung über
Relaisstationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Jahr 2013 ist bekannt, dass die US-Armee in der Oberpfalz
Trainingsflüge mit drei verschiedenen Drohnen-Typen durchführt
(Bundestagsdrucksache 18/48). Zuständig ist das „Joint Multinational Training Command“ (JMTC)
in Vilseck. Die benötigten Aufstiegsgenehmigungen wurden vom
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erteilt (Bundestagsdrucksache 18/533).
Zuständig ist das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr und die Deutsche
Flugsicherung GmbH (DFS). Eigentlich dürfen die Drohnen die US-Basen in Bayern
nicht verlassen, sondern lediglich über dem Gelände aufsteigen. Im Jahr 2014
haben die US-Militärs eine erweiterte Zulassung beantragt, um in Korridoren
zwischen den Basen Grafenwöhr und Hohenfels zu verkehren. Sie könnten in
diesen Übungsräumen ED-R 136A und ED-R 137 über 4 000 Meter aufsteigen
und mit bis zu 200 Kilometern pro Stunde fliegen.
Die durch die US-Streitkräfte betriebenen unbemannten Luftfahrzeuge können
sowohl außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line Of Sight) als auch nach
Sicht gesteuert werden (Bundestagsdrucksache 18/4944). Die Steuerungsart
hängt vom entsprechenden Übungsprofil ab. Am 30. November 2016 gab das
Auswärtige Amt erstmals zu, dass US-Standorte in Deutschland am tödlichen
Drohnenkrieg der US-Armee beteiligt sind (Plenarprotokoll 18/205, S. 20452 f).
Das betrifft nicht nur die (inzwischen ausgebaute) dortige Relaisstation, sondern
weitere Fähigkeiten zur Planung, Überwachung und Auswertung von
Luftoperationen.
Auch Drohnen der Bundeswehr müssten zukünftig Relaisstationen nutzen. So
sollen Aufklärungsdaten und womöglich auch Steuerungssignale der drei
Aufklärungsdrohnen „Heron 1“ in Mali nicht nur in Bodenstationen vor Ort,
sondern auch in Deutschland verarbeitet werden (Mitteilung des Presse- und
Informationsstabs im BMVg vom 31. Oktober 2016). Unklar ist, welche
Kommunikationsverbindungen (etwa per Richtfunkverbindung oder Satellitenanbindung)
hierfür errichtet würden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie
stimmt weder darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin
enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die nachfolgenden Antworten geben den Sachstand zum 1. Februar 2017 wieder.
1. Wie viele Drohnen welcher Typen hat nach Kenntnis der Bundesregierung
das US-Militär derzeit an welchen Standorten in Deutschland stationiert, und
welcher Aufwuchs ist geplant?
Die folgende Tabelle zeigt eine Auflistung der Standorte, der Typen und die
jeweilige Anzahl von in Deutschland stationierten UAS1 der US-Streitkräfte:
Standort Typ Anzahl
Spangdahlem RAVEN 12
Ramstein RAVEN 3
Grafenwöhr RAVEN 120
Grafenwöhr SHADOW 8
Hohenfels RAVEN 9
Hohenfels PUMA 3
Die US-Streitkräfte planen einen Aufwuchs von insgesamt vier unbemannten
Luftfahrzeugen des Typs SHADOW in Grafenwöhr/Hohenfels.
a) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des
Genehmigungsverfahrens für eine erweiterte Zulassung zum Betrieb von US-
Drohnen in Korridoren zwischen Basen in der Oberpfalz, etwa zwischen
Grafenwöhr und Hohenfels (Bundestagsdrucksachen 18/4944 und 18/5887)?
Der Bundesregierung liegen keine über die in den genannten
Bundestagsdrucksachen enthaltenen Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
b) Mit welchem endgültigen Ergebnis wurden die Untersuchungen zu der im
November 2014 in Hohenfels abgestürzten US-Drohne nach Kenntnis der
Bundesregierung abgeschlossen (Bundestagsdrucksachen 18/4944 und
18/5887)?
