[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 20. Februar 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11263
18. Wahlperiode 21.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Britta Haßelmann,
Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10951 –
Stärkung strukturschwacher Regionen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die hohen Wahlergebnisse rechtspopulistischer Parteien in den ländlich
geprägten Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben zu einer
öffentlichen Debatte über sogenannte abgehängte Regionen in Deutschland
geführt. In der Diskussion wird ein Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen
Strukturschwäche, starken Abwanderung oder hohen Arbeitslosigkeitsquote
dieser Regionen und dem populistischen Wahlverhalten gesehen. Die
unterschiedlichen Lebensverhältnisse in städtischen Ballungszentren und ländlichen
Regionen werden für das divergierende Wahlverhalten der jeweiligen
Bevölkerung verantwortlich gemacht. Eine ähnliche Debatte wird seit der
Präsidentschaftswahl auch in den USA oder seit dem Brexit-Referendum auch in
Großbritannien geführt. Diese Debatte gilt es zum einen zu versachlichen, zum
anderen gilt es aber auch, die Erkenntnisse der Diskussion zu nutzen und neue
Instrumente der Regionalpolitik zu etablieren, mit welchen zielgerichtet auf eine
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Bevölkerungsteile
hingewirkt werden kann.
Für eine genauere Betrachtung der sogenannten abgehängten Regionen bietet
der Raumordnungsbericht des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) einen
deutschlandweiten Maßstab, der ungleichwertige Lebensverhältnisse in den
Regionen erfasst. Eine Region gilt dann als ungleichwertig, wenn sie im Vergleich
zum Bundesdurchschnitt stark unterdurchschnittliche Lebensverhältnisse
aufweist. Die regionalen Lebensverhältnisse werden dabei in den Kategorien
Demografie, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Wohlstand, Infrastruktur und
Wohnungsmarkt untersucht. Sofern Landkreise oder kreisfreie Städte in mehreren dieser
Kategorien stark unterdurchschnittlich abschneiden, sieht das BBSR die
Gleichwertigkeit gravierend gefährdet. Aus den untersuchten Kategorien ergeben sich
konkrete Handlungsaufträge an die Politik, um vor Ort neue Perspektiven zu
schaffen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt in der 18. Legislaturperiode einen besonderen
Schwerpunkt auf die Stärkung von Regionen im demografischen Wandel und auf die
Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Dies
spiegelt sich in der Raumentwicklungspolitik, in der Demografiestrategie der
Bundesregierung, in der Regional- und Strukturpolitik, in der Politik für ländliche
Räume und in der Städtebauförderung der Bundesregierung wider. U. a. wurden
die Rahmenbedingungen für eine flächendeckend gute Gesundheitsversorgung,
für Mobilität und Breitbandversorgung wurden verbessert, um die zukunftsfähige
Entwicklung insbesondere vom demografischen Wandel betroffener
strukturschwacher ländlicher Regionen zu unterstützen. Ziel ist eine ausgewogene
Entwicklung von Stadt und Land.
Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für das Ziel gleichwertiger
Lebensverhältnisse und Zukunftschancen für die Menschen in allen Regionen
Deutschlands ein. Damit zielt sie auch auf diejenigen ländlichen Regionen, die
besonders unter demografischen und ökonomischen Problemen leiden.
Das Ziel, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilräumen
herzustellen ist im Raumordnungsgesetz des Bundes verbindlich verankert. Es richtet sich
an die zuständigen Planungsträger auf den verschiedenen staatlichen
Handlungsebenen und umfasst verschiedene, den regionalen Bedingungen angepasste
Lösungen, insbesondere zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Ein Anspruch, an
jedem Ort das gleiche Angebot an infrastruktureller Versorgung vorzufinden, lässt
sich daraus nicht ableiten. Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass das vom Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) für den Raumordnungsbericht 2011 (Bundestagsdrucksache 17/8360
vom 13. Januar 2012) entwickelte Indikatorenmodell einen wissenschaftlichen,
in seiner Ausgestaltung noch deutlich fortzuentwickelnden Ansatz darstellt, um
über das Aufzeigen von Disparitäten Lebenssituationen – rein quantitativ – zu
beschreiben und abstrakt zu vergleichen. Aussagen über die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse und etwaige Handlungserfordernisse lassen sich daraus aber
schon im Hinblick auf die unterschiedlichen räumlichen Verhältnisse und
aufgrund des Fehlens qualitativer Merkmale nicht ohne Weiteres ableiten.
Für die Auswertung der über- und unterdurchschnittlichen Ausprägungen
regionaler Lebensverhältnisse werden im Wesentlichen die gleichen Indikatoren und
die gleiche Methodik angewandt wie für den Raumordnungsbericht 2011 des
BBSR.
Die aktuelle Auswertung erfolgt im Gegensatz zum Raumordnungsbericht 2011
auf Basis der 361 „Kreisregionen“ in Deutschland. Kreisregionen fassen
kreisfreie Städte unter 100 000 Einwohner, deren Ausweisung und Vorkommen
länderspezifisch höchst unterschiedlich ist, mit ihrem am stärksten verflochtenen
angrenzenden oder umgebenden Landkreis zusammen. Die Kreisregionen sind
keine eigene Verwaltungsebene sondern dienen ausschließlich einer weniger von
Sonderfällen verzerrten, interregional vergleichenden Raumbeobachtung.
1. Aus welchen Indikatoren setzen sich die Einzeldimensionen regionaler
Lebensverhältnisse (Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Demografie, Wohlstand,
Infrastruktur und Wohnungsmarkt) zusammen (bitte als tabellarische
Darstellung)?
