[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. März 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11602
18. Wahlperiode 22.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn,
Ulla Jelpke, Katrin Kunert und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11249 –
Erkenntnisse zum Erlanger Doppelmord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 19. September 1980 wurden der Verleger und Rabbiner Shlomo Lewin und
dessen Lebensgefährtin Frida Poeschke in ihrer Wohnung in Erlangen mit
jeweils vier Schüssen getötet. Die Ermittlungen führten nicht zu einer
Verurteilung, da der mutmaßliche Täter, Uwe Behrendt, sich angeblich 1981 im Libanon
das Leben nahm. Uwe Behrendt, der 1974 von der Bundesregierung aus dem
Strafvollzug der Deutschen Demokratischen Republik freigekauft wurde, war
unter anderem Mitglied der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ (Vgl.: Wikipedia:
„Shlomo Lewin“,
https://de.wikipedia.org/wiki/Shlomo_Lewin & Wikipedia:
Uwe Behrendt,
https://de.wikipedia.org/wiki/Uwe_Behrendt). Das Verfahren
gegen den Neonazi Karl-Heinz Hoffmann und dessen Lebensgefährtin
Franziska Birkmann, bei denen Uwe Behrendt zum Tatzeitpunkt wohnte,
endeten mit einem Freispruch, obwohl am Tatort eine Brille von Franziska Birkmann
gefunden wurde, obwohl erwiesen ist, dass Karl-Heinz Hoffmann gemeinsam
mit Uwe Behrendt den Schalldämpfer für die Tatwaffe hergestellt hat und Uwe
Behrendt nach der Tat bei der Vernichtung von Beweisen und der Flucht in den
Libanon unterstützte (vgl.: „Chef, ich hab den Vorsitzenden erschossen“, DER
SPIEGEL 47/1984 vom 19. November 1984,
www.spiegel.de/spiegel/print/d-
13512120.html & Drucksache des Bayerischen Landtages 17/6182). Uwe
Behrendt soll später im Libanon gestorben und seine Leiche dort vergraben worden
sein (vgl.: Ulrich Chaussy: „Oktoberfest – das Attentat“, aktualisierte und
erweiterte Neuausgabe 2015, S. 249).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Entgegen der Vorbemerkung der Fragesteller erfolgte der Mordanschlag auf
Shlomo Lewin und Frida Poeschke nicht am 19. September 1980, sondern erst
am 19. Dezember 1980. Das hierzu geführte Ermittlungsverfahren des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen Karl-Heinz Hoffmann und
Franziska Birkmann (1 BJs 350/81-2) wurde am 13. Januar 1982 wieder an die
bereits vorher ermittlungführende Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth abgegeben.
Das zu dem gegenständlichen Mordanschlag gegen Uwe Behrendt geführte
Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (1 BJs 372/81-2) wurde mit
Verfügung vom 20. Januar 1982 gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung
(StPO) eingestellt.
Die Sachakten des Generalbundesanwalts zum Verfahren 1 BJs 350/81-2
befinden sich beim Bundesarchiv in Koblenz (Archivsignatur B362/6510-6520) und
konnten daher keinen Eingang in die Beantwortung der Fragen finden.
1. Hat der Generalbundesanwalt im Zuge seiner Ermittlungen zum Anschlag
auf das Oktoberfest Akten aus den Ermittlungen im Mordfall Lewin/
Poeschke beigezogen, und wenn ja, wann, und welche?
Am 26. März 2015 wurden vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv auf Anforderung
des Generalbundesanwalts die polizeilichen Ermittlungs- und Spurenakten sowie
Unterlagen zu einer Wiederaufnahmeprüfung der ermittlungführenden
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an das Bayerische Landeskriminalamt übergeben. Die
Zulieferung erfolgte im Zuge der Anforderung umfangreicher Aktenbestände bei
Bundes- und Landesbehörden zwecks Prüfung auf deren Ermittlungsrelevanz im
wieder aufgenommenen Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts zum
Sprengstoffanschlag auf dem Oktoberfest in München am 26. September 1980.
