Geplante Bewaffnung der in Israel stationierten deutschen Kampfdrohnen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 31. Mai 2017 eine weitere Hürde bei der Beschaffung von Kampfdrohnen des Typs HERON TP durch die Bundeswehr aus dem Weg geräumt. Das Gericht entschied, dass der Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung an den Airbus-Konzern rechtmäßig erfolgte (http://gleft.de/1JM). Die im Dienstleistungsvertrag vorgesehenen bewaffnungsfähigen Drohnen stammen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI). Geklagt hatte der US-Konkurrent General Atomics, der seine Drohnen REAPER an die Bundeswehr verkaufen wollte (http://gleft.de/1JN). Nach derzeitigem Stand will die Bundeswehr fünf Drohnen anschaffen, die einen Betrieb in maximal zwei Einsatzgebieten ermöglichen. Sie werden auf der israelischen Luftwaffenbasis Tel Nof nahe Tel Aviv stationiert (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 9). Aus Sicht der Fragesteller wird die parlamentarische Kontrolle des neuen Waffensystems dadurch ausgehebelt, denn die Regierung in Israel kann den Besuch deutscher Abgeordneter auf der Drohnenbasis jederzeit untersagen.
Die Bewaffnung der HERON TP soll laut einem Bundeswehrbericht von April 2017 eine „hochpräzise, skalierbare und reaktionsschnelle Wirkung“ gegen stationäre und bewegliche Ziele ermöglichen (http://gleft.de/1JO). Dem Bundesverteidigungsministerium zufolge wird Munition verwendet, die auch in die israelischen HERON TP eingerüstet ist (Bundestagsdrucksache 18/9431, Antwort zu Frage 10a). Das Unternehmen IAI produziert beispielsweise lasergesteuerte Luft-Boden-Raketen in Eigenregie. Noch Anfang des Jahres hatte die Bundesregierung erklärt, nicht einmal Details über Aufhängepunkte zur Bewaffnung der HERON TP zu kennen (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 20). Der Hersteller IAI hat gegenüber der Bundesregierung eine Prognose für eine „risikoarme Integration der Bewaffnung“ vorgelegt, der zufolge „das technische Risiko für die Qualifikation der ausgewählten Munitionssorte (Sicherheit der Munition selbst) nach derzeitigem Kenntnisstand gering ist. Weitere Studien oder Marktsichtungen zur möglichen Bewaffnung der HERON TP hat das Bundesverteidigungsministerium deshalb nicht beauftragt (Bundestagsdrucksache 18/9431, Antwort zu Frage 10).
Die Drohnen sollen neben Lenkbomben und Raketen auch hochauflösende elektrooptische Sensoren und ein synthetisches Radar befördern, das Bewegungen am Boden erkennen und mithilfe einer Software analysieren kann. Auf diese Weise will die Bundeswehr gegnerische Fahrzeuge aufspüren und von denen verbündeter Kräfte unterscheiden. Die Aufklärungssensorik soll laut dem Bundesverteidigungsministerium von israelischen Firmen stammen, die zum Teil zum Drohnenhersteller IAI gehören (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 15b). Hierzu gehören beispielsweise die Firmen ELTA Systems Ltd und Elbit Systems Ltd.
Hauptauftragnehmer für das Komplettpaket der bewaffnungsfähigen HERON TP ist der Rüstungskonzern Airbus. Alle Informationen zur Bewaffnung der HERON TP waren während der Verhandlungen mit dem Bundesverteidigungsministerium von der israelischen Regierung „ohne Ausnahme“ mit der Einstufung „Geheim“ versehen worden. So sollte verhindert werden, dass Details über die auch von der israelischen Luftwaffe geflogenen Kampfdrohnen bekannt werden. Die Bundesregierung hatte sich deshalb geweigert, den Deutschen Bundestag über die geplante Bewaffnung zu informieren. Die parlamentarische Kontrolle wird durch die Geheimhaltung der geplanten Bewaffnung aus Sicht der Fragesteller weiter erschwert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Inwiefern hat es auch nach der Auswahlentscheidung des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 12. Januar 2016 zugunsten der HERON TP als MALE-UAS-Überbrückungslösung Kontakte der Bundeswehr oder des Bundesverteidigungsministeriums mit dem US-Konkurrenten General Atomics gegeben, der seine Drohne des Typs Certifiable PREDATOR B an die Bundeswehr verkaufen wollte (Plenarprotokoll 18/175, Anlage 26)?
Wann genau wurden die letzten Verhandlungen bzw. Gespräche zu einer möglichen Vergabe mit General Atomics geführt?
Welche Änderungen haben sich gegenüber den Bundestagsdrucksachen 18/9857, 18/9431 und 18/7725 hinsichtlich der zu beschaffenden Stückzahl von Kampfdrohnen sowie zu deren Betrieb im Stationierungs- und Einsatzland ergeben?
Wann soll der Dienstleistungsvertrag mit dem Rüstungskonzern Airbus nach derzeitigem Stand geschlossen werden?
a) Inwiefern haben sich für die geplante Beschaffung Änderungen zu dem auf Bundestagsdrucksache 18/7725 (Antwort zu Frage 3) genannten Muster „Block 2“ ergeben?
b) Wann soll der Zulauf der ersten Luftfahrzeuge beginnen, und wann könnten die Folgesysteme bereitstehen?
c) Über welchen Nutzungszeitraum soll sich der geplante Dienstleistungsvertrag erstrecken?
d) Wie viele Flugstunden der Drohnen fordert die Bundesregierung von Airbus als Auftragnehmer im Stationierungsland?
e) Welche Angaben enthält der geplante Dienstleistungsvertrag für eine technisch-logistische Betreuung in einem eventuellen Einsatz?
