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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beschaffung der hochfliegenden Spionagedrohne "Triton" durch die Bundeswehr

Gesamtkosten für Entwicklung und Beschaffung des EURO HAWK Full Scale Demonstrator (FSD), Gründe für die positive Zulassungsprognose der Drohne des Typs TRITON, technisch-funktionale Verbesserungen, Untersuchungsergebnisse hinsichtl. Nutzbarkeit und Zulassbarkeit, Musterprüfverfahren, Zulassungsprozess, Unterstützung durch Firmen und Behörden, Beschaffungsvertrag, Vertragsabschluss mit der EuroHawk GmbH, Zugang zum Laborsystem, Weiterverwendung des EURO HAWK FSD<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.05.2017

Aktualisiert

03.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/1182922.03.2017

Beschaffung der hochfliegenden Spionagedrohne „Triton“ durch die Bundeswehr

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Frank Tempel, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Generalinspekteur der Bundeswehr entschied am 6. März 2017, die hochfliegende Drohne des Typs „Triton“ für die Beförderung des Spionagesystems ISIS zu beschaffen (bundeswehr.de vom 8. März 2017, „Bundeswehr soll Aufklärungsdrohne Triton erhalten“). Insgesamt sollen drei Systeme „Triton/ISIS“ gekauft werden. Mit der vom Airbus-Konzern gefertigten fliegenden Abhöranlage kann jede funkgebundene Kommunikation abgehört werden. Außerdem spürt die Anlage elektromagnetische Strahlung auch kleiner Geräte auf (netzpolitik.org vom 31. Januar 2014, „Das von EADS gebaute und für den „Euro Hawk“ konzipierte Spionagesystem ISIS fliegt bald wieder“).

Die für die US-Marine entwickelten „Triton“ sollen die ursprünglich zur deutschen Beschaffung geplanten „Euro Hawk“ ersetzen. Beide Modelle des US-Herstellers Northrop Grumman basieren auf der Drohne „Global Hawk“, wobei die „Euro Hawk“ auf der inzwischen veralteten Baureihe „Block 20“ basiert. Die Bundeswehr hatte für die Beschaffung der Drohne „Euro Hawk“ zunächst einen Prototyp („Full Scale Demonstrator“) gekauft, der jedoch keine Musterzulassung erhielt. Nach Abbruch des Projekts im Jahr 2013 lagert die Drohne in Manching ein. Der Skandal um die dabei allein für das Trägersystem verlustig gegangenen über 600 Millionen Euro hatte unter anderem einen Untersuchungsausschuss beschäftigt. Die Zulassungswahrscheinlichkeit der „Triton“ wird nun höher eingeschätzt, da die Drohne über einen Blitzschutz sowie einen Schutz vor Hagel und Vogelschlag verfügt. Ebenfalls integriert seien ein Vereisungsschutzsystem sowie eine „Wetterradarfunktionalität“ (Bundestagsdrucksache 18/8004).

Außerdem hatte der Hersteller in den letzten Jahren ein Ausweichsystem entwickelt. Schließlich habe Northrop Grumman zugesichert, diesmal Dokumente für das Zulassungsverfahren herauszugeben, die beim „Euro Hawk“ von der US-Regierung als geheim eingestuft wurden. Für die Zulässigkeit der „Triton“ ist das neu geschaffene Luftfahrtamt der Bundeswehr zuständig, das bereits eine erste positive Prognose hierzu erstellt hat (Plenarprotokoll 18/195, Anlage 28). Hierbei könne das deutsche Militär von der US-Marine profitieren, die „enorme Ressourcen für den Zulassungsprozess in den USA mobilisiert“ hat.

Neu war die Mitteilung der Bundeswehr, dass für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Spionagesystems ISIS keine weiteren Flüge mehr notwendig sind (bundeswehr.de vom 8. März 2017, „Bundeswehr soll Aufklärungsdrohne Triton erhalten“). Die ursprünglich geplanten Stufen 2 und 3 für die Wiederinbetriebnahme entfallen dadurch. Hintergrund ist eine Einigung der EuroHawk GmbH (Northrop Grumman und Airbus) mit dem Bundesministerium der Verteidigung im Streit um die Auflösung des früheren Entwicklungsvertrages. Die Bundeswehr erhält nun Zugang zu einem neuen Laborsystem, in dem die bereits vorhandenen Flugdaten unter Laborbedingungen deutlich verbessert ausgewertet werden können. Entsprechende „Labortests und die abgeschlossene Auswertung der mit dem Eurohawk erflogenen Daten“ hätten laut der Bundeswehr „überzeugt“, dass das ISIS „mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich in den Triton integriert werden“ kann. Die nicht weiter verfolgte Wiederinbetriebnahme (Stufe 1) des „Euro Hawk“ hat bis heute weitere 23 Mio. Euro verschlungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Gesamtkosten sind dem Bundesverteidigungsministerium für die Beschaffung, die Testflüge und die abgebrochene Wiederinbetriebnahme des „Euro Hawk“ FSD bis heute entstanden?

