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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausbau der Breitbandversorgung in Nordrhein-Westfalen

Aufschlüsselung nach Datenübertragungsraten: Haushalte mit schnellen Internetzugängen und leitungsgebundenen Breitbandanschlüssen (nach Landkreisen sowie städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum), leitungsgebundene Breitbandversorgung in Gemeinden Nordrhein-Westfalens mit festnetzbasierter Technologie, Abdeckung durch drahtloses Internet auf LTE-Basis (Long Term Evolution), verfügbare Bandbreiten; Breitbandzugang durch Glasfasertechnologie, Durchschnittsversorgung im Bundesgebiet, Abruf von Fördermitteln aus dem Bundesförderprogramm u.a. Fördertöpfen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

22.09.2017

Aktualisiert

07.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/1344228.08.2017

Ausbau der Breitbandversorgung in Nordrhein-Westfalen

der Abgeordneten Oliver Krischer, Tabea Rößner, Kai Gehring, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Schneller Zugang zum Internet mit einem Breitbandanschluss ist heute eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Teilhabe. Die Verfügbarkeit von schnellen Internetzugängen ist deshalb ein zentraler Standortfaktor sowohl für Unternehmen als auch für Bürgerinnen und Bürger. Bei der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen bestehen große Unterschiede einerseits zwischen den Bundesländern, andererseits zwischen städtischen und ländlichen Räumen. Während in innerstädtischen Gebieten meist eine gute Netzinfrastruktur vorhanden ist, ist dies auf dem Land nur selten der Fall. Dieses Gefälle bedeutet nicht nur einen Nachteil für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger in den ländlichen Regionen, die nicht den gleichen Zugang zu digitalen Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen haben wie die Menschen in den Städten. Es bedeutet auch erhebliche Standortnachteile für ländliche Unternehmen und weitere Abwanderung aus all jenen ländlichen Kommunen, deren wirtschaftliche Entwicklung unter der schlechten Breitbandversorgung leidet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Für wie viele Haushalte in Nordrhein-Westfalen (in Prozent und absoluten Zahlen) ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Internetanschluss mit mindestens 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s oder 50 Mbit/s und 100 Mbit/s Downstream verfügbar (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

2

Für wie viele Haushalte in Nordrhein-Westfalen (in Prozent und in absoluten Zahlen) ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein leitungsgebundener Breitbandanschluss von mindestens 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s, 50 Mbit/s und 100 Mbit/s Downstream verfügbar (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

3

In welchen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist nach Kenntnis der Bundesregierung keine leitungsgebundene Breitbandversorgung (0 bis 10 Prozent der Haushalte) mit festnetzbasierter Technologie von mindestens 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s und 50 Mbit/s Downstream verfügbar?

4

Welche Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits flächendeckend mit festnetzbasierter Technologie von mindestens 16 Mbit/s, 30 Mbit/s und 50 Mbit/s Downstream versorgt?

5

Wie hoch (in Prozent) ist nach Kenntnis der Bundesregierung die flächenmäßige Abdeckung Nordrhein-Westfalens durch drahtloses Internet auf LTE-Basis (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

6

Welche Bandbreiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine drahtlose Internetanbindung auf LTE-Basis durchschnittlich verfügbar in Nordrhein-Westfalen?

7

Wie viele Haushalte in Nordrhein-Westfalen (in Prozent und in absoluten Zahlen) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits über Breitbandzugang durch Glasfasertechnologie auch auf der letzten Meile (FTTH) (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

Wie hoch ist die Durchschnittsversorgung im Bundesgebiet (bitte sowohl bundesweit als auch nach Bundesländern sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?

8

In welcher Höhe sind die Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm Breitbandausbau von Antragstellern aus Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Programms beantragt und abgerufen worden (bitte nach Landkreis und Gegenstand der Förderung gemäß § 3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ aufschlüsseln)?

9

Welche Landkreise in Nordrhein-Westfalen haben nach Kenntnis der Bundesregierung als Zuwendungsempfänger Mittel aus dem Bundesförderprogramm Breitbandausbau beantragt, und in welchen Landkreisen treten Kommunen oder kommunale Gebietskörperschaften als Zuwendungsempfänger auf?

10

In welcher Höhe sind die sonstigen Fördermittel aus dem Bundeshaushalt für den Breitbandausbau in den Jahren von 2013 bis 2017 durch Nordrhein-Westfalen abgerufen worden, die im Rahmen verschiedener Fördertöpfe (GAK, GRW etc.) zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Fördermaßnahme und Landkreisen in Nordrhein-Westfalen aufschlüsseln)?

Welche der Fördermittel in welcher Höhe sind (noch) nicht abgeflossen?

Berlin, den 25. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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