[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. Februar 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11111
18. Wahlperiode 09.02.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10962 –
Erweiterung des Schengener Informationssystems
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein zentralisiertes, großes
Informationssystem zur Durchführung von Personen- und Sachkontrollen (z. B. von
Reisedokumenten oder Fahrzeugen) an den Schengener Außengrenzen, das der
besseren Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden von 29
europäischen Ländern dienen soll (Kommissionsdokument COM (2016) 880
final). In seiner 2. Generation (SIS II) verfügt das System über neue Funktionen
und Gegenstandskategorien, darunter neue Kategorien für
Sachausschreibungen; die Möglichkeit, Abfragen im zentralen System (statt in der nationalen
Kopie der Datenbank) durchzuführen; die Möglichkeit, Personen- und
Sachausschreibungen miteinander zu verknüpfen; biometrische Daten (Fingerabdrücke
und Gesichtsbilder); Anhängen einer Kopie des Europäischen Haftbefehls
direkt an die Ausschreibung von Personen; Angaben über missbräuchlich
verwendete Identitäten zur Verhinderung eines Identitätsbetrugs. Mit mehreren
Durchführungsmaßnahmen wurden die Funktionen des SIS II auch zum Zweck der
Terrorismusbekämpfung ausgeweitet (Ratsdokument 14260/16). Unter
anderem stiegen danach die jährlichen verdeckten Ausschreibungen nach Artikel 36
Absatz 3 des SIS-II-Beschlusses rapide an („Anzahl der
Personenausschreibungen zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle im Interesse der
nationalen Sicherheit“, Ratsdokument 14260/16, S. 11). Die von der Europäischen
Kommission eingesetzte Hochrangige Expertengruppe für Informationssysteme
und Interoperabilität erörtert die Verbesserung der Datenqualität von SIS-
Ausschreibungen. Die Europäische Kommission berät außerdem mit den
Mitgliedstaaten, gemeinsame Kriterien für die verschiedenen Kategorien von SIS-
Ausschreibungen im Zusammenhang mit Terrorverdächtigen festzulegen. Das Ziel
ist gesondert auszuweisen, wie viele Ausschreibungen „ausländische
terroristische Kämpfer/Terroristen“ betreffen. Der Ausschuss SIS/VIS entschied, die
Ausschreibungen zwecks gezielter Kontrolle sowie die Ausschreibungen zum
Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle, die unverzüglich gemeldet
werden müssen, um die Art des Vergehens, einschließlich der Kategorie
„Aktivitäten mit Terrorismusbezug“, zu ergänzen. Die Änderung ist aufgrund
mehrerer operationeller und technischer Fragen zurückgestellt, die von verschiedenen
Mitgliedstaaten aufgeworfen wurden (Ratsdokument 14260/16, S. 10). Die
europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
(eu-LISA) arbeitet derzeit an einer technischen Bewertung verschiedener
Alternativen.
Der Europäischen Kommission zufolge gibt es in den Mitgliedstaaten, die das
SIS II nutzen, zurzeit ungefähr zwei Millionen Endnutzer (COM (2016) 880
final). In der Mitteilung „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das
Grenzmanagement und mehr Sicherheit“ (COM (2016) 205 final vom 6. April
2016) fordert die Europäische Kommission eine Überarbeitung des SIS
dahingehend, dass es auch die Nutzung von Gesichtsbildern für die biometrische
Identifizierung umfasst. In einem Gesetzgebungsvorschlag will die Europäische
Kommission eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Optimierung der
Wirksamkeit des SIS vorschlagen. Hierzu gehört eine biometrische Suchfunktion für
Fingerabdrücke. Acht Mitgliedstaaten werden hierzu im Jahr 2017 eine Testphase
vornehmen.
