[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11081
18. Wahlperiode 03.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Uwe Kekeritz,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10919 –
Deutsches Engagement im Irak
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Irak ist das Ursprungsland der dschihadistischen Organisation ISIS, von
dem aus sie im Jahr 2014 die Eroberung eines großen Territoriums im Irak und
in Syrien begann. Dieser Feldzug wurde durch politische und wirtschaftliche
Missstände im Land sowie durch die Mitwirkung ehemaliger Funktionäre und
Militärs des gestürzten Regimes von Saddam Hussein ermöglicht. Die Probleme
des Landes sind in vielerlei Hinsicht Spätfolgen der US-amerikanisch geführten
Invasion im Jahr 2003 und der darauf folgenden Besatzungspolitik. Deutschland
beteiligte sich nicht an dieser Invasion und genießt daher einen sehr guten Ruf
im Land. Die Bundesregierung ließ die Potenziale, die aus diesem Umstand
resultierten, nach Auffassung der Fragesteller jahrelang ungenutzt. Erst nach der
Eroberung durch ISIS und den darauf folgenden Rückeroberungsfeldzug hat
Deutschland sein Engagement sehr schnell deutlich ausgebaut und ist heute
einer der größten Geber im Land. Ausweislich der bislang bekannten Planungen
wird Deutschland dies auch weiterhin bleiben. Über die konkreten Projekte, die
bislang durchgeführt wurden, und die Erfahrungen, die daraus für die zukünftige
Ausrichtung des deutschen Engagements im Irak folgen, ist allerdings weniger
bekannt.
1. Welche Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung mit ihren humanitären
und entwicklungspolitischen Maßnahmen für den Irak?
Ziel der deutschen humanitären Hilfe im Irak ist es, Leben zu retten und
Menschen in Not ein würdiges Dasein zu ermöglichen. Darüber hinaus ist Ziel, in
diesem speziellen Kontext einer Zweitvertreibung aus humanitärer Not entgegen
zu wirken.
Die Bundesregierung verfolgt mit ihren entwicklungspolitischen Maßnahmen das
Ziel, zur Schaffung von Bleibe- und Rückkehrperspektiven sowie zum friedlichen
Zusammenleben aller Gruppen im Irak beizutragen. Die
Entwicklungszusammenarbeit baut daher auf humanitärer Hilfe und Übergangshilfe mit langfristiger
Entwicklung auf, insb. mit Aussöhnung, Wiederaufbau und
Wirtschaftsentwicklung. Die Bundesregierung führt zusätzlich Stabilisierungsmaßnahmen durch.
Die Zielsetzung dieser Maßnahmen ist die Stabilisierung IS-befreiter Gebiete
durch die Sicherstellung von Rückkehrbedingungen, die Förderung einer
inklusiven Politik und die Schaffung von Grundlagen für den späteren Wiederaufbau.
2. In welcher Höhe hat die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand in
den Jahren 2014, 2015 und 2016 insgesamt Mittel für welche Vorhaben im
Irak ausgegeben (bitte nach Jahr, Bundesministerien, Vorhaben,
Durchführern, Partnern und finanziellem Umfang auflisten)?
Siehe Anlage „Engagement der Bundesregierung im Irak 2014-2016“.
3. Wie hoch ist der Anteil der verausgabten Mittel an lokale
Nichtregierungsorganisationen (bitte absolut und prozentual auflisten), und welche Rolle
spielen die speziellen Kenntnisse und die oftmals langjährige Erfahrung
lokaler Nichtregierungsorganisationen in der deutschen Zusammenarbeit mit
dem Irak?
Da lokale Nichtregierungsorganisationen keine direkte finanzielle Unterstützung
der Bundesregierung erhalten, lässt sich der Anteil der verausgabten Mittel nicht
beziffern. Lokale Nichtregierungsorganisationen führen jedoch häufig
Programme der Vereinten Nationen, Projekte deutscher
Nichtregierungsorganisationen sowie Projekte der bilateralen, staatlichen Durchführungsorganisationen
(GIZ, KfW) im Rahmen ihrer Kapazitäten und Expertise durch. Durch die
Ortskenntnis, die Akzeptanz und den humanitären Zugang spielen lokale
Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Rolle. Die Bundesrepublik unterstützt die
Zusammenarbeit deutscher Nichtregierungsorganisationen mit lokalen
Nichtregierungsorganisationen insbesondere, wenn ein Mehrwert durch die Kooperation
erzielt wird, z. B. Aufbau der Kapazitäten des lokalen Partners durch die deutsche
Organisation. Die wichtige Arbeit von lokalen Nichtregierungsorganisationen
und deren Kenntnisse fließen somit in die deutsche Zusammenarbeit mit dem Irak
ein. Durch die Unterstützung des „Iraq Humanitarian Pooled Fund“ (IHPF)
fördert die Bundesregierung beispielsweise prioritäre Projekte internationaler und
lokaler Hilfsorganisationen. Der humanitäre Fonds wählt gezielt die Organisation
aus, die mit ihrem Projekt den dringenden Bedarf am besten decken kann, oftmals
sind das lokale Nichtregierungsorganisationen. Außerdem werden spezielle
Allokationen ausschließlich für lokale Nichtregierungsorganisationen durchgeführt,
um deren Kenntnisse und Zugangsmöglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig ihre
Einbindung in das humanitäre System zu stärken.
4. In welcher Höhe sind Mittel in welche irakischen Regionen geflossen (bitte
nach Region und Höhe auflisten)?
BMZ und AA 2014 2015 2016 Gesamt
Region Kurdistan-Irak 83,46 72,57 188,78 344,81
Provinz Ninive und Provinz Kirkuk 0,00 0,00 90,38 90,38
Provinzen im Zentral-Irak 1,10 6,63 57,05 64,78
Gesamtirak (Programme mit
mehreren Provinzen) 44,28 95,7 147,76 287,74
Gesamt in Mio. EUR 128,84 174,9 483,97 787,71
5. Inwiefern sind die angesetzten Mittel im Jahr 2016 komplett ausgegeben
worden, und welcher Anteil davon kann auch noch in den kommenden
Jahren ausgegeben werden?
Alle Mittel für humanitäre Projekte der Bundesregierung wurden in 2016 wie
geplant verausgabt.
Das Auswärtige Amt hatte im Rahmen seines Stabilisierungsengagements
Mittelrückflüsse i. H. v. 2,6 Prozent. Die Mittel können nicht in den kommenden
Jahren verausgabt werden.
Die Gesamtzusagen für die Übergangshilfe im Irak für 2016 umfassten
260 942 706 Euro, davon 132 307 110 Barmittel und 128 635 596 Euro
Verpflichtungsermächtigungen mit Fälligkeiten in den Jahren 2017 bis 2019.
6. Wie viele Bundesmittel hat die neue Niederlassung der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Bagdad im Jahr
2016 erhalten, und welche konkreten Maßnahmen hat sie bislang umgesetzt
(bitte nach Kosten der einzelnen Maßnahmen und ggf. der lokalen
Durchführungsorganisation auflisten)?
Die Bundesregierung unterhält zur Durchführung eines Stabilisierungsvorhabens
ein GIZ-Projektbüro in Bagdad. In 2016 erhielt das Vorhaben 5 Mio. Euro.
Stabilisierungsbemühungen in IS-befreiten Gebieten in den Provinzen Ninive, Salah
al-Din und Diyala wurden hierdurch mit Maßnahmen zur Stärkung der
Basisversorgung (Stromgeneratoren, Wassertanker) und zur Schuttbeseitigung
(Räumgeräte) unterstützt. Zusätzlich wurden 2016 entsprechende Sach-/
Ausstattungsgegenstände für den Einsatz in den Provinzen Anbar und Ninive in 2017
angeschafft. Darüber hinaus wurde medizinisches und technisches Personal des
Gesundheitsministeriums in der Nutzung von medizinischer Ausrüstung geschult,
die in 2015 geliefert wurde. Lokale Durchführungsorganisationen wurden nicht
zur Umsetzung von Maßnahmen eingesetzt.
7. Auf welche Weise werden die Maßnahmen aus den verschiedenen
Bundesministerien im Irak koordiniert?
Um die Anschlussfähigkeit von humanitären und Stabilisierungsmaßnahmen mit
Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen, finden
regelmäßige ressortübergreifende Austausche zum Irak auf Arbeitsebene statt.
Zweiwöchige, ressortübergreifende Task Force-Treffen erlauben eine enge
Koordination. Die Bundesministerien, die Projekte in Irak fördern, sind darüber hinaus
Mitglied des vom Auswärtigen Amt und VENRO geleiteten
Koordinierungsausschusses für humanitäre Hilfe, in dessen Sitzungen oftmals Irak auf der
Tagesordnung steht. Im Übrigen spielen die Deutsche Botschaft Bagdad und das
Generalkonsulat Erbil naturgemäß eine entscheidende Rolle bei der
Gesamtkoordinierung aller deutschen Maßnahmen in Irak.
8. Welche Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn
wichtigsten Geberländer im Irak (bitte mit jeweiligen Summen auflisten), und
inwiefern koordiniert die Bundesregierung ihre Maßnahmen mit diesen anderen
Gebern?
Die zehn wichtigsten humanitären Geber im Irak 2016
Geber Förderung in USD
1 USA $ 202.451.351,00
2 Deutschland $ 142.044.069,00
3 ECHO $ 110.385.730,00
4 Großbritannien $ 65.696.327,00
5 Japan $ 35.270.150,00
6 Kuweit $ 26.000.000,00
7 Dänemark $ 21.341.295,00
8 Kanada $ 18.241.544,00
9 Schweden $ 17.871.162,00
10 Australien $ 12.038.885,00
Quelle: Financial Tracking System, 23.01.2017
Deutschland bringt sich aktiv in das VN-koordinierte humanitäre System ein.
Maßgeblich für Strategie, Schwerpunkte und Projektauswahl ist die jährlich
veröffentlichte humanitäre Bedarfsübersicht und der darauf basierende humanitäre
Bedarfsplan. Im Irak sind die Teilnahme der Partner der Bundesregierung an der
Planung und Koordinierung sowie die Ausrichtung der Projekte an den Prioritäten
des humanitären Bedarfsplans Grundvoraussetzungen für eine Finanzierung.