2

Auf welche „zahlreiche[n] Tests“ beruft sich die Bundesregierung bezüglich der „Triton“, wodurch die Bundeswehr der Drohne eine „hohe Zulassungswahrscheinlichkeit“ attestiert (bundeswehr.de vom 8. März 2017, „Häufige Fragen zum Aufklärungssystem Triton/ISIS“)?

3

Welche „technisch-funktionalen Verbesserungen“ der „Triton“ sind der Bundesregierung bekannt, wozu die US-Marine nach eigenen Angaben rund 1 Milliarde US-Dollar investiert hat?

4

Welche technischen Funktionalitäten, Produktbezeichnungen und Hersteller sind dem Bundesverteidigungsministerium zu Systemen der „Triton“ für

Blitzschutz,

Schutz vor Hagel und Vogelschlag,

ein Vereisungsschutzsystem,

eine Wetterradarfunktionalität,

die Verschlüsselung der Kommunikation (zur Steuerung sowie Übertragung erhobener Daten) bekannt?

5

Über welche (auch rudimentären) Systeme zum Erkennen und Ausweichen anderer Luftfahrzeuge („Sense bzw. Detect & Avoid Technologien“) verfügt die „Triton“ nach Kenntnis der Bundesregierung?

6

Aufgrund welcher Gesamtabschätzung kam das Bundesverteidigungsministerium bereits im Jahr 2014 zu dem Schluss, dass die Kombination „Triton/ISIS“ das „ausgewogenste Gesamtpaket“ darstellt?

Zu welchem Ergebnis kommen die vom Bundesverteidigungsministerium beauftragten Untersuchungen des Systems „Triton/ISIS“ hinsichtlich der Nutzbarkeit und Zulassbarkeit?

Welche Ergebnisse erbrachte der Studienvertrag zur Durchführung eines Vergleichs der Zulassungsvorschriften der US-Marine mit den deutschen Zulassungsvorschriften, und werden diese vom Bundesverteidigungsministerium bewertet (Bundestagsdrucksache 18/9940)?

7

Welche Schritte wird das Bundesverteidigungsministerium nun im Rahmen des Musterprüfverfahrens für die vorläufige Verkehrszulassung oder Musterzulassung der „Triton“ unternehmen?

8

Nach welchem Regelungsverfahren soll die „Triton“ vermutlich zugelassen werden (Plenarprotokoll 18/195, Anlage 28)?

Worin besteht die Überarbeitung des regulatorischen Rahmens für das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge der Bundeswehr, und wodurch erleichtert es dieses Verfahren, „außereuropäische Kauflösungen“ von Drohnen dauerhaft zuzulassen?

Für welche weiteren Beschaffungen von Drohnen soll dieses Verfahren angewandt werden?

9

Welchen Inhalt hat das „Grundlagendokument“ (bzw. der „Airworthiness Qualification Plan“), das die zukünftige Zusammenarbeit sowie die Verantwortlichkeiten und Leistungen beider Seiten beschreibt (Bundestagsdrucksache 18/8004, Antwort zu Frage 28), und wann wurde es unterzeichnet?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Überlassung der für den Zulassungsprozess der „Triton“ notwendigen Ergebnisse und Dokumentationen der Zulassungsprozesse durch die US-Marine, und welche Defizite ergeben sich weiterhin?

Welche erforderlichen Dokumente hat die US-Marine zur Analyse der Zulassbarkeit an das Bundesverteidigungsministerium übermittelt, nachdem die beiden Einrichtungen im April 2015 einen Regierungsvertrag (Foreign Military Sales – FMS – Planning Case) geschlossen haben?

Welche weiteren Bestimmungen enthält der Regierungsvertrag hinsichtlich der Beschaffung der „Triton“?

Welche weiteren Verträge mit der US-Marine sind nun geplant?

11

Welche für den Zulassungsprozess der „Triton“ „zusätzlich nutzbare[n] Informationen“ ergeben sich aus den NATO-Manövern, in denen Drohnen auf Basis des Typs „Global Hawk“ in europäischen Lufträumen unterwegs waren (Bundestagsdrucksache 18/8004, Antwort zu Frage 29)?

12

Welche Firmen oder Behörden (auch aus den Vereinigten Staaten) erhielten für die Prüfung oder Anbahnung einer Beschaffung der „Triton“ bzw. einer Integration des ISIS in die Drohne bis heute welche Gelder?

13

Wann will das Bundesverteidigungsministerium mit der Ausarbeitung und Verhandlung eines Beschaffungsvertrages für die „Triton“ beginnen, und welche Studien sollen hierzu vergeben werden?

14

Welche Risiken sollte Airbus aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der Wiederinbetriebnahme des „Euro Hawk“ FSD übernehmen, und welche „sehr hohe[n] Vergütungsforderungen“ (http://andrej-hunko.de/component/content/article/7-beitrag/3508-haeufige-fragen-zum-aufklaerungssystemtriton-isis) hatte die Firma hierfür gestellt?