Das Indikatorenmodell des BBSR ist in Tabelle 1 dargestellt. Es stellt die
Zeitbezüge dar, für die Indikatoren jeweils zum aktuellen sowie zu dem am längsten
zurückliegenden Datum (Vergleichsjahr) auf regionaler Basis darstellbar sind.
Tabelle 1: Indikatoren für die Einzeldimensionen regionaler Lebensverhältnisse
Dimension Indikatoren Einheit Aktuelles
Jahr(e)
Vergleichsjahr(e)
Demografie
Bevölkerungsentwicklung % 2005-2015 1995-2005
Lebenserwartung Männer Jahre 2012/2013/2014 1998/1999/2000
Anteil unter 15-Jährige % 2014 2000
Anteil über 75-Jährige % 2014 2000
Wirtschaft
BIP je Erwerbstätige % 2014 2000
Beschäftigte in
wissensintensiven Dienstleistungen
je 100
Beschäftigte
2014 2009
Beschäftigte in wissens- und
forschungsintensiven
Industrien1
je 100
Beschäftigte
2014 2009
Arbeitsmarkt
Arbeitslosenquote % 2014 2005
Pendeldistanzen km 2014 2000
Erwerbstätigenbesatz je 100 15- bis
unter 65-Jährige
2014 2000
Ausbildungsplatzquote je 100 Bewerber 2016 2000
Wohlstand
Verschuldete Privatpersonen je 100 Einwohner
18 Jahre und älter
2015 2004
Anteil unter 15-Jährige, die in
Bedarfsgemeinschaften leben
je 100 Einwohner
unter 15 Jahre
2015 2007
Verfügbares Pro-Kopf-
Einkommen
Euro je Einwohner 2014 2000
Infrastruktur
Einwohnerdichte Einwohner/km² 2015 2000
PKW-Reisezeit zu Ober-
und Mittelzentren
Minuten 2015 2002
Anteil unter 3-Jährige in
Kindertagesstätten
je 100 unter
3-Jährige Kinder
2015 2006
Ärzte-Einwohner-Relation je 100 000
Einwohner
2014 2000
Betten für stationäre Pflege je 100 Einwohner
65 Jahren und älter
2013 2003
Grundschulnetzdichte Grundschulen
je km²
2014 2000
Erreichbarkeit von
Autobahnen, IC/ICE-Anschlüssen,
Flughäfen
Minuten 2016 2000
Haushalte mit
Breitbandversorgung mit mind. 50 Mbit/s2
je 100 Haushalte 2016 2010
Wohnungsmarkt
Angebotsmieten3 Euro je m² 2016 2004
1 alternativer Indikator zu FuE- Beschäftigte, da 2011 letztmalig erhoben
2 alternativer Indikator zur Grundversorgung mit Breitband mit mind. 1 Mbit/s, da nicht mehr
Standard
3 alternativer Indikator zu Hauspreis-Einkommensrelation, da nur unregelmäßig und zuletzt 2011
erhoben
2. Welche Kreise und kreisfreien Städte weisen stark unterdurchschnittliche
und unterdurchschnittliche regionale Lebensverhältnisse auf (bitte pro
Bundesland aufsteigend angeben, bitte auch bei den folgenden Fragen auf die
aktuellsten Zahlen zurückgreifen)?
Nach dem Indikatorenmodell des BBSR weisen die Kreisregionen in Tabelle 2
stark unterdurchschnittliche sowie sehr stark unterdurchschnittliche regionale
Lebensverhältnisse auf (Zeitbezüge der Indikatoren wie Antwort 1). Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen; „unterdurchschnittliche“
Indikatoren können auch Hinweis auf aufstrebende Regionen sein (etwa eine
angespannte Wohnungslage).
Tabelle 2: Ausprägung regionaler Lebensverhältnisse (jeweils aktuellste
verfügbare Datengrundlagen zwischen 2013-2016; schlechteste Ausprägung zuerst)
Land Kreisregion
(stark unterdurchschnittlich)1
Kreisregion
(sehr stark
unterdurchschnittlich)1
Brandenburg Oder-Spree/ Frankfurt (Oder), Stadt
Oberspreewald-Lausitz
Uckermark
Prignitz
Ostprignitz-Ruppin
Elbe-Elster
Bremen Bremerhaven, Stadt ---
Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Mecklenburgische Seenplatte
Nordrhein-Westfalen Herne, Stadt
Oberhausen, Stadt
Gelsenkirchen, Stadt
---
Sachsen-Anhalt Anhalt-Bitterfeld/Dessau-Roßlau,
Stadt
Jerichower Land
Wittenberg
Saalekreis
Salzlandkreis
Altmarkkreis Salzwedel
Stendal
Mansfeld-Südharz
Burgenlandkreis
Harz
Thüringen Altenburger Land
Unstrut-Hainich-Kreis
Kyffhäuserkreis
1 Methodische Anmerkungen zur Bestimmung unterdurchschnittlicher regionaler
Lebensverhältnisse:
Pro Index werden die Kreisregionen (siehe Vorbemerkung) in 5 Gruppen klassifiziert:
- stark unterdurchschnittlich = Indexwert 1 Standardabweichung unter dem Mittelwert
- unterdurchschnittlich = Indexwert 0,7 Standardabweichungen unter dem Mittelwert
- durchschnittlich = Indexwert zwischen +/- 0,7 der Standardabweichung um den Mittelwert
- überdurchschnittlich = Indexwert 0,7 Standardabweichungen über dem Mittelwert
- stark überdurchschnittlich = Indexwert 1 Standardabweichung unter dem Mittelwert
Pro Kreisregion wird ausgezählt, wie oft sie in den Einzeldimensionen der Gruppe „stark
unterdurchschnittlich“ bzw. „stark überdurchschnittlich“ zugeordnet wird:
- sehr stark unterdurchschnittlich: vier und mehr Einzeldimensionen stark unterdurchschnittlich
- stark unterdurchschnittlich: drei Einzeldimensionen stark unterdurchschnittlich bei maximal zwei
Einzeldimensionen stark überdurchschnittlich
Innerhalb dieser Gruppen wird keine weitere Abstufung oder Ranking erzeugt.