Einzelne Projektmaßnahmen werden über sog. Cluster koordiniert und abgestimmt,
um Dopplungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass dringendste humanitäre
Prioritäten zuerst adressiert werden.
Über das deutsche Generalkonsulat in Erbil und die deutsche Botschaft in Bagdad
nimmt die Bundesregierung an Gebertreffen und den regelmäßigen Treffen des
humanitären Länderteams der VN teil, um Komplementarität mit anderen Gebern
und Absprache mit humanitären Akteuren sicherzustellen.
Außerdem finden monatliche telefonische Geberkonferenzen auf
Hauptstadtebene statt, in denen aktuelle humanitäre Entwicklungen und entsprechende
Schwerpunkte der Geber besprochen werden. Diese Konferenzen werden aus
dem Auswärtigen Amt wahrgenommen. Regelmäßige Koordinierungstreffen
werden zudem von den Vereinten Nationen einberufen, zuletzt zur
Veröffentlichung des Irak Bedarfsplans 2017 (16. Dezember 2016 in Brüssel) und im
Rahmen der Top Donors Treffen (16. Januar in Kuwait).
Die Bundesregierung koordiniert ihr Stabilisierungsengagement im Rahmen der
Strukturen der Anti-IS-Koalition. Die internationale Koordinierung mit der
irakischen Regierung findet auf Hauptstadtebene in der Koalitionsarbeitsgruppe
„Stabilisierung“ und in Bagdad über die „Stabilisation Task Force“ statt. Deutschland
führt in beiden Gremien den Ko-Vorsitz und hat insoweit eine tragende Rolle in
der Geberkoordinierung. Ferner ist die Bundesregierung Mitglied in der
Steuerungsgruppe der UNDP-Fazilitäten, die eine wichtige Rolle bei der
Koordinierung des Engagements im Bereich Stabilisierung spielt.
9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den Abstimmungsprozessen
zwischen den verschiedenen UN-Organisationen im Irak, und wie beurteilt
sie diese?
Die Organisationen der Vereinten Nationen arbeiten entsprechend ihrer
individuellen Mandate (z. B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO):
Gesundheitsbereich; das Kinderhilfswerk der VN (UNICEF): Wasser, Sanitär und Hygiene,
Bildung und Ernährung; Welternährungsprogramm WFP: Nahrungsmittelhilfe; der
Hohe Flüchtlingskommissar der VN (UNHCR): Versorgung von Flüchtlingen in-
und außerhalb von Lagern; Internationale Organisation für Migration (IOM):
Versorgung von Binnenflüchtlingen; VN-Büro zur Koordinierung humanitäre
Angelegenheiten (OCHA)).
Im Irak wurde im Februar 2014 zu Beginn der akuten Krise das Cluster-System
aktiviert. Die Cluster koordinieren innerhalb bestimmter Sektoren, wie
Gesundheit oder Nahrungsmittelsicherheit, im Krisenfall umfassende Hilfsmaßnahmen
und stellen sicher, dass es keine Versorgungslücken gibt. Wöchentliche Treffen
auf Clusterebene und regelmäßige Koordinierungstreffen zwischen den Clustern
stellen die Abstimmung zwischen VN-Organisationen und lokalen und
internationalen Nichtregierungsorganisationen sicher. Alle Akteure gliedern sich in das
OCHA-koordinierte Hilfssystem ein und agieren im Rahmen des humanitären
Bedarfsplans und der entsprechenden geographischen und sektoralen Prioritäten.
Auch die Vertreter der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
nehmen an diesen Koordinierungstreffen teil und verfolgen durch ihre Projekte
die gleichen Ziele, die im Bedarfsplan festgelegt sind.
Die Gesamtaufsicht über das humanitäre System im Irak obliegt der humanitären
Koordinatorin, seit 2014 Lise Grande. Gleichzeitig füllt Lise Grande die Rollen
der Resident Koordinatorin aus, die das System der
Entwicklungszusammenarbeit beaufsichtigt, und der Sonderbeauftragen der VN-Hilfsmission im Irak
(UNAMI). Ihre starke Position hat sich in den letzten beiden Jahren im Irak
bewährt, nur so konnte eine enge Zusammenarbeit und Komplementarität zwischen
humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und politischem Prozess
sichergestellt werden.
Die Bundesregierung beurteilt den Abstimmungsprozess der VN-Organisationen
als besonders positiv angesichts der Großkrise im Irak, des massiven humanitären
Bedarfs und der Vielzahl humanitärer Akteure, die am System beteiligt sind.
10. In welchen konkreten Maßnahmen hat sich die deutsche Unterstützung in
Tikrit seit der Rückeroberung der Stadt durch irakische Streitkräfte
manifestiert, durch die nach Angaben der Bundesregierung 130 000 Menschen in die
Stadt zurückkehren konnten (vgl. Interview mit Bundesminister Dr. Gerd
Müller, Saarbrücker Zeitung vom 20. Dezember 2016, bitte nach Art der
Vorhaben, Durchführungsorganisation, Höhe des deutschen Beitrags und
Durchführungszeitraum auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt die Stabilisierung und den Wiederaufbau der
vom IS befreiten Stadt Tikrit über das United Nations Development Programme
(UNDP). Im Rahmen der UNDP-Stabilisierungsfazilität (Funding Facility for
Immediate Stabilization) wird zerstörte Basisinfrastruktur rehabilitiert, werden
Beschäftigungsmöglichkeiten geboten und die Arbeit der Regierungsstrukturen
gestärkt. Dies umfasst Basisinfrastruktur wie z. B. Krankenhäuser,
Gesundheitsstationen, Schulen, Polizeistationen, Wasserversorgung, Stromnetze,
Verwaltungsgebäude und Straßen. Dabei stehen insbesondere auch arbeitsintensive
Maßnahmen und kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Maßnahmen zur
Förderung der lokalen Wirtschaft im Fokus, z. B. Schutträumung im Rahmen von
Cash-for-Work-Maßnahmen. Begleitend wird die Provinzregierung in der
Planung, Koordination und dem Monitoring von Stabilisierungsmaßnahmen beraten
und unterstützt. Zahlreiche Projekte in Tikrit und in anderen vom IS befreiten
Städten sind abgeschlossen, u.a. die Instandsetzung eines Wasserwerks und des
dazugehörigen Ortsnetzes, der Universität sowie von fünf Gesundheitszentren
und drei Schulen. Die Höhe des deutschen Beitrages betrug in 2015 16 Mio. Euro
und in 2016 44,1 Mio. Euro. Der Durchführungszeitraum ist bis Ende 2016. Eine
Fortführung in 2017 ist geplant.
11. Angehörige welcher Bevölkerungsgruppen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Tikrit zurückgekehrt?
Die Bevölkerung der Stadt Tikrit besteht nach der Befreiung vom IS im März
2015 und der Rückkehr der meisten Binnenvertriebenen wie zuvor fast
ausschließlich aus Sunniten.
12. Inwiefern wurden im Rahmen des deutschen Engagements in Tikrit auch
Maßnahmen zur Aussöhnung unter den verschiedenen
Bevölkerungsgruppen nach den teilweise konfessionell begründeten Gewalttaten durch
schiitische Milizen bei der Rückeroberung der Stadt (vgl.
https://news.vice.com/
article/report-says-iraqs-shia-militias-laid-waste-to-tikrit-after-kicking-
outthe-islamic-state) gefördert?
Die UNDP-Stabilisierungsfazilität unterstützt die Aussöhnung in IS-befreiten
Gebieten im Rahmen ihres Stabilisierungsengagements. Die Bundesregierung
fördert die Ausbildung von Vermittlern im Bereich Konfliktmediation/
Versöhnung, die lokale Akteure vor Ort in ihrem Aussöhnungsengagement unterstützen.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung das Krisen- und Resilienzprogramm
von UNDP im Irak (25 Mio. Euro in 2016). Dieses umfasst auch die Provinzen
Salah al Din, Diyala und Ninive. Im Rahmen dieses Programms werden
Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts umgesetzt, z. B.
Dialogplattformen in Gemeinden zur Vorbeugung und Reduzierung von Konflikten. 2017 wird
die Bundesregierung ihr Engagement im Bereich der Versöhnung und
Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen intensivieren.
13. Wie viele Menschen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute
in die Städte Falludscha und Anbar zurückkehren (jeweils im Vergleich zur
vorherigen Einwohnerzahl)?
In die Stadt Falludscha in der Provinz Anbar sind nach Angaben von IOM
37 615 Familien bzw. 225 690 Personen seit März 2015 zurückgekehrt. In die
Provinz Anbar sind insg. 99 426 Familien bzw. 596 556 Personen zurückgekehrt.
Angaben zu vorherigen Einwohnerzahlen liegen nicht vor.
14. Durch welche konkreten Vorhaben wurden die 130 000 Menschen mit
Kriegstraumata unterstützt (vgl. Sachstand des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vom 25. November
2016, bitte einzelne Projekte unter Angabe von Durchführungsort und -
zeitraum, Partnerorganisation und Zahl der unterstützten Menschen auflisten)?
Die psychosoziale Unterstützung/Traumabehandlung ist ein wichtiger
Schwerpunkt der entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung im Irak. Im
Rahmen des Vorhabens „Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Dohuk“,
durchgeführt von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ), werden im Zeitraum Mai 2016 bis April 2019 130 000 Personen (davon
50 Prozent Frauen) in Aufnahmegemeinden in der nordirakischen Provinz Dohuk
psychosoziale Unterstützung durch dafür ausgebildetes medizinisches
Fachpersonal erhalten. Die konkreten Maßnahmen des Vorhabens liegen in der
Unterstützung der Basisgesundheitsversorgung in vier ausgewählten Gesundheitszentren
(Primary Health Centers), wodurch insgesamt 65 000 Bewohnerinnen und
Bewohner der Camps Kabarto 1 und 2, des Shariya Camps sowie des Mamrashan
Camps erreicht werden; in der Verbesserung der Notfallversorgung im Azadi
Ausbildungskrankenhaus durch bauliche Erweiterungen und Ausstattung mit
medizinischen Geräten; in der Fortbildung von 2 450 Personen (davon 50 Prozent
Frauen) in medizinischen Berufen und der Verbesserung des Angebots an
psychosozialen Leistungen durch Ausbildung von Fachpersonal (insgesamt
1 575 Personen).
