[Deutscher Bundestag Drucksache 18/12915
18. Wahlperiode 27.06.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/12438 –
Wassernutzung und Wasserrisiko in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland ist reich an Wasserressourcen. Eine umfassende deutsche
Wasserbilanz wurde im Jahr 2014 mit der Förderung des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung erstellt. Doch neben dem Klimawandel belasten chemische
Rückstände, Schwermetalle und Nährstoffe die Qualität der Gewässer. Diese
Belastungen stellen für die Zukunft eine große Herausforderung für die
Verfügbarkeit von nutzbarem Wasser dar. Neben den Privathaushalten und der
Landwirtschaft benötigt insbesondere die Industrie große Mengen an nutzbarem
Wasser.
Vor diesem Hintergrund stellte das Weltwirtschaftsforum in Davos im Jahr
2015 veröffentlichten zehnten Risikobericht die globale Wasserkrise auf den
ersten Platz der Wirtschaftsrisiken (www3.weforum.org/docs/WEF_Global_
Risks_2015_Report15.pdf). Denn viele Güter benötigen bei der Herstellung
große Mengen an nutzbarem Süßwasser. Doch Wasser kann nicht „hergestellt“
werden. Es gibt kein neues Wasser, alles was wir haben, ist schon auf unserer
Erde. Ein sparsamer und schonender Umgang mit den Wasserressourcen ist
deshalb unabdingbar, um auch für die Zukunft einen zuverlässigen und
preisgünstigen Zugang zu nutzbarem Wasser für private Haushalte, Industrie und
Landwirtschaft zu gewährleisten.
Neben der Wasserverschmutzung stellt auch die Verschwendung von
nutzbarem Wasser ein großes Problem dar. Insbesondere, wenn die Nutzer nicht
angemessen zu den Kosten der Zurverfügungstellung von Wasser herangezogen
werden, steigt die Verschwendung. Auch deshalb stellt die Europäische Union
in der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie-WRRL) klar, dass in der
Regel die Wassernutzung mit Kosten verbunden ist, die vom Nutzer zu tragen
sind. Eine komplette oder teilweise Befreiung ist kontraproduktiv für den
schonenden Umgang mit Wasser und darüber hinaus auch ungerecht.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 23. Juni 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
=
1. Welche Mengen an Wasser werden nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich in Deutschland genutzt (bitte nach Industrie, Landwirtschaft –
untergliedert in die Bereiche Tierhaltung, Pflanzenanbau und Gemüseanbau – und
Privathaushalte aufgliedern)?
In Deutschland steht im Mittel über viele Jahre ein potentielles Wasserdargebot
von 188 Milliarden Kubikmetern zur Verfügung, davon wurden im Jahr 2013
25,1 Milliarden Kubikmeter Wasser entnommen, das entspricht 13,3 Prozent der
erneuerbaren Wasser-ressourcen. Die größte Menge Wasser entnahmen im Jahr
2013 mit 13,6 Milliarden Kubikmetern (7,2 Prozent des Wasserdargebotes) die
Energieversorger. Die öffentliche Wasserversorgung nutzte mit rund 5 Milliarden
Kubikmetern weniger als 3 Prozent des vorhandenen Wasserdargebots. Bergbau
und Verarbeitendes Gewerbe entnahmen 6,1 Milliarden Kubikmeter (3,2
Prozent). Auf die landwirtschaftliche Beregnung entfielen 0,3 Milliarden
Kubikmeter (0,2 Prozent).
In den letzten 20 Jahren ging die entnommene Wassermenge in allen Bereichen
spürbar zurück. Konkret sanken seit dem Jahr 1991 die Wasserentnahmen für
Energie, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe um 45 Prozent.
Wasserdargebot und Wassernutzung2013
öffentliche Wasserversorgung
2,7 % Bergbau undVerarbeitendes
Gewerbe
3,2 %
Energieversorgung
7,2 %
landwirtschaftliche Beregnung
0,2 %
ungenutzt
86,7 %
Potenzielles Wasserdargebot
188 Mrd. m³ 100 %
Quelle: Stat ist isches Bundesamt, Wiesbaden 2013; Öf fentlicheWasserversorgung und öffentliche
Abwasserentsorgung, Fachserie 19 Reihe 2.1.1; Nichtöf fentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche
Abwasserentsorgung, Fachserie 19, Reihe 2.2
Wasserdargebot und Wassernutzung in Deutschland 2013. Quelle: UBA
Daten zur Umwelt (
www.umweltbundesamt.de/daten/wasser-als-ressource/wasser
ressourcen-ihre-nutzung); Daten: Statistisches Bundesamt (2015/2016) und
Bundesanstalt für Gewässerkunde (2015).
Bezogen auf die gesamte entnommene Wassermenge von 25,1 Milliarden
Kubikmetern im Jahr 2013 entfielen auf die Energieversorgung 54,2 Prozent, auf
Bergbau und verarbeitendes Gewerbe 24,3 Prozent, auf die öffentliche
Wasserversorgung 20,3 Prozent und auf die landwirtschaftliche Beregnung 1,2 Prozent.
.Effi:F_FJIUfEFJ!llLWFJlllE.F+frEF+ifE
Öffentliche Wasserversorg ung 6,5 ' 5,8 5,6 5,6. 5,6. 5,1 5,1 5,1
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe ! 11,0
Wärmekraftwerke 28,8
landwirtschaftliche Beregnung" #NV
9,0
2 7,8
8,5
26,6.
#NV #NV
Summe 116,J 42,6 .• , •. 7,2 19,7 6 ,8 20, 7 : : 6 ,1 13,6 7,8 24,8 #NV 7,7 22, 5 #NV 0,1 j 0, 2 1 0,3 38,0 35,5 32,1 ·e,wetw
Wassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, Bergbau und verarbeitendesGewerbe,
der Wärmekraftwerke und der Landwirtschaft 2013
Öffentliche
Wasserversorgung
20,3 %
Bergbau und
verarbeitendes Gewerbe
24,3 %
Energieversorgung
54,2 %
Landwirtschaftliche
Beregnung
1,2 %
Gesamt
25,1 Milliarden
Kubikmeter
Quel le: Statistisches Bundesamt, Fachserie 19, R. 2.1.1 und 2.2, Wiesbaden, verschiedene Jahrgänge
Für eine Untergliederung der landwirtschaftlich genutzten Wassermenge in
Tierhaltung und Pflanzen-/Gemüseanbau liegen keine entsprechenden Daten vor.