1. Welche Defizite sieht die Bundesregierung derzeit im Zusammenhang mit
der Eingabe von Daten in die Datensysteme der Europäischen Union,
insbesondere bezogen auf das SIS II, das Europol-Informationssystem (EIS) und
die Kontaktstellen bei Europol?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es in Anbetracht der weiterhin abstrakt hohen
Gefährdungslage erforderlich, dass die Datensysteme der Europäischen Union
und die Kontaktstellen von allen Mitgliedstaaten umfassend genutzt werden, um
einen schnellen und vollumfänglichen Informationsaustausch sicherstellen zu
können. Auf europäischer Ebene wird zurzeit unter Federführung der
Europäischen Kommission geprüft, inwieweit die Informationsarchitektur angepasst
werden muss, um eine Vernetzung der Informationssysteme untereinander zu
gewährleisten und dabei zugleich grund- und datenschutzrechtliche Vorgaben zu
beachten. Die Bundesregierung arbeitet an diesem Prozess aktiv mit und wird die
Vorschläge sorgfältig prüfen.
a) In welchen Situationen sind die Polizei und die Geheimdienste nicht oder
nicht ausreichend in der Lage, Person, Identität und Erkenntnisse in
Europa sicher zusammenzuführen (Präsident des Bundeskriminalamts –
BKA – Holger Münch auf der BKA-Herbsttagung, 16. November 2016)?
Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder greifen mittel- und
unmittelbar auf europäische Datenbestände und solche anderer Mitgliedstaaten zu, die
nur über spezifische Wege nach verschiedenen und zum Teil hochkomplexen
rechtlichen, technischen und fachlichen Regelungen erschließbar sind. So können
beispielsweise bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zum Zwecke der
Strafverfolgung nach dem Verfahren nach dem Beschluss 2008/615/JI des Rates
vom 23. Juni 2008 (sogenannter Prümer Beschluss) sowie in den europäischen
Datenbanken Visa-Informationssystem und Eurodac Fingerabdruck-Recherchen
durchgeführt werden. Dabei werden drei völlig unterschiedliche Zugriffswege
und Verarbeitungsprozesse genutzt, die getrennt voneinander ablaufen. Die
teilweise erforderlichen Mehrfachabfragen sind zudem mit zeitlichen Aufwänden
verbunden.
b) Welche gesetzgeberischen und/oder technischen Hindernisse stehen einer
Überwindung dieser Defizite auf nationaler Ebene entgegen?
Mit dem am 1. Februar 2017 vom Kabinett beschlossenen Gesetz zur
Neustrukturierung des Bundeskriminalamtsgesetzes wurde zeitgleich das Projekt „Polizei
2020“ gestartet. Durch das Gesetz soll der rechtliche Rahmen für eine
grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme geschaffen werden. Die
bisherige polizeiliche Datenlandschaft soll als Teil eines groß angelegten
Modernisierungsprojektes durch ein übergreifendes Informationssystem beim BKA
gebündelt werden. Durch diese Maßnahmen sollen Defizite auf nationaler Ebene
ausgeräumt werden.
2. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Erhebung,
Überprüfung und Verknüpfung von Informationen für die Aufspürung von an
Terrorismus und Aktivitäten mit Terrorismusbezug beteiligten Personen und ihrer
Reisebewegungen verbessern?
Auf die Antworten zu den Fragen 10, 11, 12, 12b und 13 wird verwiesen.
Weitergehende Maßnahmen sind von der Bundesregierung momentan nicht
vorgesehen.
3. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung inzwischen zur Frage,
inwiefern das Schengener Informationssystem (SIS II) auch DNA-Daten
speichern und verarbeiten sollte, bzw. wann könnte die Prüfung der
Bundesregierung zu dieser Frage vermutlich abgeschlossen sein
(Bundestagsdrucksachen 18/8872, 18/9973, 18/10775)?
Die Europäische Kommission hat mit dem Ziel der kontinuierlichen
Verbesserung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II)
Möglichkeiten zur weiteren Steigerung von Wirksamkeit, Effizienz, Bedeutung und
Kohärenz sowie zur Förderung des EU-weiten Mehrwerts des SIS II identifiziert,
und zwar sowohl auf zentraler Ebene als auch in einigen Mitgliedstaaten, in denen
die technischen und operativen Lösungen verbesserungsfähig sind.
Sie hat in diesem Zusammenhang am 21. Dezember 2016 drei
Verordnungsvorschläge zur Stärkung der operativen Wirksamkeit und Effizienz des Schengener
Informationssystems (SIS) vorgelegt. Darin werden erstmals konkrete
Regelungsvorschläge unterbreitet, ob und in welchen Fällen DNA-Profile einer SIS-
Fahndung beigefügt werden können.