Die Ergebnisse der Kreisregionen werden den ihnen zugehörigen Kreisen und Kreisfreien Städten
zugeordnet.
3. Welche Kreise und kreisfreien Städte sind aufgrund ihrer Strukturschwäche
an der Schwelle zur Unterdurchschnittlichkeit und ebenfalls bedroht,
unterdurchschnittliche Lebensverhältnisse aufzuweisen?
Das Indikatorenmodell des BBSR lässt keine Schlussfolgerung auf
„Strukturschwäche“ zu. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. Wie viele Menschen in Deutschland leben insgesamt unter stark
unterdurchschnittlichen und unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen
(bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Regionen aus Frage 2 sind besonders bevölkerungsstark
beziehungsweise bevölkerungsschwach?
Die nachfolgende Tabelle umfasst nach dem Indikatorenmodell des BBSR je
Land die Anzahl der Menschen, die insgesamt in Kreisregionen mit stark
unterdurchschnittlichen und unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen
leben.
Tabelle 3: Anzahl der Menschen, die insgesamt in Kreisregionen mit stark
unterdurchschnittlichen bzw. unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen
leben (Bevölkerungsstand: 31. Dezember 2015)
Land Regionale
Lebensverhältnisse
Bevölkerungsanteil
(absolut)
Bevölkerungsanteil
(%)
Brandenburg sehr stark unterdurchschnittlich
stark unterdurchschnittlich
281.356
473.953
11,3
19,1
Bremen stark unterdurchschnittlich 114.025 17,0
Mecklenburg-Vorpommern sehr stark unterdurchschnittlich
stark unterdurchschnittlich
487.337
452.471
30,2
28,1
Nordrhein-Westfalen stark unterdurchschnittlich 627.153 3,5
Sachsen-Anhalt sehr stark unterdurchschnittlich
stark unterdurchschnittlich
748.281
851.002
33,3
37,9
Thüringen sehr stark unterdurchschnittlich
stark unterdurchschnittlich
77.110
197.617
3,6
9,1
Besonders bevölkerungsstark (mehr als 150 000 Einwohner) sind folgende
Kreisregionen: Oder-Spree/Stadt Frankfurt (Oder), Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-
Greifswald, Vorpommern-Rügen, Mecklenburger-Seenplatte, Kreisfreie Stadt
Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt Oberhausen, Kreisfreie Stadt Herne, Anhalt-
Bitterfeld/Stadt Dessau-Roßlau, Saalekreis, Salzlandkreis, Burgenlandkreis, Harz.
Besonders bevölkerungsschwach (weniger als 150 000 Einwohner) sind:
Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder), Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Elbe-Elster,
Oberspreewald-Lausitz, Uckermark, Kreisfreie Stadt Bremerhaven, Altmarkkreis
Salzwedel, Stendal, Mansfeld-Südharz, Kreisfreie Stadt Dessau-Rosslau, Jerichower
Land, Wittenberg, Kyffhäuserkreis, Altenburger Land, Unstrut-Hainich-Kreis.
5. Welche Kreise und kreisfreien Städte weisen in den Einzeldimensionen
(Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Demografie, Wohlstand, Infrastruktur sowie
Wohnungsmarkt) stark unterdurchschnittliche und unterdurchschnittliche
Werte auf (bitte pro Bundesland aufsteigend je Einzeldimension angeben)?
Im Rahmen seiner Aufgabe zur wissenschaftlichen Politikberatung der
Bundesregierung hat das BBSR sein Stadt- und Raumbeobachtungssystem unter
www.inkar.de im Jahr 2015 online gestellt. Rund 600 Indikatoren sowie
Auswertungen über die letzten zwei Jahrzehnte können dort abgefragt werden. Darüber
hinaus bietet das Demografieportal des Bundes und der Länder unter www.
demografie-portal.de umfassende Informationen zu Demografie an.
6. Besteht eine signifikante Korrelation bestimmter Einzeldimensionen zu in
der Gesamtdimension stark unterdurchschnittlichen und
unterdurchschnittlichen regionalen Lebensverhältnissen?
Um welche Einzeldimensionen handelt es sich (bitte mit Begründung,
zusammenfassende Darstellung ist ausreichend)?
Da bei der verwendeten BBSR-Methode eine Auswertung über alle
Einzeldimensionen erfolgt, tragen prinzipiell alle Einzeldimensionen zum Gesamtergebnis
bei. Mindestens drei bis vier Einzeldimensionen müssen z. B. stark
unterdurchschnittlich sein, um die Gesamtbewertung stark unterdurchschnittlich zu
begründen.
7. Inwiefern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Korrelationen
zwischen den regionalen Lebensverhältnissen und der Anzahl von
Nichtwählerinnen und Nichtwählern bzw. den Wahlergebnissen rechtspopulistischer
Parteien?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Wie haben sich die regionalen Lebensverhältnisse in den Regionen aus
Frage 2 seit 1995 entwickelt (zusammenfassende Darstellung ist
ausreichend)?
Eine Betrachtung der Entwicklung seit 1995 ist aufgrund mangelnder
Datenverfügbarkeit nicht möglich. Als Vergleichsjahr wurde daher das Jahr 2000 gewählt,
da ab diesem Jahr die meisten der 23 Indikatoren berechen- und vergleichbar sind.
Einzelne Indikatoren sind jedoch auf Grund von Gesetzesänderungen (z. B.