2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einsparpotentiale der
in Frage 2 genannten Sektoren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Höhe der noch möglichen
Einsparpotentiale in den einzelnen Sektoren vor. In den vergangenen Jahrzehnten
wurden in den genannten Sektoren deutliche Einsparungen erreicht.
•
Wassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, Bergbau und verarbeitendesGewerbe,
der Wärmekraftwerke und der Landwirtschaft
Wasserentnahme in Milliarden Kubikmeter
46,3
42,6
40,4
38,0
35,5
32,1 32,8
25,1
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
1991 1995 1998 2001 2004 2007 2010 2013
Öffentl iche Wasserversorgung Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe Wärmekraftwerke Landwi rtschaftl iche Beregnung*
* Daten erst ab 2007 verfügbar Quelle: Stat ist isches Bundesamt, Fachserie 19, R. 2.1.1 und 2.2, Wiesbaden, verschiedene Jahrgänge
Bei der öffentlichen Wasserversorgung beträgt die Reduzierung ca. 21 Prozent,
im Bereich Bergbau und verarbeitendes Gewerbe ca. 45 Prozent und im Bereich
der Energieversorgung ca. 53 Prozent. Inwieweit eine weitere Reduzierung der
Wasserentnahmen für die Energieversorgung im Zuge des Ausbaus der
Erneuerbaren Energien erwartet werden kann, wird aktuell im Umweltbundesamt
untersucht.
3. Welchen Anteil an der industriellen Nutzung hat die Energieerzeugung (bitte
nach Erzeugungsart aufschlüsseln), und wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die Einsparpotentiale?
Die Wasserentnahmen der Energieversorgung betragen 54,2 Prozent der
gesamten Wassernutzung in Deutschland von 25,1 Milliarden Kubikmetern. Laut
Statistischem Bundesamt ist bereits zwischen dem Jahr 2010 und dem Jahr 2013 die
Kühlwassermenge um rund 7 Milliarden Kubikmeter zurückgegangen. Weitere
Einsparpotentiale sind schwer vorhersagbar, werden aber im Zuge des Ausbaus
der Erneuerbaren Energien vermutet.
4. Aus welchen Quellen wird nach Kenntnis der Bundesregierung das in
Deutschland genutzte Wasser gewonnen (bitte nach Anteilen aufschlüsseln)?
Zur Wassergewinnung nichtöffentlicher Betriebe liegen Daten des statistischen
Bundesamtes vor (Nichtöffentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche
Abwasserentsorgung, Fachserie 19 Reihe 2.2, 2013, erschienen am 11. August
2016, Tabelle 1.2;
www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Umwelt
statistischeErhebungen/Wasserwirtschaft/WasserAbwasserNichtoeffentlich.html),
aus denen hervorgeht, dass Energieversorgung und verarbeitendes Gewerbe
Wasser hauptsächlich aus Oberflächengewässern beziehen, während für Land- und
Forstwirtschaft die Gewinnung aus Grundwasser (einschließlich Quellwasser,
Uferfiltrat) deutlich überwiegt.
Wirtschaftszweig
Eigengewinnung insgesamt
(in 1000 m³)
Grundwasser
(inkl.
Quellwasser)
Uferfiltrat und
angereichertes
GW (in 1000
m³)
Oberflächenwasser
(See-/
Talsperren- und
Flusswasser)
(in 1000 m³)
Fremdbezug
(aus öfftl. Netz
und von
anderen Betrieben/
Einrichtungen)
(in 1000 m³)
Land- und
Forstwirtschaft,
Fischerei einschl.
Beregnungsverbänden
288 049 245 556 3541 38 952 32 595
Bergbau und
Gewinnung
von Steinen
und Erden
1 872 089 1 232 620 68 511 570 958 21 662
Verarbeitendes Gewerbe
4 226 661 730 184 266 183 3 230 294 1 220 592
Energieversorgung
13 576 647 104 183 213 650 13 258 816 364 670
Eigengewinnung von Wasser durch nichtöffentliche Betriebe 2013
Energieversorgung, Bergbau, verarbeitendes Gewerbe Landwirtschaft
86,6 %
10,5 %
2,8 %
Gesamt:
19,7 Mrd. m³
Oberflächenwass
er
Grund-und
Quellwasser
Uferfi ltrat und
angereichertes
Grundwasser
11,3 %
86,5 %
1,1 %
Gesamt:
0,3 Mrd. m³
Quel le: Statistisches Bundesamt, FS19 Umwelt, R. 2.2 Nichtöffentl iche Wasserversorgung, Tabel le 1.2, 2013
Die öffentliche Wasserversorgung bezieht 69,3 Prozent der insgesamt rund 5
Milliarden Kubikmeter Wasser aus Grund- und Quellwasser, 17,4 Prozent aus
Uferfiltrat und angereichertem Grundwasser und 13,4 Prozent aus Oberflächenwasser.
(Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung -
Öffentliche Wasserversorgung – Fachserie 19 Reihe 2.1.1, 2013, erschienen am 29. Juli
2015,
www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Umweltstatistische
Erhebungen/Wasserwirtschaft/WasserOeffentlich2190211139004.pdf?__blob=
publicationFile)
Wassergewinnung nach Wasserarten1 2013
See- und
Grundwasser
60,9 %
Quellwasser
8,4 %
Uferfiltrat
8,6 %
Angereichertes
Grundwasser
8,8 %
Talsperrenwasser
12,2 %
Flusswasser
1,2 %
1Einschließlich der Wassermenge, die durch Unternehmen gewonnen wird, dieWasser ausschließlich weiterverteilen
Quelle: Statist isches Bundesamt, Fachserie 19 Reihe 2.1.1 Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche
Abwasserbeseit igung -Öffentliche Wasserversorgung 2015
5. In welchen Gebieten Deutschlands wird, nach Kenntnis der
Bundesregierung, das Grundwasser schneller genutzt, als es wieder neu gebildet wird?
Wird Grundwasser in größerem Umfang genutzt (gefördert) als es neu gebildet
wird, so widerspricht dies den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Im Jahr 2015 mussten deswegen 4 Prozent aller Grundwasserkörper Deutschlands
in einen schlechten mengenmäßigen Zustand eingestuft werden. Abbildung 1
zeigt die Lage dieser Körper.
