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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kosten, Umweltauswirkungen und Flächenverbrauch der B 51 Ortsumfahrung Bad Iburg

Kostenschätzungen, Ziel aktueller Baumaßnahmen und Berücksichtigung bei Bewertung zum BVWP 2030, Gründe für erhebliche Mängel in der Ortsdurchfahrt, Sanierungskosten, versiegelte, dauerhaft beanspruchte, für Trassenbau sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Erstaufforstung benötigte Fläche, Grunderwerbskosten, Grundstückspreissteigerung im Kreis Osnabrück, Auswirkungen auf Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, Einwohnerbelastung, Öffentlichkeitsbeteiligung, durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) der Ortsdurchfahrt sowie Anteil des Ziel- und Quellverkehrs<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

05.05.2017

Aktualisiert

04.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 18/1187129.03.2017

Kosten, Umweltauswirkungen und Flächenverbrauch der Bundesstraße 51 – Ortsumfahrung Bad Iburg

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zuge der B 51 beabsichtigt die Bundesregierung den Neubau einer Ortsumfahrung um Bad Iburg. Das Vorhaben soll 57,2 Mio. Euro kosten und durschneidet mehrere Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie ein Überschwemmungsgebiet (www.bvwp-projekte.de/strasse/B51-G50-NI/B51-G50-NI.html). Vor Ort ist das Projekt sehr umstritten. Kritisiert werden insbesondere die fehlende Entlastungswirkung sowie die Kosten für Mensch, Natur und Umwelt. Bereits im April 2016 hat sich der Rat der Stadt Bad Iburg gegen die Straße ausgesprochen (www.noz.de/lokales/bad-iburg/artikel/702980/iburger-rat-sagt-nein-zur-ortsumgehung-durch-den-freden).

Von 1999 bis 2007 war die Verkehrsbelastung der B 51 – Ortsdurchfahrt Bad Iburg – im Mittel um 7,7 Prozent rückläufig (Stadt Bad Iburg, Stadt Georgsmarienhütte: Verkehrserhebung B 51 – Ergebnisbericht, Projektnummer: 206468, 2007, S. 9). Mit einem Anteil von 74 Prozent hat der Ziel- und Quellverkehr im Vergleich zum Durchgangsverkehr (4100 Kfz/24 h) den wesentlichen Anteil am Verkehrsaufkommen (Stadt Bad Iburg, Stadt Georgsmarienhütte: Verkehrserhebung B 51 – Ergebnisbericht, Projektnummer: 206468, 2007, S. 13). Die Verkehrsprognose für den Bundesverkehrswegeplan hingegen prognostiziert allein für die geplante Ortsumfahrung eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von 13 000 Kfz pro Tag.

Weiterhin wurden in der bei der Anmeldung erforderlichen Begründung der Notwendigkeit der Ortsumfahrung „erhebliche Mängel“ der Ortsdurchfahrt angeführt. Diese wird jedoch zurzeit saniert.

Nach Ansicht der Fragesteller stehen die tatsächliche Verkehrsbelastung und der hohe Anteil des Ziel- und Quellverkehrs der versprochenen Entlastungswirkung diametral gegenüber. Insbesondere in Hinblick auf die Kosten und die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt wirft die Bewertung des Vorhabens Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

a) Wie hoch sind aktuell die Kostenschätzungen für den Neubau der Ortsumfahrung B 51 Bad Iburg (bitte nach einzelnen Kostenkomponenten, z. B. Tunnel etc. aufschlüsseln und Datum der Kostenkalkulation angeben)?

1

b) Gibt es Hinweise auf Kostensteigerungen gegenüber der bei der Anmeldung genannten Kostensumme, insbesondere vor dem Hintergrund anderer erst kürzlich bekannt gewordener Kostensteigerungen bei Straßenprojekten im Landkreis Osnabrück (s. www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/861227/a33-nord-wird-teurer-aber-der-bund-weiss-nichts-davon)?