Hartz IV-Reformen und Auswirkungen auf Arbeitslosenstatistik) erst ab einem
späteren Vergleichsjahr sinnvoll zu ermitteln (siehe hierzu Tabelle 1 in der
Antwort zu Frage 1).
Nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die räumliche Ausprägung
sehr stark und stark unterdurchschnittlicher regionaler Lebensverhältnisse,
aktuell und im Vergleichsjahr.
Abbildung 1: Über- und unterdurchschnittlichen Ausprägungen regionaler
Lebensverhältnisse im Zeitvergleich
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 18/11263 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Wie zufrieden sind die Menschen in den Regionen aus Frage 2 mit den
eigenen regionalen Lebensverhältnissen?
Wie hat sich diese Zufriedenheit seit 1995 entwickelt?
Wie hat sich die Zufriedenheit der Menschen mit den regionalen
Lebensverhältnissen durchschnittlich in Deutschland seit 1995 entwickelt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Zur Zufriedenheit liegen keine regionalisierten Befragungsergebnisse auf Basis
der verwendeten Typisierung vor.
10. Wie hat sich die regionale Ungleichheit seit 1995 insgesamt entwickelt (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen Einzeldimensionen und ihren jeweiligen Indikatoren hat die
Disparität ab- beziehungsweise zugenommen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Nachfolgende Tabelle 4 zeigt die Veränderungen der Disparitäten nach dem
Indikatorenmodell des BBSR zwischen dem aktuellen Jahr und dem Vergleichsjahr
(siehe Tabelle 1 in der Antwort zu Frage 1) in den Einzeldimensionen je Land.
Tabelle 4: Veränderungen der Disparitäten zwischen dem aktuellen Jahr und dem
Vergleichsjahr in den Einzeldimensionen
Land
Veränderungen von Disparitäten in den Einzeldimensionen
Demografie Wirtschaft Arbeitsmarkt Wohlstand Infrastruktur
Wohnungsmarkt
Baden-Württemberg ↔ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔
Bayern ↑ ↔ ↔ ↔ ↔ ↔
Berlin1
Brandenburg ↔ ↔ ↔ ↔ ↔ ↑
Bremen ↓ ↔ ↓ ↑ ↓ ↔
Hamburg1
Hessen ↑ ↔ ↔ ↔ ↔ ↓
Mecklenburg-
Vorpommern
↓ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔
Niedersachsen ↔ ↔ ↔ ↔ ↔ ↑
Nordrhein-Westfalen ↔ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔
Rheinland-Pfalz ↔ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔
Saarland ↔ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔
Sachsen ↑ ↔ ↓ ↔ ↔ ↑
Sachsen-Anhalt ↑ ↔ ↔ ↑ ↔ ↔
Schleswig-Holstein ↔ ↔ ↔ ↔ ↑ ↓
Thüringen ↑ ↔ ↔ ↔ ↔ ↔
Anmerkungen:
1 Berlin und Hamburg haben als Land keine regionalen Disparitäten
↔ = keine Veränderung; ↑ = Abbau von Disparitäten; ↓ = Zunahme von Disparitäten
11. Welche Aussagen lassen sich in Bezug auf die Fragen 2 bis 8 für die
Unterschiede von Ost und West, Nord und Süd sowie Stadt und Land treffen?
Die meisten Regionen mit sehr stark und stark unterdurchschnittlichen regionalen
Lebensverhältnissen finden sich nach dem Indikatorenmodell des BBSR in den
ostdeutschen Flächenländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
sowie zu einem kleinen Teil in Brandenburg und Thüringen.
Insbesondere in Brandenburg, Sachsen und Thüringen sind zahlreiche Regionen
inzwischen nicht mehr von unterdurchschnittlichen regionalen
Lebensbedingungen betroffen. In diesen Ländern weisen vornehmlich ländliche Kreise
unterdurchschnittliche regionale Lebensbedingungen auf.
In Westdeutschland finden sich nur wenige Regionen mit unterdurchschnittlichen
Lebensbedingungen in Nordrhein-Westfalen und Bremen. Hier handelt es sich im
Gegensatz zu den Befunden in Ostdeutschland um Großstädte bzw. städtische
Kreise.
Sehr stark und stark überdurchschnittliche Lebensverhältnisse findet man
dagegen in Süddeutschland (Baden-Württemberg und Bayern), Rheinland-Pfalz,
Nordrhein-Westfalen sowie in Hessen. Es handelt sich überwiegend um
Großstädte bzw. städtische Kreise und nur zu einem geringen Teil um ländliche Kreise.
12. Wann wird ein neuer Raumordnungsbericht veröffentlicht?
In welcher Hinsicht wird die Erhebung regionaler Lebensverhältnisse
überarbeitet (beispielsweise in der Raumebene der Untersuchung, den
Einzeldimensionen und ihren Indikatoren, in der Bezugnahme auf den
Bundesdurchschnitt etc.)?
In welcher Hinsicht sollen Möglichkeiten zur Teilhabe für den Menschen,
der Grad der Digitalisierung in den Regionen oder auch die
Finanzspielräume der Kommunen stärker berücksichtigt werden?
Wenn sie nicht stärker Berücksichtigung finden sollen, warum nicht?
Der neue Raumordnungsbericht 2017 „Daseinsvorsorge sichern“ soll im zweiten
Quartal 2017 veröffentlicht werden. Darin werden ausgewählte Bereiche der
Daseinsvorsorge im Kontext aktueller demografischer und wirtschaftlicher
Entwicklungen analysiert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
13. Welche weiteren jüngeren Studien und Erhebungen im Hinblick auf die
regionalen Lebensverhältnisse sind der Bundesregierung bekannt
beziehungsweise von ihr in Auftrag gegeben, und wann werden oder wurden sie
veröffentlicht?
