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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausrichtung der schiitischen Verbände und ihre Verbindungen zum iranischen Regime

Kenntnisse zur Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland (IGS), zum Islamischen Zentrum Hamburg (IZH), zum Al-Mustafa-Institut und zu anderer Mitgliedsorganisationen des IGS: personelle und finanzielle Verbindungen zu iranischen Stellen, Beobachtung durch den Verfassungsschutz, theologische und politische Ausrichtung, Positionen zu Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zu Israel, Förderung mit Bundesmitteln, Organisatoren, Unterstützer und Teilnehmer der Al-Quds-Märsche, Fälle von Einschüchterung von Exiliranern<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.08.2017

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1323728.07.2017

Ausrichtung der schiitischen Verbände und ihre Verbindungen zum iranischen Regime

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Keul und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland“ (IGS) ist der seit 2009 existierende Dachverband des schiitischen Islams in Deutschland mit nach eigener Aussage 150 Moscheegemeinden als Mitglieder. Sie ist Mitglied der Deutschen Islamkonferenz (DIK) und des Präventionsnetzwerks gegen religiös begründeten Extremismus.

Im Juli 2017 nahm die IGS zur Gründung der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee und zur Gesetzgebung des Deutschen Bundestages in einer Weise Stellung, die als Angriff auf die Religionsfreiheit und Trennung von Religion und Staat (miss-)verstanden werden kann (www.facebook.com/igsdeutschland/posts/1354240267987338?pnref=story), was vor dem Hintergrund der Drohungen gegen die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee Anlass zur Sorge ist.

Mitglied der IGS ist das „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH), welches auch Mitglied im Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e. V. (SCHURA) und dem Zentralrat der Muslime (ZdM) ist. Die IGS wurde auf Initiative des IZH gegründet (www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/vsb_2015_druckfassung.pdf). Dieses wiederum ist eng mit der Regierung der Islamischen Republik Iran verbunden: Der Vorsitzende des IZH, Reza Ramezani, ist Stellvertreter des Revolutionsführers des Irans, Ali Khamenei und vertritt auch die iranische Staatsdoktrin, die laut dem Verfassungsschutz „mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist“ (Verfassungsschutzbericht des Landes Hamburg für 2016, S. 54, www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/6509770/islamisches-zentrum-hamburg-verfassungsschutz/). Er ist auch Mitglied des „Expertenrates“, eines Gremiums im Iran, das alle vom iranischen Parlament beschlossenen Gesetze auf Konformität mit den Prinzipien der islamischen Republik und ihrem Einklang mit den islamischen Maßstäben überwacht und den obersten Führer des iranischen Regimes wählt (vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Hamburg für das Jahr 2016, S. 55).

Das IZH gilt als eines der wichtigsten islamischen Zentren in Europa, das von schiitischen Musliminnen und Muslimen aus verschiedenen Ländern als zentrale religiöse Anlaufstelle genutzt wird. Es wurde bereits zu Zeiten des Schahs gegründet und galt zumindest unter seinen früheren Leitern Mohammad Khatami und Abbas Hosseini Ghaemmaghami als Ort einer schiitischen Reformtheologie, deren Positionierungen oft von denen der geistlichen Führung des Iran abwichen (vgl. www.taz.de/!5164771/). So war dort bis 2014 mit Halima Krausen auch eine Imamim aktiv.

Laut dem Verfassungsschutzbericht des Landes Hamburg für das Jahr 2016 vertritt das IZH heute durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit den Islam iranischer Prägung und strebe damit an, den „Export der islamischen Revolution“ zu verwirklichen. Zu diesem Zweck habe es ein umfangreiches Kontaktnetz aufgebaut und übe auf Schiiten unterschiedlicher Herkunft sowie die schiitisch-islamischen Moscheen und Vereine Einfluss – bis hin zur vollständigen Kontrolle – aus. Über diese Organisationen sorge das IZH vor allem mit finanziellen Mitteln für die Verbreitung der iranischen Revolutionsidee in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wie Religion, Bildung und Sport (vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Hamburg für das Jahr 2016, S. 55 bis 57). Im Juni 2016 wurde in Berlin die „Al-Mustafa-Institut für Kultur-, Humanwissenschaften und gemeinnützige Studien GmbH“ gegründet. Sie gilt als Ableger der in Qom beheimateten Al-Mustafa-Universität, die eng mit der iranischen Führung verbunden ist. Führungskräfte des IZH gehören zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Unterstützerinnen und Unterstützern des jährlichen Quds-Marsches in Berlin, der vom iranischen Revolutionsführer Ayatollah Khamenei ins Leben gerufen wurde und sich gegen das Existenzrecht Israels richtet. Nachdem sich das IZH unter Ayatollah Ghaemmaghami vom Quds-Marsch distanziert hatte (www.taz.de/!5164771/), gibt der Hamburgische Verfassungsschutz an, wieder Hinweise auf eine Beteiligung des Zentrums an „Organisation und Durchführung“ des Marsches zu haben (www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/6509770/islamisches-zentrum-hamburg-verfassungsschutz/).

Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ wird im Programmbereich „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“, im Themenfeld „Islamistische Orientierungen und Handlungen“ das Modellprojekt „Präventionsnetzwerk gegen religiös begründeten Extremismus“ des Trägers Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. gefördert. Mit dem Modellprojekt soll ein bundesweites Präventionsnetzwerk entstehen. Dabei richtet sich das Netzwerk zunächst an die Verbände der Deutschen Islam Konferenz (DIK), die durch das Bundesministerium des Innern verantwortet wird.