15. Mit welcher politischen Zielsetzung hat die Bundesregierung die „Cash for
Work“-Programme der Beschäftigungsoffensive Nahost und speziell das
Programm im Irak geplant, und wie sollte der Erfolg der Maßnahmen
gemessen werden?
Die Beschäftigungsoffensive Nahost knüpft direkt an die Beschlüsse der
internationalen Geberkonferenz „Supporting Syria and the Region“ vom Februar 2016
an. Beschäftigung und Bildung waren Hauptthemen der Konferenz.
Politisches Ziel der Beschäftigungsoffensive Nahost ist es, Flüchtlingen,
Binnenvertriebenen und aufnehmenden Gemeinden in der Region eine Perspektive zur
Überbrückung der Krise zu geben. Dies beinhaltet insbesondere Beschäftigung
für Erwachsene, Ausbildung für Jugendliche und Schule für Kinder.
Erfolgsindikatoren sind neben der Zahl der Beschäftigten pro Jahr auch die Anzahl der
beschulten Kinder, die Anzahl der ausgebildeten Jugendlichen, renovierte Gebäude
usw.
Beschäftigungsziel für den Nord-Irak war es, 22 000 Personen im Jahr 2016 in
eine temporäre Beschäftigung zu bringen. Diese Ziel-Zahlen wurden
überschritten: Insgesamt wurden im Nordirak im Jahr 2016 25 262 temporäre
Beschäftigungen geschaffen.
16. Mit welchen Partnern und weiteren Gebern wurden die „Cash for Work“-
Programme im Irak geplant und abgestimmt?
Neben der Koordination mit den jeweiligen Provinzgouverneuren wurden
folgende lokale Partner in die Planung und Abstimmung eingebunden: JCCC – Joint
Crisis Coordination Center, ERC – Erbil Refugee Council, SRC – Sulaymaniyah
Refugee Council, BRHA – Board of Relief and Humanitarian Assistance,
Ministry of Planning (übergeordnete Behörde).
Des Weiteren fanden Planungsgespräche zur Geberkoordination in den General
Coordination Meetings statt.
Weitere Abstimmungen erfolgten mit OCHA sowie weiteren VN-Akteuren (UN-
HCR, IOM, WFP, WHO).
17. Inwiefern führen nach Kenntnis der Bundesregierung auch andere Geber
„Cash for Work“-Programme im Irak durch, und wenn ja, mit welchen
Zielsetzungen (bitte nach Land, Gebern und finanzieller Mittelaufwendung
auflisten)?
Von der Welthungerhilfe (Geber u.a. BMZ) wurden ebenfalls Cash-for-Work-
Programme (CfW) durchgeführt. Danish Refugee Council, Acted, Freunde von
Waldorff, Malteser, Tearfund, People in Need sind Konsortium-Partner der
Welthungerhilfe im Rahmen des CfW-Projektes des BMZ.
18. Auf welcher Berechnungsgrundlage beruhte die von
Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller Anfang 2016 genannte Zahl von insgesamt 500 000
zu schaffenden Arbeitsplätzen durch diese Maßnahmen in der Region (vgl.
„Zwei Milliarden Euro für Jobs im Nahen Osten“, Berliner Morgenpost,
23. Januar 2016), und aus welchem Grund konnten ausweislich der
Information auf der Seite des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung bis Ende 2016 tatsächlich nur insgesamt 56 000
Arbeitsplätze in der Region, davon 24 000 im Irak, geschaffen werden (
www.bmz.
de/de/themen/Sonderinitiative-Fluchtursachen-bekaempfen-
Fluechtlingereintegrieren/cash_for_work/index.jsp, Abruf am 6. Januar 2017)?
Die Meldung in der Berliner Morgenpost vom 23. Januar 2016 geht auf ein
Interview von Bundesminister Dr. Müller mit dem Hamburger Abendblatt (dort
erschienen ebenfalls am 23. Januar 2016) zurück. Im Vorfeld der Londoner
Syrienkonferenz hatte Bundesminister Dr. Gerd Müller ein Bündnis für Arbeit für die
Region um Syrien vorgeschlagen. Für die Schaffung von 500 000 Arbeitsplätzen
wurden Kosten in Höhe von 2 Mrd. Euro veranschlagt, die von der internationalen
Gebergemeinschaft gemeinsam zu leisten wären. Das Verhältnis zwischen
Kosten und Arbeitsplätzen ergab sich aus vorliegenden Projektvorschlägen.
Unmittelbar nach der Syrien-Konferenz hat das BMZ aufgrund der Dringlichkeit
die Beschäftigungsinitiative Nahost mit Erfolg national begonnen. Mit BMZ-
Mitteln i. H. v. 200 Mio. Euro wurde die Schaffung von Beschäftigung für
mindestens 50 000 Menschen im Jahr 2016 angestrebt. Tatsächlich konnten bis Ende
2016 sogar Beschäftigungsmöglichkeiten für mehr als 61 000 Menschen
geschaffen werden.
19. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dieser Lücke?
Nach aktuellen Zahlen wurden 2016 über 61 000 Menschen im Rahmen der
Beschäftigungsoffensive Nahost des BMZ beschäftigt. Das angekündigte Ziel der
Beschäftigung von mindestens 50 000 Menschen allein durch BMZ-Mittel wurde
damit deutlich übertroffen. Ende 2016 hat sich Norwegen an der Finanzierung
zweier Projekte beteiligt. Das BMZ wird sich weiter für ein stärkeres Engagement
der internationalen Gemeinschaft für Cash-for-Work-Programme einsetzen.
20. In welchem Umfang sollen „Cash-for-Work“-Programme im Jahr 2017
fortgesetzt werden?
2017 soll die Beschäftigungsoffensive Nahost mit 228,5 Mio. Euro Barmitteln
fortgesetzt werden. Für die Folgejahre stehen Verpflichtungsermächtigungen zur
Verfügung.
21. Inwiefern wurde die von Bundesminister Dr. Gerd Müller im oben
genannten Interview im Januar 2016 angekündigte „Anschubfinanzierung“
komplett für „Cash for Work“-Programme ausgegeben?
Die Anschubfinanzierung wurde komplett für die Beschäftigungsoffensive
Nahost ausgegeben, die größtenteils aus typischen Cash-for-Work-Projekten besteht.
22. Wie viele Anträge für „Cash-for-Work“-Projekte im Irak sind bei der
Bundesregierung, bzw. der mit der Umsetzung beauftragten GIZ eingegangen,
und wie viele von ihnen wurden positiv beschieden?
Insgesamt sind 98 Anträge von nationalen Nicht-Regierungsorganisationen
(NGOs), 20 Anträge von Internationalen NGOs und 26 Anträge von örtlichen
Direktoraten eingegangen.
11 NGOs und 18 Direktorate wurden nach abschließender Prüfung beauftragt.
23. Inwiefern treffen die uns vorliegenden Informationen zu, dass die
ursprünglich angekündigte Bearbeitungsfrist für diese Anträge nicht eingehalten
wurde, und wenn dies zutrifft, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
Die eingehenden Anträge wurden u. a. hinsichtlich ihrer fachlichen Relevanz,
ihres finanziellen Volumens, ihrer formalen Qualität, der Interventionsgebiete
sowie der angestrebten Anzahl der zu erreichenden Bedürftigen priorisiert.
Angesichts der Vielzahl der Anträge (s. Frage 22) bedingte dies einen immensen
Arbeitsaufwand. Hierdurch kann es in einzelnen Fällen zu Verzögerungen bei der
Versendung von Rückmeldungen gekommen sein.
24. Welche Durchführungsorganisationen haben die Projekte umgesetzt (bitte
nach Projektart, Ort, Zahl der Arbeitsplätze, Durchführungsbeginn,
Durchführungsorganisation und Mittelzuwendung auflisten)?
