Verzögerte Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart Meter)
der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Nicole Maisch, Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 29. August 2016 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Darin steht die Einführung intelligenter Messsysteme im Zentrum. Sie sollen als sichere Kommunikationsplattform dienen, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Ziel des Gesetzvorhabens war es, neue verbindliche Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zu schaffen, um Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten. Das Gesetz sah eigentlich vor, dass der Einbau intelligenter Stromzähler zunächst bei Gewerbekunden und Industriebetrieben am 1. Januar 2017 beginnen sollte. Die Regeln für das neue Interimsmodell der Marktkommunikation hatte die Bundesnetzagentur jedoch erst kurz vor Weihnachten veröffentlicht (siehe http://bizzenergytoday.com/smart_meter_start). Hierdurch ist es zu Verzögerungen in der ersten Phase der Einführung (Rollout) gekommen, die weitere Verzögerungen wahrscheinlich machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Vertretern der Smart-Meter-Branche, wonach der Rollout intelligenter Messsysteme „erst Anfang 2018 startet“ (siehe http://bizzenergytoday.com/smart_meter_start)? Falls ja, welche Folgen ergeben sich für den weiteren Rollout hierdurch? Falls nein, wann rechnet die Bundesregierung mit dem Rollout?
Aus welchen Gründen hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Regeln für das neue Interimsmodell der Marktkommunikation erst im Dezember 2016 veröffentlicht?
Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch eine Verzögerung des Rollouts für Energie- und Messunternehmen sowie Stromverbraucher?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Verzögerung des Rollouts für Gewerbe- und Industriekunden auch eine Verzögerung des ab dem Jahr 2020 geplanten Rollouts für Haushalte bzw. kleinere Verbraucher bzw. Erzeuger nach sich ziehen wird, und falls nein, von welchem Datum geht sie aus?
Wann wird es die notwendige Zertifizierung von den Smart Meter Gateways nach den Schutzprofilen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geben, und woran scheiterte die Zertifizierung bislang?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Erstellung der Schutzprofile der Steuerbox, und wann rechnet die Bundesregierung mit der Verfügbarkeit der Steuerboxen, die für die Steuerbarkeit und Regelung der erneuerbaren Anlagen über das Smart Meter Gateway notwendig sind?
Plant die Bundesregierung ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Gateways trotz Fehlen der Steuerbox mit dem Einbau des intelligenten Messsystems bei erneuerbaren Anlagen zu starten (bitte begründen)?
Welche Einschränkung an den gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind in dem Interimsmodell erforderlich, und wann werden diese Einschränkungen im sogenannten Zielmodell vollständig beseitigt sein?
Wann ist mit einer Einigung zwischen dem BSI und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für das sogenannte Bundesdisplay – wodurch Daten wie der Stromverbrauch der vergangenen Stunden angezeigt werden – zu rechnen, und wie wird diese nach heutigem Kenntnisstand aussehen, bzw. an welchen Dissenspunkten scheitert eine Einigung bisher?
Wann wird das Bundesdisplay den Haushalten zur Verfügung stehen?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über das Angebot von variablen Tarifen, die Verbraucher mit Smart Meter nutzen können vor, und falls ja, welche und mit welchen Konditionen bzw. Einschränkungen, und wie viele davon gehen über die bekannten HT/NT-Tarife hinaus?
Sieht die Bundesregierung bei Smart Meter die Stichworte Datensparsamkeit und Datenvermeidung als ausreichend berücksichtigt an (Antwort bitte begründen)?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Öffentlichkeit über den bevorstehenden Rollout von Smart Metern zu informieren, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der Studie der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV), wonach unter 1 000 Befragten gerade einmal 8 Prozent wissen, was Smart Meter genau sind (siehe www.vzbv.de/sites/default/files/vzbv_smart_meter-umfrage_gfk.pdf)?
Hat die Bundesnetzagentur mit der Erarbeitung der Regeln für das Zielmodell bereits begonnen, und falls nein, wie ist der Zeitplan, und welche aufeinanderfolgenden Schritte sind vorgesehen?
