[Deutscher Bundestag Drucksache 18/11561
18. Wahlperiode 09.03.2017
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Uwe Kekeritz, Markus Tressel,
Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umgang der Bundesregierung mit dem WBGU-Gutachten „Der Umzug der
Menschheit: Die transformative Kraft der Städte“
Die schnell fortschreitende Urbanisierung ist ein globaler Megatrend, der soziale,
ökonomische und ökologische Bedingungen des menschlichen Lebens auf der
Erde im 21. Jahrhundert maßgeblich beeinflusst und deren weitere Entwicklung
fundamental prägen wird. Bereits heute leben knapp 4 Milliarden Menschen in
Städten (alle nicht separat belegten Zahlen sind dem Hauptgutachten „Der Umzug
der Menschheit: Die transformative Kraft der Städte“ des WBGU von 2016
entnommen). Für 2050 rechnet der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen (WBGU) mit weltweit 6,5 Milliarden Menschen
in Städten und prognostiziert hohe Urbanisierungsraten insbesondere in
Schwellen- und Entwicklungsländern. Die Tragweite dessen ist kaum zu überschätzen:
70 Prozent der globalen energiebedingten CO2-Emissionen werden schon heute
in Städten verursacht und die Auswirkungen des urbanen Ressourcenverbrauchs
auf Landnutzungsformen und die biologische Vielfalt schlagen sich längst
„planetarisch“ (Brenner, N. (2014): Implosions/Explosions. Towards a study of
planetary urbanization, Berlin, Jovis Verlag) nieder. Gleichzeitig stellen eine hohe
Luftverschmutzung, die Verschlechterung der Wasserqualität, Probleme der
Abfallentsorgung etc. große Gefahren für die globale Stadtbevölkerung dar und
bedrohen das Leben der Menschen in Städten teilweise elementar. Insbesondere
Menschen in Slums – 2012 waren das weltweit 850 Millionen – sind davon akut
betroffen. Urbanisierungsprozesse sind deshalb auch eine zentrale
Herausforderung der Entwicklungszusammenarbeit.
Industrieländern wie Deutschland, deren Gesellschafts- und Wirtschaftsmodelle
soziale, ökonomische, bauliche und ökologische Bedingungen des heutigen
„Zeitalters der Urbanisierung“ (London School of Economics (2017), LSE Cities:
Urban Age, online:
https://lsecities.net/ua/) (und deren Widersprüche)
maßgeblich geprägt haben, kommt vor diesem Hintergrund eine große Verantwortung zu.
Fest steht, dass die rasante Urbanisierung zukünftig auf planetarische Grenzen
stoßen wird: Werden jetzige Bauweisen mit Zement, Stahl, CO2-intensiven
Dämmstoffen (graue Energie) etc. beibehalten, so würde alleine das
Stadtwachstum in Schwellen- und Entwicklungsländern bis 2050 CO2-Emissionen in Höhe
von 350 Gigatonnen verursachen. Das entspricht drei Vierteln des noch
verfügbaren globalen CO2-Budgets, wenn die Erderwärmung auf 1,5°C begrenzt
bleiben soll. Gleichzeitig werden heute 80 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung
in Städten erzeugt. Planetarische Grenzen müssen deshalb mit der ökonomischen
Funktion von Städten vereinbar gemacht werden. Außerdem müssen starke
soziökonomische Ungleichheiten in Städten und ökonomische Risiken des
Stadtwachstums (Immobilienblasen) bei der Steuerung von Urbanisierungsprozessen
berücksichtigt sowie Möglichkeiten der Teilhabe der Zivilgesellschaft an dieser
Steuerung geschaffen werden. In Deutschland zeigen sich solche
Herausforderungen beispielsweise an einer starken Wohnungsknappheit in Ballungsräumen
und dem dortigen rasanten Anstieg von Mieten, während strukturschwache
periphere Räume zu veröden drohen.