1ntitra1iver Status . ...
- ·""'""
Mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper in Deutschland (2015)
6. Welchen Anteil an der Landesfläche machen diese Gebiete nach Kenntnis
der Bundesregierung aus (bitte nach Bundesländer und Anteil der
Landesfläche aufschlüsseln)?
Grundwasserkörper, die in einem schlechten mengenmäßigen Zustand sind,
finden sich in sieben Bundesländern (siehe Tabelle).
Bundesland Grundwasserkörper im schlechten mengenmäßigen Zustand
BB 3
HH 1
MV 7
NW 32
RP 3
SN 5
ST 1
Summe: 52
Tabelle: Anzahl der Grundwasserkörper, die 2015 in einem schlechten
mengenmäßigen Zustand waren, gegliedert nach Bundesländern.
Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie groß die Fläche der
Regionen in den einzelnen Bundesländern ist, in denen das Grundwasser
schneller genutzt (gefördert), als wieder neu gebildet wird.
7. Mit welchen Veränderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Wasser
rechnet die Bundesregierung angesichts der Klimakrise, und welche
Regionen in Deutschland sind besonders betroffen?
Der Klimawandel wird sich auf das Grundwasserdargebot regional
unterschiedlich auswirken und in einem sinkenden, steigenden oder schwankenden
Grundwasserspiegel sichtbar werden. Ursache hierfür ist eine Verschiebung der
Niederschlagsmengen vom Sommer- in das Winterhalbjahr sowie ein gleichzeitiger
Anstieg der Temperaturen und damit der Verdunstung. Aufgrund zunehmender
Winterniederschläge kann in Regionen mit sehr durchlässigem Boden trotz
gleichbleibendem oder abnehmendem Sommerniederschlag bei einer erhöhten
Verdunstung im Sommer mit einem tendenziell größeren Grundwasserdargebot
gerechnet werden. Von dauerhaft sinkenden Grundwasserspiegeln sind
insbesondere Regionen betroffen, in denen eine (saisonal) geringe
Grundwasserneubildung mit einem insgesamt vergleichsweise kleinen Grundwasservorkommen
einhergeht, da diese die Variabilität der Niederschläge weniger gut auffangen
können. Bereits heute ist die Grundwasserneubildung in Teilen Thüringens, Sachsen-
Anhalts und Sachsens sowie Brandenburgs vergleichsweise niedrig. Besonders
hohe Grundwasserneubildungsraten weisen demgegenüber die Alpen und das
Alpenvorland auf. Die Ergebnisse für ein relativ „feuchtes Szenario“ (Erhöhung der
Grundwasserneubildung) zeigen keine wesentlichen Änderungen der
Grundwasserneubildung gegenüber der Referenzsituation. Unter Annahme eines
„trockenen Szenarios“ könnten sich moderate Abnahmen im Osten und Südosten
Deutschlands sowie im Allgäu ergeben.
Bei den Oberflächengewässern ist aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels
tendenziell mit einer Zunahme der Jahresmittelabflüsse zu rechnen. Ursache
hierfür sind die zunehmenden Niederschlagsereignisse, die insbesondere im Winter
auftreten werden. Somit wird die Verfügbarkeit von Wasser aus
Oberflächengewässern stärkeren jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen, nämlich mit
einer – im Vergleich zu heute – höheren Verfügbarkeit im Winter und einer
geringeren im Sommer. Im Sommer könnte es bei länger anhaltenden Trockenperioden
zu Nutzungskonflikten oder Wasserknappheit kommen (mittlere Gewissheit).
Während in den Alpen die höchsten Werte der Abflusshöhe erreicht werden,
tragen einige Gebiete im Osten kaum zu den erneuerbaren Wasserressourcen bei.
Der generelle Gradient von relativ hohen Werten im Süden und Südwesten hin
zu geringen Werten im Osten wird regional durch die Mittelgebirgszüge
durchbrochen. Unter Annahme eines „trockenen Szenarios“ würden sich leichte
Abnahmen der Abflusshöhe im südöstlichen Teil Bayerns zwischen dem Alpenrand und
den Bayerischen Wald sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ergeben.
Im Übrigen wird auf den Anhang 2 (Abschnitt 2.7) des von der Bundesregierung
vorgelegten „Fortschrittsberichts zur Deutschen Anpassungsstrategie an den
Klimawandel“ vom Dezember 2015 (Bundestagsdrucksache 18/7111) verwiesen.
8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung, die durchschnittlichen
Kosten der Wassernutzung für Industrie, Landwirtschaft und
Privathaushalte?
Die Kosten für Privathaushalte für den Bezug von Trinkwasser bezifferte das
Statistische Bundesamt im Durchschnitt für Deutschland mit 1,69 Euro pro
Kubikmeter und einer Grundgebühr von 70,98 Euro pro Jahr (2013), woraus sich
Kosten pro Jahr bei Bezug von 80 Kubikmetern (= durchschnittlicher Verbrauch eines
Zwei-Personen-Haushalts) inklusive Grundgebühr von 206,18 Euro ergeben.
(vgl.
www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/03/PD14_
110_322.html).
Informationen über die Kosten der Wassernutzung für Industrie und
Landwirtschaft liegen der Bundesregierung nicht vor. Für diejenigen Betriebe, die Wasser
aus der öffentlichen Wasserversorgung beziehen, können als Näherungsgröße die
oben genannten statistisch erhobenen Trinkwasserpreise herangezogen werden.
Von denjenigen Betrieben, die kein Wasser von den öffentlichen
Wasserversorgern beziehen, sondern Wasser direkt aus den Gewässern entnehmen, wird in 13
von 16 Bundesländern ein Wasserentnahmeentgelt erhoben. Die Entgelte
variieren zwischen den Bundesländern (vgl. die Übersicht im Branchenbild der
deutschen Wasserwirtschaft 2015 auf S. 29,
www.bdew.de/internet.nsf/res/1EF
08743E7477878C1257E1200438C17/$file/Branchenbild_Wasserwirtschaft_
2015.pdf).
9. Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der Preise für
die drei Nutzergruppen in den vergangenen 25 Jahren?
