Besserer Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich
der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Katharina Dröge, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Telekommunikationsbereich ist neben dem Bereich Finanzen und Versicherungen das Feld, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Interessen am wenigsten gut geschützt sehen (Verbraucherreport 2017 des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv): www.vzbv.de/pressemitteilung/verbraucherreport-2017-vertrauen-politik-fehlt). Tatsächlich gibt es in diesem Bereich aus Sicht der Fragestellenden einige lang bekannte Fehlentwicklungen, die dringend von den Behörden oder der Bundesregierung angegangen werden müssten. In einer zusehends digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt sind Fragen der Telekommunikation auch entscheidend für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe. Die technologische Innovationsdynamik eröffnet hier für die Branche wie für Verbraucherinnen und Verbraucher enorme Möglichkeiten, wirft jedoch auch entsprechend weitreichende verbraucher- und datenschutzpolitische Probleme auf.
Zentrale Problemfelder, wie zum Beispiel der langsame Breitbandausbau, unerlaubte Telefonwerbung, zu schwach gesicherte Netzneutralität und Datenschutzvorgaben oder ungenaue Werbeangaben bezüglich der Internetgeschwindigkeit, wurden von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in früheren Anfragen und Anträgen problematisiert, weshalb im Folgenden nur solche Aspekte abgefragt werden, für die bislang keine oder keine aktuellen Erkenntnisse vorliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie haben sich die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur zum Telefonanbieterwechsel in den ersten sieben Monaten des Jahres 2017 in Relation zu den Vergleichszeiträumen der letzten fünf Jahre (also die ersten sieben Monate der Jahre von 2012 bis 2016) entwickelt?
Wie viele Beschwerden erreichten die Bundesnetzagentur zum Thema Warteschleifen in den ersten sieben Monaten des Jahres 2017 in Relation zu den Vergleichszeiträumen der letzten fünf Jahre?
Welche Informationen liegen der Bundesnetzagentur über die Entwicklung und den aktuellen Stand der Länge der Wartezeiten vor (bitte gesondert für einzelne Branchen angeben)? Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit nach Kenntnis der Bundesregierung, und welches sind die längsten Wartezeiten?
Hat die Bundesnetzagentur bezüglich der besonders langen Wartezeiten beim Telekommunikationsunternehmen Telefónica (O2) Untersuchungen vorgenommen (www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/791131/o2-kunden-bei-servicehotline-tagelang-in-der-warteschleife)?
Inwiefern sieht auch die Bundesregierung – wie die Fragestellenden – einen höheren Personalbedarf in den Bereichen der Bundesnetzagentur, die sich mit unerlaubter Telefonwerbung auseinandersetzen, wie dies in der Evaluation der Gesetzgebung gegen unseriöse Geschäftspraktiken angemerkt wurde (www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/StudienUntersuchungenFachbuecher/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken_Schlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S. 81 ff.)?
Welche Maßnahmen ergriff die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode, um Empfängerinnen und Empfängern belästigender Werbung die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu erleichtern sowie insgesamt die fortbestehenden Anreize für Unternehmen zu verringern, ohne Furcht vor Identifizierung sowie möglichen bzw. wirksamen Sanktionen rechtswidrig telekommunikativ werben zu können?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei sprachgestützten neuartigen Diensten, wie der Telefonauskunft der Deutschen Telekom AG, eine Preisansagepflicht eingeführt werden soll, auch wenn die Kosten pro Minute sich auf weniger als 2 Euro belaufen (Antwort bitte begründen)?
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung zweckmäßig und umsetzbar, bei Anrufen ins Nicht-EU-Ausland aus Transparenzgründen eine Preisansagepflicht einzuführen (Antwort bitte begründen)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nach dem Wegfall der Roaming-Gebühren im Juni 2017 zweckmäßigerweise auch bei Anrufen aus Deutschland ins EU-Ausland etwaige zusätzliche Gebühren abgeschafft werden sollen (bei Verneinung bitte begründen)?
