[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 5. Mai 2017
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12279
18. Wahlperiode 09.05.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11829 –
Beschaffung der hochfliegenden Spionagedrohne „Triton“ durch die
Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Generalinspekteur der Bundeswehr entschied am 6. März 2017, die
hochfliegende Drohne des Typs „Triton“ für die Beförderung des Spionagesystems
ISIS zu beschaffen (bundeswehr.de vom 8. März 2017, „Bundeswehr soll
Aufklärungsdrohne Triton erhalten“). Insgesamt sollen drei Systeme „Triton/ISIS“
gekauft werden. Mit der vom Airbus-Konzern gefertigten fliegenden
Abhöranlage kann jede funkgebundene Kommunikation abgehört werden. Außerdem
spürt die Anlage elektromagnetische Strahlung auch kleiner Geräte auf (netzpo-
litik.org vom 31. Januar 2014, „Das von EADS gebaute und für den „Euro
Hawk“ konzipierte Spionagesystem ISIS fliegt bald wieder“).
Die für die US-Marine entwickelten „Triton“ sollen die ursprünglich zur
deutschen Beschaffung geplanten „Euro Hawk“ ersetzen. Beide Modelle des US-
Herstellers Northrop Grumman basieren auf der Drohne „Global Hawk“, wobei
die „Euro Hawk“ auf der inzwischen veralteten Baureihe „Block 20“ basiert.
Die Bundeswehr hatte für die Beschaffung der Drohne „Euro Hawk“ zunächst
einen Prototyp („Full Scale Demonstrator“) gekauft, der jedoch keine
Musterzulassung erhielt. Nach Abbruch des Projekts im Jahr 2013 lagert die Drohne in
Manching ein. Der Skandal um die dabei allein für das Trägersystem verlustig
gegangenen über 600 Millionen Euro hatte unter anderem einen
Untersuchungsausschuss beschäftigt. Die Zulassungswahrscheinlichkeit der „Triton“ wird nun
höher eingeschätzt, da die Drohne über einen Blitzschutz sowie einen Schutz
vor Hagel und Vogelschlag verfügt. Ebenfalls integriert seien ein
Vereisungsschutzsystem sowie eine „Wetterradarfunktionalität“
(Bundestagsdrucksache 18/8004). Außerdem hatte der Hersteller in den letzten Jahren ein
Ausweichsystem entwickelt. Schließlich habe Northrop Grumman zugesichert,
diesmal Dokumente für das Zulassungsverfahren herauszugeben, die beim
„Euro Hawk“ von der US-Regierung als geheim eingestuft wurden. Für die
Zulassbarkeit der „Triton“ ist das neu geschaffene Luftfahrtamt der Bundeswehr
zuständig, das bereits eine erste positive Prognose hierzu erstellt hat
(Plenarprotokoll 18/195, Anlage 28). Hierbei könne das deutsche Militär von der US-
Marine profitieren, die „enorme Ressourcen für den Zulassungsprozess in den USA
mobilisiert“ hat.
Neu war die Mitteilung der Bundeswehr, dass für die Überprüfung der
Leistungsfähigkeit des Spionagesystems ISIS keine weiteren Flüge mehr notwendig
sind (bundeswehr.de vom 8. März 2017, „Bundeswehr soll Aufklärungsdrohne
Triton erhalten“). Die ursprünglich geplanten Stufen 2 und 3 für die
Wiederinbetriebnahme entfallen dadurch. Hintergrund ist eine Einigung der EuroHawk
GmbH (Northrop Grumman und Airbus) mit dem Bundesministerium der
Verteidigung im Streit um die Auflösung des früheren Entwicklungsvertrages. Die
Bundeswehr erhält nun Zugang zu einem neuen Laborsystem, in dem die bereits
vorhandenen Flugdaten unter Laborbedingungen deutlich verbessert
ausgewertet werden können. Entsprechende „Labortests und die abgeschlossene
Auswertung der mit dem Eurohawk erflogenen Daten“ hätten laut der Bundeswehr
„überzeugt“, dass das ISIS „mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich in den
Triton integriert werden“ kann. Die nicht weiter verfolgte
Wiederinbetriebnahme (Stufe 1) des „Euro Hawk“ hat bis heute weitere 23 Mio. Euro
verschlungen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie
stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin
enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Welche Gesamtkosten sind dem Bundesverteidigungsministerium für die
Beschaffung, die Testflüge und die abgebrochene Wiederinbetriebnahme
des „Euro Hawk“ FSD bis heute entstanden?