Der Abschlussbericht zu den Untersuchungen durch die zuständigen US-
Behörden wurde angefordert, liegt der Bundesregierung jedoch noch nicht vor.
c) Inwiefern ist die Bundesregierung mittlerweile in der Lage oder willens
in Erfahrung zu bringen, ob die in der Oberpfalz geflogenen US-Drohnen
(insbesondere die abgestürzte „Shadow“) auf Sicht oder „Beyond Visual
Line Of Sight“ (BVLOS) oder von einer US-Basis außerhalb
Deutschlands gesteuert werden, diese Steuerung mithin über eine Relaisstation
erfolgen (Bundestagsdrucksache 18/5887)?
Auf die Antwort zu Frage 1b sowie auf die Bundestagsdrucksachen 18/4944 und
18/5587 wird verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung betreiben die US-
1 Unmanned Aircraft System.
Streitkräfte keine UAS in der Oberpfalz, die von außerhalb Deutschlands über
eine Relaisstation gesteuert werden.
d) Inwiefern kann die Bundesregierung zur Beantwortung dieser bereits
mehrmals gestellten Frage nötigen Kenntnisse bei der US-Armee
einholen?
Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen.
e) In welchem Umfang hat die Bundeswehr im Jahr 2016 US-Basen für
Flüge ihrer eigenen Drohnen genutzt?
Im Jahr 2016 hat die Bundeswehr keine US-Basen für Flüge ihrer eigenen
unbemannten Luftfahrzeuge genutzt.
2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die
Regierung Luxemburgs die US-Relaisstation in Ramstein durch die
Zurverfügungstellung von Bandbreite unterstützt (Luxemburger Wort vom 12. Dezember
2016, „Das Geschäft mit den Militärdrohnen“)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor.
3. Welche eigenen Aufträge hat die Bundesregierung im Bereich der
Militärtechnologie mit der im Staatsbesitz befindlichen Luxemburger Firma SES-
Government Solutions abgewickelt?
Weder bestanden noch bestehen Vertragsbeziehungen zur Fa. SES Government
Solutions vor.
4. Auf welche Weise prüft das Bundesministerium der Verteidigung, ob die
weitere Erprobung des Überwachungssystems ISIS in einer Drohne der
MALE-Klasse oder HALE-Klasse beschleunigt werden kann (Schreiben des
Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel an den Vorsitzenden des
Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 22. November
2016)?
Die Erprobung des SIGINT2-Missionsystems ISIS in einem UAS der MALE
Klasse wird nicht untersucht. Zur Erprobung von ISIS in einem UAS der HALE-
Klasse (EURO HAWK FULL SCALE DEMONSTRATOR – EH FSD) finden
derzeit Verhandlungen mit der Industrie statt. Hiervon hängt der weitere Zeitplan
im Projekt ab.
5. Welchen Zeitplan zur Wiederinbetriebnahme der HALE-Drohne „Euro
Hawk“ hält die Bundesregierung derzeit für realistisch?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
2 Signal Intelligence.
6. Welche Kosten entstehen zur Umrüstung von zwölf Fahrzeugen zur
„Mobilen Geschützten Fernmeldeaufklärung“ (MoGeFA) zur signalerfassenden
Aufklärung (
http://gleft.de/1xR; bitte nur die Ausgaben für die Firma
PLATH angeben), und wo werden die Fahrzeuge stationiert?
Die Antwort zu den Kosten ist „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.3
Derzeit ist geplant, die MoGeFA-Systeme zu gleichen Anteilen in Daun und
Stadum zu stationieren.
7. Was ist der Bundesregierung über weitere Probleme des
Zulassungsprozesses der HALE-Drohnen des NATO-AGS-Programms bekannt, und was ist
damit gemeint, wenn das Bundesministerium der Verteidigung schreibt, die
luftrechtliche Zulassung durch die italienische Zulassungsbehörde befinde
sich „in Bezug auf den vorgesehenen Zeitplan in einer kritischen Phase“?