Warum hat die Bundesregierung nicht – wie die Fragestellenden forderten – eine monatliche Kündigungsfrist für Telekommunikationsverträge nach Ablauf der Mindestvertragsdauer im Rahmen der Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingeführt, obwohl es selbst auf europäischer Ebene Überlegungen hierzu gab? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die maximale Mindestvertragsdauer bei Telekommunikationsverträgen auf zwölf Monate zu reduzieren, auch angesichts der Tatsache, dass es sich um einen sich sehr schnell entwickelnden Markt handelt? Wie stuft die Bundesregierung die Erfahrungen in Belgien mit einer kürzeren maximalen Mindestvertragsdauer ein (www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/03/01/17-01-25_vzbv_stellungnahme_tk-kodex.pdf)?
Wie bewertet die Bundesregierung die geplante partielle Vollharmonisierung der Endnutzerrechte im Rahmen der Umsetzung des europäischen Kodex für elektronische Kommunikation? Inwieweit ergeben sich dadurch Vorteile bzw. Nachteile für deutsche Verbraucher und Verbraucherinnen? Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass im Rahmen der Umsetzung des europäischen Kodex für elektronische Kommunikation das deutsche Schutzniveau für den § 46 TKG, Anbieterwechsel und Umzug, herabgesenkt wird und Teile des Gesetzes rückgängig gemacht werden müssen (Antwort bitte begründen)? Wenn ja, was tat und tut die Bundesregierung dagegen?
Wo sieht die Bundesregierung unter dem Stichwort „getarnte Sendeanlagen“ (§ 90 TKG) einen Unterschied zwischen dem Spielzeug My friend Cayla und den Spielzeugen i-Que sowie Freddy Bär, wenn das erstgenannte vom Markt genommen wurde (www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/my-friend-caylabundesnetzagentur-nimmt-sprechende-puppe-vom-markt-a-1135159.html), die zweitgenannten Spielzeuge aber weiterhin verkauft werden dürfen (bitte für die Spielzeuge differenziert ausführen)?
Welche Überlegungen und Konsequenzen resultieren bei der Bundesregierung aus der Einschätzung des Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, dass wettbewerbsrechtliche Probleme durch Geräte wie die Amazon-Sprachbox Echo entstehen (www.wiwo.de/unternehmen/it/kartellamtschefmundt-amazons-alexa-womoeglich-ein-problem/20056116.html)?
Wird die Bundesregierung, falls weiterhin nur die Hälfte aller Nutzerinnen und Nutzer mehr als 60 Prozent der versprochenen Bandbreite erreichen (www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Breitbandmessung/Breitbandmessung-node.html), weitere Rechtsbehelfe zur Wahrung der Verbraucherrechte einführen, etwa Ansprüche auf pauschalierten Schadensersatz? Warum unterließ die Bundesregierung trotz dieses bekannten Missstandes entsprechende Initiativen während der letzten vier Jahre?
Wie verträgt sich aus Sicht der Bundesregierung das Zero-Rating-Angebot „StreamOn“ der Deutschen Telekom AG mit der Vorgabe aus der EU-Verordnung 2015/2120, dass Verkehrsmanagementmaßnahmen „nicht auf kommerziellen Erwägungen“ beruhen dürfen, sondern lediglich „auf objektiv unterschiedlichen technischen Anforderungen an die Dienstqualität bestimmter Datenverkehrskategorien“, und dass ein solches „angemessenes Verkehrsmanagement“ im Sinne der Verordnung nicht dauerhaft, sondern immer nur solange wie erforderlich aufrecht erhalten werden darf? Bis zu welchem Umfang und welcher Eingriffstiefe (bitte jeweils konkrete Rechtfertigungsgrundlage bzw. entsprechende OSI-Layer – Schichten des Modells „Offenes System für Kommunikationsverbindungen“ – benennen) einer Deep Packet Inspection, die zur Unterscheidung von Datenpaketen durch Anbieter von Zero-Rating-Tarifen vorgenommen wird, sieht die Bundesregierung noch eine Vereinbarkeit mit der EU-Verordnung 2015/2120 insbesondere in Hinsicht auf das Überwachungsverbot „konkreter Inhalte“ (Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2) bzw. mit der entsprechenden Konkretisierung in den Leitlinien des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (§§ 69 und 70) gewahrt?