Für die Entwicklung und Beschaffung des EURO HAWK FSD, einschließlich
ISIS, die Durchführung von sieben Testflügen und Beschaffung von Ersatzteilen
sind seit 2007 rund 681 Mio. Euro verausgabt worden; für die Maßnahmen zur
Vorbereitung der temporären Wiederaufnahme der EURO-HAWK-FSD-ISIS-
Testflüge rund 23,6 Mio. Euro.
2. Auf welche „zahlreiche[n] Tests“ beruft sich die Bundesregierung bezüglich
der „Triton“, wodurch die Bundeswehr der Drohne eine „hohe
Zulassungswahrscheinlichkeit“ attestiert (bundeswehr.de vom 8. März 2017, „Häufige
Fragen zum Aufklärungssystem Triton/ISIS“)?
Im Rahmen eines sog. Foreign Military Sales (FMS)-Planning Case hat die US
Marine (U.S. Navy) dem Luftfahrtamt der Bundeswehr die eigene
Zulassungsbasis für den TRITON und darüber hinaus die Nachweisdokumente, die die
Erfüllung der Anforderungen der Zulassungsbasis dokumentieren, bereitgestellt.
Auf der Grundlage dieser umfangreichen Dokumente konnte die Erfüllbarkeit
einer deutschen militärischen Zulassungsbasis bewertet werden.
Im Ergebnis führte dies zu einer positiven Zulassbarkeits- und
Nutzbarkeitsprognose des TRITON. Diese Prognose wurde gemäß dem Regelwerk der
„Dauerhaften Flugfreigabe“ erstellt. Damit ist das Erreichen einer Zulassung des TRITON
belastbar und vorbehaltlich der weiteren Realisierung im Projekt sehr
wahrscheinlich.
Im Rahmen der bisherigen Entwicklung und Erprobung des MQ-4C-TRITON-
Systems für die U.S. Navy wurden nach Aussagen der U.S. Navy Bodentests in
einem Umfang von 1 115 Stunden sowie 721 Stunden Flugerprobung
durchgeführt (Stand: Februar 2017).
3. Welche „technisch-funktionalen Verbesserungen“ der „Triton“ sind der
Bundesregierung bekannt, wozu die US-Marine nach eigenen Angaben rund
1 Milliarde US-Dollar investiert hat?
Das unbemannte Luftfahrzeug des MQ-4C-TRITON-Systems wird gegenüber
bisherigen GLOBAL-HAWK-Mustern folgende wesentlichen technisch-
funktionalen Verbesserungen aufweisen: Blitzschutz, Enteisungsanlage, Hagel- und
Vogelschlagschutz, Verstärkung der Struktur der Tragfläche und Verbesserung der
Software.
4. Welche technischen Funktionalitäten, Produktbezeichnungen und Hersteller
sind dem Bundesverteidigungsministerium zu Systemen der „Triton“ für
a) Blitzschutz,
b) Schutz vor Hagel und Vogelschlag,
c) ein Vereisungsschutzsystem,
d) eine Wetterradarfunktionalität,
e) die Verschlüsselung der Kommunikation (zur Steuerung sowie
Übertragung erhobener Daten)
bekannt?
Die Fragen 4a bis 4e werden zusammen beantwortet.
Die grundsätzlichen Funktionalitäten zu den Punkten a, b, c und e der von der
U.S. Navy vorgesehenen Vorkehrungen sind dem Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) bekannt. Weitere technische Details sowie Informationen zu
konkreten Produktbezeichnungen und Herstellern der genannten Subsysteme
werden im weiteren Projektverlauf in Zusammenarbeit mit der U.S. Navy
betrachtet. TRITON verfügt gegenwärtig über keine Wetterradarfunktionalität.
5. Über welche (auch rudimentären) Systeme zum Erkennen und Ausweichen
anderer Luftfahrzeuge („Sense bzw. Detect & Avoid Technologien“) verfügt
die „Triton“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die genaue technische Auslegung des MQ-4C-TRITON-Systems für die U.S.
Navy im Hinblick auf „Sense bzw. Detect and Avoid“ befindet sich noch in der
Abstimmung zwischen der U.S. Navy und den zuständigen US-Behörden.
