[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
27. März 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11735
18. Wahlperiode 29.03.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Beate Müller-Gemmeke,
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11497 –
Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rund 2,9 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in der
Tourismuswirtschaft. Hiervon arbeiten rund 1,9 Millionen Menschen in den 221 816
gastgewerblichen Betrieben deutschlandweit. Im Jahr 2015 wurden 58 757
Auszubildende im Gastgewerbe ausgebildet. Der Jahresumsatz der Branche lag zuletzt
bei 76,2 Mrd. Euro (netto) (DEHOGA: link:
www.dehoga-berlin.de/fileadmin/
user_upload/Das_Gastgewerbe_bundeweit_4._Quartal_2015.pdf ).
Seit der Einführung des Mindestlohnes ist die Anzahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bundesweit um 5,8 Prozent gestiegen. Der Anteil der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt nunmehr bei 73,3 Prozent. Die
Branche ist gleichwohl nach wie vor von geringfügiger Beschäftigung und
wenig attraktiven Arbeitsbedingungen gekennzeichnet und leidet nach wie vor
unter erheblichen Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung und
Fachkräftesicherung. So blieben im Jahr 2015 bundesweit 18,5 Prozent der
Ausbildungsstellen im Gastgewerbe unbesetzt. In einigen Bundesländern lag diese Quote
noch deutlich höher (z. B. Mecklenburg-Vorpommern mit 25,8 Prozent an
unbesetzten Ausbildungsstellen; dwif 2016, Daten Bundesagentur für Arbeit
2016). Bei Umfragen zur Zufriedenheit mit der Ausbildung stellen
Ausbildungsbildungsberufe im Hotel- und Gaststättengewerbe seit Jahren das
Schlusslicht (DGB-Ausbildungsreport 2016, link:
www.dgb.de/presse/++co++2d
7d8286-6f95-11e6-8e3e-525400e5a74a).
Diese Umstände und der immer stärker werdende Wettbewerb um motivierte
Fachkräfte erfordern verstärkte Aktivitäten vor allem von Seiten der
Unternehmen, aber auch der Politik, um künftig Fachkräfte für das Hotel- und
Gaststättengewerbe zu gewinnen und sie in den Betrieben zu halten. Neben Fragen des
Arbeitsschutzes, der Arbeitszeiten und der Ausbildungs- und
Weiterbildungsqualität kommt insbesondere einer fairen Bezahlung entscheidende Bedeutung
für die Fachkräftesicherung zu. Der gesetzliche Mindestlohn hat hier einen
Beitrag zur Änderung des Lohngefüges geleistet. Im Gastgewerbe stiegen die
Verdienste bundesweit um 2,9 Prozent, in Ostdeutschland um 8,6 Prozent
(Tourismusbarometer Jahresbericht 2016 des Ostdeutschen Sparkassenverbandes,
S. 65). Der Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohnes, wie auch den
branchenspezifischen Mindestlöhnen kommt daher eine entscheidende Rolle vor, um
einen fairen Wettbewerb und rechtmäßige Löhne zu gewährleisten.
1. Wie hat sich das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt im Hotel- und
Gaststättengewerbe seit dem Jahr 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung pro
Jahr entwickelt (bitte auch das branchenübergreifende durchschnittliche
Bruttomonatsentgelt vergleichend darstellen)?
Der Median des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts von
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe in dem Wirtschaftsabschnitt
Gastgewerbe hat von Dezember 2010 bis zum letzten verfügbaren Wert Dezember
2015 von 1 442 Euro um 23 Prozent auf 1 778 Euro zugenommen. In der
Gesamtwirtschaft war im gleichen Zeitraum ein Anstieg von 14 Prozent zu verzeichnen.
Die Angaben für die einzelnen Jahre können der folgenden Tabelle entnommen
werden.
