Gesprächsleitfaden für Einbürgerung von Muslimen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den vergangenen Wochen hat ein vom Landesinnenministerium Baden-Württemberg veröffentlichter Erlass für Aufregung gesorgt, der den Ausländerbehörden einen „Gesprächsleitfaden“ für Gespräche mit eingebürgerungswilligen Muslimen an die Hand gibt. Mit diesen Gesprächen soll das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Muslime entsprechend dem Staatsangehörigkeitsgesetz überprüft werden. Von verschiedener Seite gab es an diesem Vorgehen scharfe Kritik.
Nach ausgiebiger Erörterung im Bundestag blieb die Debatte durch ein weiteres Gutachten des Hannoveraner Rechtsanwalts Rolf Gössner und die Ankündigung mehrerer Bundesländer, ebenfalls einen solchen Leitfaden erlassen zu wollen, aktuell. Zuletzt wurde der Test von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Maria Böhmer, im Grundsatz verteidigt, allerdings in Frage gestellt, ob hierüber die angestrebte Wertevermittlung gelingen könne (epd vom 23. Januar 2006).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der laut Koalitionsvertrag geplanten Präzisierung der Vorschriften im Staatsangehörigkeitsrecht eine bundeseinheitliche Regelung für die Führung von Einbürgerungsgesprächen zu schaffen, und wenn ja, wer ist mit diesen Planungen betraut worden?
Wurde bereits im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder (IMK) über die Möglichkeiten diskutiert, wie der § 10 Abs. 1 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsrechts (Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung) in der Verwaltungspraxis umgesetzt werden soll, und welche Position hat die Bundesregierung hierzu vertreten, und hat die Bundesregierung in diesem Rahmen von den seit April 2005 laufenden Planungen des Landes Baden-Württemberg erfahren?
Weiß die Bundesregierung von Planungen, dieses Thema auf der nächsten Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren zu diskutieren, oder plant sie selbst, dort eine Debatte dazu anzustoßen?
Werden die in den Befragungen erhobenen Antworten außer bei der zuständigen Ausländerbehörde in Baden-Württemberg bei Bundesbehörden und/oder dem Ausländerzentralregister gespeichert, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage findet diese Speicherung statt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Rechtsanwalts Rolf Gössner, dass der Leitfaden wegen Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verfassungswidrig sei, und wenn nicht, wie begründet sie ihre Ansicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, auf welcher Basis die Fragen erstellt worden sind, also ob sie sich allein aus Verfassungsgrundsätzen herleiten oder ob, was dem Gedanken der Integration näher wäre, sie sich aus in der Bevölkerung verbreiteten Ansichten herleiten, und welches Herangehen findet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zielführend?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, dass Einbürgerungswillige in den verpflichtenden Integrationskursen verständlich und nachvollziehbar die geltende Werteordnung vermittelt wird, und wie sind die ersten Erfahrungen mit dieser Vermittlungstätigkeit zu bewerten?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch in anderen Staaten, die Mitglied der Europäischen Union sind, bei der Einbürgerung solche Befragungen nach persönlichen Einstellungen von Einbürgerungswilligen durchgeführt werden, an welchen inhaltlichen Vorgaben sich die dort verwendeten Fragebögen oder Gesprächsleitfäden orientieren und nach welchen Kriterien Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen Gesprächen ausgewählt werden?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung, welche rechtlichen Konsequenzen ein Verstoß einzelner Bundesländer gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie bei der Aufstellung solcher Fragebögen und den sonstigen Vorgaben zur Einbürgerung hätte, wenn durch die Richtlinie Länderkompetenzen berührt werden?