Insgesamt plädiert das Gutachten dafür, Städten als zentralen Plattformen sowie
Urbanisierungsprozessen als zentralen Gegenständen einer globalen
Nachhaltigkeitspolitik mehr Gewicht zuzumessen, um global beschlossene Ziele der
nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) einhalten zu
können. Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, Handlungsempfehlungen des
WBGU (vgl. acht explizit genannte Handlungsfelder mit Zielen und Maßnahmen)
in konkrete stadtentwicklungspolitische Maßnahmen umzusetzen, internationale
Kooperationen zu fördern sowie Urbanisierung als Querschnittsthema auf der
internationalen politischen Bühne (OECD, G7/G20) fest zu verankern. Es geht
nicht um technokratische Antworten auf Herausforderung des globalen
Stadtwachstums, sondern darum, einen neuen Gesellschaftsvertrag der Urbanisierung
aktiv und inklusiv zu gestalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Anstrengungen und Ergebnisse der Bundesregierung für die nachhaltige
Stadtentwicklung in Deutschland
1. Wie leistet die Bundesregierung der Handlungsempfehlung des WBGU
Folge, durch eine starke Regionalplanung polyzentrische Stadtstrukturen
gezielt für städtische Nachhaltigkeitstransformationen zu entwickeln?
a) Wie will die Bundesregierung eine solche polyzentrische und funktional
organisierte Siedlungsentwicklung umsetzen, wenn gleichzeitig die
Flächenpolitik der Bundesregierung (§ 13b BauGB-Novelle) die
Inanspruchnahme unbebauter Flächen eher fördert als diese einschränkt?
b) Welche Modellprojekte der nachhaltigen Entwicklung von Mittelstädten
in polyzentrischen Stadtregionen unterhält die Bundesregierung?
2. Wie wirkt die Bundesregierung insbesondere angesichts der aktuell sehr
großen Wohnungsknappheit in deutschen Ballungsräumen darauf hin,
Urbanisierungsprozesse derart zu steuern, dass sozioökonomische und
sozialräumliche Ungleichheiten in Städten verringert statt weiter verschärft werden?
a) Wie wird dafür gesorgt, dass Wohnungsbauprojekte
gemeinwohlorientiert, d. h. am Bedarf der breiten Bevölkerung und besonders auch am
Bedarf sozial Schwächerer orientiert, realisiert werden?
b) Welche innovativen Projekte der Stärkung von Mittelstädten als attraktive
Wohnorte, die zur Entlastung von Ballungsräumen dienen und einer
Verödung strukturschwacher peripherer Räume in Deutschland
entgegenwirken, unterstützt die Bundesregierung?
3. Welchen Definitionen von städtischem, halbstädtischem und ländlichem
Raum folgt die Bundesregierung in Bezug auf ihre Charakteristika und ihre
Funktionen für Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt, und wie stehen diese
Raumkategorien in wechselseitigen Beziehungen?
a) In welcher Hinsicht trifft die im WBGU-Gutachten konstatierte
zunehmende Auflösung der Grenzen zwischen Stadt und Land auf dünn
besiedelte Räume und verdichtete Räume in Deutschland zu, beispielsweise im
Hinblick auf schrumpfende aber industrialisierte Regionen oder Klein-
und Mittelstädte in ländlichen Räumen, die sich mit einer Kernstadt zu
einer Metropolregion zusammenschließen?
b) Wie plant die Bundesregierung, die im WBGU-Gutachten konstatierte
zunehmende Auflösung der Grenzen zwischen Stadt und Land in den
Leitbildern, Kategorien und Instrumenten der Raumordnung und der
Förderpolitik zu berücksichtigen und integrierte Regionalplanungen zu stärken
(bitte mit Begründung)?
4. Wie setzt die Bundesregierung den Vorschlag des WBGU um,
Pfadabhängigkeiten des modernen Städte- und Infrastrukturbaus zu überwinden
(Leapfrogging), anstatt nur inkrementelle Veränderungen herbeizuführen,
beispielsweise bei städtischen Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen und im
Mobilitätssektor?
a) Was unternimmt die Bundesregierung, um eine nachhaltige
Stadtentwicklung durch eine integrierte und sektorenübergreifende Stadt- und
Infrastrukturplanung zu fördern, beispielsweise in Bezug auf Smart-City-
Programme?
b) Was tut die Bundesregierung, um über den Rückbau der autogerechten
Stadt hinaus eine integrierte Verkehrs- und Flächennutzungsplanung fest
in Stadtentwicklungsprozesse einzubetten?