Welche Ergebnisse zeitigte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Angebots von Airbus durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), und wann wurde diese vorgelegt?
a) Welche „Quality Gates“ wurden für die HERON TP skizziert, und wie wurden diese bewertet?
b) Welche Angaben zum Musterprüfrahmenprogramm für die Zulassung der HERON TP will die Bundesregierung im Dienstleistungsvertrag festlegen?
c) Welches Unternehmen soll als Musterprüfleitstelle fungieren, und wann wurde die luftfahrtrechtliche Zulassung beantragt bzw. genehmigt?
d) Worin bestehen die „nach Firmenangaben“ zu ca. 10 Prozent nicht erfüllten Forderungen des NATO Standardized Agreements STANAG 4671, und wie könnten diese Defizite behoben werden?
e) Mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern IAI und Airbus, bzw. wann soll dies präzisiert werden (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 22b)?
Welche Regierungsvereinbarungen (MoU) wurden bereits mit dem Staat Israel festgelegt, und welche weiteren werden verhandelt?
Welche konkretisierenden Programmabsprachen sind zu den MoU getroffen worden, und welche weiteren werden verhandelt?
Welche Angaben enthält die Regierungsvereinbarung bzw. die Konkretisierung zur Frage, ob für den Betrieb im Stationierungsland Israel dortige ortsfeste Relaisstationen genutzt werden, und wo befinden sich diese?
Über welche Möglichkeiten zur Steuerung und Auswertung der Aufklärungsdaten verfügen diese Relaisstationen?
Welche konkreten Angaben zu Spezifikationen der mitgeführten elektrooptischen Sensoren im visuellen und infraroten Spektralbereich, der Radarsensoren sowie zum Peripheriegerät (Datenübertragungsgeräte zur Steuerung des Luftfahrzeuges und zur Datenübermittlung bzw. -auswertung) werden in dem Angebot von Airbus gemacht, und welche (potentiellen) Hersteller werden genannt?
Welche Kryptierung will Airbus dem Angebot zufolge verwenden, bzw. welche funktionalen Forderungen werden hierzu vom Bundesverteidigungsministerium erhoben?
a) Für welche Übertragungen (etwa Steuerung und Datenauswertung) würden diese genutzt, und welche Hersteller sowie Produktbezeichnungen werden genannt?
b) Welche der genannten Hersteller kooperieren mit der Bundesregierung hinsichtlich der Offenlegung von Kryptoalgorithmen?
c) Welche Infrastruktur soll die israelische Regierung im Rahmen der Regierungsvereinbarung für die Kryptierung bereitstellen?
Welche Einzelheiten kann die Bundesregierung dazu mitteilen, wie die deutschen Pilotinnen und Piloten an den bewaffneten Drohnen ausgebildet werden, und wie will sie ausschließen, dass dabei über israelisch besetztem Gebiet geflogen wird?
Aus welchem Grund behält sich die israelische Regierung vor, das Thema der Bewaffnung „in eigener Verantwortung zu behandeln“ (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 20)?
Wann sollen die Gespräche mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe bezüglich der Bewaffnung in konkrete Verhandlungen übergehen, wozu die Bundesregierung zuletzt den Zeitpunkt der Eröffnung des Vergabeverfahrens „basierend auf einem Angebot“ genannt hatte (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 17)?
Mit welcher Anforderung einer zeit- und bedarfsgerechten Bereitstellung der Bewaffnungsfähigkeit wird seitens des Bundesverteidigungsministeriums mit der Regierung in Israel und Airbus verhandelt?
Welche Anforderungen (standardisierter) Schnittstellen sollen die Aufhängepunkte für die Bewaffnung der HERON TP aus Sicht des Bundesverteidigungsministeriums erfüllen?
Inwiefern liegen der Bundesregierung mittlerweile detaillierte Informationen zu den existierenden Aufhängepunkten der HERON TP vor (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 20), und inwiefern weichen die deutschen Anforderungen davon ab?
Welche Vorgaben hat die Bundesregierung zur (skalierbaren) Bewaffnung gemacht, bzw. mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung hierzu in Verhandlungen mit den Herstellern?
Über welche Größe bzw. Eignung soll die mitgeführte Munition verfügen?
Inwiefern wurden mittlerweile auch „Systemhersteller von Effektoren“ in die Verhandlungen eingebunden, und um welche handelt es sich dabei?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung darüber, welche Bewaffnung von den Herstellern bereits an den Drohnen HERON TP eingesetzt oder getestet wurde, und was ist der Bundesregierung über entsprechende Ergebnisse von Tests oder Einsätzen bekannt?
Sofern hierzu weiterhin keine Erkenntnisse vorliegen, wann werden die Testergebnisse „im Zuge der nächsten Schritte angefragt und bewertet“ (Bundestagsdrucksache 18/7725, Antwort zu Frage 17c)?
Sofern weitergehende Angaben zur Bewaffnung weiterhin geheim bleiben sollen, wann sollen Geheimschutzregelungen und – angeblich lediglich zur vorvertraglichen Klärungsphase existierende – Freigabebeschränkungen des Staates Israel aufgehoben werden, wozu die Bundesregierung bereits mitteilte, dass diese „souveränes Hoheitsrecht der israelischen Regierung“ seien (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu den Fragen 23 und 25)?