Wasserentgelte werden erst seit der Novelle des Umweltstatistikgesetzes (2005)
statistisch erfasst. Somit liegen Informationen zu Preisentwicklungen erst seit
2005 vor. Das Statistische Bundesamt gibt die Entwicklung der
Trinkwasserentgelte mit 1,57 (2005) bis 1,69 (2013) Euro pro Kubikmeter, sowie der
Grundgebühr pro Jahr von 59,66 (2005) bis 70,98 Euro (2013) an (
www.destatis.de/DE/
ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Umwelt/UmweltstatistischeErhebungen/
Wasserwirtschaft/Tabellen/TabellenEntgelt.html;jsessionid=2B1688D1417226F
91A1D5ABF24647037.cae1).
Die Kosten bei Bezug von 80 Kubikmeter Trinkwasser inklusive
haushaltsüblicher Grundgebühr haben sich demgemäß von 185,03 (2005) auf 206,18 Euro pro
Jahr (2013) erhöht (
www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/
Umwelt/UmweltstatistischeErhebungen/Wasserwirtschaft/Tabellen/KostenTrink
wasser.html ;jsessionid=2B1688D1417226F91A1D5ABF24647037.cae1).
10. Sind die aktuellen Wasserkosten aus Sicht der Bundesregierung ausreichend,
um einen sparsamen Umgang mit Wasser anzureizen, und sind die externen
Umweltkosten, die mit der Entnahme von Wasser verbunden sind
ausreichend internalisiert?
Es gibt weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene bisher ausreichend
valide Zahlen, die eine Bezifferung der durch die Wasserentnahmen verursachten
externen Umweltkosten ermöglichen würden. Vielmehr haben die Diskussionen
um das Kostendeckungsgebot des Artikels 9 WRRL gezeigt, dass dafür nicht
einmal eine konsensfähige Methodik vorliegt. Deshalb sind hier pragmatische
Ansätze gefragt, die zu einem sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser Anreiz
geben. Die in Artikel 9 WRRL geforderte Berücksichtigung von Umwelt- und
Ressourcenkosten bei der Kostendeckung von Wasserdienstleistungen der Ver-
und Entsorger wird in Deutschland neben den umweltrechtlichen Auflagen für
die Wasserdienstleister insbesondere durch zwei Instrumente bereits
weitestgehend umgesetzt: Wasserentnahmeentgelte der Bundesländer und die bundesweit
geltende Abwasserabgabe. Erstere setzt direkt bei der Entnahme an, letztere soll
die Verschmutzung der Ressource Wasser vermindern. Zusätzlich zur
Internalisierung von Umwelt- und Ressourcenkosten tragen diese Instrumente durch ihre
Lenkungs- und Finanzierungsfunktion zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
der WRRL, also auch der genügenden Wasserverfügbarkeit, bei. Daneben sind
bereits die Kosten einer Vielzahl an Vorsorge- und
Schadensvermeidungsmaßnahmen wie z. B. Vorsorgemaßnahmen in Wasserschutzgebieten, mengenmäßige
Auflagen bei der Wasserentnahme, freiwillige, über die gesetzlichen
Anforderungen hinausgehende Maßnahmen zur Qualitätssicherung etc., von den Betroffenen
selbst zu tragen und somit als Umwelt- und Ressourcenkosten gedeckt.
11. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Wasserkosten und Wasserpreise für die Industrie, die Landwirtschaft und
private Haushalte in der Europäischen Union?
Weder zu den Wasserkosten noch zu den Wasserpreisen für die Sektoren
Landwirtschaft, Industrie und Haushalte in Europa liegen der Bundesregierung
Informationen vor. Eurostat erhebt diese Daten nicht.
Ein Vergleich der Wasserpreise in Deutschland mit anderen EU-Staaten ist
schwierig. Feste oder variable Tarifstrukturen, unterschiedliche Kosten für
Neuanschlüsse, Abrechnungsmodalitäten, Steuern und Abgaben, Abschreibungen,
Rücklagenbildung, Subventionen und Quersubventionen sowie Unterschiede in
der Qualität der Trinkwasserversorgung sowie bei den durchschnittlich
verbrauchten Mengen sind die wichtigsten Faktoren, die einen solchen Vergleich
erschweren. Die VEWA-Studie 2013 (
www.bdew.de/internet.nsf/res/1EFCDAE
E02466109C1257E2F004994C0/$file/WEB_12_seiter_vewa_studie_2015_bdew_
DEUTSCH_31032015.pdf) vergleicht lediglich die Trinkwasser- und
Abwasserpreise einiger ausgewählter europäischer Staaten (Deutschland, England/Wales,
Frankreich, Niederlande, Polen, Österreich). Ohne Betrachtung der oben
genannten Faktoren wird dort bei den Trinkwasserpreisen eine Spanne von 65 bis zu
104 Euro pro Verbraucher und Jahr ausgewiesen.
12. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung bis zum
Jahr 2050 für die Trinkwasseraufbereitung infolge der Belastungen der
Wasservorräte mit Nitraten, Sulfaten, Medikamenten- und Pestizidrückständen?
Eine Prognose mit Bezugsjahr 2050 für potentielle Preissteigerungen wegen der
Rohwasserbelastung mit den angefragten Stoffgruppen liegt der Bundesregierung
nicht vor. Ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamt
(„Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der
Trinkwasserbereitstellung“,
www.umweltbundesamt.de/publikationen/quantifizierung-
derlandwirtschaftlich-verursachten) beziffert ohne konkretes Bezugsjahr und basiert
auf Fallstudien in belasteten Gebieten Auswirkungen auf Trinkwasserpreise. Die
Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass die Umsetzung der kürzlich
beschlossenen Verschärfungen des Düngerechts zu einer Reduzierung der
Nitratbelastungen – auch in belasteten Gebieten – führen wird, so dass zusätzliche
preiserhöhende Aufbereitungsmaßnahmen in der Regel nicht erforderlich werden
sollten.
13. Mit welcher Preisentwicklung für Wasser rechnet die Bundesregierung bis
zum Jahr 2050?
Eine Prognose dazu kann die Bundesregierung nicht treffen. Die
Preisentwicklung für die Bereitstellung von Trinkwasser und die Abwasserentsorgung war in
den vergangenen Jahren (2005-2013) moderat, d. h. sie lag noch unter der
Inflationsrate (vgl. Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2015 S. 74, www.
bdew.de/internet.nsf/res/1EF08743E7477878C1257E1200438C17/$file/Branchen
bild_Wasserwirtschaft_2015.pdf).