5. Plant die Bundesregierung, den Vorschlag des WBGU, 50 globale urbane
Reallabore innerhalb von 50 Jahren zu schaffen, umzusetzen, und wenn
nicht, warum nicht?
Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung dafür konkret einsetzen?
6. Welche experimentellen Projekte der kollaborativen Governance von
Nachhaltigkeitsprojekten in Städten unterstützt die Bundesregierung?
Wie werden Erkenntnisse aus solchen Experimenten für Strategien der
nachhaltigen Stadtentwicklung genutzt?
7. Plant die Bundesregierung, wie im WBGU-Gutachten vorgeschlagen,
„Dekarbonisierungsfahrpläne für alle Städte“ einzuführen, und wenn nicht,
warum nicht?
a) Hält die Bundesregierung den vorgeschlagenen Zeitplan der
Dekarbonisierung von Städten ein, bis spätestens 2070 die gesamten CO2-
Emissionen in Städten auf null zurückzufahren, und wenn nicht, gibt es andere
Zeitpläne?
b) Was tut die Bundesregierung, um zur Dekarbonisierung von Städten die
Sanierungsrate im Gebäudebereich zu erhöhen?
c) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, KfW-Förderprogramme zur
energetischen Sanierung derart zu reformieren, dass die für die
Herstellung von Baumaterial aufgewendete graue Energie berücksichtigt wird,
und wenn nicht, warum nicht?
d) Welche konkreten Maßnahmen der nachhaltigen und CO2-freien
Stadtentwicklung unterstützt die Bundesregierung durch ihre Beteiligung an
der Global Alliance for Buildings and Construction?
8. Mit welchen Instrumenten schafft die Bundesregierung Möglichkeiten der
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an einer klimafreundlichen
Stadtentwicklung, beispielsweise bei der integrierten Energie- und
Stromversorgung auf Quartiersebene?
9. Sammelt die Bundesregierung stadtbezogene Daten zu Klimawandelfolgen
in Städten sowie zu städtischen Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßahmen, und wenn nicht, warum nicht?
a) Wenn ja, in welchen Städten werden diese Daten gesammelt?
b) Wenn ja, wie werden diese Daten gewinnbringend für eine nachhaltige
Stadtentwicklung verwendet?
10. Was tut die Bundesregierung, damit im Hinblick auf
Klimawandelanpassungsmaßnahmen eine gemeinwohlorientierte Flächennutzung in Städten
gefördert wird?
11. Welche stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen zum Lärmschutz und zur
Luftreinhaltung unternimmt die Bundesregierung angesichts der großen
Herausforderung, die Gesundheit der Stadtbevölkerung in immer dichter
werdenden Städten zu schützen?
12. Erhebt die Bundesregierung sektorenübergreifend Daten zum Thema
„Urbane Gesundheit“, und wenn nicht, warum nicht?
Wenn ja, welche Daten sind das, und was wird damit gemacht?
13. Gibt es Initiativen der Bundesregierung, das Thema „Urbane Gesundheit“ als
Querschnittsthema in der Stadtplanung und Stadtentwicklungspolitik zu
etablieren, und wenn nicht, warum nicht?
Anstrengungen und Ergebnisse der Bundesregierung für die nachhaltige
Stadtentwicklung auf der Ebene internationaler Verhandlungen
14. Welche konkreten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit
(Modellvorhaben, Kooperationen etc.) für eine nachhaltige, inklusive und sozial
gerechte Urbanisierung hat die Bundesregierung auf der Basis des Antrags
„Entwicklungspolitische Chancen der Urbanisierung nutzen“
(Bundestagsdrucksache 18/4425) umgesetzt?
15. Was leistet die Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit, damit
Beteiligungsmechanismen verbindlich in Planungsverfahren integriert
werden, sodass privates Kapitel bei Urbanisierungsprozessen
gemeinwohlverträglich eingesetzt wird?
16. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Einfluss
deutscher Städte auf (globale) ländliche Räume, beispielsweise im Hinblick auf
lokale und globale Ernährungssicherungssouveränität, Umweltbelastungen
durch den städtischen Metabolismus oder Landgrabbing?