Die Bundeszentrale für politische Bildung beteiligte sich 2016 erneut an der
Sinus-Jugendstudie. Sie sind als Open Access downloadbar unter:
http://link.springer.com/book/10.1007%2F978-3-658-12533-2.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in jüngster Zeit zwei
Gutachten zur regionalen Entwicklung und zur Weiterentwicklung
regionalpolitischer Konzepte erstellt. Das Gutachten „Aufgaben, Struktur und mögliche
Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems zur Förderung von strukturschwachen
Regionen ab 2020“ von GEFRA und rufis wurde im Mai 2016 veröffentlicht. Auf
Basis einer detaillierten Analyse der regionalen Ausgangslage und einer
Auswertung der bereits bestehenden regionalpolitischen Aktivitäten auf EU-, Bundes-
und Länderebene entwerfen die Autoren ein so genanntes Drei-Ringe-Modell der
zukünftigen Regionalförderung. Des Weiteren untersuchten Prognos AG und
InWIS an der Ruhr-Universität Bochum „Lehren aus dem Strukturwandel im
Ruhrgebiet für die Regionalpolitik“ (September 2015).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat darüber hinaus vor
kurzem ein Gutachten zu „Optionen einer Weiterentwicklung der Indikatorik für die
von der EU abgegrenzten Regionalfördergebiete nach 2020“ vergeben. Es soll im
zweiten Quartal 2017 vorliegen.
Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in
Auftrag gegebene Langzeitstudie „Ländliche Lebensverhältnisse im Wandel“
untersucht seit dem Jahr 1952 (1952, 1972, 1993, 2012) die Alltagswelt und die
Entwicklung in 14 Dörfern und deren Umland in Deutschland. Anfänglich auf zehn
westdeutsche Dörfer bezogen, wurde die Studie im Jahr 1992 um vier ostdeutsche
Dörfer erweitert. Die im Jahr 2012 veröffentlichte Studie wird im Verbund von
insgesamt sieben Forschungseinrichtungen durchgeführt und vom Thünen-
Institut für Ländliche Räume koordiniert.
Als Auftakt eines Monitorings der Entwicklung ländlicher Regionen hat das
BMEL im November 2016 auf der Seite
www.Zukunft.Land in einem Landatlas
interaktive Karten veröffentlicht, die anhand von ca. 50 Indikatoren die
Entwicklung und Vielfalt der Lebensverhältnisse in ländlichen Regionen regional
differenziert veranschaulichen.
In dem Working Paper „Abgrenzung und Typisierung ländlicher Räume“
(Dr. Patrick Küpper, Johann Heinrich von Thünen-Institut (2016)), wird eine
Methodik entwickelt, um ländliche Räume anhand von Daten der amtlichen
Statistiken beschreiben und analysieren zu können. Darin enthalten ist eine
sozioökonomische Typisierung, die auch in den Landatlas einbezogen wurde.
Im Rahmen seiner Aufgabe zur wissenschaftlichen Politikberatung der
Bundesregierung hat das BBSR sein Stadt- und Raumbeobachtungsystem unter www.
inkar.de im Jahr 2015 online gestellt. Dieser interaktive Online-Atlas
veranschaulicht anhand zahlreicher Indikatoren die Lebensbedingungen in Deutschland und
Europa. Zudem publiziert das BBSR Ergebnisse empirische Analysen zu den
verschiedenen Dimensionen regionaler Lebensverhältnisse insbesondere in der
Reihe „BBSR-Analysen KOMPAKT“. Zwischen 2014 und 2016 erschienen u. a.
folgende Analysen:
Neue Ansichten auf die Wohnungsmieten – Bevölkerungsproportionale
Kartogramme der Mietniveaus (08/2016),
Wandel demografischer Strukturen in deutschen Großstädten – Informationen
aus der vergleichenden Stadtbeobachtung (04/2016),
Regionale Bedeutung der Landwirtschaft und Förderung ländlicher Räume
(17/2015),
Verkehrsbild Deutschland (15/2015),
Wachsen oder schrumpfen? (12/2015),
Internationale Migration in deutsche Großstädte (11/2015),
Indikatoren zur Nahversorgung (10/2015),
Gender-Index revisited (08/2015),
Die Raumordnungsprognose 2035 nach dem Zensus (05/2015),
Divergenzen und Konvergenzen in Großstadtregionen – kleinräumige
Analysen (01/2015),
Kleinräumige Wohnungsmarkttrends in Großstädten (09/2014).
Darüber hinaus bietet das Demografieportal des Bundes und der Länder unter
www.demografie-portal.de eine umfassende Studienübersicht.
14. Wie haben sich die materielle Hilfsbedürftigkeit und die Armut in den
Regionen aus Frage 2 seit 1995 entwickelt?
Angaben zu den Leistungsempfängern in tiefer regionaler Gliederung sind nur
über die jeweiligen Statistischen Landesämter verfügbar.
15. Welchen Handlungsauftrag leitet die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen zur Entwicklung regionaler Lebensverhältnisse zur Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ab, beispielsweise in der
Raumordnungs- und Förderpolitik, der Arbeitsmarkt-, Sozial-, Städtebau-,
Digital-, Demokratie- oder Familienpolitik?
Das eindeutige Bekenntnis der Bundesregierung zum Ziel der Gleichwertigkeit
der Lebensverhältnisse spiegelt sich in der Raumentwicklungspolitik und
beispielsweise in der Demografiestrategie, in der Regional- und Strukturpolitik, in
der Politik für ländliche Räume und in der Städtebauförderung der
Bundesregierung wider.
