[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 30. Mai 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12631
18. Wahlperiode 01.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Harald Ebner,
Friedrich Ostendorff, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12222 –
Lebensmittelverschwendung verhindern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung ist gefordert, eine gesetzliche Initiative zur Verringerung
der Lebensmittelverluste in Deutschland zu erarbeiten. Das hat der Bundesrat
am 31. März 2017 beschlossen und weitere konkrete Forderungen aufgestellt,
mit denen die Bundesregierung aufgefordert wird, sich endlich aktiver und
zielführender mit politischen Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung
einzusetzen.
Denn Lebensmittelverschwendung ist aus ethischen und ökologischen Gründen
nicht hinnehmbar. Ein aktueller Bericht des Umweltbundesamtes (UBA)
beziffert den Wasserverbrauch, der allein durch Lebensmittelverluste in Deutschland
entsteht, auf rund ein Fünftel des deutschen Wasserverbrauchs. Die Belegung
landwirtschaftlicher Fläche für den Lebensmittelkonsum entspricht insgesamt
etwa 60 Prozent der Fläche Deutschlands – der Anteil der
Lebensmittelverluste allein verbraucht etwa die Flächengröße Niedersachsens. Zudem
bezeichnet das UBA insbesondere den hohen Abfallanteil im Außer-Haus-
Konsum, in dem rund ein Drittel der eingesetzten Lebensmittel nicht verzehrt
werden, als auffällig. Vor allem Lebensmittelverluste von tierischen Produkten
seien außerdem mit hohen Umweltauswirkungen verbunden und sollten daher
prioritär vermieden werden (siehe Endbericht „Entwicklung von Instrumenten
zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen“,
www.umweltbundesamt.de/
publikationen/entwicklung-von-instrumenten-zur-vermeidung-von).
Als Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gab die Bundesregierung an, fehlende Daten zu Ausmaß und Gründen der
Lebensmittelverluste für alle Stufen der Wertschöpfungskette zu ermitteln (siehe
Bundestagsdrucksache 18/5903). Das war im Herbst 2015. Dies wäre angesichts
unterschiedlicher kursierender Angaben zu Ausmaß, Verantwortlichkeiten und
Gründen der Verluste dringend notwendig. Zudem hat die Bundesregierung
diese fehlende Datengrundlage wiederholt als Grund dafür angeführt, warum
sie der Einführung quantitativer Ziele zur Lebensmittelabfallvermeidung
kritisch gegenüberstehe (s. u. a. Bundestagsdrucksache 18/2863) – obwohl sowohl
durch die Europäische Kommission und das Europäische Parlament als auch im
Rahmen der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs)
konkrete Minimierungsziele vorgelegt wurden.
Auch der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht „Bemerkungen des
Bundesrechnungshofes 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“
im November 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10200) die fehlende
Datengrundlage – insbesondere in Bezug auf den Einzelhandel – bemängelt und die
Informationskampagne „Zu gut für die Tonne“ des BMEL als „unzureichend
vorbereitet und Erfolg nicht nachweisbar“ stark kritisiert.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung sieht sich zur Umsetzung der im September 2015 von den
Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele verpflichtet. Das mit
der Agenda 2030 angestrebte Ziel für den Bereich der Reduzierung vermeidbarer
Lebensmittelabfälle und -verluste (SDG 12.3) lautet: „Bis 2030 Halbierung der
Pro-Kopf-Lebensmittelabfälle auf der Handels- und Verbraucherstufe und
Reduzierung der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette
einschließlich der Nachernteverluste“.
Die Umsetzung von SDG 12.3 wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen,
die nur gelingen kann, wenn sich alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
mit eigenen, möglichst konkreten Beiträgen beteiligen und das gesellschaftliche
Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln fördern. Mit der im März 2012
gestarteten Initiative „Zu gut für die Tonne!“ ist es in den letzten Jahren gelungen,
durch gezielte Information der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die
Wertschätzung von Lebensmitteln zu erhöhen und eine bessere Wahrnehmung durch
Medien und Öffentlichkeit zu erreichen.
Darauf aufbauend wird nun ein Strategieprozess zur Entwicklung einer
Handlungs- und Forschungsagenda zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten
entlang der Wertschöpfungskette geführt.
Umsetzung der Bundesratsforderungen
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vom Bundesrat
am 31. März 2017 gefassten Beschluss „Lebensmittelverluste in
Deutschland verringern“ (Bundesratsdrucksache 180/17)?
Wann ist mit der Vorlage der Gegenäußerung der Bundesregierung hierzu
zu rechnen?