Für die methodischen Hinweise wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage „Migration in der Arbeitswelt“ der Fraktion DIE LINKE.,
Bundestagsdrucksache 18/10603, vom 9. Dezember 2016 verwiesen. Dort findet
sich in der Vorbemerkung der Bundesregierung auch die Definition der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe.
Median der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe nach ausgewähltem Wirtschaftsabschnitt
der WZ 2008
Deutschland
2. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse (bitte differenziert in
Vollzeit, Teilzeit, Arbeit auf Abruf und geringfügige Beschäftigung) und der
Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe von 2005 bis heute nach
Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr entwickelt?
Von Juni 2005 bis Juni 2016 hat die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten in der Wirtschaftsabteilung Gastgewerbe um 40 Prozent auf 1 026 400
und die Zahl der geringfügig Beschäftigten in dieser Branche um 50 Prozent auf
971 700 zugenommen. Die Zahl der Betriebsstätten ist um 9 Prozent auf 154 000
gestiegen. Die Angaben in der Differenzierung nach Vollzeit und Teilzeit für die
Insgesamt mit Angabe zum
Entgelt
1 2 3
Insgesamt 20.053.820 19.766.328 2.704
I Gastgew erbe 517.883 503.473 1.442
Insgesamt 19.845.310 19.572.243 2.884
I Gastgew erbe 468.180 454.750 1.602
Insgesamt 19.996.612 19.792.716 2.954
I Gastgew erbe 468.317 459.071 1.654
Insgesamt 20.244.548 20.048.103 3.024
I Gastgew erbe 474.999 466.475 1.700
Insgesamt 20.561.597 20.239.290 3.084
I Gastgew erbe 486.571 470.976 1.778
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
31. Dezember 2014
31. Dezember 2015
31. Dezember 2012
31. Dezember 2013
31. Dezember 2010
Berichtsmonat WZ 2008
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte Median in €
einzelnen Jahre im Vergleich mit der Gesamtentwicklung ist in der folgenden
Tabelle enthalten. Statistiken zu Beschäftigten, die auf Abruf arbeiten, liegen nicht
vor. Der langjährige Vergleich ist nur eingeschränkt möglich, weil im Jahr 2008
die Wirtschaftszweigklassifikation geändert wurde und Auswertungen zu Voll-/
Teilzeit ab dem Jahr 2011 von Umstellungseffekten betroffen sind.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geringfügige Beschäftigte und Zahl
der Betriebe nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten der WZ 2003/2008
Deutschland (Arbeitsort)
3. Wie viele Beschäftigte des Hotel- und Gaststättengewerbes erhielten nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits vor seiner Einführung den
gesetzlichen Mindestlohn?
Nach der Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes
wurden im April 2014 15 325 Beschäftigungsverhältnisse im Bereich Beherbergung
nach der Wirtschaftsklassifikation (WZ) 2008 mit 8,50 Euro je Stunde entlohnt.
Dies beinhaltet alle Beschäftigten über 18 Jahre. Auszubildende und Praktikanten
sind nicht enthalten.
Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt
ausschließlich
geringfügige
Beschäftigte
im Nebenjob
1 2 3 4 5 6 7
Insgesamt 26.299.560 21.209.531 4.775.185 6.671.809 5.150.619 1.521.190 2.018.516
H Gastgew erbe 732.637 587.002 145.296 645.735 482.610 163.125 141.146
Insgesamt 26.533.905 21.269.098 4.946.254 6.944.140 5.280.315 1.663.825 2.019.722
H Gastgew erbe 742.064 587.720 154.035 680.310 503.140 177.170 139.333
Insgesamt 27.050.451 21.595.251 5.129.335 7.100.190 5.321.056 1.779.134 2.044.281
H Gastgew erbe 768.618 600.777 167.520 696.720 508.875 187.845 140.665
Insgesamt 27.695.398 22.030.201 5.330.918 7.245.478 5.331.190 1.914.288 2.061.590
I Gastgew erbe 795.660 616.300 178.973 708.859 509.272 199.587 140.595
Insgesamt 27.603.281 21.721.485 5.537.602 7.359.609 5.384.552 1.975.057 2.073.943
I Gastgew erbe 816.282 621.142 194.693 790.578 565.318 225.260 143.211
Insgesamt 27.966.601 21.773.598 5.840.557 7.450.194 5.389.151 2.061.043 2.086.894
I Gastgew erbe 833.378 620.979 211.884 812.891 575.128 237.763 144.687
Insgesamt 28.643.583 X X 7.536.790 5.367.231 2.169.559 2.102.355
I Gastgew erbe 855.157 X X 838.461 585.255 253.206 145.005
Insgesamt 29.280.034 X X 7.591.384 5.321.600 2.269.784 2.121.515
I Gastgew erbe 889.233 X X 865.420 595.486 269.934 146.879
Insgesamt 29.615.680 21.841.101 7.423.906 7.716.104 5.345.590 2.370.514 2.127.001
I Gastgew erbe 908.230 549.416 357.926 896.830 609.554 287.276 147.564
Insgesamt 30.174.505 22.090.825 7.739.729 7.811.376 5.349.851 2.461.525 2.139.170
I Gastgew erbe 939.611 553.004 386.596 931.985 627.870 304.115 149.659
Insgesamt 30.771.297 22.577.749 8.186.415 7.704.750 5.187.590 2.517.160 2.152.030
I Gastgew erbe 994.723 555.816 438.907 945.224 618.303 326.921 152.374
Insgesamt 31.373.691 22.825.336 8.547.630 7.756.094 5.141.164 2.614.930 2.163.297
I Gastgew erbe 1.026.371 561.441 464.930 971.747 621.834 349.913 154.018
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Insgesamt: inklusive keine Angabe Fälle
X Aufgrund einer Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung können diese Merkmale nicht berichtet w erden. Aufgrund eines Umstellungseffektes sind
Vergleiche mit früheren Jahren nicht sinnvoll.
30. Juni 2007
Anzahl
30. Juni 2005
Betriebsstätten
davon
30. Juni 2016
Berichtsmonat
WZ 2003/ WZ
2008 1)
darunter
Sv-pflichtig
Beschäftigte
geringfügige
Beschäftigte
30. Juni 2014
30. Juni 2015
30. Juni 2012
30. Juni 2013
30. Juni 2010
30. Juni 2011
30. Juni 2008
30. Juni 2009
30. Juni 2006
4. Wird die Einführung des Mindestlohnes nach Einschätzung der
Bundesregierung Auswirkungen auf das weitere Lohngefüge in den Unternehmen aus
der Hotel- und Gaststättenbranche haben?
Wenn ja, mit welchen Entwicklungen rechnet die Bundesregierung
diesbezüglich?
Eingeschränkte Informationen zur Veränderung des Lohngefüges nach
Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes liefert ein Vergleich der
Verdienststrukturerhebung 2014 und der Verdiensterhebung (VE) 2015 des Statistischen
Bundesamtes, die jeweils im April erhoben wurden. Stärkere Verschiebungen
entstanden von unten bis zum Stundenlohn von 10 Euro. Die Tabelle zeigt die
prozentualen Beschäftigungsverhältnisse in den jeweiligen Stundenlöhnen und deren
Entwicklung von 2014 auf 2015 für den Bereich Beherbergung nach der
Wirtschaftsklassifikation (WZ) 2008 an. Die VE 2015 ermöglicht keine so detaillierte
Gliederung nach 10 Cent Schritten für diesen Wirtschaftszweig wie die VSE
2014. Um dennoch einen Vergleich darstellen zu können, wurden vereinzelt
Stundenlohn-Gruppen gebildet. Der Stundenlohn wurde errechnet aus dem
Gesamtbruttoverdienst abzüglich des Überstundenverdienstes und der Zuschläge und
durch die bezahlten Stunden (ohne Überstunden) geteilt.