Die in den Verordnungsvorschlägen aufgezeichneten Regelungen werden derzeit
von der Bundesregierung sorgfältig bewertet. Ein Zeitpunkt, wann diese
Beratungen abgeschlossen sein werden, kann derzeit nicht genannt werden. Insoweit wird
auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
4. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung inzwischen zur Frage,
inwiefern Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS II auch die Festnahme
ermöglichen sollten, auch wenn kein Europäischer Haftbefehl vorliegt, bzw. wann
könnte die Prüfung der Bundesregierung zu dieser Frage vermutlich
abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksachen 18/8872, 18/9973, 18/10775)?
In den von der Europäischen Kommission vorgelegten Verordnungsentwürfen
(VO-E) sind Festnahmemöglichkeiten auf Basis des Artikels 36 VO-E für den
Bereich der polizeilichen Kooperation und justiziellen Zusammenarbeit in
Strafsachen derzeit nicht enthalten. Ein Abstimmungsbedarf der Bundesregierung zur
aufgeworfenen Frage stellt sich derzeit nicht.
5. Welche Mindeststandards sollten die im SIS II eingetragenen Daten aus
Sicht der Bundesregierung erfüllen?
In den einschlägigen Rechtsgrundlagen (Beschluss 2007/533/JI des Rates vom
12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS II,
Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS II
sowie dem sogenannten SIRENE-Handbuch) sind Regelungen zur Datenqualität
bzw. den Mindeststandards enthalten. Darüber hinaus verlangt das nationale
polizeiliche Auskunfts- und Informationssystem INPOL als Quellsystem für das
SIS II bereits bei der Eingabe von Daten hohe Standards. Hierdurch ist
sichergestellt, dass bei deutschen SIS-Ausschreibungen ein einheitlicher Standard
gewährleistet ist.
6. Welche eingeschränkten oder uneingeschränkten Zugangsrechte sollten aus
Sicht der Bundesregierung für den Zugang von Europol zum SIS II
eingeräumt werden?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
7. Welche Vorschläge und Forderungen enthält ein vom BKA in Abstimmung
mit dem Bundesministerium des Innern erstelltes und mit mehreren
Mitgliedstaaten abgestimmtes Positionspapier hinsichtlich der verstärkten
Einbindung von Europol bzw. einer verstärkten Koordinierungsrolle der
Agentur für Aufgaben der Terrorismusbekämpfung (BKA-Präsident Holger
Münch auf der BKA-Herbsttagung, 16. November 2016)?
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus setzt eine enge
Zusammenarbeit der Polizei- und Sicherheitsbehörden aller Mitgliedstaaten in Europa voraus.
Auf Initiative der Europäischen Kommission soll die Rolle EUROPOLs im
Bereich der Terrorismusbekämpfung nochmals geschärft werden, um einem
internationalen Phänomen auch internationale Handlungskonzepte
gegenüberzustellen. Insbesondere das European Counter Terrorism Centre (ECTC) unter dem
Dach von EUROPOL wäre eine geeignete Plattform für den operativen und
strategischen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und sollte daher gestärkt
werden. Die konkrete Ausgestaltung des ECTC bedarf weiterer Diskussionen und
Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und EUROPOL.
8. Auf welche Weise wird die Einführung einer recherchierbaren
Fingerabdruckfunktionalität im SIS II (SIS II-AFIS) in Deutschland umgesetzt
(Bundestagsdrucksache 18/9762)?
Die Europäische Kommission hat die European Agency for the operational
management of Large-Scale IT Systems in the area of freedom, security and justice
(eu-LISA) mit der Umsetzung der recherchierbaren Fingerabdruckfunktionalität
beauftragt. Es ist geplant, ein Automatisiertes
Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) in einer ersten Phase nur auf zentraler Ebene bei eu-LISA unter
Mitwirkung von sechs Pilotmitgliedstaaten zu implementieren. Deutschland ist einer
dieser Staaten. Die endgültige Architektur zur Anbindung an das zentrale SIS II
AFIS der eu-LISA steht in Abhängigkeit zu den Ergebnissen aus dem noch
durchzuführenden Piloten
a) Welche deutschen Behörden nehmen hierfür an einem EU-Pilotprojekt
teil, wann soll dieses Pilotprojekt beginnen bzw. beendet sein?