6. Aufgrund welcher Gesamtabschätzung kam das
Bundesverteidigungsministerium bereits im Jahr 2014 zu dem Schluss, dass die Kombination
„Triton/ISIS“ das „ausgewogenste Gesamtpaket“ darstellt?
Die Bewertung, dass es sich bei ISIS auf TRITON um das „ausgewogenste
Gesamtpaket“ handelt, wurde erst im Rahmen der Auswahlentscheidung
vorgenommen. Im Jahr 2014 wurden lediglich dessen Potenzial erkannt und die
erforderlichen Untersuchungen zur Zulassbarkeit und Nutzbarkeit TRITON eingeleitet.
Erst nach Vorlage der positiven Ergebnisse konnte eine abschließende
umfassende gesamtplanerische Bewertung vorgenommen werden. Diese basiert
insbesondere darauf, dass mit ISIS auf TRITON die höchste Forderungserfüllung aller
untersuchten Lösungen möglich ist, mit einer unbemannten Plattform keine
Gefährdung eigener Soldaten besteht, die deutsche Schlüsseltechnologie des Sensors
ISIS weiter genutzt wird und alle von Deutschland eingegangenen NATO-
Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt werden.
a) Zu welchem Ergebnis kommen die vom Bundesverteidigungsministerium
beauftragten Untersuchungen des Systems „Triton/ISIS“ hinsichtlich der
Nutzbarkeit und Zulassbarkeit?
Die Zulassbarkeit des TRITON wurde als Prognose infolge des FMS-Planning-
Case, der die enge Zusammenarbeit mit der Zulassungsstelle der U.S. Navy
sicherte, bewertet. Ergebnis dieser Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognose ist,
dass der TRITON unter Anwendung des Verfahrens der „Dauerhaften
Flugfreigabe“ zulassbar und für den geplanten Verwendungszweck nutzbar wäre.
b) Welche Ergebnisse erbrachte der Studienvertrag zur Durchführung eines
Vergleichs der Zulassungsvorschriften der US-Marine mit den deutschen
Zulassungsvorschriften, und werden diese vom
Bundesverteidigungsministerium bewertet (Bundestagsdrucksache 18/9940)?
Der Studienvertrag beinhaltete insbesondere die Durchführung eines Vergleichs
der Zulassungsvorschriften der U.S. Navy mit den deutschen
Zulassungsvorschriften sowie die fachtechnische Zuarbeit in der Bewertung von Teilen der von
der U.S. Navy bereitgestellten Nachweisdokumente. Die Studienergebnisse
(Zuarbeiten) flossen in die Bewertung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABw)
zur Zulassbarkeit des TRITON ein.
7. Welche Schritte wird das Bundesverteidigungsministerium nun im Rahmen
des Musterprüfverfahrens für die vorläufige Verkehrszulassung oder
Musterzulassung der „Triton“ unternehmen?
Die Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognose liegt vor. Ihre Ergebnisse wurden
durch den Generalinspekteur der Bundeswehr in der Auswahlentscheidung
berücksichtigt. Resultierend aus der Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognose hat
der Generalinspekteur der Bundeswehr Auflagen für das weitere Vorgehen im
Projekt formuliert, die in einen möglichen Beschaffungsvertrag mit der U.S. Navy
aufzunehmen sind oder das eigene Vorgehen betreffen. Sofern der
Beschaffungsvertrag entsprechend geschlossen wird, sind die Voraussetzungen hergestellt,
unter denen ein Musterzulassungsprozess erfolgreich durchlaufen werden kann.
8. Nach welchem Regelungsverfahren soll die „Triton“ vermutlich zugelassen
werden (Plenarprotokoll 18/195, Anlage 28)?
Der TRITON soll nach der Zulassungvorschrift „Dauerhafte Flugfreigabe“
geprüft werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8a verwiesen.
a) Worin besteht die Überarbeitung des regulatorischen Rahmens für das
Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge der Bundeswehr, und wodurch
erleichtert es dieses Verfahren, „außereuropäische Kauflösungen“ von
Drohnen dauerhaft zuzulassen?
Die Überarbeitung besteht in der Herausgabe der Zulassungsvorschrift
„Dauerhafte Flugfreigabe“. Das Verfahren der „Dauerhaften Flugfreigabe“ ermöglicht
in definierten Grenzen eine Ergänzung des Musterprüfverfahrens insbesondere
für außereuropäische Kauflösungen.
b) Für welche weiteren Beschaffungen von Drohnen soll dieses Verfahren
angewandt werden?