2. Welche Aktenbestände sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Bundeskriminalamt zum Mordfall Lewin/Poeschke vorhanden (bitte nach
Hauptakten, Personenakten, Spuren- und Lichtbildakten und sonstigen
Aktenkategorien auflisten)?
Die beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Aktenbestandteile, in denen der
Mordfall an Shlomo Lewin und dessen Lebensgefährtin thematisiert wird,
wurden am 14. Januar 2015 im Rahmen der Wiederaufnahme der Ermittlungen zum
Anschlag auf das Oktoberfestattentat am 26. September 1980 in München an den
Generalbundesanwalt übergeben.
3. Welche Aktenbestände sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Bundesamt für Verfassungsschutz zum Mordfall Lewin/Poeschke vorhanden (bitte
nach Hauptakten, Personenakten, Spuren- und Lichtbildakten und sonstigen
Aktenkategorien auflisten)?
Im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) existiert zu der genannten Thematik
die Sachakte „Doppelmord am 19. Dezember 1980 in Erlangen“.
4. Welche Aktenbestände sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Bundesnachrichtendienst zum Mordfall Lewin/Poeschke vorhanden (bitte nach
Hauptakten, Personenakten, Spuren- und Lichtbildakten und sonstigen
Aktenkategorien auflisten)?
Im Bundesnachrichtendienst sind keine Aktenbestände zum Mordfall Lewin/
Poeschke ermittelbar. Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat seine nicht
eingestuften Unterlagen zum „Münchner Oktoberfestattentat 1980“ mit inhaltlichen
Bezügen zur Wehrsportgruppe Hoffmann und deren Aktivitäten im Libanon im
Februar 2014 und Juni 2016 an das Bundesarchiv abgegeben, wo diese
Unterlagen unter der Bezeichnung B206/3009 einsehbar sind.
5. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über mögliche Aktenbestände
ausländischer Nachrichtendienste zum Mordfall Lewin/Poeschke (bitte unter
Angabe der Nachrichtendienste und der thematischen Bezüge beantworten)?
Soweit anhand vorliegender Unterlagen recherchierbar (vgl. die Vorbemerkung
der Bundesregierung), konnten keine Aktenbestände ausländischer
Nachrichtendienste festgestellt werden.
6. Liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz Quellenmeldungen oder
Treffberichte mit Bezug zum Mordfall Lewin/Poeschke bzw. zum mutmaßlichen
Täter Uwe Behrendt vor?
Dem BfV liegen Informationen darüber vor, dass der Doppelmord in der
rechtsextremistischen Szene thematisiert und über die Täterschaft bzw. Hintergründe
spekuliert wurde.
7. Liegen im Bundesnachrichtendienst Quellenmeldungen oder Treffberichte
mit Bezug zum Mordfall Lewin/Poeschke bzw. zum mutmaßlichen Täter
Uwe Behrendt vor?
Im BND sind in den betreffenden Archiven (soweit erschlossen) keine
Erkenntnisse im Sinne der Anfrage ermittelbar. Auf die Antwort zu Frage 4 wird
verwiesen.
8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter oder Quellen deutscher Geheimdienste vor dem 19. September 1980
Kenntnis über die Mordpläne an Shlomo Lewin und Frieda Poeschke hatten?
Der Bundesregierung liegen hierzu, soweit auch archivierte Unterlagen
erschlossen sind, keine Erkenntnisse vor.
9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Franziska Birkmann zu
irgendeinem Zeitpunkt als Quelle oder Mitarbeiterin eines deutschen
Nachrichtendienstes tätig war?
Der Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze bei
geheimhaltungsbedürftigen Informationen, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes
oder eines Landes gefährden kann. Die Nachrichtendienste sammeln im Rahmen
ihres gesetzlichen Auftrags die erforderlichen Informationen und werten diese
aus. Die Führung und Werbung von Quellen gehört zu den wichtigsten
nachrichtendienstlichen Mitteln, die den Nachrichtendiensten bei der
Informationsbeschaffung zur Verfügung stehen. Würden Einzelheiten hierzu, auch welche die
quellenführende Stelle betreffend oder Namen einzelner Quellen bekannt,
könnten dadurch Rückschlüsse auf den Einsatz von Quellen und die Arbeitsweise der
Nachrichtendienste gezogen werden.
Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen
der Nachrichtendienste bekannt würden und damit ihre Funktionsfähigkeit
nachhaltig beeinträchtigt wäre.
Zudem ist zu beachten, dass sich Quellen hier in einem extremistischen und
gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu
führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen
betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser
Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit
ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des
Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von Quellen ausgeschlossen werden. Die Auskunft
muss auch dann verweigert werden, wenn die Person keine Quelle ist oder war
oder der Vorgang zeitlich weit zurückliegt, da ansonsten in allen übrigen Fällen
aus der Antwortverweigerung auf das Vorliegen eines Einsatzes von Quellen
geschlossen werden könnte.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des
Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für
die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste
sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Nachrichtendienste sowie der Quellen folgt, dass auch eine Beantwortung
unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der
wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen
Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art für so sensibel,
dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
10. Welche deutschen Ministerien und Behörden waren an den Verhandlungen
und/oder der Durchführung des Freikaufs von Uwe Behrendt aus dem
Strafvollzug der Deutschen Demokratischen Republik 1974 beteiligt?
11. Wurden im Zusammenhang mit dem Freikauf Uwe Behrendts 1974 neben
den 50 000 DM, die für den Freikauf seitens der Bundesrepublik
Deutschland aufgebracht wurden, weitere Beträge und/oder Leistungen seitens der
Bundesregierung und ihrer Behörden eingesetzt (bitte Leistungen und
Beträge nebst Verwendungszweck auflisten)?
12. Erhielt Uwe Behrendt seitens der Bundesregierung oder einer ihrer Behörden
nach seinem Freikauf im Jahr 1974 Geld- und/oder Sachwerte für einen
Neuanfang in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Geld- und Sachwerte unter
Nennung der bereitstellenden Institution auflisten)?
13. Erbrachte Uwe Behrendt im Gegenzug für den Freikauf Leistungen für die
Bundesregierung und/oder eine bzw. mehrere ihrer Behörden (bitte die
Leistungen, die Behörden und die jeweiligen Zeiträume auflisten)?
Die Fragen 10 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus den vom Bundesarchiv übernommen Akten im Bestand des
Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen (B 137) geht nicht hervor, welche
deutschen Ministerien und Behörden an den Verhandlungen und/oder der
Durchführung des Freikaufs von Uwe Behrendt aus dem Strafvollzug der Deutschen
Demokratischen Republik beteiligt gewesen sind, ob neben der Summe des
Freikaufs selbst weitere Beträge und Leistungen seitens der Bundesregierung und
ihrer Behörden eingesetzt wurden und ob Uwe Behrendt seitens der
Bundesregierung oder einer ihrer Behörden nach seinem Freikauf 1974 Geld- und/oder
Sachwerte für einen Neuanfang in der Bundesrepublik Deutschland erhielt.
In dem Aktenbestand des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen
liegt keine Einzelfallakte zu Uwe Behrendt vor. Aus den vorhandenen Unterlagen
geht nur hervor, dass Uwe Behrendt mit Transport vom 24. Juli 1974 in die
Bundesrepublik Deutschland entlassen wurde (Transportliste in B 137/35851). Er
stand auf einer sog. M-Liste (Mithäftling; Listenummer M I/74). Die Liste selbst
konnte im Bundesarchiv nicht ermittelt werden. Es konnten im Vorgang des
beauftragten Rechtsanwaltes lediglich ein Leitbogen (B 137/31678) sowie im
Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ebenfalls nur der Leitbogen (B
137/35851) ermittelt werden.
