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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Antisemitismus in Deutschland

Definition des Begriffs &quot;Antisemitismus&quot;, Umsetzung der Empfehlungen des Berichts des Expertenkreises Antisemitismus, antisemitisch und antiisraelisch motivierte Straftaten, Datenerhebung und statistische Erfassung, Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure, Bekämpfung islamistisch geprägten Antisemitismus und von Hatespeech im Internet, Israel-Boykott (BDS-Kampagne), Antisemitismus im rechten Spektrum, Al-Quds-Marsch, vollständiges Verbot von Hamas und Hizbollah in Deutschland, Empfehlungen der Deutsch-Israelischen Schulbuchkommission, Bildungsprogramme zum Thema Antisemitismus, Thematisierung in Integrationskursen für Flüchtlinge<br /> (insgesamt 52 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.02.2017

Aktualisiert

08.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 18/1083413.01.2017

Antisemitismus in Deutschland

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Renate Künast, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut der im November 2016 von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichten Studie „Gespaltene Mitte – feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2016“ äußerten 40 Prozent der Befragten Verständnis für die Ablehnung von Juden aufgrund der israelischen Politik. Daraus folgern die Autoren der Studie, dass klassischer Antisemitismus aufgrund von Tabuisierung zwar einen leichten Rückgang verzeichnet, jedoch in anderen Formen erhalten bleibt.

Viele Antisemitismus-Definitionen tragen dieser Entwicklung jedoch nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Einen zukunftsweisenden Schritt ging die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Denn in der OSZE wurde die Working Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) vorangebracht, scheiterte jedoch in der Abstimmung nur an einer Gegenstimme. Diese Definition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die im Hass auf Juden Ausdruck finden kann. Rhetorische und physische Manifestationen von Antisemitismus richten sich gegen jüdische oder nicht-jüdische Individuen und/oder ihr Eigentum, gegen Institutionen jüdischer Gemeinden und religiöse Einrichtungen.“ Damit lässt sich auch gegenwärtiger Antisemitismus fassen, der sich beispielsweise als sekundärer Antisemitismus gegen die Existenz Israels richtet.

Dass es überhaupt zu einer Abstimmung kam, geht auf den Vorsitz der OSZE zurück, namentlich Deutschland. Und obwohl die OSZE die Definition nicht übernahm, hatten die Entwicklungen in der OSZE Signalwirkung und führten dazu, dass nach dem OSZE-Gipfel in Hamburg EU-weite Einigungen diskutiert werden. So wurde die Definition in Großbritannien am 12. Dezember 2016 offiziell verabschiedet, was die Sensibilität beim Umgang mit Opfern von Antisemitismus erhöht.

Der unabhängige Expertenkreis Antisemitismus hat im November 2011 seinen Bericht „Antisemitismus in Deutschland – Erscheinungsformen, Bedingungen, Präventionsansätze“ (Bundestagsdrucksache 17/7700) vorgelegt. Der Bericht enthält ab Seite 180 ff. Empfehlungen an die Politik.

Der Deutsche Bundestag hat mehrfach seine Entschlossenheit gegen Antisemitismus und für ein klares Bekenntnis zu jüdischem Leben in Deutschland bekundet (Bundestagsdrucksachen 17/13885, 16/10775 (neu), 16/10776). Zudem wird Anfang dieses Jahres der aktuelle Bericht des Expertenkreises Antisemitismus erwartet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen52

1

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die „Working Definition on Antisemitism“ der IHRA nicht adaptiert?

2

Versteht die Bundesregierung unter Antisemitismus „die politisch, sozial oder religiös (Antijudaismus) grundierte Feindschaft gegenüber Juden“ (Verfassungsschutzbericht des Bundes 2013, S. 124 und Drucksache 4173), wie es der Verfassungsschutz definiert?

3

Können aus Sicht der Bundesregierung auch nicht-jüdische Menschen Opfer von Antisemitismus sein?