Das Pilotprojekt wurde Mitte 2016 gestartet und soll Anfang 2018 mit dem
Pilotbetrieb starten. Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt eu-LISA bei der
technischen Umsetzung.
b) Wo werden entsprechende Anwendungen getestet?
Derzeit finden noch keine Tests statt.
c) Welche weiteren Mitgliedstaaten und Agenturen sowie sonstige
Einrichtungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung an der Testphase des
AFIS teilnehmen?
Nach derzeitigem Kenntnisstand nehmen am EU-Pilotprojekt Niederlande,
Luxemburg, Schweiz, Portugal, Österreich und Deutschland teil.
9. In welchen Fällen ist deutschen Behörden eine Abfrage der EU-
Fingerabdruckdatenbank Eurodac erlaubt, auch wenn noch kein Abgleich im
nationalen Fingerabdrucksystem, im Prüm-Verbund und im VISA-System
erfolgte (BKA-Präsident Holger Münch auf der BKA-Herbsttagung, 16.
November 2016)?
Ein direkter Abgleich von Daten mit der Eurodac-Datenbank ist zulässig für asyl-
und aufenthaltsrechtliche Zwecke im Zusammenhang mit der Speicherung und
Übermittlung der Fingerabdrücke an die Eurodac-Datenbank nach Artikel 9
Absatz 1 sowie in den Fällen nach Artikel 17 Absatz 1 der Eurodac-Verordnung
(VO). Für den Zugriff zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nach
Artikel 19 Eurodac-VO ist eine vorherige Abfrage in den Datenbanken/Verfahren
gemäß Artikel 20 Absatz 1 Eurodac-VO Voraussetzung. Ein sofortiger Abgleich
der Eurodac-Datenbank ist in diesen Fällen somit grundsätzlich nicht zulässig,
eine Ausnahme regelt Artikel 19 Absatz 3: „In dringenden Ausnahmefällen, in
denen es zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr, die im Zusammenhang mit
terroristischen Straftaten oder mit sonstigen schweren Straftaten steht,
erforderlich ist, kann die Prüfstelle bei Erhalt eines Antrags seiner benannten Behörde die
Fingerabdruckdaten unverzüglich der nationalen Zugangsstelle übermitteln und
nachträglich überprüfen, ob alle Voraussetzungen für die Beantragung des
Abgleichs gemäß Artikel 20 oder Artikel 21 erfüllt sind […]“.
10. Welche neuen Ausschreibungskategorien sollten aus Sicht der
Bundesregierung in das SIS II aufgenommen werden, und welcher Zweck würde damit
verfolgt?
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob die Fahndungsmöglichkeiten des SIS
den Erfordernissen weiterhin gerecht werden. Konkrete neue
Ausschreibungskategorien fordert die Bundesregierung momentan nicht.
a) In welchen Fällen sollten aus Sicht der Bundesregierung SIS-
Ausschreibungen zwingend werden?
Nach Auffassung der Bundesregierung sollten Fahndungsnotierungen, die die
Voraussetzungen einer SIS-Ausschreibungskategorie erfüllen, grundsätzlich
auch schengenweit erfolgen.
b) Was ist der Bundesregierung über die Pläne zur Einrichtung einer neuen
„Ermittlungsanfrage“ im SIS II bekannt, und wie soll diese umgesetzt
werden?
Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission im Bereich der
polizeilichen Kooperation und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sieht
neben den vorhandenen gezielten und verdeckten Kontrollen nach Artikel 36 eine
weitere Ausschreibungsmöglichkeit vor, die zwischen verdeckter und gezielter
Kontrolle einzuordnen ist.
Die Einführung und mögliche Umsetzung einer solchen neuen Personenfahndung
ist derzeit Bestandteil der Erörterungen auf europäischer Ebene und innerhalb der
Bundesregierung. Die Prüfung der Bundesregierung zu dieser Frage ist noch nicht
abgeschlossen.