14. Wie stark werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung der industrielle,
der landwirtschaftliche und der private Wasserverbrauch bis zum Jahr 2050
steigern?
Für die industrielle Wassernutzung wird davon ausgegangen, dass in den
nächsten Jahren weiter das produktionsintegrierte Abwasserrecycling flächendeckend
umgesetzt wird und auch effizientere Kühlsysteme den Wasserbedarf und die
Wärmelast der Gewässer reduzieren (vgl. Trends und Perspektiven in der
industriellen Wassertechnik Rohwasser – Prozess – Abwasser Positionspapier der
ProcessNet-Fachgruppe Produktionsintegrierte Wasser und Abwassertechnik,
http://dechema.de/dechema_media/PP_Industr_Wassertechnik_2014-p-4866.pdf).
Daher ist im Prinzip von einem sinkenden Wasserbedarf der Industrie in
Deutschland auszugehen. Inwieweit ggf. Schwankungen durch die wirtschaftliche
Entwicklung auftreten und den industriellen Wasserbedarf beeinflussen, muss
gesondert abgeschätzt werden.
Für die landwirtschaftliche Wassernutzung liegen der Bundesregierung keine
quantitativen Prognosen bis zum Jahr 2050 vor.
Die Wassernutzung in privaten Haushalten wird aufgrund der Modernisierung der
Geräte im Haushalt weiter zurückgehen. Inwieweit allerdings
Verhaltensänderungen der Nutzer und Nutzerinnen insbesondere in den Sommermonaten bei
steigenden Temperaturen (z. B. Anstieg des Wasserbedarfs durch häufigeres
Duschen, Wasser für Pools und Gartenbewässerung etc.) sich auf den Wasserbedarf
auswirken, ist nicht bekannt. Die Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung des
Statistischen Bundesamtes legen einen weiteren sinkenden Wasserbedarf im
Haushalt allein durch die sinkenden Einwohnerzahlen bis zum Jahr 2060 nahe
(vgl.: Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2060 – 13.
Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung).
15. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wasserverfügbarkeit
für Industrie, Landwirtschaft und Privathaushalte bis zum Jahr 2050 in
Deutschland entwickeln?
Zu den Änderungen der Wasserverfügbarkeit siehe Antwort zu Frage 7.
Insgesamt wird die jahreszeitliche und regionale Variabilität zunehmen. In einem
trockenen Szenario können insbesondere in den Sommermonaten regional
Nutzungskonflikte auftreten.
16. Wie hat und wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Wasserqualität
die vorhandene Frischwasserverfügbarkeit bis zum Jahr 2050 beeinflusst
bzw. beeinflussen?
Für die Nutzung der Wasserressourcen ist nicht nur die Quantität, sondern auch
die Gewässerqualität ein entscheidender Faktor. Die verschiedenen Nutzungen
bedürfen einer unterschiedlichen Wasserqualität. In Deutschland steht ein breites
Set an Maßnahmen, Instrumenten und Techniken zur Verfügung, um die
Wasserressourcen vor Einträgen zu schützen bzw. Wasser, wenn erforderlich, bis zur
notwendigen Qualität aufzubereiten. Deutschland fühlt sich dem international
vereinbarten Ansatz des Integrierten Wasserressourcen Managements (IWRM),
der auch der EU-Wasserrahmenrichtlinie zugrunde liegt, verpflichtet, das
bedeutet Nutzungsansprüche und der Schutz des Ökosystems werden ganzheitlich
gleichberechtigt und nachhaltig betrachtet. Es wird versucht, für die
verschiedenen Nutzungsansprüche an die Ressource Wasser einen ausgewogenen Konsens
unter Berücksichtigung der Gewässerschutzziele zu finden. Insofern geht die
Bundesregierung davon aus, dass die heute bekannten Probleme der
Wasserqualität langfristig durch den Einsatz der zur Verfügung stehenden Maßnahmen,
Instrumente und Techniken nicht die deutschlandweite Verfügbarkeit der
Wasserressourcen einschränken werden.
17. Welches Geschäftsrisiko ergibt sich daraus nach Kenntnis der
Bundesregierung für die deutschen Unternehmen (bitte nach Branchen aufgliedern)?
Eine nach Branchen gegliederte Abschätzung solcher Risiken für Unternehmen
in Deutschland liegt der Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass Unternehmen in Deutschland
auch künftig Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen
wird (vgl. Antwort zu Frage 16).
Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Vulnerabilität Deutschland gegenüber
den Auswirkungen des Klimawandels im Fortschrittsbericht der Bundesregierung
zur Deutschen Anpassungsstrategie (Bundestagsdrucksache 18/7111) verwiesen.
18. Hat die Bundesregierung eine umfassende Analyse des Wasserrisikos auch
in Hinblick auf die Gefahren für die deutsche Industrie und Landwirtschaft
bisher vorgenommen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Falls nein, warum nicht?
Weiterführende Analysen als die in der Antwort zu Frage 17 genannte und im
Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)
durchgeführte Vulnerabilitätsanalyse gibt es nicht. Dies erscheint auch nicht
notwendig, da mit dem bestehenden, von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
vorgegebenen Bewirtschaftungsinstrumentarium ein integriertes
Wasserressourcenmanagement möglich ist und in der Praxis vollzogen wird. Die dort
vorgeschriebene Maßnahmenplanung ermöglicht das kontinuierliche Ausbalancieren von
Gewässernutzungen und Gewässerökologie in 6-Jahresrhythmen, das auch eine
Reaktion auf neue Entwicklungen (Klimawandel, Demografie) beinhaltet.