Projektmatrix - GIZ CfW Projekt Nordirak
Partnergruppe Standort
Implementierungspartner/
Durchführungsorganisationen
Fachl. Ausrichtung Durchführungs-zeitraum
Vertragswert
in TEUR
Zahl
Arbeitsplätze
Direktorate Dohuk
Municipality
Dohuk
Rehabilitierung
verschiedener öffentlicher
Parkeinrichtungen
September 2016 -
Januar 2017 588 485
Municipality
Dohuk Abfallentsorgung
September 2016 -
Januar 2017 38 98
Directory of
Municipalities
Abfallentsorgung und
Instandhaltung eines
öffentlichen Parks in
Sumel
September 2016 -
Januar 2017 177 181
Direktorat “Health”
Desinfektion in- und
außerhalb von
Flüchtlingslagern;
Sensibilisierung und
Beobachtung von
Gesundheitsmaßnahmen
September 2016 -
Januar 2017 100 92
Direktorat
„Agriculture“
Aufbau einer
Saatgutschule;
Säuberung von
landwirtschaftlichen
Nutzflächen
September 2016 -
Januar 2017 521 608
Direktorat
„Forest“
Aufbau einer
Baumschule
September 2016 -
Januar 2017 400 365
Direktorat
„Irrigation“
Rehabilitierung und
Säuberung von
Bewässerungskanälen
September 2016 -
Januar 2017 532 524
Direktorat
„Education“
Kleinere
Rehabilitierungsmaßnahmen in
ausgewählten Schulen
September 2016 -
Januar 2017 456 388
Local
Administration
Präventionsmaßnahmen und Anlegen von
Brandschutzflächen
zur Vermeidung von
Waldbränden
September 2016 -
Januar 2017 100 79
Summe Direktorate Dohuk 2.912 2820
Partnergruppe Standort
Implementierungspartner/
Durchführungsorganisationen
Fachl. Ausrichtung Durchführungs-zeitraum
Vertragswert
in TEUR
Zahl
Arbeitsplätze
Direktorate
Erbil
Municipality
Säuberung und
Rehabilitierung von
öffentlichen Plätzen
September 2016 -
Januar 2017 670 547
Direktorat „Service
and environment“
Reinigungsmaßnahmen an öffentlichen
Plätzen
September 2016 -
Januar 2017 480 586
Direktorat
„Sewerage“
Instandhaltung von
Abwasserkanälen in
der Stadt Erbil
September 2016 -
Januar 2017 620 518
Direktorat
„Engineering park“
Instandhaltung von
öffentlichen Plätzen
September 2016 -
Januar 2017 646 655
Direktorat
„Traffic engineering“
Instandhaltung von
öffentlichen Straßen
und
Verkehrsvorrichtungen
September 2016 -
Januar 2017 468 437
Direktorat
“Irrigation”
Säuberung und
Instandhaltung von
Bewässerungskanälen
September 2016 -
Januar 2017 797 1026
Summe Direktorate Erbil 3.681 3769
Sulaymaniyah
Direktorat
„Forestry“
Präventionsmaßnahmen und Anlegen von
Brandschutzflächen
zur Vermeidung von
Waldbränden
September 2016 -
Januar 2017 561 636
Municipality
(Hawari-shar)
Instandhaltung des
Hawari-Shar Parks in
Sulaymaniyah
September 2016 -
Januar 2017 865 777
Municipality
(Malikmahmud)
Instandhaltungsarbeiten an einer
Hauptverkehrsstraße sowie
Instandhaltungsmaßnahmen eines
öffentlichen Platzes
September 2016 -
Januar 2017 822 712
Municipalities Abfallentsorgung September 2016 - Januar 2017 831 887
Direktorat
„Irrigation“
Säuberung und
Instandhaltung von
Bewässerungskanälen
September 2016 -
Januar 2017 736 43
Summe Direktorate Sulaymaniyah 3.815 3055
Summe Direktorate insgesamt 10408 9644
Partnergruppe Standort
Implementierungspartner/
Durchführungsorganisationen
Fachl. Ausrichtung Durchführungs-zeitraum
Vertragswert
in TEUR
Zahl
Arbeitsplätze
NGO's*
Dohuk
AISPO
Sensibilisierung für
Hygienemaßnahmen
in lokalen Kommunen
Oktober 2016 -
Januar 2017
519
BCF Rehabilitierung von Schulgebäuden
Oktober 2016 -
Januar 2017 760
Dijla
Rehabilitierung von
öffentlichen
Parkanlagen
Oktober 2016 -
November 2016 40
Kardo Abfallentsorgung Oktober 2016 - Dezember 2016 77
Darya Säuberung von Be-wässerungskanälen
Oktober 2016 -
Januar 2017 408
Susco
Präventionsmaßnahmen und Anlegen von
Brandschutzflächen
zur Vermeidung von
Waldbränden
Oktober 2016 -
Januar 2017 78
Malteser
Ausbildung von
weiblichen
Gesundheitspromotoren in- und
außerhalb von
Flüchtlingslagern
Juli 2016 -
November 2016 3576
DWHH
Durchführung von
verschiedenen
sozialen Aktivitäten für
Kinder und
Jugendliche während der
Sommerferien,
einschließlich kleinerer
Rehabilitierungsmaßnahmen
an den Schulgebäuden
Juli 2016 –
Dezember 2016 3131
Summe NGOs Dohuk 8589
Erbil
REACH
Rehabilitierung von
kommunalen
Einrichtungen
Oktober 2016 -
Januar 2017 408
Rwanga
Rehabilitierungsmaßnahmen von
Schulgebäuden
Oktober 2016 -
Januar 2017 668
BCF Rehabilitierung von Schulgebäuden
Oktober 2016 -
Januar 2017 454
DWHH
Durchführung von
verschiedenen
sozialen Aktivitäten für
Kinder und
Jugendliche während der
Sommerferien,
einschließlich kleinerer
Rehabilitierungsmaßnahmen
an den Schulgebäuden
Juli 2016 –
Dezember 2016 1548
Summe NGOs Erbil 3078
Partnergruppe Standort
Implementierungspartner/
Durchführungsorganisationen
Fachl. Ausrichtung Durchführungs-zeitraum
Vertragswert
in TEUR
Zahl
Arbeitsplätze
Sulaymaniyah**
DWHH
Durchführung von
verschiedenen
sozialen Aktivitäten für
Kinder und
Jugendliche während der
Sommerferien,
einschließlich kleinerer
Rehabilitierungsmaßnahmen
an den Schulgebäuden
Juli 2016 –
Dezember 2016
1548
Summe NGOs Sulaymaniyahl 1548
Summe NGOs insgesamt* 23.798 13215
GIZ
Direktimplementierung***
Dohuk
Akre
Instandhaltungsmaßnahmen im Camp
Akre, inklusive
Müllentsorgung
April 2016 -
März 2017
244
Karbato
Anlegen einer
Grünanlage, inklusive
Freizeit- und Sportanlagen
(Spielplätze,
Fußballplätze, Amphitheater)
März 2016 -
März 2017 1286
Khanke
Anlegen einer
Grünanlage, inklusive
Freizeit- und Sportanlagen
(Spielplätze,
Fußballplätze, Amphitheater)
März 2016 -
März 2017 754
Domiz Anlegen von Kinder-spielplätzen
Oktober 2016 -
März 2017 102
Sharia Abfallentsorgung Oktober 2016 - März 2017 17
Summe GIZ Direktimplementierung 6.000 2403
Gesamtsumme 40.206 25262
* Vertragssummen der NGOs als Gesamtsumme zu betrachten, da Verträge ohne Regionaldifferenzierung erstellt wurden
(siehe Tabelle unten)
** DWHH als einziger Implementierungspartner der Partnergruppe „NGO's“ am Standort Sulaymaniyah
*** Gesamtwert aller Kosten der Direktimplementierung
**** NRC aus Kalkulationsgründen in Rechnung aufgenommen, allerdings ohne Beitrag zu CfW, da nur zuständig für die
Durchführung d. Multiple Purpose Cash Assistance (MPCA)-Komponente
Auftragswerte nach NGOs
NGO Vertragswert in TEUR
AISPO 850
BCF 1.700
Dijla 30
Kardo 63
Darya 513
Susco 70
REACH 380
Rwanga 720
Malteser 2.770
DWHH 8.640
Gesamtsumme NGO CfW 15.736
NRC**** 8.062
Gesamtsumme NGO CfW + NRC 23.798
25. Welche politische Zielsetzung hat das BMZ dazu bewogen, im Irak 2016
ausschließlich Projekte aus dem Titel Übergangshilfe zu fördern, und aus
welchem Grund hielt es die Unterstützung für „langfristige, mit lokalen
Trägern vorbereitete Maßnahmen“ (vgl. die Antwort vom 18. August 2016 auf
die Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 18/9476 von Omid
Nouripour) im Irak auch im Angesicht eines insgesamt aufgewachsenen
Ansatzes im Haushaltstitel 687 76 für verzichtbar?
Für 2016 entschied sich das BMZ zu einer klareren Arbeitsteilung zwischen den
titelführenden Referaten für Private Träger und Übergangshilfe. Die
Übergangshilfe war demnach für die 11 Übergangshilfeländer, u. a. den Irak, zuständig. Die
Förderung aus dem Titel Private Träger kam für die übrigen Entwicklungsländer
laut DAC-Liste zur Anwendung. Das BMZ kam damit dem Wunsch vieler NGOs
nach, die Transparenz der Fördermöglichkeiten aus den beiden Haushaltstiteln zu
verbessern.
26. Inwiefern werden im Jahr 2017 wieder Anträge für Projekte im Irak im Titel
„Private Träger“ gestellt werden können, und inwiefern gilt das auch für die
anderen dort genannten zehn Länder?
Für 2017 ist für alle Übergangshilfeländer, also auch im Irak, eine Förderung aus
beiden Titeln möglich - je nach Förderziel. Damit wird das zivilgesellschaftliche
Förderinstrumentarium des BMZ strategisch weiter gestärkt.
27. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Stärkung der
irakischen Zivilgesellschaft für die mittel- und langfristige Stabilisierung des
Landes?
28. Wie beurteilt die Bundesregierung die spezifische Rolle lokaler
Nichtregierungsorganisationen im Verhältnis zu internationalen
Nichtregierungsorganisationen bei der langfristigen Stabilisierung des Irak?
29. Auf welchem Wege unterstützt die Bundesregierung im Irak langfristig
angelegte „zivilgesellschaftliche Ansätze, die im wahrsten Sinne des Wortes
einen Staat machen können“ (Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
in: DIE WELT, 9. April 2016, „Lasst uns die Komfortzone verlassen“)?
Die Fragen 27, 28 und 29 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Unterstützung der wichtigen Arbeit, die zivilgesellschaftliche Akteure im
Irak leisten, ist und bleibt einer der Kernbereiche der Förderung durch die
Bundesregierung zur mittel- und langfristigen Stabilisierung des Landes.