Die Bundesregierung wird zu der Entschließung des Bundesrates vom 31. März
2017 Stellung nehmen, wenn die Meinungsbildung innerhalb der
Bundesregierung dazu abgeschlossen ist. Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) führt bereits einen Strategieprozess zur Entwicklung einer
Handlungs- und Forschungsagenda zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten
entlang der Wertschöpfungskette. In den Prozess sind bereits bzw. werden die
fachlich betroffenen Ressorts, die Bundesländer und die Akteure entlang der
Wertschöpfungskette eingebunden.
2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des Bundesrates,
eine gesetzliche Initiative zur Verringerung der Lebensmittelverluste in
Deutschland zu erarbeiten, und wie begründet sie ihre diesbezüglichen
Überlegungen?
Inwieweit gesetzliche Initiativen notwendig sind, ist am Ende des
Strategieprozesses zu entscheiden. Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
3. In welchem Erarbeitungs- bzw. Abstimmungsstand befindet sich die bereits
seit langem angekündigte (s. Ernährungspolitischer Bericht 2016,
Bundestagsdrucksache 18/8650) und nun auch vom Bundesrat geforderte
Aufstellung einer nationalen Strategie zur Verminderung der Lebensmittelverluste
in Deutschland?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Plant die Bundesregierung, verbindliche branchenspezifische
Reduktionsziele festzulegen bzw. zu vereinbaren?
Wenn ja, wann, und welche konkreten Überlegungen gibt es diesbezüglich?
Wenn nein, warum nicht, und inwiefern ist das mit dem bereits im Jahr 2012
fraktionsübergreifend beschlossenen Antrag „Lebensmittelverluste
reduzieren“ (Bundestagsdrucksache 17/10987) sowie dem Antrag der
Koalitionsfraktionen „Gesunde Ernährung stärken – Lebensmittel wertschätzen“
(Bundestagsdrucksache 18/3726) aus dem Jahr 2015 vereinbar, die beide
entsprechende Forderungen an die Bundesregierung gestellt haben?
Die Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Schwierigkeiten einer zuverlässigen Erfassung von Lebensmittelabfällen und
-verlusten in allen Bereichen der Wertschöpfungskette teilen alle europäischen
Länder. Aus diesem Grund wurde im Rahmen des EU-FUSIONS-Projekts ein
methodisches Handbuch erarbeitet, in dem Empfehlungen für
Begriffsdefinitionen sowie mögliche Erhebungsverfahren zur Erfassung von Lebensmittelabfällen
in Europa enthalten sind. Es enthält praktische Leitlinien für die Quantifizierung
von Lebensmittelabfällen auf den unterschiedlichen Stufen der
Wertschöpfungskette. Ziel war es, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, um vergleichbare
Daten erheben zu können. Eine rechtlich verbindliche Erfassung von
Lebensmittelabfällen und -verlusten wird im Zusammenhang mit den derzeit laufenden
Beratungen des sog. Kreislaufwirtschaftspaketes im Rahmen der Überarbeitung der
Europäischen Abfallrahmenrichtlinie verschiedentlich diskutiert. Als
Voraussetzung dafür wird jeweils angemerkt, dass ein derartiges Monitoring nur auf der
Basis vereinheitlichter Erfassungsmethoden möglich ist. Da es somit keine
rechtlich verbindliche Erfassung von Lebensmittelabfällen und -verlusten entlang der
Wertschöpfungskette gibt, setzt die Bundesregierung hier auf freiwillige
Vereinbarungen mit den Akteuren. Bei der Erfassung von validen Zahlen ist die
Bundesregierung auf die Mitarbeit der Akteure entlang der Wertschöpfungskette
angewiesen. Dies wird auch Gegenstand des laufenden Strategieprozesses zur
Entwicklung einer Handlungs- und Forschungsagenda zur Reduzierung von
Lebensmittelverlusten entlang der Wertschöpfungskette sein.
Für den Bereich der privaten Haushalte hat die Bundesregierung die Gesellschaft
für Konsumforschung mit der Ermittlung neuer, repräsentativer Zahlen zur
Erfassung der Lebensmittelabfälle beauftragt. Mittels Haushaltstagebüchern – im
methodischen Handbuch der EU als zulässige Erhebungsmethode genannt – werden
in repräsentativ ausgewählten Haushalten die Wegwerfvorgänge protokolliert.
Die Befragung findet in mehreren Wellen verteilt auf ein Jahr statt, so dass
saisonale Unterschiede abgefangen werden können. Erste Ergebnisse werden im
Sommer 2017 vorliegen. Die Finanzmittel für diese Studie in Höhe von 260 000 Euro
brutto werden aus dem Haushaltstitel 1002 68404 bereitgestellt.