4

Beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Vorfälle, wie sie von der Berliner Morgenpost vom 7. März 2016 (www.morgenpost.de/berlin/article207133349/Hitlergruss-und-antisemitische-Parolen-bei-Demo-in-Kreuzberg.html) geschildert werden, wenn also nicht-jüdische Teilnehmende einer Gegenkundgebung zur „Israeli Apartheid Week“ antisemitisch beleidigt und angegriffen werden, als Opfer von Antisemitismus?

5

Wie definiert die Bundesregierung den gegenwärtigen israelbezogenen Antisemitismus in Abgrenzung zum klassisch-rassischen Antisemitismus?

6

Können aus Sicht der Bundesregierung antizionistische Einstellungen zu einem Erstarken antisemitischer Einstellungen führen?

7

Was wurde von der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesländer zur Bundestagsdrucksache 17/7700, Seite 181, „Verbesserung der Kommunikation zwischen staatlichen Exekutivorganen und nichtstaatlichen Organisationen und Initiativen über bestehende und geplante Maßnahmen zur Antisemitismusprävention“ veranlasst?

Wird die Bundesregierung oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer diese Empfehlung umsetzen, und wenn ja, wann, und wenn nicht, warum nicht?

8

Was wurde von der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesländer von der Empfehlung umgesetzt, „dass der ‚Verfassungsschutzbericht‘ ebenso wie die entsprechenden Berichte der Länder künftig ein Kapitel zum Antisemitismus in linksextremen und islamistischen Gruppen und Zirkeln“ (Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 181) aufnimmt?

Wird die Bundesregierung oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer diese Empfehlung umsetzen, und wenn ja, wann, und wenn nicht, warum nicht?

9

Wird die Bundesregierung oder werden die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlung des Berichts, dass „die Polizeibehörden bei der Erfassung antisemitischer Straftatbestände gegebenenfalls die Kategorie ,Ausländer‘ nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln beziehungsweise sonstige aussagekräftige Kategorien für Täter mit Migrationshintergrund einführen“ (Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 181) umsetzen, und wenn ja, wann, und wenn nicht, warum nicht?

10

Was hat die Bundesregierung und was haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder von den Empfehlungen unter Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 181 f. Unterpunkt „Bildungseinrichtungen und Fortbildungsseminare“ bislang umgesetzt?

Falls nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nichts umgesetzt wurde, warum nicht?

Hat die Bundesregierung oder haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung diese Empfehlung in die Innenministerkonferenz getragen, welche Bundesländer haben dies nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt, und wenn nicht, warum nicht?

11

Hat die Bundesregierung, wenn ja, wann, die Empfehlungen im Hinblick auf „Justiz: Präventionsmaßnahmen“ (Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 182) in die Justizministerkonferenz getragen?

Welche Länder haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt, und wenn nicht, warum nicht?

12

Hat die Bundesregierung, wenn ja, wann, die drei folgenden Empfehlungen „Opferhilfe“, „Lehrerfortbildung“ und „Bildungspartnerschaften“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 182) an die Bundesländer insbesondere die KMK, IMK, JuMiKO getragen?

Welche Länder haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt?

Welche nicht, und warum nicht?

13

Hat die Bundesregierung, wenn ja, wann, die Empfehlungen an die Kommunen, Gebietskörperschaften und kommunalen Spitzenverbände laut Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 182 übermittelt und diese Forderungen unterstützt, und wenn nicht, warum nicht?

14

Wie hat die Bundesregierung und haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder die Empfehlung, eine Schwerpunktsetzung in anderen Bildungseinrichtungen (siehe Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 182) umgesetzt, bzw. wann, und an welche genannten Stellen übermittelt, und wenn nicht, warum nicht?

15

Wie hat die Bundesregierung und haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder die Empfehlung Hinsichtlich der Förderung von Initiativen eine Förderung von Nachhaltigkeit (siehe Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 182) umgesetzt?

Mit welchen Stellen hatte sie deshalb wann Kontakt, und wenn nicht, warum nicht?