11. Welche Fälle bzw. welche Ausschreibungen von „ausländischen Kämpfern“
im SIS II erfordern aus Sicht der Bundesregierung eine unverzügliche
Meldung, und inwiefern sollte dies auch sogenannte Rückkehrer umfassen?
Aus Sicht der Bundesregierung erfordern grundsätzlich sämtliche im SIS II
ausgeschriebenen „ausländischen Kämpfer“ eine sofortige Meldung (Hinweis
„SOFORTMAßNAHME“). Dies umfasst auch sogenannte Rückkehrer.
12. Was ist der Bundesregierung über Diskussionen unter den EU-
Mitgliedstaaten über die Aufnahme von SIS-Ausschreibungen „Aktivitäten mit
Terrorismusbezug“ oder „Vergehen mit Terrorismusbezug“ bekannt?
Derartige Diskussionen unter den EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung
nicht bekannt. Schengenfahndungen können gemäß Artikel 20 Absatz 3
Buchstabe n des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die
Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der
zweiten Generation (SIS II-Ratsbeschluss) um die Datenkategorie „Art der
Straftat“ ergänzt werden. Als Art der Straftat ist unter anderem der Wert „Aktivität mit
Terrorismusbezug“ vorgesehen.
a) Wann und wie soll dies zukünftig umgesetzt werden?
Die Möglichkeit zur Ergänzung von Fahndungen um die Art der Straftat und
damit um die Ergänzung „Aktivität mit Terrorismusbezug“ ist durch die rechtliche
Grundlage des SIS II-Ratsbeschlusses gegeben.
b) Für welche Personen oder Fälle sollte aus Sicht der Bundesregierung die
Kennzeichnung „Aktivitäten mit Terrorismusbezug“ oder „Vergehen mit
Terrorismusbezug“ vergeben werden?
Die Ergänzung der Art der Straftat und damit die Kennzeichnung „Aktivität mit
Terrorismusbezug“ ist für alle Personenfahndungen möglich und sollte im
Bedarfsfall in einer Ausschreibung aufgeführt werden.
c) Für welche Ausschreibungen im SIS II sollte die Kennzeichnung
„Aktivitäten mit Terrorismusbezug“ oder „Vergehen mit Terrorismusbezug“
aus Sicht der Bundesregierung möglich werden?
Auf die Antwort zu Frage 12b wird verwiesen.
d) Auf welche Weise könnte eine Ausschreibung oder Kennzeichnung aus
Sicht der Bundesregierung auch darstellen, was von den auf der
Ausschreibung beruhenden Maßnahmen erwartet wird?
Die Angabe der Art der Straftat und damit der Kennzeichnung „Aktivität mit
Terrorismusbezug“ stellt eine Ergänzung zu einer Fahndung dar. Die zu treffenden
Maßnahmen im Trefferfall ändern sich dadurch nicht. Die zu treffenden
Maßnahmen ergeben sich aus der Ausschreibung wie auch aus den einschlägigen
Rechtsgrundlagen (SIS II-Ratsbeschluss, SIS II-Ratsverordnung).
13. Welche operationellen und technischen Fragen zur Aufnahme der Art des
Vergehens, einschließlich der Kategorie „Aktivitäten mit
Terrorismusbezug“ sind der Bundesregierung bekannt, die von verschiedenen
Mitgliedstaaten aufgeworfen wurden und zu denen eu-LISA an einer technischen
Bewertung gebeten wurde?
Die Art der Straftat ist als Datenkategorie im SIS II-Ratsbeschluss verankert und
insoweit seit Inbetriebnahme des SIS II verfügbar. Im Rahmen der Maßnahmen
zur Bekämpfung des Phänomens der sogenannten ausländischen Kämpfer wurde
als untergesetzliche Maßnahme die Art der Straftat gemäß Artikel 20 Absatz 3
Buchstabe n SIS II-Ratsbeschluss technisch für Ausschreibungen zu Personen
nach Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss verfügbar gemacht.
14. Was ist der Bundesregierung über Diskussionen unter den EU-
Mitgliedstaaten zu Richtkriterien für die Eingabe von Informationen über „ausländische
Kämpfer“ in das SIS II und die Europol-Datenbanken bekannt?