Die luftrechtliche Zulassung durch die italienische Zulassungsbehörde (DAAA)
befindet sich nach hiesiger Kenntnis derzeit in Bezug auf den vorgesehenen
Zeitplan in einer kritischen Phase. Mit Blick auf die inhaltlichen Fragestellungen des
Zulassungsprozesses steht die DAAA in engem Kontakt mit dem Hersteller.
Mit dem Ausdruck „kritische(n) Phase“ soll zum Ausdruck gebracht werden, dass
eine bisher unbekannte Fragestellung, die sich auf die direkte Verwendbarkeit der
vom Hersteller zur Verfügung gestellten Daten bezieht (siehe Antwort zu
Frage 7a), erkennbar und von Relevanz für das Programm geworden ist.
a) Hinsichtlich welcher inhaltlichen Fragestellungen des
Zulassungsprozesses stand bzw. steht die italienische Zulassungsbehörde hierzu „in engem
Kontakt mit dem Hersteller“?
Nach hiesigem Kenntnisstand steht die DAAA mit der Herstellerfirma Northrop
Grumman hinsichtlich der Nutzbarkeit und Auswertung von Bestandsdaten
anderer Nutzer aerodynamisch vergleichbarer Systeme in enger Verbindung. Ein
regelmäßig tagendes Expertengremium (Executive Steering Group (ESG)),
bestehend aus DAAA, Hersteller und zukünftigem Nutzer, tagt bedarfsorientiert.
b) Welche „Dokumentationsunterlagen“ wurden seitens des Herstellers
Northrop Grumman verzögert herausgegeben, und welche „Anpassung
von Softwareanteilen“ musste vorgenommen werden?
Nach hiesigem Kenntnisstand wurden der DAAA Fluglage-, Steuerungs- und
Reaktionsergebnisdaten anderer, dem Firmenportfolio der Herstellerfirma
zugehörender luftgestützter Systeme bereitgestellt.
Hinsichtlich der Begrifflichkeit „verzögert herausgegeben“ bezieht sich diese
Bewertung auf den Prozess der Datenübergabe und nicht auf die Bereitschaft der
Firma, diese Daten zur Verfügung zu stellen, da dies Vertragsgrundlage ist.
3 Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
c) Wer ist für die Lieferung bzw. den Einbau der Verschlüsselungstechnik
zur Steuerung und Datenübertragung der NATO-Drohnen verantwortlich,
und welche Produkte welcher Hersteller werden eingebaut?
Die verwendeten Systeme und Produkte zur verschlüsselten Datenübertragung
werden von den Firmen ViaSat Inc., Rohde & Schwarz sowie Thales hergestellt
und geliefert. Der Einbau wird durch den Hauptauftragnehmer durchgeführt.
8. Was kann die Bundesregierung zu Plänen mitteilen, innerhalb der MALE
RPAS Community, an der neben der Bundeswehr auch Militärs aus Polen,
den Niederlanden, Italiens, Frankreichs, Spaniens und Griechenlands
beteiligt sind, einen gemeinsamen Demonstrator für Trainings zu entwickeln?
Deutschland beteiligt sich im Rahmen der European Defence Agency (EDA) und
in Zusammenarbeit mit der European Air Group (EAG) u. a. mit der
Synchronisation von Ausbildungsabschnitten und Verfahrensabstimmungen im Bereich
Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS).
In diesem Gremium wurde Anfang 2016 beschlossen, dass eine vernetzte,
kostengünstige, systemunabhängige Softwarelösung (Demonstrator) als gemeinsame
Übungsmöglichkeit geprüft werden soll.
Seitens der EDA wurde dafür ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet, das am
1. Dezember 2016 endete. Die Angebote befinden sich derzeit in der Prüfung. Die
Ergebnisse werden den teilnehmenden Nationen zu einem noch nicht bestimmten
Zeitpunkt vorgestellt.