In der weiterentwickelten Demografiestrategie der Bundesregierung „Für mehr
Wohlstand und Lebensqualität aller Generationen“ (Bundestagsdrucksache 18/6021
vom 9. September 2015) werden die übergeordneten Ziele und Handlungsfelder
der Demografiepolitik der Bundesregierung dargestellt und im Kontext der
demografischen Herausforderungen und Chancen ausführlich begründet. Die
übergeordneten Ziele sind die Stärkung des wirtschaftlichen Wachstumspotenzials,
die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Förderung der
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Regionen sowie die Gewährleistung
solider Finanzen für die Handlungsfähigkeit des Staates und verlässliche soziale
Sicherungssysteme.
Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfügen Bund und Länder über ein eingespieltes und wirksames
Instrument zur Verbesserung der Investitionstätigkeit sowie der Beschäftigungs-
und Einkommenssituation in den strukturschwachen Regionen und damit auch
zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen
Gerechtigkeit im gesamten Bundesgebiet.
Die Infrastruktur ländlicher Räume kann durch die am 15. Oktober 2016 in Kraft
getretene Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz – GAKG) nun auch im
Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik umfassender gefördert werden. Eine
Förderung der Infrastrukturen ist nunmehr möglich zum Beispiel durch Investitionen
in nicht landwirtschaftliche Kleinstbetriebe, die wichtige Beiträge zur
Grundversorgung der Menschen in sehr abgelegenen ländlichen Gebieten leisten
(beispielsweise Lebensmittelläden oder Handwerker), um Einrichtungen zu schaffen, mit
deren Hilfe die Grundversorgung verbessert werden kann (beispielsweise
Mehrfunktionshäuser) sowie zugunsten des ländlichen Tourismus.
Die Städtebauförderung des Bundes hat sich bewährt und soll auf hohem Niveau
verstetigt werden. Künftige Herausforderungen und gesellschaftliche
Entwicklungen sollen dabei auch künftig für alle Städte und Gemeinden gleichermaßen
berücksichtigt werden.
Eine hochleistungsfähige digitale Infrastruktur ist die grundlegende
Voraussetzung, um an den Innovationen und Chancen des digitalen Wandels teilhaben zu
können. Sie trägt somit ganz entscheidend dazu bei, die Attraktivität von Wohn-
und Wirtschaftsstandorten, insbesondere auch im ländlichen Raum, zu erhöhen.
Zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaus einer hochleistungsfähigen
digitalen Infrastruktur hat die Bundesregierung im Jahr 2015 das
Breitbandförderprogramm des Bundes aufgelegt. Dieses zielt vor allem auf ländliche Regionen,
in denen sich ein rein marktgetriebener Ausbau durch die
Telekommunikationsunternehmen aufgrund der geringen Einwohnerdichte und der unzureichenden
Wirtschaftlichkeit nicht realisieren lässt. Zugleich wird für bislang unterversorgte
Gewerbegebiete die Errichtung von Gigabitanschlüssen gefördert.
16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse für die Demokratie und die demokratische Repräsentation
der Bürgerinnen und Bürger aus diesen Regionen bei?
Die Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Ziel ist es u. a., den Bürgerinnen und Bürgern
gleiche Teilhabemöglichkeiten, auch im politischen Bereich, zu ermöglichen. Mit
dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) fördert das
Bundesministerium des Innern (BMI) seit 2010 in den ländlichen und strukturschwachen
Gegenden Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. Ziel ist es,
die bereits vorhandenen Vereins- und Verbandsstrukturen vor allem im
Amateursport, den freiwilligen Feuerwehren, den ehrenamtlichen Gliederungen des
Technischen Hilfswerks und anderen zivilgesellschaftlicher Organisationen zu fördern
und weiterzuentwickeln, um so die demokratische Beteiligung vor Ort zu stärken.
Der Förderschwerpunkt konzentrierte sich in der ersten Programmphase
weitestgehend auf die neuen Länder. Ab 2017 wird das Bundesprogramm auf ländliche
oder strukturschwache Regionen des gesamten Bundesgebietes ausgeweitet.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit bestehender
Steuerungsinstrumente des Bundes (wie der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur
und Küstenschutz – GAK –, Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW – und Städtebauförderung, des
Breitbandausbaus) für die Regionen aus Frage 2?
Die GAK dient nach Artikel 91a des Grundgesetzes der Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes. In diesem Rahmen ermöglicht sie die
Inanspruchnahme von Bundesmitteln unter anderem für Maßnahmen der Integrierten
Ländlichen Entwicklung, wie beispielsweise Erarbeitung ländlicher
Entwicklungskonzepte, Dorferneuerung oder Breitbandversorgung ländlicher Räume. Mit
der am 15. Oktober 2016 in Kraft getretenen Änderung des GAK-Gesetzes wurde
der Anwendungsbereich der GAK demjenigen der ELER-Verordnung soweit
möglich angepasst. So können nun auch die Infrastruktur ländlicher Gebiete und
damit Investitionen in nichtlandwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine
Infrastrukturen und Basisdienstleistungen, zugunsten des ländlichen Tourismus sowie
zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz über die GAK gefördert werden. Zudem
können im Rahmen der umweltgerechten Landbewirtschaftung Maßnahmen des
Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege gefördert werden. Für die
Durchführung der GAK-Förderung sind die Länder zuständig. Die Länder
entscheiden, ob sie die eröffneten Fördermöglichkeiten anwenden oder nicht. Dem
Bund liegen keine Daten über die Verwendung der Mittel nach Landkreisen vor.
Die GRW-Förderung wird regelmäßig von externen Gutachtern evaluiert. Die
Bundesregierung hat sich gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet,
in der laufenden Förderperiode eine Evaluation durchzuführen, die die neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse aufnimmt. Im Laufe des Jahres 2017 soll das
Evaluationsvorhaben ausgeschrieben werden.
Evaluierungen belegen eindeutig die positiven Effekte der GRW-
Investitionsförderung auf Beschäftigung und Einkommen in den strukturschwachen Regionen.