Die „Dauerhafte Flugfreigabe“ stellt nach ihrer Inkraftsetzung einen
grundsätzlichen Regelungsraum für die Zulassung von Luftfahrzeugen dar und ist damit
nicht auf unbemannte Luftfahrzeuge beschränkt. Neben TRITON bestehen
derzeit keine Projekte, auf die die Anwendung der „Dauerhaften Flugfreigabe“
beschlossen wäre.
9. Welchen Inhalt hat das „Grundlagendokument“ (bzw. der „Airworthiness
Qualification Plan“), das die zukünftige Zusammenarbeit sowie die
Verantwortlichkeiten und Leistungen beider Seiten beschreibt
(Bundestagsdrucksache 18/8004, Antwort zu Frage 28), und wann wurde es unterzeichnet?
Im „Airworthiness Qualification Plan“ (AQP) werden die erforderlichen
Strategien, Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen BMVg, U.S. Navy,
Northrop Grumman und AIRBUS Defence and Space geregelt, die zur Erlangung
einer Zulassung und zu deren Erhalt erforderlich sind. Insbesondere sichert der
AQP die erforderliche Zuarbeit der amerikanischen militärischen
Zulassungsstelle. Der aktuelle AQP wurde am 17. Juni 2016 unterzeichnet.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlassung der für den
Zulassungsprozess der „Triton“ notwendigen Ergebnisse und Dokumentationen der
Zulassungsprozesse durch die US-Marine, und welche Defizite ergeben sich
weiterhin?
a) Welche erforderlichen Dokumente hat die US-Marine zur Analyse der
Zulassbarkeit an das Bundesverteidigungsministerium übermittelt,
nachdem die beiden Einrichtungen im April 2015 einen Regierungsvertrag
(Foreign Military Sales – FMS – Planning Case) geschlossen haben?
Die Fragen 10 und 10a werden zusammen beantwortet.
Die U.S. Navy hat alle verfügbaren Zulassungsdokumente bereitgestellt. Dazu
zählen sowohl die Unterlagen zu den Anforderungen an die Zulassung als auch
die Unterlagen der Nachweise hierzu. Damit hat U.S. Navy die
Zulassungssituation des MQ-4C-TRITON-Systems umfänglich transparent gemacht.
b) Welche weiteren Bestimmungen enthält der Regierungsvertrag
hinsichtlich der Beschaffung der „Triton“?
Die Inhalte dieses FMS-Vertrages zur Beschaffung des TRITON werden derzeit
erarbeitet.
c) Welche weiteren Verträge mit der US-Marine sind nun geplant?
Im Anschluss an den FMS-Beschaffungsvertrag ist ein FMS-Folgevertrag für die
Nutzung des Systems notwendig. In diesem Vertrag wird dann die Unterstützung
der U.S. Navy für den Betrieb des Systems, insbesondere bei dem Erhalt der
Zulassung und der Materialerhaltung, geregelt.
11. Welche für den Zulassungsprozess der „Triton“ „zusätzlich nutzbare[n]
Informationen“ ergeben sich aus den NATO-Manövern, in denen Drohnen auf
Basis des Typs „Global Hawk“ in europäischen Lufträumen unterwegs
waren (Bundestagsdrucksache 18/8004, Antwort zu Frage 29)?
Es haben sich keine zusätzlichen nutzbaren Informationen ergeben.
12. Welche Firmen oder Behörden (auch aus den Vereinigten Staaten) erhielten
für die Prüfung oder Anbahnung einer Beschaffung der „Triton“ bzw. einer
Integration des ISIS in die Drohne bis heute welche Gelder?
Mit der U.S. Navy wurde im März 2015 ein FMS-Planning-Case zur
Unterstützung der Planungsaktivitäten für eine Beschaffung von TRITON-Systemen für
die Bundeswehr in Höhe von rd. 2 Mio. US-Dollar geschlossen.
Mit der Firma EuroHawk GmbH wurde im Jahr 2014 ein Vertrag über eine
Machbarkeitsuntersuchung „ISIS auf TRITON“ in Höhe von rd. 0,4 Mio. Euro
geschlossen.
Mit der Firma IABG wurde im Jahr 2015 ein Vertrag zur Unterstützung des
LufABw bei der Bewertung der Zulassbarkeit des TRITON in Höhe von rd.