Beschäftigungsverhältnisse im Wirtschaftszweig „55 Beherbergung“ der WZ
2008, 2014 und 2015 nach Stundenlohn
Verdienststrukturerhebung 2014 und Verdiensterhebung 2015
Stundenlohn gerundet
2014 2015
% %
bis 8,50 Euro 31,4% 6,2%
8,50 Euro 3,5% 12,5%
8,60 bis 8,80 Euro 5,6% 6,8%
8,90 bis 10,00 Euro 21,2% 34,0%
mehr als 10,00 Euro 38,4% 40,6%
Anmerkung: Beschäftigte ab 18 Jahren, ohne Auszubildende und Praktikanten
Stundenlohn = (Gesamtbruttoverdienst - Überstundenverdienst - Zuschläge) / (bezahlte
Stunden ohne Überstunden), gerundet in 10-Cent-Schritten.
Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen, auf deren Grundlage eine
valide Schätzung künftiger Änderungen des Lohngefüges vorgenommen werden
kann. Hierfür wären unter anderem Annahmen über die Lohnsteigerungen zu
treffen, die die Tarifvertragsparteien vereinbaren werden. Für solche Annahmen hat
die Bundesregierung keine Basis. Vor diesem Hintergrund können auch weitere
eventuelle Auswirkungen des allgemeinen Mindestlohns auf die Lohnstruktur in
der Branche nicht prognostiziert werden.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Verfasser, dass die Einführung
des Mindestlohnes insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe eine
verstärkte Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) erfordert,
nicht zuletzt, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten?
Wenn ja, welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um
die Arbeitsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe zu kontrollieren?
Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine ausgewiesene Schwerpunktbranche
nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und findet deshalb besondere
Berücksichtigung bei den Prüfaktivitäten der FKS.
Bei ihren Prüfungen verfolgt die FKS einen ganzheitlichen Prüfansatz, das heißt,
jede Prüfung der FKS beinhaltet grundsätzlich auch eine Mindestlohnprüfung
nach dem Mindestlohngesetz. Aufgrund der bei Prüfungen im Hotel- und
Gaststättengewerbe gewonnenen bisherigen Erkenntnisse und einer Risikoanalyse
entscheidet die FKS, welche Betriebe für eine Prüfung der Einhaltung des
Mindestlohnes in Betracht kommen. Im Jahr 2016 fanden im Hotel- und
Gaststättengewerbe insgesamt 6.030 Arbeitgeberprüfungen durch die FKS statt. Dabei
wurden insgesamt 88.279 Personenüberprüfungen durchgeführt. Das Hotel- und
Gaststättengewerbe gehört neben der Baubranche zu den am häufigsten geprüften
Branchen der FKS (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache
18/11475 vom 10. März 2017). Eine bundesweite Schwerpunktprüfung, an der
alle FKS-Dienststellen teilnahmen, fand im Jahr 2015 statt. Im Jahre 2016 haben
fünf Hauptzollämter örtliche Schwerpunktprüfungen durchgeführt und weitere
zwölf Hauptzollämter haben gemeinsame, regionale Prüfungen mit dem
Schwerpunkt „Gastronomie im Tourismusbereich“ durchgeführt.
6. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Hotel- und
Gaststättengewerbe Sozialversicherungsbeiträge sowie Säumniszuschläge
im Jahr 2016 nachgefordert, und wie hoch waren die hieraus vereinnahmten
tatsächlichen Summen (bitte auch Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015
aufführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Auswertungen oder Statistiken vor, aus denen
sich Nachforderungen differenziert nach Wirtschaftsbranchen oder bestimmten
Berufsgruppen ableiten lassen. Eine Differenzierung nach tatsächlich
vereinnahmten Summen ist ebenfalls nicht möglich.
7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Minijobs im
Hotel- und Gaststättengewerbe zurückzudrängen und in reguläre
Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln?
