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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nachrichtenlose Konten in Deutschland

Hürden für Erhebungen zu Konten ohne Kundenkontakt durch Banken und Sparkassen, ausgebuchte Summen, vergleichbare nachrichtenlose Versicherungspolicen, Maßnahmen zur Verringerung und tatsächlichen Umstellung, Notwendigkeit und zivilrechtliche Möglichkeiten für eine Kontenabrufmöglichkeit für mögliche Erben, z.B. durch ein Zentralregister, datenschutzrechtliche Bedenken, bisherige Abfragen durch die Bundesregierung<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.07.2017

Aktualisiert

27.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 18/1304029.06.2017

Nachrichtenlose Konten in Deutschland

der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ein Konto wird als nachrichtenlos bezeichnet, wenn zu diesem Konto kein Kundenkontakt besteht und Bankpost als unzustellbar zurückkommt. Einer Schätzung des nordrhein-westfälischen Finanzministers Norbert Walter-Borjans zufolge liegen rund 2 Mrd. Euro auf nachrichtenlosen Konten (siehe www.n-tv.de/ wirtschaft/Auf-herrenlosen-Konten-liegen-Milliarden-article18525136.html). Diese Summe wird von der Bundesregierung als zu hoch eingestuft, jedoch ist es ihr auch nicht möglich, konkrete Zahlen oder eine andere Schätzung abzugeben (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Nicole Maisch auf Bundestagsdrucksache 18/10923, S. 13). Nach Auskunft des Verbands Deutscher Erbenermittler VDEE hat der Bundesverband öffentlicher Banken erst vor Kurzem einen Brief an die Justizminister der Bundesländer geschrieben, dass er nicht mehr institutsübergreifend nach nachrichtenlosen Konten suchen wird, sodass es ggf. für Erbinnen und Erben schwieriger wird, ihr Erbe zu finden (siehe www.presseportal.de/pm/100355/3648038).

Um Erbinnen und Erben leichter Zugang zu nachrichtenlosen Konten zu verschaffen, wird die Einführung eines zentralen Registers gefordert, sodass sie dort abfragen können, ob die verstorbene Person noch ein Konto hatte, über das bisher keine Kenntnis bestand. In anderen europäischen Ländern gibt es solche Register längst. In der Schweiz werden langfristig nachrichtenlose Vermögenswerte sogar auf einer Homepage eingestellt, die jede Person einsehen kann. Darüber hinaus können Personen in der Schweiz auch bei allen Banken direkt nachfragen oder sich für eine zentrale Suche an den Bankenombudsmann wenden (siehe www. bankingombudsman.ch/nachrichtenlose-vermogen/). Diese Maßnahmen wurden von den Schweizer Banken offenbar begrüßt, da sie bei sehr alten Konten auch ihren Ruf bzw. ihre Glaubwürdigkeit gefährdet sahen (siehe www.swissinfo. ch/ger/nachrichtenlose-vermoegen_schweiz-veroeffentlicht-liste-mit-konten/418 46374).

Die Bundesregierung bewertet die Einrichtung eines zentralen Registers kritisch (Antwort auf die Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Nicole Maisch auf Bundestagsdrucksache 18/10923, S. 13). Sollte über einen Zeitraum von 30 Jahren ein nachrichtenloses Konto bestehen, müssen Banken und Sparkassen die Verbindlichkeit ausbuchen, d. h. das entsprechende Konto hat keinen Bestand mehr. Jedoch bleibt der Anspruch des Kunden bzw. der Kundin erhalten.

Zusammengefasst ergibt sich nach Auffassung der Fragesteller eine dünne Datengrundlage, um weitere, tiefgreifende und durchdachte Maßnahmen wirklich ablehnen oder beschließen zu können. Ein zentrales Register müsste natürlich datenschutzrechtlichen Bedenken in jedem Fall Stand halten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Warum hat die Befragung der Deutschen Kreditwirtschaft zu keinen Ergebnissen bzgl. nachrichtenloser Konten geführt (Antwort auf die Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Nicole Maisch auf Bundestagsdrucksache 18/10923, S. 13)? Welche Hürden sieht die Bundesregierung für Banken und Sparkassen, um eine Erhebung durchzuführen, wie viele der Konten nachrichtenlos sind und welche Salden diese aufweisen?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Schätzungen vor, welche Summen die Finanzinstitute aufgrund von Nachrichtenlosigkeit nach 30 Jahren ausgebucht haben?

3

Sieht die Bundesregierung diese Problematik auch im Versicherungsbereich, beispielsweise bei Lebensversicherungen? Hat die Bundesregierung Versuche unternommen, zu erheben, wie viele Versicherungspolicen nachrichtenlos sind (wenn ja, mit welchem Ergebnis)?

4

Welche gesetzlichen Vorgaben kann sich die Bundesregierung vorstellen, um die Anzahl unnötig nachrichtenloser Konten, z. B. von Personen, die umgezogen sind, aber das Institut nicht informiert haben, zu reduzieren?

5

Welche Maßnahmen kann sich die Bundesregierung vorstellen, um dafür zu sorgen, dass Konten, die eigentlich nachrichtenlos gestellt werden müssten, auch tatsächlich umgestellt werden? Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass in Zeiten zunehmenden digitalen Schriftverkehrs mehr Konten, die eigentlich nachrichtenlos gestellt sein müssten, nicht als solche ausgewiesen werden?

6

Welche zivilrechtlichen Möglichkeiten für eine Kontenabrufmöglichkeit wurden von der Bundesregierung geprüft? Anhand welcher Datengrundlage, welcher Kriterien, und mit welchem Ergebnis?

7

Von welchem „Verwaltungsaufwand“ für die Einrichtung eines Zentralregisters geht die Bundesregierung aus, wenn sie diesen als zu hoch ausweist (Antwort auf die Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Nicole Maisch auf Bundestagsdrucksache 18/10923, S. 13)? Inwiefern könnte hier ggf. auf die Strukturen bestehender Kontoabrufmöglichkeiten zurückgegriffen werden?

8

Wie kann die Bundesregierung die „Notwendigkeit“ einer solchen Maßnahme beurteilen (Antwort auf die Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Nicole Maisch auf Bundestagsdrucksache 18/10923, S. 13), wenn ihr kein Zahlenmaterial zum Aufkommen nachrichtenloser Konten vorliegt?

9

Wie kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass nachrichtenlose Konten geringes Guthaben ausweisen? Was versteht die Bundesregierung unter „geringem Guthaben“ und unter „vorrangig“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Nicole Maisch auf Bundestagsdrucksache 18/10923, S. 13)?

10

Welche datenschutzrechtlichen Bedenken sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen ein solches Register, wenn dieses unabhängig organisiert wird und nur beim Nachweis einer klaren Erbberechtigung Auskunft gibt?

11

Was versteht die Bundesregierung unter „bankgeheimnisbezogenen Bedenken“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 17 der Abgeordneten Nicole Maisch auf Bundestagsdrucksache 18/10923, S. 13)?

12

Welche Abfragen hat die Bundesregierung selbst vorgenommen, um geerbte nachrichtenlose Konten zu ermitteln? Traten hierbei Probleme auf? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Banken und Sparkassen in den letzten Jahren weniger Hilfe zum Auffinden von Konten in Erbfällen leisten?

Berlin, den 27. Juni 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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