5. In welchem Erarbeitungs- bzw. Abstimmungsstand befindet sich die bereits
seit langem angekündigte und nun auch vom Bundesrat geforderte
Einrichtung einer nationalen, ressortübergreifenden Koordinierungsplattform?
In dem zum 1. Februar neu eingerichteten Bundeszentrum für Ernährung wurde
im April dieses Jahres eine Koordinierungsstelle für die Strategie zur
Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und -verluste eingerichtet.
6. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des Bundesrates,
ein deutschlandweites Forschungsnetzwerk zur besseren Vernetzung und
Koordination zu schaffen, um zu einer Stärkung der Wertschätzung von
Lebensmitteln sowie einer Verringerung der Verluste beizutragen?
Um einen möglichst globalen Überblick zum aktuellen Wissenstand zu laufenden
Forschungsarbeiten und bestehenden globalen Initiativen, technologischen
Innovationen und vorhandenen wissenschaftlichen Expertisen zu erarbeiten, wurde
am Thünen-Institut für Ländliche Räume im Jahr 2016 ein Webportal eingerichtet
(vgl.:
www.global-flw-research.org/). Auf dieser Grundlage ist geplant, im
Rahmen des Verbundes der G20 – „Agricultural Chief Scientists“ und unter Einbezug
weiterer internationaler Organisationen eine einschlägige, gemeinsame
Handlungsstrategie zu entwickeln.
Neben der Beratung der Bundesregierung bei entsprechenden
Forschungsanfragen und der Betreuung des Web-Portals wird das Thünen-Institut als
Ressortforschungseinrichtung des BMEL im Juni zum Prozess-Auftakt der mehrjährigen
Initiative einen internationalen Workshop organisieren.
Daten zu Ausmaß und Gründen für Lebensmittelverluste
7. a) Weshalb hat die Bundesregierung entgegen der Ankündigung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage „Lebensmittelverschwendung beenden“
(Bundestagsdrucksache 18/5903) bislang keine neuen Zahlen zu
Lebensmittelverlusten auf allen Stufen der Wertschöpfungskette ermittelt?
b) In welchem Stand befindet sich dieses Ermittlungsverfahren (bitte
spezifisch für die unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette angeben)?
Wie, und durch wen werden die jeweiligen Daten erhoben?
c) Wie hoch sind die Finanzmittel, die für die Erhebung der Daten eingesetzt
wurden, und aus welchem Haushaltstitel wurden diese bereitgestellt?
d) Wann ist mit dem Abschluss des jeweiligen Ermittlungsverfahrens zu
rechnen, und wann werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgelegt (bitte
spezifisch für die unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette
angeben)?
Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 wird verwiesen, die aufgrund
des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet wurden.
e) Welche konkreten Ergebnisse zur Höhe der Lebensmittelverluste auf
allen Stufen der Wertschöpfungskette hat das von der Bundesregierung
finanzierte Forschungsprojekt REFOWAS erlangt (bitte pro Stufe der
Wertschöpfungskette angeben)?
Welche weiteren Untersuchungen zur Analyse der Höhe der
Lebensmittelverluste sind im Rahmen dieses Forschungsprojekts geplant?
Das Forschungsprojekt „Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen“
(REFOWAS) hat das Ziel, Maßnahmen, Bewertungsrahmen und
Analysenwerkzeuge sowie zukunftsfähige Ansätze für einen nachhaltigen Umgang mit
Lebensmitteln unter Einbindung sozialer und ökologischer Innovationen aufzuzeigen.
Als Zwischenergebnis aus der Ökobilanzierung im Rahmen des
Forschungsprojekts verzeichnen private Haushalte mit rund 3,5 Millionen. Tonnen jährlich den
größten Anteil an vermeidbaren Lebensmittelverlusten bzw. -abfällen in der
Wertschöpfungskette. Darauf folgen Landwirtschaft mit rund 1,7 Millionen
Tonnen, Verarbeitung mit rund 1,5 Millionen Tonnen, die Außer-Haus-Verpflegung
mit ca. 1 Million Tonnen pro Jahr und der Handel mit 351 000 Tonnen jährlich.
In drei Fallstudien werden die Teilbereiche Obst- und Gemüseproduktion,
Bäckereien und Schulversorgung detaillierter analysiert. Erste Ergebnisse liegen aus
dem Bereich Schulversorgung vor, hier ergaben die Messung und Analyse von
Speiseresten an elf Ganztagsschulen, dass rund ein Viertel der produzierten
Essensmengen entsorgt werden. REFOWAS hat eine Laufzeit von Juni 2015 bis
Mai 2018. Die Ergebnisse werden nach Abschluss des Projekts veröffentlicht.