Einer der Netzwerkpartner des Modellprojekts ist die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e. V. (IGS). Ende Juli dieses Jahres findet ein dreitägiger Workshop „Islamverständnis zwischen Rationalität und Radikalität“ des Al-Mustafa-Institutes und der IGS im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie Leben“ statt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Einflüsse und Kontakte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem IGS, dem IZH, anderen Mitgliedsorganisationen des IGS und welchen iranischen Stellen? Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die personellen und finanziellen Verbindungen der IGS oder ihrer Mitgliedsorganisationen zur Führung des iranischen Regimes?

2

Welche Mitgliedsgemeinden bzw. -organisationen der IGS werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch welche Landesämter für Verfassungsschutz beobachtet (bitte nach Dauer der Beobachtung, Grund der Beobachtung und Name der Institution aufschlüsseln)?

3

Welche Positionen des IGS, der IZH, des Al-Mustafa-Institutes und anderer Mitgliedsorganisationen der IGS sind der Bundesregierung bekannt zu a) den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft), c) der Todesstrafe, d) der Gleichberechtigung von Mann und Frau, e) Gewalt in der Ehe, f) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen, g) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit?

4

Teilt die Bundesregierung die oben wiedergegebene Einschätzung des Landesverfassungsschutzes Hamburg zum IZH?

a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?

b) Wenn nein, warum nicht, und wie schätzt sie das IZH aufgrund welcher Erkenntnisse ein?

5

Inwiefern hat sich die theologische und politische Ausrichtung des IZH nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Wechsel der Führung im Jahr 2010 verändert?

6

Welche Kenntnisse (ggf. auch nachrichtendienstlicher Art) besitzt die Bundesregierung oder besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über (insbesondere personelle und finanzielle) Einflussnahmen der iranischen Regierung oder von der Regierung beauftragter Personen auf die Positionen der IGS, des IZH und anderer Mitgliedsorganisationen?

7

Welche Kenntnisse (ggf. auch nachrichtendienstlicher Art) besitzt die Bundesregierung oder besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Anhänger der Hizbollah, die im IZH verkehren (vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Hamburg für 2016, S. 53)?

8

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Leiter des IZH zugleich Mitglied eines Regierungsgremiums im Iran ist, vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten religiösen Selbstbestimmungsrechts, welches auch das IZH in Anspruch nehmen kann, aus Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung i. V. m. Artikel 140 des Grundgesetzes?

9

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die „Al-Mustafa-Institut für Kultur-, Humanwissenschaften und gemeinnützige Studien GmbH“ die im Juni 2016 in Berlin als Filiale der in Qom beheimateten Al-Mustafa-Universität gegründet wurde und ihre Verbindungen in den Iran?

10

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Doppelrolle von Reza Ramezani als Leiter des IZH und Mitglied im Gelehrtenrat des IGS?

11

Welche Bundesmittel erhalten die IGS oder ihre Mitgliedsorganisationen direkt oder indirekt für welche Projekte?

12

Gibt die IGS laut Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus dem Projekt „Demokratie leben!“ an das Al-Mustafa-Institut weiter, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. hieraus?

13

Welche Workshopleiter, Moderatoren und Referenten etc. waren nach Kenntnis der Bundesregierung für den dreitägigen Workshop „Islamverständnis zwischen Rationalität und Radikalität“ der IGS und des Al-Mustafa-Instituts (www.al-mustafa.de/Ankuendigungen/Dreitaegiger-Workshop-Islamverstaendnis-zwischen-Rationalitaet-und-Radikalitaet-vom-28.-30.-Juli) vorgesehen?

14

Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die IGS eng mit dem vom Verfassungsschutz beobachteten und mit der iranischen Führung verbundenen IZH zusammenarbeitet, sicher, dass keine Mittel aus dem Projekt „Demokratie leben!“ an Einrichtungen in Deutschland gehen, die im Verdacht stehen, zumindest teilweise aus dem Iran kontrolliert zu werden?

15

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass diese oder vergleichbare Mittel in Zukunft weiter oder nicht mehr an die IGS gezahlt oder ihr unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden?

16

Inwiefern vertritt die IGS nach Ansicht der Bundesregierung „eine Werteordnung, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist“ (vgl. Verfassungsschutzbericht Hamburg vom 1. Juni 2017)?

17

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis des Verfassungsschutzes Hamburg (Landesverfassungsschutzbericht für 2016, S. 57) „Das IZH hat ein bundesweites Kontaktnetz aufgebaut und übt auf Schiiten unterschiedlicher Nationalität sowie die schiitisch-islamischen Moscheen und Vereine Einfluss aus, bis hin zur vollständigen Kontrolle“ in Bezug auf die Verbindung von IZH und IGS?

18

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den antiisraelischen Positionen, die Funktionäre des IZH bei Auftritten auf bzw. durch die Teilnahme an Al-Quds-Demonstrationen (https://jfda.de/blog/2017/07/03/auswertung-al-quds-marsch-2017/) kundtun, und inwiefern ist das IZH nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Organisation und Durchführung“ der Veranstaltung (vgl. Landesverfassungsschutzbericht Hamburg für 2016, S. 56) beteiligt? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder über Organisatoren, Unterstützer und Teilnehmer der Al-Quds-Märsche?

19

Inwiefern sind die Demonstrationen anlässlich des Al-Quds-Tages Gegenstand einer Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch Landesämter für Verfassungsschutz?

20

Welche Fälle von Einschüchterung von Exiliranern (http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2009/Iraner-in-Deutschland-Das-Regime-verfolgt-seine-Kritiker.panoramairan106.html) durch das IZH oder andere Mitgliedsorganisationen der IGS sind der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern bekannt?

21

Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere Organisationen in Deutschland, auf deren Tätigkeiten Vertreter der iranischen Regierung wie im Falle des IZH direkten Einfluss haben, und wie üben sie ihn ggf. aus (bitte ggf. nach Organisationen aufschlüsseln)?

Berlin, den 28. Juli 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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