Die übliche Verfahrensweise beim Freikauf politischer Gefangener sowie die
üblicherweise von der Bundesrepublik Deutschland für den Neuanfang
bereitgestellten Geld- und Sachwerte sind von der Forschung herausgearbeitet worden
(vgl. z. B.: Jan Philipp Wölbern, Der Häftlingsfreikauf aus der DDR 1962/63-
1989, Zwischen Menschenhandel und humanitären Aktionen, Göttingen 2014;
Thomas von Lindheim, Bezahlte Freiheit, Der Häftlingsfreikauf zwischen beiden
deutschen Staaten, Baden-Baden 2011; Alexander Koch, Der Häftlingsfreikauf,
Eine deutsch-deutsche Beziehungsgeschichte, München 2014; Helmut Jenkis,
Der Freikauf von DDR-Häftlingen, Der deutsch-deutsche Menschenhandel,
Berlin 2012, Claudia Völkel, Die besonderen Bemühungen der Bundesregierung um
Haftentlassung und Übersiedlung aus der DDR. Aus der Überlieferung des
Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen (B 137), Mitteilungen aus dem
Bundesarchiv, Heft 1/2008).
14. Welche Erkenntnisse liegen zu Uwe Behrendt im Nachrichtendienstlichen
Informationssystem (NADIS) bzw. Nachrichtendienstlichen
Informationssystem Wissensnetz (NADIS WN) vor (bitte unter Nennung der Daten der
jeweiligen Einträge und der eintragenden Behörde beantworten)?
Im Nachrichtendienstlichen Informationssystem liegen keine Erkenntnisse zur
erfragten Person vor.
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Uwe Behrendt als Quelle oder
Mitarbeiter eines deutschen Geheimdienstes tätig war?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
16. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Uwe Behrendt unmittelbar nach dem
Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke in die Deutsche Demokratische
Republik ausreiste, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?
Nach vorliegenden Erkenntnissen verließ Uwe Behrendt die Bundesrepublik
Deutschland am 23. Dezember 1980, hielt sich zunächst offenbar bis zum 25.
Dezember 1980 im damaligen Landkreis Pößneck in der Deutschen Demokratischen
Republik auf. Die Reise stellte aller Wahrscheinlichkeit nach einen
Weihnachtsbesuch bei seinen Eltern dar. Danach soll Uwe Behrendt noch einmal in die
Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt und von dort aus nach Damaskus/Syrien
und weiter nach Beirut/Libanon gereist sein. Für die Arabische Republik Syrien
hatte er sich am 22. Dezember 1980 ein Transitvisum bei der syrischen Botschaft
in Bonn/Nordrhein-Westfalen ausstellen lassen.
17. War Uwe Behrendt nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz falscher
Papiere, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und wie gelangten diese in den
Besitz von Uwe Behrendt?
Der Bundesregierung liegen nicht verifizierbare Hinweise vor, dass Uwe Behrend
in den Jahren 1980 und 1981 unter anderem auch mit Papieren und gefälschten
Visa arabischer bzw. nordafrikanischer Staaten gereist sein könnte. Den
Hinweisen zufolge könnte Uwe Behrendt diese Papiere von der „Palestine Liberation
Organization“ (PLO) bzw. der wichtigsten PLO-Untergruppierung „Fatah“ zur
Verfügung gestellt bekommen haben. Dem Generalbundesanwalt liegen aus den
beigezogenen Akten zum gegenständlichen Mordanschlag nicht näher
objektivierbare Hinweise darauf vor, dass Uwe Behrendt um den 23. Mai 1981 im Besitz
eines gefälschten Ausweisdokuments gewesen sein soll. Im Übrigen waren
mögliche Urkundsdelikte des Uwe Behrendt im Sinne der Frage, soweit anhand der
vorliegenden Unterlagen recherchierbar (vgl. Vorbemerkung), nicht Gegenstand
von Ermittlungen des Generalbundesanwalts.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Karl-Heinz Hoffmann nach dem
Oktoberfestattentat im Libanon ein Papier diktiert haben soll, in welchem das
Attentat als Komplott ausländischer, insbesondere israelischer
Nachrichtendienste dargestellt wurde?
Falls ja, wie schätzt die Bundesregierung diesen Umstand ein?
Entsprechende Hinweise im Sinne der Frage haben sich im Rahmen der wieder
aufgenommenen Ermittlungen zum Sprengstoffanschlag auf dem Oktoberfest in
München am 26. September 1980 durch Auffinden des betreffenden Schriftstücks
in den Aktenbeständen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bestätigt.