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller sowie des
Umweltbundesamtes (s. o. g. Bericht), dass es bezüglich fehlender Daten
problematisch ist, dass für Lebensmittel-Discounter überhaupt keine Zahlen
vorliegen, und wie wird die Bundesregierung dieses Problem beheben?
Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 wird verwiesen, die aufgrund
des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet wurden.
9. a) Liegen der Bundesregierung aktuelle Daten vom Lebensmittelhandel vor
bezüglich des Ausmaßes und der Gründe für Lebensmittelverluste – auch
für die unterschiedlichen Warengruppen, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 wird verwiesen.
Solche Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Daten zu erhalten?
Werden diese Daten im Rahmen des Forschungsprojekts REFOWAS
erhoben?
Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8, insbesondere zu dem
EU-FUSIONS-Projekt wird verwiesen.
Von 2015 bis 2018 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung
das Forschungsprojekt „REFOWAS – Wege zur Reduzierung von
Lebensmittelabfällen“. Ziel des Vorhabens ist es, die Ursachen von Lebensmittelverlusten
entlang der Wertschöpfungskette und hier insbesondere den Anteil an vermeidbaren
Abfällen zu analysieren sowie Strategien und Ansatzpunkte für Maßnahmen zur
Abfallreduzierung zu identifizieren und praktisch zu erproben.
REFOWAS zielt auf Ergebnisse zu folgenden Teilthemen:
Quantitativer Überblick über die Lebensmittelwertschöpfungskette und
Abfälle/Verluste,
Ökobilanzen mit Ressourcenansprüchen und Umweltwirkungen,
Vorschläge zur Verbesserung der Statistik,
Geeignete, teilweise neu entwickelte Methoden zur Ableitung und
Bewertung von Handlungsoptionen,
Ansatzstellen für Maßnahmen zur Lebensmittelabfallvermeidung.
Erste Ergebnisse des noch nicht abgeschlossenen Projektes sind in der Antwort
zu Frage 7e aufgeführt.
10. Liegen der Bundesregierung die Ergebnisse der im Ernährungsbericht 2016
angekündigten repräsentativen Befragung von Privathaushalten, die für
April 2017 angekündigt waren, bereits vor?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt die Befragung?
Wenn nein, wann werden die Ergebnisse vorliegen?
Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 wird verwiesen.
Erste Ergebnisse werden im Sommer 2017 vorliegen.
11. a) Teilt die Bundesregierung das Ziel des Kreislaufwirtschaftspakets, das am
14. März 2017 im Europaparlament verabschiedet wurde,
Lebensmittelverschwendung bis zum Jahr 2025 um 30 Prozent zu reduzieren und bis
zum Jahr 2030 zu halbieren?
Wird die Bundesregierung diese Reduktionsziele in den nun anstehenden
Verhandlungen im Rat unterstützen?
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung der Vereinten Nationen zum SDG Ziel 12.3. bekannt und wird sich in
diesem Sinne auch bei den anstehenden Verhandlungen in Brüssel positionieren.
b) Wie will sie – angesichts fehlender Daten und ihrer bisherigen Ablehnung
quantitativer Reduktionsziele – die Erfüllung dieser Ziele gewährleisten?
Auf die Antwort zu den Fragen 4, 7a bis 7d sowie 8 wird verwiesen.
Gesetzliche Regelungen und politische Handlungsempfehlungen
12. Welche EU-Staaten sowie andere Länder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung welche gesetzlichen Maßnahmen zur Verringerung der
Lebensmittelverluste ergriffen?
Im Februar 2016 wurde in Frankreich von Senat und Nationalversammlung das
„Gesetz zum Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung“ (LOI n° 2016-138
du 11 février 2016 relative à la lutte contre le gaspillage alimentaire)
verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet Supermärkte ab einer bestimmten Größe
unverkäufliche aber genießbare Lebensmittel abzugeben und dazu Verträge mit karitativen
Einrichtungen abzuschließen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen. Im August
wurde in Italien das Gesetz 166/2016 verabschiedet. Anders als Frankreich setzt
Italien nicht auf die Androhung von Sanktionen, sondern auf Anreize durch
Steuererleichterungen bei Lebensmittelspenden.
Kenntnisse über gesetzliche Maßnahmen in weiteren Mitgliedstaaten liegen der
Bundesregierung nicht vor.
13. a) Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft, den Lebensmitteleinzelhandel
dazu zu verpflichten, Lebensmittel zu spenden anstatt sie zu entsorgen,
wie dies etwa in Frankreich und Italien gesetzlich festgeschrieben ist?
b) Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für eine
solche Regelung, und welche dagegen?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Fragen 13a und 13b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Anders als in Frankreich ist es in Deutschland seit vielen Jahren
selbstverständlich, dass zahlreiche Supermärkte unverkaufte und noch genießbare Lebensmittel
auf freiwilliger Basis an „Die Tafeln“ oder andere soziale Einrichtungen abgeben.
Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit für eine gesetzliche
Regelung und wird in dieser Auffassung unter anderem auch vom Bundesverband
Deutsche Tafel e. V. unterstützt (siehe Vorstandsbeschluss von Februar 2016).
14. Was ist aus der Ankündigung der Bundesregierung geworden, „neben den
Verbrauchern künftig auch verstärkt Handel, Erzeuger und Gastronomie mit
in die Verantwortung zu nehmen“ (s. Bundestagsdrucksache 18/5903), was
ist seit dieser Ankündigung konkret passiert, und wie definiert die
Bundesregierung „in die Verantwortung nehmen“ in diesem Fall?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird
verwiesen. Das BMEL führt derzeit einen Strategieprozess zur Entwicklung einer
Handlungs- und Forschungsagenda zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten
entlang der Wertschöpfungskette.
Das BMEL ist seit dem Jahr 2015 aktives Mitglied im Steuerungskomitee des
deutschen Pilotprojekts zum EU-Projekt REFRESH. Mit REFRESH („Resource
Efficient Food and dRink for the Entire Supply cHain“) werden innovative
Ansätze zur Vermeidung und Verwertung von Lebensmittelabfällen entlang aller
Abschnitte der Versorgungskette untersucht. Hierfür kooperieren 26 Partner aus
12 europäischen Ländern und China, um gemeinsam auf das Ziel 12.3 der
Nachhaltigen Entwicklungsziele hinzuarbeiten. Deutschland ist eines von vier
REFRESH-Pilotländern, in denen Pilot-Arbeitsgruppen (Pilot Working
Platforms) gegründet wurden. Diese bieten einen Rahmen für die nationalen Akteure
aus Industrie, Handel, Verwaltung und Zivilgesellschaft, um die spezifischen
Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in ihrem Land zu
diskutieren und dafür Rahmenbedingungen (Frameworks for Action) zu entwickeln.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer „Nationalen Forschungsstrategie
BioÖkonomie 2030 – Unser Weg zu einer biobasierten Wirtschaft“ die noch
unzureichenden Verwertungsprozesse von Reststoffströmen oder die nicht
ausreichend effizienten Energie- und Stoffkreisläufe als zentrales Handlungsfeld
aufgegriffen. Mit der Richtlinie zur ressourcenschonenden Lebensmittelherstellung
fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Forschungsprojekte und Innovationen, die diese Problematik aufgreifen und
Lösungswege anbieten.
Ziel der Bekanntmachung – auch im Sinne der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung – sind Technologien, Verfahren und Arbeitstechniken
für eine sichere und Rohstoff effiziente Lebensmittelproduktion. Entlang der
vielschichtigen Wertschöpfungskette sollen Wege aufgezeigt werden,
Nebenprodukte innovativ zu verwerten, Energie- und Stoffströme zu nutzen oder Reststoffe
verfahrenstechnisch aufzubereiten. Die erwarteten Forschungsergebnisse und
Innovationen sind für eine weiter zu entwickelnde nachhaltige
Lebensmittelindustrie von großer Bedeutung.
Die Entwicklung „intelligenter Verpackungen“, die Informationen zur Qualität
eines Lebensmittels liefern, wird ebenfalls gefördert und greift damit eine
Aufgabe aus dem Grünbuch des BMEL auf: Neue Wege vertrauenswürdiger
Lebensmittelkennzeichnung mit Hilfe digitaler Technologien zu gehen, um unter
anderem die Frische von Lebensmitteln im Internet der Dinge anzuzeigen.
Im Rahmen der Verleihung des Bundespreises für Engagement gegen
Lebensmittelverschwendung wurden Gespräche mit dem Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband e. V. sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie
e. V. geführt.
Mit „greentable“, dem Portal für nachhaltige Gastronomie, wurden die „Beste-
Reste-Boxen“ für Restaurants entwickelt und zum Start 20 000 Boxen kostenlos
an interessierte Gastronomen verteilt. Inzwischen können die Boxen bei Metro
Cash&Carry Deutschland käuflich erworben werden. Dazu hat die Metro
zunächst 100 000 Boxen bestellt, eine weitere Bestellung soll folgen. Die
teilnehmenden Gastronomen können sich auf der Internetplattform www.
restlosgenießen.de registrieren. Die dazugehörenden Informationsmaterialien und die
Türaufkleber für die Gastronomen werden von der Initiative „Zu gut für die
Tonne!“ bereitgestellt.