Bereits im Februar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einem Eckpunktepapier angekündigt, zeitgleich zum Mitte 2015 vorgelegten Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende eine Roadmap in Abstimmung mit dem BSI vorzulegen, die die Fortentwicklung der Schutzprofile für noch ungeklärte Anwendungsfälle beinhaltet, und wie erklärt sich die Bundesregierung den zeitlichen Verzug, und wann wird die Roadmap vorgelegt?
Wann ist vorgesehen, dass über intelligente Messsysteme eine Steuerung von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen durchgeführt werden kann?
Wie viele der im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgesehenen Planstellen für das BSI sind inzwischen besetzt?
Wann wird es die für die Interoperabilität der Systeme erforderliche Zertifizierung von den Smart Meter Gateways nach der Technischen Richtlinie (TR) 1.1 des BSI geben, und wie sieht der Fahrplan des BSI für die Erstellung, Einführung und Umsetzung dieser Vorgaben aus?
Wird das BSI im Zuge der Entwicklung der TR 1.1 auf Normen und Standards zurückgreifen, die über die deutschen Normungsgremien bisher entwickelt wurden, und wenn ja, wie wird im Rahmen der Entwicklung der TR 1.1 die Zusammenarbeit mit den Normungsgremien ausgestaltet?
Wie stellt das BSI sicher, dass es verlässliche Grundlagen für die Branche gibt, um eine Migration von Geräten zu ermöglichen, die zunächst nur nach Schutzprofil zertifiziert sind, hin zu den zusätzlichen Anforderungen einer TR 1.1, ohne dass „stranded investments“ entstehen?
Wann wird sich der im Digitalisierungsgesetz festgelegte Ausschuss Gateway-Standardisierung gemäß § 27 MsbG mit der Entwicklung der TR 1.1 befassen, bei der es sich im Vergleich zur TR 1.0 um wesentliche Änderungen an den technischen Vorgaben der Systeme handelt, die nach Angaben von Teilen der Industrie zu Verzögerungen von bis zu zwei Jahren führen könnte, ehe der Rollout über Pilotprojekte hinaus führen kann?
Von welchen Pilotprojekten für den Rollout von intelligenten Messsystemen hat die Bundesregierung Kenntnis, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Erfahrung aus diesen Projekten in die Weiterentwicklung von Gesetzen, Technischen Richtlinien und Schutzprofilen einfließen?
Wie wird der Ausschuss Gateway-Standardisierung in die technischen Abläufe der Pilotprojekte eingebunden, um auf Basis der dort entwickelten Expertise gemeinsam mit den deutschen Normungsgremien auch zukünftig die geforderte Sicherheit und Interoperabilität des Gesamtsystems zu gewährleisten?
Auf Basis welcher Expertise und Projekterfahrung wird das BSI angesichts der großen Herausforderung bei dem Zusammenspiel aller Systemkomponenten eine Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme aussprechen?
Wie wird das BSI im Blick auf die Einbauverpflichtung die technische Verfügbarkeit feststellen, da das BSI bisher keine Vorgaben für die Schaltkomponenten im Gesamtsystem ausgesprochen hat und die Kontrolle der Schaltsysteme unter Berücksichtigung der Netzstabilität bisher technisch nicht geklärt ist?
Wann werden Testsysteme bereitstehen, um die eichtechnischen Anforderungen an Geräten und am Gesamtsystem für die Erstellung von Baumusterprüfbescheinigungen zu testen?
Auf welche Verfahren zur Befundprüfung und Marktüberwachung können Eichbehörden und staatlich anerkannte Prüfstellen zugreifen, und wenn diese Verfahren noch nicht existieren, ab wann können diese bereitgestellt werden?
Von welchen durchschnittlichen Einsparungen beim Energieverbrauch geht die Bundesregierung durch den Einbau solcher Systeme aus? Woher kommen diese Einsparungen konkret?