9. Welche neueren Angaben kann die Bundesregierung zu dem Angebot des
Rüstungskonzerns Airbus als Hauptauftragnehmer für die als
Übergangslösung zu beschaffenden Kampfdrohnensysteme „Heron TP“ hinsichtlich der
von Airbus vorgesehenen Verteilung der Gesamtkosten (bitte benennen) auf
die Bereiche Luftfahrzeuge, Bodenstationen, Satellitenkapazität zur
Datenübertragung, Ausbildung und Betrieb im Einsatzland machen
(Plenarprotokoll 18/198, Bundestagsdrucksache 18/10443)?
Die Zuordnung der Kosten auf einzelne Vertragspositionen und die Darstellung
der Gesamtkosten sind Gegenstand der derzeit stattfindenden Vertrags- und
Preisverhandlungen. Eine detaillierte Gesamtübersicht von Kosten und Leistung wird
dem Verteidigungsausschuss und dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages im Rahmen der Befassung mit der 25 Mio. Euro Vorlage zum Projekt
MALE HERON TP vorgelegt.
10. Ab wann will es die Bundeswehr ermöglichen, die Daten der drei
Aufklärungsdrohnen „Heron 1“ in Mali nicht nur in Bodenstationen vor Ort,
sondern auch in Deutschland zu verarbeiten (Mitteilung des Presse- und
Informationsstabs im BMVg vom 31. Oktober 2016)?
a) An welchen Standorten sollen die Daten verarbeitet werden?
Die Fragen 10 und 10a werden zusammen beantwortet.
Die Aufklärungsdaten der drei Aufklärungsdrohnen „Heron 1“ werden seit dem
1. November 2016 auch am deutschen Standort Jagel in Schleswig-Holstein
verarbeitet. Die Anbindung weiterer deutscher Standorte ist derzeit nicht geplant.
b) Über welche Kommunikationsverbindungen (etwa per
Richtfunkverbindung oder Satellitenanbindung) würde dies erfolgen, und inwiefern
werden hierfür auch Relaisstationen genutzt?
Die Übermittlung der Aufklärungsdaten erfolgt unabhängig vom Flugbetrieb über
eine eigene SATCOMBw-Verbindung. Zu diesem Zweck wird eine dedizierte
Bodenstation mittlerer Größe in Mali eingesetzt. Die Verbindung wird zentral in
der SATCOMBw-Bodenstation in Gerolstein geankert. Von dort aus werden die
Daten über das bundeswehrinterne Netz verteilt.
11. Welche Testflüge des früher unter dem Namen „Barracuda“ firmierenden
und nun als „Agile UAV“ bezeichneten Drohnenprojekts der
Rüstungskonzerne Airbus Defence & Space, Patria und RUAG sowie der finnischen und
schweizerischen Luftwaffe haben im Jahr 2016 stattgefunden, und welche
weiteren sind für 2017 geplant?
Die Arbeiten zum Systemdemonstrator „Agile UAV4 in vernetzter Umgebung“
unter Nutzung des firmeneigenen Technologieträgers „Barracuda“ wurden wie
geplant Ende 2015 beendet. Somit haben weder in 2016 Testflüge stattgefunden
noch sind solche für 2017 geplant.
a) Welche Techniken und Verfahren wurden bei den Flügen getestet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
b) Was kann die Bundesregierung zu einer Meldung des Projektpartners
RUAG berichten, wonach das System erstmals Kunden zum Kauf
angeboten worden sei (
http://gleft.de/1xg)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
c) Auf welche Weise ist die Wehrtechnische Dienststelle 61 der Bundeswehr
an weiteren Arbeiten zu den Paketen „Airworthiness & Certification,
Concept of Operations, Platform Technology Aspects“ beteiligt?
Die Wehrtechnische Dienststelle 61 (WTD 61) der Bundeswehr erteilte für die
Flugkampagnen mit dem „Barracuda“ jeweils eine Vorläufige Verkehrszulassung
für das Luftfahrzeug. An weiteren Arbeiten ist die WTD 61 in diesem
Themenkomplex nicht beteiligt.
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch Finnland
und die Schweiz als Beteiligte von „Agile UAV” ähnliche Systeme
entwickeln wollen?