Hierzu zählt z. B. das Gutachten zur „Evaluierung der Gemeinschaftsaufgabe
´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ (GRW) durch
einzelbetriebliche Erfolgskontrolle für den Förderzeitraum 1999 bis 2008 und Schaffung eines
Systems für ein gleitendes Monitoring“ von Bade/Alm (2010). Es konnte gezeigt
werden, dass die im Rahmen der GRW geförderten Betriebe ein signifikant
höheres Beschäftigungswachstum als ähnliche (nicht-geförderte) Kontrollbetriebe
erreicht haben. Der Anteil der Hochqualifizierten ist überproportional hoch, das
Lohneinkommen übertrifft das der nicht geförderten Betriebe.
Als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt die
Städtebauförderung die Städte und Gemeinden darin, städtebauliche Missstände
zu beseitigen und eine zukunftsfähige Entwicklung einzuleiten. Die Stärkung von
Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion (auch unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes) sowie die Herstellung nachhaltiger
städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten
betroffenen Gebieten wie auch städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer
Missstände sind die drei Ziele der Städtebauförderung. Dabei ist die
Städtebauförderung nicht allein auf städtische, sondern auch auf ländliche Räume mit erhöhten
strukturellen Schwierigkeiten ausgerichtet.
Die verschiedenen Programme der Städtebauförderung bieten auch kleineren
Städten und Gemeinden in ländlichen Räumen genügend Flexibilität, auf die
dortigen Ausgangs- und Problemlagen zu reagieren. Für das Jahr 2017 stellt der Bund
insgesamt 790 Mio. Euro an Programmmitteln für die Städtebauförderung bereit.
Alleine mit dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und
Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ stellt der Bund 70 Mio. Euro
an Programmmitteln speziell für die Entwicklung in ländlichen Räumen zur
Verfügung. Es richtet sich vor allem an Kommunen in dünn besiedelten bzw.
ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel
betroffenen Räumen. Diese sollen darin unterstützt werden, die zentralörtlichen
Versorgungsfunktionen dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die
Bevölkerung der jeweiligen Regionen für die Zukunft zu sichern und zu stärken. Das
Programm wirkt weit über die konkrete Förderung hinaus, indem es mit weiteren
Fördermöglichkeiten gebündelt wird. Dazu dienen insbesondere die überörtlichen
integrierten Entwicklungskonzepte. Im Zuge der gemeinsamen Analyse der
Probleme und der Erarbeitung integrierter Lösungsstrategien und Maßnahmen
müssen notwendigerweise auch andere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
(Bund, Länder, EU, Private) einbezogen werden. Allein die Hebelwirkung von
1:7 beim Einsatz der Städtebauförderungsmittel zeigt die große wirtschaftliche
Bedeutung des Programms.
Die am 22. Oktober 2015 in Kraft getretene Richtlinie „Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ist mit rd. 4 Mrd.
Euro (bis 2020) hinterlegt. Mit Stand Ende Januar 2017 wurden bereits zwei
Förderaufrufe erfolgreich abgeschlossen und dabei rund 1,3 Mrd. Euro für mehr als
200 Breitbandausbauprojekte an Fördermitteln zugesagt. Im dritten Förderaufruf
wurden noch einmal 170 Projektanträge mit einem Fördervolumen von rund
950 Mio. Euro gestellt; die Antragsbearbeitung läuft ebenso wie der vierte
Aufruf. Ergänzend sind mehr als 2 100 Anträge auf Förderung von Planungs- und
Beratungsleistungen eingegangen, die kontinuierlich beschieden werden.
Die Mehrzahl der bereits positiv beschiedenen Projekte befindet sich derzeit noch
in den transparenten Vergabeverfahren, in denen die Leistungen für den
Wettbewerb ausgeschrieben werden. Aus diesem Grund sind vielfach noch keine
abschließenden Informationen über die Projekte verfügbar. Bereits heute zeichnet
sich jedoch ein großer Erfolg ab. So werden bereits durch die ersten beiden
Förderaufrufe voraussichtlich rund 625 000 Haushalte sowie rund 50 000
Unternehmen mit hochleistungsfähigen FTTB/H-Anschlüssen versorgt. Insgesamt werden
allein durch die ersten beiden Aufrufe voraussichtlich über eine Million
Haushalts- und knapp 90 000 Unternehmensanschlüsse realisiert.
Rund 94 Prozent der Fördermittel fließen in den Ausbau zukunftsfähiger
Glasfaserleitungen. Das Breitbandförderprogramm der Bundesregierung leistet damit
einen entscheidenden Beitrag zur Herstellung einer flächendeckenden
Breitbandversorgung insbesondere der ländlichen Räume. Zugleich ist es bereits ein erster
Schritt zur Realisierung gigabitfähiger Netze in Deutschland.
Wichtig für die Prosperität ländlicher Räume ist auch eine gute Anbindung des
Gewerbes an besonders leistungsfähige Internetanbindungen. Mit dem
Sonderprogramm Gewerbegebiete, das im Januar 2017 gestartet und mit 350 Mio. Euro
ausgestattet ist, werden daher Unternehmen in bisher noch unversorgten
Gewerbegebieten mit höchstleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen (FTTB/FTTH)
angeschlossen. Ergänzend soll eine WLAN-Versorgung sichergestellt werden. Die
Wirksamkeit der Maßnahme für die in der Antwort zu Frage 2 genannten Kreise
kann damit ebenfalls bestätigt werden. Mehr als 12 der genannten Kreise haben
bereits in den ersten beiden Förderaufrufen einen oder mehrere Förderzusagen
erhalten. Weitere sieben haben zwischenzeitlich Anträge gestellt, die noch nicht
beschieden worden sind. Hinzu kommen Anträge auf Förderung von Planungs-
und Beratungsleistungen sowie ggf. Förderanträge einzelner Gemeinden im
Kreisgebiet.