15. Mit welchen Akteuren hat die Bundesregierung seit Herbst 2015 – wie in
o. g. Antwort angekündigt – Gespräche über deren Beiträge und Initiativen
zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung mit welchen konkreten
Resultaten und Schlussfolgerungen geführt (bitte Angabe der jeweiligen
Akteure, des jeweiligen Gesprächsdatums sowie der konkreten
Gesprächsergebnisse bzw. Vereinbarungen)?
Schwerpunkt der Gespräche in den zurückliegenden Jahren war u. a. der Umgang
mit den Haltbarkeitsdaten, die Erfassung von Daten, der Aufbau eines
Internetportals und die Entwicklung einer Handlungs- und Forschungsagenda im Rahmen
des Strategieprozesses zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten entlang der
Wertschöpfungskette.
Zu den Haltbarkeitsdaten wurden folgende Gespräche auf EU-Ebene geführt:
am 23. Mai 2016 auf Fachebene in der Arbeitsgruppe der Europäischen
Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der
Verbraucher über Lebensmittel,
am 18. Juli 2016 Gespräch von Herrn Bundesminister Schmidt mit Herrn
Kommissar Andriukaitis, parallel dazu Gespräch des BMEL und der
Europäischen Kommission auf Fachebene,
am 14. September 2016 Gespräch auf Fachebene mit Mitgliedern der
Europäischen Kommission am Rande des Ständigen Ausschusses für Pflanzen,
Tiere, Lebensmittel und Futtermittel,
am 5. Oktober 2016 Austausch auf Fachebene zwischen des BMEL und der
Europäischen Kommission.
Der Diskussionsprozess dauert noch an.
Folgende Gespräche wurden mit den Bundesländern, Forschungseinrichtungen
und der Wirtschaft geführt:
am 29. Juli 2016 Bund-Länder-Besprechung zum Thema Reduzierung
vermeidbarer Lebensmittelabfälle und -verluste,
am 23. September 2016 auf Fachebene mit Vertreterinnen und Vertretern der
Wirtschaft zum Thema „Haltbarkeitsdaten“,
am 20. Dezember 2016 auf Fachebene mit Vertreterinnen und Vertretern des
Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. zum Thema
„Haltbarkeitsdaten“,
am 10. Januar 2017 Gespräch auf Fachebene mit Vertreterinnen und
Vertretern der REWE-Group zum Thema „Haltbarkeitsdaten“,
am 15. Februar 2017 Bund-Länder-Besprechung zum Thema Reduzierung
vermeidbarer Lebensmittelabfälle und -verluste,
am 22. März 2017 Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Ausgestaltung der Informations-Plattform,
am 5. April 2017 Gespräche mit verschiedenen Verbänden im Umfeld der
Verleihung des Bundespreises für Engagement gegen
Lebensmittelverschwendung,
regelmäßige Gespräche mit Forschungseinrichtungen beispielsweise zu
Monitoring und Datenerfassung.
Auch diese Gespräche dauern noch an.
16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des
Umweltbundesamtes „Entwicklung von Instrumenten zur Vermeidung von
Lebensmittelabfällen“?
Es liegt noch keine abschließende Bewertung des Berichts vor.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Gutachterinnen und
Gutachter, „gezielt für ausgewählte Bereiche des Lebensmittel
verarbeitenden Gewerbes Referenzdokumente für eine abfallvermeidende „Gute
Fachliche Praxis“ zu erarbeiten“?
Welche Konsequenzen zieht sie daraus, und plant sie, gemeinsam mit den
Ländern, entsprechende Maßnahmen umzusetzen (wenn ja, gibt es hierzu
bereits konkrete Pläne mit inhaltlichen und zeitlichen Ablaufplänen)?
Referenzdokumente für eine abfallvermeidende „Gute Fachliche Praxis“ werden
als sinnvoll eingeschätzt. Entsprechende Leitfäden können aber nur von den
Akteuren selbst oder gemeinsam mit den Akteuren erarbeitet werden, da für die
Erarbeitung konkreter Handlungs-empfehlungen Detailkenntnisse der Branchen
vorhanden sein müssen. Eine Reihe von Leitfäden liegt bereits vor. So haben
beispielsweise das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den
„Leitfaden zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Veranstaltungen mit
Verpflegung“, das Umweltbundesamt im Jahr 2015 den Leitfaden „Vermeidung von
Lebensmittelabfällen beim Catering“, der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) und United Against Waste die Checkliste „Wo können
Sie in Ihrem Betrieb Lebensmittelabfälle vermeiden?“ und die
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie ein Heft zur
Lebensmittelverschwendung mit Hinweisen zu Ursachen und Vermeidungsmöglichkeiten erarbeitet. Es
ist vorgesehen, diese Leitfäden und andere Dokumente auch auf einer
gemeinsamen Internetplattform des Bundes und der Länder den Akteuren zugänglich zu
machen.