Zivilgesellschaftliche Akteure leisten im Irak gerade auf lokaler Ebene wesentliche Beiträge
zur Bereitstellung sozialer Grunddienste. Die Basisnähe dieser Akteure und ihre
direkten Kontakte zu lokalen Partnern ermöglichen es ihnen, in einer
Krisenregion als starke Partner zu agieren und benachteiligte Bevölkerungsgruppen
wirksam zu erreichen. Deshalb unterstützt die Bundesregierung eine Reihe von
Nichtregierungsorganisationen bei der Finanzierung ihrer Maßnahmen zur
Unterstützung zivilgesellschaftlicher Strukturen im Irak. Die Bundesregierung unterstützt
beispielsweise ein Vorhaben von Medica Mondiale e. V./Haukari e. V. zur
Stärkung lokaler staatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen für die
psychosoziale Beratung von Gewalt betroffener Frauen und Mädchen in der Provinz
Sulaymaniah. Ein weiteres Beispiel ist die Förderung des Technischen Hilfswerks
(THW) bei der nachhaltigen Stärkung von staatlichen und zivilgesellschaftlichen
Strukturen in der Region Kurdistan-Irak durch die Unterstützung einer neu
gegründeten Bevölkerungsschutzbehörde (JCCC). Die zivilgesellschaftliche
Unterstützung reicht auch in den Sicherheitsbereich. Die Bundesregierung fördert
durch IOM ein Vorhaben zur Entwicklung einer bürgernahen Polizei durch die
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Gemeindevertretern und der lokalen
Polizei. Weitere Nichtregierungsorganisationen, die durch die Bundesregierung in
2016 gefördert werden, sind Terre des hommes Deutschland e. V., CARE
Deutschland-Luxemburg e. V., SOS Kinderdörfer, Help – Hilfe für Selbsthilfe
e. V. und die Deutsche Welthungerhilfe e. V. Insgesamt unterstützt die
Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
Nichtregierungsorganisationen in Höhe von 17,6 Mio. Euro im Irak in 2016. Lokale
Nichtregierungsorganisationen wiederum werden hierbei im Rahmen ihrer Kapazitäten und
Expertisen häufig als Umsetzungspartner beteiligt. Beispielsweise wird die irakische
Menschenrechts-Nichtregierungsorganisation Jiyhan Foundation im Konsortium
mit Terre des hommes Deutschland e. V. durch die Bundesregierung im Bereich
psychosoziale Unterstützung und Trauma-behandlung unterstützt. Die
Kooperation der lokalen NGOs mit internationalen Nichtregierungsorganisationen wirkt
sich durch die Festigung zivilgesellschaftlicher Strukturen im Irak ebenfalls
stabilisierend aus.
30. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
anhaltende institutionelle Krise der kurdischen Autonomieregierung für eine
langfristige Stabilisierung der Region?
Die seit Mitte 2015 anhaltende Blockade des kurdischen Regionalparlaments und
das Auslaufen des Mandats von Regionalpräsident Barzani beeinträchtigen die
demokratische Kontrolle des Regierungshandelns und erschweren notwendige
Reformvorhaben. Eine Überwindung der Krise ist eine wichtige Voraussetzung
für eine langfristige Stabilisierung. Gleichzeitig ist es den politischen Kräften in
der Region Kurdistan-Irak gelungen, die Arbeit der Sicherheitskräfte von den
innenpolitischen Auseinandersetzungen abzuschirmen, gemeinsam mit den
irakischen Streitkräften erfolgreich gegen die Terrormiliz IS vorzugehen und die
innere Sicherheit in der Region Kurdistan-Irak aufrechtzuerhalten.
31. Inwiefern zieht die Bundesregierung konkrete Konsequenzen aus dieser
Situation für die Zusammenarbeit mit der kurdischen Autonomieregierung?
Die Bundesregierung setzt sich in allen Gesprächen mit den politischen Kräften
in der Region Kurdistan-Irak für eine schnelle Reaktivierung des Parlaments und
eine fristgerechte Durchführung der anstehenden Wahlen ein. Sie hat auch der
Regionalregierung immer wieder verdeutlicht, dass nach einem Ende der IS-Krise
funktionsfähige und verfassungsmäßige demokratische Institutionen in der
Region noch stärker Maßstab für die Qualität der Zusammenarbeit sein werden.
32. Welche von der Bundesregierung unterstützen Programme im Nordirak
zielen auf die Unterstützung jesidischer Binnenvertriebener bzw. auf die
Aussöhnung zwischen Jesidinnen und Jesiden und den anderen
Bevölkerungsgruppen im Nordirak?
Für die Unterstützung der Bundesregierung im Irak gilt der Grundsatz, dass alle
vom Konflikt betroffenen Menschen unabhängig von ihrer ethnischen und
religiösen Zugehörigkeit von den Unterstützungsleistungen profitieren sollen. Im
Fokus der Unterstützung stehen dabei Menschen, die besonders verwundbar und
deren Bedarfe sehr dringend sind. Jesidinnen und Jesiden, die in besonderer Weise
vom Terror der IS-Gruppen betroffen waren, unterstützt die Bundesregierung im
Rahmen von laufenden Maßnahmen in Flüchtlingslagern und aufnehmenden
Gemeinden. Dazu zählen beispielsweise Unterstützungsmaßnahmen im
Flüchtlingscamp Shariya im Nordirak über UNICEF und GIZ, in dem überwiegend
jesidische Binnenvertriebene leben. Dort hat die Bundesregierung u.a. eine
Gesundheitsstation eingerichtet, die ca. 20 000 Menschen versorgt. Ein Vorhaben zur
Stärkung der Kapazitäten kurdischer Behörden für die Exhumierung von
Massengräbern und die Sicherung von Beweismaterial für die strafrechtliche
Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen des IS setzt einen Schwerpunkt auf
Jesidinnen und Jesiden und unterstützt Prozesse der Vergangenheitsbewältigung.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung seit 2016 ein Projekt zum
Wiederaufbau der Sinjar Region über die GIZ und die Deutsche Welthungerhilfe e. V.
Für 2017 bereitet die Bundesregierung zudem die Unterstützung der Versöhnung
und Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen an Minderheiten,
einschließlich der Jesidinnen und Jesiden, über den Zivilen Friedensdienst vor.
33. Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihren
Erfahrungen bei der Zusammenarbeit für den Wiederaufbau in Tikrit,
Falludscha und Ramadi für ihre Planungen für die Zusammenarbeit beim
Wiederaufbau in Mossul?
Die Erfahrungen aus Tikrit, Falludscha und Ramadi zeigen, dass der
Wiederaufbau von Basisinfrastruktur, wie Schulbildung, Gesundheits- und
Wasserversorgung, sowie die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten entscheidende
Voraussetzungen für eine Rückkehr von Binnenvertriebenen sind. Die
Bundesregierung hat dazu mit ihrer Unterstützung der Stabilisierungsfazilität von UNDP
einen erfolgreichen Beitrag geleistet. Rückkehr muss sicher und gerecht stattfinden.
Dies wird in Mosul, u.a. aufgrund der Verminung und Sprengfallen durch den IS
sowie der weitflächigen Zerstörung von Wohnungen und Basisinfrastruktur, eine
komplexe Herausforderung sein. Die Bundesregierung engagiert sich daher in der
Minen-/Sprengfallenräumung. In politischen Gesprächen und Projekten setzt sich
die Bundesregierung dafür ein, dass beim Wiederaufbau und der Rückkehr keine
Bevölkerungsgruppe benachteiligt wird. Mit der Bereitstellung überplanmäßiger
Mittel für Mosul Ende 2016 ist die Bundesregierung darauf vorbereitet, über
UNDP als Umsetzungspartner nach einer Befreiung Mosuls schnell und wirksam
den Wiederaufbau unterstützen zu können.
34. Welche Rolle spielt die Bundesregierung als größter humanitärer Geber im
Irak (vgl. „Planen für den Tag danach“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
19. Oktober 2016) bei der Koordination der humanitären Hilfe in Mossul und
Umgebung?
In der Rolle einer der größten humanitären Geber im Irak kann Deutschland durch
die Teilnahme an Humanitären Country Team Treffen und Gebertreffen die
Schwerpunktesetzung des Bedarfsplans – auch bei der Koordinierung der
humanitären Hilfe in Mosul und Umgebung – mitgestalten. Durch regelmäßige Treffen
und Absprachen mit den Partnerorganisationen kann das Auswärtige Amt
entsprechend des Bedarfs eigene Prioritäten setzen.
Darüber hinaus engagiert sich die Bundesrepublik Deutschland im Mosul-
Kontext auch über das VN-koordinierte humanitäre System. Den Rahmen dafür bildet
der Mosul Flash Appeal, der bereits im Juni 2016 veröffentlich wurde und die
humanitären Vorbereitungen und ersten Hilfsmaßnahmen im Zuge der Mosul-
Offensive sicherstellte. Für humanitäre Hilfe im Jahr 2017 gibt der humanitäre
Bedarfsplan für Irak den Rahmen vor, dessen Schwerpunkt auf der Versorgung
von aus Mosul Vertriebenen, Rückkehrern und Zurückgebliebenen liegt. Das
Auswärtige Amt unterstützt ausschließlich Partner, deren Projekte Teil des
Bedarfsplans sind – bzw. im Falle der Internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung, deren Maßnahmen den Zielen des Bedarfsplans entsprechen – und die
sich aktiv an der Koordinierung beteiligen.
35. Wie setzt die Bunderegierung in ihrer Zusammenarbeit mit dem Irak das
„Linking Relief Rehabilitation and Development“-Prinzip um, und wie
werden Förderlücken und Inkohärenzen in der Zusammenarbeit vermieden?
Nach ersten schnell wirksamen Sofortmaßnahmen in Reaktion auf die durch
Kriegshandlungen ausgelöste Flüchtlingskrise 2014 beginnt die
Bundesregierung, die mittel- bis langfristige Unterstützung in Provinzen im Nord- und
Zentralirak vorzubereiten. Die Bundesregierung hat hierfür in 2016 Mittel von
rund 250 Mio. Euro aus der Übergangshilfe bereitgestellt. Damit wird in einem
kohärenten und gesamtirakischen Ansatz humanitäre Hilfe und Übergangshilfe
mit dem Beginn von langfristiger Entwicklung, insb. Aussöhnung, Wiederaufbau
und Grundlagen für spätere Wirtschaftsentwicklung, verbunden. Für 2017 stehen
Mittel der technischen Zusammenarbeit in Höhe von 12 Mio. Euro für Vorhaben
zur politischen und wirtschaftlichen Transformation zur Verfügung. Im gesamten
Planungs- und Umsetzungsprozess stehen die zuständigen Ressorts in engem
Austausch. Um die Anschlussfähigkeit der Übergangshilfe und
Entwicklungszusammenarbeit mit humanitären und stabilisierungspolitischen Maßnahmen zu
unterstützen, finden regelmäßige Austausche zum Irak auf Arbeitsebene statt.
Humanitäre NGOs werden in der Strategie des Auswärtigen Amts ausdrücklich auf
die Anschlussfähigkeit hingewiesen.
36. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Aussöhnung im Land
für die Erhaltung eines einheitlichen Irak, inwiefern engagiert sich die
Bundesregierung als Vermittlerin in diesem Prozess, und welche Projekte setzt
sie in diesem Feld um?