Sowohl Finnland als auch die Schweiz betreiben seit vielen Jahren UAV des Typs
„Ranger“ für Aufklärungs- und Überwachungsmissionen. Über eine Entwicklung
Barracuda-ähnlicher Systeme liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
4 Unmanned Aerial Vehicle.
12. Welche EU-Forschungsprojekte zur Erprobung der Integration unbemannter
Drohnen in den zivilen, nicht segregierten Luftraum sind der
Bundesregierung nach Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/8784 bekannt
geworden, und wer führt diese durch?
Im Rahmen des Projektes MidCAS sollen Sense bzw. Detect & Avoid
Technologien und Standardisierungsvorschläge für die „en-route“ Flugphase erarbeitet
werden. Der europäische Standardisierungsprozess ist somit eingeleitet.
Beteiligte Nationen sind Schweden (Lead Nation), Spanien, Frankreich, Italien
und Deutschland; Auftragnehmer ist ein Konsortium aus elf gleichberechtigten
Unternehmen und Forschungsinstituten.
Auf deutscher Seite sind beteiligt:
Airbus Defence and Space, Manching,
Diehl BGT Defence GmbH & Co. KG,
Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt e. V.
und ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH.
Ziel des Projektes ERA ist die Erarbeitung von Technologien und
Standardisierungsvorschlägen zu den Teilaspekten „Automatic Taxiing“, „Automatic Take
Off and Landing“ und „Automation and Emergency Recovery“.
Beteiligte Nationen sind Deutschland (Lead Nation), Frankreich, Italien, Polen
und Schweden; Auftragnehmer ist ein Konsortium aus 18 gleichberechtigten
Unternehmen und Forschungsinstituten.
Auf deutscher Seite sind beteiligt:
Airbus Defence and Space, Manching
und ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH.
13. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über den Zeitplan der
Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) zum Beginn des
Einsatzes von Drohnen über dem Mittelmeer bekannt
(Bundestagsdrucksachen 18/8531 und 18/8784)?
Entsprechend der Verordnung (EU) 2016/1625 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 14. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des
Seeverkehrs wird die EMSA künftig, aufbauend auf den bereits vorhandenen
Seeverkehrsinformationssystemen der Agentur zur Verbesserung der maritimen
Überwachung, zusätzliche Informationen insbesondere auch durch Dienste
ferngesteuerter Luftfahrtsysteme (RPAS-Dienste) bereitstellen.
a) Wann soll das Ausschreibungsverfahren beendet sein bzw. ab wann
wären die Drohnen nach gegenwärtigem Stand einsatzbereit?
Die künftigen RPAS-Dienste der EMSA sollen sich im Rahmen einer ersten
Phase auf die Überwachung und Bekämpfung von Meeresverschmutzung sowie
Schadstoffemissionen in Schiffsabgasen konzentrieren. Die entsprechenden
Dienstleistungen wurden bereits in Auftrag gegeben und sollen nach Angaben der
Agentur ab dem ersten Quartal 2017 für Vor-Ort-Operationen zur Verfügung
stehen.
Im Rahmen einer zweiten Phase sollen sich die Dienstleistungen der Agentur
auch auf die sog. Mehrzweckeinsätze im Zusammenhang mit Grenz- und
Küstenschutzaufgaben, vgl. Artikel 2b Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EG)
Nummer 1406/2002, erstrecken. Eine Vergabe der entsprechenden Aufträge soll im
Januar 2017 mit der Möglichkeit von Vor-Ort-Operationen ab Mitte 2017
erfolgen.
b) Inwiefern liegen schon Anfragen oder Interessensbekundungen einzelner
Mitgliedstaaten oder „ggf. auch der Europäischen Agentur für die Grenz-
und Küstenwache“ zum Einsatz der Drohnen vor?