16

Wie und in welcher Form hat die Bundesregierung und haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder die Empfehlung in dem Bereich der Forschung (siehe Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 182 ff.), umgesetzt?

Welche der Bereiche zur Untersuchung laut Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 182 ff. werden aus Sicht der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern als vordringlich und als unverzichtbare Grundlage für die weitere Erfassung erachtet, und wenn nicht, warum nicht?

Wie und in welcher Form und wann wurden die Empfehlungen an ihre Adressaten von der Bundesregierung übermittelt und/oder umgesetzt?

17

Wie hat die Bundesregierung und haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder die Empfehlung in Bezug auf eine Forschungsförderung (siehe Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 183, Nr. 2.3.) umgesetzt?

Und wenn ja, wann, und wenn nicht, warum nicht?

Wann hat die Bundesregierung diese Empfehlung an die Länder übermittelt, mit welchem Ergebnis, und wenn nicht, warum nicht?

18

Wird die Bundesregierung die Empfehlung im Feld der Didaktik (siehe Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 183) umsetzen, und wenn ja, wann, und in welchen konkreten Schritten, und wenn nicht, warum nicht?

19

Wird die Bundesregierung die Empfehlung „3.1. Antisemitismus und Vorurteilsstrukturen in ihrem Gegenwartszusammenhang vermitteln“ laut Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 184 umsetzen?

Wenn ja, wann, und in welcher konkreten Form, und wenn nicht, warum nicht?

20

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung „3.2. Bessere Bekanntmachung vorhandener Instrumentarien“ laut Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 184 unternommen?

Falls nein, hat sie oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder das noch vor, und wenn ja, wann, und wenn nicht, warum nicht?

21

Wie hat die Bundesregierung abgesichert, dass die in „3.3. Einbeziehung gesellschaftlicher Bildungsträger“ laut Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 184 genannte Liste möglicher Partner auch nach Beendigung der Arbeit des Expertenkreises über die Bundesregierung verfügbar ist (bitte konkrete Stelle der Bundesregierung benennen)?

Wie und in welcher Form hat die Bundesregierung diese Empfehlung umgesetzt, wenn nicht, warum nicht, oder hat dies die Bundesregierung noch vor?

22

Wie und in welcher konkreten Form hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder die Absicht, Empfehlungen für sonstige gesellschaftliche Aktionsräume, wie in „3.4. Sonstige gesellschaftliche Aktionsräume“ laut Bundestagsdrucksache 17/7700, S. 184 genannt, umzusetzen, und wenn nicht, warum nicht?

23

Inwiefern wird der Themenkomplex Antisemitismus, das besondere Verhältnis Deutschlands zu Israel und jüdische Geschichte und Gegenwart in der endgültigen Fassung des Curriculums für einen bundesweiten Orientierungskurs im Rahmen der Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundestagsdrucksache 18/10622, S.5) behandelt?

24

Ergibt sich im Hinblick auf den Bericht des Tagesspiegels vom 6. Oktober 2016 (www.tagesspiegel.de/politik/rykestrasse-in-prenzlauer-berg-nsu-sollberliner-synagoge-ausgespaeht-haben/14650798.html) wonach der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) die Synagoge in der Rykestraße in Berlin als mögliches Anschlagsziel ausspähte aus Sicht der Bundesregierung eine veränderte Bedrohungssituation für die Menschen, die in der Synagoge Rykestraße verkehren?

25

Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) und denen des Bundeamtes für Justiz, da das BKA für das Jahr 2014 1 596 und in 2015 1 366 antisemitisch motivierte Straftaten verzeichnet hat, wohingegen die Statistik Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/ fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland für 2014 773 und für 2015 2 083 Ermittlungsverfahren aufgrund antisemitischer Bestrebungen erfasst hat?

Welche der voneinander abweichenden Zahlen sind denn nach Ansicht der Bundesregierung zutreffend?

26

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer bei antisemitischen Straftaten ein (bitte begründen)?