Mit Blick auf die Verfügbarkeit von Wasser wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
19. Unterstützt die Bundesregierung Initiativen und Projekte zum Wassersparen
in der Industrie, Landwirtschaft oder privaten Haushalten, und wenn ja, wie?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert innerhalb
des Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklung“ (FONA)
zahlreiche Maßnahmen zur ressourcen- und energieeffizienten Bewirtschaftung der
Ressource Wasser mit dem Ziel, den Wasserbedarf im industriellen, kommunalen
und landwirtschaftlichen Bereich zu vermindern (
www.fona.de/de/massnahmen/
tag/1008; siehe auch Antwort zu Frage 23):
Die laufende BMBF-Fördermaßnahme „Zukunftsfähige Technologien und
Konzepte zur Erhöhung der Wasserverfügbarkeit durch Wasserwiederverwendung
und Entsalzung“ (WavE) fokussiert auf ressourcen- und energieeffiziente
Systemlösungen zur Kreislaufführung von industriell genutztem Wasser, zur
Aufbereitung von salzhaltigem Grund- und Oberflächenwasser sowie zur
Wasserwiederverwendung durch Nutzung von behandeltem kommunalem Abwasser. Im
Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme „Globale Ressource Wasser“ (GROW)
werden ebenfalls Maßnahmen zur Erhöhung der Wassernutzungseffizienz
entwickelt. Hier stehen die Bestimmung der nachhaltig nutzbaren Wassermengen
sowie die Beschreibung des globalen Wasseraustausches über den Welthandel
(Wasserfußabdruck) im Vordergrund.
Im Bereich der Privathaushalte hat das Umweltbundesamt im Jahr 2014 zur
Aufklärung der Bevölkerung ein internetverfügbares Hintergrundpapier und
einen Flyer zum „Wassersparen“ veröffentlicht (
www.umweltbundesamt.de/
publikationen/wassersparen-in-privathaushalten-sinnvoll;
www.umweltbundes
amt.de/publikationen/wasser-wertvolles-nass-ueberfluss;). Außerdem unterstützt
die Bundesregierung im Rahmen der Verbändeförderung Projekte zum
sorgsamen Umgang mit Wasser. Erfolgreich umgesetzt werden konnten hier z. B. die
Vorhaben „Wassersparen durch bewussten Konsum“ und „Virtuelles Wasser in
Produkten – Handlungsempfehlungen für Verbraucher“ oder die Ausstellung
„Wasser ist Zukunft“.
www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/
foerdernberaten/verbaendefoerderung/projektfoerderungen-projekttraeger.
Im Rahmen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ werden wassersparende
Armaturen zertifiziert. Zudem adressieren einige Umweltzeichen eine Senkung des
Wasserverbrauchs in der Produktion, wie die Umweltzeichen für Produkte aus
Recyclingpapier.
Im Umweltinnovationsprogramm (UIP) fördert das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die erstmalige
großtechnische Umsetzung innovativer Verfahren oder Verfahrenskombinationen zur
Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen. Dazu gehören auch
Pilotprojekte, welche die Schonung von Ressourcen, also auch den sparsamen
Umgang mit Wasser, zum Ziel haben. Im UIP wurden beispielsweise Projekte mit
abwasserarmen Produktionstechniken in der Papier- und Mineralindustrie
gefördert. Die Ergebnisse der Projekte können dazu genutzt werden, die
Anforderungen der jeweiligen Anhänge der Abwasserverordnung dem Stand der Technik
entsprechend anzupassen. Als Beispiele sind folgende Projekte zu nennen:
− Neuartige Aufbereitungsverfahren zur Standzeitverlängerung von sauren
Zink-Bädern und Salzsäurebeizen sowie zur Prozesswasserkreislaufführung
in der Galvanik
− Minimierter Wasserbedarf in der Nicht-Eisen-Metallindustrie durch Einsatz
der Umkehrosmose
− Kreislaufverfahren zur Nutzung natriumchloridhaltiger Prozessabwässer
− Reduzierung des Wasserverbrauchs in der Leiterplattenindustrie durch
ausgewählte Wassersparmaßnahmen und innovative
Abwasserbehandlungstechnologie
− Installation und Betrieb einer weitergehenden Abwasserreinigung mittels
Membranbioreaktor und Umkehrosmose und Rückführung des gereinigten
Abwassers in die Produktion
− Neuartiger Glaspartikelseparator zur optimalen Kühlwasserversorgung der
CNC Glasschleifmaschinen und Einsparung großer Mengen Frisch- und
Abwasser
Nähere Angaben zum Förderprogramm und zu den geförderten Projekten sind
unter
www.umweltinnovationsprogramm.de/projekte zu finden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert
wassersparende Bewässerungsanlagen, vgl. Antwort zu Frage 24.
Forschungsprojekte und technische Umsetzungen zum Thema Wassersparen
werden auch über die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert. Ein
Schwerpunkt ist die Entwicklung und modellhafte Umsetzung
gewässerentlastender, integrativer, praxisnaher Konzepte zur Wiedernutzung von Wasser und
enthaltener energetischer und stofflicher Potentiale in Siedlungsgebieten (www.
dbu.de/index.php?menuecms=2505).
20. Inwieweit trägt die Bundesregierung dem Wassersparen dadurch Rechnung,
dass sie Initiativen für angepasste Abwassersysteme ergreift und unterstützt,
und wenn ja, welche, und in welcher Höhe?
In der Fördermaßnahme „Intelligente und multifunktionelle Infrastruktursysteme
für eine zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ (INIS) hat
das BMBF in den Jahren 2013 bis 2017 Forschungsprojekte mit einem
Fördervolumen von 33 Mio. Euro gefördert.
Auf die Antwort zu NASS in der Frage 21 am Ende wird verwiesen.
21. Erachtet die Bundesregierung die Nutzung von Regenwasser, Grauwasser
oder Schwarzwasser als sinnvoll, und wie, und in welcher Höhe unterstützt
sie ggf. solche Verfahren und Ansätze?
Regenwasser und Grauwasser können heute mit bewährten Verfahren aus der
Abwasserreinigung aufbereitet und als Betriebswasser genutzt werden. Der Umfang
der notwendigen Aufbereitung hängt im Wesentlichen von der jeweiligen
Nutzung ab, ist nach lokalen/regionalen Erfordernissen zu bewerten und einer
umfassenden Kosten-Nutzen-Rechnung unter Einbeziehung des Energie- und
Ressourcenaufwands für die dafür zum Teil erforderlichen umfangreichen Umbauten
und den Unterhalt zu unterziehen. Außerdem ist technisch sicherzustellen, dass
keine hygienischen Risiken eintreten.