0,65 Mio. Euro geschlossen.
13. Wann will das Bundesverteidigungsministerium mit der Ausarbeitung und
Verhandlung eines Beschaffungsvertrages für die „Triton“ beginnen, und
welche Studien sollen hierzu vergeben werden?
Zurzeit wird eine Regierungsanfrage an die US-Regierung für die Beschaffung
von unbemannten Luftfahrzeugsystemen des Typs TRITON für die Bundeswehr
vorbereitet. Zur Unterstützung wird hierzu der bereits mit der U.S. Navy
bestehende FMS-Planning-Case genutzt.
Weitergehende Studien sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
14. Welche Risiken sollte Airbus aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der
Wiederinbetriebnahme des „Euro Hawk“ FSD übernehmen, und welche
„sehr hohe[n] Vergütungsforderungen“ (
http://andrej-hunko.de/component/
content/article/7-beitrag/3508-haeufige-fragen-zum-
aufklaerungssystemtriton-isis) hatte die Firma hierfür gestellt?
Der Vertragspartner des BMVg im Projektanteil EURO HAWK FSD war die
EuroHawk GmbH. Im Rahmen der Wiederinbetriebnahme des EURO HAWK
FSD sollten vor allem die zeitlichen und somit auch finanziellen Risiken im
Hinblick auf eine Genehmigung der EuroHawk GmbH als luftfahrttechnischer
Betrieb und für die Erstellung der notwendigen Nachweise für eine Neuausstellung
einer vorläufigen Verkehrszulassung für den EURO HAWK FSD von der
Industrie getragen werden. Eine Bezifferung von Risikozuschlägen im Rahmen von
Vergütungsforderungen seitens der Industrie erfolgte nicht.
a) Welche vertraglichen Rahmenbedingungen hatte Airbus für die
Bundeswehr angeboten?
In den zuletzt im Februar 2017 übermittelten vertraglichen Rahmenbedingungen
der EuroHawk GmbH wurde jegliche Risikobeteiligung abgelehnt.
b) Inwiefern strebt die EuroHawk GmbH nach Kenntnis der
Bundesregierung weiterhin die Lizensierung als luftfahrttechnischer Betrieb an, wozu
eine Erneuerung der 2013 abgelaufenen Zulassung erforderlich ist?
Mit der Entscheidung des BMVg, die temporäre Wiederaufnahme des EURO-
HAWK-FSD-Testflugbetriebs nicht weiter voranzutreiben, besteht keinerlei
Notwendigkeit mehr, die EuroHawk GmbH als luftfahrttechnischen Betrieb
genehmigen zu lassen.
15. Wann und mit welchen Konditionen wurden oder werden die jahrelang
strittigen „Close-Out“-Verträge mit der Firma EuroHawk GmbH endgültig
abgeschlossen?
Die jeweiligen Close-out-Verträge für den Contractor Logistic Support Vertrag –
Teil 1 und Teil 2 (CLS-1- bzw. 2-Vertrag) – wurden am 12. Mai 2016
unterzeichnet.
Der Close-out-Vertrag für den „EURO HAWK Entwicklungsvertrag“ wurde am
30. November 2016 unterzeichnet.
a) Welche bisher nicht durchgeführten vertraglichen Abnahmen der Drohne
und des ISIS hat die Bundeswehr hierzu wie vereinbart durchgeführt
(Bundestagsdrucksache 18/8004)?
Sämtliche Leistungsnachweise wurden durch Firma Airbus erbracht. Die noch
ausstehenden Abnahmen der geschuldeten Lieferleistungen werden
voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 beendet sein. Sie betreffen Komponenten des ISIS-
Missionssystems und den EURO HAWK FSD selbst sowie die zugehörigen
Bodenstationen.
b) Welche noch geschuldeten, aber bisher noch nicht erfüllten Leistungen
erbringt oder erbrachte Airbus bzw. die Firma EuroHawk GmbH?
Die Firma EuroHawk GmbH erbringt zurzeit vertraglich noch ausstehende ISIS-
Entwicklungsleistungen und Lieferleistungen für das unbemannte
Luftfahrzeugsystem. Zu den Entwicklungsleistungen gehört auch die Auslieferung der
jeweiligen Geräte/Systeme an den Auftraggeber nach Erbringung der
Leistungsnachweise. Dies wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2017 erfolgt sein.
c) Welche Arbeiten zur Genehmigung als luftfahrttechnischer Betrieb und
für die Aufrechterhaltung der Lieferbereitschaft für die „Euro Hawk“
werden der Firma EuroHawk GmbH in welcher Höhe vergütet?