Für die Bundesregierung steht fest, dass innere Aussöhnung eine unerlässliche
Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Einheit des Irak ist. Nur durch eine
innergesellschaftliche Einigung kann ein stabiler Staat entstehen, der langfristig
die Erwartungen und Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung zufriedenstellt.
Ebenso klar gilt es zu erkennen, dass die Bereitschaft zur Aussöhnung nicht von
außen, vielmehr nur aus der Mitte der irakischen Politik und Gesellschaft
kommen kann.
Das Engagement der Bundesregierung im Bereich der Aussöhnung setzt auf
unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Bereichen an. Die Bundesregierung
fördert ein Vorhaben der Vereinten Nationen zur Unterstützung des Parlaments
in der Erstellung von Gesetzesvorhaben, die ein friedliches Zusammenleben aller
Bevölkerungsgruppen stärkt. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung
internationale Organisationen, die Beweismaterial für die strafrechtliche Verfolgung
von Menschenrechtsverletzungen sichern und damit Grundlagen für Aussöhnung
legen. Zudem fördert die Bundesregierung zusätzlich zu den
Aussöhnungsmaßnahmen der UNDP-Stabilisierungsfazilität Maßnahmen zur Unterstützung eines
interkonfessionellen Dialogs in der Provinz Anbar und die Behandlung von
Folteropfern des IS. Für 2017 bereitet die Bundesregierung zudem die Unterstützung
der Versöhnung und Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen an
Minderheiten, einschließlich der Jesidinnen und Jesiden, über den Zivilen Friedensdienst
vor.
37. Wann hat der „Mossul-Stabilisierungsrat“ zum letzten Mal getagt, und wie
beurteilt die Bundesregierung die Arbeit dieses Gremiums?
Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hatte im September 2016 den
Vorschlag für einen Mosul-Stabilisierungsrat unterbreitet; ein erstes Treffen fand auf
dieser Grundlage am 7. Oktober 2016 in Erbil statt. Das Format verfolgt das Ziel,
örtliche Vertreter, die Zentralregierung und die internationale Koalition analog
der in Bagdad tagenden „Task Force Stabilization“ zur Abstimmung und für
einen stabilisierungspolitischen Dialog an einem Tisch zu versammeln. Gespräche
mit allen Seiten haben gezeigt, dass der Zeitpunkt für die operative Einberufung
eines solchen Gremiums noch nicht gekommen ist. Die irakische Regierung ist
gegenwärtig noch ganz auf den Kampf gegen den IS in Mosul konzentriert. Die
Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen Kontakt mit irakischen und
internationalen Partnern; der Vorschlag bleibt auf dem Tisch und kann jederzeit
aktiviert werden, sobald die Lage im Irak das sinnvoll erscheinen lässt.
Anlage
Engagement der Bundesregierung Irak 2014-2016
Ministerium Jahr DO/Partner Maßnahme Summe
AA 2014 Arbeiter-Samariter-Bund
Unterstützung von intern Vertriebenen mit Winterkits, Hygieneaufklärungs-maßnahmen und
basismedizinischer Versorgung im Flüchtlingscamp Berseve 1, Provinz Dohuk, Region
Kurdistan-Irak
0,58
AA 2014 Berliner Zentrum für Folteropfer (BZFO) Psycho-soziale Unterstützung von Folteropfern und Prävention von Extremismus 0,56
AA 2014 BMVg Unterstützung der kurdischen Regierung mit nicht-letalen militärischen Ausrüstungsgütern 2,92
AA 2014 CARE Deutschland Winterhilfe für irakische Binnenvertriebene 0,30
AA 2014
Deutsche Stiftung für Internationale
Rechtliche Zusammenarbeit e.V
Reform des Zwangs-vollstreckungsrechts in der Region Kurdistan/ Irak (Ifa zivik Projekt) 0,05
AA 2014 Deutsche Welthungerhilfe
Nahrungsmittelhilfe für bedürftige Opfer und Vertriebene interner Konflikte im Irak/
Kurdistan-Irak
0,95
AA 2014 Deutsche Welthungerhilfe Winterausstattung für irakische und syrische Binnenvertriebene und Flüchtlinge 7,66
AA 2014 Deutscher Caritasverband Basisversorgung, Winterhilfe für irakische Binnenvertriebene 0,85
AA 2014 Deutsches Rotes Kreuz
Versorgung von Binnenflüchtingen mit dringenden Hilfsgütern per Lufttransport (medizin.
Hilfsgüter, Gebrauchsgegenstände)
0,28
AA 2014 Deutsches Rotes Kreuz
Verbesserung der humanitären Versorgung der vom Konflikt betroffenen Bevölkerung im
Irak (Winterfestmachung und Erste Hilfe)
3,00
AA 2014 GIZ Berufsbildung Irak 0,30
AA 2014 Haukari
Erinnerungsforum für Anfal überlebende Frauen in Rizgary, Kurdistan-Irak - Psychosoziale
Unterstützung und Empowerment
0,09
AA 2014 HELP e.V. Nahrungsmittelsoforthilfe für Binnenflüchtlinge in der Region Kurdistan/Irak 1,00
AA 2014 IKRK
Hilfsmaßnahmen für vom Konflikt betroffene Bevölkerungsgruppen,
Kooperationsmaßnahmen mit dem irakischen Rothalbmond
3,15
AA 2014 IKRK Minenopferfürsorge 1,15
AA 2014 IOM
Bereitstellung von lebensrettenden Gebrauchsgegenständen im Rahmen der Winterhilfe zur
Unterstützung von Binnenflüchtlingen in Irak
1,50
AA 2014 Luftfahrt ohne Grenzen
Transport von humanitären Hilfsgütern zur Verteilung an Binnenvertriebene in der Region
Kurdistan-Irak
0,03
AA 2014 Luftfahrt ohne Grenzen
Transportflug von humanitären Hilfsgütern zur Verteilung an Binnenvertriebene in der
Region Kurdistan-Irak
0,10
AA 2014 Malteser Hilfsdienst Gesundheitliche Basisversorgung für irakische Binnenvertriebene 0,31
AA 2014 Max-Planck-Stiftung Erkundungsmission zur Förderung der parlamentarischen Arbeit im Irak 0,02
AA 2014
Media in Cooperation and Transition
gGmbH (MICT)
Medienakademie Irak 0,49
AA 2014 OCHA für Länderbüro/Koordinierung humanitäre Hilfe und Hilfstransporte 0,50
AA 2014 Rebuild and Relief International gGmbH
Verbesserung der Trinkwasserversorgung durch Trinkwasseraufbereitung und den Bau von
Trinkwasserbrunnen
0,31
AA 2014 THW
Auf und Ausbau der der Infrastruktur zur Grundversorgung für irakische Binnenvertriebene
mit Schwerpunkt Winterfestmachung von Unterkünften sowie Wasserver- und –entsorgung
6,00
AA 2014 UNDPA DPA-Trust Fund für Irak und Syrien/Libanon (hier anteilig) 0,12
AA 2014 UNHCR Winterhilfe für Binnenvertriebene in Irak 17,00
AA 2014 Women Empowerment Organization (WEO) Schutz von Binnenvertriebenen (Ifa zivik Projekt) 0,05
AA 2014 Women Rehabilitation Organization (WRO) Unterstützung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in Kurdistan (Ifa zivik Projekt) 0,07
AA 2014 Zwischensumme 2014 49,34
BMVg 2014 Generalkonsulat Erbil
Unterstützung von Hilfsmaßnahmen für Vertriebene (Jessiden) im Nordirak (Verpflegung,
Sanitätsmaterial, Wolldecken)
0,77
BMVg 2014 International Emergency Help
Unterstützung Krankenhaus DEHUK mit Sanitäts- und Liegenschaftsmaterial (unentgeltliche
Materialabgabe zu humanitären Zwecken)
0,01
BMVg 2014 Zwischensumme 2014 0,78
BMZ 2014 BORDA e.V.
Verbesserung der sanitären Grundversorgung in Flüchtlingslagern
und deren Nachbarschaft
1,50
BMZ 2014 EZE/Brot für die Welt
Unterstützung von Binnenvertriebenen im Nordirak: Verbesserung der Lebensbedingungen
durch Wiederherstellung sozialer
Basisinfrastruktur und Förderung der friedlichen Koexistenz innerhalb der
Aufnahmegemeinden
0,40
BMZ 2014 GIZ/UNICEF
Verbesserung der Lebensbedingungen der irakischen Binnenvertriebenen
und der lokalen Bevölkerung in der Provinz Dohuk
27,00
BMZ 2014 Help e.V. Aufbau der Infrastruktur von Gesundheitszentren und Schulen 0,50
BMZ 2014 KfW/UNICEF Stabilisierung Nachbarländer Syrienkrise II (WASH, Bildung, Child Protection) 7,00
BMZ 2014 KfW/UNICEF Unterstützung von Flüchtlingen im Irak II 7,00
BMZ 2014 KfW/UNICEF Unterstützung von Flüchtlingen im Irak I 8,00
BMZ 2014 KZE/Misereor Unterstützung von Hilfsmaßnahmen für Vertriebene im Nordirak 1,80
BMZ 2014 terre des hommes e.V.
Kinderschutzmechanismen für intern Vertriebene, Flüchtlingskinder und
Kinder aufnehmender Gemeinden im Nordirak
0,50
BMZ 2014 UNICEF
Wintertaugliche Unterstützung in den Bereichen Wasserversorgung,
Sanitär, Hygiene, Bildung und Kinderschutz
für vertreibungsbetroffene Bevölkerungsteile im Nord-Irak
8,00
BMZ 2014 Wadi e.V.
Psychologische Krisenintervention, Stabilisierung von Familien durch
Trauma Therapie und medizinische Behandlung
0,30
BMZ 2014 WEP
Nothilfeoperation (EMOP) 200433 – Nahrungsmittelhilfe für vulnerable syrische evölkerung
in Jordanien, Libanon, Irak und Türkei
11,50
BMZ 2014 WEP
EMOP 200667 Emergency !ssistance to Populations !ffected by the Iraq risis – Provision of
field kitchens in Dohuk, Sukemanyal & Diyala for distribution of hot meals to IDPs in IRAQ
2,00
BMZ 2014 WEP
EMOP 200667: Emergency Assistance to Populations affected by the Iraq Crisis(1.