Auf europäischer Ebene wurden Richtkriterien für die Eingabe von
Informationen über „ausländische Kämpfer“ in das SIS II und die Europol-Datenbanken
vereinbart.
a) Welche Personen würden aus Sicht der Bundesregierung ein solches
Kriterium erfüllen, und nach welcher Maßgabe könnten diese Personen im
SIS II eingetragen werden?
Ausschreibungen im SIS zu sogenannten ausländischen Kämpfern können
ausschließlich nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen SIS II-
Ratsbeschluss und Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Dezember 2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die
Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II-
Ratsverordnung) erfolgen.
b) Auf welche Weise sollten diese Kriterien rechtsverbindlich werden?
Die Richtkriterien sollen ein gemeinsames europäisches Begriffsverständnis
sicherstellen, haben jedoch keinen rechtverbindlichen Charakter.
c) Inwiefern könnten diese Kriterien auch Angehörige oder andere
Kontaktpersonen mutmaßlicher „ausländischer Kämpfer“ umfassen?
Die Richtkriterien sollen auch auf Unterstützer sogenannter ausländischer
Kämpfer Anwendung finden.
15. Auf welche Weise haben deutsche Behörden die „europa-weit vereinbarte
Qualifizierung der Fahndungen im Schengener Informationssystem zu
sogenannten Foreign Fighters“ umgesetzt, und worin besteht die vom BKA-
Präsident Holger Münch auf der BKA-Herbsttagung am 16. November 2016
angekündigte „Interimslösung“, mit der das BKA „nach 4 Monaten
handlungsfähig“ war?
Mittels einer Interimslösung konnten SIS-Ausschreibungen gemäß Artikel 36
SIS II-Ratsbeschluss aus dem deutschen Bestand um die Art der Straftat und
damit mit „Aktivität mit Terrorismusbezug“ gekennzeichnet werden (siehe Antwort
zu Frage 13). Diese Zwischenlösung wurde durch eine katalogbasierte
Umsetzung im polizeilichen Auskunfts- und Informationssystem abgelöst.
16. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Personen, von
denen angenommen wird, dass sie sich im Prozess der Radikalisierung
befinden, im SIS II eingetragen werden sollten?
Den Behörden bekannte Personen, die sich im Prozess der Radikalisierung
befinden, werden im Rahmen des Gefährderprogramms überprüft und bei Vorliegen
der entsprechenden Voraussetzungen als Gefährder gelistet. Entsprechend den
nationalen Ausschreibungen werden in Deutschland als Gefährder gelistete
Personen mit einer Fahndungsnotierung nach Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss zur
verdeckten Kontrolle mit dem Hinweis „SOFORTMAßNAHME“ oder anderen
Maßnahmen im SIS II ausgeschrieben und gekennzeichnet.
a) Welche Kriterien sieht die Bundesregierung hierzu als sinnvoll an?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
b) Inwiefern sollten aus Sicht der Bundesregierung auch „extremistische
Redner“ im SIS II eingetragen werden, und welche Kriterien sollten
hierfür gelten?
Auch „extremistische Redner“ können nur nach Vorliegen der
Fahndungsvoraussetzungen im SIS II ausgeschrieben. Eine Überprüfung der Voraussetzungen
erfolgt im jeweiligen Einzelfall.
17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Regierung
Großbritanniens ein „Opt-In“ zum Austausch biometrischer Daten im
Rahmen des Vertrages von Prüm erklären will oder dies bereits tat (ibtimes.co.uk
vom 2. November 2016, „UK set to opt into sharing of crime-fighting DNA
and fingerprint data across the EU“)?
Mit Schreiben vom 22. Januar 2016 informierte der ständige Vertreter des
Vereinigten Königreichs in Brüssel die Europäische Union über die Entscheidung
des britischen Parlaments, u. a. die 'Prümer Ratsbeschlüsse' (2008/615/JI und
2008/616/JI) nach der zuvor erfolgten opt-out Entscheidung dennoch
umzusetzen.
Dieser Entscheidung vorausgegangen war ein im Jahr 2015 absolviertes
Pilotprojekt zwischen Deutschland und Großbritannien zum Austausch von DNA-
Profilen auf Basis der einschlägigen Ratsbeschlüsse.