Die EMSA führt derzeit bei den Mitgliedstaaten eine Bedarfsabfrage für den
Einsatz von RPAS-Diensten durch. Über bereits erfolgte Anfragen oder
Interessensbekundungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
14. Auf welchem Wege und mit welchen Kosten beschaffen EU-Agenturen und
Mitgliedstaaten (insbesondere Deutschland) nunmehr Daten der Satelliten-
AIS-Dienste, nachdem diese seit dem 31. August 2016 nicht mehr durch das
von der Europäischen Weltraumorganisation bereitgestellte, kostenlose
Forschungs- und Entwicklungsprogramm bereitgestellt werden
(Bundestagsdrucksache 18/8784)?
Im Zusammenhang mit dem sogenannten Grenzschutzpaket ist eine Aufstockung
des EU-Beitrags für die EMSA in Höhe von rund 87 Mio. Euro für den Zeitraum
2017 bis 2020 erfolgt. Hierbei handelt es sich um operative Ausgaben zur
Erhöhung der Überwachungskapazitäten in Höhe von rund 81 Mio. Euro, vor allem
zur Beschaffung von RPAS-Diensten (67 Mio. Euro) sowie SAT-AIS- und
Satcom-Daten und -Diensten.
Um künftig eine gleichbleibende Qualität der maritimen Lageerfassung
sicherstellen zu können, wird die EMSA über ihre Seeverkehrssysteme auch weiterhin
kostenlos Satelliten-AIS-Datendienste (SAT-AIS) für andere EU-Agenturen und
die Mitgliedstaaten bereitstellen.
15. Was ist der Bundesregierung über die Einhaltung des Zeitplans zum
operationellen Betrieb der „Weltraumdatenautobahn“ bekannt, der ab Juli 2016
aufgenommen werden sollte (Bundestagsdrucksache 18/8784)?
Der operationelle Dienst der „Weltraumdatenautobahn“ wurde offiziell mit dem
EDRS-A im November 2016 aufgenommen.
a) Wann soll der Aufbau der „Nutzer-Bodenstation in Neustrelitz“ von
Airbus Defence and Space in Neustrelitz nach Kenntnis der Bundesregierung
fertiggestellt und betriebsbereit sein?
Bei der geplanten Nutzerstation in Neustrelitz handelt es sich nicht um eine
Empfangsstation der Fa. Airbus Defence & Space, sondern des Deutschen
Fernerkundungsdatenzentrums (DFD). Die DFD Nutzerstation ist nicht Teil des
Kernbodensegmentes von EDRS. Über den Zeitpunkt der Fertigstellung bzw.
Betriebsbereitschaft liegen keine Kenntnisse vor.
b) Welche Ergebnisse ergaben sich nach der Prüfung der EMSA, inwieweit
die Satellitendaten, welche für EMSA aufgenommen werden, über das
europäische Datenrelaissystem (EDRS) weitergeleitet werden könnten,
und inwieweit das Kontingent, das in dem Zusammenhang für Copernicus
zur Verfügung steht, hierfür genutzt werden könnte?
Copernicus Daten können mit Start des EDRS Dienstes operationell auch über
EDRS übertragen und der EMSA zur Verfügung gestellt werden.
c) Welche Details sind der Bundesregierung mittlerweile zu einem
geplanten Abkommen mit dem European Union Satellite Center (SatCen)
bekannt, wonach auch dort Dienste der „Weltraumdatenautobahn“ genutzt
werden könnten?
Im Rahmen des europäischen Copernicus Programms haben die Europäische
Kommission und das Satellitenzentrum der Europäischen Union (SatCen) ein
Delegationsabkommen geschlossen. Wie alle anderen Nutzer kann das SatCen
Daten aus Copernicus verwenden, auch solche, die mittels EDRS übertragen werden.
16. Inwiefern hält die Bundesregierung die in der „SESAR Drones Outlook
Study“ vom 23. November 2016 vorgestellten Prognosen für realistisch,
wonach in 2050 im Agrarsektor 100 000 Drohnen eingesetzt würden, im
Energiesektor 10 000, im Transportgewerbe 100 000 und in Belangen der
öffentlichen Sicherheit 50 000?