Branchenspezifische Regelungen entsprechen nicht der Systematik der
Vorschriften zur geringfügigen Beschäftigung. Die Bundesregierung hat -
branchenübergreifend - in dieser Legislaturperiode vor allem durch die Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns einen signifikanten Beitrag zur Erleichterung der
Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung geleistet; weitergehende Ausführungen dazu finden sich in der Antwort
der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, auf die Schriftliche Frage 37 der
Abgeordneten Brigitte Pothmer auf Bundestagsdrucksache 18/11078 vom 3. Februar
2017.
8. Wie viele der Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe sind
zusätzlich auf Transferleistungen angewiesen, bzw. stocken mit Arbeitslosengeld-
II-Leistungen auf, und wie hat sich diese Anzahl seit dem Jahr 2010 pro Jahr
entwickelt?
Nach jüngsten Angaben für Juni 2016 erhielten 75 700 oder 7,5 Prozent der
sozialversicherungspflichtig und 83 600 oder 14,7 Prozent der ausschließlich
geringfügig Beschäftigten in der Wirtschaftsabteilung Gastgewerbe Leistungen aus der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die absolute Zahl der
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher hat etwa in relativ gleichem
Umfang wie die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der
Branche insgesamt zugenommen; entsprechend blieb der Anteil etwa konstant.
Bemerkenswert ist, dass die absolute Zahl und der Anteil der Vollzeitbeschäftigten
abgenommen haben. Rückläufig waren auch die absolute Zahl und der Anteil der
ausschließlich geringfügig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Angaben
zu den einzelnen Jahren können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Der zeitliche Vergleich ist nur eingeschränkt möglich, weil Auswertungen zu
Voll-/Teilzeit ab dem Jahr 2011 von Umstellungseffekten betroffen sind.
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte und ausschließlich geringfügig
beschäftigte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Wirtschaftsabschnitt
Gastgewerbe
Deutschland (Wohnort)
Zeitreihe Juni 2010 bis Juni 2016
9. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Attraktivität des
Hotel- und Gaststättengewerbes für Arbeitnehmende steigern, und auf welche
Zielgruppen wurden von der Bundesregierung bei ihren Programmen zur
Fachkräftesicherung in den Blick genommen?
Die Steigerung der Attraktivität des Hotel- und Gaststättengewerbes für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zuvorderst Aufgabe der Unternehmen selbst.
Die Bundesregierung hat die Branche dabei unter anderem mit dem im Zeitraum
Mai 2012 bis Mai 2014 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
geförderten Projekt „Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse Tourismus“ unterstützt.
Analysiert wurde der touristische Arbeitsmarkt und die Fachkräftesituation in den
darunter:
darunter:
in Vollzeit (ohne
Azubis) 2)
1 2 3 4 5 6 7
Juni 2010 824.622 62.270 32.978 7,6% 533.864 97.284 18,2%
Juni 2011 844.589 64.177 X 7,6% 540.982 95.564 17,7%
Juni 2012 876.772 68.776 X 7,8% 548.893 92.307 16,8%
Juni 2013 894.162 70.488 19.597 7,9% 559.251 93.513 16,7%
Juni 2014 922.631 73.662 19.022 8,0% 573.120 96.232 16,8%
Juni 2015 981.177 77.815 17.024 7,9% 568.222 86.462 15,2%
Juni 2016 1.010.605 75.665 15.054 7,5% 568.018 83.608 14,7%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Beschäftige im Alter von 15 bis 64 Jahre nach Wohnort in Deutschland.
X Aufgrund einer Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung können diese Merkmale nicht berichtet werden.