Aufstockung) - Cash & Voucher
1,50
BMZ 2014 WEP
EMOP 200667: Emergency Assistance to Populations affected by hte Iraq Crisis (2.
Aufstockung) - Cash & Voucher
2,50
BMZ Zwischensumme 2014 79,50
AA 2015 Arbeiter-Samariter-Bund
Unterstützung von intern Vertriebenen mit Winterkits, Hygieneaufklärungs-maßnahmen und
basismedizinischer Versorgung im Flüchtlingscamp Berseve 1, Provinz Dohuk
0,01
AA 2015 Arbeiter-Samariter-Bund
Gesundheitsversorgung, Verteilung von Hygienekits und Hygieneaufklärung für
Binnenvertriebene in Camp Berseve I
0,58
AA 2015 Arche Nova WASH und mobile medizinische Versorgung für Binnenvertriebene 0,41
AA 2015 Ärzte der Welt Basisgesundheitsdienste für besonders vulnerable Binnenvertriebene im Irak 1,00
AA 2015 Auslandsvertretung Verteilung von Solar Energy Kits 0,05
AA 2015 Berliner Zentrum für Folteropfer (BZFO) Psycho-soziale Unterstützung von Folteropfern und Prävention von Extremismus 0,55
AA 2015 CARE Deutschland WASH-Maßnahmen im Camp für Binnenvertriebene Bersive I 1,17
AA 2015
Commission for International Justice and
Accountability (CIJA)
Beweismaterialsicherung von (IS) Menschenrechtsverletzungen 0,20
AA 2015 Conflict Casualties Monitor Iraq Body Count (Ifa zivik Projekt) 0,25
AA 2015 Deutsche Welthungerhilfe
Überlebenshilfe durch wintergerechte Unterbringung von Binnenvertriebenen außerhalb
von Camps und Bereitstellung von sanitären Anlagen gem. SPHERE-Standard
1,05
AA 2015 Deutscher Caritasverband
Winterhilfe, Bargeldhilfe und psychosoziale Unterstützung für Binnenvertriebene und
Bedürftige in Gastgemeinden
0,98
AA 2015 Deutsches Rotes Kreuz Humanitäre Hilfe für vom Konflikt betroffene Menschen in Irak 2,95
AA 2015 GIZ
Unterstützung des Wiederaufbau- und Transitionsprozesses in Syrien; hier Anteil Irak-
Komponente
2,56
AA 2015 Haukari
Erinnerungsforum für Anfal überlebende Frauen in Rizgary, Kurdistan-Irak - Psychosoziale
Unterstützung und Empowerment
0,21
AA 2015 HELP e.V. Cash-for-Work und Nahrungsmittelhilfe für Binnenvertriebene außerhalb von Lagern 0,70
AA 2015 HELP e.V. Überlebenssicherung für Binnenvertriebene 0,48
AA 2015 IKRK IKRK Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen im Irak 4,50
AA 2015 IKRK Rehabilitierung von Minenopfern 0,70
AA 2015 IOM
mehrjährige Basisnothilfe für vulnerable Binnenvertriebene, die vor akuter Gewalt in Irak
geflohen sind
1,00
AA 2015 Luftfahrt ohne Grenzen
Lufttransport zur Bereitstellung von humanitären Hilfsgütern für Binnenvertriebene und
syrische Flüchtlinge
0,11
AA 2015 Malteser Hilfsdienst gesundheitliche Basisversorgung für irakische Binnenvertriebene 1,10
AA 2015
Media in Cooperation and Transition
gGmbH (MICT)
Journalismus gegen Propaganda (Anteil Irak) 0,31
AA 2015 Mines Advisory Group Humanitäres Minenräumen 0,61
AA 2015 Mission East Deutschland e.V. Überlebenshilfe für Binnenvertriebene durch Winterhilfe 0,47
AA 2015 OCHA Einzahlung in den Iraq Humanitarian Pooled Fund 5,00
AA 2015 OCHA ProCap Advisor Irak 0,10
AA 2015 OCHA OCHA-Länderbüro Irak 0,50
AA 2015 Rebuild and Relief International gGmbH
Verbesserung der Trinkwasserversorgung durch Trinkwasseraufbereitung und den Bau von
Trinkwasserbrunnen in Al Najaf
0,12
AA 2015 Rebuild and Relief International gGmbH Verbesserung der Trinkwasserversorgung durch den Bau von Trinkwasserbrunnen 0,49
AA 2015 THW Auf- und Ausbau der Infrastruktur von Lagern für Binnenvertriebene und Flüchtlinge 6,38
AA 2015 UNDP FFIS - Fenster 4 1,00
AA 2015 UNHCR Nothilfe für Binnenvertriebene in Irak 4,00
AA 2015 UNHCR Sofort-und Nothilfe für Binnenvertriebene 12,00
AA 2015 UNOPS-UNAMI
Unterstützung des irakischen Parlaments in der Erstellung von Gesetzesvorhabens zur
Wahrung der gesellschaftlichen Kohäsion
0,28
AA 2015 Voice of Older People and Family
Rebuild tolerance and peaceful coexistence among 736 Yazidi, Christians and Muslim IPD
families living in Dawudia IPD Camp (Ifa zivik Projekt)
0,06
AA 2015
Woman for Supporting Woman Association
(WSW)
National campaign to combat gender based sexual violence, GBSV movement to stop sexual
harassment against women (Ifa zivik Projekt)
0,08
AA 2015 Zwischensumme 2015 51,96
BMVg 2015 International Emergency Help
Unterstützung Krankenhaus DEHUK mit Sanitätsmaterial (unentgeltliche Materialabgabe zu
humanitären Zwecken)
0,01
BMVg 2015 Zwischensumme 2015 0,01
BMZ 2015 Arbeiter-Samariter Bund
Stärkung von Resilienz von intern Vertriebenen durch den Bau und Betrieb
von Gemeinde- und Sozialzentren zur Verbesserung ihrer Existenzgrundlagen und des
sozialen Zusammenhalts
0,72
BMZ 2015 Deutsche Welthungerhilfe e.V.
Rehabilitierung sozialer Basisinfrastruktur von Wasser- und
Stromanschlüssen sowie Sanierung von Schul- und Arztpraxen (inkl. Aufstockung)
3,00
BMZ 2015 Deutscher Caritasverband e.V.
Psychosoziale und gesundheitliche Unterstützung
(Umsetzung in Amman, JOR)
2,00
BMZ 2015 EZE Ernährungssicherung und Einkommenssicherung 1,00
BMZ 2015 GIZ
TZ Unterstützung in Dohuk - Basisinfrastruktur, Community Center,
Reservemittel für kurzfristige Krisenreaktion
10,00
BMZ 2015 GIZ
Winterhilfe und Gesundheitsversorgung für 2 Mio. Menschen in Camps und
aufnehmenden Gemeinden
15,00
BMZ 2015 KAS Unterstützung von Flüchtlingen Irak (v.a. Irak/ Erbil) + LBN, JOR, TUR 0,35
BMZ 2015 KfW/UNDP – FFIS
UNDP Stabilisierungsfazilität - Funding Facitiliy for Immediate Stabilization
(FFIS) (1. Aufstockung
5,00
BMZ 2015 KfW/UNDP - ICRRP
Kommunale Infrastruktur: Förderung der sozialen Kohäsion sowie
Beschäftigungsförderung
10,00
BMZ 2015 KfW/UNDP - ICRRP
Kommunale Infrastruktur: Förderung der sozialen Kohäsion sowie
Beschäftigungsförderung (1. Aufstockung)
10,00
BMZ 2015 KfW/UNDP - LADP/FFIS
UNDP Local Area Development Programme (LADP)- Funding Facitiliy for
Immediate Stabilization (FFIS)
5,00
BMZ 2015 KfW/UNICEF Förderung der Primärbildung im Irak , Kinderschutz 24,24
BMZ 2015 KfW/UNICEF
Gesundheit: Stärkung der Resilienz von Gemeinden durch
Traumabehandlung
5,00
BMZ 2015 KfW/UNICEF Bildung- und Kinderschutzmaßnahmen (u. a. No Lost Generation) 5,00
BMZ 2015 KZE
Bewältigung der Flüchtlingskrise, therapeutische/ psycho-traumatische
Behandlung
1,00
BMZ 2015 WEP
Syria Regional EMOP 200433 Food Assistance to Vulnerable Syrian Populations in Jordan,
Lebanon, Iraq, Turkey, and Egypt Affected by Conflict in Syria
12,47
BMZ 2015 WEP
EMOP 200677 - "Emergency Assistance to Populations Affected by the
Al-Anbar Crisis"
3,00
BMZ 2015 WEP Nahrungsmittelgutscheine IDP 10,00
BMZ Zwischensumme 2015 122,78
AA 2016 Arbeiter-Samariter-Bund
Nothilfe und basismedizinische Versorgung (Verteilung von Hygieneartikeln, Schulungen,
Gesundheitsstation) für Binnenvertriebene im Flüchtlingscamp Berseve 1, Dohuk
0,70
AA 2016 Arche Nova WASH und mobile medizinische Versorgung für Binnenvertriebene 0,10
AA 2016 Arche Nova
Verbesserung der Wasser-und Gesundheitsversorgung (mobile Gesundheitsteams) für IDPs
und aufnehmende Gemeinden im Diyala und Sulaymaniya Governorat; Mosul-Komponente:
Gewährleistung der Wasserversorgung durch Brunnenbohrung, Verbesserung Wassersystem
2,10
AA 2016 Ärzte der Welt Bereitstellung von Basisgesundheitsdiensten für besonders vulnerable Binnenvertriebene 1,60
AA 2016 Berliner Zentrum für Folteropfer (BZFO) Behandlungszentrum Folteropfer/Post Isis 0,55
AA 2016 CARE Deutschland
Verbesserung der WASH- und Shelterversorgung für Binnenvertriebene in Nord-Irak; Mosul-
Komponente: Beschaffung und Verteilung von Matratzen, Zelten, Küchenutensilien und
Gebrauchsgegenständen
1,90
AA 2016 Center for Humanitarian Dialogue (CHD) Inter-Arab Dialogue for Stabilisation 0,23
AA 2016
Commission for International Justice and
Accountability (CIJA)
Beweismaterialsicherung von (IS) Menschenrechtsverletzungen 0,20
AA 2016 Conflict Casualties Monitor Datenbank: Iraq Body Count (Ifa zivik Projekt) 0,20
AA 2016 Deutscher Caritasverband
Winterhilfe, Bargeldhilfe und psychosoziale Unterstützung für Binnenvertriebene und
Bedürftige in Gastgemeinden
0,63
AA 2016 Deutscher Caritasverband
Stabilisierung der Lebensbedingungen durch Bargeldhilfe, Kerosin-Verteilung, psychosoziale
Angebote, Förderung des Schulbesuchs für Binnenflüchtlinge und Bedürftige in der Region
Kurdistan
1,30
AA 2016 Deutsches Rotes Kreuz Humanitäre Hilfe für vom Konflikt betroffene Menschen in Irak 1,80
AA 2016 Deutsches Rotes Kreuz
Verbesserung der Versorgungslage von binnenvertriebenen und Notleidenden in
Gastgemeinden; Mosul-Komponente: Verteilung Hygiene-Kits, Haushaltsutensilien,
Trinkwasser
2,75
AA 2016 Diakonie Katastrophenhilfe
Nothilfe für syrische Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Gastgeberhaushalte in Nordirak
durch Verteilung von Lebensmittelgutscheinen und cash-for-work Maßnahmen
0,80
AA 2016 Diakonie Katastrophenhilfe
Nahrungsmittel- und Haushaltsutensilien-Erstversorgung für neueintreffende
Binnenvertriebene aus Mosul
0,70
AA 2016
Foreign and Commonwealth Office of the
United Kingdom of Great Britain and
Northern Ireland
Kapazitätsaufbau zivilgesellschaftlicher Akteure im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und sozialen
Medien
1,50
AA 2016 GIZ Stabilisierungsvorhaben Irak 4,92
AA 2016 Haukari Erinnerungsforum Anfal 0,17
AA 2016 HELP e.V.
