Entwicklung, Erprobung und Beschaffung von Drohnen des Typs MQ-4C TRITON für die Bundeswehr
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Frank Tempel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Niema Movassat, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Für die Entwicklung und Beschaffung des mittlerweile gestoppten Drohnenprojekts EURO HAWK einschließlich des von Airbus Defence and Space gefertigten Spionagesystems ISIS hat die Bundesregierung seit 2007 mehr als 700 Mio. Euro ausgegeben (Quelle hier und im Folgenden, wenn nicht anders angegeben, Bundestagsdrucksache 18/12279). Dies beinhaltet Gelder zur mittlerweile ebenfalls abgebrochenen Wiederaufnahme von Testflügen des vom Hersteller Northrop Grumman gelieferten Prototypen.
Die Beschaffungspläne werden nun im Projekt MQ-4C TRITON, wie die EURO HAWK ebenfalls ein Derivat der Drohne GLOBAL HAWK, weitergeführt. Das Bundesministerium der Verteidigung sieht den „rüstungspolitisch relevanten Mehrwert“ der MQ-4C TRITON mit dem Spionagesystem ISIS (zur „Erfassung und Auswertung von Signalen u. a. aus dem Sprechfunk- und Radarfrequenzbereich“ für operative Zwecke) in der erfolgreichen Zulassung und der Integration in den kontrollierten Luftraum (5. Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten, April 2017). Die Drohne sei außerdem das „ausgewogenste Gesamtpaket“, dessen Potenzial für die „höchste Forderungserfüllung aller untersuchten Lösungen“ im Jahr 2014 erkannt worden sei, woraufhin das Bundesministerium der Verteidigung „die erforderlichen Untersuchungen zur Zulassbarkeit und Nutzbarkeit“ einleitete.
Gegenüber den Drohnen GLOBAL HAWK bzw. EURO HAWK verfügt die MQ-4C TRITON laut dem Bundesministerium der Verteidigung über „wesentliche technisch-funktionale Verbesserungen“, darunter Blitzschutz, Enteisungsanlage, Hagel- und Vogelschlagschutz, Verstärkung der Struktur der Tragfläche und Verbesserung der Software.
Für die geplante Zulassung hat die US-Marine dem Luftfahrtamt der Bundeswehr die eigene Zulassungsbasis für die TRITON im Rahmen eines sog. Foreign Military Sales (FMS)-Planning Case bereitgestellt. Hierzu hatte die Bundesregierung einen Studienvertrag an die US-Marine zur Durchführung eines Vergleichs der Zulassungsvorschriften in den Vereinigten Staaten und Deutschland vergeben.
Auf dieser Grundlage hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr die Erfüllbarkeit einer deutschen militärischen Zulassungsbasis positiv bewertet. Erstmals soll hierfür das Regelwerk der „Dauerhaften Flugfreigabe“, das als Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge der Bundeswehr für „außereuropäische Kauflösungen“ erarbeitet wurde, genutzt werden. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist ein System zum Erkennen und Ausweichen vor anderen Luftfahrzeugen („Sense bzw. Detect & Avoid Technologien“), dessen genaue technische Auslegung das Bundesministerium der Verteidigung mit der US-Marine und den zuständigen US-Behörden abstimmen will. Die „erforderlichen Strategien, Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten“ des Bundesministeriums der Verteidigung, der amerikanischen militärischen Zulassungsstelle sowie der Rüstungskonzerne Northrop Grumman (Drohne) und Airbus Defence and Space (Spionagesystem ISIS) zur Erlangung einer Zulassung und zu deren Erhalt werden in einem „Airworthiness Qualification Plan“ (AQP) geregelt.
Nach der Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognose hat der Generalinspekteur der Bundeswehr am 6. März 2017 seine Auswahlentscheidung „ISIS auf TRITON“ getroffen. Nun soll der Generalinspekteur Auflagen für das weitere Vorgehen im Projekt formulieren, die in einen möglichen Beschaffungsvertrag mit der US-Marine aufzunehmen sind oder das eigene Vorgehen betreffen. Ein Regierungsvertrag (FMS-Planning Case) zur Beschaffung der MQ-4C-TRITON wird bereits erarbeitet. Im Anschluss an den FMS-Beschaffungsvertrag muss ein FMS-Folgevertrag für die Nutzung des Systems geschlossen werden. Die US-Marine würde nach gegenwärtigem Stand den Betrieb der Drohnen „insbesondere bei dem Erhalt der Zulassung und der Materialerhaltung“ unterstützen. Das Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet derzeit eine Regierungsanfrage an die US-Regierung für die Beschaffung. Zur Unterstützung wird hierzu der bereits mit der US-Marine bestehende FMS-Planning Case genutzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Unter welcher Bezeichnung wird das Projekt „ISIS auf TRITON“ inzwischen im Bundesministerium der Verteidigung und bei der Bundeswehr verfolgt?