18. Rufen die Regionen aus Frage 2 in gleicher Weise die Fördermittel des
Bundes ab wie Regionen mit weniger Strukturproblemen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Unterschiede?
Mit den verschiedenen Fachpolitiken und Förderprogrammen sowie damit
verbundenen Finanzströmen übt der Bund auch räumlichen Einfluss auf die
Wirtschaftsstruktur, den Bestand an öffentlicher Infrastruktur und somit auf die
Entwicklung der einzelnen Regionen aus. Die Art und Intensität des Einflusses hängt
u. a. vom entsprechenden Bedarf und Umfang des öffentlichen Engagements in
einer Region sowie deren Fähigkeit ab, entsprechende öffentliche Mittel zu
absorbieren und in Entwicklungsimpulse zu überführen.
Innerhalb der Fördergebietskulissen beispielsweise der GRW, der GAK oder der
Städtebauförderung wird nicht zwischen Regionen mit unterdurchschnittlichen,
stark unterdurchschnittlichen und sehr stark unterdurchschnittlichen
Lebensverhältnissen (vgl. Antwort zu Frage 2) differenziert. Die jeweiligen Gebietskulissen
werden aufgrund unterschiedlicher Vorgaben, Zielsetzungen und ggf.
Indikatorenmodelle definiert.
Hinsichtlich des Abrufs der GRW-, der GAK- oder der Städtebaufördermittel
liegen der Bundesregierung keine Daten über die Verwendung der Mittel auf Ebene
von Kreisen bzw. kreisfreien Städten nach der Systematik gemäß Antwort zu
Frage 2 vor. Bei der GRW gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen den
Ländern. Während z. B. Mecklenburg-Vorpommern seine anteiligen
Bundesmittel im Jahr 2016 komplett abgerufen hat, hat Sachsen-Anhalt seine Mittel nur zu
ca. 62 Prozent genutzt. Der relativ niedrige Barmittelabfluss in manchen Ländern
im Jahr 2016 ist auch die Folge von beihilferechtlich induzierten Änderungen der
Förderbedingungen seit Juli 2014. Eine Reihe von Umstellungen im GRW-
Koordinierungsrahmen und den Länderrichtlinien wurde bereits als Reaktion auf diese
Veränderungen vorgenommen. Bei der Städtebauförderung liegen der
Bundesregierung nur aggregiert die Mittelabrufe der Länder vor.
19. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung über die
bestehenden Förderinstrumentarien (GRW, GAK, Städtebauförderung,
Breitbandausbau) hinaus, um gezielt Regionen aus Frage 2 zu unterstützen?
Zur Unterstützung strukturschwacher Regionen sind insbesondere folgende
Maßnahmen hervorzuheben:
Aus Sicht des Bundes soll die regionale Strukturpolitik weiterhin einen klaren
Fokus auf die Förderung des Unternehmenswachstums, die Stärkung von
Innovationen und die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur legen. Gleichzeitig
sieht der Bund die Notwendigkeit, dass die regionale Strukturpolitik durch
Maßnahmen vor allem im Bereich der Innovationsförderung, der Infrastruktur und der
Daseinsvorsorge flankiert wird. Die GRW ist ein dynamisches Fördersystem, das
sich kontinuierlich an neue Anforderungen und Problemlagen der
strukturschwachen Regionen anpasst. So wurde 2008 ein Maßnahmenpaket für ländliche
Räume eingeführt. In den letzten Jahren wurde vor allem die Innovations- und
Mittelstandsorientierung der GRW gestärkt. Die Durchführung der GRW-
Maßnahmen und die Setzung der Förderschwerpunkte sind Aufgabe der Länder.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, bis Ende der
Legislaturperiode die Grundlagen für ein gesamtdeutsches System zur Förderung
von strukturschwachen Regionen zu entwickeln, bei dem die bestehende
Differenzierung nach Ost und West aufgehoben werden soll. In diesem
Zusammenhang soll insbesondere geprüft werden, ob und wie ostspezifische
Fördermaßnahmen in das gesamtdeutsche System überführt werden können. Die GRW soll als
Ausgangspunkt des neuen Fördersystems dienen. Der Bund hat Anfang Mai 2015
in einem Eckpunktepapier erste Vorschläge entwickelt, die die Basis für ein
integriertes Konzept für eine erweiterte Regionalpolitik ab 2020 darstellen. Zur
näheren Abstimmung dieser Eckpunkte laufen Gespräche mit den Ländern.
Die Bundesregierung prüft derzeit weitere Maßnahmen aus dem im
Haushaltsjahr 2017 finanziell aufgestockten Bundesprogramm Ländliche Entwicklung.
Aktuell hat die Bundesregierung – neben der bewährten Städtebauförderung – für
die Jahre 2017 bis 2020 den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
gestartet, wofür jährlich 200 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung stehen. Diese
Förderung hilft auch den Städten und Gemeinden in strukturschwachen
Regionen, den Sanierungsstau der sozialen Infrastruktur zum Zwecke einer
verbesserten sozialen Integration zu beheben.
Am 14. Dezember 2016 hat die Bundesregierung das Gesetzespaket zur
Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 auf den Weg gebracht. Mit
den gesetzlichen Neuregelungen sollen u. a. die Möglichkeiten zur
zielgerichteten und effizienten Förderung von Investitionen in gesamtstaatlich bedeutsamen
Bereichen verbessert werden. Dazu gehört auch die grundgesetzliche
Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes in spezifischen Bereichen der
kommunalen Infrastruktur.
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ISSN 0722-8333]