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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Unterschiedliche Einkommensanrechnung beim SGB II (G-SIG: 16010956)

Unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen Bund und Kommunen zur Einkommensanrechnung gem. § 9 SGB II, Abruf der zu leistenden Zahlungen aus dem Bundeshaushalt <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

30.08.2006

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/239514. 08. 2006

Unterschiedliche Einkommensanrechnung beim SGB II

des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aus einem Schreiben des Landkreistages Nordrhein-Westfalen an die Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE. ergibt sich, dass bestimmte Kommunen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterschiedliche Positionen zur Einkommensanrechnung gemäß § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vertreten. Die Kommunen vertreten das Prinzip der vertikalen Einkommensverteilung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Prinzip der horizontalen Einkommensverteilung. Die Kommunen fühlen sich in ihrer Rechtsauffassung durch ein Urteil des Sozialgerichts Schleswig (S 9 AS 834/05) bestätigt.

Nunmehr soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Kommunen, welche sich an die vertikale Einkommensverteilung halten wollen, mitgeteilt haben, dass in diesem Fall denkbar sei, dass sie künftig nicht mehr direkt die zu Lasten des Bundes zu leistenden Zahlbeträge aus dem Bundeshaushalt abrufen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Lösungsmöglichkeit sieht die Bundesregierung, die unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen Kommunen und Bund zur Einkommensanrechnung gemäß § 9 SGB II zu vereinheitlichen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Sozialgerichts Schleswig (S 9 AS 834/05)?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Urteil des Sozialgerichts Schleswig (9 AS 834/05) Konsequenzen für die Einkommensanrechnung zu ziehen?

4

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung Kommunen, die an der vertikalen Einkommensverteilung festhalten wollen, mitgeteilt hat, dass in diesem Fall denkbar sei, dass diese Kommunen künftig nicht mehr direkt die zu Lasten des Bundes zu leistenden Zahlbeträge aus dem Bundeshaushalt abrufen können?

5

Auf welcher Rechtsgrundlage will die Bundesregierung den Kommunen, welche an der vertikalen Einkommensverteilung festhalten wollen, den direkten Abruf der zu Lasten des Bundes zu leistenden Zahlbeträge aus dem Bundeshaushalt ggf. verweigern?

6

Wie soll in dem Fall, dass die direkte Abrufbarkeit der zu Lasten den Bundes gehenden Zahlbeträge für die betreffenden Kommunen verweigert wird, die Auszahlung dieser Zahlbeträge an die Betroffenen sichergestellt werden?

Berlin, den 11. August 2006

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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