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Gutachterinnen und
Gutachter, dass die „Planung und Durchführung eines gemeinsamen Diskussions-
und Abstimmungsprozesses zwischen Fachexperten aus dem Bereich der
Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (…) sowie Vertretern der
Umweltressorts aus Bund und Ländern, bei der die Möglichkeiten und
Grenzen der Integration von Abfallvermeidungsaspekten in die Leitlinien für eine
gute Verfahrenspraxis thematisiert werden“ – inklusive Beteiligung des
Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. – sinnvoll wäre,
und inwiefern setzt sich die Bundesregierung hierfür ein?
In den bereits laufenden Strategieprozess zur Entwicklung einer Handlungs- und
Forschungsagenda zur Reduzierung von Lebensmittelverlusten entlang der
Wertschöpfungskette sind die Bundesländer bereits einbezogen. So fanden im Februar
und März dieses Jahres Gesprächsrunden mit Vertretern der Bundesländer zur
Etablierung einer Internet-Plattform statt. Weiteres Thema war die Entwicklung
des Strategieprozesses. Das BMEL setzt damit den Beschluss der 12.
Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) um (TOP 11): „Zur besseren
Koordinierung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung werden
Bund und Länder im Zuge der Erarbeitung einer nationalen Strategie ihren
gegenseitigen Austausch weiter intensivieren und die Länder werden ihre
Aktivitäten in die im Rahmen der nationalen Strategie vorgesehenen Plattform einstellen“.
Es obliegt den jeweiligen Behörden, wen sie in die Arbeitsgremien entsenden.
Das BMEL hat im Rahmen der 13. VSMK über die Pläne zur Erarbeitung und
Umsetzung der Strategie berichtet, auch über die Einrichtung einer
Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Strategie. Diese wird die Aufgaben des
Kommunikationsbüros der Initiative Zu gut für die Tonne! fortführen und die
Koordinierung weiterer Projekte sowie die Vernetzung der Akteure übernehmen. Die
VSMK hat dem Bericht zugestimmt. Es gibt keine weiteren Berichtspflichten.
Zudem gibt es bereits bestehende Gremien, die im Rahmen des
Abfallvermeidungsprogramms des Bundes unter Beteiligung der Länder geschaffen wurden,
in denen regelmäßig über den Fortgang des Programms berichtet und beraten
wird.
19. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung der
Gutachterinnen und Gutachter, einzelne Leitsätze des Deutschen
Lebensmittelbuches auf möglicherweise bestehende Hemmnisse der Abfallvermeidung
zu prüfen?
Das BMEL hat der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) den in
Frage 19 genannten Bericht der Gutachterinnen und Gutachter zur Kenntnis
geben.
Die DLMBK ist ein von Weisungen des BMEL unabhängiges Gremium. Die
Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches beschreiben die allgemein gültige
Verkehrsauffassung der im Deutsche Lebensmittelbuch aufgeführten
Lebensmittel. Bei der Erarbeitung der Leitsätze können die Mitglieder der DLMBK
Sachkennerinnen und Sachkenner zur Beratung in den Fachausschüssen der DLMBK
hinzuziehen.
20. Wie steht die Bundesregierung zur von den Gutachterinnen und Gutachtern
vorgeschlagenen Einrichtung eines paritätisch von Staat und Einzelhandel
finanzierten Entschädigungsfonds, um mögliche Haftungsrisiken bei der
Weitergabe von Lebensmitteln an Dritte aufzufangen?
Hat sie diesbezüglich bereits eigene Prüfungen vorgenommen oder
Gespräche geführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, wieso nicht, und ist dies noch geplant?
Für die Einrichtung eines Haftungsfonds mit staatlicher Beteiligung bedarf es
einer entsprechenden Anzahl von Fällen, die für sich gesehen eine Legitimation für
die Einrichtung eines Haftungsfonds darstellen könnten. Der Bundesregierung
sind keine solchen Fälle bekannt.
Mindesthaltbarkeitsdatum und intelligente Verpackungen
21. Welche Ergebnisse konnten bislang bei der Entwicklung sogenannter
intelligenter Verpackungen erzielt werden, deren Förderung der Bundesminister
für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, im September 2016
in der Presse ankündigte (siehe
www.topagrar.com/news/Home-top-News-
Schmidt-will-Verbrauchsverfallsdatum-auf-intelligenten-Verpackungen-
4719859.html)?