27

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Berliner Nichtregierungsorganisation „Recherche und Informationsstelle Antisemitismus“ (RIAS) seit 2015 eigenständig Daten über antisemitische Straftaten erhebt?

a) Hat die Bundesregierung mit der RIAS Kontakt aufgenommen, um sich über die die Erhebungsmethoden und die Validität dieser Datenerhebung zu informieren?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Und wenn nein, warum nicht?

b) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Berliner Polizei mit der RIAS (ähnlich wie mit der Beratungsstelle über homophobe Straftaten „MANEO“) in einen strukturierten Dialog eingetreten ist, um die Validität der polizeilich bekannt gewordenen Angaben über antisemitische Straftaten zu optimieren?

c) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, eine solche zivilgesellschaftliche erhobene Erfassung von PMK-Delikten auch bundesweit zu fördern und auch von Seiten des Bundes in einen auf Dauer angelegten und strukturierten Dialog mit solchen zivilgesellschaftlichen Projekten einzutreten, und wenn nein, warum nicht?

d) Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für die Bundesregierung auf Bundesebene daraus, dass die Berliner Polizei ihre Zahlen zu antisemitischen Straftaten aufgrund der Zahlen der RIAS angepasst hat, mit Blick auf Dunkelziffern und Probleme bei der Erfassung?

28

Wie viele Fälle politisch motivierter Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2014 bis 2016 richteten sich gegen Israelis (bitte nach Datum und Straftat aufschlüsseln)?

29

Wie viele dieser in Frage 28 aufgeschlüsselten Straftaten stuft die Bundesregierung als antisemitisch motiviert ein?

30

Wie viele PMK-Straftaten richteten sich in den Jahren 2014 bis 2016 a) gegen Synagogen, b) gegen jüdische Friedhöfe, c) gegen Mahnmale an den Nationalsozialismus bzw. an die Shoa, d) gegen Menschen, die aufgrund der Einhaltung von Kleidervorschriften tatsächlich oder vermeintlich für Jüdinnen oder Juden gehalten wurden, e) gegen tatsächlich oder auch vermeintlich gehaltene jüdische oder israelische Einrichtungen, und wie viele dieser Straftaten stuft die Bundesregierung als antisemitisch motiviert ein (bitte nach a bis e sowie nach Jahren und den PMK-Phänomenbereichen „Rechts“, „Links“, „Ausländer“ bzw. „Sonstige“ aufschlüsseln)?

31

Wie viele dieser in Frage 30 aufgeschlüsselten Straftaten werden von der Bundesregierung als antisemitisch motiviert eingestuft?

32

Nach welchen Kriterien misst die Bundesregierung antisemitische Gedankenstrukturen und latenten Antisemitismus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte die Kriterien einzeln aufschlüsseln)?

33

Weshalb hält die Bundesregierung das in der Antwort zu Frage 32 genannte Vorgehen und diese Kategorien für geeignet?

34

Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufklärungsrate antisemitischer Straftaten (bitte nach Deliktsart und Phänomenbereich aufschlüsseln)?

35

Welche strafrechtlich relevanten Vorfälle in der Kategorie „Israel-Palästina-Konflikt“ liegen der Bundregierung vor (bitte für die Jahre 2014 bis 2016 einzeln aufführen)?

36

Wie hoch ist die Schnittmenge der in Frage 35 genannten Zahlen mit Vorfällen, die von der Bundesregierung als antisemitisch eingestuft werden?

37

Wie viele der in den Jahren 2014 bis 2016 erfassten antisemitischen Straftaten wurden im Themenfeld „Hasskriminalität“, und wie viele im Oberthema „Krisenherde/Bürgerkriege“ (Unterthema „Antiisraelisch“) einsortiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

38

Welche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2016 als antisemitisch eingestuft (bitte nach Datum, Ort, Straftat und verhängter Strafe aufschlüsseln)?

39

Welche Konzepte zur spezifischen Bekämpfung des islamistisch geprägten Antisemitismus in Deutschland liegen der Bundesregierung vor?

40

Welche Programme, Förderungen und Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung finanziell, um antisemitische Hatespeech im Internet zu bekämpfen (bitte einzeln aufführen)?