Mit Presseerklärung vom 22. September 2016 informierte das
Bundesministerium des Innern im Rahmen eines Treffens zwischen dem Bundesminister des
Innern, Dr. Thomas de Maizière, und der Innenministerin des Vereinigten
Königreichs, Amber Rudd, dass auf Basis des im Jahr 2015 absolvierten Pilotprojekts
zum Austausch von DNA-Daten „für eine effektive Sicherheitszusammenarbeit
[…] ein Pilotprojekt zum Austausch von Fingerabdruckdaten zwischen dem
Vereinigten Königreich und Deutschland“ geprüft werde.
Zurzeit befindet sich das BKA in Kontakt mit den britischen Behörden, um die
Wirkbetriebsaufnahme des daktyloskopischen Datenaustauschs dort zu
unterstützen.
18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Eingliederung
des sogenannten FIU.NET (als Netzwerk der Zentralstellen für
Verdachtsmeldungen von Finanztransaktionen) in Europol tatsächlich zu einer
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen zentralen Meldestellen (nicht nur beim
BKA) und Europol führte (Bundestagsdrucksache 18/6239)?
Gegenwärtig befasst sich EUROPOL mit der Integration der FIU.net (Financial
Intelligence Units) Anwendung. Zusammenarbeitsformen auf Ebene der
Zentralstellen und EUROPOL werden derzeit abgestimmt. Die geplanten Maßnahmen,
wie beispielsweise der Abgleich von FIU-Daten mit Daten der EUROPOL „Focal
Points“, lassen einen Mehrwert erwarten. Es ist davon auszugehen, dass durch
den Abgleich von Polizei- und Finanzdaten neue Erkenntnisse gewonnen und
damit Ermittlungsansätze generiert werden können. Insbesondere im Bereich der
Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erscheint dieser
Ansatz vielversprechend.
19. Inwiefern und auf welche Weise ist der im Rahmen des FIU.NET geplante
Abgleich verdächtiger Transaktionen bzw. Konten unter den nationalen
Zentralstellen nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen umgesetzt?
Der Abgleich verdächtiger Transaktionen/Konten unter den nationalen
Zentralstellen ist bislang nicht umgesetzt.
20. In welchem Verfahren will das BKA umsetzen, die grenzüberschreitende
Informationsübermittlung aus und nach Deutschland nicht mehr nur über die
Zentralstelle BKA als Ein- und Ausgangsstelle vorzunehmen, sondern den
Bundesländern das Europol-Informationssystem SIENA „schrittweise“ für
den Direktverkehr zur Verfügung zu stellen (BKA-Präsident Holger Münch
auf der BKA-Herbsttagung, 16. November 2016)?
Das Verfahren setzt auf einem Pilotprojekt des Bundeskriminalamtes mit den
Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern vom 30. Juni 2016 bis 15.
Oktober 2016 auf. Inhalt des Projektes war die Erprobung des Direktverkehrs der
Bundesländer mit den EU-Mitgliedstaaten, EUROPOL sowie den assoziierten
europäischen Drittstaaten mit operativen Abkommen, zunächst im Bereich der
Bekämpfung der Eigentumskriminalität. Ziel des Projektes war es, über den
europäischen Kommunikationskanal SIENA (Secure Information Network
Application) – durch eine Dezentralisierung unter permanenter Beteiligung des BKA als
nationale Zentralstelle – eine erhebliche Beschleunigung des innereuropäischen
polizeilichen Informationsaustauschs herbei zu führen.
Nach erfolgreichem Projektende wurde gemäß Entscheidung der 179. Sitzung der
AG Kripo (September 2016) ein nationaler SIENA-Roll-Out in Deutschland
beschlossen. Den Bundesländern wird aktuell die Möglichkeit eingeräumt, den
Beitritt zum SIENA-Direktverkehr, zunächst unter den im Projekt erprobten
Rahmenbedingungen im Deliktsbereich der Eigentumskriminalität, zu vollziehen.
Eine Erweiterung auf weitere Deliktsbereiche soll „schrittweise“ erfolgen.