Nach dem derzeitigen Stand der wieder aufgenommenen Ermittlungen gibt es
aber keine Anhaltspunkte für ein Komplott ausländischer Nachrichtendienste im
Sinne der Frage.
19. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Uwe Behrendt für weitere Taten
verantwortlich ist, und wenn ja, für welche?
Nach den dem BfV vorliegenden Informationen scheint eine Tatbeteiligung des
Uwe Behrendt bei dem mutmaßlich gewaltsamen Tod des Angehörigen der
Wehrsportgruppe-Ausland Kay-Uwe Bergmann wahrscheinlich. Soweit anhand
vorliegender Unterlagen recherchierbar (vgl. die Vorbemerkung der
Bundesregierung), wurden durch den Generalbundesanwalt keine weiteren
Ermittlungsverfahren gegen Uwe Behrendt geführt.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Todesumstände
des mutmaßlichen Täters Uwe Behrendt vor?
21. Wie wurde der Leichnam des Uwe Behrendt nach Kenntnis der
Bundesregierung identifiziert?
22. Wodurch wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschlossen, dass es
sich bei dem Leichnam nicht um das vermisste Mitglied der
„Wehrsportgruppe Ausland“ Kay-Uwe Bergmann handelt?
23. Wo befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen
Zeitpunkt der Leichnam von Uwe Behrendt?
Die Fragen 20 bis 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus den vom Generalbundesanwalt beigezogenen Akten des Bayerischen
Landeskriminalamts im Zusammenhang mit der Betätigung der Wehrsportgruppe
Hoffmann im Libanon (WSG-Ausland) ergibt sich, dass Uwe Behrendt an einer
Schussverletzung am Kopf verstorben ist. Eine Zeugenaussage und die
gerichtsmedizinische Untersuchung sprechen für eine Selbsttötung am 16. September
1981 in Beirut/Libanon. Der Leichnam konnte auf Grundlage von
Zeugenaussagen zum Begräbnisort am 20. August 1984 im Bereich des Lagers „Bir Hassan“
in Beirut/Libanon sichergestellt und nach Deutschland überführt werden. Der
Leichnam wurde im Rahmen der gerichtsmedizinischen Untersuchung anhand
von Informationen zum Zahnstatus dem Uwe Behrendt zugeordnet. Eine
Zuordnung des Leichnams zur Person des Kay-Uwe Bergmann schied aufgrund des
Abgleichs des Zahnschemas des Leichnams mit einem vorliegenden
Gebissbefund des Kay-Uwe Bergmann aus. Der sichergestellte Leichnam wurde mit
Verfügung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 24. Juni 1988 zur
Feuerbestattung freigegeben und der Städtische Bestattungsdienst München mit der
Gebeinsbestattung beauftragt.
24. Mit welchen ausländischen Behörden bestanden bezüglich der Suche nach
dem Leichnam von Uwe Behrendt und dessen Identifizierung
Kooperationen?
Aus den vom Generalbundesanwalt beigezogenen Akten ergeben sich Kontakte
zu den Behörden der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten) im Zusammenhang mit der Abklärung von
Identifizierungsmerkmalen sowie zu Behörden des Libanon (Justizministerium,
Generalstaatsanwalt beim Kassationsgericht, Justizpolizei, Polizeibehörde FSI)
im Zusammenhang mit der Ausgrabung und Rückführung des Leichnams.
25. Hat die Generalbundesanwaltschaft im Zuge der wieder aufgenommenen
Ermittlungen zum Anschlag auf das Oktoberfest am 26. September 1980 auch
die Wiederaufnahme von Ermittlungen in der Mordsache Lewin/Poeschke
geprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, bzw. wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Zuständigkeit für eine Prüfung der Voraussetzungen der Wiederaufnahme
des rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens gegen Karl-Heinz Hoffmann
und Franziska Birkmann liegt bei der ermittlungführenden Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth.
Im wieder aufgenommenen Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts zum
Sprengstoffanschlag auf dem Oktoberfest in München am 26. September 1980
haben sich bislang keine relevanten neuen Erkenntnisse mit Blick auf den
gegenständlichen Mordanschlag ergeben.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]