41

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass von Mitgliedern und dem Umfeld der Kampagne „Boycott, Divest, Sanctions“ (BDS) ein Klima der Aggression ausgeht, wie es in der „Jüdischen Allgemeinen“ vom 7. März 2016 (www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/24853) beschrieben wird?

42

Sind der Bundesregierung Verbindungen der BDS-Kampagne und dessen Umfeld zur Terrororganisation PFLP bekannt?

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen?

43

Werden Mitglieder und/oder das Umfeld der BDS-Kampagne vom Verfassungsschutz nach § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) beobachtet?

44

Was hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die „Freien Kräfte Neukölln“ mit den betroffenen Einrichtungen, deren Adressen sie am 9. November 2016 durch ein Bild auf Facebook auf dem sie jüdische oder für jüdisch und/oder israelisch gehaltene Geschäfte, Kindergärten und Restaurants auflisteten, vor?

a) Hat die Veröffentlichung dieser Adressen aus Sicht der Bundesregierung für eine veränderte Sicherheitslage bei den betroffenen Einrichtungen geführt?

b) Falls nein, weshalb nicht?

c) Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung hinter den „Freien Kräften Neukölln“ Mitglieder der NPD Neukölln?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Hintergründen dieser Gruppe?

45

Werden Aussagen des Mitglieds des Baden-Württembergischen Landtages Wolfgang Gedeon (AfD) zu „talmudischen Ghetto-Juden [als] Feind des christlichen Abendlandes“ und zum „Judaismus … [als] geistige[n] Feind des Abendlandes“ als antisemitisch eingestuft (vgl. „Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten: Eine Kritik des westlichen Zeitgeistes“, Gedeon, Wolfgang. 2012. R. G. Fischer Verlag und unter dem Pseudonym „W.G. Meister“ „Christlich-europäische Leitkultur. Die Herausforderung Europas durch Säkularismus, Zionismus und Islam“, Meister, W. G. 2009. R. G. Fischer Verlag), insbesondere in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung vom 3. März 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4173)?

46

Hat die Bundesregierung antisemitische Tendenzen, Aussagen und/oder öffentliche Äußerungen unter Mitgliedern bzw. Funktionären der AfD zur Kenntnis genommen, und wenn ja, welche (bitte einzeln auflisten)?

47

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung besonders im Hinblick auf das im Juni 2016 erschienene Briefing des American-Jewish-Committee Berlin (AJC) über „gewachsene Strukturen“ der Hizbollah in Deutschland (http://ajcberlin.org/sites/default/files/downloads/ajcbriefinghisbollah.pdf) die Organisationen Hamas und Hizbollah in Deutschland nicht vollständig verboten?

48

Stellt der Al-Quds-Marsch aufgrund seiner Intention und der dort geäußerten Aussagen (http://berliner-register.de/artikel/charlottenburg-wilmersdorf/antisemitische-ausdrucksformen-auf-dem-al-quds-aufmarsch-berlin-%E2%80%93) aus Sicht der Bundesregierung eine antisemitische Kundgebung dar?

49

Erfüllt das „Islamische Zentrum Hamburg e. V.“ (IZH) aufgrund personeller Verbindungen (Bundestagsdrucksache 18/4173) zum antiisraelischen Al-Quds-Marsch die Beobachtungsvoraussetzungen nach § 3 Absatz 1 BVerfSchG?

50

Ist die Bundesregierung mit den Empfehlungen der Deutsch-Israelischen-Schulbuchkommission an die die Kultusministerkonferenz herangetreten?

Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

51

Welche Schlüsse werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Kultusministerkonferenz aus den Befunden und Empfehlungen der Deutsch-Israelischen Schulbuchkommission gezogen?

52

Welche durch die Kultusministerkonferenz beschlossenen Bildungsprogramme richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich an die Bekämpfung und Aufklärung zum Thema Antisemitismus (bitte einzeln aufführen)?

Berlin, den 9. Januar 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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