Welche Auflagen hat der Generalinspekteur der Bundeswehr nach der Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognose für das weitere Vorgehen im Projekt MQ-4C TRITON formuliert (Bundestagsdrucksache 18/12279, Antwort zu Frage 7)?
Welche dieser Auflagen sollen nach gegenwärtigem Stand in einen möglichen Beschaffungsvertrag mit der US-Marine aufgenommen werden?
Wann könnte der Beschaffungsvertrag aus heutiger Sicht frühestens geschlossen werden?
Wann wurde die Regierungsanfrage an die US-Regierung für die Beschaffung von Drohnen des Typs TRITON für die Bundeswehr gestellt, und welchen Inhalt hat diese bezüglich der Zahl und der Funktionalitäten der Drohnen (Bundestagsdrucksache 18/12279, Antwort zu Frage 13)?
a) Sofern die Regierungsanfrage weiter in Vorbereitung ist, wann sollen diese abgeschlossen sein?
b) Welchen Inhalt hat die Regierungsanfrage nach gegenwärtigem Stand bezüglich der Zahl und der Funktionalitäten der Drohnen?
Welche Arbeiten würde die US-Marine in einem FMS-Folgevertrag für die Nutzung der Drohnen durch die Bundeswehr übernehmen, was die Bundesregierung unter anderem mit „Erhalt der Zulassung und der Materialerhaltung“ beschreibt (bitte sämtliche angestrebten Maßnahmen aufführen)?
Welche „grundsätzlichen Funktionalitäten“ sowie „wesentlichen technischfunktionalen Verbesserungen“ weist die Drohne MQ-4C TRITON aus Sicht der Bundesregierung gegenüber dem Typ GLOBAL HAWK in Bezug auf Blitzschutz, Enteisungsanlage, Hagel- und Vogelschlagschutz, Verstärkung der Struktur der Tragfläche und Verbesserung der Software auf (Bundestagsdrucksache 18/12279, Antwort zu den Fragen 3 und 4)?
Welche Fortschritte ergaben sich seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/12279 in Bezug auf die Abstimmung der genauen technischen Auslegung des Systems „Sense bzw. Detect and Avoid“ für die zu beschaffenden MQ-4C TRITON, und welche Minimalforderungen stellt das Bundesministerium der Verteidigung an dieses System?
Welche „erforderlichen Strategien, Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten“ werden im „Airworthiness Qualification Plan“ (AQP) dem Bundesministerium der Verteidigung, der amerikanischen militärischen Zulassungsstelle sowie den Firmen Northrop Grumman und Airbus Defence and Space zur Erlangung einer Zulassung der MQ-4C TRITON und zu deren Erhalt zugewiesen (Bundestagsdrucksache 18/12279, Antwort zu Frage 5)?
Welche Voraussetzungen muss die MQ-4C TRITON erfüllen, um nach der Zulassungsvorschrift „Dauerhafte Flugfreigabe“ des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABw) insbesondere für außereuropäische Kauflösungen geprüft und zugelassen zu werden (Bundestagsdrucksache 18/12279, Antwort zu Frage 8)?
Welche Planungen (nicht Beschlüsse) existieren innerhalb der Bundeswehr, das Verfahren der „Dauerhaften Flugfreigabe“ für weitere Beschaffungen von bemannten oder unbemannten Luftfahrzeuge anzuwenden?
Welche tragbare Realisierungsmöglichkeiten zur Zulassbarkeits- und Nutzbarkeitsprognose haben die daran beteiligten Dienststellen (LufABw und Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) aufgezeigt?
Was ist der Bundesregierung über Inhalte einer Vereinbarung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit mit dem italienischen Verteidigungsministerium bekannt, das unter anderem eine Kooperation bei der Integration von Drohnen in den zivilen Luftraum vorsieht (Pressemitteilung EASA vom 17. Mai 2017, „EASA and Italian Ministry of Defence sign Cooperation Arrangement on Aviation Safety”)?