Überlebenssicherung von Binenvertriebenen durch monatliche Verteilung von
Nahrungsmittelpaketen
1,20
AA 2016 HELP e.V.
Humanitäre Nothilfe zur Überlebenssicherung durch Mietbeihilfen und Kostenübernahme
von medizinischen Behandlungen von Binnenflüchtlingen im Distrikt Erbil in Zusammenarbeit
mit dem
Nothilfekomitee der aramäischen Kirche
1,00
AA 2016 IKRK
Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen gemäß dem IKRK Emergency
Appeal 2016
10,00
AA 2016 IKRK physische rehabilitationsmaßnahmen für Minenopfer 0,70
AA 2016
International Committee on Mission
Persons (ICMP)
Kapazitätsaufbau Umgang mit vermissten Personen / Exhumieriung von Massengräbern 0,22
AA 2016 IOM
mehrjährige Basisnothilfe für vulnerable Binnenvertriebe, die vor akuter Gewalt in Irak
geflohen sind
3,00
AA 2016 IOM Community Policing Iraq 1,71
AA 2016 KfW Vorbereitungsphase Ungebundener Finanzkredit (UFK) 0,18
AA 2016 Malteser Hilfsdienst Gesundheitsversorgung für konfliktbetroffene Binnenvertriebene in Irak 1,10
AA 2016 Malteser Hilfsdienst Sicherstellung der Basisgesundheitsversorgung durch mobile medizinische Kliniken 0,65
AA 2016
Media in Cooperation and Transition
gGmbH (MICT)
Journalismus gegen Propaganda 0,89
AA 2016 Mines Advisory Group Humanitäres Minenräumen 0,96
AA 2016 Mission East
Deckung der Notbedürfnisse neuer Vertriebener durch Unterstützung bei Unterkünften,
WASH und psychosoziale Unterstützung; Mosul-Komponente: Verteilung von Wasser und
Hygieneartikeln in Transitgebieten
und Haushaltsutensilien in Zielgebieten
1,90
AA 2016 OCHA OCHA Länderbüro Irak 1,80
AA 2016 OCHA Einzahlung in den Humanitarian Pooled Fund Irak 14,53
AA 2016 OXFAM Deutschland
Versorgung mit Trinkwasser (Water-Trucking), Bau- und Instandsetzung von
Wasserversorgungsnetzen, Latrinen, Dusch- und Waschangelegenheiten
0,55
AA 2016 Rebuild and Relief International gGmbH
Humanitäre Soforthilfe zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung durch
Trinkwasseraufbereitung und den Bau von Trinkwasserbrunnen in der Provinz Al Anbar mit
Erweiterung auf Sala al-Din und Dyala; Mosul-Komponente: Bau von 8 Trinkwasserbrunnen,
Verbesserung von
Wasserversorgungsanlagen
2,10
AA 2016 THW
Verbesserung und Stärkung der grundlegenden Infrastruktur in Flüchtlings- und
Binnenvertriebenenlagern sowie Stärkung der lokalen Regierung im akuten
Krisenmanagement
3,10
AA 2016 UNDP UNDP Stabilisierungsfazilität (Fenster 3 + 4) 14,15
AA 2016 UNHCR Sofort-und Nothilfe 24,00
AA 2016 UNMAS Minen-/Sprengfallenräumung 5,00
AA 2016 UNOPS-UNAMI
Unterstützung des irakischen Parlaments in der Erstellung von Gesetzesvorhabens zur
Wahrung der gesellschaftlichen Kohäsion
0,57
AA 2016 US Department of State Minen-/Sprengfallenräumung 10,00
AA 2016 World Food Programme Nahrungsmittelhilfe für Binnenvertriebene 37,00
AA 2016 World Vision
Einrichtung von kinderfreundlichen Räumen mit WASH-Einrichtungen in Qaddisiya
Markaz/Kirkuk, psychosoziale Unterstützung
0,70
AA 2016 Zwischensumme 2016 159,16
BMI 2016 BKA/Irak. Innenministerium Kooperation mit den Sicherheitsbehörden des Iraks zur Stärkung des Sicherheitssektors 1,08
BMI 2016 Zwischensumme 2016 1,08
BMZ 2016 Arbeiter Samariter Bund
Bau und Betrieb von zwei Gemeindezentren in den IDP Camps Berseve I
und II in der Provinz Dohuk
0,35
BMZ 2016 CARE e.V.
Gesunder Wiederaufbau: Verbesserung der Mutter-Kind-Gesundheit in
Rückkehrgebieten im Nord-Irak
2,90
BMZ 2016 Deutsche Welthungerhilfe e.V.
Rehabilitation essentieller öffentlicher und privater WASH Einrichtungen
in den Provinzen Dohuk, Erbil und Ninewa im Irak
2,90
Stabilisierung der Trinkwasser- u. Sanitärversorgung für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und
BMZ 2016 GIZ aufnehmende Gemeinden im Gouvernorat Dohuk, 30,00
Nord-Irak (bisher: Wasserversorgung und Abwassserentsorgung SYR Flüchtlinge IDP - Mossul
BMZ 2016 GIZ Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Irak (ISP) 30,00
Verbesserung der Lebensbedingungen von IDPs, Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung
BMZ 2016 GIZ im Aufnahmegebiet Nordirak (Dohuk+ ggfls. eine weitere Provinz). 45,00
Das Vorhaben fokussiert auf Bildung, Ausbildung und Beschäftigungsförderung.
BMZ 2016 GIZ Wiederaufbau Basisinfrastruktur, Reintegration Flüchtlinge 28,50
BMZ 2016 GIZ/CARE e.V./DWHH/ASB
Temporäre Stabilisierung von bedürftigen Haushalten von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen
und Bevölkerung in aufnehmenden Gemeinden im Nord-Irak
53,50
BMZ 2016 Help - Hilfe zur Selbsthilfe e.V.
Multisektorale Verbesserung der Lebensbedingungen von IDPs, Flüchtlingen und lokaler
Bevölkerung im Nordirak
2,40
UNDP Programme FFIS Stabilisierung & Wiederaufbau und ICRRP - Soziale Kohäsion &
BMZ 2016 KFW/UNDP Beschäftigung Stabilisierung/Stärkung aufnehmender Gemeinden 40,00
u.a. durch Beschäftigungsprogramme für Flüchtlinge /// Wiederaufbau von kriegszerstörter
BMZ 2016 KfW/UNDP Stabilisierung, Wiederaufbau und Beschäftigung II 15,00
BMZ 2016 KfW/UNICEF Bildung, Kinderschutz, WASH 30,00
BMZ 2016 KfW/UNICEF Irak-Mossul: Bildung Kinderschutz und Winterresilienz 19,00
BMZ 2016 KfW/UNICEF Bildung, Kinderschutz, WASH 15,80
Stärkung lokaler, staatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen für die psychosoziale
BMZ 2016 Medica Mondiale e.V. Beratung von Frauen und Mädchen in Flüchtlingsunterkünften und 1,00
Gastgemeinden, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind.
BMZ 2016 Oxfam e.V. Neue Partnerschaft für ganzheitlichen Wiederaufbau im Irak 2,30
BMZ 2016 SOS-Kinderdörfer e.V.
Psychosoziale Unterstützung bedürftiger Kinder, die in Gefahr sind,
ihre mütterliche (elterliche) Fürsorge zu verlieren
0,60
BMZ 2016 terre des hommes Deutschland e.V. Sichere Räume für Flüchtlingskinder und Jugendliche 4,27
BMZ 2016 THW
Nachhaltige Stärkung der zivilges. Resilienz durch Aufbau einer ehrenamtl.
getragenen Einsatzorganisation
1,87
BMZ 2016 THW Bereitstellung von Generatoren im Rahmen des EU CPM Requests 0,20
BMZ 2016 Zwischensumme 2016 325,58
Gesamtsumme 2014-2016 790,20
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]