22. An wen und wann wurde dieses Forschungsvorhaben mit welchen
finanziellen Mitteln vergeben (bitte Angabe des Auftragnehmers, des konkreten
Projekts inkl. Fragestellung und Laufzeit sowie der Höhe der Finanzmittel und
des Haushaltstitels)?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit werden die im Rahmen der Bekanntmachung über die „Förderung von
Innovationen zur sicheren, ressourcenschonenden und nachhaltigen
Lebensmittelherstellung“ eingereichten und als förderwürdig bewerteten Projektskizzen zur
formellen Antragstellung aufgefordert. Im Rahmen des 2-stufigen
Bewilligungsprogramms wurden somit noch keine Forschungsvorhaben bewilligt, allerdings
nach umfassender Bewertung durch externe Gutachter bereits mehrere
Verbundvorhaben zur Vorlage eines vollständigen Förderantrages aufgefordert.
23. Wie weit ist der Bundesminister Christian Schmidt mit seinen Bestrebungen,
ein verpflichtendes Verbrauchsverfallsdatum einzuführen (siehe www.
topagrar.com/news/Home-top-News-Schmidt-will-Verbrauchsverfallsdatum-
auf-intelligenten-Verpackungen-4719859.html)?
Das Max Rubner-Institut (MRI) wurde beauftragt, die Definition eines
Verbrauchsverfallsdatums (VVD) zu erarbeiten. Zudem werden vom MRI
ausgewählte Lebensmittel daraufhin geprüft, ab wann diese als verdorben einzustufen
sind und wie deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vergeben wurde. Das MRI
führt außerdem Untersuchungen zum Verbraucherinnen- und
Verbraucherverständnis und zur Verbraucherinnen- und Verbrauchererwartung eines
zusätzlichen VVD auf der Verpackung neben dem MHD durch. Weiter führt das MRI
derzeit eine umfassende Metastudie zum internationalen Forschungsstand zur
Frage, ob weitere Lebensmittel von der MHD-Kennzeichnungspflicht
ausgenommen werden sollten, durch. Die Arbeiten dauern noch an.
24. Soll es nach dem Willen der Bundesregierung das angekündigte
Verbrauchsverfallsdatum zusätzlich zum Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) geben oder
stattdessen?
Auf die Antwort zu Frage 23 und die aus diesem Forschungsvorhaben des MRI
zu erwartenden Ergebnisse wird verwiesen. Weiter wird auf die zu Frage 22
gegebene Antwort und die zu erwartenden Entwicklungen verwiesen. Vor diesem
Hintergrund sieht Bundesminister Schmidt die Möglichkeit das MHD durch ein
VVD zu ergänzen. Inwieweit und für welche Produkte es weiterhin ein
verbindliches MHD geben muss, befindet sich dabei ebenfalls – auch auf EU-Ebene –
noch in der Prüfung (vgl. Antwort zu Frage 23).
25. Welche Gespräche wurden dazu mit wem in Brüssel geführt, bzw. welche
Schreiben an wen versandt?
Mit welchen Ergebnissen?
Am 18. Juli 2016 trafen sich Bundesminister Schmidt und EU-Kommissar
Andriukaitis, um sich über die Themen Datumsangaben und Reduzierung von
Lebensmittelverschwendung auszutauschen (siehe dazu auch Antwort auf
Frage 15). Auf Fachebene gab es mehrere Gespräche, in denen das Anliegen der
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung insbesondere im Zusammenhang mit
Datumsangaben erörtert wurde (siehe Antwort zu Frage 15).
Der Diskussionsprozess dauert an.
26. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung bei einem verpflichtenden
Verbrauchsverfallsdatum im Vergleich zum geltenden MHD?
Auf die Antworten zu den Fragen 22, 23 und 24 wird verwiesen. Das VVD soll
die Information darüber vermitteln, bis wann ein Lebensmittel noch
gesundheitlich unbedenklich ist und – wenn auch unter Umständen unter
Qualitätseinbußen – verzehrt werden kann.
27. Welche Herausforderungen wären damit verbunden (insbesondere bezüglich
der Bekanntmachung und Kommunikation)?
Die Ausgestaltung des VVD setzt die Kenntnis des Zeitpunkts des
voraussichtlichen Verderbs eines Lebensmittels voraus. Ein VVD muss dementsprechend so
ausgestaltet werden, dass eine klare Information der Verbraucherschaft
gewährleistet und eine Irreführung ausgeschlossen ist. Je nach konkreter Umsetzung
kann auch Änderungsbedarf an bestehenden rechtlichen Regelungen erforderlich
werden.
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ISSN 0722-8333]