Aufgrund eines Umstellungseffektes sind Vergleiche mit früheren Jahren nicht sinnvoll.
ausschließlich
geringfügig
beschäftigte ELB
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
insgesamt 1)
darunter: Anteil sv
beschäftigter ELB an
allen sv
Beschäftigten im
Wirtschaftsabschnitt
Gastgewerbe in %
(Sp.2 an Sp.1)
ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
insgesamt 1)
Anteil ausschließlich
geringfügig
beschäftigter ELB an
allen ausschließlich
geringfügig
Beschäftigten im
Wirtschaftsabschnitt
Gastgewerbe in %
(Sp.6 an Sp.5)
sv
beschäftigte
ELB
beteiligten Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
Bayern und daraus Schlussfolgerungen für die beteiligten Bundesländer wie auch
für den Bund abgeleitet. Im Rahmen des Projektes wurden vor allem für die vielen
kleinen und mittleren Unternehmen konkrete Bedarfe ermittelt und
Handlungsansätze – zum Beispiel für die Aus- und Weiterbildung – aufgezeigt, die
gleichzeitig einen Beitrag zur Steigerung der Motivation und Qualifizierung der
Beschäftigten sowie der Wettbewerbsfähigkeit der touristischen Unternehmen
leisten können. Zusammengefasst sind die Ergebnisse im Leitfaden „Fachkräfte für
den Tourismus – Fit für die Zukunft“. Die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung
wurden darüber hinaus in die allgemeinen Aktivitäten der Bundesregierung zur
Fachkräftesicherung eingespeist. Beispielsweise fand im Rahmen der Allianz für
Aus- und Weiterbildung im Februar 2017 ein Branchendialog mit dem Hotel- und
Gaststättengewerbe statt, um Unterstützungsmöglichkeiten, insbesondere im
Hinblick auf die regionalen und beruflichen Disparitäten auf dem Ausbildungsmarkt,
auszuloten.
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung werden im
aktuellen Fachkräftekonzept der Bundesregierung dargelegt. Die fünf
Sicherungspfade des Fachkräftekonzepts sprechen alle Zielgruppen an, um die
Fachkräftebasis in Deutschland langfristig zu sichern.
10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquoten in
der hotel- und gastgewerblichen Ausbildung seit dem Jahr 2009 bis heute
pro Jahr entwickelt (bitte untergliedert nach Bundesländern)?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um bei diesen
Ausbildungsverhältnissen einen höheren Zufriedenheitsgrad zu schaffen?
b) Welche Maßnahmen (Beispiele) wurden hierzu in den letzten Jahren
ergriffen, und wie beurteilt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der
aktuellen Abbrecherquoten in der Hotel- und Gaststättenbranche aus dem
Berufsbildungsbericht 2014, deren Erfolg?
Informationen zu Abbruchquoten in der hotel- und gastgewerblichen Ausbildung
liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Berufsbildungsbericht der
Bundesregierung werden verfügbare Daten zu Vertragslösungen herangezogen. Hierbei ist
zu beachten, dass eine Vertragslösung nicht unbedingt einen endgültigen
Abbruch der Berufsausbildung bedeutet. Auch Betriebs- oder Berufswechsel
innerhalb des dualen Systems gehen mit Vertragslösungen einher. Zu einer vorzeitigen
Lösung des Vertrags kann es sowohl seitens des Auszubildenden, als auch des
Ausbildungsbetriebes oder in beiderseitigem Einvernehmen kommen. Auf Basis
der Berufsbildungsstatistik kann nicht erfasst werden, bei welchen
Vertragslösungen es sich um Abbrüche handelt.
Die Bundesregierung unterstützt unter anderem mit den Partnern der Allianz für
Aus- und Weiterbildung (
www.aus-und-weiterbildungsallianz.de) Maßnahmen
zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt, die sich auch an
Auszubildende im Hotel- und Gaststättengewerbe richten.
Einen Überblick über Programme zur Unterstützung des Übergangs Schule-Beruf
können dem Fachportal des Bundesinstituts für Berufsbildung „überaus“
entnommen werden (
www.ueberaus.de/wws/9.php#/wws/programme.php).
Darüber hinaus sind Ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 Drittes Buch
Sozialgesetzbuch – SGB III), die Assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III) und die Initiative
zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA) des Senior Expert Service
auch für das Hotel- und Gaststättengewerbe relevant.
Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich eine bewertende Bilanz des
Ausbildungsgeschehens in ihrem Berufsbildungsbericht.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Unternehmen im
Hotel- und Gaststättengewerbe, die mindestens einen Ausbildungsplatz anbieten
(Ausbildungsbetriebsquote, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie
bewertet die Bundesregierung diese Zahlen vor dem Hintergrund des bestehenden
Fachkräftebedarfs in der Branche?
Im Juni 2016 war in 9,2 Prozent der Betriebe im Gaststättengewerbe mindestens
ein sozialversicherungspflichtiger Auszubildender beschäftigt. Angaben zu den
Ländern sind in der folgenden Tabelle enthalten.
Anzahl der Betriebe und Ausbildungsbetriebe nach ausgewählten
Wirtschaftsabschnitten der WZ 2008
Deutschland, Bundesländer
Die Zahl der Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe hält nicht mit
dem Bedarf an Fachkräften Schritt. Die Bundesregierung unterstützt deshalb
unter anderem im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung Maßnahmen zur
Überwindung der Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt, die auch für das
Hotel- und Gaststättengewerbe relevant sind.
Die Steigerung der Attraktivität der Branche für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer bleibt jedoch zuvorderst Aufgabe der Unternehmen selbst.
Betriebe
Ausbildungsbetrie
be
Anteil an Spalte
1
Betriebe
Ausbildungsbetrie
be
Anteil an Spalte
4
1 2 3 4 5 6
Deutschland 2.163.297 391.564 18,1 154.018 14.094 9,2
Schleswig-Holstein,01 78.347 15.642 20,0 5.929 611 10,3
Hamburg,02 53.436 8.418 15,8 3.809 410 10,8
Niedersachsen,03 197.598 40.937 20,7 13.530 1.401 10,4
Bremen,04 16.173 3.207 19,8 1.139 140 12,3
Nordrhein-Westfalen,05 430.876 87.393 20,3 27.435 2.576 9,4
Hessen,06 164.427 28.673 17,4 11.727 956 8,2
Rheinland-Pfalz,07 105.399 21.456 20,4 8.270 785 9,5
Baden-Württemberg,08 283.678 57.071 20,1 20.870 1.786 8,6
Bayern,09 368.588 69.492 18,9 26.944 2.531 9,4
Saarland,10 24.762 5.423 21,9 1.822 165 9,1
Berlin,11 95.687 10.332 10,8 8.466 585 6,9
Brandenburg,12 66.703 8.265 12,4 4.561 409 9,0
Mecklenburg-
Vorpommern,13 47.409 6.057 12,8 4.633 453 9,8
Sachsen,14 113.308 14.297 12,6 7.248 663 9,1
Sachsen-Anhalt,15 56.988 7.338 12,9 3.722 333 8,9
Thüringen,16 59.277 7.546 12,7 3.913 290 7,4
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
30. Juni 2016
Auswertemonatswert
Deutschland (mit o.Zuord)
Länder
Insgesamt Gastgewerbe
darunter darunter
12. Welche eigenen Ziele verfolgt die Bundesregierung bei den Verhandlungen
zur Gründung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ im Bereich des Hotel-
und Gaststättengewerbes?
13. Liegen der Bundesregierung bereits Forderungen und Positionen der
Verhandlungspartner im Rahmen der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ vor,
und wenn ja, welche?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 bis 2018 verfolgt mit ihren
Maßnahmen einen branchenübergreifenden Ansatz, um die duale Ausbildung in
Deutschland zu stärken und mehr junge Menschen dafür zu gewinnen. Im
Zusammenhang mit den regionalen und beruflichen Disparitäten auf dem
Ausbildungsmarkt führt die Allianz für Aus- und Weiterbildung Branchendialoge, um
gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern ausgewählter Branchen
Unterstützungsmöglichkeiten auszuloten. Ein erster Branchendialog fand im Februar 2017 mit
dem Hotel- und Gaststättengewerbe statt, weitere sind geplant.
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ISSN 0722-8333]