Inwiefern soll diese Vereinbarung nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Zulassung bzw. Flüge der auf Sigonella/Sizilien stationierten NATO-Drohnen des Typs GLOBAL HAWK regeln?
Worin besteht das NATO-Projekt „Provide Satellite Communications Transmission Services“ (Capability Package 9A0130) zur Deckung des Bedarfes an Satellitenübertragungskapazitäten für die Jahre 2020 bis 2035, das als Nachfolgeprojekt zum bestehenden Projekt „Provide post-2000 Satellite Communications Capability“ aufgesetzt wurde, und wer nimmt daran teil (Bundestagsdrucksache 18/12311, Antwort zu Frage 17)?
Welcher Unfallhergang und welche Unfallursache werden in dem Abschlussbericht zum Absturz einer Drohne der US-Armee vom Typ SHADOW im Jahr 2014 in Hohenfels genannt, den die Bundesregierung nach mehrmaliger Aufforderung nach drei Jahren (Februar 2017) in einer Zusammenfassung der „wesentlichen Erkenntnisse“ erhielt (Bundestagsdrucksache 18/11734, Antwort zu Frage 11)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Zusammenfassung hinsichtlich der Genehmigung von Flügen der US-Armee mit Drohnen über Basen in Deutschland?
Welche weiteren Firmen oder Behörden (auch aus den Vereinigten Staaten von Amerika) sollen für die Prüfung oder Anbahnung einer Beschaffung der MQ-4C TRITON bzw. einer Integration des ISIS in die Drohne weitere Gelder erhalten (Bundestagsdrucksache 18/12279, Antwort zu Frage 12)?
Welche „grundsätzlichen Funktionalitäten“ sind der Bundesregierung zu den Anwendungen zur Verschlüsselung der Kommunikation (zur Steuerung sowie Übertragung erhobener Daten) der MQ-4C TRITON bekannt (Bundestagsdrucksache 18/12279, Antwort zu Frage 4)?
Welche noch ausstehenden Lieferleistungen muss die Euro Hawk GmbH nach Abschluss der Close-out-Verträge für den Contractor Logistic Support Vertrag – Teil 1 und Teil 2 (CLS 1 bzw. 2-Vertrag) – erbringen, wozu das Bundesministerium der Verteidigung schrieb dass diese Komponenten des ISIS („ISIS-Entwicklungsleistungen“), des EURO HAWK FSD und der zugehörigen Bodenstationen betreffen (Bundestagsdrucksache 18/12279, Antwort zu Frage 15)?
Welches Material hat die Euro Hawk GmbH „in Lieferbereitschaft“ vorgehalten, wofür das Unternehmen im Rahmen des Close-Out-Vertrages Kosten in Höhe von rd. 21,3 Mio. Euro erstattet wurden (Bundestagsdrucksache 18/12279, Antwort zu Frage 15)?
Auf welche Weise soll die Demonstratorkonfiguration des ISIS-Missionssystems in die Nutzung überführt werden, und welche Maßnahmen sind hierfür erforderlich?
Inwiefern ist die Auslieferung der drei ISIS-Systeme mittlerweile wie geplant im zweiten Quartal 2017 (inklusive „einiger bisher noch nicht ausgelieferter ISIS-Komponenten“) komplett erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/12279, Antwort zu Frage 15), und wo werden diese stationiert bzw. getestet?
Welche Wartungs- und Erhaltungsmaßnahmen müssen an den drei ISIS-Komponenten durchgeführt werden, damit diese in einigen Jahren in die dann möglicherweise beschafften MQ-4C TRITON eingerüstet werden können?
An welche das Projekt unterstützende „Dienststellen und Institute“ wurden die im Zuge der Abnahmen zum Close-out des Entwicklungsvertrages von der Bundesregierung erhaltenen Daten zur Analyse übergeben (Bundestagsdrucksache 18/12279, Antwort zu Frage 19)?
Welche Restmaßnahmen müssen vor einer Demilitarisierung und Verwertung des EURO-HAWK-Plattformsystems vorgenommen werden?
Welche „verschiedene[n] Optionen für die Verwertung des EURO HAWK FSD Gesamtsystems bzw. einzelner Komponenten, Baugruppen und Ersatzteile“ werden derzeit von der Bundesregierung untersucht, und wer ist daran beteiligt?