Die Bundesregierung unterstützt die Ziele einer naturnahen
Regenwasserbewirtschaftung, um den Wasserkreislauf auch im urbanen Raum dem des unbebauten
Zustands anzugleichen, Stoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren und
gleichzeitig die Entwässerungssicherheit der Städte (Überflutungsschutz) zu
gewährleisten - inklusive positiver Effekte der Stadtklimatisierung. Zur Erreichung
dieser Ziele steht für den Umgang mit Regenwasser ein breites Spektrum
unterschiedlicher Maßnahmen zur Verfügung, wie zum Beispiel die Erhöhung der
Verdunstungsleistung in Städten (siehe UFOPLAN FKZ 3717 48 240 0:
„Untersuchung der Potentiale für die Nutzung von Regenwasser zur Verdunstungskühlung
in Städten“). Ebenso ist die industrielle und häusliche Nutzung (für Nicht-
Trinkwasser-Zwecke) gering belasteten Regenwassers ein Baustein einer dezentralen
Regenwasserbewirtschaftung den die Bundesregierung unterstützt (vergl.
Kühlwasserspeicher mit Regenwasser (
www.umweltbundesamt.de/themen/
klimaenergie/klimafolgen-anpassung/werkzeuge-der-anpassung/tatenbank/
passiveinfrarot-kuehlanlage-pinc) und Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur
häuslichen Nutzung von Regenwasser:
www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-
fuerden-alltag/garten-freizeit/regenwassernutzung#textpart-1).
Die Nutzung von Schwarzwasser ist im häuslichen Bereich nur in besonderen
Situationen denkbar. Die Anwendung neuartiger Sanitärsysteme (NASS) bietet
sich unter Umständen in Gebieten mit geringer Siedlungsdichte in ariden
Regionen an. In Städten wird es die Ausnahme sein. Dort sollte häusliches Abwasser,
insbesondere wegen der Hygienerisiken und der Möglichkeit der Reduzierung
von diversen (Mikro)Schadstoffen, in Kläranlagen behandelt werden. (siehe auch
Antwort zu Frage 22). Innerhalb der BMBF-Fördermaßnahme „Intelligente und
multifunktionelle Infrastruktursysteme für eine zukunftsfähige
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ (INIS) wurden vor Fragestellung des
Substanzerhalts und der Substanzentwicklung der öffentlichen
Wasserinfrastruktursysteme innovative Konzepte und Technologien entwickelt, die zur wassersensitiven
Kommunalentwicklung beitragen und teilweise bereits umgesetzt werden.
Während die urbane Regenwasserbewirtschaftung vielerorts auf breiten Konsens
trifft, sind andere Themen wie z. B. die Wiedernutzung von aufbereitetem
Abwasser oder die Wiedergewinnung von Energie aus Abwasser stark abhängig von
den lokalen Gegebenheiten und der Initiative der beteiligten Akteure (vgl. hierzu
die Zusammenstellung der Ergebnisse in „Wasserinfrastrukturen für die
zukunftsfähige Stadt“, abrufbar unter:
www.fona.de/de/intelligente-infrastrukturen-inis-
9817.html).
22. Wie bewertet die Bundesregierung Verlautbarungen des Bundesverbands
der Energie- und Wasserwirtschaft zum Weltwassertag 2017, wonach
„eine Wiederverwendung von Grauwasser Rückschritt ins Mittelalter
wäre“ (vgl.
www.bdew.de/internet.nsf/id/20170322-pi-
wiederverwendungvon-grauwasser-waere-rueckschritt-ins-mittelalter-de?open&ccm=9000100
20010)?
Die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser, Grauwasser
und Regenwasser bedarf einer differenzierten Betrachtung, bei der jeweils der
Bedarf/Mehrwert, der Verwendungszweck, die Risiken und die
Wasseraufbereitung berücksichtigt werden müssen.
Angesichts bestehender Wasserknappheit und Trockenheit, insbesondere in
ariden und semi-ariden Regionen, ist die Wiederverwendung von behandeltem
Kommunalabwasser, zumeist für die landwirtschaftliche Bewässerung und die
Grundwasseranreicherung, vielerorts eine etablierte Alternative zur Nutzung
begrenzter natürlicher Wasserressourcen.
Hierbei sind allerdings Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt
zu vermeiden: kommunales Abwasser, das entsprechend der EU-Richtlinie für
Kommunales Abwasser (91/271/EEC) behandelt wird, beinhaltet Pathogene,
organische Schadstoffe (z. B. Spurenstoffe wie Rückstände von Arzneimitteln,
Pestiziden, Bioziden), Schwermetalle und überschüssige Nährstoffe, die sich durch
die Wasserwiederverwendung in Böden anreichern oder in das Grundwasser (und
somit Rohwasser für die Trinkwassergewinnung) gelangen können. Kurzfristig
können Schadstoffe von den Pflanzen aufgenommen werden und dadurch in die
Nahrungskette gelangen. Um diese Risiken zu mindern, ist eine weitergehende
Abwasserbehandlung nötig.
Im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme INIS (siehe Antwort zu Frage 20)
konnte demonstriert werden, dass die Grauwasserwiederverwendung (Nutzung
des aufbereiteten Wassers und der Wärmeenergie) im Zuge von
Quartiersentwicklungen (Neubau oder Sanierung) nicht nur aus Ressourcensicht, sondern
auch ökonomisch zu interessanten Lösungen führen kann (vgl. z. B.
Umsetzungen in Lünen und Frankfurt/Main erläutert in „Wasserinfrastrukturen für die
zukunftsfähige Stadt“, abrufbar unter
www.fona.de/de/intelligente-infrastrukturen-
inis-9817.html).