Der Industrie werden im Rahmen des Close-Out-Vertrages unter anderem für die
bis September 2013 im Hinblick für die Genehmigung als luftfahrttechnischer
Betrieb geleisteten Arbeiten und für die Aufrechterhaltung der Lieferbereitschaft
seit Oktober 2013 Kosten in Höhe von rd. 21,3 Mio. Euro vergütet. Damit wurden
hauptsächlich die Generation von Prozessdokumenten sowie der Vorhalt von
Material in Lieferbereitschaft finanziert.
16. Inwiefern hat die EuroHawk GmbH vor dem Abbruch der
Wiederinbetriebnahme des FSD bereits mit der Beseitigung der vom Bundesministerium der
Verteidigung festgestellten Defizite („43 Einzelmaßnahmen“) begonnen, die
der Neuausstellung einer Vorläufigen Verkehrszulassung entgegenstanden
(Bundestagsdrucksache 18/8004, Antworten zu den Fragen 5 und 6, bitte die
etwaigen Änderungen an Soft- und Hardware aufführen)?
Die Bundeswehr hat keine Mängelbeseitigung für die in der Frage
angesprochenen 43 Einzelmaßnahmen beauftragt. Nach der Entscheidung, den temporären
EURO-HAWK-Testflugbetrieb nicht wieder aufzunehmen, ist auch keine weitere
Arbeit am EURO HAWK FSD mehr notwendig.
17. Aus welchen Anlagen (Hard- und Software) besteht nach Kenntnis der
Bundesregierung das Integrations- und Verifikationslabor, in dem Airbus bzw.
Northrop Grumman nunmehr neue „Leistungsdaten“ der früheren sieben
Testflüge „mit eingeschaltetem ISIS-System“ gewinnen konnten (http://
andrej-hunko.de/component/content/article/7-beitrag/3508-haeufige-
fragenzum-aufklaerungssystem-triton-isis)?
Das Integrations- und Verifikationslabor (IVL) beinhaltet ein vollständiges,
analog zum Luftfahrzeug verbautes, Aufklärungssystem einschließlich
Auswerteeinrichtungen und Hochfrequenzstimulatoren, um Emitter von
elektromagnetischen Wellen zu simulieren, die von dem im IVL vorhandenen
Aufklärungssystem dann detektiert werden sollen.
18. Aus welchen Gründen hatte die Bundeswehr seit 2013 keinen Zugriff auf das
Labor bzw. erflogene Leistungsdaten, um selbst entsprechende Simulationen
durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen, um dadurch die hohen
Kosten für eine Wiederinbetriebnahme des „Euro Hawk“ zu verhindern (http://
andrej-hunko.de/component/content/article/7-beitrag/3508-haeufige-
fragenzum-aufklaerungssystem-triton-isis)?
Erst mit der Weisung zur Wiederaufnahme des Flugbetriebs EURO HAWK FSD
vom 13. Oktober 2014 und der Beauftragung des Close-out-Vertrags wurden die
im Herbst 2013 abgebrochenen Abnahmen wieder aufgenommen und der
Leistungstransfer von der EuroHawk GmbH zum Auftraggeber fortgeführt. Insgesamt
standen erst Anfang 2016 Daten in einer nutzbaren Menge zur Verfügung und
wurden umgehend der internen Analyse zugeführt.
19. Auf Basis welcher Absprachen mit der EuroHawk GmbH konnte die
„Zentrale Untersuchungsstelle der Bundeswehr für Technische Aufklärung“ und
die „Fraunhofer-Gesellschaft FKIE“ (FKIE – Fraunhofer-Institut für
Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie) seit Februar 2016 die
Daten der ISIS-Testflüge auswerten, und wieso hatte die
Bundesregierung dies in früheren Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur
Zukunft des „Euro Hawk“ nicht mitgeteilt (
http://andrej-hunko.de/component/
content/article/7-beitrag/3508-haeufige-fragen-zum-
aufklaerungssystemtriton-isis)?
Die Daten wurden im Zuge der Abnahmen zum Close-out des
Entwicklungsvertrags an den Bund übergeben und umgehend an in diesem Projekt unterstützende
Dienststellen und Institute zur Analyse übergeben. Die Ergebnisse lagen vor
Oktober 2016 nicht vor.
