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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verzögerungen beim branchenweiten Rollout von intelligenten Messsystemen (Smart Meter)

Derzeitige Pilotprojekte, Gründe für fehlgeschlagene und Erwartungen für weitere Tests, zweifelhafte Marktreife, Bewältigung technischer und rechtlicher Probleme, Gewährleistung einer sicheren Anlagensteuerung, Information der Öffentlichkeit, Messstellenbetreiber- und Gerätewechsel, Datenbereitstellung und Datensicherung, mögliche Insellösungen statt eines breiten Rollouts, Auswirkungen des geplanten Mieterstromgesetzes, Termin der ersten Marktanalyse, Besetzung gesetzlich vorgesehener Planstellen beim BSI<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

23.06.2017

Aktualisiert

10.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 18/1266901.06.2017

Verzögerungen beim branchenweiten Rollout von intelligenten Messsystemen (Smart Meter)

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Nicole Maisch, Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mitte des Jahres 2016 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Darin ist die Einführung intelligenter Messsysteme geregelt. Das Gesetz sah eigentlich vor, dass der Einbau intelligenter Stromzähler zunächst bei Gewerbekunden und Industriebetrieben am 1. Januar 2017 beginnt.

Die Regeln für das neue Interimsmodell der Marktkommunikation hatte die Bundesnetzagentur jedoch erst kurz vor Weihnachten 2016 veröffentlicht (siehe http:// bizzenergytoday.com/smart_meter_start). Hierdurch ist es zu Verzögerungen in der ersten Phase der Einführung (Rollout) gekommen, die weitere Verzögerungen wahrscheinlich machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie hoch ist die derzeitige Anzahl an Pilotprojekten für den Rollout von intelligenten Messsystemen, und wie viele intelligente Messsysteme sind bisher in den Pilotprojekten verbaut worden?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, warum über die Hälfte aller Tests im Rahmen der seit dem Jahr 2015 laufenden koordinierten Testphasen des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) für den branchenweiten Smart Meter Rollout (Teststufenkonzept) fehlgeschlagen sind bzw. nicht durchgeführt werden konnten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welcher Anteil ist auf technische Probleme, und welcher Anteil ist auf Mängel an Gesetzen, Vorgaben und Verordnungen zurückzuführen (siehe www.euwid-energie.de/news/systemtransformation/einzelansicht/Artikel/ vdefnn-erforderliche-marktreife-fuer-branchenweiten-smart-meter-rollout- noch-nicht-erreicht.html)?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Marktreife mit dem Ergebnis des FNN-Teststufenkonzepts weiter nicht erreicht ist?

Wenn nein, aus welchen Erkenntnissen leitet die Bundesregierung den Umsetzungsstatus der Vorgaben aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab?

4

Kann das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf der Basis selbstständig durchgeführter oder beauftragter Tests die Resultate des FNN-Teststufenkonzepts bestätigen?

Wenn nein, worin weichen die Ergebnisse des BSI von den Ergebnissen des FNN-Teststufenkonzepts ab?

5

Welche Erwartungen hat die Bundesregierung bezüglich der zweiten und dritten Testphase des FNN-Teststufenkonzepts, und wann rechnet sie jeweils mit einem Ergebnis?

6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Messstellenbetreiber seine Aufgaben gemäß § 61 Absatz 1 MsbG erfüllen kann, nachdem die Portal-Lösung aus § 61 Absatz 2 MsbG vom BSI und der physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB) abgelehnt wurde und eine Sichtanzeige im lokalen Netz des Stromkunden bereitgestellt werden muss – insbesondere vor dem Hintergrund, dass einer lokalen Vernetzung sowohl technische als auch rechtliche Hürden im Wege stehen?

7

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Konflikt zwischen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem BSI bei der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Zielmodell aufzulösen, der dazu führt, dass die dringend benötigte Beschreibung der Marktprozesse nicht weiter vorangetrieben werden kann?

8

Da nach Planung des BSI die Arbeiten an einem Schutzprofil für intelligente Messsysteme, welches auch die Steuerung mit betrachtet (BSI Schutzprofil PP-SMGW v2.0 – mit Betrachtung der Steuerung), erst im vierten Quartal 2017 beginnen soll, zieht die Bundesregierung in Betracht, die Steuerung auch ohne Sicherheitskonzept freizugeben?

Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit einem System, das eine sichere Anlagensteuerung gemäß MsbG umsetzt?

9

Angesichts der jüngst aufgedeckten IT-Sicherheitsprobleme bei steuerbaren Anlagen (siehe auch ARD-Dokumentation „Wir hacken Deutschland“, ausgestrahlt am 22. Mai 2017), welche Sicherungsmaßnahmen plant die Bundesregierung für die Zeitspanne, bis intelligente Messsysteme nach BSI Schutzprofil PP-SMGW v2.0 für die Anlagensteuerung bereitstehen?

10

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. will sie unternehmen, damit beim Thema Smart Meter in der Gesellschaft keine „Unklarheit“ mehr herrscht und sie bekannter werden, über die bereits in der Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/11370 genannten?

11

Wie will das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konkret spezifizieren, wie ein Kunde den Messstellenbetreiber wechseln kann?

Ist der Wechsel des Messstellenbetreibers durch den Kunden im Interimsmodell ausgeschlossen, und ab wann wird ein solcher Wechselprozess möglich sein, insbesondere unter dem Aspekt der bereitzustellenden Verbrauchsinformationen nach § 61 Absatz 1 MsbG?

12

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Messstellenbetreiber die für die Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 61 Absatz 1 MsbG benötigten Daten bereitstellen kann, insbesondere nach einem Gerätewechsel oder nach dem Wechsel des Messstellenbetreibers?

13

Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung für die Sicherung der Messdaten im Rahmen des Datensicherungskonzepts für intelligente Messsysteme verantwortlich?

14

Geht die Bundesregierung davon aus, dass es statt eines breiten Rollouts nur zu Insellösungen kommt, und falls ja, wann, und wie soll dieser konkret ausgestaltet sein?

15

Welche Auswirkungen hat das derzeit in der Bundesregierung in Abstimmung befindliche Mieterstromgesetz auf die Entwicklung einer Technischen Richtlinie gemäß MsbG und der Entwicklung der Marktkommunikation durch die BNetzA für das Zielmodell?

16

Gibt es bereits von Seiten der Bundesregierung einen konkreten Termin für die Veröffentlichung der ersten Marktanalyse nach § 30 MsbG, und falls ja, wann, und falls nein, warum nicht?

17

Wurden die im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgesehenen Planstellen für das BSI inzwischen besetzt – siehe die Formulierung in der Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/11370 –, und falls nein, wann ist damit konkret zu rechnen?

18

Wie hoch ist die derzeitige Anzahl an Pilotprojekten für den Rollout von intelligenten Messsystemen?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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