Innerhalb der BMBF-Fördermaßnahme „WavE“ (siehe Antwort zu Frage 19)
fördert die Bundesregierung derzeit die Entwicklung von Technologien und
Konzepten zur Wasserwiederverwendung durch Nutzung von behandeltem
kommunalem Abwasser. Hierbei spielt die Bewertung der Wirksamkeit von
Aufbereitungsverfahren zur Wasserwiederverwendung und der hygienischen
Wasserqualität eine zentrale Rolle. In Deutschland mangelt es aufgrund vorteilhafter
klimatischer Bedingungen nicht an natürlichen Wasserressourcen. So sind die
Grundwasserkörper fast flächendeckend in gutem mengenmäßigem Zustand (siehe auch
Antwort zu den Fragen 5 und 6). Zudem ist auch der Bewässerungsbedarf
vergleichsweise gering (siehe auch Antwort zu Frage 1). Die benötigten
Wassermengen können in Deutschland fast überall aus bestehenden Wasserressourcen
gedeckt werden. Dies wird sich auch vor dem Hintergrund, dass bedingt durch den
Klimawandel das Auftreten längerer und häufigerer regionaler
Trockenheitsphasen wahrscheinlicher wird, nicht grundsätzlich ändern. Da in Deutschland
gegenwärtig nur ca. 13 Prozent (einschließlich Energiegewinnung und Kühlung) der
zur Verfügung stehenden erneuerbaren Wasserressourcen genutzt werden, ist
Wasserknappheit und die Notwendigkeit für alternative Wasserressourcen nicht
augenscheinlich. Aufgrund der noch bestehenden Risiken bzw. der entstehenden
Kosten sollte die Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser
nur zum Einsatz kommen, wenn nachweislich ein Bedarf besteht und
Effizienzmaßnahmen ausgeschöpft sind.
Auf europäischer Ebene werden gegenwärtig Mindestanforderungen für die
Nutzung von aufbereitetem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung und
die Grundwasseranreicherung erarbeitet. Die Bundesregierung setzt sich dafür
ein, dass entsprechende Anforderungen anspruchsvoll sind und Risiken und
Bedarf angemessen abgewogen werden.
Zur Grauwasserverwendung wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
23. Inwieweit lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Wasserverbrauch insbesondere für die Industrie senken, und welche Maßnahmen zur
Unterstützung stellt die Bundesregierung hierfür zur Verfügung?
Innerhalb des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige
Entwicklung“ (FONA) wird die Entwicklung maßgeschneiderter, an den
Produktionsprozess angepasster und integrierter Verfahren zur Wasseraufbereitung für eine
effiziente Wasserwiederverwendung und Wasserkreislaufführung in der Industrie
gefördert (u.a. Fördermaßnahme „WavE“). Zur Verminderung des
Primärwasserbedarfes kann neben wassersparenden Produktionstechniken und
Wasserkreislaufführung auch die Nutzung von Regenwasser, von aufbereitetem
kommunalem Abwasser oder von behandelten Prozessabwasserteilströmen anstelle von
Frischwasser beitragen (siehe auch Antwort zu den Fragen 19 und 22).
Insbesondere mit der im Jahr 2007 gestarteten Förderinitiative „KMU-innovativ“ verfolgt
das BMBF im Anwendungsfeld „Nachhaltiges Wassermanagement“ das Ziel,
Strategien und Technologien zur Wassereinsparung und Kreislaufführung im
industriellen Bereich zu entwickeln (
www.fona.de/de/kmu-innovativ-nachhaltiges-
wassermanagement-15366.html). Großtechnische Umsetzungen im industriellen
Bereich werden insbesondere im Umweltinnovationsprogramm (UIP, siehe auch
Antwort zu Frage 19) gefördert.
Die umgesetzten Projekte zeigen, dass eine Senkung des Wasserverbrauchs in der
Industrie mit geeigneten Maßnahmen möglich und sinnvoll ist. Das
Einsparpotential hängt von der Industriebranche ab und kann nicht pauschal benannt
werden.
24. Inwieweit lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Wasserverbrauch in der Landwirtschaft senken, und welche Maßnahmen zur
Unterstützung stellt die Bundesregierung hierfür zur Verfügung?
Der Wasserbedarf für die inländische Produktion pflanzlicher und tierischer
Landwirtschaftserzeugnisse wird ganz überwiegend mit Niederschlagswasser
(sog. grünes Wasser) gedeckt. Dort, wo die Verfügbarkeit von
Niederschlagswasser für das Pflanzenwachstum nicht ausreicht, kann die Effizienz und Suffizienz
der Inanspruchnahme von grünen Wasserressourcen vor allem durch
standortangepasste Sortenwahl, Fruchtfolgegestaltung, Bodenbedeckung und
Bodenbearbeitung verbessert bzw. gewährleistet werden.
Ein geringer Teil des für die inländische Produktion pflanzlicher
Landwirtschaftserzeugnisse benötigten Wassers wird gegenwärtig zu Bewässerungszwecken dem
Grund- und Oberflächenwasserkörpern entnommen (sog. blaues Wasser) (siehe
auch Antwort zu den Fragen 1 und 4). Der Verbrauch von blauem Wasser zu
Bewässerungszwecken kann vor allem durch effiziente Bewässerungstechnik
reduziert werden.
Der Wasserbedarf für die inländische Produktion tierischer
Landwirtschaftserzeugnisse ergibt sich vor allem aus der Fütterung und Tränke des Nutzviehs.
Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in wassersparende
Bewässerungsanlagen werden gegenwärtig im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms
(AFP) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) 2017-2020 gefördert.
Förderfähig sind Investitionen in Bewässerungsanlagen, wenn eine
Wassereinsparung von mindestens 25 Prozent erreicht wird.
25. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die, jeweils mit und
ohne Unterstützung der Bundesregierung, in der Industrie, in der
Landwirtschaft und in den Privathaushalten, bisher gewonnenen Einsparleistungen
(bitte pro Sektor und Jahr angeben)?
Zur Entwicklung der Wasserentnahmen je Sektor wird auf die Tabelle in der
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
26. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Wasserverluste zum Beispiel durch Leckagen oder nicht notwendige oder falsche
Bewässerung (bitte nach Industrie, Landwirtschaft und privaten Haushalten
aufgliedern)?
Diese Informationen liegen nur für die öffentliche Wasserversorgung vor und
werden vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
erhoben. Der BDEW weist im Frühjahr 2017 darauf hin, dass Deutschland mit ca.
7 Prozent die geringsten Wasserverluste in Europa aufweist.
rluste seit 1991
- öffentl iche Wasserversorgung, Anteile in % bezogen
auf Bruttowasseraufkommen lt. StaBuA
10,0
9,0
8,0
7,0
6,0
5,0
4,0
3,0
2,0
1,0
0,0
1991 1995 1998 2001 2004 2007
bdew
2010 2013
BDEW BLlldoS>lortand dor 1a 122015
Energie- und WassENW1rtschaft e V
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ISSN 0722-8333]