20. Welche fehlenden Leistungen hat die EuroHawk GmbH aus dem „Close-
Out“-Vertrag zum ISIS mittlerweile erbracht?
Es wurden Leistungen erbracht, die bereits 2007 vertraglich als Erfolg geschuldet
vereinbart waren und ab 2013 jedoch aufgrund des „qualifizierten“ Abbruchs
zunächst nicht weitergeführt wurden. Hierzu gehören im Sinne des Close-out-
Vertrages die Fertigentwicklung, die erfolgreiche Laborerprobung und die
Auslieferung einiger bisher noch nicht ausgelieferter ISIS-Komponenten.
21. Auf welche Weise wird das ISIS nunmehr „serienreif gemacht“ (http://
andrej-hunko.de/component/content/article/7-beitrag/3508-haeufige-
fragenzum-aufklaerungssystem-triton-isis), und welche Obsoleszenzen des
möglicherweise technisch veralteten Spionagesystems muss Airbus hierzu
beseitigen, bzw. welche Obsoleszenzvorsorge muss der Rüstungskonzern
erbringen (bitte etwaige Einzelmaßnahmen und Prüfpunkte benennen)?
Im Rahmen der geplant bis Mitte 2019 in Auftrag zu gebenden ISIS-
Weiterentwicklung hin zur Zielbefähigung (Serie) werden sowohl Forderungen, die bereits
2005 bestanden haben aber nicht Bestandteil des EURO-HAWK-
Entwicklungsvertrages waren, als auch in der Zwischenzeit aufgrund des technischen
Fortschritts modifizierte Forderungen realisiert sowie mittlerweile eingetretene
Obsoleszenzen beseitigt. Die Obsoleszenzen betreffen sowohl die
Betriebssystemsoftware als auch verschiedene elektronische Bauelemente, die von den
jeweiligen Herstellern nicht mehr lieferbar sind.
22. Welche Gesamtkosten erwartet die Bundesregierung derzeit für die
Entwicklung der ISIS-Prototypen (inklusive Tests und Laborumgebung) sowie der
späteren, serienreifen Systeme (bitte, sofern möglich, den Stückpreis
angeben)?
Die Entwicklung des serienreifen ISIS inklusive der Herstellung des ersten
einbaufähigen ISIS-Systems wird aktuell (Preisstand 2017) mit 275,7 Mio. Euro
geschätzt. Die Beschaffung zweier weiterer Seriensysteme zur Einrüstung in die
Luftfahrzeuge wird aktuell mit 28,6 Mio. Euro pro Stück geschätzt.
23. Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Weiterverwendung oder den
Verbleib des „Euro Hawk“ FSD in Manching?
Derzeit werden verschiedene Optionen für die Verwertung des EURO-HAWK-
FSD-Gesamtsystems bzw. einzelner Komponenten, Baugruppen und Ersatzteile
untersucht.
a) Welche vorgeschriebenen Prüfungen bzw. gemäß Vorschriften
anstehenden Wartungsarbeiten an Systemanteilen haben die beiden
Rüstungskonzerne Northrop Grumman und Airbus bzw. deren Subunternehmer in den
letzten sechs Monaten am „Euro Hawk“ FSD in Manching durchgeführt?
Am 31. Juli 2016 endete der Leistungszeitraum für die Risk-Reduction-Phase und
damit die vertragliche Grundlage für die Wartung des Luftfahrzeugs durch die
Firma EuroHawk GmbH. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine
Wartungsmaßnahmen mehr am Luftfahrzeug durchgeführt wurden.
b) Welche Kosten entstanden dabei, und wie wurden diese übernommen?
Seit Anfang August 2016 sind der Bundeswehr keine Kosten mehr für
Wartungsmaßnahmen des Luftfahrzeugs entstanden.
c) Welche Ersatzteile wurden für den „Euro Hawk“ FSD seit
Außerdienststellung der Drohne im Jahr 2013 aus den USA beschafft?
Auf Grundlage der in den Jahren 2007 (Entwicklungsvertrag), 2009 (CLS 1-
Vertrag) und 2011 (CLS 2-Vertrag) geschlossen Verträge wurden Ersatzteile für den
EURO HAWK FSD vertragskonform ausgeliefert. Nach 2013 wurden keine
Ersatzteile in Auftrag gegeben.
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