Welche vertraglichen Rahmenbedingungen hatte Airbus für die Bundeswehr angeboten?

Inwiefern strebt die EuroHawk GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin die Lizensierung als luftfahrttechnischer Betrieb an, wozu eine Erneuerung der 2013 abgelaufenen Zulassung erforderlich ist?

15

Wann und mit welchen Konditionen wurden oder werden die jahrelang strittigen „Close-Out“-Verträge mit der Firma EuroHawk GmbH endgültig abgeschlossen?

Welche bisher nicht durchgeführten vertraglichen Abnahmen der Drohne und des ISIS hat die Bundeswehr hierzu wie vereinbart durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/8004)?

Welche noch geschuldeten, aber bisher noch nicht erfüllten Leistungen erbringt oder erbrachte Airbus bzw. die Firma EuroHawk GmbH?

Welche Arbeiten zur Genehmigung als luftfahrttechnischer Betrieb und für die Aufrechterhaltung der Lieferbereitschaft für die „Euro Hawk“ werden der Firma EuroHawk GmbH in welcher Höhe vergütet?

16

Inwiefern hat die EuroHawk GmbH vor dem Abbruch der Wiederinbetriebnahme des FSD bereits mit der Beseitigung der vom Bundesministerium der Verteidigung festgestellten Defizite („43 Einzelmaßnahmen“) begonnen, die der Neuausstellung einer Vorläufigen Verkehrszulassung entgegenstanden (Bundestagsdrucksache 18/8004, Antworten zu den Fragen 5 und 6, bitte die etwaigen Änderungen an Soft- und Hardware aufführen)?

17

Aus welchen Anlagen (Hard- und Software) besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das Integrations- und Verifikationslabor, in dem Airbus bzw. Northrop Grumman nunmehr neue „Leistungsdaten“ der früheren sieben Testflüge „mit eingeschaltetem ISIS-System“ gewinnen konnten (http://andrej-hunko.de/component/content/article/7-beitrag/3508-haeufige-fragenzum-aufklaerungssystem-triton-isis)?

18

Aus welchen Gründen hatte die Bundeswehr seit 2013 keinen Zugriff auf das Labor bzw. erflogene Leistungsdaten, um selbst entsprechende Simulationen durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen, um dadurch die hohen Kosten für eine Wiederinbetriebnahme des „Euro Hawk“ zu verhindern (http://andrej-hunko.de/component/content/article/7-beitrag/3508-haeufige-fragenzum-aufklaerungssystem-triton-isis)?

19

Auf Basis welcher Absprachen mit der EuroHawk GmbH konnte die „Zentrale Untersuchungsstelle der Bundeswehr für Technische Aufklärung“ und die „Fraunhofer-Gesellschaft FKIE“ (FKIE – Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie) seit Februar 2016 die Daten der ISIS-Testflüge auswerten, und wieso hatte die Bundesregierung dies in früheren Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur Zukunft des „Euro Hawk“ nicht mitgeteilt (http://andrej-hunko.de/component/content/article/7-beitrag/3508-haeufige-fragen-zum-aufklaerungssystem-triton-isis)?

20

Welche fehlenden Leistungen hat die EuroHawk GmbH aus dem „Close-Out“-Vertrag zum ISIS mittlerweile erbracht?

21

Auf welche Weise wird das ISIS nunmehr „serienreif gemacht“ (http://andrej-hunko.de/component/content/article/7-beitrag/3508-haeufige-fragenzum-aufklaerungssystem-triton-isis), und welche Obsoleszenzen des möglicherweise technisch veralteten Spionagesystems muss Airbus hierzu beseitigen, bzw. welche Obsoleszenzvorsorge muss der Rüstungskonzern erbringen (bitte etwaige Einzelmaßnahmen und Prüfpunkte benennen)?

22

Welche Gesamtkosten erwartet die Bundesregierung derzeit für die Entwicklung der ISIS-Prototypen (inklusive Tests und Laborumgebung) sowie der späteren, serienreifen Systeme (bitte, sofern möglich, den Stückpreis angeben)?

23

Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Weiterverwendung oder den Verbleib des „Euro Hawk“ FSD in Manching?

Welche vorgeschriebenen Prüfungen bzw. gemäß Vorschriften anstehenden Wartungsarbeiten an Systemanteilen haben die beiden Rüstungskonzerne Northrop Grumman und Airbus bzw. deren Subunternehmer in den letzten sechs Monaten am „Euro Hawk“ FSD in Manching durchgeführt?

Welche Kosten entstanden dabei, und wie wurden diese übernommen?

Welche Ersatzteile wurden für den „Euro Hawk“ FSD seit Außerdienststellung der Drohne im Jahr 2013 aus den USA beschafft?

Berlin, den 21. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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