Aus hiesiger Sicht kann eine verlässliche Prognose bzw. Beurteilung der in der
Studie abgegebenen Prognosen bereits aufgrund des Zeitraums bis 2050 unter
Berücksichtigung der fortschreitenden technischen Entwicklung nicht erfolgen.
Hinzu kommt, dass die Prognosen nicht allein den nationalen Bereich betreffen.
17. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu Plänen der Europäischen
Kommission, nach einem Beschluss des Verkehrssauschusses im EU-
Parlament einheitliche Regelungen zur Zulassung von Drohnen festzulegen
(
http://orf.at/stories/2366184)?
a) Für welche Gewichtsklassen sollte die Europäische Kommission aus
Sicht der Bundesregierung einen Legislativvorschlag vorlegen?
b) Welche Vorgaben für das „Drohnendesign“, die Markierung sowie
Identifizierung von Drohnen sollte die Europäische Kommission aus Sicht der
Bundesregierung berücksichtigen?
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet.
Auf der 3505. Tagung des Rates der Europäischen Union für Verkehr,
Telekommunikation und Energie am 1. Dezember 2016 wurde die allgemeine Ausrichtung
zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für
die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für
Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates festgestellt (Dok. 15155/16). Sie wurde
auch von deutscher Seite unterstützt. Darin werden – unabhängig von den
Maßen – grundlegende Anforderungen für alle unbemannten Luftfahrzeuge
festgelegt und harmonisierte Regelungen vorgeschlagen. Die Vorgaben für
konstruktive Anforderungen, Anforderungen an den Betreiber und an die Unternehmen
werden vom jeweiligen Risiko des beabsichtigten Betriebs abhängig gemacht.
Dies betrifft auch die Kennzeichnung, Registrierung oder Identifizierung der
Geräte und Halter, wobei entsprechende technische Standards und Normen
erforderlich werden.
18. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Europäischen
Flugaufsichtsbehörde (EASA) bekannt, Richtlinien und Empfehlungen für Flugzonen über
Kriegsgebieten bzw. Gebieten mit militärischen Auseinandersetzungen zu
erstellen?
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) unterstützt unter anderem
die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Anwendung der ICAO-Standards.
Auf einer von der EASA und der rumänischen Luftfahrtbehörde organisierten
Konferenz im September 2015 wurde eine Arbeitsgruppe hochrangiger Vertreter
der Europäischen Kommission, der Mitgliedstaaten und der Europäischen
Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) einberufen. Diese hat die Empfehlung abgegeben,
ein europäisches Vorwarnsystem zu Konfliktzonen einzuführen. Ziel dabei ist es,
durch gegenseitigen Informationsaustausch und Zusammenarbeit der Experten
die Informationsgewinnung zu Konfliktzonen und die Bewertung des jeweiligen
Risikos zu verbessern. Die künftigen Aufgaben der Agentur werden in dem in der
Antwort zu Frage 17 aufgeführten Vorschlag der Europäischen Kommission zur
Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 beschrieben. Derzeit
beschränken sich die Aufgaben auf die Koordinierung bei der Informationsgewinnung und
-bewertung und der Abgabe von Empfehlungen.
19. Was ist der Bundesregierung über Fortschritte des Vorhabens der
Europäischen Kommission, der EASA, der Verteidigungsagentur (EDA) und des
SESAR-Projekts bekannt, Drohnen in das europäische
Flugverkehrsmanagement (Aviation and Air Traffic Management) zu integrieren
(Pressemitteilung EASA vom 8. November 2016, „Partners step up efforts to address the
integration of drones into European airspace”)?
a) Welche einzelnen Vorhaben verfolgt das Projekt im zivilen und
militärischen Bereich?
b) Welche weiteren Organisationen sollen dabei eingebunden werden?
c) Wann wollen die Projektbeteiligten entsprechende Ergebnisse, etwa zur
Harmonisierung EU-weiter Regelungen, vorlegen?
Die Fragen 19 bis 19c werden zusammen beantwortet:
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 sowie auf Bundestagsdrucksache 18/8103
verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]