21. Wo wollen die polizeilichen und/oder geheimdienstlichen Bundes- und
Landesbehörden einen „bundesweiten Datenpool für strategische
Auswertungen, gemeinsame Lagebilder und länderübergreifende
Schwerpunktsetzungen“ einrichten, der die sogenannten Sondererhebungen überflüssig machen
soll (BKA-Präsident Holger Münch auf der BKA-Herbsttagung, 16.
November 2016)?
Die Planungen für die strategische Komponente des Polizeilichen Informations-
und Analyseverbundes (PIAV-Strategisch) sehen eine zentrale Speicherung
strategisch relevanter polizeilicher Daten im Bundeskriminalamt vor. An diesem
Verbund sind die Polizeien der Bundesländer, das Zollkriminalamt, die
Bundespolizei und das Bundeskriminalamt beteiligt.
22. Welche weiteren Vorhaben in Bezug auf die Erleichterung des nationalen
und internationalen Datentausches soll die Arbeitsgruppe der
Innenministerkonferenz, die unter Beteiligung des BKA „weitere Schritte und eine
Umsetzungsstrategie“ hierzu entwickeln soll, zunächst prüfen (BKA-Präsident
Holger Münch auf der BKA-Herbsttagung, 16. November 2016), und wann
soll der Abschlussbericht vorliegen?
Von einer Arbeitsgruppe der Ständigen Konferenz der Innenminister und -
senatoren der Länder (IMK) mit dem Auftrag, „weitere Schritte und eine
Umsetzungsstrategie“ zu entwickeln, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Gemeint sein
könnte die Bund-Länder-Projektgruppe des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“
der IMK (AK II), deren Einrichtung der AK II in dessen 251. Sitzung vom
12./13. Oktober 2016 unter TOP 11 beschlossen hat. Die Projektgruppe hat den
Auftrag, zur Frühjahrssitzung 2017 des AK II einen ersten Sachstandsbericht mit
Vorschlägen eines verbesserten Informationsmanagements und einer darauf
aufbauenden modernen und harmonisierten IT-Architektur einschließlich einer
angemessenen Bund-Länder-Verwaltungs- und Zusammenarbeitsstruktur und der
Prüfung zur Bildung eines Investitionsbudgets vorzulegen.
23. Wo wird die deutsche nationale Kopie des SIS II betrieben, um das Risiko
zu minimieren, dass deutsche Behörden bei einem Ausfall der
Netzverbindung oder des zentralen SIS II nicht über die Option verfügen, wieder auf
das SIS-1+ zuzugreifen?
Die deutsche nationale Kopie des SIS II wird zur Erhöhung der Ausfallsicherheit
in zwei Rechenzentren des BKA betrieben. Das SIS II hat ersatzlos das SIS1+
abgelöst. Ein Parallelbetrieb von SIS1+ und SIS II fand nicht statt und war auch
nicht vorgesehen.
24. Wie viele Personen sind mit Stichtag 31. Dezember 2016 im SIS II nach
Artikel 36 gespeichert (bitte nach Artikel 36 Absatz 2 und Absatz 3 SIS-II-
Beschluss differenzieren)?
Mit Stichtag 31. Dezember 2016 waren im SIS II folgende Anzahl an Personen
nach Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss gespeichert:
Artikel 36 Absatz 2 SIS II-Ratsbeschluss: 86 373
Artikel 36 Absatz 3 SIS II-Ratsbeschluss: 9 735.
25. Wie viele Personen sind mit Stichtag 31. Dezember 2016 im SIS II zum
Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle zur unverzüglichen
Meldung gespeichert?
Mit Stichtag 31. Dezember 2016 waren im SIS II 6 463 Ausschreibungen zu
Personen gemäß Artikel 36 mit dem Zusatz „Sofortmaßnahme“ gespeichert.
26. Bis wann will die Bundesregierung den Gesetzgebungsvorschlag der
Europäischen Kommission, der eine Reihe von Maßnahmen zur Optimierung der
Wirksamkeit des SIS enthält, prüfen und bewerten (Pressemitteilung der
Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2016)?
Die Prüfungen innerhalb der Bundesregierung dauern an. Ein Zeitpunkt
hinsichtlich des Abschlusses dieser Bewertungen kann derzeit nicht vorausgesagt werden.
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