2

a) Welches Ziel haben die aktuellen Baumaßnahmen der Ortsdurchfahrt Bad Iburg im Zuge der B 51?

2

b) Wieso wurde bei der Projektanmeldung im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans trotz aktueller Sanierung der Ortsdurchfahrt als Begründung für die Notwendigkeit einer Ortsumfahrung angegeben, auf der Durchfahrt ergäben sich „erhebliche Mängel“ (www.bvwp-projekte.de/strasse/B51-G50-NI/B51-G50-NI.html)?

2

c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Ortsdurchfahrt B 51 Bad Iburg auch nach Fertigstellung der Sanierung weiterhin „erhebliche Mängel“ aufweisen wird? Wenn ja, wieso? Wenn nein, inwiefern ist die in der Anmeldung dargestellte Begründung für die Notwendigkeit durch die Sanierungsarbeiten hinfällig?

2

d) Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt insgesamt?

2

e) Inwiefern wurden die Baumaßnahmen der Ortsdurchfahrt bei der Bewertung der Ortsumfahrung zum neuen Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt?

3

a) Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge des Neubaus versiegelt bzw. dauerhaft beansprucht?

3

b) Wie viel Fläche wird insgesamt für den Bau der Trasse inkl. Baufeld benötigt?

3

c) Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung benötigt?

3

d) Hat die Bundesregierung bereits eine Einschätzung der Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und Beschränkung sowie öffentliche Flächen)?

3

e) Wenn ja, wie hoch ist diese? Wenn nein, wieso nicht? Wenn nein, wie ist es aus Sicht der Bundesregierung dennoch möglich, den gesamtwirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens abzuschätzen?

3

f) Wie viel landwirtschaftlich nutzbare Fläche wird in Anspruch genommen, und wie hoch ist der Anteil landwirtschaftlich nutzbarerer Fläche an der gesamten Flächeninanspruchnahme?

4

a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Baufläche inklusive Baufeld (bitte durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)?

4

b) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung?

4

c) Mit welchem Betrag sind die Grunderwerbskosten in die Nutzen-Kosten-Analyse zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) eingerechnet worden (bitte mit Angabe des Preisstandes)?

5

a) Welche Steigerung der Grundstückspreise entlang der geplanten Trasse im Landkreis Osnabrück hat die Bundesregierung in den letzten Jahren seit 2010 beobachtet?

5

b) Von welchen Kostensteigerungen geht sie für die folgenden Jahre bis 2030 aus?

5

c) Welchen Anteil haben die Grundstückskosten an den aktuellen gesamten Projektplanungskosten?

6

Welche Auswirkungen hätte der Bau der Ortsumfahrung durch die wahrscheinliche Beeinträchtigung des durchquerten Flora-Fauna-Habitat-Gebietes, insbesondere in Hinblick auf das Erhaltungsziel und den Schutzzweck?

7

Werden durch die Ortsumfahrung Einwohner neu belastet? Wenn ja, wie viele, wie und wo?

8

a) Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen erhalten, die die Umweltauswirkungen des Vorhabens B 51 – Ortsumfahrung Bad Iburg thematisieren?

8

b) Was waren zusammengefasst die wesentlichen Argumente dieser Stellungnahmen (bitte unter Beachtung, dass nach den Inhalten der eingegangenen Stellungnahme gefragt wird, nicht nach ihrer Anzahl)?

9

a) Wie hoch ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) der Ortsdurchfahrt aktuell (bitte zusätzl. Anteil Schwerlastverkehr und Datum der Zählung angeben)?

9

b) Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) der Ortsdurchfahrt in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte zusätzl. Anteil Schwerlastverkehr und jeweiliges Datum der Zählungen angeben)?

10

a) Wie hoch ist der Anteil des Ziel- und Quellverkehrs auf der Ortsdurchfahrt B 51 Bad Iburg aktuell (bitte Datum der Zählung mit angeben)?

10

b) Wie hat sich der Anteil des Ziel- und Quellverkehrs in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte auch Daten der Zählungen angeben)?

Berlin, den 28. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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