17. Inwiefern wird in der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung
das Thema „Urbane Gesundheit“ als Querschnittsthema berücksichtigt?
18. Wie nutzt die Bundesregierung den Ressortkreis „Internationale
Urbanisierung“, um dafür zu sorgen, dass Handlungsempfehlungen des WBGU-
Gutachtens in den zuständigen Bundesbehörden, aber auch über
Behördengrenzen hinweg umgesetzt werden?
19. Was unternimmt die Bundesregierung, um eine „städtische Außenpolitik“ zu
fördern, die Städten ein Mitspracherecht an Politikfeldern, die die urbane
Transformation berühren, allerdings auf der internationalen politischen
Ebene (G7/20, OECD, UN-Habitat) diskutiert werden, sichert?
20. Plant die Bundesregierung, einen oder mehrere der vier vom WBGU
genannten Reformvorschläge des UN-Habitat-Programms aufzugreifen?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welchen Vorschlag bzw. welche Vorschläge greift die
Bundesregierung auf (bitte mit Begründung)?
21. Welche konkreten Projekte sind im Rahmen der Mobilitätsoffensive in
Städten, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Rektorsicherheit (BMUB) bei der UN-Habitat-III-Konferenz in
Quito angekündigt wurde, in Planung (bitte Projekte und Projektstatus
auflisten)?
a) In welcher Form wird die vom BMZ angekündigte 1 Mrd. Euro für die
Mobilitätsoffensive zur Verfügung gestellt (Kredite, Zuschüsse, ODA-
Mittel usw.)?
b) In welcher Form werden die vom BMUB angekündigten 30 Mio. Euro für
die Mobilitätsoffensive zur Verfügung gestellt (Kredite, Zuschüsse,
ODA-Mittel usw.)?
c) Welche Verkehrsträger werden durch die Mobilitätsoffensive im Sinne
nachhaltiger städtischer Mobilität gefördert bzw. sollen durch die
Initiative gefördert werden?
d) Welche lokalen und nationalen Unternehmen aus den Partnerländern sind
an der Konzeption und Durchführung der Projekte beteiligt (bitte nach
Unternehmen und Projektvolumen auflisten)?
e) Welche deutschen und internationalen Unternehmen sind an der
Konzeption und Durchführung der Projekte beteiligt (bitte Unternehmen und
Projektvolumen auflisten)?
22. Wie nutzt die Bundesregierung die G20-Präsidentschaft Deutschlands im
Jahr 2017, um Urbanisierung als Querschnittsthema der internationalen
Politik zu etablieren?
Wie nutzt die Bundesregierung dazu die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Vereinten Nationen?
23. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um internationale
Städtekooperationen zur nachhaltigen Stadtentwicklung wie den Pakt von
Amsterdam oder das C40-Netzwerk zu fördern?
Wie beteiligen sich deutsche Städte mit Pilotprojekten am Pakt von
Amsterdam (bitte Städte, Schwerpunktthemen, Partnerstädte in EU nennen)?
24. Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass stadtentwicklungspolitische
Leitlinien der Charta von Leipzig auf der globalen Politikebene berücksichtigt
werden sowie um Herausforderungen globaler Umweltveränderung im
aktuellen Zeitalter der Urbanisierung ergänzt werden?
25. Was macht die Bundesregierung, um das Thema „Urbane Transformation“
als Kernthema in der nationalen und europäischen Außen-, Umwelt-,
Entwicklungs- und Forschungspolitik zu verankern?
26. Was unternimmt die Bundesregierung, um die urbane
Transformationsforschung, die vielfältige Fragen der Grundlagenforschung aufwirft, als
interdisziplinäres Forschungsfeld zu institutionalisieren?
a) Ist eine finanzielle Stärkung dieses Forschungsfeldes vorgesehen?
b) Wie nutzt die Bundesregierung die ihr zur Verfügung stehende
Forschungsinfrastruktur, um über Erkenntnisse des WBGU-Gutachtens in
Deutschland und weltweit vertiefend zu forschen?
27. Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass Klimawandelanpassung ein
zentrales Querschnittsthema in der Ausbildung von Planerinnen und Planern
wird?
Berlin, den 7. März 2017
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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